MURENA 500. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) /00. Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 16

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1 Hinweis: Zulassungs- und Genehmigungsberichte werden für die Anhörung des Sachverständigenausschusses angefertigt. Sie spiegeln den Stand der Bewertung zu diesem Zeitpunkt wider und stellen die beabsichtigte Entscheidung des BVL dar. Da die Berichte nach der Anhörung nicht mehr aktualisiert werden, ist es möglich, dass die später tatsächlich getroffenen Zulassungs- bzw. Genehmigungsentscheidungen von den Berichten abweichen. PSM-Zulassungsbericht (Registration Report) MURENA /00 Wirkstoff(e): Ethofumesat Stand: SVA am: Lfd.Nr.: 16 Kontaktanschrift: Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Dienststelle Braunschweig Messeweg 11/12 D Braunschweig Tel: +49 (0) Fax: +49 (0)

2 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 Inhaltsverzeichnis 1 Übersicht Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Anwendungen Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Anhang [Abkürzungen] Antrag: / SVA am:

3 PSM-Zulassungsbericht MURENA Übersicht 1.1 Basisdaten Pflanzenschutzmittel MURENA 500 Kenn-Nr /00 Antragsart Zulassungsantrag gemäß 15b PflSchG Antragsteller Société Financière de Pontarlier "Villa Celony", Montée d'avignon 1175, AIX EN PROVENCE Wirkungsbereich Herbizid Formulierungstyp Suspensionskonzentrat Wirkstoff (Wirkstoffnummer) Ethofumesat (0383) Gehalt Enthalten in zugelassenen Mitteln Status in der Wirkstoffprüfung 1.2 Beabsichtigte Entscheidung des BVL 500 g/l ja Wirkstoff in Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG aufgenommen Mittel zulassen Beantragte Anwendungen Nummer Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Schadorganismus/ Zweckbestimmung Entscheidung Futterrübe, Zuckerrübe Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere zulassen 1.3 Zusammenfassende Beurteilung/Hintergrund für die Entscheidung Der Nachweis der Identität des Mittels mit der in Belgien zugelassenen Formulierung wurde durch den vorliegenden Zulassungsbericht und eine Erklärung des Antragstellers erbracht. Für die Bestimmung des Wirkstoffs Ethofumesat im technischen Material und in der Formulierung stehen valide Analysemethoden zur Verfügung. Es stehen auch CIPAC-Methoden zur Verfügung. Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Ethofumesat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Das Mittel Murena 500 enthält den rübenselektiven Wirkstoff Ethofumesat, der zu der chemischen Gruppe der Benzofurane gehört. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt überwiegend über den keimenden Samen oder bei Keimpflanzen über den Boden. Bei bereits aufgelaufenen Pflanzen wird der Wirkstoff sowohl über den Boden als auch über das Blatt aufgenommen. In empfindlichen Pflanzenarten bewirkt Ethofumesat die Hemmung der Zellteilung. Ferner wurde die Hemmung der Photosynthese, der Respiration und der Lipid-Synthese (kein ACCase-Hemmer) beschrieben (HRAC- Klassifizierung: N). Bei dem Zulassungsantrag für Murena 500 handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung in Belgien gemäß 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Belgien wird anerkannt, die Anwendungen wurden moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst, einschließlich der relevanten Auflagen. Die hinreichende Wirksamkeit wird als belegt bewertet. Die Auflage WH 9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Das Resistenzrisiko wird als gering eingeschätzt. Bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie z. B. Antrag: / SVA am:

4 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 Trockenheit kann es zu leichten Wuchshemmungen oder Blattdeformationen kommen, die sich aber wieder auswachsen. Vorsorglich wird die WP738 (Blattdeformationen möglich) erteilt. Da Ethofumesat im Boden selbst unter günstigen Bedingungen sehr langsam abgebaut wird und somit eine lang anhaltende Wirkung hat, sind Schäden an Folgekulturen nicht auszuschließen. Die WP775 (Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich) wird vorsorglich erteilt. Murena 500 wird als nicht bienengefährlich (NB6641) und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge (NN100) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. Die vorliegenden Angaben zum Wirkstoff und zum Präparat reichen zur Bewertung möglicher Gesundheitsgefahren sowie des Risikos für Mensch und Tier aus. Aus den Ergebnissen der vorgelegten Studien ergeben sich keine Hinweise auf nicht vertretbare Auswirkungen. Schädigende Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwender, Arbeiter oder Umstehende sind bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Pflanzenschutzmittels nicht zu erwarten. Nach praxisgerechter Anwendung des Mittels ist zu erwarten, dass der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,5 mg/kg für Ethofumesat in Zuckerrübenkörpern nach praxisgerechter Anwendung des Mittels einhaltbar ist. Die Bewertung der Rückstandssituation im jeweiligen Erntegut hat ergeben, dass weder ein akutes noch ein chronisches Risiko für den Verbraucher durch Rückstände aus den beantragten Anwendungen besteht. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes liegen daher keine Einwände gegen die beantragten Anwendungen vor. Ethofumesat wird im Boden im Labor mit Halbwertszeiten von 47 bis 211 d abgebaut. Für den Abbau im Freiland wurden DT 90 -Werte von 78 bis 737 Tagen ermittelt. Aufgrund der K oc -Werte von 97 bis 245 ist eine Versickerungsneigung von Ethofumesat nicht auszuschließen. Zwei Lysimeterstudien ergaben keine relevanten Mengen an Wirkstoff oder Metaboliten im Sickerwasser. Bei bestimmungsgemäßer Anwendung können unvertretbare Auswirkungen auf wildlebende Vögel, Säuger, Arthropoden, Gewässerorganismen und die Bodenfauna ausgeschlossen werden. Im Hinblick auf Grundwasser und Nichtzielpflanzen sind risikomindernde Maßnahmen erforderlich. 1.4 Kennzeichnungen, Auflagen, Anwendungsbestimmungen und Hinweise zum Mittel Spezielle anwendungsbezogene Auflagen und Anwendungsbestimmungen siehe unter Anwendungen (Kapitel 3). Angabe zur Einstufung und Kennzeichnung gemäß 5 Gefahrstoffverordnung SP001 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. Auflagen/Anwendungsbestimmungen gemäß 15 Abs. 4 PflSchG Naturhaushalt NW264 Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. NW468 Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hofund Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Anwenderschutz SB001 Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. SB010 Für Kinder unzugänglich aufbewahren. SF Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Antrag: / SVA am:

5 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 Wirksamkeit WMN Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N Zusätzliche Angaben zu besonderen Gefahren und Sicherheitshinweisen gemäß 1d Abs. 2 der Pflanzenschutzmittelverordnung Keine Hinweise NB6641 NN100 Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. 1.5 Nachforderungen zum Mittel Ohne Unterbrechung Naturhaushalt Zu: KIIIA Vorlage eines höherstufigen Tests zu den Auswirkungen des Wirkstoffs Ethofumesat bzw. des Mittels Murena 500 auf Populationen von Bodenorganismen, insbesondere Collembolen innerhalb von 2 Jahren. Begründung: Das Präparat Murena 500 bzw. der darin enthaltene Wirkstoff Ethofumesat beinhalten ein hohes Gefährdungspotenzial für Collembolen. Ein vorliegender Ökotoxizitätstest an Folsomia candida lieferte eine korrigierte NOEC = 2,67 mg a.s./kg Substrat. Aufgrund der Stoffeigenschaften (Pow = 2,7) sowie des Testdesigns (10 % Torf im Testsubstrat und der daraus verminderten Bioverfügbarkeit des Wirkstoffes) wurde der Endpunkt durch zwei dividiert. Spezies Substanz Exposition: Dauer System Folsomia candida Ergebnis: Toxizität Ethosat d NOEC = 11,93 mg Präp/kg NOECkorr = 5,97 mg Präp/kg* = 2,67 mg a.i./kg* *Division durch 2, da log Kow > 2 und 10 % Torf im Testsubstrat Referenz: Autor Datum Code Vinall, S FSG-05-1 ICS Literatur- Nr Die Kalkulation der PEC-Werte für Boden basiert auf einer Bodendichte von 1,5 g/cm 3. Bei der Berechnung der PEC ini (d.h. hier Konzentration im Boden unmittelbar nach der letzten Anwendung) wird ein Abbau des Wirkstoffs im Boden mit einer maximalen DT 50 = 397 d (Freiland) berücksichtigt. Die eingestellte Eindringtiefe von 2.5 cm in den Boden basiert auf experimentell ermittelten Daten (Fent, Löffler, Kubiak: Ermittlung der Eindringtiefe und Konzentrationsverteilung gesprühter Pflanzenschutzmittelwirkstoffe in den Boden zur Berechnung des PEC-Boden. Abschlussbericht zum Forschungsvorhaben FKZ , UBA, Berlin 1999). Mittel: Murena 500 Antrag: / SVA am:

6 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 Indikation: Auswirkungen auf Folsomia candida NOEC korr = 2,67 mg a.i./kg* relevanter TER: 5 Wirkstoff/Mittel NOEC PEC TER-Wert (mg/kg) (mg/kg) Ethofumesat 2,67 2,3824 1,1 Die Risikobewertung für Bodenorganismen basiert auf der NOEC von 2,67 mg as/kg TG aus dem vorliegenden Reproduktionstest mit Folsomia candida. Bei der Berechnung der TER-Werte auf dieser Grundlage wird für die Indikation im Ackerbau das Akzeptabilitätskriterium TER 5 nicht erreicht. Testbedingungen Ergebnisse Referenz: Autor Datum Code Bodenart Streumaterial 1.Applikation 2.Applikation (nach 14 d) Fromulierung x Dauer Silt loam Stroh 75 g ai/ha 1000 g ai/ha Ehofumesate SC d Zu keinem Zeitpunkt Abweichung von der Kontrolle >5% Lechelt-Kunze E ICS Literatur- Nr Da in einem Streubeuteltest bei Konzentrationen deutlich oberhalb der errechneten Plateaukonzentration über den Versuchsverlauf keine signifikanten Effekte > 10 % auf den Abbau organischer Substanz beobachtet wurden, kann im Rahmen einer vorläufigen Bewertung gemäß den Vorgaben des EU Guidance Document on Terrestrial Ecotoxicology das Risiko als vertretbar erachtet werden. Es bestehen jedoch nach Auffassung des Umweltbundesamtes und anderer europäischer Prüfbehörden sowie nach Stellungnahmen aus der Wissenschaft (u.a. des Panel on Pesticides and their Residues der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit) mittlerweile ernsthafte Zweifel daran, dass Tests auf der funktionalen Ebene geeignet sind, potenzielle adverse Effekte auf struktureller Ebene zu entlasten. Folglich ist durch eine Studie in einem geeigneten höherstufigen Testsystem zu bestätigen, dass bei der zu erwartenden Konzentration von Ethofumesat im Boden nach bestimmungsgemäßer und sachgerechter Anwendung des Mittels Murena 500 keine langfristigen adversen Effekte auf die Populationen von Bodenorganismen, insbesondere Collembolen zu erwarten sind. Phys.chem.Eigen. Zu: KIIIA Die Haltbarkeit der Zubereitung bei Umgebungstemperatur über zwei Jahre muss experimentell geprüft und in einem Versuchsbericht angegeben werden. Begründung: Zum Zeitpunkt der Zulassung in Belgien lag dort eine entsprechende Untersuchung noch nicht vor und wurde nachgefordert. Sobald der Abschlussbericht vorliegt, bitte ich diesen auch beim BVL einzureichen. 1.6 Erklärungen der Benehmens-/Einvernehmensbehörden vom Benehmen/Einvernehmen JKI erklärt BFR erklärt UBA erklärt Antrag: / SVA am:

7 PSM-Zulassungsbericht MURENA Zugelassene Mittel mit demselben Wirkstoff Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e) Zulassungsinhaber Kenn-Nr. Formulierungstyp Wirkstoffgehalt Betanal Expert Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA EC - Phenmedipham (0233) 75 g/l - Ethofumesat (0383) 151 g/l - Desmedipham (0415) 25 g/l Goltix Super Feinchemie Schwebda GmbH SC - Metamitron (0456) 350 g/l - Ethofumesat (0383) 150 g/l Betanal Quattro Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA SE - Phenmedipham (0233) 60 g/l - Desmedipham (0415) 20 g/l - Ethofumesat (0383) 100 g/l - Metamitron (0456) 200 g/l Completto Makhteshim-Agan Deutschland GmbH WG - Phenmedipham (0233) 65 g/kg - Ethofumesat (0383) 65 g/kg - Metamitron (0456) 280 g/kg Powertwin plus Feinchemie Schwebda GmbH SC - Phenmedipham (0233) 200 g/l - Ethofumesat (0383) 200 g/l Ethosat 500 Feinchemie Schwebda GmbH SC - Ethofumesat (0383) 500 g/l Tramat 500 Bayer CropScience Deutschland GmbH Registrierung & PGA SC - Ethofumesat (0383) 500 g/l 1.8 Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte in bestehender Zulassung Keine 1.9 Höchstmengen Rückstandshöchstgehalte werden mit der Verordnung (EG) Nr. 396/2005 festgesetzt und sind aktuell über recherchierbar. Antrag: / SVA am:

8 PSM-Zulassungsbericht MURENA Beurteilung des Mittels und Schlussfolgerungen Prüfbereich zulassungsfähig Identität und phys.-chem. Eigenschaften des/der Wirkstoffe/s Ja Identität und phys.-chem. Eigenschaften des MitteIs Ja Produktanalytik Ja Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Ja Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Ja Toxikologie/Exposition des Anwenders Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Ja Naturhaushalt Ja 2.1 Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Ethofumesat Angaben zur Identität und zu physikalischen und chemischen Eigenschaften s. Anlage Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Identität Hersteller des Mittels Société Financière Versuchsbezeichnung SFP H-0-SC Es handelt sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b. Es wurden Studien zu den physikalisch-chemischen Eigenschaften eingereicht. Diese werden jedoch nicht bewertet, da das BVL davon ausgeht, dass diese Studien bereits im Rahmen der Zulassung in Belgien bewertet wurden. 2.3 Produktanalytik Technischer Wirkstoff Die Analysemethoden zur Bestimmung des Reinheitsgrades des technischen Wirkstoffes Ethofumesat und des Gehaltes der Verunreinigungen des technischen Wirkstoffes wurden von der belgischen Zulassungsbehörde bewertet und für valide befunden. Mittel In der Formulierung wird der Wirkstoff Ethofumesat nach einer Defitraces-Methode (Ricau, 2006) hochdruckflüssigkeitschromatographisch auf einer RP 80A Säule mittels UV-Detektion bei 225 nm bestimmt. Elutionsmittel: Acetonitril:Wasser (7+ 3, v/v) Die Methode ist gemäß Guidance Document SANCO/3030/00 rev. 4 validiert. Für die Bestimmung des Wirkstoffgehaltes in SC-Formulierungen steht eine CIPAC-Methode zur Verfügung (Handbuch J, S. 48, Methode [233/SC/M/-]). 2.4 Rückstandsanalysenmethoden für die Überwachung Zur Bestimmung von Rückständen des Wirkstoffes Ethofumesat in Lebensmitteln pflanzlichen und tierischen Ursprungs, Boden, Wasser und Luft stehen geeignete analytische Methoden für die Überwachung von Rückstandshöchstgehalten, Grenz- oder Richtwerten zur Verfügung. Für das Pflanzenschutzmittel MURENA 500 wurde ein Antrag auf gegenseitige Anerkennung nach 15b PflSchG gestellt. Die im Rahmen der EU-Wirkstoffprüfung vorgelegten Rückstandsanalysenmethoden wurden in Vorbereitung der Entscheidung zur Aufnahme des Wirkstoffes Ethofumesat in den Anhang I der Richtlinie 91/414/EWG bewertet und als ausreichend befunden. Antrag: / SVA am:

9 PSM-Zulassungsbericht MURENA Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Das Mittel Murena 500 enthält den rübenselektiven Wirkstoff Ethofumesat, der zu der chemischen Gruppe der Benzofurane gehört. Die Wirkstoffaufnahme erfolgt überwiegend über den keimenden Samen oder bei Keimpflanzen über den Boden. Bei bereits aufgelaufenen Pflanzen wird der Wirkstoff sowohl über den Boden als auch über das Blatt aufgenommen. In empfindlichen Pflanzenarten bewirkt Ethofumesat die Hemmung der Zellteilung. Ferner wurde die Hemmung der Photosynthese, der Respiration und der Lipid-Synthese (kein ACCase-Hemmer) beschrieben (HRAC- Klassifizierung: N). Bei dem Zulassungsantrag für Murena 500 handelt es sich um einen Antrag auf gegenseitige Anerkennung einer Zulassung in Belgien gemäß 15b PflSchG. Die Vergleichbarkeit der landwirtschaftlichen, pflanzenschutzlichen und umweltbezogenen Bedingungen in Deutschland und Belgien wird anerkannt, die Anwendungen wurden moderat an in Deutschland bestehende Zulassungen angepasst, einschließlich der relevanten Auflagen. Die vorgesehene Anwendung in Rüben erfolgt im Frühjahr im Nachauflauf im Splittingverfahren. Die Anwendung von Murena 500 wird wegen der spezifischen Wirkungsbreite in der Praxis in Tankmischung oder in Spritzfolge mit weiteren Herbiziden empfohlen. Die hinreichende Wirksamkeit wird als belegt bewertet. Die Auflage WH 9161 (In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflanzen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist.) wird erteilt. Das Resistenzrisiko wird als gering eingeschätzt. Aus Europa sind keine Resistenzfälle berichtet worden. Die Kulturverträglichkeit von Murena 500 in Rüben ist im Allgemeinen gegeben. Jedoch kann es bei ungünstigen Witterungsbedingungen wie z. B. Trockenheit zu leichten Wuchshemmungen oder Blattdeformationen kommen, die sich aber wieder auswachsen. Vorsorglich wird die WP738 (Blattdeformationen möglich) erteilt. Da Ethofumesat im Boden selbst unter günstigen Bedingungen sehr langsam abgebaut wird und somit eine lang anhaltende Wirkung hat, sind Schäden an Folgekulturen nicht auszuschließen. Die WP775 (Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich) wird vorsorglich erteilt. Murena 500 wird als nicht bienengefährlich (NB6641) und als nicht schädigend für Populationen relevanter Nützlinge (NN100) eingestuft. Regenwürmer und Bodenmikroflora werden nicht geschädigt, so dass negative Auswirkungen auf die Bodenfruchtbarkeit nicht zu erwarten sind. Es liegen keine Anhaltspunkte vor, die bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung des Mittels eine nachhaltige Landbewirtschaftung in Frage stellen. 2.6 Toxikologie/Exposition des Anwenders Der Wirkstoff und das betreffende Pflanzenschutzmittel wurden nach den heute üblichen Anforderungen toxikologisch untersucht. Bei sachgerechter und bestimmungsgemäßer Anwendung unter Beachtung der Angaben zur Einstufung und Kennzeichnung und zum Anwenderschutz sind schädliche Auswirkungen auf die Gesundheit von Anwendern und Dritten nicht zu erwarten. Es wird hierzu auf den Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR im Anhang verwiesen. 2.7 Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Bezüglich des Rückstandsverhaltens von Ethofumesat bei der Zulassung des Mittels MURENA 500 in Belgien wurde auf die EU-Bewertung zur Aufnahme des Wirkstoffs in den Anhang I verwiesen. Danach ist nach praxisgerechter Anwendung des Mittels die Einhaltung des gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässigen Rückstandshöchstgehalts (RHG) von 0,5 mg/kg für Ethofumesat in Zuckerrübenkörpern gewährleistet. Die NTMDI (VELS-Modell, DE 2005), basierend auf den bestehenden Rückstandshöchstgehalten gemäß Verordnung (EG) 396/2005 beträgt circa 7% des ADI-Wertes (0,07 mg/kg KG/Tag), berechnet anhand der Lebensmittelmenge, die ein zwei- bis unter fünfjähriges Kind (mittleres Körpergewicht: 16,15 kg) täglich verzehrt. Die NTMDI (EFSA-PRIMo - rev.2_0, EFSA 2008), basierend auf den bestehenden Rückstandshöchstgehalten beträgt circa 21 % des ADI-Wertes (0,07 mg/kg KG). Als empfindlichste Verzehrergruppe haben sich Kleinkinder aus Großbritannien erwiesen ( UK-Toddler ; mittleres Körpergewicht: 14,5 kg). Antrag: / SVA am:

10 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 Da die NTMDI unterhalb des ADI-Wertes liegt, ist eine verfeinerte Expositionsabschätzung nicht notwendig. Ein akutes oder chronisches Risiko für Verbraucher durch Rückstände aus der beantragten Anwendung ist unwahrscheinlich. Aus Gründen des gesundheitlichen Verbraucherschutzes bestehen keine Einwände gegen die beantragte Anwendung. 2.8 Naturhaushalt Ethofumesat wird im Boden im Labor mit Halbwertszeiten von 47 bis 211 d abgebaut. Für den Abbau im Freiland wurden DT 50 -Werte von 12 bis 397 Tagen ermittelt. Die DT 90 -Werte aus Feldversuchen in Deutschland liegen bei 78 bis 737 Tagen. Metaboliten > 5 % wurden im Boden nicht ermittelt. Auf Grund der K oc -Werte von 97 bis 245 (Mittelwert: 147) ist eine Versickerungsneigung von Ethofumesat nicht auszuschließen. Modellierungen mit PELMO ergaben, dass Einträge des Wirkstoffs in Konzentrationen > 0,1 µg/l nicht auszuschließen sind. Die zwei Lysimeterstudien mit 1 x 1,25, 1 x 1,5 und 2 x 1,5 kg Wirkstoff/ha ergaben keine relevanten Mengen an Wirkstoff im Sickerwasser. Um Einträge in das Grundwasser über run-off und Drainage zu verhindern, ist ein bewachsener Randstreifen von 10 m erforderlich. Im ph-bereich von 4 bis 9 ist Ethofumesat hydrolytisch stabil. Im Wasser-Sediment-System beträgt die DT bis 285 d für das Gesamtsystem. Im Wasser liegt die DT 50 bei 36 d bis 112 d; der Wirkstoff wird langsam ins Sediment verlagert. Im Wasser entsteht der Metabolit RW 1 mit 15,1 % nach 103 d. Der Dampfdruck beträgt 2,3 x 10-4 Pa bei 20 C. Versuche zur Verflüchtigung von Bodenoberflächen ergaben eine Verflüchtigung von 15 %, von Pflanzenoberflächen von 22 %. Durch den relativ schnellen Abbau in der Luft (photochemisch-oxidativer Abbau nach Atkinson/AOP: DT 50 = 7,24 h) ist eine weiträumige Verteilung jedoch nicht zu erwarten. Für Vögel liegt die akute Toxizität bei > 2000 mg/kg KG (Anas platyrhynchos, Colinus virginianus). Die Reproduktionstoxizität beträgt 264 mg/kg KG/d (Colinus virginianus). Für Säuger liegt die akute LD 50 bei > 5000 mg/kg, die NOEL für die Reproduktionstoxizität bei 78 mg/kg. Bei den Gewässerorganismen sind im Hinblick auf den Wirkstoff Fische und Daphnien am empfindlichsten (Oncorhynchus mykiss NOEC 0,83 mg/l, Daphnia magna NOEC 0,24 mg/l). Aus diesem Wert, zusammen mit einem Sicherheitsfaktor von 10, leitet sich die unbedenkliche Gewässerkonzentration von 24 µg/l ab. Der log POW liegt bei 2,7. Eine Bioakkumulationsstudie ergab einen BCF von > 100, jedoch kein Rückstandsplateau. Die akute Toxizität des Wirkstoffes für Regenwürmer liegt bei 67 mg/kg (korr.), die Reproduktionstoxizität bei 70,2 mg/kg (korr.). Bei den Bodenmikroorganismen wurde im Hinblick auf die C-und N-Mineralisierung keine Abweichung von > 25 % zur Kontrolle festgestellt. Für terrestrische Pflanzen zeigte ein Versuch mit dem Präparat eine EC 50 von 35,4 g ai/ha im seedling emergence Test und 248,3 g ai/ha im Wachstumstest für die empfindlichste Art (Avena sativa). Der Wirkstoff ist mit N, umweltgefährlich, R 51/53 zu kennzeichnen. Für Vögel, Säuger und Gewässerorganismen sind keine Studien zum Präparat Murena 500 vorhanden. Das Risiko wird nach verfeinerter Risikoabschätzung für den Wirkstoff und das Präparat im Hinblick auf die akute Toxizität, das Kurzzeit- und das Langzeitrisiko für vertretbar erachtet. Für Arthropoden liegt die LR 50 für Typhlodromus pyri bei 471,8 g Produkt/ha. Es ergibt sich ein vertretbares Risiko. Ein Reproduktionstest mit Regenwürmern mit einem Mittel, das repräsentativ für das Präparat Murena 500 ist, ergibt ein NOEC-Wert von 70,2 l/ha (korr.). Auf der Basis der vorliegenden Daten ergibt sich ein vertretbares Risiko. Ein Reproduktionstest mit Folsomia candida ergab eine NOEC von 2,67 mg as/kg (korr.). Der auf dieser Grundlage ermittelte TER-Wert liegt unter den Triggerwerten von 5. Da ein Versuch zum Streuabbau keine Abweichungen von der Kontrolle von > 10 % ergab, kann im Rahmen einer vorläufigen Bewertung das Risiko als vertretbar erachtet werden. Ein höherstufiger Test zu den Auswirkungen auf Populationen von Bodenmakroorganismen insbesondere Collembolen wird nachgefordert. Bei den terrestrischen Pflanzen reagiert Avena sativa im seedling emergence Test mit 35,4 g ai/ha am empfindlichsten. Risikomindernde Maßnahmen sind erforderlich. Das Mittel ist mit N (umweltgefährlich) sowie R50/R 53 zu kennzeichnen. Antrag: / SVA am:

11 PSM-Zulassungsbericht MURENA Anwendungen 001 Futterrübe, Zuckerrübe - Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere Beschreibung der Anwendung Einsatzgebiet Schadorganismus/Zweckbestimmung Pflanzen/-erzeugnisse/Objekte Ackerbau Kletten-Labkraut, Vogel-Sternmiere Futterrübe, Zuckerrübe Angaben zur sachgerechten Anwendung Anwendungsbereich Freiland Stadium des Schadorganismus 10 bis 12 Stadium der Kultur 10 bis 18 Anwendungszeitpunkt Nach dem Auflaufen, Frühjahr Maximale Zahl der Behandlungen - in dieser Anwendung 3 - für die Kultur bzw. je Jahr 3 Abstand 7 bis 10 Tage Anwendungstechnik spritzen - Erläuterungen im Splittingverfahren (3 Behandlungen) Aufwand - Zeitpunkt 1 0,66 l/ha in 150 bis 200 l Wasser/ha - Zeitpunkt 2 0,66 l/ha in 150 bis 200 l Wasser/ha - Zeitpunkt 3 0,66 l/ha in 150 bis 200 l Wasser/ha - Erläuterungen maximaler Mittelaufwand für die vorgesehene Kultur pro Jahr 2 l/ha Kennzeichnungsauflagen WP738 NW642 WH9161 WP775 Wartezeiten (F) Freiland: Futterrübe, Zuckerrübe Die Wartezeit ist durch die Anwendungsbedingungen und/oder die Vegetationszeit abgedeckt, die zwischen Anwendung und Nutzung (z. B. Ernte) verbleibt bzw. die Festsetzung einer Wartezeit in Tagen ist nicht erforderlich. Anwendungsbestimmungen NG402 NT102 NG403 Nachforderungen zur Anwendung Keine Mittelbezogene Nachforderungen siehe unter Mittel (Kapitel 1.5) Keine Antrag.: / SVA am:

12 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 Beurteilung der Anwendung und Schlussfolgerungen Prüfbereich Wirksamkeit/Nachhaltigkeit Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers zulassungsfähig Ja Ja Rückstandsverhalten/Exposition des Verbrauchers Die Ergebnisse der überwachten Rückstandsversuche in Zuckerrüben belegen, dass der gemäß Verordnung (EG) Nr. 396/2005 zulässige Rückstandshöchstgehalt von 0,5 mg/kg für Ethofumesat in Zuckerrübenkörpern nach praxisgerechter Anwendung von "Murena 500" einhaltbar ist. Detailangaben zur Rückstandssituation und zur Risikobewertung sind im Anhang dem Bericht zur gesundheitlichen Bewertung des BfR zu entnehmen. Antrag.: / SVA am:

13 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 NB6641 NG402 NG403 NN100 NT102 NW264 NW468 NW642 SB001 SB010 SF SP001 WH Dekodierung von Auflagen und Hinweisen Das Mittel wird bis zu der höchsten durch die Zulassung festgelegten Aufwandmenge oder Anwendungskonzentration, falls eine Aufwandmenge nicht vorgesehen ist, als nichtbienengefährlich eingestuft (B4). Zwischen behandelten Flächen mit einer Hangneigung von über 2 % und Oberflächengewässern - ausgenommen nur gelegentlich wasserführender, aber einschließlich periodisch wasserführender - muss ein mit einer geschlossenen Pflanzendecke bewachsener Randstreifen vorhanden sein. Dessen Schutzfunktion darf durch den Einsatz von Arbeitsgeräten nicht beeinträchtigt werden. Er muss eine Mindestbreite von 10 m haben. Dieser Randstreifen ist nicht erforderlich, wenn: - ausreichende Auffangsysteme für das abgeschwemmte Wasser bzw. den abgeschwemmten Boden vorhanden sind, die nicht in ein Oberflächengewässer münden, bzw. mit der Kanalisation verbunden sind oder - die Anwendung im Mulch- oder Direktsaatverfahren erfolgt. Keine Anwendung auf gedrainten Flächen zwischen dem 1. November und dem 15. März. Das Mittel wird als nichtschädigend für Populationen relevanter Nutzarthropoden eingestuft. Die Anwendung des Mittels muss in einer Breite von mindestens 20 m zu angrenzenden Flächen (ausgenommen landwirtschaftlich oder gärtnerisch genutzte Flächen, Straßen, Wege und Plätze) mit einem verlustmindernden Gerät erfolgen, das in das Verzeichnis "Verlustmindernde Geräte" vom 14. Oktober 1993 (Bundesanzeiger Nr. 205, S. 9780) in der jeweils geltenden Fassung, mindestens in die Abdriftminderungsklasse 75 % eingetragen ist. Bei der Anwendung des Mittels ist der Einsatz verlustmindernder Technik nicht erforderlich, wenn die Anwendung mit tragbaren Pflanzenschutzgeräten erfolgt oder angrenzende Flächen (z. B. Feldraine, Hecken, Gehölzinseln) weniger als 3 m breit sind oder die Anwendung des Mittels in einem Gebiet erfolgt, das von der Biologischen Bundesanstalt im "Verzeichnis der regionalisierten Kleinstrukturanteile" vom 7. Februar 2002 (Bundesanzeiger Nr. 70a vom 13. April 2002) in der jeweils geltenden Fassung, als Agrarlandschaft mit einem ausreichenden Anteil an Kleinstrukturen ausgewiesen worden ist. Das Mittel ist giftig für Fische und Fischnährtiere. Anwendungsflüssigkeiten und deren Reste, Mittel und dessen Reste, entleerte Behältnisse oder Packungen sowie Reinigungs- und Spülflüssigkeiten nicht in Gewässer gelangen lassen. Dies gilt auch für indirekte Einträge über die Kanalisation, Hof- und Straßenabläufe sowie Regen- und Abwasserkanäle. Die Anwendung des Mittels in oder unmittelbar an oberirdischen Gewässern oder Küstengewässern ist nicht zulässig ( 6 Absatz 2 PflSchG). Unabhängig davon ist der gemäß Länderrecht verbindlich vorgegebene Mindestabstand zu Oberflächengewässern einzuhalten. Zuwiderhandlungen können mit einem Bußgeld bis zu einer Höhe von Euro geahndet werden. Jeden unnötigen Kontakt mit dem Mittel vermeiden. Missbrauch kann zu Gesundheitsschäden führen. Für Kinder unzugänglich aufbewahren. Behandelte Flächen/Kulturen erst nach dem Abtrocknen des Spritzbelages wieder betreten. Zur Vermeidung von Risiken für Mensch und Umwelt ist die Gebrauchsanleitung einzuhalten. In die Gebrauchsanleitung ist eine Zusammenstellung der Unkräuter aufzunehmen, die durch die Anwendung des Mittels gut, weniger gut und nicht ausreichend bekämpft werden, sowie eine Arten- und/oder Sortenliste der Kulturpflan- Antrag.: / SVA am:

14 PSM-Zulassungsbericht MURENA 500 WMN WP738 WP775 zen, für die der vorgesehene Mittelaufwand verträglich oder unverträglich ist. Wirkungsmechanismus (HRAC-Gruppe): N Blattdeformationen möglich. Unter ungünstigen Witterungsbedingungen sind Schäden an Folgekulturen, insbesondere Wintergetreide, möglich. noch nicht gefüllt 5 Anhang [Abkürzungen] Antrag.: / SVA am:

15 BVL-Bewertungsbericht ZAU /00 MURENA 500 Zulassungsverfahren für Pflanzenschutzmittel Wirkstoff(e): 500 g/l Ethofumesat (0383) Identität und phys.-chem. Eigenschaften der Wirkstoffe Wirkungsweise von Ethofumesat:

16 ISO common name Ethofumesat BVL Nr CIPAC Nr CAS Nr EWG Nr O O H 3 C OC 2 H 5 S O O CH H 3 C 3 Wirkungsbereich Herbizid Summenformel und Molgewicht C 13 H 18 O 5 S 286,3 g/mol Chemische Bezeichnung (IUPAC) Chemische Bezeichnung (CA) (RS)-2-ethoxy-2,3-dihydro-3,3-dimethylbenzofuran-5-yl methanesulfonate 2-ethoxy-2,3-dihydro-3,3-dimethyl-5-benzofuranyl methanesulfonate FAO-Spezifikation 960 g/kg 233/TC; 2007 Mindestreinheitsgrad 960 g/kg (RL 2002/37/EG) relevante Verunreinigung(en)

17 Physikalische und chemische Eigenschaften des Wirkstoffes Ethofumesat Sektion (Annexpunkt) Studie Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz B (IIA 2.1.1) B (IIA 2.1.2) B (IIA 2.1.3) Schmelzpunkt, Gefrier- oder Erstarrungspunkt 99,9 96,9 99,8 OECD 102 OECD 102 EEC A1 69,6-70,7 C 47,6-69,0 C 69 C LOEP 99,4 EEC A 1 70,5 C (DSC) Siedepunkt EEC A2 siehe B LOEP Zersetzungs- oder Sublimationstemperatur 99,8 99,4 OECD 113 OECD 113 EEC A2 > 200 C 285 C (DSC) 224 C (TGA) 290 C AVO, FSG: Ward und Stalker, 1990 (CHE ) (E ) FSG: Schnell, 1993 FSG: Massmann, 1997 (E ) UPL: Smeykal,2007 (E ) FSG: Schnell, 1993 FSG: Massmann, 1997 (E ) UPL: Smeykal,2007 (E ) B (IIA 2.2) Relative Dichte 96,9 99,2 98,5 OECD 109 Pyknometer CIPAC MT 33.2 EEC A3 (Pyknometer) D 4 20 = 1,29 D 4 20 = 1,38 D 4 20 = 1,29 LOEP AVO, FSG: Stalker und Ward, 1990 (CHE ) (E ) FSG: Schnell, 1993 UPL: Smeykal,2007 (E )

18 B (IIA 2.3.2) B (IIA 2.4.1) Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.3.1) Studie Reinheit [%] Dampfdruck 99,9 Flüchtigkeit, Henry-Konstante Aussehen: physikalischer Zustand >96 99,5 99,4 99,9 99,5 99,5 PAS TAS >97 TAS >96 PAS >98 TAS >98,2 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A4 Gassättigung EEC A4 Dampfdruckwaage EEC A4 Berechnung Visuelle Betrachtung 6, Pa (25 C, extrapoliert) 1, Pa (25 C, extrapoliert) 2, Pa (20 C, extrapoliert) 4, Pa (25 C, extrapoliert) 4, Pa (20 C) (extrapoliert von C) 1, Pa (25 C) 3, Pa m 3 mol 1 (25 C) 1, Pa m 3 mol 1 (25 C) 6, Pa m 3 mol 1 (20 C) kristalliner Feststoff kristalliner Feststoff kristalliner Feststoff kristalliner Feststoff kristalliner Feststoff LOEP AVO: Bright, 1988 (E ) AVO:Howarth et al., 1990 FSG: Krebs, 1991 (E ) UPL: Smeykal,2007 (E ) LOEP AVO, FSG: Bright und Stalker, 1994 (CHE ) (E ) FSG: Krebs und Schneider, 1991 (E ) UPL: Smeykal,2007 (E ) AVO: Anonymous AVO, FSG: Johnson,1990 (CHE ) (E ) FSG: Anonymous

19 B (IIA 2.4.2) Studie Farbe Geruch TAS >97 TAS >96 PAS >98 TAS >98,2 TAS >96 TAS >97 PAS >98 TAS >98,2 Methode Ergebnis Kommentar Referenz Visuelle Betrachtung Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.4.1) Reinheit [%] PAS sinnesphysiologisch weiß weiß bräunlich farblos farblos charakteristisch mild aromatisch geruchlos geruchlos geruchlos LOEP AVO: Anonymous AVO, FSG: Johnson,1990 (E ) FSG: Anonymous AVO, FSG: Johnson,1990 (CHE ) (E ) AVO: Anonymous FSG: Anonymous

20 Studie Spektren Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.5.1) Reinheit [%] 99,9 >99 TAS 99,9 Methode Ergebnis Kommentar Referenz UV/VIS λ max [nm] ε [L mol 1 cm 1 ] in Acetonitril in Acetonitril in CHCl in Acetonitril ph 0, HCl/CH 3 OH CH 3 OH ph 13, NaOH/CH 3 OH LOEP AVO, FSG: Audus,1994 (CHE ) AVO: Anonymous, 1995 FSG: Anonymous, 1990 (CHE ) FSG: Johnson, 1991 (CHE ) (E ) UPL: MacDonald und Craig, 2002 (CHE )

