GRUNDLAGEN FÜR PERSONALRÄTE

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1 Foto: Fotolia.de detmold Bildung Beratung Seminare 2016

2 LIEBE KOLLEGINNEN UND KOLLEGEN, Arbeit & Lernen Detmold bietet Fortbildungen und Seminare für Interessenvertretungen im Bereich der betrieblichen Mitbestimmung an. Für uns heißt ambitionierte Bildungsarbeit weit mehr als nur die Planung und Durchführung einer Vielzahl von Seminaren für uns bedeutet es auch, die Gremien gerade in wirtschaftlich angespannten Zeiten zu unterstützen, zu beraten und zu begleiten, um ihre Mitbestimmungsrechte in der Dienststelle zu wahren. Wir machen euch fit damit ihr euch für die Belange eurer Belegschaft einsetzen könnt. PRAXISNÄHE UND AKTUALITÄT SIND UNSER ANSPRUCH! Unsere Seminare orientieren sich stets an betrieblichen Themen, und wir reagieren umgehend auf gesetzliche Neuerungen und Änderungen. Das Seminarangebot von Arbeit & Lernen Detmold deckt alle wichtigen Themenfelder ab. Wir schulen Grundlagen genauso wie Aufbauseminare- von Arbeits- und Gesundheitsschutz, Arbeitszeit, Betriebswirtschaft, Schwerbehindertenrecht, Tarifrecht bis hin zu Schulungen für die Jugend- und Auszubildendenvertretung. Seminare zur sozialen und methodischen Kompetenz runden unser Angebot ab. Unser gesamtes Bildungsangebot findet ihr im Internet SEMINARÜBERSICHT Wahlvorstandsschulung Seite 3 Der Personalrat vor der Wahl Öffentlichkeitsarbeit Seite 4 Das Landespersonalvertretungsgesetz (LPVG 1) Seite 5 Protokolle- und Schriftführung für den Personalrat 1 Seite 6 Beteiligung des Personalrats bei Stellenbewertung und Eingruppierung im öffentlichen Dienst Seite 7 Fit für den Vorsitz für Personalräte Teil 1 Seite 8 Arbeitsrecht 1 4 Seite 9-12 Das Urlaubsrecht konsequent umsetzen Seite 13 Arbeitsschutz Seite Der Wirtschaftsausschuss Seite Januar Nr: Gru Bochum Mercure Hotel Bochum City Februar Nr: Gru Bielefeld Bielefelder Hof Christian Barthelmes WAHLVORSTANDSSCHULUNG Leitfaden zur Personalratswahl 2016 Aktuell Turnusgemäß stehen wieder Personalratswahlen vor der Tür. Bei der Vorbereitung und Durchführung der Wahlen sind eine Fülle von Formvorschriften zu beachten. In dem Seminar werden den Teilnehmerinnen und Teilnehmern Kenntnisse vermittelt, die für die Arbeit im Wahlvorstand erforderlich sind, um Formfehler und Anfechtungsklagen zu vermeiden, die darüber hinaus aber auch geeignet sind, den Beschäftigten die Entscheidung für eine Kandidatur zum Personalrat zu erleichtern. Auf diese Weise wird die Personalratswahl ein Erfolg! Zahl der Personalratsmitglieder Verteilung der Personalratssitze auf die Gruppen Wahlgrundsätze und Wahlformen Wahlvorschläge Stimmabgabe Feststellung und Bekanntmachung des Wahlergebnisses Kosten der Wahl Schutz der Wahl Fristberechnung Wahl der Stufenvertretungen und des Gesamtpersonalrats Als Team erfolgreich Seite 17 Der Weg zum Seminar Seite , 2 3

3 DER PERSONALRAT VOR DER WAHL Öffentlichkeitsarbeit NEU DAS LANDESPERSONALVERTRETUNGSGESETZ (LPVG 1) 29. Februar 04. März Nr: SPeZ Willingen Best Western Plus Hotel Öffentlichkeitsarbeit dient der Transparenz und der Meinungsbildung in der Dienststelle. In diesem Seminar werden wir uns mit der zielgerichteten Planung, Durchführung und kreativen Gestaltung öffentlichkeitswirksamer Aktionen beschäftigen. Wir werden dazu die rechtlichen Grundlagen der Öffentlichkeitsarbeit betrachten und uns mit der Gestaltung von Zeitungsseiten und Informationsblättern beschäftigen. Bitte beachten: Die TeilnehmerInnen werden gebeten, einschlägige Publikationen aus der eigenen Praxis mitzubringen und vorzustellen. Das Seminar beinhaltet einen hohen Anteil an praktischer Arbeit. Die Bereitschaft