Bürgerbeteiligung als Mittel der Konfliktlösung

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1 Geiersberger Glas Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Der ländliche Raum als Energiespender Bürgerbeteiligung als Mittel der Konfliktlösung Dr. Thomas Hänsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht

2 Zur Person Geiersberger Glas & Partner mbb Rechtsanwälte und Fachanwälte Rostock Schwerin Dr. Thomas Hänsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht Doberaner Str Rostock Tel

3 0. Einleitung Begriffsbestimmungen Beteiligung: gesellschaftsrechtliche und/ oder kapitalistische Beteiligung an Gesellschaften (Projektgesellschaften), welche Windenergieanlagen errichten und betrieben nicht Teilhabe (Beteiligung) am Planungs- oder Genehmigungsverfahren Bürger: Einwohner, der seinen Wohnsitz im Einflussbereich einer (zu errichtenden) Windenergieanlage hat

4 0. Einleitung Vorfrage Kann das Zivil- und Gesellschaftsrecht bei der Beilegung von Interessenkonflikten mehr leisten als das Raumordnungs- und Bauplanungsrecht?

5 0. Einleitung Gliederung 0. Einleitung 1. Konfliktanalyse 2. Bürgerbeteiligung im Allgemeinen 3. Privatrechtliche Beteiligungsmodelle 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV 5. Analyse

6 1. Konfliktanalyse Konfliktparteien: Planer/ Investor des Standorts Standorteigentümer Eigentümer im/ außerhalb Eignungsgebiet Anwohner/ Einwohner angrenzender Gemeinden Gemeinden im/ außerhalb des Eignungsgebietes Banken konkurrierende Projektierer Interessenverbände (NABU; Tourismusverband, etc.)

7 1. Konfliktanalyse Konfliktthemen: Eigentums- und Berufsfreiheit wirtschaftliche Interessen (Gewinne, Steuern, Werterhalt) gesundheitliche Beeinträchtigungen Umweltbeeinflussungen ästhetische Beeinträchtigungen Einschränkung anderweitiger Nutzbarkeit subjektive Aspekte (Neid, Angst, pers. Ablehungen) Energiewende

8 1. Konfliktanalyse Grenzen/ Schwächen des Planungsrechts: begrenzte Transparenz der Entscheidungen (Abwägung) Entscheidung Dritter bedingte Flexibilität des Planungsrechts komplizierte Abänderbarkeit

9 1. Konfliktanalyse Gefahren aus Schwächen des Planungsrechts: gefühlte Gewinner/ Verlierer Verzögerungen/ Kostensteigerungen Klagverfahren starre Ergebnisse Dauerstreit Belastung nachbarschaftlicher Beziehungen

10 2. Bürgerbeteiligung im Allgemeinen Ziel der Bürgerbeteiligung: Erhöhung der Akzeptanz von Windkraft breite Berücksichtigung der Interessenlagen Minimierung der Konflikte Förderung des Ausbaus der Erneuerbaren Energien

11 2. Bürgerbeteiligung im Allgemeinen Idee der Bürgerbeteiligung: Erhalt der Wertschöpfung in der Region Beteiligung der Lastenträger am wirtschaftlichen Erfolg Einflussnahme auf Projektausgestaltung

12 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Privatrechtliche Beteiligungsmodelle: einmalige/ wiederkehrende Kompensationsleistungen Bodenpoolverträge Bürgerwindparks Auslobungen

13 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Kompensationsleistungen: einmalige/ wiederholte Zahlungen an Nachbarn/ Kläger Übernahme von Baumaßnahmen für Anrainer (Sicht-, Schallschutz) Durchführung freiwilliger ökolog. Ausgleichsmaßnahmen Verzichte auf andere Projekte/ Aufgabe von Widerständen

14 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Kompensationsvereinbarungen mit Gemeinden: Ausgleichsabgabe (zulässig?, 10 Abs. 5, 11 BüGemBetG MV) Finanzierung/ Spenden an örtliche Vereine (Bestechung) Auflagen/ Bedingungen in öffentlich-rechtlichen Verträgen => enge rechtliche Grenzen

15 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Kompensationsvereinbarungen Vorteile: Nachteile: - individuelle Ausgestaltung - rechtliche Grenzen - eingrenzbarer Personenkreis - Transparenzdefizit - Kalkulierbarkeit

