DIAGNOSIS RELATED GROUPS Verbesserungspotentiale für die Prüfung aus MDK-Sicht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "DIAGNOSIS RELATED GROUPS Verbesserungspotentiale für die Prüfung aus MDK-Sicht"

Transkript

1 Verbesserungspotentiale für die Prüfung aus MDK-Sicht Priv. Doz. Dr. med. G. Geißler - Aufgabe des MDK - Was können die Kliniken tun? - Was können wir gemeinsam tun?

2 DIE RICHTIGE GESINNUNG? Persönliches Statement vorweg: MDK: Neutralität, exklusiv im Krankenkassenauftrag, kein Vermittler zwischen Parteien, keine wirtschaftlichen Interessen. weder Oberlehrer noch Staatsanwalt; bei med. Fragen Facharztstandard wahren; ex-ante-prinzip wahren; politische Beratung statt Sachaufklärung hat kurze Beine.

3 Rechtsrahmen / MDK SG MD: S 6 KR 68/01 ( ) Der MDK hat die vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten zu nutzen. Das Ausschöpfen der vorhandenen Erkenntnismöglichkeiten ist erforderlich, weil sonst nicht nachgeprüft werden kann, in welchem Umfang die Entscheidung des Krankenhausarztes über die Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung vertretbar war. Gerade in Zweifelsfällen ist es unumgänglich, anhand der weiteren Krankenunterlagen üblicherweise aufgeführten medizinischen Sachverhalte die Notwendigkeit der Krankenhausbehandlung nachzuvollziehen. [gemeint sind Krankenaktenanteile jenseits des Entlassungsberichts].

4 Rechtsrahmen / Krankenhaus SG MD: S 6 KR 68/01 ( ) Das Prüfverfahren ist von wechselseitigen Verpflichtungen zwischen Krankenhausträger und Krankenkasse geprägt. Der Krankenhausträger hat seinerseits die Voraussetzungen für eine zeitnahe Überprüfung der notwendigen Behandlungsdauer unverzüglich zu schaffen. Der Krankenhausträger trägt das Risiko, wenn sich anhand der Krankenhausunterlagen, beispielsweise durch lückenhafte Aufzeichnungen, begründete Zweifel an der Notwendigkeit der Behandlungsdauer ergeben, die sich durch ergänzende Befragung des Krankenhausarztes oder eine Ortsbegehung nicht mehr schließen lassen.

5 Klinikdokumentation 1 versetzen Sie sich in die Lage eines MDK- Gutachters er war nicht mit dabei, soll aber wissen und beurteilen, was wann und wie geschah

6 Klinikdokumentation 1 - Aufnahme: Wer? (Alter, Geschlecht, Gewicht). Wann? Wie? (Einweisungsgrund, Notfall, Begleitperson) - Aufenthalt (Verweildauer, Eintagesfälle mit Stundenzahl, Beatmung mit Stundenzahl, Haupt- / Nebendiagnosen, Notfall, Komplikationen, Begleitperson, Sondertatbestände) - lückenlose Darstellung von Verlauf und Schweregrad und Angabe inhaltlicher Verknüpfung - Entlassungszeit + Entlassungsart

7 Klinikdokumentation 2 - Angaben nach 301 SGB V reichen für Aufgabe der Krankenkasse nicht aus. - Kodierrichtlinien exakt eingehalten? - Nicht dokumentiert nicht vergütet. - Falsche oder unvollständige Dokumentation kann zu falscher Kodierung und damit zu falscher Gruppierung mit falscher Abrechnung führen. - Systematische Fehler: ggf. erhebliche Nachteile für Krankenkasse oder Klinik. - Standardisierung / Optimierung der Dokumentation aller Einzelleistungen und aller Fälle erhält existentielle Bedeutung.

8 Klinikdokumentation 3 Kasse fragt MDK nach Sachverhalten. Der MDK soll klären / antworten: - Klinik rechnet Niereninsuffizienz, Harnwegsinfekt oder Hypokaliämie als Nebendiagnose ab. Dokumentation? - Klinik rechnet Demenz als Nebendiagnose ab. Klinischer Beleg? - Harn- oder Stuhlinkontinenz? Dokumentation?

9 Klinikdokumentation 3 der MDK weiß ex ante nicht immer, welches geeignete Unterlagen sein können

10 Klinikdokumentation 3 Wenn eine Krankenkasse etwas fragt: beantwortet der MDK pflichtgemäß die Frage muß der MDK auch zu nicht hinterfragten Auffälligkeiten Stellung nehmen (gutachterliche Sorgfaltspflicht). Solche zusätzlichen Sachverhalte kommen oft vor. QUINTESSENZ: Die Antwort geht oft weiter als Frageanlaß und inhalt.

11 DIE RICHTIGE GESINNUNG? Umgang mit Konflikten zwischen Klinik und MDK? - Klinik und Krankenkasse haben ein vertragliches Binnenverhältnis. - Sie sind die Herren des (Streit-)Verfahrens. - Der MDK arbeitet im Auftrag der Krankenkasse (selten im Auftrag von Behörden, Gerichten und Staatsanwaltschaften). - Er entscheidet nicht. - Der MDK ist Berater der Krankenkasse. - Er ist nicht Verhandler mit der Klinik. - Ein Dialog über konkrete Einzelfälle - immer auf Basis der Original- Klinikunterlagen - ist sinnvoll.