zur aktiven Gruppenarbeit wird vorausgesetzt September Nr: Gru Bad Neuenahr Steigenberger Hotel November Nr: Gru Willingen Sporthotel zum Hohen Eimberg Der Personalrat vertritt die Interessen der ArbeitnehmerInnen in seiner Dienststelle. Dafür braucht er solide Grundlagenkenntnisse und einen Überblick über seine Informations- und Mitbestimmungsrechte. In diesem Grundlagenseminar werden die Aufgaben, Rechte und Pflichten des Personalrats deutlich gemacht. Es werden Ziele erarbeitet und das LPVG als Werkzeugkasten zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt. Darüber hinaus soll die Fähigkeit entwickelt werden, Konflikte zu erkennen und mit den gegebenen Mitteln an ihrer Lösung mitzuwirken. Es werden die Landepersonalvertretungsgesetze NRW, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz und Hessen berücksichtigt. Wolfgang Gießler-Watermann Rechtliche Grundlagen (LPVG, Presserecht, Urheberrecht usw.) Grundlagen systematischer Öffentlichkeitsarbeit Zielgerichtete Planung von Öffentlichkeitsarbeit Gestaltung von Aushängen (Schwarze Bretter und Plakate) Erstellen von Flugblättern und Zeitungen Einbeziehen der MitarbeiterInnen innerhalb der Dienststelle Christian Barthelmes Rechtsstellung, Rolle und Selbstverständnis des Personalrats Die Geschäftsführung des Personalrats Die Personalratssitzung als Informationsquelle Einsichtsrecht in Unterlagen Die Stellung der Personalratsmitglieder Die vertrauensvolle Zusammenarbeit Die Beteiligungsverfahren im Personalvertretungsrecht Mitbestimmung und Mitwirkung in sozialen und personellen Angelegenheiten Die Verweigerung der Zustimmung Die Personalversammlung - Theorie & Praxis Die Einigungsstelle Konfliktlösung durch Kooperation - Kosten der Einigungsstelle Die Dienstvereinbarung - Möglichkeiten und Grenzen Zuständigkeiten des Verwaltungsgerichts; das Beschlussverfahren Zusammenarbeit mit JAV & SBV 845, 845, 4 5

4 PROTOKOLLE- UND SCHRIFTFÜHRUNG FÜR DEN PERSONALRAT 1 BETEILIGUNG DES PERSONALRATS BEI STELLENBEWERTUNG UND EINGRUPPIERUNG IM ÖFFENTLICHEN DIENST Oktober Nr: Gru Marburg Welcome Hotel NEU Die richtige Protokollierung von Sitzungen oder Verhandlungen ist von großer Bedeutung für die Personalratsarbeit. Im Fokus stehen die rechtlichen Rahmenbedingungen zur Ausübung der Schriftführung. Inhalte sind die Grundlagen einer ordnungsgemäßen Beschlussfassung, das Verfassen von Sitzungsniederschriften sowie die formalen und inhaltlichen Anforderungen an den sonstigen Schriftverkehr April Nr: Gru Marburg Welcome Hotel NEU Auch wenn mit den Bereichen TVL und TVöD Bund bereits die Vergütungsordnung des BAT durch eine neue Entgeltordnung ersetzt worden ist und auch im Bereich der Kommunen über die Entgeltordnung verhandelt wird, so hat und wird sich doch an der Systematik der Eingruppierung nichts Wesentliches ändern. Zentraler Bestandteil der Eingruppierung ist die Tarifautomatik auf Grundlage der Tätigkeitsmerkmale. Wolfgang Gießler-Watermann 695, Bitte beachten: Das Seminar beinhaltet einen hohen Anteil an praktischer Arbeit. Die Bereitschaft zur aktiven Gruppenarbeit wird vorausgesetzt. Fristgemäße Ladung zur Sitzung Ladung von Ersatzmitgliedern Erstellen der Tagesordnung Voraussetzung der Ergänzung von Tagesordnungspunkten Die ordnungsgemäße Beschlussfassung Gesetzliche Mindestvoraussetzung zum Protokoll Wortprotokoll, Verlaufsprotokoll, Ergebnisprotokoll Das Schreiben an die Dienststellenleitung Geheimhaltungspflichten Fristberechnungen Christian Barthelmes Mareike Müller 695, Da es sich bei den Tätigkeitsmerkmalen überwiegend um unbestimmte Rechtsbegriffe handelt, ist die Eingruppierung etwas, was sich Beschäftigten und auch Personalräten nicht