16 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Bodenpoolverträge Nutzungsverträge über Windenergiestandorte zwischen Betreiber und Gesamtheit von Grundstückseigentümer Beteiligung der Grundstückseigentümer im Windeignungsgebiet, Abstandsbereich und ggf. (selten) Anrainer Vergütungsbeteiligung mit Mindestvergütung

17 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Bodenpoolverträge Vorteile: Nachteile: - individuelle Ausgestaltung - Vernachlässigung - eingrenzbarer Personenkreis anderer Betroffener - Kalkulierbarkeit

18 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Bürgerwindparks kein geschützter Begriff gesellschaftsrechtliche oder kapitalistische Beteiligung der Bürger an Projektgesellschaft Beteiligung an Chancen und Risiken verschiedene Ausgestaltungen planerische Festschreibung des Betriebs von WEA durch Bürgerwindpark unzulässig

19 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Ausgestaltungen von Bürgerwindparks regelmäßig Beteiligung von Anrainern neben Investor/ Hauptbetreiber klassische (ggf. geschachtelte) Beteiligung an Gesellschaft (GmbH & Co. KG, eg, AG, etc.) geschlossene Fondgesellschaften atypische Beteiligungen (z.b. Genussrechte)

20 3. Privatrechtliche Bürgerbeteiligung Bürgerwindparks Vorteile: Nachteile: - individuelle Ausgestaltung - Finanzierbarkeit - Verteilung von Risiken und - Ausgewogenheit Chancen - Einflussmöglichkeiten

21 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Bürgerbeteiligungsgesetz MV: erster Versuch eines Gesetzes zur unmittelbaren Beteiligung von Bürgern an Vorteilen von wirtschaftlichen Projekten Vorbild: Dänemark (Promotion of Renewable Energy Act)

22 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Verfahrensstand : Gesetzgebungsverfahren läuft ( : öffentliche Ausschussanhörung) Inkrafttreten:?

23 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Ziel: Beteiligung von Bürgern und Gemeinden an Erträgen von WEA Anwendungsbereich: neue On-shore-Anlagen (grds. auch Prototypen)

24 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Begünstigte/ Kaufberechtigte: natürliche Personen mit Erstwohnsitz (mind. 3 Monate vor Genehmigung) im Umkreis von 5 km um WEA Gemeinden am Standort Gemeinden im Umkreis von 5 km um WEA Anstelle von Gemeinden Zweckverbände oder Kommunalunternehmen

25 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Inhalt: Vorhabenrealisierung durch Projektgesellschaft Angebot von 20% der (haftungsbeschränkten) Anteile an Kaufberechtigte (10% an Gemeinden) Haftung der Kaufberechtigten muss auf Einlage begrenzt sein Kaufpreis: quotale Beteiligung am Eigenkapital (grds. Sachwertmethode); Kaufpreis je Anteil: max. 500,- Möglichkeit alternativer Ausgleichsleistungen

26 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Alternativen: Alternative wirtschaftliche Teilhabe (z.b. günstiger Stromtarif) (Wahl des Bürgers) Ausgleichsabgabe an Gemeinden und Sparprodukt für Bürger (Wahl des Betreibers mit Zustimmung Geminden) Ausgleichsabgabe = anteiliger Ertragswert einer 10%-igen Beteiligung Sparprodukt: etablierte Bankprodukte

27 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Probleme: verfassungsrechtliche Zulässigkeit Wettbewerbsfähigkeit von Windstandorten in MV (Ausschreiungsmodell EEG 2016) beachtlicher Umsetzungsaufwand (Gutachten, zeit, Kosten) vornehmlich finanzieller Ausgleich

28 4. Bürgerbeteiligungsgesetz MV Probleme: ungleiche Risikoverteilung in Projektierungsphase Berücksichtigung von Planungskosten? Höhe von laufenden Verwaltungskosten Möglichkeiten der faktischen Umgehung

29 4. Analyse Fazit: Zivil- und Gesellschaftsrecht kann den Interessenausgleich unterstützen. Erfolg des Interessenausgleichs hängt maßgeblich vom Willen der Agierenden ab. Nicht alle Konflikte können gelöst werden. Ausgleich setzt Kompromissbereitschaft voraus.

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