BVI-Wertpapiertransaktionsstandards

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1 BVI-Wertpapiertransaktionsstandards Bundesverband Investment und Asset Management e.v.

2 Vorwort Branchenstandards dienen dazu, die Geschäfte von Unternehmen einfacher, schneller und effizienter zu machen. Der deutsche Fondsmarkt ist noch immer ein Markt mit fragmentierter Infrastruktur und unterschiedlichsten Geschäftsmodellen. Die Situation an den Kapitalmärkten seit Mitte 2000 hat die Marktteilnehmer für die Ertrags- und Kostenfragen sensibilisiert. In vielen Kapitalanlagegesellschaften (KAGen) werden die Geschäftsprozesse auf den Prüfstand gestellt, optimiert und teilweise auf Dritte ausgelagert. Der Einsatz von Anlageberatern (Advisory) oder die Auslagerung des Fondsmanagements (Outsourcing) ist in vielen KAGen Praxis. Viele Gesellschaften arbeiten jetzt mit einer Vielzahl von Advisors, Asset Managern, Brokern und Depotbanken zusammen. In jeder einzelnen Geschäftsbeziehung müssen die Verträge, die Service Level Agreements und die Wege der Datenübertragung bilateral definiert werden. Eine Vielzahl von unterschiedlichen Schnittstellen wird mit großem Aufwand und unter Inkaufnahme erheblicher operationeller Risiken gepflegt. Die notwendigen Geschäftsabläufe sind selten automatisiert. Von einer industrialisierten Fertigungstiefe wie sie die Autoindustrie kennt ist die Investmentbranche noch weit entfernt. Voraussetzung für eine einfache, effiziente und sichere Kommunikation mit den Geschäftspartnern der (Master-)KAG sind hinreichend standardisierte Abläufe. Daher hat sich der BVI auf Initiative seiner Mitglieder und anderer Marktteilnehmer mit dem Thema der Standardisierung der Geschäftsprozesse im Portfoliomanagement und im Anteilscheinhandel befasst. Das Ergebnis, die BVI-Wertpapiertransaktionsstandards, liegt Ihnen mit dieser Broschüre vor. Diese umfassen derzeit die folgenden vier Dokumente: Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften 1. Handel und Abwicklung 2. Handel mit Advisors/Outsourcing 3. Wertpapierverwaltung 4. SMPG Trade Initiation & Confirmation-Standards: Germany Market Practice 5. Ein Beispiel der Market Practice im Excel-Format 6. Vernetzung mittels SWIFTNet Daneben wird die Market Practice für den Anteilscheinhandel verabschiedet. Ziel des BVI ist es, mit diesen Standards Market Practices, d.h. in der Praxis gelebte, einheitliche, zwischen den Beteiligten abgestimmte Geschäftsprozesse zu erreichen. Die vorliegenden Market Practices für das Portfoliomanagement sollen die verschiedenen in Deutschland verwendeten Geschäftsmodelle von Brokern, Beratern und Managern abbilden und die Inhalte und Modalitäten der Datenübertragung vereinheitlichen, insbesondere beim Einsatz von SWIFT-Formaten. Finden sich jetzt Teilnehmer für Pilotprojekte, kann die EDV-technische Umsetzung zeitnah implementiert werden. Einem vom Markt akzeptierten Standard bei der Datenübertragung zwischen Asset Manager, Custodian und (Master-)KAG steht dann nichts mehr im Weg.

3 Die BVI-Wertpapiertransaktionsstandards wurden im BVI-Arbeitskreis Standards und Systeme erarbeitet. Unser Dank gilt insbesondere auch den Herren Dr. Thomas Redelberger und Klaus Schritt, SWIFT sowie Herrn Gerhard Jovy, Comit für die Arbeit am Manuskript bzw. an dem EDV-Format für die Handelsbestätigung im SWIFT-Format MT515. Herrn Bernd Matschke, Commerzbank und der unter seiner Leitung stehenden TIC- Unterarbeitsgruppe der Deutschen SWIFT Securities User Group (DESSUG) gebührt der Dank für die schnelle Erstellung der deutschen SWIFT Market Practice für die Handelsbestätigung MT515. Die Market Practice-Standards sollen in Zukunft regelmäßig aktualisiert werden. Dr. Christian Popp Vorsitzender des BVI- Arbeitskreises Standards und Systeme Rudolf Siebel LL.M Geschäftsführer BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Frankfurt, im Mai 2004 Kontakt: BVI Bundesverband Investment und Asset Management e.v. Eschenheimer Anlage Frankfurt Tel. 069/