ohne Weiteres erschließt. Neben der Einstellung ist dies jedoch die entscheidende Maßnahme für die Beschäftigten, da hierdurch die Vergütung geregelt wird. Eingruppierung ist demnach die entgeltrelevante Maßnahme im Arbeitsverhältnis. Aus diesem Grund kommt der Mitbestimmung der Personalräte im Rahmen der Eingruppierung eine enorme Bedeutung zu, auch wenn es sich hier nicht um ein Recht auf Mitgestaltung, sondern (nur) auf Mitbeurteilung handelt. Was ist Eingruppierung? Aus welchen Bestandteilen setzt sich der Eingruppierungsvorgang zusammen? Was bedeutet Tarifautomatik? Allgemeiner Teil und spezielle Teile der Vergütungs- bzw. Entgeltordnung Erläuterung der Begriffe Arbeitsvorgang, Tätigkeitsmerkmale Erläuterung der Tätigkeitsmerkmale des allgemeinen Teils der Vergütungsordnung Personenbezogene Anforderungen und tätigkeitsbezogene Anforderungen Stufenzuordnung als Bestandteil der Eingruppierung Rechte der Personalräte Inhalt und Zweck der Mitbestimmung bei Eingruppierung Unterscheidung zwischen Stellenbeschreibung und Stellenbewertung Anforderungen an Stellenbewertungen Unterrichtungspflicht der Dienststelle gemäß Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofes (22 A 2207/11.PV und 22 A 2203/11.PV) Folgen unzureichender Informationen 6 7

5 September Nr: BRV Marburg Welcome Hotel FIT FÜR DEN VORSITZ FÜR PERSONALRÄTE TEIL 1 Seminar für Personalratsvorsitzende und deren Stellvertreter Aktuell Die Personalvertretungen haben aus ihrer Mitte Vorsitz und Stellvertretungen gewählt. Diese sind weder mit Sonderrechten noch mit Sonderbefugnissen gegenüber ihrem Gremium ausgestattet. Sie sind Personalratsmitglieder wie alle anderen auch. Dennoch fallen ihnen besondere Aufgaben zu, die das LPVG regelt. In erster Linie gilt es, die rechtlichen Grundlagen für den Vorsitz zu kennen. Dazu gehören z. B. die Geschäftsführung, das Verfassen von Einladungen und die rechtssichere Beschlussfassung. Es geht allerdings auch um effektives Arbeiten im Gremium, die Außendarstellung, sowie die Rolle des/der Vorsitzenden als Führungskraft und um die Frage: Wie kommt man vom Gremium zum Team? Februar Nr: Gru Hannover Mercure Hannover City Juni Nr: Gru Hannover Mercure Hannover City EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 1 Anbahnung, Abschluss und Inhalt des Arbeitsverhätnisses Grundlagen im Bereich des Arbeitsrechts sind für Personalräte unverzichtbar. Das zeigt sich insbesondere im Bereich der personellen Mitbestimmung. So ist die Ausübung der Beteiligungsrechte bei Einstellung, Versetzung und Kündigung ohne arbeitsrechtliche Kenntnisse nicht möglich. Im Seminar wird den TeilnehmerInnen das grundlegende arbeitsrechtliche Wissen vermittelt, das zur Wahrnehmung der Beteiligungsrechte und zur kompetenten Beratung der Kolleginnen und Kollegen erforderlich ist. Dabei wird der Bezug zur Arbeit der betrieblichen Interessenvertretung hergestellt und das Arbeitsrecht als wichtige Grundlage zur Interessenvertretung und Mitgestaltung der Arbeitsbedingungen vorgestellt. Damit ihr dieser Aufgabe und der damit verbunden Verantwortung gerecht werden könnt, haben wir die Seminarreihe Fit für den Vorsitz Teil 1 bis Teil 4 entwickelt. Die verschiedenen Teile verbinden notwendige Rechtsgrundlagen mit Fähigkeiten sozialer Kompetenz und können auch unabhängig voneinander besucht werden. PRAXISTEIL: Besuch von Verhandlungen des Arbeitsgerichts Wolfgang Gießler-Watermann 985, Im Jahr 2016 bieten wir den Teil 1 an. Die Teile 2 (Die Rolle des Vorsitzenden als Führungskraft), 3 (Öffentlichkeitsarbeit) und 4 (Vom Gremium zum Team) im Jahr Die Rolle des/der Personalratsvorsitzenden Führung der laufenden Geschäfte Vorbereitung