Musterprüfung. Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) - Rechtslage Lösungsvorschlag

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1 Musterprüfung Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) - Rechtslage Lösungsvorschlag Masterprüfungszentrale Xpert Business Volkshochschulverband Baden-Württemberg e. V. Raiffeisenstraße Leinfelden-Echterdingen Tel.: 0711/ Fax: 0711/ klose@vhs-bw.

2 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 2 Hinweise: Die Aufgaben sind nach dem Rechtsstand des Jahres 2008 zu lösen. Im Jahr 2008 betragen die Beitragssätze in der Sozialversicherung zur: Rentenversicherung (RV): 19,90 % Arbeitslosenversicherung (AV): 3,3 % Pflegeversicherung (PV): 1,70 % PV-Höherversicherung für Kinderlose: 0,25 % Krankenversicherung (KV): die maßgebenden Beitragssätze entnehmen Sie bitte den nachfolgenden Aufgaben. Die monatlichen Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung im Jahr 2008 betragen: in der Renten- und Arbeitslosenversicherung 5.300,00 in der Kranken- und Pflegeversicherung 3.600,00 der max. Zuschuss zur privaten Krankenversicherung beträgt monatlich: 250,20 Je nach Bundesland können die Kirchensteuersätze abweichen. In Baden-Württemberg gilt: - der normale Kirchensteuersatz in Höhe von 8 % - der Mindestkirchensteuersatz in Höhe von 0,30 monatlich - der pauschale Kirchensteuersatz in Höhe von 6,5 %.

3 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 3 Die Prüfung setzt sich aus den folgenden Aufgaben zusammen: Aufgabe 1 Inhalt Geburtstagsfeier anlässlich des 60. Geburtstages eines Vorstandes eines Bankinstitutes erreichbare Punktzahl 2 Verjährungsfristen für Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge 1 3 Gewährung von Kurzarbeitergeld. 3 4 Nachzahlung von Überstunden 3 5 Zuschläge im Rahmen des 3b EStG 5 6 Sozialversicherungsrechtliche Folgen bei Pauschalversteuerung nach 40 EStG 2 7 Internetnutzung 4 8 Kosten für Telekommunikation 3 9 SV-Meldungen: Meldeschlüssel Beschäftigung einer Haushaltshilfe lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Abwicklung 6 11 Reisenebenkosten Diebstahl während einer Dienstreise, Reisegepäckversicherung 2 12 Weihnachtsfeier für leitende Mitarbeiter 3 13 Übernachtungskosten von Berufskraftfahrern 2 14 Betriebliche Altersversorgung unterschiedliche Fallgestaltungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich beurteilen 15,5 15 Auslandssachverhalte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht 8 16 Altersteilzeit Verschiedene Fälle 19,5 17 Privatnutzung von Firmenfahrzeugen 7 insgesamt erreichbare Punktzahl 100 4

4 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 4 1. Geburtstagsfeier anlässlich des 60. Geburtstages eines Vorstandes eines Bankinstitutes (4 Punkte) Eine Bank nahm den 60. Geburtstag ihres Vorstandsvorsitzenden zum Anlass und lud Kunden, Vertreter der Öffentlichkeit, einige ausgewählte Arbeitskollegen, einige wenige Freunde und Bekannte des Vorstandes sowie dessen engste Familienangehörige zu einer Feier in einen Landgasthof ein. Auf der Einladungskarte der Bank erschien als Text: Wir feiern mit einem Festlichen Essen den 60. Geburtstag von Herrn Max Müller. Es nahmen insgesamt 170 Personen an der Feier teil. 25 Teilnehmer waren alleine gekommen, die übrigen mit Ehegatte bzw. Partner. Neben der Ehefrau des Vorstandes nahmen an der Feier die drei Kinder des Vorstandes und deren Ehegatten/Partner sowie acht Freunde/Bekannte des Vorstandes (auch jeweils mit Ehegatte/Partner) teil. Die Kosten betrugen insgesamt ,00 und wurden von der Bank getragen. Bitte beurteilen Sie die Feier aus lohnsteuerrechtlicher Sicht. Es handelt sich um keine Betriebsveranstaltung, sondern um eine Veranstaltung, 1 P. die anlässlich eines persönlichen Ereignisses eines einzelnen Arbeitnehmers durchgeführt wird. Damit ist zu prüfen, ob dieser betreffende Arbeitnehmer die Kosten, die vom Arbeitgeber getragen werden, als geldwerten Vorteil versteuern muss. 0,5 P. Die Bank also der Arbeitgeber und nicht der Arbeitnehmer hatte eingeladen. 0,5 P. Die Feier fand nicht in den Räumlichkeiten des Arbeitnehmers statt. 0,5 P. Die Kosten je Teilnehmer (82,35 ) überstiegen nicht 110,00. Eine Hinzurechnung 0,5 P. von Ehegatten/Partner ist daher nicht vorzunehmen. Damit stellen auch die auf die privaten Gäste des Vorstandes (Familienangehörige, Freunde und Bekannte) anteilig entfallenden Kosten keinen lohnsteuerpflichtigen 1 P. Vorteil für den Vorstand dar. 2. Verjährungsfristen für Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge (1 Punkt) Nach wie vielen Jahren verjähren Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge? Sämtliche Ansprüche auf Sozialversicherungsbeiträge verjähren nach 4 Jahren. 1 P.