4 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften Automatisierung mittels SWIFT Dieses Dokument gibt einen Überblick über die "Market Practice" -Dokumentation für deutsche Kapitalanlagegesellschaften. Warum wurde diese Dokumentation erstellt? Der Zweck der Dokumente ist, eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, um möglichst einheitliche Kommunikations-Prozesse im nationalen sowie grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäft zu erreichen. Dabei wird unterstellt, dass das Standard-Geschäft, das alle KAGs im Tagesgeschäft ohnehin durchführen müssen, nicht konkurrenzrelevant ist und daher standardisiert (normiert) werden kann. Wer hat die Dokumente erarbeitet? Die Dokumentation wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises Standards & Systeme des BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.v. erarbeitet. Mitgewirkt haben folgende Institute: AMB Generali Asset Managers ACTIVEST COMINVEST DeAM DEKA dit DWS HELABA INVEST INVESCO MEAG MUNICH ERGO UNION INVESTMENT Universal-Investment WestAM sowie: SWIFT Comit GmbH

5 Wer ist Adressat der Dokumente? Adressaten für diese Dokumente sind: Kapitalanlagegesellschaften Broker/Dealer Advisors, Asset Manager Depotbanken (Verwahrstellen) Aufsichtsbehörden (zur Information) Was wird beschrieben? Inhalt sind idealtypische Geschäftsabläufe und externe Kommunikation von Kapitalanlagegesellschaften nach deutschem Recht mit ihren Geschäftspartnern. Die Vereinheitlichung der Kommunikation wird mit Hilfe internationaler Standards wie ISO und FIX-Protokoll über einheitliches Daten-Netzwerk (SWIFTNet) erzielt. Die genaue Anwendung dieser Standards unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Gegebenheiten deutscher Kapitalanlagegesellschaften wird als "Market Practice" bezeichnet. Umfang Die Papiere bezieht sich zum einen auf das Portfolio-Management von Kapitalanlagegesellschaften und nachfolgenden Prozess-Schritte. Die Ausführungen gelten gleichermassen für Handelsgeschäfte in Aktien, Renten und börsengehandelten Derivaten. Die Wertpapierverwaltung, zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Kapitalmassnahmen, Steuer- Rückerstattung und ähnliches per SWIFT ist Gegenstand eines eigenen Papiers. Grundaussagen zur standardisierten technischen Vernetzung von KAGs mit ihren Geschäftspartnern sind in einem eigenen Dokument enthalten. Standards und Market Practice für "Clearing" von börsengehandelten Derivaten, z.b. Positionsführung und Besicherung bedürfen noch der Spezifikation. Devisen- und Geldmarkt-Geschäfte, und OTC-Derivate sind ebenfalls standardisiert per SWIFT möglich, werden aber gesondert dokumentiert. Interne Abläufe sind nicht Gegenstand dieser Market Practice -Papiere. Teildokumente Die Market Practice -Dokumentation besteht zur Zeit aus folgenden Dokumenten, die unter dem Titel Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften zusammengefaßt sind. Untertitel vom 1. Handel & Abwicklung Handel mit Advisors/Outsourcing Wertpapierverwaltung SMPG Trade Initiation & Confirmation Standards: Germany Market Practice 5. Ein Beispiel der Market Practice im Excel-Format Vernetzung mittels SWIFTNet Künftige Versionen werden weitere Dokumente enthalten, die Datenformate für weitere Kommunikationsschritte spezifizieren, zum Beispiel im Bereich Handel/Front office. Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften Seite 2

6 Kontakt: Dr. Thomas Redelberger Regional Manager, Securities Industry Division S.W.I.F.T. Germany GmbH Tel.: Fax: Klaus Schritt Regional Manager, Securities Industry Division S.W.I.F.T. Germany GmbH Tel.: Fax: Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften Seite 3

