K E K. Pressemitteilung 1/ Sitzung der KEK am
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- Berndt Ziegler
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1 K E K Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich Pressemitteilung 1/2011 Geschäftsstelle Helene-Lange-Straße 18 a Potsdam Tel.: (03 31) Fax: (03 31) info@kek-online.de Sitzung der KEK am Zulassungsantrag 9Live / 9Live Fernsehen GmbH Zulassungsantrag Mobility Channel / MC TV GmbH Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG Beteiligungsveränderung / Da Vinci Media GmbH Die Kommission zur Ermittlung der Konzentration im Medienbereich (KEK) hat entschieden, dass den folgenden Zulassungen und Beteiligungsveränderungen keine Gründe der Sicherung der Meinungsvielfalt entgegenstehen: Zulassungsantrag 9Live / 9Live Fernsehen GmbH Die 9Live Fernsehen GmbH hat bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) die Verlängerung der Zulassung für das Fernsehspartenprogramm 9Live beantragt. Das Programm wird derzeit aufgrund einer bis zum befristeten Zulassung veranstaltet. 9Live ist ein Unterhaltungsspartenprogramm, das schwerpunktmäßig auf interaktive Angebotsformen wie Gewinnspiele, Quizshows und Teleshopping ausgerichtet ist. 9Live wird frei empfangbar analog und digital über Kabel, Satellit (Astra) sowie digital terrestrisch (DVB-T) verbreitet. Des Weiteren wird das Programm über IPTV-Plattformen ausgestrahlt. Alleingesellschafterin der 9Live Fernsehen GmbH ist die ProSiebenSat.1 Media AG. Weitere Tochtergesellschaften der ProSiebenSat.1 Media AG veranstalten die Programme Sat.1, ProSieben, kabel eins, 9Live, SIXX, Sat.1 Comedy und kabel eins classics und halten Lizenzen für die noch nicht auf Sendung befindlichen Programme Movie Channel, ProSiebenSat.1 Family, ProSiebenSat.1 Fiction, ProSiebenSat.1 Fun, ProSiebenSat.1 Favorites und ProSiebenSat.1 Facts.
2 88 % der Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG hält über eine Kette von %igen Tochtergesellschaften die Lavena 1 S.A.R.L. Jeweils 50 % der Anteile an der Lavena 1 S.A.R.L. halten Fonds der Permira-Gruppe und der Kohlberg Kravis Roberts (KKR)-Gruppe. Die restlichen 12 % der Stammaktien der ProSiebenSat.1 Media AG stehen mittelbar im Anteilsbesitz der Groep, Amsterdam/Niederlande (s. u. Beteiligungsveränderung/ProSiebenSat.1 Media AG). Die der Antragstellerin und der ProSiebenSat.1 Media AG zuzurechnenden Programme erzielten im maßgeblichen Referenzzeitraum von Oktober 2009 bis September 2010 Zuschaueranteile von insgesamt 20,8 %. Zu berücksichtigen sind jedoch auch die in das Programm von Sat.1 aufgenommenen Regional- und Drittfenster, so dass in Anlehnung an 26 Abs. 2 Satz 3 RStV 5 % von dem Gesamtzuschaueranteil von ProSiebenSat.1 in Abzug zu bringen sind. Mangels weiterer gewichtiger medienrelevanter Aktivitäten der Gruppe und ihrer Gesellschafter in Deutschland ergeben sich derzeit keine Hinweise auf vorherrschende Meinungsmacht. Permira Permira IV L.P.2 (39,27 %) P4 Sub L.P.1 (9,72 %) Permira Investments Limited (0,79 %) P4 Co-investments L.P. (0,22 %) 50 Kohlberg Kravis Roberts (KKR) KKR Glory (KPE) Limited (12,44 %) KKR Glory (2006) Limited (5,80 %) KKR Glory (European II) Limited (31,76 %) 50 Familie Van Puijenbroek andere Anteilseigner 32,5 4,1 63,4 Groep International B.V. 12 (Stammaktien, (Z)) Inhaber von Hinterlegungsscheinen Lavena 1 S.A.R.L. Lavena 3 S.A.R.L. Lavena Holding 5 GmbH ( über Lavena 2 S.A.R.L) Lavena Holding 1 GmbH Lavena Holding 4 GmbH 88 (Stammaktien) ProSiebenSat.1 Media AG (Vorzugsaktien: Lavena 1 S.A.R.L. mittelbar,34 %, Streubesitz 74,66) ProSiebenSat.1 TV Deutschland GmbH *: zurzeit noch nicht auf Sendung Z: Zwischengesellschaften ausgeklammert Veranstalter, dessen Programm der ProSiebenSat.1 Media AG, KKR und Permira zuzurechnen ist Sixx ProSiebenSat.1 Family* ProSiebenSat.1 Fiction* ProSiebenSat.1 Favorites* ProSiebenSat.1 Facts* ProSiebenSat.1 Erste Verwaltungs GmbH Sat.1 Comedy kabel eins classics Movie Channel* SevenSenses GmbH 9Live 9Live Fernsehen GmbH Sat.1 Sat.1 Satelliten- Fernsehen GmbH kabel eins kabel eins Fernsehen GmbH ProSieben ProSieben Television GmbH 2