5 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 5 3. Gewährung von Kurzarbeitergeld (3 Punkte) Nennen Sie die Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld. Voraussetzungen für die Gewährung von Kurzarbeitergeld sind, dass... - der Arbeitgeber gegenüber der Bundesanstalt für Arbeit die Kurzarbeit anzeigt. - ein erheblicher Arbeitsausfall mit einhergehendem Ausfall von Arbeitsentgelt vor liegt. - die betrieblichen und die persönlichen Voraussetzungen des Arbeitnehmers erfüllt sind. je 1 P. 4. Nachzahlung von Überstunden (3 Punkte) Ein Monatslohnempfänger erhält vom Arbeitgeber die Überstundenvergütung für die Monate August bis Oktober in einer Summe nachgezahlt, und zwar im Monat November. Wie kann die Nachzahlung der Überstunden lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich abgewickelt werden? Bitte beide Möglichkeiten darstellen. Grundsätzlich sind die Lohnabrechnungen der Monate, in der die Überstundenvergütungen angefallen sind, aufzurollen. 1 P. Der Nachzahlungsbetrag kann jedoch lohnsteuerrechtlich als sonstiger Bezug behan- 1 P. delt und beitragsrechtlich als Einmalentgelt abgerechnet werden, wobei auf den Zeitraum der Monate abzustellen ist, die die Überstunden ursächlich betreffen. 1 P. 5. Zuschläge im Rahmen des 3b EStG (5 Punkte) a) Grundlohnberechnung des 3b EStG (3,5 Punkte) Welche der folgenden Lohnarten sind in die Grundlohnberechnung des 3b EStG einzubeziehen? Erschwerniszulagen Schichtzulagen Überstundenvergütungen Vermögenswirksame Leistungen Zuschlag für Samstagsarbeit Weihnachtsgeld Steuerfreier Beitrag zu einer Pensionskasse Ja Ja Nein Ja Ja Nein Ja je 0,5 P.

6 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 6 b) Mischzuschlag (1,5 Punkte) Ein Arbeitgeber zahlt nach den tarifvertraglichen Regelungen bei Nachtarbeit in der Zeit von 20:00 bis 24:00 Uhr einen Zuschlag von 20 %, für Überstunden gewährt er einen Zuschlag von 30 %, wenn Überstunden während der Nachtarbeit anfallen, bezahlt er einen so genannten Mischzuschlag in Höhe von 60 %. Bitte berechnen Sie den lohnsteuerfrei möglichen Zuschlag im Falle des Mischzuschlages. Lohnsteuerfrei sind 20/50 = 2/5 des Mischzuschlags, d. h. 0,5 P. 2/5 von 60 % 24 % des Grundlohns 1 P. 6. Sozialversicherungsrechtliche Folgen bei Pauschalversteuerung gem. 40 (1) EStG (2 Punkte) Eine Firma zahlt anlässlich ihres 15-jährigen Bestehens an alle Arbeitnehmer eine Jubiläumszuwendung in Höhe von 150,00 je Arbeitnehmer aus. Sie versteuert diese Zuwendung auf Antrag sowie mit Genehmigung des Finanzamtes gem. 40 (1) EStG. Wie ist der Sachverhalt sozialversicherungsrechtlich zu beurteilen? Bitte entscheiden Sie über die Beitragspflicht, und begründen Sie Ihre Entscheidung kurz. Die Pauschalversteuerung führt nicht zu beitragsfreiem Entgelt, weil es sich bei der 1 P. Sonderzahlung sozialversicherungsrechtlich um ein Einmalentgelt handelt. Nur wenn laufendes Entgelt pauschal versteuert wird, ist es nicht beitragspflichtig. 1 P. (Dabei ist laufendes Entgelt im Sinne der sozialversicherungsrechtlichen Beurteilung gemeint.) 7. Internetnutzung (4 Punkte) Harald Brauser erhält vom Arbeitgeber Zuschüsse zu seinen privaten Internet-Nutzungskosten. Beurteilen Sie dies aus lohnsteuerrechtlicher Sicht. a) Sie stellen steuerpflichtigen Lohn dar. 1 P. b) Folgende Leistungen können in diesem Fall, wenn sie zusätzlich zum vereinbarten Arbeitslohn gewährt werden, mit 25 % pauschal versteuert werden: Ein monatlicher Zuschuss zu laufenden Internetkosten einschließlich Grundgebühr 1 P. (Ohne Nachweis bis zu 50 im Monat) 1 P. Die Übernahme einmaliger Anschlusskosten für einen Internetzugang durch den Arbeitgeber 1 P.