7 BVI-Wertpapiertransaktionsstandards Bundesverband Investment und Asset Management e.v.

8 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung HandelAbwicklung.doc

9 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Inhalt 1 Einführung Verschiedene Geschäftsmodelle Begriffe Geschäftsabläufe mit externen Schnittstellen Handel Ordererteilung durch KAG an Broker/Dealer Aktienhandel Rentenhandel Geschäftsabstimmung Geschäftsabstimmung für Einzelorders Geschäftsabstimmung für Sammelorders Broker-Abrechnung Abstimmungs-Systeme Abwicklung Abwicklung mit "Actual Settlement" Abwicklung mit "Contractual Settlement" Varianten der Entgeltverbuchung und -Übermittlung Kontoabstimmung Rolle und Dienste von SWIFT Anhang A: Geschäftsbeziehungen Wie Sondervermögen identifiziert werden Fonds-Identifizierung zum Zweck der Geschäftsabstimmung Fonds-Identifizierung zum Zweck der Geschäftsbelieferung Anhang B: Handel über die Depotbank (Verwahrstelle) Die "Dreiecks-Beziehung"...22 HandelAbwicklung.doc Seite 1

10 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung 1 Einführung Dieses Dokument wurde von den Mitgliedern des Arbeitskreises Standards & Systeme des BVI 1 überarbeitet. Es soll in Richtung einer deutschen "Market Practice" entwickelt werden. Mitgewirkt haben folgende Institute: AMB Generali Activest Cominvest DeAM Deka DWS DIT Helaba Invest Invesco Meag Munich Ergo Union Investment Universal West LB Asset Mangement sowie: SWIFT Comit GmbH Adressaten für dieses Dokument sind: Kapitalanlagegesellschaften Broker/Dealer Depotbanken (Verwahrstellen) Inhalt sind idealtypische Geschäftsabläufe und externe Kommunikation von Kapitalanlagegesellschaften nach deutschem Recht mit ihren Geschäftspartnern. Der Zweck dieses Dokumentes ist, eine Arbeitsgrundlage zu schaffen, um einen möglichst einheitlichen Prozess im nationalen sowie grenzüberschreitenden Wertpapiergeschäft zu erreichen. Dieses Papier bezieht sich auf das Portfolio-Management von Kapitalanlagegesellschaften und nachfolgenden Prozessschritte. Die Ausführungen gelten gleichermassen für Handelsgeschäfte in Aktien, Renten und börsengehandelten Derivaten. 1 BVI Bundesverband Investment und Asset-Management e.v. HandelAbwicklung.doc Seite 2

11 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Standards und Market Practice für "Clearing" von börsengehandelten Derivaten, z.b. Positionsführung und Besicherung bedürfen noch der Spezifikation. Die Wertpapierverwaltung, zum Beispiel Zinsen, Dividenden, Kapitalmassnahmen, Steuer- Rückerstattung und ähnliches per SWIFT ist Gegenstand eines eigenen Papiers: Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Wertpapierverwaltung Devisen- und Geldmarktgeschäfte, und OTC-Derivate sind ebenfalls standardisiert per SWIFT möglich, werden aber eigens dokumentiert. Handel mit Fonds-Anteilscheinen ist nicht Gegenstand diesen Papiers, sondern eines eigenen Dokuments: Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Anteilscheingeschäft mittels SWIFTNet und ISO Datenformaten Voraussetzung für eine effiziente Kommunikation mit Geschäftspartnern sind hinreichend standardisierte Abläufe. Hier werden die Teilabläufe aufgeführt, die die Kommunikation direkt bestimmen und die Schnittstellen zu externen Geschäftspartnern betreffen. Das Rollenverständnis der einzelnen Geschäftspartner wird auf Basis des InvG vorausgesetzt. Interne Abläufe sind nicht Gegenstand dieses Papiers. Grundaussagen zur standardisierten technischen Vernetzung von KAGs mit ihren Geschäftspartnern sind in einem eigenen Dokument enthalten: Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Vernetzung mittels SWIFTNet 2 Verschiedene Geschäftsmodelle Heute sind in Deutschland verschiedene Geschäftsmodelle in Gebrauch: a) Die KAG handelt mit der Brokerage-Abteilung der Depotbank (Verwahrstelle). Da in Deutschland viele KAGs Töchter von Universalbanken sind, hatte sich ursprünglich das Modell des Wertpapierhandels über die Depotbank (Verwahrstelle) verbreitet. Dieses Modell ist im Anhang C genauer ausgeführt. b) Die KAG handelt mit einem externen Broker/Dealer. Portfolio-Manager (KAG-interne "Advisors") geben die Orders an den Handelstisch der KAG weiter. Die KAG führt die komplette Kommunikation mit dem Broker/ Dealer durch. Die Kommunikation KAG <-> Depotbank (Verwahrstelle)en ist dem Handel nachgelagert. c) Zusammenspiel von Asset Managers, Advisors und KAG Die beiden Fälle Outsourcing zu "Asset Managers" und "Advisory-Geschäft" sind in einem separaten Dokument behandelt: Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel mit Advisors/Outsourcing 3 Begriffe Begriff, deutsch Begriff, englisch Erklärung KAG Investment Management Institution (IMI) Sondervermögen, Fonds Fund Kapitalanlagegesellschaft nach deutschem Investmentgesetz HandelAbwicklung.doc Seite 3

