Gesünder älter werden durch Prävention und Rehabilitation im Flexirentengesetz

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1 Gesünder älter werden durch Prävention und Rehabilitation im Flexirentengesetz VdK Tagesseminar am in Hüttlingen 0 Themen Flexi-Rentengesetz Flexibilisierung der Teilrenten und des Hinzuverdienstrechts Ergänzung von Teilzeitarbeit mit einer Teilrente durch eine Jahresbetrachtung und stufenlose Berücksichtigung von Hinzuverdienst bei der Rente Mehr Information für den Versicherten Bessere Information in der Rentenauskunft über die Gestaltungsmöglichkeiten des Übergangs vom Erwerbsleben in den Ruhestand Flexiblere Gestaltung beim Ausgleich von Rentenabschlägen Frühere/flexiblere Zahlung zusätzlicher Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen 1

2 Themen Flexi-Rentengesetz Rentenversicherungspflicht von Altersrentnern vor Erreichen der Regelaltersgrenze Versicherungspflicht auch bei Bezug einer vorgezogenen Vollrente wegen Alters Aktivierung von Arbeitgeberbeiträgen Nach Erreichen der Regelaltersgrenze durch Verzicht auf bestehende Versicherungsfreiheit Stärkung von Prävention und Rehabilitation Neue Regelungen im Bereich der Prävention und der Rehabilitation Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung Der bisher anfallende gesonderte Arbeitgeberbeitrag zur Arbeitslosenversicherung für Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze erreicht haben und somit versicherungsfrei sind, entfällt für fünf Jahre 2 Gesetz zur Flexibilisierung im Erwerbsleben Neue Hinzuverdienstregelungen flexiblere Regelung von Teilrente und Hinzuverdienst Hinzuverdienst wird im Rahmen einer Jahresbetrachtung stufenlos berücksichtigt neue Hinzuverdienstgrenze von Euro jährlich Anrechnung von 40 % des übersteigenden Betrages auf die monatliche Altersrente Hinzuverdienstdeckel (monatliche Bezugsgröße multipliziert mit den höchsten Entgeltpunkten der letzten 15 Jahre des Versicherten) ggf. weitere Kürzung der Altersrente um den übersteigenden Betrag Zukunft: flexibleres Weiterarbeiten bis zur Regelaltersgrenze Beachte Beiträge zur KV, PV und Steuern 3

3 Änderungen im Bereich Prävention und Rehabilitation Ziel: Flexibles Arbeiten bis zur Regelaltersgrenze durch Teilhabeleistungen flankieren Neu: Prävention, Nachsorge und Kinderreha werden Pflichtleistungen Gesundheitscheck für Versicherte ab 45. Lebensjahr neue Leistung DRV verfügt damit über ein gestuftes System an Pflichtteilhabeleistungen (Kinderreha, Gesundheitscheck, Prävention, med. Reha, LTA und Nachsorge) 4 Änderungen im Bereich Prävention und Rehabilitation Auswirkungen auf das Präventionsangebot der DRV Prävention wird Pflichtleistung auf Antrag Ausschlussgrund 4-Jahreszeitraum gilt nicht für Präventionsleistungen Zuzahlungspflicht entfällt für Präventionsleistungen Grundsätzlich Anspruch auf Übergangsgeld nach 20 SGB VI (Häufige Ausnahme: Berufsbegleitende Erbringung) Im Einzelfall wenn für Durchführung notwendig: Fahrtkosten ( 53 SGB IX) und Haushaltshilfe ( 54 SGB IX) auch für ambulante Leistungen zur Prävention 5

4 Änderungen im Bereich Prävention und Rehabilitation Auswirkungen auf weitere Teilhabeleistungen der DRV Kinderreha Eingeschränkter Indikationskatalog entfällt Ambulante und ganztägig ambulante Durchführung möglich Begleitperson regelhaft möglich Ausschlussgrund 4-Jahresfrist entfällt Im Anschluss Nachsorgeleistungen möglich Nachsorge Im Anschluss an jede von der DRV erbrachte Leistung zur Teilhabe möglich (LMR, Kinderreha, LTA) Ergänzende Leistungen (Übergangsgeld, Reisekosten, Haushaltshilfe) sind möglich Genaue Ausgestaltung in gemeinsamen Richtlinien, die bis zum neu zu erstellen sind 6 Änderungen im Bereich Prävention und Rehabilitation Neues Angebot: Der Gesundheitscheck Für Versicherte ab dem 45. Lebensjahr Medizinischer Check und Gefährdungspotentialanalyse Rechtzeitiges Erkennen, ob Teilhabeleistungen erforderlich sind, um Gesundheit und Erwerbsfähigkeit zu erhalten Insbesondere für kleinere und mittlere Unternehmen ( KMU ) Erprobung zunächst in Modellprojekten im Bundesgebiet 7