7 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 7 8. Kosten für Telekommunikation (3 Punkte) a) Telefonkostenersatz an Außendienstmitarbeiter (2 Punkte) Herr Schleicher ist als Außendienstmitarbeiter beschäftigt. Er hat am Sitz der Firma keinen Arbeitsplatz, sondern übt seine Reisetätigkeit von zu Hause aus. Er legt seinem Arbeitgeber die private Telefonrechnung über 120,00 vor (Grund- und Gesprächsgebühren). Nachweise über die geführten Telefongespräche liegen nicht vor. Der dienstlich bedingte Aufwand war auch in der Vergangenheit nie ermittelt worden. Unbestritten muss der Arbeitnehmer aber von seinem privaten Telefon aus auch beruflich telefonieren. In welchem Umfang ist ein steuerfreier Kostenersatz durch den AG möglich? 20 % des Rechnungsbetrages, aber max. 20,00 sind monatlich ohne Nachweis als Auslagenersatz steuerfrei ersetzbar. 2 P. b) Gestellung eines Telefons durch den Arbeitgeber (1 Punkt) Ein Arbeitgeber hat auf eigene Kosten im häuslichen Büro seines Außendienstmitarbeiters eine Telefonanlage einrichten lassen und mit der Telekom einen Telefonvertrag abgeschlossen. Die monatliche Rechnung geht direkt an den Arbeitgeber. In einem Monat waren 160,00 an Telefonkosten angefallen. Nach der arbeitsvertraglichen Vereinbarung muss der Arbeitnehmer monatlich pauschal 35,00 für die Privatnutzung des Telefons an den Arbeitgeber bezahlen. Wie ist der Sachverhalt lohnsteuerrechtlich zu beurteilen? Lohnsteuerrechtlich nichts zu veranlassen, weil es sich um die lohnsteuerfreie Überlassung einer Telekommunikationseinrichtung des Arbeitgebers handelt. 1 P. 9. SV-Meldungen: Meldeschlüssel (12 Punkte) Der Malerbetrieb Stefan Pinsel hat zum 1. März 2008 vier neue Mitarbeiter eingestellt, für die die Anmeldungen zur Sozialversicherung erfolgen müssen. Ergänzen Sie dazu bitte in der nachfolgenden Übersicht die jeweiligen Personen- und Beitragsgruppenschlüssel für diese Mitarbeiter.