der Monatsgespräche Delegation von Aufgaben Einladung zu Besprechungen und Sitzungen Besprechungen und Sitzungen leiten und moderieren Mögliche Abstimmungsvarianten Rechtssichere Beschlussfassung Anforderungen an das Protokoll Weiterbildungsansprüche/Schulungsplan Sachmittel des Personalrates Büropersonal des Personalrates Umgang mit Konflikten Roland Becker Ralf Gretenkort Thomas Bödecker 845, Entwicklung und Konzeption des Arbeitsrechts Die Systematik Vom EuGH bis zum Weisungsrecht des Arbeitgebers Von der Planung über die Stellenausschreibung bis zur Einstellung Das Vorstellungsgespräch und die Vertragsverhandlungen Einstellungsfragebogen und zulässige Fragen im Einstellungsgespräch Der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz; das AGG Die Pflichten der Arbeitnehmer Art der Arbeitsleistung, Ort der Arbeitsleistung, Umfang der Arbeitsleistung, zeitliche Lage der Arbeitsleistung, Begriff der Versetzung, Befreiung von der Arbeitspflicht, die Haftung des Arbeitnehmers Das Verfahren vor dem Arbeitsgericht Aufbau und Zusammensetzung der Arbeitsgerichte Vertretung vor den Arbeitsgerichten und Kosten des arbeitsgerichtlichen Verfahrens Besuch einer Verhandlung vor dem Arbeitsgericht - Besprechung und Erläuterung der Verfahren 8 9

6 April Nr: Gru Hannover Mercure Hannover Mitte September Nr: Gru Hannover Mercure Hannover City EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 2 Verantwortungsvolle Personalratsarbeit ist nur möglich, wenn die wichtigsten arbeitsrechtlichen Gesetze bekannt sind. Nur dann können die Interessen der Arbeitnehmer sachgerecht wahrgenommen werden. Die vorliegende Schulung vermittelt Kenntnisse in den Bereichen des Individualarbeitsrechts, die in der Praxis eine hohe Relevanz aufweisen und nicht selten zu Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern führen. Ziel der Schulung ist, dass die teilnehmenden Personalräte die wichtigsten Fragestellungen sicher beantworten können und in der täglichen Praxis zielgerichtet anwenden Juni Nr: Gru Erfurt Mercure Erfurt Altstadt November Nr: Gru Erfurt Mercure Erfurt Altstadt EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 3 Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Die Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ist immer wieder ein Schwerpunkt der Personalratsarbeit. In diesem Seminar werden die wichtigsten arbeitsrechtlichen Aspekte im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses dargestellt. Die TeilnehmerInnen werden in die Lage versetzt, eine verantwortungsvolle und rechtlich abgesicherte Personalratsarbeit im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses zu gewährleisten. Ein besonderes Highlight dieses Seminars ist die Anwesenheit bei Verhandlungen des Bundesarbeitsgerichts. Hierzu wird der Referent die Fälle zuvor mit den TeilnehmerInnen besprechen, so dass ein optimaler Einstieg in die Verhandlungen gewährleistet ist. Abschließend erfolgt die Nachbesprechung der Fälle. PRAXISTEIL: Besuch von Verhandlungen des Landesarbeitsgerichts PRAXISTEIL: Besuch von Verhandlungen des Bundesarbeitsgerichts Ralf Gretenkort Thomas Bödecker Der Begriff der Arbeitszeit Grundnormen des Arbeitszeitgesetzes Höchstarbeitszeit, Ruhepausen, Ruhezeit, Nacht- und Schichtarbeit Abweichungen von den Grundnormen Entgeltfortzahlungspflicht im Krankheitsfall Anzeige- und Nachweispflicht Dauer und Höhe des fortzuzahlenden Entgelts Kündigung aus Anlass der Erkrankung Urlaub Gesetzlicher, tarifvertraglicher und einzelvertraglicher Urlaub Urlaubsansprüche bei Reduzierung der Arbeitszeit, Krankheit und Tod Grundlagen des Haftungsrechts Wie haften Arbeitnehmer für Schäden, die sie aus Anlass