12 DIE RICHTIGE GESINNUNG? Umgang mit Konflikten zwischen Klinik und MDK? Der MDK begutachtet oder berät immer auf Basis der ihm zur Verfügung stehenden Unterlagen Inhalt, Umfang und Qualität dieser Dokumente sind von entscheidender Bedeutung

13 Die Absicht, dass der Mensch glücklich sei, ist im Plan der Schöpfung nicht enthalten. Sigmund Freud

DRGs in der HNO-Heilkunde. Grundlagen vpn Fehlbelegungsprüfung und MDK-Verfahren

DRGs in der HNO-Heilkunde. Grundlagen vpn Fehlbelegungsprüfung und MDK-Verfahren DRGs in der HNO-Heilkunde 5. Arbeitstreffen d. DRG-Kommission der DGHNOKHC, Mannheim, 29.11.2006 Grundlagen vpn Fehlbelegungsprüfung und MDK-Verfahren Dr. med. Dominik Franz Universitätsklinikum Münster

Mehr

Vertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung

Vertrag. gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V. - Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung Vertrag gemäß 112 Abs. 2 Nr. 2 SGB V - Überprüfung Notwendigkeit und Dauer Krankenhausbehandlung zwischen AEV Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e. V. - Landesvertretung Schleswig-Holstein -, Kiel AOK Schleswig-Holstein

Mehr

MDK-Prüfung in den Zeiten des PEPP

MDK-Prüfung in den Zeiten des PEPP MDK-Prüfung in den Zeiten des PEPP 4. Informationsveranstaltung VPKD, DGPM und CPKA in Frankfurt am Main am 07.12.2012 Thomas Listing Diplom-Psychologe, Psychologischer Psychotherapeut Mitarbeiter im Kompetenz-Centrum

Mehr

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von Verlag Beleke KG Essen. Kompetenzerweiterung für den Medizinischen Dienst aus ARZT und Krankenhaus

Dieser Artikel wurde bereitgestellt von Verlag Beleke KG Essen. Kompetenzerweiterung für den Medizinischen Dienst aus ARZT und Krankenhaus Dieser Artikel wurde bereitgestellt von Verlag Beleke KG Essen Kompetenzerweiterung für den Medizinischen Dienst aus ARZT und Krankenhaus Sieben Fragen an Prof. Dr. Martin Hansis, Leitender Arzt und stellvertretender

Mehr

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131)

Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) Fax: (06131) Krankenhausgesellschaft Rheinland-Pfalz e.v. 55116 Mainz, Bauerngasse 7 Tel.: (06131) 28695-0 Fax: (06131) 28695-95 www.kgrp.de RUNDSCHREIBEN Lfd. Nummer 401/13 AZ 65 We/Si Mainz, den 13.11.2013 Pflicht

Mehr

Kommunikation zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und MDK. Verbesserung der Zusammenarbeit

Kommunikation zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und MDK. Verbesserung der Zusammenarbeit Dipl.- Kaufmann Wolfgang Griese Referatsleiter Stationäre Einrichtungen VdAK/AEV-Landesvertretung Niedersachsen Kommunikation zwischen Krankenhaus, Krankenkasse und MDK Verbesserung der Zusammenarbeit

Mehr

Stationäre Krankenhausbehandlung. multiresistenten Tuberkulose

Stationäre Krankenhausbehandlung. multiresistenten Tuberkulose Stationäre Krankenhausbehandlung von Tuberkulosepatienten und Management der multiresistenten Tuberkulose Arbeitskreis Tuberkulose im Fachausschuss Infektionsschutz des BVÖGD Martin Priwitzer Gesundheitsamt

Mehr

Krankenhausrecht des Bundes Referent: Ingo Müller Präsentation zum Online-Seminar am 13. März 2017

Krankenhausrecht des Bundes Referent: Ingo Müller Präsentation zum Online-Seminar am 13. März 2017 Krankenhausrecht des Bundes 2017 Referent: Ingo Müller Präsentation zum Online-Seminar am 13. März 2017 Überblick über die wesentlichen Änderungen ab 1. Januar 2017 01 Themen: 1. Neue Prüfverfahrensvereinbarung

Mehr

Informationen über das Forschungsprojekt semanticvoice Semantische Spracherkennung für die Medizin

Informationen über das Forschungsprojekt semanticvoice Semantische Spracherkennung für die Medizin Informationen über das Forschungsprojekt semanticvoice Semantische Spracherkennung für die Medizin Dr. Philipp Daumke, Julian Laufer, 26.07.2013 SemanticVOICE- Semantische Spracherkennung für die Medizin

Mehr

Stationäre Versorgungsleistung in der Einzelfallbegutachtung

Stationäre Versorgungsleistung in der Einzelfallbegutachtung Medizinischer Dienst der Krankenversicherung Berlin-Brandenburg Brandenburg e.v. Stationäre Versorgungsleistung in der 2006 Dr. med. Bruno-Reza Houschmandi Gliederung Stationäre Versorgungsleistung in

Mehr

Klinikrundbrief. Inhaltsverzeichnis

Klinikrundbrief. Inhaltsverzeichnis Klinikrundbrief Inhaltsverzeichnis A. Rechtsprechung 1. Bundessozialgericht, Urteil vom 11.12.2013: Tätigkeitsumfang des ärztlichen Leiters eines MVZ 2. Bundessozialgericht, Urteil vom 01.07.2014: Unzulässiges

Mehr

Anlage zur Vorlage zu TOP 12. für die 282. Sitzung des Vorstandes der Deutschen. Krankenhausgesellschaft am in Berlin

Anlage zur Vorlage zu TOP 12. für die 282. Sitzung des Vorstandes der Deutschen. Krankenhausgesellschaft am in Berlin Anlage zur Vorlage zu TOP 12 für die 282. Sitzung des Vorstandes der Deutschen Krankenhausgesellschaft am 24.11.2015 in Berlin Dirk Schneider, Bereichsleiter MedizinControlling - Januar 2016 Vereinbarung

Mehr

Wichtige Nebendiagnosen

Wichtige Nebendiagnosen Wichtige Nebendiagnosen S. Scholz Hautklinik - Klinikum Kassel (Direktor: Prof. Dr. med. R. Rompel) Inhalt Refinement-Ansatz Beispiele für wichtige Nebendiagnosen Praktische Umsetzung der Kodierung Nebendiagnosen

Mehr

Worauf achtet der MDK?