8 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 8 Mitarbeiter PGRS BGRS Maler, der gerade seinen 57. Geburtstag gefeiert hat und seit einem Jahr 1 arbeitslos war. Er ist bei der TK krankenversichert. Arbeitszeit pro Woche: 38,5 Std Lohn pro Std.: 8,25 2 Buchhalterin, die bei der KKH krankenversichert ist. Sie arbeitet bereits seit 2 Jahren bei einem Arbeitgeber als Buchhalterin (20-Std.-Woche; Gehalt 695 ) sowie bei einem anderen Arbeitgeber als geringfügig Beschäftigte (Gehalt 150 ) Arbeitszeit pro Woche: 12 Std. Gehalt pro Monat:: Student, der gerade Semesterferien hat und den Malern als Hilfskraft bei einem besonderen Auftrag zur Hand gehen soll. Diese Einstellung ist befristet vom In diesem Jahr hat der Student noch keine andere Beschäftigung gegen Entgelt durchgeführt. Er ist als Student bei der BEK krankenversichert. Arbeitszeit pro Woche: 38,5 Std. Lohn pro Std.: 6,75 4 Lackierer, der für den gleichen Auftrag wie der Student vom bis eingestellt wird. Er war vom bis bei einem anderen Handwerksbetrieb beschäftigt. Er ist bei der AOK krankenversichert. Arbeitszeit pro Woche: 38,5 Std. Lohn pro Std.: 7, Personengruppenschlüssel (PGRS): 101 Sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ohne besondere Merkmale 106 Werkstudenten 109 Geringfügig entlohnte Beschäftigte 110 Kurzfristig Beschäftigte je 1 P. / je 2 P. Beitragsgruppenschlüssel (BGRS): Krankenversicherung Arbeitslosenversicherung (AV) (PV) Pflegeversicherung Rentenversicherung (RV) (KV) 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 0 kein Beitrag 1 allgemeiner Beitrag 1 voller Beitrag 1 voller Beitrag 1 voller Beitrag 2 erhöhter Beitrag 3 halber Beitrag 2 halber Beitrag 2 halber Beitrag 3 ermäßigter Beitrag 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte 5 Pauschalbeitrag für geringfügig Beschäftigte

9 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite Beschäftigung einer Haushaltshilfe lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtliche Behandlung und Abwicklung (6 Punkte) Frau Emsig ist als Haushaltshilfe tätig; weitere Beschäftigungen hat sie nicht. Sie erhält neben ihrer monatlichen Vergütung in Höhe von 350,00 arbeitstäglich ein Mittagessen; insgesamt an jeweils 20 Tagen im Monat. Eine Lohnsteuerkarte hat sie nicht vorgelegt. Frau Emsig ist über ihren Ehemann bei der AOK familienversichert. a) Nach welchem Verfahren wird das Arbeitsverhältnis sozialversicherungsrechtlich abgewickelt? Bitte benennen Sie das Verfahren, und beschreiben es stichwortartig. (2,5 Punkte) Mittels des Formulars Haushaltscheck und nicht mit dem normalen Meldeformular einmalig bei der Bundesknappschaft (Minijobzentrale) anzumelden und mitteilen, ob eine pauschale Versteuerung erfolgen soll. Einzugsermächtigung erteilen. Arbeitgeber muss keine Beitragsnachweise abgeben. Bundesknappschaft zieht halbjährlich die pauschalen Abgaben ein und erstellt die Jahresmeldung. 2,5 P. b) Beurteilen Sie das unentgeltlich gewährte Mittagessen. (1 Punkt) Für die Gewährung des unentgeltlichen Mittagessens ist kein Sachbezugswert anzusetzen, weil bei Anwendung des Haushaltscheckverfahrens diejenigen Sachbezüge sozialversicherungsfrei sind, für die amtliche Sachbezugswerte anzusetzen sind. 1 P. c) Bitte berechnen Sie die anfallenden Abgaben zur Sozialversicherung und zur Steuer. Die Umlagesätze betragen: U1 = 0,1 %, U2: 0,0 %. Die Unfallversicherung beläuft sich auf 1,6 %. (2,5 Punkte) Berechnung der pauschalen Abgaben: RV 5 % aus ,50 KV 5 % aus ,50 LSt 2 % aus 350 7,00 U1 0,1 % aus 350 0,35 UV 1,6 % aus 350 5,60 2,5 P. 11. Reisenebenkosten Diebstahl während einer Dienstreise, Reisegepäckversicherung (2 Punkte) a) Einem Arbeitnehmer werden auf einer Dienstreise der Reisekoffer mit der privaten Kleidung im Wert von ca ,00 sowie 100,00 Bargeld gestohlen. Der Arbeitgeber zahlt dem Arbeitnehmer aus diesem Grund 1.100,00. Wie ist die Zahlung des Arbeitgebers lohnsteuerrechtlich zu beurteilen? (1 Punkt) Lohnsteuerpflichtig. 1 P.

