N I E D E R S C H R I F T
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- Elly Breiner
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1 N I E D E R S C H R I F T über die öffentliche / nichtöffentliche Sitzung des Gemeinderates Bichl vom im Sitzungssaal des Rathauses Alle Mitglieder waren ordnungsgemäß geladen; erschienen sind nachstehende Mitglieder, also mehr als die Hälfte: 1. Pössenbacher Benedikt 2. Geißler Markus 3. Streidl Kilian 4. Eberl Michael 5. Peschl Leonhard 6. Waldherr Hubert 7. Zander Andreas 8. Schäfer Thomas 9. Knestel Michael 10. Waldherr Franziska 11. Schöffmann Georg 12. Helmut Oppel 13. Helmut Kolbeck 14. März Xaver Die Beschlussfähigkeit war damit hergestellt. Entschuldigt fehlte(n) Mitglied(er), nämlich: Unentschuldigt fehlte(n) 1 Mitglied(er), nämlich: Bauer Xaver Wegen persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) hat/haben das/die Gemeinderatsmitglied(er): Michael Eberl an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP 3 Michael Knestel an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP 4, 17 Benedikt Pössenbacher an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP 7, 10 Xaver März an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP 8 Franziska Waldherr an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP 18 Hubert Waldherr an der Beartung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP 18 nicht teilgenommen. Das/die Gemeinderatsmitglied(er) an der Beratung und Beschlussfassung des Gegenstandes TOP nicht anwesend. Zur Sitzung war(en) außerdem geladen und erschienen: Spanner Hermann TOP 16 Vorsitzender: Markus Geißler Schriftführerin: Claudia Krönauer Unterschrift Unterschrift
2 Seite: 1 T A G E S O R D N U N G : (nach den tatsächlich behandelten Punkten) A) Öffentlich: 1. Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Gewerbeeinheit durch Einbau einer Betriebswohnung und von Büroräumen im Dachgeschoss des Betriebsgebäudes, Falak 6, Fl.Nr. 845/12, BA 2018/4 3. Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten, Glaswandstraße 4, Fl.Nr. 1524/6, BA 2018/5 4. Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines landwirtschaftlichen Bio-Betriebs, Fl.Nr. 1306/0, BA 2017/25, 27 und Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Austragshauses mit einer Ferienwohnung und Garage, Hofstätt, Fl.Nr. 1679/3, BA 2018/6 6. Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes zu einer Lehrlingsunterkunft und Brennerei im Erdgeschoss, sowie einer Ferienwohnung im Dachgeschoss, Hofstätt, Fl.Nr. 1326/0, BA 2018/7 7. Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Gebäudeerweiterung durch Anbau einer Widerkehre an der Westseite, Siedlungsstraße 15 a, Fl.Nr. 806/1, BA 2017/31 8. Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Wiederkehre und einer untergeordneten Dachgaube im bestehenden Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, Bahnhofstraße 20, Fl.Nr. 802/0, BA 2018/8 9. Bebauungsplan westl. neues Feuerwehrhaus der Gemeinde Benediktbeuern: Stellungnahmen im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB Änderung des Bebauungsplans "Bichl Nord": Billigungs- und Auslegungsbeschluss 11. Herstellung der Straße Am Angerfeld förmliche Feststellung der Beachtung der allgemeinen Planungsgrundsätze 12. Vorschläge für die Schöffenwahl Bekanntgaben, Verschiedenes, Kenntnisnahmen