Worauf achtet der MDK? Worauf achtet der MDK? Cornelie Haag Medizinische Klinik und Poliklinik 1 Universitätsklinikum Carl-Gustav- Carus Dresden Medizinischer Dienst der Krankenkassen (www.mdk.de) Finanzierung: durch gesetzliche

Mehr

Bereich Medizin. Claus Fahlenbrach, Symposium GMDS, , Münster

Bereich Medizin. Claus Fahlenbrach, Symposium GMDS, , Münster 1 Claus Fahlenbrach Facharzt für Innere Medizin, MPH Mitglied des KKG Referent Deutsche Krankenhausgesellschaft 2 Medizinische Dokumentation im DRG-Zeitalter 3 Definition Medizinische Dokumentation: Erfassen,

Mehr

Strukturforderungen im DRG-System Praktische Hinweise zur Sicherung der strukturabhängigen. Djordje Nikolic

Strukturforderungen im DRG-System Praktische Hinweise zur Sicherung der strukturabhängigen. Djordje Nikolic Strukturforderungen im DRG-System Praktische Hinweise zur Sicherung der strukturabhängigen Vergütungsbestandteile Djordje Nikolic Themen des Vortrags MDK-Verfahren und Strukturprüfungen Wie läuk das ab?

Mehr

Fragebogen Gutachtenverfahren

Fragebogen Gutachtenverfahren LANDESÄRZTEKAMMER BADEN-WÜRTTEMBERG MIT DEN BEZIRKSÄRZTEKAMMERN en für Fragen ärztlicher Haftpflicht der Landesärztekammer Baden-Württemberg Fragebogen Gutachtenverfahren Aktenzeichen: Hinweis: Auch wenn

Mehr

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss

BAnz AT 10.07.2013 B3. Beschluss Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei der Enukleation der Prostata mittels Thulium-Laser (TmLEP) zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms (BPS) 21. März

Mehr

Professionelles Zahlungsmanagement im Krankenhaus. Friedrich W. Mohr, Fachanwalt für Medizinrecht Ass. jur. Andreas Wermter, Justitiar der KGRP

Professionelles Zahlungsmanagement im Krankenhaus. Friedrich W. Mohr, Fachanwalt für Medizinrecht Ass. jur. Andreas Wermter, Justitiar der KGRP Professionelles Zahlungsmanagement im Krankenhaus Friedrich W. Mohr, Fachanwalt für Medizinrecht Ass. jur. Andreas Wermter, Justitiar der KGRP Inhaltsverzeichnis Kapitel I Kapitel II Kapitel III Kapitel

Mehr

Wichtige Gesetze und Urteile 2016

Wichtige Gesetze und Urteile 2016 Wichtige Gesetze und Urteile 2016 Cornelie Haag Medizinische Klinik und Poliklinik 1 Universitätsklinikum Carl-Gustav-Carus Dresden Hauptdiagnose S 15 KR 293/04 vom 13.11.2006 (SG Würburg) rechtskräftig

Mehr

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien. des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung. (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 (veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien)

Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) Richtlinien des Bundesausschusses der Ärzte und Krankenkassen über die Verordnung von Krankenhausbehandlung (Krankenhausbehandlungs-Richtlinien) in der Fassung vom 24. März 2003 veröffentlicht im Bundesanzeiger

Mehr

Die Last vermindern: Gibt es Verbesserungspotenziale in der Zusammenarbeit zwischen Kliniken und MDK?

Die Last vermindern: Gibt es Verbesserungspotenziale in der Zusammenarbeit zwischen Kliniken und MDK? Die Last vermindern: Gibt es Verbesserungspotenziale in der Zusammenarbeit zwischen Kliniken und MDK? MDK-Kongress 2012, Berlin, 27.März Prof. Dr. med. Norbert Roeder, Universitätsklinikum Münster Agenda

Mehr

G-AEP und 17c KHG-Prüfungen aus Sicht des MDK Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg

G-AEP und 17c KHG-Prüfungen aus Sicht des MDK Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg G-AEP und 17c KHG-Prüfungen aus Sicht des MDK Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg Symposium der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft Berlin, 3.November 2005 Wie wird geprüft? Auftrag Stichprobe

Mehr

Treffen hessischer Medizincontroller

Treffen hessischer Medizincontroller Treffen hessischer Friedberg 23.02.2006 Treffen hessischer Themen Kleiner Dienstweg mit den Kassen? Was bringen Fallkonferenzen mit der Krankenkasse? (Möckel) MDK-Prüfungen 2006 Anzeichen neuer Ansätze

Mehr

Beschluss. vom 21. Oktober 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz. S. 4506) in Kraft getreten am 22. Dezember 2011