10 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 10 b) Kann der Arbeitgeber für den Arbeitnehmer lohnsteuerfrei eine Reisegepäckversicherung abschließen? Begründen Sie Ihre Antwort bitte! (1 Punkt) Ja, wenn die Reisegepäckversicherung auf die berufliche Reisetätigkeit beschränkt ist. 1 P. 12. Weihnachtsfeier für leitende Mitarbeiter (3 Punkte) Ein Arbeitgeber lädt seine leitenden Angestellten und deren Ehegatten im Dezember zu einer Weihnachtsfeier ein. Die Kosten betragen für die 30 Personen insgesamt Von diesen 30 Personen waren 12 mit Partner und 6 alleine gekommen. Der Arbeitgeber möchte die Aufwendungen, sofern sie steuerpflichtig sind, pauschal versteuern. Bitte nehmen Sie dazu Stellung. a) Lohnsteuerrechtliche Beurteilung der Feier: (1 Punkt) Behandlung als Betriebsveranstaltung wegen des eingeschränkten Personenkreises ausgeschlossen. Diese Veranstaltung hat Belohnungscharakter (Incentive). Die Freigrenze gilt daher nicht. Es besteht Steuerpflicht. 1 P. b) Pauschale Versteuerung der entstandenen Kosten? (2 Punkte) Weil es sich vom Grundsatz her um keine Betriebsveranstaltung handelt, ist damit auch die Pauschalversteuerung mit 25 % ausgeschlossen. 1 P. Die Steuer könnte jedoch auf Antrag beim zuständigen Finanzamt mit einem pauschalen Steuersatz gem. 40 (1) EStG versteuert werden. 1 P. 13. Übernachtungskosten bei Berufskraftfahrern (2 Punkte) Darf eine Speditionsfirma ihrem als Berufskraftfahrer beschäftigten Arbeitnehmer die Übernachtungspauschale lohnsteuerfrei ersetzen, wenn dieser in der Fahrerkabine des Fahrzeugs schläft? Bitte entscheiden und begründen Sie Ihre Entscheidung kurz. Ein steuerfreier Ersatz ist nicht zulässig, weil der Arbeitgeber seinem Arbeitnehmer die Übernachtungsmöglichkeit kostenlos zur Verfügung stellt. 2 P. 14. Betriebliche Altersversorgung unterschiedliche Fallgestaltungen lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich beurteilen (15,5 Punkte) Bitte entscheiden Sie, wie die unterschiedlichen Formen der betrieblichen Altersversorgung lohnsteuer- und sozialversicherungsrechtlich zu lösen sind, indem Sie den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn und das beitragspflichtige Entgelt ermitteln. (Es sollen die jeweiligen monatlichen Höchstbeträge ausgeschöpft werden.) Sofern die Beiträge nicht lohnsteuerfrei sind, wird sofern gesetzlich zulässig pauschal versteuert.

11 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 11 In allen Fällen werden die Beiträge in Form der Gehaltsumwandlung von den Arbeitnehmern selbst erbracht. Die Fälle sind jeweils getrennt zu beurteilen und betreffen verschiedene Arbeitnehmer jeweils im ersten Arbeitsverhältnis: a) Monatlicher Beitrag für eine Unterstützungskasse in Höhe von 400,00, Bruttoarbeitslohn 4.000,00 (3,5 Punkte) a1) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes: lohnsteuerfrei in voller Höhe lohnsteuerpflichtiger Bruttoarbeitslohn = ,5 P. a2) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des beitragspflichtigen Entgeltes in allen Zweigen der Sozialversicherung (RV/ AV; KV/ PV): sozialversicherungsfrei in Höhe von 4 % der BBG RV(West) = P. beitragspflichtiges Entgelt in der RV/AV = ; KV/PV = P. b) Monatlicher Beitrag zugunsten einer Pensionskasse in Höhe von 400,00 (Altvertrag, d. h. vor dem Jahr 2005 abgeschlossen); Bruttoarbeitslohn 4.200,00 (4,5 Punkte) (Bitte auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung beachten.) b1) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes: lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in Höhe von 4 % der BBG RV(West) = 212 ; übersteigender Betrag darf pauschal versteuert werden bis zu 146 monatlich: 1 P. Bruttoarbeitslohn lohnsteuerfrei pauschal versteuerbar 146 lohnsteuerpflichtig P. b2) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des beitragspflichtigen Entgeltes in allen Zweigen der Sozialversicherung (RV/AV; KV/PV): sozialversicherungsfrei in Höhe von 4 % der BBG RV(West) = 212 ; 0,5 P. pauschal versteuerter übersteigender Betrag nicht beitragsfrei, weil laufender Arbeitslohn umgewandelt wird: 1 P. Bruttoarbeitslohn beitragsfrei 212 beitragspflichtig in RV/AV bzw ,00 in KV/PV 1 P.