einer betrieblichen Tätigkeit verursachen? Wie haften Arbeitgeber für gesundheitliche Schäden der Arbeitnehmer? Wie haften Arbeitnehmer untereinander? Aktuelle Rechtsprechung Roland Becker Ulrich Krätzig Thomas Bödecker Kündigungsschutz nach dem Kündigungsschutzgesetz Geltungsbereich des Kündigungsschutzgesetzes Personenbedingte Kündigung, verhaltensbedingte Kündigung und Abmahnung, betriebsbedingte Kündigung (die»freie«unternehmerentscheidung, Sozialauswahl) Krankheitsbedingte Kündigung Kündigungsschutzverfahren Die ordentliche Kündigung Inhalt, Form und Zugang der Kündigungserklärung Gesetzliche, tarifliche und vertragliche Kündigungsfristen Die außerordentliche (fristlose) Kündigung Der wichtige Grund Der Aufhebungsvertrag Abschluss und Inhalt des Aufhebungsvertrages, Hinweispflichten des Arbeitgebers Beteiligung bei der Beendigung von Arbeitsverhältnissen Ordnungsgemäß begründeter Widerspruch und seine Rechtswirkungen Besuch des Bundesarbeitsgerichts inhaltliche Begleitung und Erörterung der Verfahren 10 11

7 Februar Nr: Gru Paderborn Best Western Premier Arosa Hotel EINFÜHRUNG IN DAS ARBEITSRECHT 4 Auffrischung und Vertiefung NEU Obwohl die Personalräte in den Grundlagenseminaren umfangreiches Wissen erworben haben, ist es dennoch von erheblicher Bedeutung, in den täglichen Fragestellungen sattelfest zu sein. Dies gelingt nicht ohne besonderes Detailwissen. In dieser Schulungsveranstaltung sollen die vorhandenen Kenntnisse des allgemeinen Arbeitsrechts aufgefrischt und besonders wichtige Einzelheiten vor dem Hintergrund aktueller Rechtsprechung vertieft werden September Nr: Gru Bad Neuenahr Steigenberger Hotel DAS URLAUBSRECHT KONSEQUENT UMSETZEN Mitbestimmung Grundsätze Planung Konflikte und Organisationsprobleme bei der Umsetzung des Urlaubsrechts sind ein schwieriges Dauerthema für viele Personalräte. In keinem anderen arbeitsrechtlichen Gebiet hat sich in den letzten Jahren so viel geändert wie beim Urlaubsrecht. Oftmals wird Urlaub nur kurzfristig gewährt, manchmal sollen Kolleginnen und Kollegen gar aus den Ferien zurück an den Arbeitsplatz kommen. Oder es werden Betriebsferien, Urlaubssperren oder Zwangsurlaub bestimmt, ohne die Mitbestimmung der Personalräte zu beachten. Ulrich Krätzig Thomas Bödecker Die Neukonzeption des Urlaubsrechts Fragen von Arbeitsunfähigkeit und Entgeltfortzahlung Einmalzahlungen und Freiwilligkeit des Arbeitgebers Die neuen Urteile zur Arbeitnehmerüberlassung Ab wann ist das Tätigwerden für den Arbeitgeber Arbeitszeit und zu vergüten? Ist Personalratstätigkeit Arbeitszeit i. S. d. Arbeitszeitgesetzes? Aktuelle Rechtsprechung REFERENTIN: Heike Schneppendahl bringt darum Klarheit in die Fragen des Urlaubsrechts. Es wird vermittelt, welche Rechte die einzelnen ArbeitnehmerInnen haben und welche Beteiligungsmöglichkeiten die betriebliche Interessenvertretung hat. Ausführlich behandelt werden die Auswirkungen der sich laufend ändernden Rechtsprechung zum Urlaub von Langzeitkranken. Das Wichtigste zum Verfahren der Urlaubsbeantragung und -genehmigung Betriebsferien, Urlaubssperren, Rück- bzw. Widerrufe Wann darf Urlaub abgelehnt werden? Und was passiert dann? Wer ist vorrangig zu behandeln? Welche sozialen Gesichtspunkte gibt es? Wie viel Urlaub muss ich eigentlich verplanen? Wie lange vorher muss ich meinen Urlaub beantragen? Übertragungsmöglichkeiten des Urlaubs ins nächste Jahr, insbesondere: Neue Rechtsprechung zum Bestehenbleiben des Urlaubsanspruchs bei Langzeitkranken Auswirkungen des EUGH-Urteils zur Diskriminierung durch altersabgestufte Urlaubstage Urlaubsabgeltungsmöglichkeiten Urlaub und Krankheit Einflussmöglichkeiten von Personalräten Bausteine für Dienstvereinbarungen 695, 12 13