Beschluss. vom 21. Oktober 2010 veröffentlicht im Bundesanzeiger (BAnz. S. 4506) in Kraft getreten am 22. Dezember 2011 Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie bei Patientinnen und Patienten mit Hodgkin- Lymphomen und aggressiven Non-Hodgkin- Lymphomen zum Interim-Staging nach

Mehr

Bremen, Seite 1

Bremen, Seite 1 Bremen, 09.06.2016 Seite 1 Klinikum Bremen Mitte 2009 Neuralgische Punkte im Schnittstellenmanagment Johann Ockenga Medizinische Klinik II Gastroenterologie, Hepatologie, Endokrinologie & Ernährungsmedizin

Mehr

Vorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA

Vorlesung Krankenhausrecht am an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA Vorlesung Krankenhausrecht am 15.12.2011 an der Universität Augsburg 8. Abrechnung von Krankenhausleistungen 9. Qualitätssicherung durch den G-BA Dr. Thomas Vollmoeller vollmoeller@seufert-law.de 1. Abrechnungsverfahren

Mehr

Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus.

Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus. Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus Anhang 1 Schlüsselverzeichnis zum Dokument Anlage 1 Datendefinition

Mehr

Patientenkoordination

Patientenkoordination Patientenkoordination für ein verbessertes Versorgungsmanagement im Krankenhaus Version 1.1 Stand: März 2014 Sicht der Krankenhausleistung auf die Herausforderungen im Versorgungsmanagement Wir möchten,

Mehr

Institutionen, Gesellschaften usw.

Institutionen, Gesellschaften usw. Institutionen, Gesellschaften usw. Cornelie Haag Medizinische Klinik und Poliklinik 1 Universitätsklinikum Carl Gustav Carus Dresden INEK DIMDI DRG Research Group Münster Gesellschaft für Medizincontrolling

Mehr

Anonymer Patientenfragebogen

Anonymer Patientenfragebogen Allgemeine Angaben zu Ihrer Person Diese Angaben lassen keinen Rückschluss auf Sie zu. Bitte daher möglichst vollständig ausfüllen, da diese Angaben der systematischen Gruppierung der Fragen dienen. Datum:

Mehr

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen

Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen Richtlinien des Bundesausschusses der Zahnärzte und Krankenkassen über die Einführung neuer Untersuchungs- und Behandlungsmethoden und die Überprüfung erbrachter vertragszahnärztlicher Leistungen (NUB-Richtlinien)

Mehr

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit

Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Gesundheitsfragebogen zur Vorbereitung einer Begutachtung durch den Ärztlichen Dienst der Agentur für Arbeit Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde, Sie haben angegeben, gesundheitliche Einschränkungen

Mehr

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main

KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, Frankfurt am Main KASSENÄRZTLICHE VEREINIGUNG HESSEN Geschäftsstelle Qualitätssicherung Substitution, Georg-Voigt-Straße 15, 60325 Frankfurt am Main Regelung der Kassenärztlichen Vereinigung Hessen zur Durchführung der

Mehr

Ohne Qualität keine Nachhaltigkeit: Initiative Qualitätsmedizin (IQM)

Ohne Qualität keine Nachhaltigkeit: Initiative Qualitätsmedizin (IQM) Ohne Qualität keine Nachhaltigkeit: Initiative Qualitätsmedizin (IQM) Gesundheitstag 14. April 2011 Dr. Jörg Blattmann Vorsitzender der Geschäftsführung der Johanniter GmbH, Berlin 1 I. Die Johanniter

Mehr

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei nichtmedikamentösen lokalen Verfahren zur Behandlung des benignen Prostatasyndroms Vom 16. Dezember 2010 Der Gemeinsame

Mehr

Wann stationäre Versorgung? - Indikation, Ökonomie und Codierung. M. Kruschewski, R. Hammerich

Wann stationäre Versorgung? - Indikation, Ökonomie und Codierung. M. Kruschewski, R. Hammerich Wann stationäre Versorgung? - Indikation, Ökonomie und Codierung M. Kruschewski, R. Hammerich Aktuelles Ärzteblatt vom 18.2. 2011 Aktuelles Ärzteblatt vom 10.3.2011 Übersicht Verschlüsselung von Diagnosen

Mehr

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung

Richtlinien. der Spitzenverbände der Pflegekassen. zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung Richtlinien der Spitzenverbände der Pflegekassen zur Qualitätssicherung der Begutachtung und Beratung für den Bereich der sozialen Pflegeversicherung vom 23.09.2004 1 Der AOK-Bundesverband, der Bundesverband

Mehr

INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN

INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN INFORMATIONEN FÜR PATIENTEN DIE AUFNAHME IN UNSERE KLINIK Fachakutklinik für Psychosomatische Medizin, Psychotherapie und spezielle Schmerztherapie SCHÖN, DASS SIE SICH FÜR UNS INTERESSIEREN GRUNDSÄTZLICHES

Mehr

Off label use Umgang in der Klinik

Off label use Umgang in der Klinik Off label use Umgang in der Klinik Markus Thalheimer Leiter Medizincontrolling Universitätsklinikum Heidelberg 1 Agenda Definition und Themeneingrenzung Rahmenbedingungen im Krankenhaus Praktisches Vorgehen

Mehr

Kooperation oder Konfrontation

Kooperation oder Konfrontation Kooperation oder Konfrontation Wie tickt der MDK? VLOU Workshop, Berlin, 17. Januar 2015 Dr. AnnetteBusley Busley, Bereichsleitung Versorgungsberatung des MDS MDS und MDK Aufgaben des MDS: Beratung des