12 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Depotbank/Verwahrstelle Custodian Depotbank nach deutschem InvG in der Funktion der Verwahrstelle direkt/indirekt (Subcustodian) Berater Advisor, Asset Manager Externer Dienstleister der KAG für das Portfolio Management Makler Broker/Dealer (B/D) Institut, das vom professionellen Wertpapierhandel lebt. Makler, Investmentbank, Handelsabteilung einer Universalbank Zentralverwahrer (Wertpapiersammelbank) Central Securities Depository (CSD) Nach 1 Depotgesetz Handel Trading In diesem Papier wird unter Handel nur die Preisfindung, Ordererteilung und Ausführung verstanden Indication of Interest Unverbindliche Angebote B/D -> IMI Preisanfrage Quote Request Anforderung Preis-Angebot IMI -> B/D Preisangebot Quote Preis-Angebot, B/D -> IMI, i.a. Geld und Brief, i.a. verbindlich für eine bestimmte Zeitspanne Auftrag Order Verbindlicher Kauf- oder Verkauf-Auftrag, IMI -> B/D Ausführungsanzeige Advice of Execution, Execution Report, Notice of Execution, Order Notification Schnelle aber nur grundlegende Information über die Ausführung eines Wertpapiergeschäftes: Preis, Zeit, Ort, Nominal, ISIN, B/D -> IMI Teilausführung Partial Execution Anzeige des B/D -> IMI, das ein Teil einer Broker-Abrechnung, Geschäftsbestätigung Geschäfts- Abstimmung Geschäfts- Anerkennung Ausmachender Betrag Lieferauftrag, Lieferweisung Trade Confirmation, Trade Contract Note Broker Matching Trade Affirmation Settlement Amount Delivery Instruction Order ausgeführt ist. Komplette Wertpapier-Abrechnung für Handel inkl. aller Entgelte, Steuern, etc., Lieferweg, B/D -> IMI Abgleich aller Geschäftsdetails zwischen IMI und B/D nach Handelsabschluss Anerkennung oder Ablehnung der Broker- Abrechnung, IMI -> B/D Netto-Betrag (Nominal*Preis oder Stückzahl*Preis) plus Brokerage-Entgelte, Steuern, Courtage, Kommission, Stückzinsen,... Verbindlicher Auftrag an Depotbank (Verwahrstelle), Wertpapiere zu empfangen gegen Zahlung oder Wertpapiere zu liefern gegen Geld- Gutschrift. Sammelorder Block Order Bündelung von Orders zum selben Finanzinstrument für mehrere Sondervermögen (Fonds) seitens der KAG Zuteilung Allocation Zuteilung eines einzelnen Wertpapiergeschäftes auf einzelne Fonds. Unterliegt strengen regulatorischen Vorschriften. HandelAbwicklung.doc Seite 4

13 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Regulierung Settlement Endgültige Belieferung von Wertpapieren. In der Regel mit gleichzeitiger Zahlung. Lieferbestätigung Delivery Confirmation Verbindliche Bestätigung, dass Wertpapierlieferung und Zahlung erfolgt ist inkl. aller Details Abrechnung der Gebühren für Belieferung durch Depotbank (Verwahrstelle) Depotbank- Abrechnung Delivery Confirmation Abwicklungsbank Clearing Agent Bank die Clearing und Settlement für einen Broker/Dealer durchführt 4 Geschäftsabläufe mit externen Schnittstellen Bei der Darstellung der Geschäftsabläufe, im Hinblick auf externe Schnittstellen, wird von verschiedenen Funktionen ausgegangen: Berater (Advisor), Asset Manager KAG Broker/Dealer Depotbank (Verwahrstelle) In einem Trennbanken-Umfeld sind dies rechtlich selbständige Einheiten, die Geschäftspartner werden. In einem Universalbank-Umfeld können diese Funktionen teilweise im selben Haus sein (soweit nach InvG zulässig) oder in rechtlich selbstständigen Einheiten, zum Beispiel Konzerntöchtern. Der Einfachheit halber werden nur Funktionen betrachtet, die eine geschäftliche und vertragliche Beziehung zur KAG haben. Andere, wie zum Beispiel Zentralverwahrer, sind außer Acht gelassen. Die Abläufe müssen die Anforderungen das InvG erfüllen, klare, revisionssichere Verantwortlichkeit sicherstellen und eine durchgängige Verarbeitung ermöglichen. Dieses Papier unterstellt, dass Investmententscheidungen bereits gefallen sind. Research et cetera sind hier ausgeklammert. Die Abläufe bei Storni sind der Übersichtlichkeit halber hier ebenfalls nicht aufgeführt aber ebenfalls problemlos elektronisch möglich. Die dazu nötigen Datenformat-Standards sind vorhanden und deren Anwendung anderenorts dokumentiert. 2 2 SWIFT User Handbook: SWIFTStandards Category 5 - Message Usage Guidelines HandelAbwicklung.doc Seite 5