21 B (IIA 2.5.2) Studie Spektren für relevante Verunreinigungen Sektion (Annexpunkt) Reinheit [%] Methode Ergebnis Kommentar Referenz IR NMR, MS IR, NMR, MS UV/VIS; IR NMR; MS Die Spektren sind in Übereinstimmung mit der Struktur von Ethofumesat. ohne 13 C-NMR nicht relevant AVO: Anonymous,1995 AVO, FSG: Anonymous, 1992 FSG: Anonymous, 1990 (CHE ) Johnson, 1991 (CHE ) (E ) UPL: MacDonald, Craig, 2002 (CHE )

22 B (IIA 2.7) Studie Löslichkeit in Wasser Löslichkeit in organischen Lösemitteln Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.6) Reinheit [%] 99,9 >97 TAS Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A6 (Kolbenmethode) OECD 105 (Kolbenmethode) EEC A6 (Kolbenmethode) CIPAC MT ,9 analog EEC A6 CIPAC MT mg/l (ph7,7; dest. H 2 O, 25 C) 57 mg/l (ph7,7; 30 C) 44 mg/l (ph3) 43 mg/l (ph4) 39 mg/l (ph5) (20 C) 42,5 mg/l (ph7 ph8, 20 C) 60 mg/l (demin. H 2 O) 58 mg/l (ph 4) 58 mg/l (ph 7) 62 mg/l (ph 9) Aceton, Dichlormethan, Dimethylsulfoxid, Ethylacetat > 600 Toluol, p-xylol Methanol Ethanol Hexan 4,67 alle in g/l, 25 C Aceton > 250 Dichlorethan > 250 Ethylacetat > 250 Heptan 3,04 Methanol Xylol > 250 alle in g/l, 20 C LOEP LOEP AVO, FSG: Bright, 1988 (CHE ) (E ) AVO, FSG: de Vries, 1993 (CHE ) (E ) FSG: de Vries,1994 (CHE ) (E ) AVO: Howarth, 1991 (CHE ) UPL: MacDonald und Craig, 2002 (CHE ) AVO, FSG: Ward und Stalker, 1990 (CHE ) (E ) AVO, FSG: Bright und Scott, 1988 (CHE ) (E ) UPL: MacDonald, Craig, 2002 (CHE )

23 B (IIA 2.9.1) Studie Reinheit [%] 99,9 Verteilungskoeffizient Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.8) 99,85 98,5 Hydrolyse >96 >98 99,5 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EEC A8 Schüttelmethode EEC A8 Schüttelmethode OECD 117 (HPLC) EEC A8 Schüttelmethode OECD 111 icd 015 OECD 111 log P O/W = 2,7 log P O/W = 2,62 log P O/W = 2,69 log P O/W = 2,59 (ph6,4; 25 C) (21,5 C) (20 C) DT 50 = 940 d (35 C, ph5) DT 50 = 2050 d (25 C, ph5) stabil über 36 d bei ph7 und ph9,2 und 35 C stabil über 5 d bei ph4, ph7, ph9 bei 50 C stabil über 30 d bei ph 5, ph7, ph9 bei 22 C stabil über 5 d bei ph 4, ph 7, ph 9 bei 50 C LOEP LOEP AVO: Bright und Stalker, 1990 (CHE ) (E ) (CHE ) AVO: Howarth et al., 1991 (CHE ) (E ) FSG: Klein et al., 1990 (CHE ) Möller, 2007 (E ) AVO: Browne et al., 1978 (E ) AVO: Howarth et al, 1991 (E ) FSG: Schneider, 1990 (E ) UPL: MacDonald und Craig, 2002 (CHE )

24 B (IIA 2.9.3) Studie Direkte Phototransformatio n in Wasser Quantenausbeute Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9.2) Reinheit [%] 99,9 99,4 98 radiochem. 98, ,4 radiochem 98 radiochem Methode Ergebnis Kommentar Referenz 14 C-markiert 14 C-markiert 14 C-markiert Berechnung OECD 14 C-markiert OECD OECD OECD DT 50 = 8-13 d (12h-Tag, Sonnenlicht ) DT 50 = 31,1 h (ph7 Dauerbestrahlung) DT 50 = h (ph4 Dauerbestrahlung) DT 50 = 26,5 h (ph4, Xe-Lampe DT 50 = 32,6 h max. 765 W/m 2 ) DT 50 = 4,6 d (Bestrahlung entspr. Jahresmittel in Mitteleuropa) DT 50 = 2,6 d (Monat Mai) DT 50 = 7 d (ph7, Xe-Lampe DT 90 = 23 d ca. 450 W/m 2 ) DT 50 = 72 d kein signifikanter Abbau nach 29 d bei ph 4, 7 und 9 Φ = 9, Φ = 9, , Φ = 0,271 Φ = 1, nicht messbar (ph4) LOEP LOEP LOEP AVO: Brehm, 1998 (E ) AVO, FSG: Knoch, 1994 (CHE ) (E ) FSG: Krebs und Schneider, 1994 (LUF ) FSG: Keirs, 2000 (CHE ) (E ) FSG: Klöpffer, 1989 (CHE ) UPL: Hanstveit, 2003 (CHE ) AVO: Brehm, 1989 (LUF ) AVO, FSG: Knoch, 1994 (CHE ) FSG: Schneider, 1994 (LUF ) FSG: Keirs, 2000 (CHE ) UPL: Hanstveit, 2003 (CHE )

25 B (IIA 2.10) B (IIA2.11.1) Studie Reinheit [%] 99,9 Dissoziationskonstante Stabilität in Luft, indirekte Phototransformation Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.9.4) TAS Entzündbarkeit 96,3 98,5 98,5 Methode Ergebnis Kommentar Referenz EPA Guideline CIPAC MT31 theoret. Betrachtung Berechnung nach Atkinson AOP AOPWIN (V 1.90) EEC A10 EEC A12 Kontakt mit H 2 O EEC A10 EEC A10 Methode nicht anwendbar, keine Dissoziation in H 2 O erwartet keine Dissoziation in H 2 O nicht anwendbar DT 50 = 4,1 h k = 92, cm 3 s 1 (OH-Radikal-Konz.: cm ³) DT 50 = 2,1 h DT 50 = 2,4 h k = 53, cm 3 s 1 (OH-Radikal-Konz.: 1, cm ³) Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. LOEP AVO: Ward und Stalker, 1990 (WAS ) (E ) FSG: Schnell, 1993 (DAR) FSG: Schneider, 1999 (CHE ) AVO: Brehm, 1992 (LUF ) (LUF ) (E ) FSG: Schneider, 1994 (E ) UPL: Oellrich, 2003 (E ) LOEP AVO: Baker, 1991 (E ) FSG: Schnell, 1993 (DAR) FSG: Walter, 1999 (CHE ) UPL: Smeykal,2007 (E )