Mehr

Schlichtungsantrag. Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D Hannover

Schlichtungsantrag. Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D Hannover Abs. An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Nachname: Vorname: Straße: Postleitzahl, Ort: Name und Anschrift des Antragsgegners: Schlichtungsantrag Sachverhaltsdarstellung:

Mehr

MDK/SEG 4 und das G-DRG-System

MDK/SEG 4 und das G-DRG-System MDK/SEG 4 und das G-DRG-System Prüfungsergebnisse: Dichtung und Wahrheit Weiterentwicklung: Rolle des MDK Gemeinsame Jahrestagung des KCPP und der SEG 4 Am 27.10.2010 in Rostock-Warnemünde Dr. med. Hans-Ulrich

Mehr

Private Pflegedienstberatung Baake

Private Pflegedienstberatung Baake Vorschläge zur Entbürokratisierung in der Pflege 1. Ergänzung des MDK-Gutachtens zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit Vorschlag: Der MDK-Gutachter benennt im o.g. Gutachten zusätzlich die dauerhaft

Mehr

DRG-Handbuch Hämatologie und Onkologie Version 2008

DRG-Handbuch Hämatologie und Onkologie Version 2008 DRG-Handbuch Hämatologie und Onkologie Version 2008 1. Auflage DRG-Handbuch Hämatologie und Onkologie Version 2008 schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG ecomed Landsberg

Mehr

Neuer OPS-Kode für Weaning: Mehr Fragen als Antworten!

Neuer OPS-Kode für Weaning: Mehr Fragen als Antworten! Neuer OPS-Kode für Weaning: Mehr Fragen als Antworten! Kodierung des Entwöhnungsprozesses im Jahr 2019 passt nicht zur Definition der Entwöhnung in den DKR 2019 Ab dem 01. Januar 2019 muss jedes deutsche

Mehr

Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus.

Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus. Elektronischer Datenaustausch zwischen Krankenkassen (GKV) und Medizinischen Diensten der Krankenversicherung (MDK) im Bereich Krankenhaus Anhang 1 Schlüsselverzeichnis zum Dokument Anlage 1 Datendefinition

Mehr

Wenn der MDK prüft... Bedeutung der Dokumentationsqualität

Wenn der MDK prüft... Bedeutung der Dokumentationsqualität Wenn der MDK prüft... Bedeutung der Dokumentationsqualität 11. Fachtagung des Fachverbandes für Dokumentation und Informationsmanagement in der Medizin (DVMD) Hannover, den 17. Februar 2011 Dr. Annette

Mehr

Qualitätssicherung in der DRG-Begutachtung

Qualitätssicherung in der DRG-Begutachtung Qualitätssicherung in der DRG-Begutachtung Dr. med. Peter Dirschedl Leiter des Fachbereichs Krankenhaus/Ambulante Vergütung MDK Baden-Württemberg 275 Abs. 1 SGB V Die Krankenkassen sind... verpflichtet,

Mehr

7. QS-Konferenz des G-BA

7. QS-Konferenz des G-BA 7. QS-Konferenz des G-BA PCI: Zusammenspiel von Daten der Leistungserbringer und Sozialdaten der Krankenkassen Berlin, 1. Oktober 2015 Lars Behrenz, Diplom-Sozialwirt AQUA Institut für angewandte Qualitätsförderung

Mehr

Schlichtungsantrag Aktenzeichen der Schlichtungsstelle (falls bekannt)

Schlichtungsantrag Aktenzeichen der Schlichtungsstelle (falls bekannt) Absender (nur angeben, wenn abweichend von Patientendaten) Telefon An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Schlichtungsantrag

Mehr

Ökonomische Orientierung des Abrechnungsmanagements bei der GEK

Ökonomische Orientierung des Abrechnungsmanagements bei der GEK Ökonomische Orientierung des Abrechnungsmanagements bei der GEK 24.10.2008 Herbstsymposium Deutsche Gesellschaft für Medizincontrolling 24.10.2008 / GEK 2008 1 GEK - kurze Vorstellung GEK mit Sitz in Schwäbisch

Mehr

DRGs und Rechnungsprüfung

DRGs und Rechnungsprüfung DRGs und Rechnungsprüfung Auswirkungen der DRG-Einführung in Deutschland auf die Rechnungsprüfung durch die Kostenträger - Wandel von der Kodierprüfung hin zur Verweildauerprüfung - Ein Erfahrungsbericht

Mehr

Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog

Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog Arbeitsweise der Arbeitsgruppe Pneumonie im Strukturierten Dialog Ingrid Berwanger MDK BW Mitglied der Arbeitsgruppe seit 2005 1 Medizinische Qualitätssicherung 135 ff SGB V Übernimmt gemeinsamer Bundesausschuss

Mehr

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte

Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte Empfehlung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem Bundesverband der Betriebskrankenkassen, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch Gladbach der

Mehr

Rechtlicher Grundlagen der medizinischen Behandlung von Flüchtlingen im Allgemeinkrankenhaus

Rechtlicher Grundlagen der medizinischen Behandlung von Flüchtlingen im Allgemeinkrankenhaus Rechtlicher Grundlagen der medizinischen Behandlung von Flüchtlingen im Allgemeinkrankenhaus Filip Kötter 15. Arbeitstagung der Fachgruppe Klinische Psychologie im Allgemeinkrankenhaus im BDP 30. April

Mehr

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg

Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus. Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Arbeitshilfe zur Begutachtung von Arzneimitteln im Krankenhaus Dr. Johannes Lemminger Leiter SEG 4 MDK Baden-Württemberg Abrechnung nach G-DRG 22.10.2008 Dr. Lemminger 2 Abrechnung nach EBM 22.10.2008