3 Seite: 2 A) Öffentlich: 1 14 Genehmigung des Protokolls der öffentlichen Sitzung vom Der Gemeinderat stimmt dem Protokoll der öffentlichen Sitzung vom zu Antrag auf Baugenehmigung zur Erweiterung einer Gewerbeeinheit durch Einbau einer Betriebswohnung und von Büroräumen im Dachgeschoss des Betriebsgebäudes, Falak 6, Fl.Nr. 845/12, BA 2018/4 Das Baugrundstück ist im FNP als Gewerbegebiet (GE) dargestellt und liegt im rechtsverbindlichen Bebauungsplan Falak. Geplant ist die Erweiterung einer Gewerbeeinheit durch den Einbau einer Betriebswohnung und von Büroräumen im Dachgeschoss. Die notwendigen Stellplätze werden mit vier Stellplätzen nachgewiesen. Die gesamte Gewerbefläche beträgt 504,30 m², die gesamte Wohnfläche beträgt 216,82 m². Die Gewerbeeinheit 3 weist 130,22 m², die Betriebswohnung 2 zu Gewerbefläche 3 weist 81,52 m² auf. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen sofern sichergestellt ist, dass die Wohnung nur für einen Betriebsleiter (gem. Festsetzung D1) genutzt wird Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten, Glaswandstraße 4, Fl.Nr. 1524/6, BA 2018/5 Das Baugrundstück ist im FNP als reines Wohngebiet (WR) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 34 BauGB. Geplant ist die Nutzungsänderung eines Einfamilienhauses zu einem Wohngebäude mit zwei Wohneinheiten. Die notwendigen Stellplätze werden mit einer Doppelgarage und zwei Stellplätzen nachgewiesen. Das Bauvorhaben fügt sich nach Art und Maß der baulichen Nutzung in die Umgebungsbebauung ein. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Michael Eberl hat aufgrund von persönlicher Beteiligung (art. 49 GO) nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen Tektur zum Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines landwirtschaftlichen Bio-Betriebs, Fl.Nr. 1306/0, BA 2017/25, 27 und 28
4 Seite: 3 Die Tektur beinhaltet folgende Änderungen: 1. Rinderstall mit Berge- und Trocknungsraum (vormals nur Berge- und Trockenhalle): Einbau eines Stallbereichs in die Halle, Darstellung Kran, Technikbereich Trocknung abgetrennt, Belüftung Fundamentparallel außen. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. 2. Milchviehlaufstall: Erweiterung für Kälber Süden (profilgleich) / Kälber-Iglu / Tiefstreu, Außenliege Boxen für Kühe und Jungvieh, Darstellung Güllesyphon mit Lageverschiebung Güllegrube, Norden Türe / 3 Fenster Melkbereich Der Gemeinderat beschließt, der Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung für das Dach zuzustimmen. 3. Wohnhaus mit FeWo und Hofladen: Änderungen in der Raumaufteilung Hofladen / Treppenhaus / Zimmereinteilung, 2 Gauben anstelle Osten nun Westseite, 2 Fenster Heizung Nordseite Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauauschusses und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen. Die Zustimmung erfolgt vorbehaltlich dem Abschluss der Erschließungsverträge. Michael Knestel hat aufgrund von persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Austragshauses mit einer Ferienwohnung und Garage, Hofstätt, Fl.Nr. 1679/3, BA 2018/6 Das Baugrundstück ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 35 BauGB. Geplant ist der Neubau eines Austragshauses mit einer Ferienwohnung und Garage. Die notwendigen Stellplätze werden mit vier Stellplätzen nachgewiesen. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Anzahl der zulässigen Wohnungen nicht überschritten wird. Die Höhe soll bei der Schnurgerüstabnahme durch das Landratsamt festgelegt und geprüft werden. Es soll darauf geachtet werden, dass beim Bau das Rohr des Dorfbaches nicht verändert, bzw. beschädigt wird.