8 ARBEITSSCHUTZ 1 Einführung in den Arbeits- und Gesundheitsschutz ARBEITSSCHUTZ 2 Arbeits- und Gesundheitsschutz ein kontinuierlicher Verbesserungsprozess März Nr: AGS Bremen elements pure Hotel Godehard Baule Die Belastungen durch Hitze, Staub, Lärm, Stress, Zeit- und Termindruck sowie eine ständige Leistungsverdichtung gefährden und schädigen die Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb. In der Verbesserung der Arbeitsbedingungen liegt ein wichtiges Aufgabenfeld für betriebliche Interessensvertretungen. In diesem Seminar werden die grundlegenden Kenntnisse des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sowie die Aufgaben und Mitwirkungsmöglichkeiten des Personalrats vermittelt. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen werden Handlungsmöglichkeiten und Mitbestimmungsrechte im Arbeitsschutz mit der dazugehörigen Rechtsprechung aufgezeigt. Mit Betriebsbesichtigung Arbeitsbelastungen und Belastungswandel Gesetzliche Grundlagen: Arbeitsschutz- und Arbeitssicherheitsgesetz, Arbeitsschutzverordnungen Arbeitgeberpflichten im Arbeitsschutz Mitbestimmungs-, Beratungs- und Informationsrechte des PR Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit, des Betriebsarztes und des Sicherheitsbeauftragten sowie die Rolle des Arbeitsschutzsausschusses Aufgabe und Rolle der Gewerbeaufsicht und der Berufsgenossenschaften Die Zusammenarbeit von PR mit der Unternehmensleitung, mit Fachkräften für Arbeitssicherheit, Betriebsärzten, staatlichen Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften Es ist eine Betriebsbesichtigung geplant, um mit den betrieblichen Akteuren über die Umsetzung vor Ort zu diskutieren September Nr: AGS Bremen elements pure Hotel Godehard Baule Thomas Bödecker Mit dem Arbeitsschutzgesetz und entsprechenden Paragraphen in den Arbeitsschutzverordnungen wird der Arbeitgeber verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Zielsetzung im Sinne des Arb- SchG ist die Verringerung von Belastungen, die präventive Gestaltung von Arbeitsbedingungen und die Initiierung eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses. In diesem Seminar werden Umsetzungsmöglichkeiten und Vorgehensweisen zur Realisierung der Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz vermittelt. Anhand von konkreten betrieblichen Beispielen wird vorgestellt, wie Personalräte daran beteiligt sind, krankmachende Arbeitsbelastungen zu erheben, welche Instrumente zur Bewertung von Arbeitsbedingungen/-situationen hierbei eingesetzt werden und welche Gestaltungsmaßnahmen zur Belastungsverringerung daraus abgeleitet werden können. Ein besonderer Schwerpunkt liegt darauf, wie Personalräte diesen Prozess durch Wahrnehmung ihrer Mitbestimmungsrechte mitgestalten und wie die Beschäftigten aktiv beteiligt werden können. Aufgabe und Zweck der Gefährdungsbeurteilung Rechtliche und inhaltliche Grundlagen Die gesetzlichen Rahmenbedingungen und die wichtigsten ausfüllungsbedürftigen Bestimmungen nach dem ArbSchG und den Arbeitsschutzverordnungen Die Unterweisung als Baustein im Vorgehen der Gefährdungsbeurteilung und die Möglichkeiten ihrer Ausgestaltung Die Aufgaben von Personalräten beim betrieblichen Arbeitsschutz Mitbestimmungsrechte und die Darstellung der aktuellen Rechtsprechung sowie ihre konkrete Anwendung anhand von betrieblichen Beispielen Eckpunkte einer Dienstvereinbarung zur Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung 14 15