Mehr

Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von. Begleitpersonen nach 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG

Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von. Begleitpersonen nach 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG 16.09.2004 Vereinbarung von Zuschlägen für die Aufnahme von Begleitpersonen nach 17 b Abs. 1 Satz 4 KHG zwischen dem AOK-Bundesverband, Bonn dem BKK Bundesverband, Essen dem IKK-Bundesverband, Bergisch

Mehr

Nutzung von Routinedaten für die Qualitätssicherung in der Kardiologie

Nutzung von Routinedaten für die Qualitätssicherung in der Kardiologie Nutzung von Routinedaten für die Qualitätssicherung in der Kardiologie Bund-Land-Konferenz Kardiologie 2011 Frankfurt, 17. November 2011 Priv.-Doz. Dr. med. Günther Heller AQUA-Institut für angewandte

Mehr

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie

Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie Anlage II Checkliste zur Abfrage der Qualitätskriterien zum Beschluss über Maßnahmen zur Qualitätssicherung der Positronenemissionstomographie (PET; PET/CT) zum Interim-Staging bei Hodgkin-Lymphom und

Mehr

Ausgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts

Ausgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts Ausgewählte Ergebnisse des 5. MDS-Pflege-Qualitätsberichts Grundlage des Berichts sind repräsentative Daten aus Qualitätsprüfungen von MDK und PKV-Prüfdienst im Zeitraum 01.01. bis 31.12.2016. Folgende

Mehr

Health Care Management Entscheidungsunterstützung im Gesundheitswesen. Aktueller Status aus Sicht eines IT-Dienstleisters. Dr. Ralf Gieseke

Health Care Management Entscheidungsunterstützung im Gesundheitswesen. Aktueller Status aus Sicht eines IT-Dienstleisters. Dr. Ralf Gieseke Health Care Management Entscheidungsunterstützung im Gesundheitswesen Aktueller Status aus Sicht eines IT-Dienstleisters Dr. Ralf Gieseke 12.02.2010 Aktuelle Situation ICH bin der Case Manager! Mein Patient!

Mehr

Spätkomplikationen und revisionen nach Erstimplantation eines endoprothetischen Ersatzes bei Coxarthrose

Spätkomplikationen und revisionen nach Erstimplantation eines endoprothetischen Ersatzes bei Coxarthrose Spätkomplikationen und revisionen nach Erstimplantation eines endoprothetischen Ersatzes bei Coxarthrose AQUA-Scoping Workshop, Göttingen Christian Günster Christian Günster Routinedaten für Qualitätssicherung

Mehr

Qualität von Routinedaten in der stationären Versorgung

Qualität von Routinedaten in der stationären Versorgung Qualität von Routinedaten in der stationären Versorgung TMF-Workshop Messung der Qualität biomedizinischer Daten Berlin, 4. April 2011 Dr. med. Jan Helling, MBA Medizinisches Management, UK DRG-Research-Group,

Mehr

GMDS AG Medizin-Controlling Landesgruppe Niedersachsen 16.September c KHG. Fehlbelegungsprüfung AEP-Kriterien

GMDS AG Medizin-Controlling Landesgruppe Niedersachsen 16.September c KHG. Fehlbelegungsprüfung AEP-Kriterien GMDS AG Medizin-Controlling Landesgruppe Niedersachsen 17c KHG Fehlbelegungsprüfung AEP-Kriterien Aus dem klinischen Alltag... "... wir ertrinken in unsinnigen Anfragen des MDK und der Krankenkassen...

Mehr

MdK- Prüfungen Fortbildung des BAG-Vorstands für Oberärztinnen und ärzte in der KJPP

MdK- Prüfungen Fortbildung des BAG-Vorstands für Oberärztinnen und ärzte in der KJPP MdK- Prüfungen Fortbildung des BAG-Vorstands für Oberärztinnen und ärzte in der KJPP Berlin 24.2.17 R. Schepker ZfP Südwürttemberg NEU ab 1.1.2017 (für alle danach aufgenommenen Patienten) NEUE FRISTEN!

Mehr

Qualitätsprüfungen durch den MDK

Qualitätsprüfungen durch den MDK Qualitätsprüfungen durch den MDK 8. Qualitätssicherungskonferenz des G-BA Parallelveranstaltung 5. Qualitätsorientierte Versorgungssteuerung Berlin, 28. September 2016 Dr. Mechtild Schmedders Agenda Blick

Mehr

Höchstpreisvereinbarung. gültig ab und dem

Höchstpreisvereinbarung. gültig ab und dem Anlage 3 c zum Rahmenvertrag über die Durchführung von podologischen en (RV-P) vom 26.06.2002, in der Fassung vom 13.11.2015, gültig ab 01.01.2016 serbringergruppenschlüssel 71 Tarifkennzeichen 13001 Höchstpreisvereinbarung

Mehr

Krankenhausbehandlung

Krankenhausbehandlung Krankenhausbehandlung ( 39 SGB V, 33 SGB VII) Bei einer Erkrankung ist oftmals die Behandlung in einem Krankenhaus erforderlich. Patienten haben darauf einen Rechtsanspruch. Es gibt dabei verschiedene

Mehr

Psychiatrie und Psychosomatik. Hohe Dokumentationsqualität und Erlössicherheit. mymedis Medical Information System. FOCUS ON SERVICE