14 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Prozesskette im Wertpapiergeschäft (generisch) Advisor/ Asset Manager KAG 1) Handel Broker/ Dealer 2) Middle-Office Matching, Compliance 3) Back-Office Settlement 4) Back-Office Reconciliation 5) Back-Office Corporate Actions Depotbank Zentralverwahrer Der Gesamt-Ablauf lässt sich wie folgt skizzieren: Was? Anlagegrenzen und andere Bestimmungen InvG prüfen Preisangebote einholen Order erteilen Ausführung(en) anzeigen Ausführungsanzeige(n) gegen Order auf Stimmigkeit prüfen Ausführungsanzeige(n) gegen unabhängige Preisindikationen prüfen KAG-Lieferweg übermitteln und bei Sammelorder Aufteilung an B/D übermitteln Broker-Abrechnung erstellen (bei Sammelorder mehrere) Broker-Abrechnung gegen Entgelt-Vereinbarungen prüfen Wertpapier-Lieferweg einholen ("SSI" 1 oder "Just In Time") Belieferung anstossen Wertpapier-Lieferweg prüfen/abgleichen Belieferung überwachen Wer? KAG KAG KAG B/D KAG KAG KAG B/D KAG KAG KAG Depotbank (Verwahrstelle) Depotbank (Verwahrstelle) 1 Standing Settlement Instructions HandelAbwicklung.doc Seite 6

15 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Vollzug Belieferung und Verbuchung melden Depotbank-Abrechnung erstellen Depotbank-Abrechnung prüfen Geld- und Wertpapierkonten abstimmen Wertpapierverwaltung Depotbank (Verwahrstelle) Depotbank (Verwahrstelle) KAG KAG Depotbank (Verwahrstelle)/ KAG Die folgende Grafik veranschaulicht den gesamten Informationsfluss: KAG 1) Wertpapierhandel Broker/ Dealer 2) Geschäftsabstimmung 3) Wertpapier- Belieferung 4) Wertpapier- Verwahrung 5) Wertpapier- Verwaltung 3) Wertpapier- Belieferung Gesamte Kommunikation einheitlich per SWIFT möglich Depotbank Zentralverwahrer Die folgenden Abschnitte dokumentieren die einzelnen Geschäftsschritte im Detail: 4.1 Handel Ordererteilung durch KAG an Broker/Dealer Der Handel von Sammelorders soll verschiedene Anforderungen erfüllen: Der B/D soll vorab nicht erkennen können, ob eine Sammelorder vorliegt oder nicht Der B/D soll vorab nicht erkennen können, für welches Sondervermögen gehandelt wird Sammelorders sollen für dasselbe Finanzinstrument möglich sein, auch für mehrere Sondervermögen, egal bei welchen Depotbank (Verwahrstelle)en die Sondervermögen verwahrt werden. HandelAbwicklung.doc Seite 7

16 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Die Aufteilung einer Sammelorder auf einzelne Sondervermögen ist deshalb nach dem Handel durchzuführen 3. Der Ablauf des Handel ist daher für Einzel- und Sammelorders gleich. Die Vorgehensweise vor Ordererteilung ist aber bei Aktien und Rentenhandel verschieden: Aktienhandel KAG a) Indications of Interest b) Order c) Order-Status d) Ausführungsanzeige Broker/ Dealer Alles über SWIFT SWIFTNet FIX oder SWIFTNet FIN: a) FIX "Indication of Interest" b) FIX "New Order Single" oder MT 502 c) FIX "Execution Report" oder MT 509 d) FIX "Execution Report" oder MT 513 Depotbank Zentralverwahrer Rentenhandel KAG a) Quote Request b) Quote c) Order d) Order-Status e) Ausführungsanzeige Broker/ Dealer Alles über SWIFT SWIFTNet FIX oder SWIFTNet FIN: a) FIX "Quote Request" b) FIX "Quote" c) FIX "New Order Single" oder MT 502 d) FIX "Execution Report" oder MT 509 e) FIX "Execution Report" oder MT 513 Depotbank Zentralverwahrer 3 Die KAG muss die Aufteilung hausintern vorher nachvollziehbar dokumentieren. HandelAbwicklung.doc Seite 8