5 Seite: Antrag auf Baugenehmigung zum Umbau und Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes zu einer Lehrlingsunterkunft und Brennerei im Erdgeschoss, sowie einer Ferienwohnung im Dachgeschoss, Hofstätt, Fl.Nr. 1326/0, BA 2018/7 Das Baugrundstück ist im FNP als landwirtschaftliche Fläche dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 35 BauGB. Geplant ist der Umbau und die Nutzungsänderung des bestehenden Nebengebäudes zu einer Lehrlingsunterkunft und Brennerei im Erdgeschoss, sowie einer Ferienwohnung im Dachgeschoss. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt das gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die notwendigen vier Stellplätze nachgewiesen werden und die Anzahl der zulässigen Wohnungen nicht überschritten wird Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung zum Antrag auf Baugenehmigung zur Gebäudeerweiterung durch Anbau einer Widerkehre an der Westseite, Siedlungsstraße 15 a, Fl.Nr. 806/1, BA 2017/31 Im Nachgang zum Bauantrag wird die Abweichung von folgenden Punkten der Ortsgestaltungssatzung beantragt: 4.2: An- und Nebenbauten sowie Garagen sind an das Hauptdach gestalterisch in Dachform, Material und Farbe anzugleichen 8.1: ist der First mittig über dem Grundbaukörper zu versehen 8.2: Garagen und Nebengebäude sind allseitig mit einem Dachüberstand von mind. 50 cm zu versehen. 9.1: Als Material für die Dacheindeckung sind naturrote Dachziegel oder Dachpfannen zu verwenden. Begründung: Der Erker gibt dem Zimmer das entsprechende Ambiente. Es handelt sich bei dem Erker um einen untergeordneten Bauteil und die Dachfläche ist kaum wahrnehmbar und somit nicht störend. 13.6: Die Einfriedung durch Mauern und Gabionen ist unzulässig. Begründung: Die Windfangmauer ermöglicht ein Sitzen im windfreiem Eck am Kamin. Es handelt sich bei der Windfangmauer um ein untergeordnetes Bauteil und ist nicht störend. Der Gemeinderat folgt der Empfehlung des Bauausschusses und beschließt, den beantragten Abweichungen zuzustimmen.
6 Seite: 5 Bürgermeister Pössenbacher hat aufgrund von persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen Antrag auf Baugenehmigung zum Einbau einer Wiederkehre und einer untergeordneten Dachgaube im bestehenden Wohnhaus mit drei Wohneinheiten, Bahnhofstraße 20, Fl.Nr. 802/0, BA 2018/8 Das Baugrundstück ist im FNP als allgemeines Wohngebiet (WA) dargestellt. Das Bauvorhaben beurteilt sich nach 34 BauGB. Geplant ist der Einbau einer Wiederkehre und einer untergeordneten Dachgaube im bestehenden Wohnhaus mit drei Wohneinheiten. Die notwendigen Stellplätze sind mit sechs Stellplätzen nachgewiesen. gemeindliche Einvernehmen zu erteilen, sofern die Abstandsflächen eingehalten werden. Xaver März hat aufgrund von persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen Bebauungsplan westl. neues Feuerwehrhaus der Gemeinde Benediktbeuern: Stellungnahmen im Verfahren nach 4 Abs. 2 BauGB Der Gemeinderat nimmt ohne Einwände Kenntnis vom Bebauungsplan westlich neues Feuerwehrhaus der Gemeinde Benediktbeuern Änderung des Bebauungsplans "Bichl Nord": Billigungs- und Auslegungsbeschluss Der Gemeinderat nimmt ohne Einwände Kenntnis vom Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplans "Bichl Nord". Der Gemeinderat beschließt, den Entwurf zu billigen und im vereinfachten Verfahren nach 13a BauGB die Auslegung und Beteiligung der Träger öffentlicher Belange durchzuführen. Bürgermeister Pössenbacher hat aufgrund von persönlicher Beteiligung (Art. 49 GO) nicht an der Beratung und Abstimmung teilgenommen Herstellung der Straße Am Angerfeld förmliche Feststellung der Beachtung der allgemeinen Planungsgrundsätze Nach 125 Abs. 1 BauGB setzt die Herstellung von Erschließungsanlagen im Sinne des 127 Abs. 2 BauGB einen Bebauungsplan voraus. Liegt ein Bebauungsplan nicht vor, so dürfen nach 125 Abs. 2 BauGB diese Anlagen nur hergestellt werden, wenn sie den in 1 Abs. 4 bis 7 BauGB bezeichneten Anforderun-