12 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 12 c) Monatlicher Beitrag zugunsten einer Pensionskasse in Höhe von 400,00 (Neuvertrag, d. h. nach dem abgeschlossen); Bruttoarbeitslohn 3.500,00 (4,5 Punkte) c1) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes: lohnsteuer- und sozialversicherungsfrei in Höhe von 4 % der BBG RV(West) 1 P. = 212 ; zusätzlich lohnsteuerfrei in Höhe von : 12 = P. Bruttoarbeitslohn lohnsteuerfrei zusätzl. LSt-frei 150 lohnsteuerpflichtig P. c2) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des beitragspflichtigen Entgeltes in allen Zweigen der Sozialversicherung (RV/AV; KV/PV): für die Sozialversicherung gilt der Erhöhungsbetrag nicht: 0,5 P. Bruttoarbeitslohn beitragsfrei 212 beitragspflichtig in RV/AV sowie in KV/PV 1 P. d) Monatlicher Beitrag zugunsten einer Direktversicherung in Höhe von 146 (Altvertrag, kapitalbildend; bezugsberechtigt sind die gesetzlichen Erben des Arbeitnehmers); Bruttoarbeitslohn 5.300,00 (3 Punkte) (Bitte auch die Möglichkeit der Pauschalversteuerung beachten.) d1) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohnes: nicht lohnsteuerfrei ( nicht sozialversicherungsfrei), weil kapitalbildend und Erbberechtigung nicht nur für Unterhaltsberechtigte, Pauschalversteuerung zulässig in Höhe von monatlich 146 : 0,5 P. Bruttoarbeitslohn pauschal versteuerbar 146 lohnsteuerpflichtig P. d2) Beurteilung und betragsmäßige Ermittlung des beitragspflichtigen Entgeltes in allen Zweigen der Sozialversicherung (RV/AV; KV/PV): nicht sozialversicherungsfrei, weil nicht lohnsteuerfrei; pauschal versteuerter Betrag aus Entgeltumwandlung ist nicht beitragsfrei 0,5 P. sozialversicherungspflichtiges Entgelt in RV/AV = ; in KV/PV = P.

13 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite Auslandssachverhalte Lohnsteuer- und Sozialversicherungsrecht (8 Punkte) a) Beschäftigung eines beschränkt lohnsteuerpflichtigen Arbeitnehmers, hier: Geschäftsführer einer GmbH (4 Punkte) Der Geschäftsführer einer inländischen GmbH lebt mit seiner Familie in der Slowakei. Zusätzlich ist er dort Geschäftsführer einer slowakischen Tochtergesellschaft seines Arbeitgebers in Deutschland. Seinen Arbeitslohn erhält er von der deutschen Firma. Die deutsche und die slowakische Firma teilen sich die Personalkosten. Er ist beschränkt lohnsteuerpflichtig und hat aus diesem Grund auch keine Lohnsteuerkarte, sondern eine Bescheinigung für beschränkt lohnsteuerpflichtige Arbeitnehmer vom Finanzamt mit der Lohnsteuerklasse I erhalten. Im Jahr 2006 war er ausschließlich in Deutschland tätig gewesen. Nach seinen Aufzeichnungen hat er im Jahr 2007 an insgesamt 259 Tagen gearbeitet, davon an 67 Tagen in Deutschland, 100 Tage in der Slowakei und 92 Tage in Drittstaaten. Er hat im Jahr 2007 folgenden Bruttoarbeitslohn erhalten: Tantieme für das Jahr 2006 in Höhe von ,00, laufender Arbeitslohn des Jahres 2007 in Höhe von ,00. Bitte ermitteln Sie den lohnsteuerpflichtigen Bruttoarbeitslohn für das Jahr Soweit der Arbeitslohn Deutschland direkt zugeordnet werden kann, ist dieser Arbeitslohn direkt zuzuordnen: Das betrifft die Tantieme für das Jahr 2005, die ausschließlich in Deutschland erarbeitet wurde, also ,00 1 P. Der nicht direkt zuordenbare Arbeitslohn ist im Verhältnis der Arbeitstage aufzuteilen: ,00 : 259 Gesamt-Arbeitstage x 67 Arbeitstage in Deutschland 2 P. = ,54. Damit beträgt der in Deutschland lohnsteuerpflichtige Bruttoarbeitslohn insgesamt: ,54. 1 P. b) Entsendung von Arbeitnehmern ins Ausland (4 Punkte) Ein Arbeitnehmer wird für einen längeren Zeitraum von seinem deutschen Arbeitgeber ins Ausland entsendet. b1) Lohnsteuer Was besagt die so genannte 183-Tage-Regelung in Doppelbesteuerungsabkommen? (2 Punkte) Die Regelungen in den Doppelbesteuerungsabkommen (bilaterale Verträge) ordnen einem der Vertragsstaaten das Besteuerungsrecht zu. Vom Grundsatz her gilt: Wenn sich ein Arbeitnehmer länger als 183 Tage in dem ausländischen Staat aufhält, unterliegt er in Deutschland nicht dem Lohnsteuerabzug. (Ein formeller Freistellungsantrag ist nur für die Länder zwingend erforderlich notwendig, in denen dies im Doppelbesteuerungsabkommen geregelt ist. Die Lohnsteuerbe-

