COPSOQ - ein Weg aus der Belastung? Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz Schule
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- Hans Neumann
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1 COPSOQ - ein Weg aus der Belastung? Psychosoziale Belastungen am Arbeitsplatz Schule Auswertung des Schulberichts über die Befragung der Lehrkrä:e Modera@on: Karin Behler, Anne Ruffert, Harda Zerweck 1 Ablauf 1. Psychosoziale Belastung am Arbeitsplatz Hauptdiagnosen für Dienstunfähigkeit bei LehrkräQen Stress und Burnout Warum COPSOQ Prozess der Gefährdungsbeurteilung 2. Von der Erfassung zum Abbau von Gefährdungen - Auswertung des Schulberichts aber wie? 3. Auswertung des COPSOQ Berichts in Gruppenarbeit 4. Darstellung der Ergebnisse im Plenum 5. Rechtliche Grundlagen / Zuständigkeiten / Unterstützungssysteme 6. Weiteres Vorgehen der Schule bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Besei@gung / Senkung der Belastungen 7. Rückblick Ausblick 2 Gefährdungsbeurteilung mit COPSOQ 3 1
2 Zurruhesetzung bei ca. 60 % der LehrkräQe davon die HälQe wegen Dienstunfähigkeit Hauptdiagnose Psychische Erkrankungen (Burnout Depression) (Dt. Ärzteblatt 2004, statistisches Bundesamt 2010) 4 Warum diese hohe Anzahl von psychischen Erkankungen? Untersuchung zu Lehrerpersönlichkeiten (von Prof. Uwe Schaarschmidt 2004) Typ G = Gesund: In vernünqigem Rahmen beruflich engagiert, erholungsfähig, belastbar, ausgeglichen, distanzierungsfähig, flexibel Typ A = Außerordentlich engagiert: Übermäßig engagiert, pflichtbewusst, empfindlich Vernachlässigung eigener Interessen, delegiert nicht Typ B = Burnout: ErschöpQ, krankheitsanfällig, distanzierungsunfähig, resigniert, unflexibel, kann sich nicht helfen lassen Typ S = Schonhaltung: Reduzierte EinsatzbereitschaQ, starke Abgrenzung, kann sich behaupten, ausgeglichen, rela@ve Lebenszufriedenheit Diese Bewäl@gungsmuster sind bereits bei Studierenden und Referendaren nachgewiesen! 6 2
3 Warum COPSOQ? 1. Auswertung individuell für jede LehrkraQ Vergleich mit vorhandenem Datenpool 2. Auswertung für jede Schule Summarische Übersicht über Angaben der LehrkräQe (anonymisiert) Vergleich mit Schulen der gleichen Schulform Vergleich mit anderen Schulformen Berufsgruppenvergleiche 3. Landesweite Auswertung der Daten (MSW und Bezirksregierung mit Personalräten) Differenzierte Auswertungen als landesweite Planungsgrundlage für Maßnahmen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in Schulen 7 Ablauf der Gefährdungsbeurteilung Der Arbeitgeber ist in der Pflicht, die Unterstützung für gesunde Arbeitsbedingungen in Schulen zu leisten 8 Auswertung des Schulberichts - aber wie? 9 3
4 Leinragen zur Auswertung des Schulberichts 1. Wann ist Handlungsbedarf bei Belastungen/ Gefährdungen? 2. Wie werden Entlastungsmaßnahmen abgeleitet? 3. Wie werden sie dokumenrert? 4. Wer ist zuständig? 10 Psychosoziale Belastung Keine abschließende Liste von Faktoren Messbarkeit der Aspekte Lärm Gemeinscha:sgefühl Keine absoluten Werte für geringe oder hohe Belastung Vergleich Schule - Referenzschulen NRW Gefährdungsbeurteilung ist primär Analyse der SituaRon am Arbeitsplatz Text Auswertung des Schulberichts III. Ergebnisse LehrkräQe an Ihrer Schule... 5 III.1 Vergleich Ihre Schule schulformspezifische Referenzwerte: Teil 2... III.2 Freitext- Anmerkungen: Teil Balkendiagramme (F 13 ff.) 3. Skalenzuordnung (F 17) B. Allgemeiner Teil (COPSOQ) Anforderungen QuanRtaRve Anforderungen COPSOQ- D 4 B1: 1-4 EmoRonale Anforderungen COPSOQ- D 3 B1:
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7 19 Gefährdungsbeurteilung mit COPSOQ Verhaltens- und 1. Alle Belastungen in Skalenübersicht markieren 2. Auslöser für Gefährdungen suchen Items prüfen Freitextangaben sichten Zusammenhänge zwischen Gefährdungsaspekten (Items) prüfen 3. Maßnahmenvorschläge sammeln ohne Schere im Kopf Erforderliche Rahmenbedingungen formulieren Beratungs- und Unterstützungsangebote sichten 4. Gefährdungen priorisieren und Maßnahmen beschließen 5. Gefährdungen und Maßnahmen dokumenreren 6. Schulextern bedingte Gefährdungen und Forderungen zu Maßnahmen weiterleiten (BAD- Vordruck) 7. Stolpersteine? 20 Vereinbarungen treffen Bestandsaufnahme aller Belastungen vornehmen Auf der Sachebene bleiben: Mögliche Interessenkonflikte wie z.b. Vollzeit Teilzeit, Anrechnungsstunden, Unterrichtsverteilung etc. können benannt werden, jedoch ohne persönliche Bewertungen. Entlastungen für eine Gruppe nicht zu Lasten anderer! Stap dessen: Notwendige Veränderungen der Rahmenbedingungen formulieren! 21 7