7 Seite: 6 gen entsprechen. Hiernach sind insbesondere die Belange der Wohnbevölkerung, die Belange des Umweltschutzes und die Belange des Verkehrs zu berücksichtigen. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen ( 1 Abs. 7 BauGB). Bei der Straße Am Angerfeld handelt es sich um eine Anlage, die frühestens in den 1970er Jahren Erschließungsfunktion erlangte, jedoch zu keinem Zeitpunkt als erstmalig hergestellt anzusehen war. Der Straßenverlauf wurde durch ein Planungskonzept der Firma Europplan und mit Gemeinderatsbeschluss der Gemeinde Bichl vom festgesetzt. Die Straße stellte vor dem Kauf und der Ausbauplanung der Gemeinde einen bekiesten Eigentümerweg dar. Die Fahrbahn wurde nach den Festsetzungen in einer Breite von 4,50 m errichtet. Mit dem Kauf und Ausbau geht auch die Verkehrssicherungspflicht auf die Gemeinde über, wodurch die Wohnbevölkerung entlastet wird. Unterhaltsmaßnahmen werden nun von der Gemeinde übernommen. Die konkrete Gestaltung des Straßenraumes hat sich aus dem bereits bestandenen Eigentümerweg ergeben, der Straßenverlauf wurde beibehalten. Da es sich bei der Straße Am Angerfeld um eine Stichstraße handelt, mussten für den Wendehammer zwei Zierkiefern und eine Blaufichte entfernt werden. Die Zustimmung zur Entfernung wurde vom Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen mit Bescheid vom erteilt. Der Wendehammer wurde benötigt, da die Straße als Sackgasse endet. Ein geringeres Mittel für einen reibungslosen Verkehr war nicht gegeben. Die Straße Am Angerfeld ist Teil einer Tempo-30-Zone ohne Linienbusverkehr. Unter Berücksichtigung des zu erwartenden geringen Ziel- und Quellverkehrs aller Verkehrsarten ist ein Ausbau in dieser Breite erforderlich, aber auch ausreichend. Die Fahrbahnbreite von 4,50 m lässt den Begegnungsverkehr der Fahrzeuge zu. Aber auch das Halten und Parken auf der Fahrbahn, z.b. für das Be- und Entladen von Fahrzeugen. Mithin ist festzustellen, dass die Straßenbaumaßnahme mit den öffentlichen und den privaten Belangen im Einklang steht. Die Voraussetzungen des 125 Abs. 2 BauGB sind daher erfüllt Vorschläge für die Schöffenwahl 2018 Frau S. hat sich als Jugend- und Hilfsjugendschöffin sowie als Schöffin für das Landgericht München II sowie das Amtsgericht Wolfratshausen beworben. Weitere Bewerbungen sind nicht eingegangen. Für die Schöffenwahl als Jugend- und Hilfsjugendschöffen für das Landgericht München II und das Amtsgericht Wolfratshausen beschließt der Gemeinderat die eingegangene Bewerbung von Frau S. entsprechend weiterzuleiten Bekanntgaben, Verschiedenes, Kenntnisnahmen 1. Die Sanierung der Duschen und WC im Schwimmbad Bichl wurde an die Firma FÖBI, Bichl, zum Preis von ,90 brutto vergeben.
8 Seite: 7 2. Die Erneuerung der Fenster und der Nebeneingangstüre im Schwimmbad Bichl wurde an die Firma Bichler Werkstätten, Bichl, zum Preis von 3.040,45 brutto vergeben. 3. Das Darlehen bei der Sparkasse wurde mit ,-- sondergetilgt. 4. Der Bau der Fluchttreppe am Kindergarten wurde an die Firma Thomas Kettner, Bichl, zum Preis von 9.341,50 brutto vergeben. 5. Der Traktor der Marke Deutz 5105 wurde bei der Firma Strobl, Bichl, zum Mehrpreis von ,-- brutto gekauft. 6. Helmut Kolbeck regt an, am Hochbichl eine Hundetoilette anzubringen. 7. Franziska Waldherr informiert über ein Telefonat mit Herrn Seifert bzgl. der Mitfahrerbank. Diese soll Mitbürgern, gerade im Alter, Mobilität und soziale Kontakte ermöglichen. Geplant wären Bänke im Bereich zwischen Aldi (Ort) und Netto-Markt (Bichl). Die Kosten belaufen sich auf ca ,-- Euro pro Bank. Es besteht Interesse von Seiten der Gemeinde, jedoch unter Ausschluss der Haftung. Franziska Waldherr wird bei einem Treffen im März im Landratsamt weitere Informationen einholen. 8. Helmut Oppel weist darauf hin, dass am Bahnübergang am Friedhof die Bahn die Zählung der Fahrzeuge wieder aufgenommen hat.
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