17 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Der interne Portfoliomanager übermittelt die Order an den Handelstisch der KAG. Die KAG hat die Order z.b. auf Einhaltung der Anlagegrenzen zu prüfen. Die KAG übermittelt die Order an den Broker/Dealer 4. Der B/D übermittelt eine oder mehrere Ausführungsanzeigen an die KAG. Die Ausführungsanzeige enthält in der Regel nur Grundinformationen: Preis, Zeit, Kauf/Verkauf, ISIN, Platz, Nominal/Stücke. Die KAG vergleicht das Geschäft anhand der ISIN, des Fondskontos, etc. mit den erteilten Orders - oder im Falle von externen Advisors, mit den freigegebenen Orders - und schliesst damit die hängige Order. 5 Die KAG stimmt die Ausführungsanzeige(n) genau mit der erteilten Order ab, z.b. ob ein Limit eingehalten wurde, ob einem Kauf ein Verkauf gegenübersteht. Eine Prüfung auf Marktgerechtigkeit kann schon zu diesem Zeitpunkt geschehen 6. Falls Teilausführungen vorkommen und vom B/D der KAG angezeigt werden, so ist mit der Geschäftsabstimmung zu warten, bis die ganze Order abgearbeitet ist Geschäftsabstimmung Mit "Geschäftsabstimmung" ist hier der Abgleich der Geschäftsdetails mit dem Broker/Dealer gemeint (Broker Matching). Die Abstimmung mit der Depotbank (Verwahrstelle) ist weiter unten unter "Kontoabstimmung" aufgeführt. Der Abgleich der Geschäftsdetails ist nötig, weil die heute eingesetzten Handelssysteme die Übermittlung von Entgelt- und Lieferinformation meist nicht unterstützen, geschweige deren Abgleich. 8 4 Falls die KAG die Orders elektronisch aufgibt, statt per Telefon, kann die spätere Verarbeitung durch Referenzen erleichtert werden. Dazu bietet sich folgendes Verfahren zur Verknüpfung der Einzelnachrichten an (in FIX und ISO vorgesehen): Die KAG vergibt eine eindeutige Order-Referenz. Der Broker wird verpflichtet, die Order-Referenz bei Orderstatusanzeigen und (Teil-) Ausführungsanzeigen zurückzuliefern. Dies erlaubt die automatiserte Verwaltung der Orders seitens der KAG. 5 Falls konsequent mit Referenzen gearbeitet wird, vereinfacht sich dieser Schritt wesentlich. Die nötigen Datenfelder sind in den FIX und ISO Standards vorhanden. 6 Dazu können z.b. Geld/Brief-Preise von Dritten hinzugezogen und zusammen mit der Ausführungsanzeige gespeichert werden. Dies ermöglich eine spätere systematische Auswertung, zum Beispiel im Hinblick auf den Nachweis von "Best Execution". 7 Angelsächsische B/D betrachten eine Order auch am Tagesende (des Zielmarkets) als abgearbeitet und verlangen oft, dass der Rest als neue Order am nächsten Tag erteilt wird. Solche Marktusancen bedürfen der genauen Absprache. 8 Es leuchtet ein, dass das "Handelssystem" Telephon nicht zur Übermitllung der Entgelt und Liefermodalitäten geeignet ist. Lieferinformation nach SMPG kann für Einzelorders mit MT 502 mitgegeben werden. In FIX wird dies ab Version 4.4 unterstützt. HandelAbwicklung.doc Seite 9