8 Vorgehen in der Arbeitsgruppe Thema der Arbeitsgruppe / Gefährdungsaspekt(e): Bearbeiten Sie an Hand Ihres Schulberichts die Schripe aus der Folie 20 Gefährdungsbeurteilung mit COPSOQ - Verhaltens- und Verhältnispräven@on Markieren Sie zunächst alle Belastungen in der Skalenübersicht (Schrip 1). Entscheiden Sie dann, welche(n) Gefährdungsaspekt(e) Sie bearbeiten wollen. Tragen Sie diese(n) Gefährdungsaspekt(e) oben als Thema ein. Bearbeiten Sie für diese Aspekte die Schripe 2 bis 7. Verwenden Sie für die DokumentaRon (Schrip 6) den BAD- Vordruck. NoReren Sie in SRchworten die Ergebnisse auf dem Flipchart. Legen Sie fest, wer die Ergebnisse im Plenum vorträgt! 22 Entwicklung von Maßnahmen - Zuständigkeiten Individuelle Ebene Kollegiale Gruppen / Teams Schule Schulaufsicht / Schulverwaltung Landesregierung / Landtag Verhaltenspräven@on Verhältnispräven@on 23 Rechte und Pflichten des Lehrerrates beim AGS auf der Grundlage des LPVG Maßnahmen, die der Dienststelle oder ihren Angehörigen dienen, zu beantragen, 2. darüber zu wachen, dass die zugunsten der Beschä:igten geltenden Gesetze,... durchgeführt werden, 4. auf die Verhütung von Unfall- und Gesundheitsgefahren zu achten, die für den Arbeitsschutz zuständigen Stellen durch Anregung, Beratung und Auskun: zu unterstützen und sich für die Durchführung gesundheitsfördernder Maßnahmen und des Arbeitsschutzes einzusetzen, 5. Anregungen und Beschwerden von Beschä:igten entgegenzunehmen und, falls sie berechrgt erscheinen, durch Verhandlung mit dem Leiter der Dienststelle auf ihre Erledigung hinzuwirken, 24 8
9 Rechte und Pflichten des Lehrerrates beim AGS auf der Grundlage des LPVG 65 Abs. 1 LPVG (2) Die Personalvertretung ist zur Durchführung ihrer Aufgaben rechtzeirg und umfassend zu unterrichten. Ihr sind die hierfür erforderlichen Unterlagen vorzulegen. 25 Rechte und Pflichten des Lehrerrates beim AGS auf der Grundlage des LPVG 72 Abs. 4 Nr. 7 LPVG (4) Der Personalrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, (...) mitzubesrmmen über ( ) 7. Maßnahmen zur Verhütung von Dienst- und Arbeitsunfällen und sonsrgen Gesundheitsschädigungen einschließlich Maßnahmen vorbereitender und prävenrver Art. 10. Gestaltung der Arbeitsplätze 26 Einfluss des LR auf der Grundlage des Schulgesetzes 69 Lehrerrat Der Lehrerrat berät die Schulleiterin oder den Schulleiter in Angelegenheiten der Lehrerinnen und Lehrer und vermipelt auf Wunsch in deren dienstlichen Angelegenheiten. Die Schulleiterin/der Schulleiter ist verpflichtet, den Lehrerrat in allen Angelegenheiten der in Satz 1 genannten Personen zeitnah und umfassend zu unterrichten und anzuhören. 27 9
10 Einfluss des LR auf der Grundlage des Schulgesetzes 62 Grundsätze der Mitwirkung (4) Die in diesem Teil aufgeführten Mitwirkungsgremien können im Rahmen ihrer Zuständigkeit zu allen Angelegenheiten der Schule Stellungnahmen abgeben und Vorschläge machen. Sie haben Anspruch auf die erforderliche InformaRon. Gegenüber der Schulleitung haben sie ein Auskun:s- und Beschwerderecht und Anspruch auf eine begründete schri:liche Antwort. (5) Die Mitglieder der Mitwirkungsgremien sind bei der Ausübung ihres Mandats an Au:räge und Weisungen nicht gebunden. 28 Zusammenarbeit mit dem Personalrat Bei Problemen Info an Personalrat Begehungen mit Personalratsbegleitung Lehrerratssitzungen mit Personalrat Lehrerkonferenz mit Personalrat 29 Was noch? sich nicht selbst ausbeuten, sondern selbstachtsam sein gemeinsam Maßnahmen zur Entlastung entwickeln sich über die eigenen Rechte informieren und diese solidarisch einfordern Zeit für die Entwicklung einfordern Unterstützung durch Bezirksregierung/Schulamt, BAD, SchulpsychologInnen, COPSOQ Beau:ragte, FachberaterInnen, Unfallkasse und GesundheitsmoderatorInnen einfordern Personalräte und GewerkschaQen über Probleme informieren 30 10