14 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 14 freiung ist nicht davon abhängig, dass der Arbeitnehmer den Nachweis erbringt, dass er in dem ausländischen Staat Steuern bezahlt hat.) 2 P. b2) Sozialversicherung Was muss der Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich unternehmen? (2 Punkte) Er muss den Krankenversicherungsschutz des Arbeitnehmers prüfen: Er muss über die Verbindungsstelle Ausland der Krankenversicherungen feststellen lassen, ob der Arbeitnehmer trotz seines Auslandseinsatzes in Deutschland sozialversicherungspflichtig ist. Dies wäre im Rahmen der Regelungen zur Ausstrahlung der Fall. Dazu sind entsprechende Anträge nötig, über die im Einzelfall entschieden wird. 2 P. 16. Altersteilzeit Verschiedene Fälle (19,5 Punkte) a) Arbeitsentgelt und Aufstockungsbetrag (4 Punkte) Frau Alt aus der Lohnbuchhaltung trifft mit ihrem Arbeitgeber, der Müller KG, eine Vereinbarung zur Alterteilzeitarbeit. Ihre Arbeitszeit reduziert sich um die Hälfte. Ihr monatliches Gehalt betrug bisher Daneben erhält sie regelmäßig eine Leistungszulage, die in der Höhe schwankt; im laufenden Monat beträgt die Zulage 200. Für die im laufenden Monat geleistete Mehrarbeit erhält Frau Alt außerdem 300. Errechnen Sie des Arbeitsentgelt des laufenden Monats sowie den Aufstockungsbetrag. Vollarbeitsentgelt Halbiert Leistungszulage lfd. Monat Mehrarbeitsvergütung lfd. Monat 300 Arbeitsentgelt lfd. Monat P. Altersteilzeitentgelt Leistungszulage lfd. Monat 200 Regelarbeitsentgelt davon 20 % (Aufstockungsbetrag) = P. b) Gehaltsabrechnung und Bruttobelastung (15,5 Punkte) Im nachfolgenden Fall gelten die gesetzlichen Regelungen: Herr Rüstig ist nach dem in Altersteilzeit gegangen. Sein normales Gehalt hätte 5.500,00 betragen. Er hat die Lohnsteuerklasse III/1,0, und auf der Lohnsteuerkarte ist ein monatlicher Freibetrag in Höhe von 150,00 eingetragen. Der Beitragssatz der Krankenkasse beträgt 14 %. a) Bitte erstellen Sie die Gehaltsabrechnung für April 2008, und ermitteln Sie die Bruttobelastung des Arbeitgebers. Der Arbeitgeber ist nicht umlagepflichtig zur U1; der Beitragssatz zur U2 beträgt 0,2 %. (12,5 Punkte)