5 Prävention Um was geht es? Programm zur frühzeitigen Sicherung der Beschäftigungsfähigkeit von erwerbstätigen Versicherten Prävention und/vor Reha vor Rente richtet sich an Mitarbeiter, die bereits beeinflussbare gesundheitliche Risikofaktoren aufweisen und bei denen aus sozialmedizinischer Sicht eine frühzeitige Intervention gerechtfertigt ist um einer konkreten Gefährdung der Erwerbsfähigkeit entgegen zu wirken,handeln bevor das Kind in den Brunnen gefallen ist Präventionsprogramme der Deutschen Rentenversicherung BW 2 Programme Orthopädische Probleme und/oder Gewichtsprobleme Betsi - Beschäftigungsfähigkeit teilhabeorientiert sichern Psychosomatische Belastungen Balance Plus

6 Prävention Zielgruppe Beschäftigte (Versicherte der Deutsche Rentenversicherung) mit Präventionsbedarf, aber noch kein Rehabilitationsbedarf Persönliche Voraussetzungen Gesundheitliche Risiken und Berufsbedingte Risikofaktoren Versicherungsrechtliche Voraussetzungen z.b. Wartezeit 15 Jahre oder 6 in 24 vor Antragstellung Unbedingte Eigenmotivation der Teilnehmer! 10 Prävention Zielgruppe Betsi Zielgruppe Beschäftige, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind und erste Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz haben oder bereits (beeinflussbare) Risikofaktoren aufweisen wie Fettstoffwechselstörung, Übergewicht, Bluthochdruck, Diabetes Mellitus muskuläre Defizite des Halteapparates, mangelnde Beweglichkeit der Wirbelsäule besondere Belastungen (beruflicher, familiärer oder sozialer Art) auffällige Medikation Suchttendenzen

7 Prävention Zielgruppe Balance Plus Zielgruppe Beschäftige, die bei der Deutschen Rentenversicherung versichert sind und erste Beeinträchtigungen am Arbeitsplatz haben oder bereits (beeinflussbare) Risikofaktoren aufweisen wie verminderte Anpassungsfähigkeit am Arbeitsplatz erhöhte Stressanfälligkeit Konzentrationsstörungen vermehrt interaktionelle Konflikte, nachlassende Motivation, auffällige Medikation, auffälliger Konsum von potentiellen Suchtmitteln Überengagement Burn-Out-Tendenzen 12 Prävention Ablauf Gruppenangebot für Teilnehmer Initialphase Ambulante Phase 3 Monate Eigeninitiative 3 Monate Auffrischungswochenende 1 Woche in einer Rehaklinik 12 Einheiten á 1,5h in einem ambulanten Reha- oder Trainingszentrum Eigentraining 1-2 Tage in der Rehaklinik 13

8 Prävention Netzwerk an Reha-Einrichtungen 9 eigene stationäre Reha- Einrichtungen Netz an ambulanten Einrichtungen noch nicht flächendeckend implementiert Ostalb/Heidenheim für Betsi: ZAR Aalen Stauferklinikum Mutlangen Rehamed Dillingen 14 Prävention Kostentragung Deutsche Rentenversicherung Klinikaufenthalt (stationäre Phase und Refresher-Wochenende) Fahrtkosten (zum/vom stationären Klinikaufenthalt) ambulantes Rehazentrum (12 Einheiten à 1,5h) Pauschale Fahrtkosten (5 EUR pro Behandlungseinheit, ambulante Phase) Balance Plus Arbeitgeber Lohnfortzahlung für einwöchigen Klinikaufenthalt und das Refresher- Wochenende Teilnehmer Kosten für Eigentrainigsphase 15

9 Prävention Hinweise zur Umsetzung in Betrieben Einschaltung des Firmenservice zur Kontaktaufnahme mit der Geschäftsführung (Genehmigung, Abklärung der Rahmenbedingungen etc.) Gruppengröße von mind. 10 Personen muss erreicht werden firmengemischte Gruppen sind möglich (aus Kooperation, Nachbarschaft, Netzwerken ) Erreichbarkeit der Einrichtung für die ambulante Trainingsphase muss für alle Teilnehmende realistisch sein Informationsveranstaltung für interessierte Mitarbeiter durch DRV möglich (gemeinsamer Termin bei firmengemischten Gruppen) 16 Quellen und Kontaktstellen Weitere Informationen: Altersvorsorgeberatung: Zugriff auf alle Broschüren Antragsformulare Onlineterminvergabe 17

10 Ansprechpartner für Firmen Firmenservice Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung unterstützt Arbeitgeber, Werks- oder Betriebsärzte, Betriebsräte und Schwerbehindertenvertretungen bei allen Fragen rund um das Leistungsspektrum der gesetzlichen Rentenversicherung. Service auf einen Klick Punkt 4 Kontakt zu den Firmenberatern in BW Susanne Wiedmann Firmenberaterin Ostalbkreis und Kreis Heidenheim Telefon: firmenservice-aa@drv-bw.de 18 Bachelor of Laws Rentenversicherung Bachelor of Science Studiengang Wirtschaftsinformatik Sozialversicherungsfachangestellte Kauffrau/Kaufmann für Büromanagement Ansprechpartner: Telefon: lisa.kucher@drv-bw.de /klugekoepfefuerdierente 19

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Wolfram Reif Regionaldirektor im Regionalzentrum Aalen Deutsche Rentenversicherung Baden-Württemberg Bahnhofstraße 24-28, Aalen 20

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