18 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Geschäftsabstimmung für Einzelorders KAG a) Lieferwegaufgabe b) Geschäftsbestätigung)/ Broker-Abrechnung Broker/ Dealer c) Geschäfts-Anerkennung oder -Ablehnung Alles über SWIFT SWIFTNet FIX oder SWIFTNet FIN: a) FIX "Allocation" oder MT 514 b) FIX "Confirmation" oder MT 515 c) FIX "Affirmation" oder MT 509/517 Depotbank Zentralverwahrer Nach vollständiger Abarbeitung und Ausführung der Order gibt die KAG dem B/D ihren Lieferweg 9 für diese Order auf. Im Sinne einer Vereinfachung und Harmonisierung der Systeme und Abläufe sollte die KAG deshalb auch für eine Einzelorder eine "Zuteilung" an den B/D schicken (MT 514 oder FIX "Allocation". Damit würde dem B/D auch in diesem Fall der Lieferweg für diesen Fonds von der KAG mitgeteilt, den der B/D für seinen Teil des Settlement-Prozesses braucht 10. Damit die KAG die Broker-Abrechnung zuordnen kann, soll der B/D die erhaltene Zuteilungsnachricht referenzieren. Mit Hilfe dieses Mechanismus kann die KAG mit verschiedenen Lieferwegen der verschiedenen Depotbanken (Verwahrstellen) arbeiten. Diese Lieferwege muss die KAG sich von ihren Depotbanken (Verwahrstellen) beschaffen, am besten ebenfalls "just-in-time" 11. Der B/D erstellt eine Broker-Abrechnung und sendet sie der KAG. 9 Ein Lieferweg besteht nach ISO aus einer sogenannten "Settlement-Chain". Siehe Anhang "Geschäftsbeziehungen" in diesem Dokument 10 Damit enfällt auch für den B/D die Notwendigkeit, Datenbanken für die Lieferwege der KAG und deren Depotbanken (Verwahrstellen) zu halten. 11 Achtung: diese Lieferwege sind technischer Ausdruck der eigenen Geschäftsbeziehungen der KAG mit ihren Depotbanken (Verwahrstellen) und deren Lagerstellen und Zentralverwahrer. Sie sind nicht zu verwechseln mit den komplexen Datenbanken mit fremden Lieferwegen der Broker/Dealer die für Lieferweisungen erforderlich sind, falls man sich diese nicht per Broker-Abrechnung (MT 515) melden lässt. HandelAbwicklung.doc Seite 10

19 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Geschäftsabstimmung für Sammelorders KAG a) Geschäfts-Aufteilungen und Lieferwegaufgaben b) Geschäftsbestätigungen/ Broker-Abrechnungen Broker/ Dealer c) Geschäfts-Anerkennungen oder -Ablehnungen Alles über SWIFT SWIFTNet FIX oder SWIFTNet FIN: a) FIX "Allocations" oder MT 514 b) FIX "Confirmations" oder MT 515 c) FIX "Affirmations" oder MT 509/517 Depotbank Zentralverwahrer Die Aufteilung einer Sammelorder für mehrere Sondervermögen wird von der KAG angestossen und vom B/D durchgeführt. Nach dem Handel übermittelt die KAG an den B/D für welche Fonds (Sondervermögen) das Handelsgeschäft bestimmt war. Dieser Teilschritt wird als Zuteilung (Allocation) 12 bezeichnet. Darin spezifiziert die KAG jeden Fonds und gibt für jeden Fonds ihren eigenen Lieferweg 13 auf. Diesen Lieferweg muss sich die KAG vorab von der jeweiligen Depotbank (Verwahrstelle) melden lassen. Damit lassen sich auch Sammel-Orders auf Fonds aufteilen, die bei verschiedenen Depotbanken (Verwahrstellen) liegen, ja sogar bei verschiedenen Zentralverwahrern. Der B/D gibt für jede erhaltene Zuteilung eine Broker-Abrechnung 14 an die KAG. 12 SWIFTNet FIN MT514 oder SWIFTNet FIX "Allocation" (v4.2). MT 514 und FIX-Allocations sind funktional gleichwertig. Allerdings ist die Verwendung von FIX-Allocations erst mit FIX Version 4.4 genauer spezifiziert. 13 Der Fonds wird identifiziert durch die Kontonummer bei der Depotbank (Verwahrstelle). Beide Datenelemente, Kontonummer und Depotbank/Verwahrstelle (identifiziert durch einen BIC-Code) sind Bestandteil des Lieferweges auf Seiten (ggf. Advisor)/KAG/Depotbank (Verwahrstelle) plus ggf. weitere Intermediäre. Alle Datenelemente der Lieferwege sind genau spezifiziert für mehr als 30 Länder (Märkte) durch die Securities Markets Practice Group und entsprechen dem ISO Standard. Der Lieferweg - dargestellt als "Settlement Chain" in "Settlement-Details" - erhält zuforderst die KAG selbst als Partei, das Konto des Sondervermögens und die Depotbank (Verwahrstelle) als Partei. Es folgen das Konto der Depotbank (Verwahrstelle) bei einem weiteren Intermediär oder dem Zentralverwahrer,..., in einer genau spezifizierten Kette. 14 SWIFTNet FIN MT515 oder SWIFTNet FIX "Allocation" (FIX v4.2) oder "Trade Confirmation" (FIX v4.4) HandelAbwicklung.doc Seite 11