Psychiatrie und Psychosomatik. Hohe Dokumentationsqualität und Erlössicherheit. mymedis Medical Information System. FOCUS ON SERVICE Psychiatrie und Psychosomatik Hohe Dokumentationsqualität und Erlössicherheit Medical Information System FOCUS ON SERVICE www.carus-it.com > Effiziente Leistungserfassung verschafft mehr Zeit für Patienten

Mehr

Allgemein-Medizinischer Fragebogen zur persönlichen Vorstellung

Allgemein-Medizinischer Fragebogen zur persönlichen Vorstellung Praxis für Immunstimulierung Albrecht-R. Pohlmann, Heilpraktiker, Kastanienweg 26, 32130 Enger-Westerenger Allgemein-Medizinischer Fragebogen zur persönlichen Vorstellung A) Zur Person Name: Vorname: Geburtsdatum:

Mehr

MDK Begutachtung bei SAPV und stationärer Hospizversorgung. Dr. med. Carmen-J. Steiger MDK Nord MDK-Tag Essen

MDK Begutachtung bei SAPV und stationärer Hospizversorgung. Dr. med. Carmen-J. Steiger MDK Nord MDK-Tag Essen MDK Begutachtung bei SAPV und stationärer Hospizversorgung Dr. med. Carmen-J. Steiger MDK Nord MDK-Tag 13.9.2012 Essen Chronologie Rolle und Aufgaben des MDK Gesetzliche Rahmenbedingungen Was benötigt

Mehr

Qualitätssicherung mit Routinedaten beim Peer-Review-Verfahren

Qualitätssicherung mit Routinedaten beim Peer-Review-Verfahren HELIOS Klinikum Berlin-Buch Basis für die Analyse mit Routinedaten sind die nach 301 SGB V zur Abrechnung erhobenen Daten * kein zusätzlicher Erhebungsaufwand * zeitnahe Verfügbarkeit * weitgehend manipulationsresistent

Mehr

Rechnet sich Prävention und Gesundheitsförderung?

Rechnet sich Prävention und Gesundheitsförderung? 1. 1. Nationaler Präventionskongress Kardiovaskuläre Epidemiologie & Prävention 4. 4. Juni Juni 2005, 2005, Philharmonie Essen Rechnet sich Prävention und Gesundheitsförderung? Prof. Dr. rer. pol. Jürgen

Mehr

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen)

Schlichtungsantrag. Vollmacht (Bei Vertretung ausfüllen) Absender (nur angeben, wenn abweichend von Patientendaten) Telefon An die Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen der norddeutschen Ärztekammern Hans-Böckler-Allee 3 D-30173 Hannover Schlichtungsantrag

Mehr

Von der Abrechnung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung Rechtliche Besonderheiten in MDK-Streitfällen

Von der Abrechnung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung Rechtliche Besonderheiten in MDK-Streitfällen Von der Abrechnung bis zur gerichtlichen Auseinandersetzung Rechtliche Besonderheiten in MDK-Streitfällen Claus Burgardt ANWALTSKANZLEI STRÄTER Kronprinzenstraße 20 53173 Bonn Tel.:++49-228-93454-0 Fax.:++49-228-93454-54

Mehr

Qualitätsberichte aus Sicht der

Qualitätsberichte aus Sicht der Qualitätsberichte aus Sicht der Niedersächsischen Krankenhausgesellschaft (NKG) Projektgeschäftsstelle Qualitätssicherung Gestaltung von Qualitätsberichten nach SGB V, Hannover, 10. Juni 2004 Dr. med.

Mehr

Optimierung des Abrechnungs- und. durch die automatisierte Kodierung. Entscheider-Event, 11.Feb.2015, Düsseldorf

Optimierung des Abrechnungs- und. durch die automatisierte Kodierung. Entscheider-Event, 11.Feb.2015, Düsseldorf Optimierung des Abrechnungs- und Dokumentationsprozesses durch die automatisierte Kodierung Entscheider-Event, 11.Feb.2015, Düsseldorf Krankenhaus-Erfolg durch optimalen IT-Einsatz www.entscheiderfabrik.com

Mehr

Wo ist Optimierungsbedarf in der Qualitätserhebung? Qualitätsindikatoren der Zukunft

Wo ist Optimierungsbedarf in der Qualitätserhebung? Qualitätsindikatoren der Zukunft Wo ist Optimierungsbedarf in der Qualitätserhebung? Qualitätsindikatoren der Zukunft Priv. Doz. Dr. M.A. Weber, VLK 1 Qualitätsoffensive des KHSG Diese Weichenstellung hat für die Zukunft der Kliniken

Mehr

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen

Vertrag. nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen Vertrag nach 115 Abs. 2 Nr. 4 SGB V für Nordrhein-Westfalen z w i s c h e n der Krankenhausgesellschaft Nordrhein-Westfalen, Düsseldorf u n d der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, Düsseldorf, Kassenärztlichen

Mehr

DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Anlage 4 DRG-Entgelttarif 2018 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 KHEntgG Das Paulinenkrankenhaus Berlin Krankenhaus des Paulinenhaus Krankenanstalt

Mehr

Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung

Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung Erfahrungen aus der Optionsphase Lehren für die Zukunft? Dr. med. Christian Kuhn-Thiel Leiter Fachreferat Psychiatrische Versorgung 2. Nationales Forum für Entgeltsysteme in der Psychiatrie und Psychosomatik,