11 Was können wir sofort in der Schule tun? AkRv werden in der Lehrerkonferenz - Entlastung suchen Die Lehrerkonferenz entscheidet z. B. über Grundsätze für die Unterrichtsverteilung Aufstellung von Stundenplänen Aufsichtsplänen Vertretungsplänen ( 68 SchulG) 31 Wir wünschen alles Gute! Und: Bleiben Sie gesund! gesundheit@gew- nrw.de 32 Auszüge aus dem Arbeitsschutzgesetz 2 2 (1) Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit. Begriffs- bes@mmungen (5) Als Betriebe im Sinne dieses Gesetzes gelten für den Bereich des öffentlichen Dienstes die Dienststellen
12 3 Arbeitsschutzgesetz 3 Grund- pflichten des (1) Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen, Er hat die Maßnahmen auf ihre Wirksamkeit zu überprüfen und anzupassen. Dabei hat er eine Verbesserung von Sicherheit und Gesundheitsschutz der BeschäQigten anzustreben. (2) Zur Planung und Durchführung der Maßnahmen nach Absatz 1 hat der Arbeitgeber unter BerücksichRgung der Art der TäRgkeiten und der Zahl der Beschä:igten 1. für eine geeignete Organisa@on zu sorgen und die erforderlichen Mipel bereitzustellen sowie Arbeit- gebers 2. Vorkehrungen zu treffen, daß die Maßnahmen. beachtet werden und die Beschä:igten ihren Mitwirkungspflichten nachkommen können. (3) Kosten für Maßnahmen nach diesem Gesetz darf der Arbeitgeber nicht den BeschäQigten auferlegen ArbSchG 4 1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird; 2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen; 3. bei den Maßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sons@ge gesicherte arbeitswissenschaql. Erkenntnisse zu berücksich@gen; Allgemeine 4. Maßnahmen sind mit dem Ziel zu planen, Technik, ArbeitsorganisaRon, sonsrge Arbeitsbedingungen, Grundsätze soziale Beziehungen und Einfluss der Umwelt auf den Arbeitsplatz sachgerecht zu verknüpfen; Arbeitsschutzgesetz 5 (1) Der Arbeitgeber hat durch eine Beurteilung der für die BeschäQigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermipeln, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Beurteilung der Arbeitsbedingungen (2) Der Arbeitgeber hat die Beurteilung je nach Art der Tä@gkeiten vorzunehmen. Bei gleichar@gen Arbeitsbedingungen ist die Beurteilung eines Arbeitsplatzes oder einer Tä@gkeit ausreichend
13 3a Abs. 1 ArbStäpV (Einrichten und Betreiben von Arbeitsstäpen) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstäpen so eingerichtet und betrieben werden, dass von ihnen keine Gefährdungen für die Sicherheit und die Gesundheit der Beschä:igten ausgehen. Dabei hat er den Stand der Technik und insbesondere die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales nach 7 Abs. 4 bekannt gemachten Regeln und Erkenntnisse zu berücksichrgen. Bei Einhaltung der im Satz 2 genannten Regeln und Erkenntnisse ist davon auszugehen, dass die in der Verordnung gestellten Anforderungen diesbezüglich erfüllt sind. Wendet der Arbeitgeber die Regeln und Erkenntnisse nicht an, muss er durch andere Maßnahmen die gleiche Sicherheit und den gleichen Gesundheitsschutz der Beschä:igten erreichen ArbStäpV (1) Der Arbeitgeber hat die Arbeitsstätte instand zu halten und dafür zu sorgen, dass festgestellte Mängel unverzüglich beseitigt werden. Können Mängel, mit denen eine unmittelbare erhebliche Gefahr verbunden ist, nicht sofort beseitigt werden, ist die Arbeit insoweit einzustellen. (2) Der Arbeitgeber hat dafür zu sorgen, dass Arbeitsstätten den hygienischen Erfordernissen entsprechend gereinigt werden. Verunreinigungen und Ablagerungen, die zu Gefährdungen führen können, sind unverzüglich zu beseitigen. 38 Für mehr Informa@onen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz Fortbildungen der GEW für Lehrerräte zum AGS auf den Seiten der GEW unter: nrw.de Anmeldung bei svenja.tafel@gew- nrw.de 39 13
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