20 Externe Geschäftskommunikation von Kapitalanlagegesellschaften: Handel & Abwicklung Die KAG prüft jede Broker-Abrechnung und generiert pro Abrechnung eine Lieferinstruktion an die zugehörige Depotbank (Verwahrstelle). Der B/D wird dies spiegelbildlich ebenfalls tun, an seinen Dienstleister (Clearing Agent) Broker-Abrechnung Die Broker-Abrechnung wird gleichermassen für Einzel-Orders oder für Einzelteile von Sammel-Orders erstellt. Die Broker-Abrechnung per MT 515 hat rechtlich bindenden Charakter falls sich beide Parteien vorab darauf vertraglich geeinigt haben 15. Der B/D erstellt die Broker-Abrechnung mit sämtlichen Details: Grundinformationen, die bereits mit der Ausführungsanzeige übermittelt wurden Der Broker gibt eine Identifikation für das Sondervermögen zurück. Diese Information ist redundant falls Ordererteilung/Ausführungen, Allokationen und Abrechnungen mittels Referenznummern verbunden sind. Entgelte für die Brokerage-Dienstleistung, Gebühren, Courtage, Kommissionen, Steuern, Stückzinsen..., die einzeln ausgewiesen werden 16. Zusammen mit dem Nettobetrag (Nominal*Preis, Stück*Preis) ergibt sich daraus in Summe der "Ausmachende Betrag" (Settlement Amount) daneben übermittelt der Broker/Dealer seinen eigenen Lieferweg für dieses (Teil-)Geschäft 17 (Settlement Details). falls die KAG ihren Lieferweg mittels MT 514 oder FIX "Allocation" übermittelt hatte, kann der B/D diesen ebenfalls in der Broker-Abrechnung zurückgeben 18. Falls Allokationen und Abrechnungen mittels Referenzen verbunden sind, wie die Standards dies vorsehen, bringt dies aber keinen Mehrwert. Der B/D sendet die Abrechnung an die KAG. Vertragspartner ist die KAG. Die KAG prüft die Broker-Abrechnung zum Beispiel auf Marktgerechtigkeit, Höhe von Steuern, Courtage, sonstige Entgelte, gegen ihre eigenen Erwartungen. Die KAG entnimmt aus der Abrechnung den Wertpapier-Lieferweg des B/D für dieses Geschäft. Diesen fremden Lieferweg 19 übergibt die KAG zusammen mit anderen Geschäfts- 15 Siehe dazu Aussagen von Aufsichtsbehördern, z.b. FSA in UK 16 Dazu enthalten sowohl der SWIFTNet FIN-Standard MT 515 als auch der SWIFTNet FIX Standard "Trade Confirmation" codierte Datenemente. "Other Amounts" ist ungenügend. 17 Der Lieferweg besteht aus dem "Place of Settlement" (der Zentralverwahrer am Ende der Kette) sowie allen Dienstleistern, die der B/D seinerseits in die Liederung einschaltet, in Form einer Kette von codierten Konten und Parteien (sogenannte "Settlement Chain", siehe Anhang "Geschäftsbeziehungen"). Dies erlaubt dem Broker/Dealer, Dienstleister, die er ggf. zur Lieferung einschaltet, schnell zu wechseln, ohne dass zusätzlicher Kommunikationsaufwand entsteht. Es sind sogar gleichzeitig unterschiedliche Lieferwege desselben Brokers machbar, z.b. für Aktien und Renten. 18 Die drei Informations-Blöcke Geschäfts-Details, Geschäfts-Entgelte und Broker-Lieferweg sind nötig. Demgegenüber ist die Angabe des KAG-Lieferwegs im MT 515 Kür. 19 Es gibt keinen Grund für die KAG diesen Broker-Lieferweg zu prüfen oder zu speichern. Das Obligo für die Stimmigkeit liegt beim B/D. Für die Depotbank (Verwahrstelle) ist dieser Lieferweg allerdings ein wichtiger Informationsbaustein. Er ist für STP essentiell. HandelAbwicklung.doc Seite 12

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