9 ALS TEAM ERFOLGREICH 27. Juni 01. Juli Nr: BW Hamburg Mercure Hamburg Mitte Peter Cremer DER WIRTSCHAFTSAUSSCHUSS IN PERSONALVERFASSUNG Grundlagen Jahresabschluss Bilanzierungsspielräume Mit diesem Seminar wenden wir uns an alle Mitglieder des Wirtschaftsausschusses bzw. des Personalrates. In den fünf Tagen werden Grundkenntnisse vermittelt und an praktischen Fallbeispielen deren Anwendung erarbeitet! Rechtliche Grundlagen des Wirtschaftsausschusses: Rahmenbedingungen der Mitbestimmung LPVG NRW und BW Voraussetzung zur Errichtung des WA Zusammensetzung des WA Organisation des WA Aufgaben, Rechte und Pflichten des WA Betriebswirtschaftliche Grundlagen der Wirtschaftsausschussarbeit Allgemeine betriebswirtschaftliche Grundlagen Haushaltsgrundlagen und Wirtschaftspläne Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse Einzelabschluss / Konzernabschluss Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung Bilanzanalyse (Kennzahlen) Team-Training Bildungsplan Führungskompetenz Die Arbeit im Personalsrat kann nur erfolgreich bewältigt werden, wenn Fachwissen und soziale Kompetenzen kontinuierlich vertieft und weiterentwickelt werden. Die Mitbestimmungsrechte für die Interessenvertretungen werden in den entsprechenden Gesetzen geregelt und bilden lediglich den juristischen Rahmen für ihre Arbeit. Erfolgreiche Mitbestimmung braucht aber weit mehr als nur Kenntnisse der jeweiligen Rechtsgrundlage. Personalräte müssen kompetent entscheiden und effizient zusammenarbeiten. Sie müssen die Beschäftigten im Unternehmen professionell beraten und müssen Lösungen präsentieren. Hierbei helfen neben dem fachlichen Wissen soziale Kompetenzen in Führung, Kommunikation und Konfliktm anagement. Um als Team dieses gemeinsam zu erreichen, um erfolgreich zu sein, können wir die Module auch im Rahmen einer Klausurtagung oder als ImHaus-Schulung organisieren. DAS TEAM Kommunikation Was ist Kommunikation? Kommunikation als Grundlage für eine erfolgreiche Zusammenarbeit Wie kommunizieren wir mit- und untereinander? Lebendiges Team Kritikfähigkeit, Selbstreflexion und Feedback = Schärfung sozialer Kompetenzen Bildung, die sich lohnt! DIE PLANUNG Teamtraining Stärken und Schwächen im Team analysieren Konflikte erkennen und Lösungsstrategien entwickeln Rolle und Verantwortung im Team klären Jahresklausur Bewertung im Rückblick Standortbestimmung Nah- und Fernziele (neu) formulieren Kompetenzen schärfen Kompetenzen klären und ausbauen Individuellen Bildungsplan ausarbeiten Geschenk-Beispiele Zum Besuch eines 4.Seminars erhaltet ihr ein kleines DANKESCHÖN! DIE FÜHRUNG Vorsitz Rolle und Verantwortung Delegieren und motivieren Kritikfähigkeit, Selbstreflexion und Feedback = Schärfung sozialer Kompetenzen 16 17

10 DER WEG ZUM SEMINAR SEMINARANMELDUNG DER PERSONALRAT Die Freistellung für Personalräte nach 46 VI BPersVG bzw. des LPVG des jeweiligen Bundeslandes. Die Mitglieder des Personalrats sind unter Fortzahlung der Bezüge für die Teilnahme an Schulungs- und Bildungsveranstaltungen vom Dienst freizustellen, soweit diese Kenntnisse vermitteln, die für die Tätigkeit im Personalrat erforderlich sind. ERLÄUTERUNG: Für Personalräte gilt im Prinzip dasselbe wie für Personalratsmitglieder: Eine Schulungsteilnahme ist dann erforderlich, wenn sie von ihrer Thematik her Sachgebiete betrifft, die zur Tätigkeit des Personalrats gehören und das entsandte Mitglied des Personalrats der Schulung in diesem Themenbereich bedarf, um seine Tätigkeit im Personalrat sachgemäß ausüben zu können. Die Entscheidung, ob und wann welches Mitglied zu einer erforderlichen Schulungsveranstaltung entsandt wird, obliegt dem Personalrat. Der Beschluss ist dem Dienststellenleiter rechtzeitig mitzuteilen. Neben dem Entsendungsbeschluss bedarf es zusätzlich der Freistellung durch die Dienststelle. Widerspricht der Dienststellenleiter, muss der Personalrat