15 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 15 Gehaltsabrechnung: (6 Punkte) Gesamtbrutto: Gehalt anteilig 50% 2.750,00 Aufstockungsbetrag 20 % von 2.750,00 550, ,00 1 P. Steuerbrutto 2.750,00./. LSt./. Freibetrag lt. LSt-Karte 150,00 159,00 1 P. = Tabellenbrutto 2.600,00./. Solz 0,00 0,5 P../. KV 7,9 % (incl. KV-Zusatz) 217,25 0,5 P../. PV 0,85% (kein Zusatzbeitrag, weil Elterneigenschaft durch Kinder- KV-/PV-Brutto 2.750,00 23,38 1 P. freibetrag auf LSt-Karte ersichtlich)./. RV 9,95 % 273,63 0,5 P. RV-/AV-Brutto 2.750,00./. AV 1,65 % 45,38 0,5 P. Summe der gesetzl. Abzüge 718,64 Nettoarbeitslohn 2.581,36 0,5 P. Auszahlungs-/ Überweisungsbetrag 2.581,36 0,5 P. Bruttobelastung des Arbeitgebers: (6,5 Punkte) Gehalt 2.750,00 0,5 P. Aufstockungsbetrag zum Altersteilzeitentgelt 550,00 0,5 P. KV (ohne Zusatzbeitrag, weil dieser nur vom Arbeitnehmer zu zahlen ist) 192,50 0,5 P. PV 23,38 0,5 P. RV: a) Normalbeitrag aus Ist-Entgelt (9,95 % aus ) 273,63 0,5 P. b) reiner Arbeitgeberbeitrag 19,9 % aus (s. NR**) 393,03 2,5 P. AV 45,38 0,5 P. U2 (0,2% von 2.750,00 ) 5,50 0,5 P. Summe 4.233,42 0,5 P. **Nebenrechnung: Ermittlung des zusätzlichen RV-Beitrags für den AG Der zusätzliche RV-Beitrag des AGs errechnet sich aus 80 % des Regelarbeitsentgelts = 2.200, aber maximal auf die Höhe der Beiträge des Unterschiedsbetrags: 90 % der RV-BMG Regelarbeitsentgelt = Höchstbetrag daher Berechnung aus 1.975

16 Musterprüfung Xpert Business Lohn und Gehalt (2) Seite 16 b) Was ist bei den Eintragungen auf der Lohnsteuerbescheinigung zu beachten? (0,5 Punkte) separat auszuweisen 0,5 P. c) Erläutern Sie bitte, wie sich der Aufstockungsbetrag steuerlich für Herrn Rüstig auswirkt, und zwar sowohl beim Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber als auch bei seiner privaten Einkommensteuererklärung. (0,5 Punkte) Der Aufstockungsbetrag ist lohnsteuerfrei, unterliegt jedoch dem Progressionsvorbehalt und ist (aus diesem Grund) auf der Lohnsteuerbescheinigung separat aufzuführen. 0,5 P. d) Welche Leistungen kann sich der Arbeitgeber unter welchen Voraussetzungen von welcher staatlichen Stelle ersetzen lassen? (2 Punkte) Vom Arbeitsamt werden erstattet der Aufstockungsbetrag und der RV-Beitrag zum Aufstockungsbetrag, 1 P. sofern der Arbeitgeber entweder einen Arbeitslosen einstellt oder einen Auszubildenden nach dessen Ausbildungsverhältnis in ein normales Arbeitsverhältnis übernimmt. 1 P. 17. Privatnutzung von Firmenfahrzeugen (7 Punkte) Eine Lohnbuchhalterin hat die Aufgabe, für die Arbeitnehmer des Betriebs die Entgeltabrechnung zu erstellen. Dabei soll sie den geldwerten Vorteil für die private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge ermitteln. Außerdem muss sie prüfen, ob und wie sich der private Nutzwert auf die Steuern und Sozialversicherung auswirkt. Können Sie ihr helfen? a) Es gibt zwei Wege, um den privaten Nutzwert zu ermitteln: Kostenmethode: Die dienstlichen und privaten Fahrten werden in einem Fahrtenbuch getrennt erfasst. Der private Nutzwert wird dann als derjenige Teil der Gesamtkosten ermittelt, der dem Anteil der Privatfahrten entspricht. 2 P. 1 %-Regelung: Es wird monatlich 1 % vom Neupreis des Fahrzeugs als steuerliches Arbeitsentgelt angerechnet. Für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte sind zusätzlich 0,03 % des Fahrzeugneupreises pro Entfernungskilometer steuerpflichtig. 2 P. b) Der ermittelte private Nutzwert ist ein geldwerter Vorteil und somit dem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitsentgelt hinzuzurechnen. Es sind somit volle Lohn- und Kirchensteuern, Solidaritätszuschlag sowie die Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung abzuführen. Es gibt keine Freibeträge. 3 P.

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