Mehr

Einführung ins DRG-System

Einführung ins DRG-System UNIVERSITÄTSKLINIKUM Einführung ins DRG-System 14.10.2005/1 Ziele des Fallpauschalen Systems - mehr Transparenz über Leistungen und Kosten - Leistungsbezogene Vergütung - mehr Wettbewerb der Krankenhäuser

Mehr

Kohlhammer Krankenhaus. Praxiswissen DRG. Optimierung von Strukturen und Abläufen. von Boris Rapp. 1. Auflage. Kohlhammer 2007

Kohlhammer Krankenhaus. Praxiswissen DRG. Optimierung von Strukturen und Abläufen. von Boris Rapp. 1. Auflage. Kohlhammer 2007 Kohlhammer Krankenhaus Praxiswissen DRG Optimierung von Strukturen und Abläufen von Boris Rapp 1. Auflage Kohlhammer 2007 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978 3 17 019396 3 Zu Leseprobe schnell

Mehr

DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG

DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG DRG-Entgelttarif 2019 für Krankenhäuser im Anwendungsbereich des KHEntgG und Unterrichtung des Patienten gemäß 8 Abs. 8 KHEntgG Die Frauenklinik Dr. Geisenhofer GmbH berechnet ab dem 01.01.2019 folgende

Mehr

Sozialrecht versus Haftungsrecht

Sozialrecht versus Haftungsrecht Sozialrecht versus Haftungsrecht Eine haftungsrechtliche Herausforderung für das Gesundheitswesen von Prof. Dr. Volker Großkopf Kath. Hochschule NRW (Köln) Themenübersicht Entwicklungen im Gesundheitswesen

Mehr

Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung

Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung Anforderungen für die Akkreditierung von Konformitäts- bewertungsstellen im Bereich des Zahlungskontengesetzes und der Vergleichswebsiteverordnung 71 SD 2 018 Revision: 1.0 26. Februar 2018 Geltungsbereich:

Mehr

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG

Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Verzahnung ambulant/stationär in der Rechtsprechung des BSG Landesvereinigung Gesundheit Niedersachsen Hannover 15. 04. 2015 16.04.2015 Ulrich Wenner 1 Übersicht Ambulante spezialfachärztliche Versorgung

Mehr

PATIENTENORIENTIERUNG IN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG. GUT FÜR DIE PATIENTEN ABER AUCH GUT FÜR ÄRZTE?

PATIENTENORIENTIERUNG IN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG. GUT FÜR DIE PATIENTEN ABER AUCH GUT FÜR ÄRZTE? 1 PATIENTENORIENTIERUNG IN DER GESUNDHEITSVERSORGUNG. GUT FÜR DIE PATIENTEN ABER AUCH GUT FÜR ÄRZTE? Verschlechtert die Fast-Track Chirurgie die Patientenorientierung? 2 GLIEDERUNG 1. IVM plus GmbH Wer

Mehr

Vertrag zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung ( 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V) vom 25. März 1991.

Vertrag zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung ( 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V) vom 25. März 1991. - 1-1. Vertrag zur Überprüfung der Notwendigkeit und Dauer der Krankenhausbehandlung ( 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 SGB V) vom 25. März 1991 1 Zielsetzung Dieser Vertrag soll dazu dienen, die Notwendigkeit

Mehr

Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg Abrechnungsprüfungen des MDK im Krankenhaus: Bürokratische Last oder sinnvolles Korrektiv G-DRG: Ein

Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg Abrechnungsprüfungen des MDK im Krankenhaus: Bürokratische Last oder sinnvolles Korrektiv G-DRG: Ein Dr.med. Peter Dirschedl MDK Baden-Württemberg Abrechnungsprüfungen des MDK im Krankenhaus: Bürokratische Last oder sinnvolles Korrektiv G-DRG: Ein lernendes System? Ergebnisse der MDK Abrechnungsprüfungen

Mehr

Befragung von Krankenhauspatienten. Handreichung von Hartmut Vöhringer

Befragung von Krankenhauspatienten. Handreichung von Hartmut Vöhringer Befragung von Krankenhauspatienten Handreichung von Hartmut Vöhringer Breites Spektrum Verschiedene Anlässe: Internes Qualitätsmanagement Externe Vorgaben Messung der Versorgungsqualität Teil der Öffentlichkeitsarbeit

Mehr

Fallprüfungen. trifft. Düsseldorf 08. Oktober Dr. Rainer Funk Arzt für Chirurgie / Plastische Chirurgie -Handchirurgie / Sozialmedizin

Fallprüfungen. trifft. Düsseldorf 08. Oktober Dr. Rainer Funk Arzt für Chirurgie / Plastische Chirurgie -Handchirurgie / Sozialmedizin trifft Fallprüfungen Dr. Rainer Funk Arzt für Chirurgie / Plastische Chirurgie -Handchirurgie / Sozialmedizin Düsseldorf 08. Oktober 2004 Ärztliches Qualitätsmanagement Fachreferat Krankenhaus MDK Westfalen-Lippe

Mehr

Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte:

Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE. Zwei Themenschwerpunkte: Deutscher Verband der Ergotherapeuten e.v. (DVE) Aktuelle Gesundheitspolitik aus Sicht des DVE Zwei Themenschwerpunkte: 1. Patientenrechtegesetz 2. Bundestagswahlen 1 Deutscher Verband der Ergotherapeuten

Mehr

Krankenversicherungsrecht

Krankenversicherungsrecht Krankenversicherungsrecht Rechtliche Voraussetzungen für die Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung (gkv) zur Behandlung von Transsexualismus Übersicht A. Grundfragen B. Einzelfragen, Kasuistik

Mehr