26 B (IIA 2.12) B (IIA 2.13) B (IIA 2.14) Studie n.a. 98,5 Methode Ergebnis Kommentar Referenz Grewer EEC A13 EEC A16 Die Testsubstanz ist nicht selbstentzündlich. keine Selbstentzündung bei Raumtemperatur Die Testsubstanz verbrennt nicht unter den Testbedingungen. zusätzliche Info 98,5 EEC A16 Bis 400 C wurde keine Selbstentzündung beobachtet. Flammpunkt EEC A9 nicht anwendbar Explosionsfähigkeit 96,3 analog EEC A14 Die Testsubstanz ist nicht explosiv. (DSC) theoret. Die chemische Struktur gibt keine Hinweise Betrachtung auf eine Explosionsgefahr. theoret. Betrachtung 98,5 EEC A 14 Das untersuchte Material stellt keine (DSC) Explosionsgefahr dar. Sektion (Annexpunkt) B (IIA2.11.2) Reinheit [%] 96,3 Selbstentzündlichkeit Oberflächenspannung 98,5 > 97 98,59 EEC A5 EEC A5 EEC A5 EEC A5 nicht anwendbar 68,3 mn/m (gesätt. H 2 O Lösung, 20 C) 65 mn/m (90% gesätt. H 2 O Lösung, 20 C) 63,9 mn/m (90% gesätt. H 2 O Lösung, 20 C) AVO: Baker, 1991 (E ) FSG: Schnell, 1993 (DAR) FSG: Warncke, 1999 (CHE ) UPL: Smeykal,2007 (E ) LOEP AVO: Baker, 1991 (E ) FSG: Schnell, 1993 (DAR) FSG: Thun, 1999 (CHE ) UPL: Smeykal, 2007 (E ) AVO: Baker, 1991 (DAR) (E ) AVO, FSG: Walter, 1999 (CHE ) (E ) UPL: Stokkermans, 2002 (CHE ) Walter, 2002 (CHE )

27 Studie Brandfördernde Eigenschaften Sektion (Annexpunkt) B (IIA 2.15) Reinheit [%] 98,5 Methode Ergebnis Kommentar Referenz theoret. Betrachtung theoret. Betrachtung EEC A17 LOEP: List of Endpoints des Draft Assessment Report Die Testsubstanz besitzt keine oxidierenden Eigenschaften. Die chemische Struktur gibt keine Hinweise auf brandfördernde Eigenschaften. AVO: Baker, 1991 (DAR) (E ) FSG: Schnell, 1993 (DAR) FSG: Anonymous, 1999 (CHE ) UPL: Smeykal, 2007 (E )

28 Identität und phys.-chem. Eigenschaften des Mittels Sektion (Annex Punk) Eigenschaft Methode Ergebnis III2. 1 Farbe beige III2. 1 Geruch Das Mittel weist einen strengen Geruch auf. III Explosionsfähigkeit Das Mittel ist nicht explosiv, aufgrund seiner Zusammensetzung. III Brandfördernde Eigenschaften Das Mittel ist nicht brandfördernd, aufgrund seiner Zusammensetzung. III2. 3 Flammpunkt Das Mittel ist nicht entflammbar, aufgrund seiner III2. 3 Zündtemperatur (Flüssigkeit und Gase) EEC A 15 Autoignition temperature (liquids and gases) III ph-wert CIPAC MT 75.3 Determination of phvalues, ph of diluted and undiluted aqueous solutions III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Viskosität OECD 114 Viskosity of liquids III Oberflächenspannung EEC A 5 Surface tension III Dichte, relative EEC A 3 Relative density III Lagerstabilität bei erhöhter CIPAC MT 46.3 Temperatur Accelerated storage, combined method III Lagerstabilität bei niedriger Temperatur CIPAC MT 39.2 Low temperatue stability, aqueous solutions Zusammensetzung. 503 C 6,22 ( Konzentration: 1 %; Standzeit: nach 1 min; Temperatur: 20,9 C ) 252 mpa*s ( Temperatur: 40 C; Schergeschwindigkeit: 100 1/s ) 585 mpa*s ( Temperatur: 20 C; Schergeschwindigkeit: 50 1/s ) 41 mn/m ( Konzentration: 5,6 %; Temperatur: 20 C ) 1,126 ( Temperatur: 22,4 C ) Das Mittel ist physikalisch und chemisch stabil. ( Lagerdauer: bei 54 C / 14 d ) 0 max. ml Sediment ( Lagerdauer: bei 0 C / 7 Tage )

29 III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Schaumbeständigkeit CIPAC MT 47.2 Persistent foaming of SC III Suspendierbarkeit CIPAC MT 161 Suspensibility of SC III Suspendierbarkeit CIPAC MT 161 Suspensibility of SC III Spontaneität der Dispergierbarkeit CIPAC MT 160 Spontaneity of dispersion of suspension concentrates III Nasssiebung (z.b. >= 75 µm) CIPAC MT 59.3 Wet sieving (WP) III Ausgießbarkeit CIPAC MT 148 Pourability of SC III Ausgießbarkeit nach dem Spülen CIPAC MT 148 Pourability of SC III4. 2 Verfahren zur Reinigung von Pflanzenschutzgeräten 46 ml ( Konzentration: 22,4 g/l; Temperatur: 30 C; Standzeit: nach 1 min ) 28 ml ( Konzentration: 1 g/l; Temperatur: 30 C; Standzeit: nach 1 min ) 103 % ( Konzentration: 22,4 g/l; Temperatur: 30 C ) 99,2 % ( Konzentration: 1,5 g/l; Temperatur: 30 C ) 91 % ( Temperatur: 30 C ) 0,01 Gew. % 4,63 Gew. % Rückstand ( Temperatur: 20 C; Standzeit: nach 24 h ) 0,19 Gew. % Rückstand ( Temperatur: 20 C; Standzeit: nach 24 h ) Mit Wasser und Reinigungsmittel spülen. Experimentelle Überprüfung der physikalischen, chemischen und technischen Eigenschaften des Mittels: Bewertungen : Offen Experimental testing of the products physico-chemical and technical characteristics: This is an application for mutual recognition according to 15b; experimental testing did not take place

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