3 Zulassungsantrag Mobility Channel / MC TV GmbH Die MC TV GmbH hat bei der Hessischen Landesanstalt für privaten Rundfunk und neue Medien (LPR Hessen) die Zulassung zur Veranstaltung des bundesweiten Fernsehspartenprogramms Mobility Channel beantragt. Geplant ist ein ganztägiges Programm mit den thematischen Schwerpunkten Mobilität und Lifestyle, das überwiegend in türkischer Sprache, aber auch in deutscher und englischer Sprache ausgestrahlt werden soll. Das Programm soll frei empfangbar digital über Satellit (Westbeam Turksat) in der Türkei und Europa verbreitet werden. Sämtliche Anteile am Stammkapital der Veranstalterin hält die MC Yayincilik ve Reklam Hizmetleri A.S., eine Aktiengesellschaft nach türkischem Recht mit Sitz in Istanbul. Die MC Yayincilik ve Reklam Hizmetleri A.S. betätigt sich als Investor im Medien- und Werbesektor in der Türkei. An ihr sind Ismail Hakki Kisacik, Mehmet Ugur Burcay Örün und der Geschäftsführer der Veranstalterin, Hüseyin Atilla Demirel, jeweils in Höhe von % der Anteile beteiligt. Ömer Yilmaz und Hatice Ilknur Elbek Yilmaz halten 24 % bzw. 1 % der Anteile. Ismail Hakki Kisacik Mehmet Ugur Burcay Örün Hüseyin Atilla Demirel Ömer Yilmaz Hatice Ilknur Elbek Yilmaz 24 1 MC Yayincilik ve Reklam Hizmetleri A.S. Programmveranstalter Mobility Channel MC TV GmbH Beteiligungsveränderung / ProSiebenSat.1 Media AG Für die Sender der ProSiebenSat.1 Media AG wurden bei der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM), der Landeszentrale für Medien und Kommunikation Rheinland-Pfalz (LMK) und der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Beteiligungsveränderungen angemeldet. Demnach soll die International B.V, eine %ige Tochtergesellschaft der Telegraaf Media Groep (TMG), ihre Beteiligung an der ProSiebenSat.1 Media AG nicht mehr unmittelbar, sondern über eine Reihe von %igen Tochtergesellschaften halten (s. u. Abbildung). Ferner liegt eine Beteiligungsveränderung auf der Ebene der TMG vor: Ca. 63,4 % der Anteile an der TMG wer- 3
4 den in Form von Hinterlegungsscheinen an der Börse NYSE Euronext in Amsterdam gehandelt. Davon entfallen auf die Cyrte Investments B.V. nunmehr 20 % % (zuvor 10 % 15 %). Die Tweedy Brown Company LL.C., die zuletzt 10 % 15 % der Anteile mittels Hinterlegungsscheinen hielt, ist nicht mehr beteiligt. Weitere Inhaber von Hinterlegungsscheinen, die 5 % oder mehr der Anteile an TMG entsprechen, sind die Aviva plc. (5 % 10 %), M.M.J.J. Boekhoorn (5 % 10 %) und die Navitas B.V. (5 % 10 %). Die Cyrte Investments B.V. ist eine von John de Mol gegründete Investmentgesellschaft, die mittlerweile zu Delta Lloyd Asset Management, einem der größten Finanzdienstleister in den Niederlanden, gehört. Die Cyrte Investments B.V. hält u. a. auch Beteiligungen an dem Produktionsunternehmen Endemol und an dem niederländischen Online-Versand für Bücher und Medien bol.com. John de Mol ist Eigentümer der Talpa Media Group und hält 26,3 % der Anteile an dem Fernsehsender RTL Nederland. Inhaber von in Anteile umwandelbaren Hinterlegungsscheinen Stichting Administratiekantoor van aandelen Groep Hinterlegung von insgesamt 63, unter 28 Cyrte Investments B.V. Aviva plc. M.M.J.J. Boekhoorn Navitas B.V. Sonstige Familie Van Puijenbroek 32,5 Groep 4,1 andere Anteilseigner International B.V. TM Investeringen TM Investeringen B.V. Belgie Deutschland GmbH 12 (Stammaktien) ProSiebenSat.1 Media AG 4
5 Weitere Entscheidungen: Beteiligungsveränderung / Da Vinci Media GmbH Die Da Vinci Media GmbH hat bei der Medienanstalt Berlin-Brandenburg (mabb) Beteiligungsveränderungen angezeigt. Gegenüber dem zuletzt als unbedenklich bestätigten Stand (vgl. Pressemitteilung 2/2010) bestehen bei der Veranstalterin nunmehr folgende Beteiligungsverhältnisse: bisher aktuell Ferdinand-Karl Habsburg-Lothringen-Kyburg 86,08 % 81,89 % Thurgau Investment AG 12,00 % 14,08 % Philip Habsburg 0,96 % 1,52 % Konrad Habsburg 0,96 % 1,51 % Ludmilla Habsburg-Lothringen-Kyburg 0 % 1,00 % Die Da Vinci Media GmbH veranstaltet die Fernsehspartenprogramme Da Vinci Learning und Da Vinci Universitas, die als Pay-TV in Osteuropa verbreitet werden; in Deutschland werden sie gegenwärtig nicht ausgestrahlt. Mangels bundesweiter Verbreitung unterliegen die Programme nicht der medienkonzentrationsrechtlichen Beurteilung nach dem Rundfunkstaatsvertrag. Potsdam, 12. Januar 2011 Informationen zu Beteiligungsverhältnissen, Zuschaueranteilen, medienrelevanten verwandten Märkten sowie zur KEK finden Sie im Internet unter 5
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