oder das betreffende Mitglied eine verwaltungsgerichtliche Entscheidung herbeiführen, notfalls per einstweiliger Verfügung. PROBLEME Sollte euer Arbeitgeber dem Besuch eines Seminars widersprechen, beraten wir euch gern und vermitteln ggf. eine Rechtsberatung. DIE ANMELDUNG Sobald eure Anmeldung bei uns vorliegt, wird euch umgehend eine Bestätigung zur Teilnahme an dem Seminar mit der Anreisebeschreibung zugeschickt. Eine möglichst frühzeitige Anmeldung bzw. Reservierung erleichtert eure und unsere Planung und sichert euch einen Platz im Seminar. GESCHÄFTSBEDINGUNGEN Die Seminargebühr sowie Hotelleistungen sind bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung zu begleichen. Umbesetzung von ReferentInnen und Wechsel des Hotels/Orts behalten wir uns vor. Eine Anmeldung ist verbindlich. Bis 21 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen volle bzw. anteilige Seminar-/ Hotelgebühren. Anmeldeformular kopieren - vollständig in Druckschrift ausfüllen per Post versenden, einscannen und mailen oder einfach faxen. Ich melde mich zu folgendem Seminar 2016 verbindlich an: Termin (von/bis) Nr. und Titel des Seminars Übernachtung ja nein Anreise am Vorabend ja nein Absender: Name/Vorname Privatanschrift Tel Fax Mail Betrieb/Dienststelle Anschrift Tel Fax Mail Datum und Unterschrift Unser Mehrbucher-Rabatt ARBEIT & LERNEN DETMOLD IMMER EIN GUTES ARGUMENT! Nicht nur unsere stabilen Preise der vergangenen Jahre sprechen für uns dem steigenden Kostendruck begegnen wir zudem durch unseren Mehrbucher-Rabatt. Sobald zwei oder mehr Kolleginnen und Kollegen aus einem Betrieb/einer Dienststelle an einem Seminar teilnehmen, räumen wir euch einen entsprechenden Rabatt ein. detmold Bildung Beratung Seminare Arbeit & Lernen Detmold GmbH Sachsenstraße Detmold Fax: / info@aul-seminare.de WAS PASSIERT NACH DER ANMELDUNG? Sobald eure Anmeldung bei uns vorliegt, wird euch umgehend eine Bestätigung zur Teilnahme an dem Seminar mit der Anreisebeschreibung zugeschickt. STORNO DER ANMELDUNG? Die Anmeldung ist verbindlich. Bis 21 Tage vor Seminarbeginn ist ein Rücktritt ohne Kosten möglich. Bei späterer Abmeldung oder Nichtteilnahme entstehen volle Seminar-/Hotelgebühren. Ausfallkosten können vermieden werden, wenn bei der Beschlussfassung Ersatzteilnehmer benannt werden

11 detmold Bildung Beratung Seminare ARBEIT & LERNEN KOMMT AUCH ZU EUCH! Unser Seminarangebot ist so konzipiert, dass die wichtigsten Themenfelder der Interessenvertretungen abgedeckt werden. In bestimmten betrieblichen Situationen kann es jedoch durchaus Sinn machen ImHaus-Schulungen, Workshops oder Beratungen in Anspruch zu nehmen. Gern begleiten wir euch auch im Rahmen einer Klausurtagung. Inhalt und Aufbau werden unter Berücksichtigung der speziellen betrieblichen Anforderungen erstellt und mit euch in einem Vorgespräch abgestimmt. Eure individuellen Bedürfnisse und Fragen stehen im Mittelpunkt von Lösungsstrategien, die für die Dienststelle erarbeitet werden. Unsere erfahrenen Referenten werden euch hierbei unterstützen. Wir bieten eine zielgerichtete und praxisorientierte Qualifizierung mit vielen Vorteilen: Alle Teilnehmer/innen sind auf einen gemeinsamen Wissensstand Die zu vermittelnden Kenntnisse werden betriebsbezogen vertieft und aufgearbeitet Teamgeist und Teamarbeit werden gefestigt und ausgebaut Wenn ihr Bedarf an solch einem Konzept habt, welches speziell auf euer Gremium zugeschnitten ist, erstellen wir euch unverbindlich ein individuelles Angebot. Arbeit & Lernen Detmold GmbH Sachsenstraße Detmold Telefon: 05231/ Fax: 05231/ Bürozeiten: Montag - Donnerstag: Uhr Freitag: Uhr

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