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1 Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis 2010

2 Sichere und gesunde Unternehmen Prämiensystem 2008 bis Grundlagen Das Prämiensystem wurde erstmalig im Jahr 2008 basierend auf 162 Abs. 2 Sozialgesetzbuch VII (SGB VII) durch die Unfallkasse Nordrhein-Westfalen (UK NRW) durchgeführt. Die UK NRW ist als gesetzlicher Unfallversicherungsträger im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung für Versicherte in ca Unternehmen zuständig. Insgesamt wurde das Prämiensystem in drei Durchgängen 2008, 2009 und 2010 erfolgreich durchgeführt. Die Teilnahme am Prämiensystem ist für die Unternehmen und Betriebe freiwillig. Dieses Anreizsystem soll dazu beitragen, die Organisation von Sicherheit und Gesundheit in den Unternehmen zu optimieren. Die rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutzgesetz sowie in der Vorschrift Grundsätze der Prävention zur Organisation des Arbeits- und Gesundheitsschutzes stellen lediglich allgemeine Rahmenbedingungen dar. 2. Ziele des Prämiensystems Ziel des Prämiensystems ist es, möglichst viele Unternehmen und Betriebe zu einer Intensivierung ihrer organisatorischen Maßnahmen im Bereich Sicherheit und Gesundheit zu bewegen. Dazu wird auf folgende Aspekte besonders Wert gelegt: Systematischer Arbeits- und Gesundheitsschutz Eigenverantwortliche Umsetzung von Schutzmaßnahmen Verbesserte Wirksamkeit der Maßnahmen Kontinuierlicher Verbesserungsprozess Das Prämiensystem ist eine Kombination aus einer Selbstauskunft des Unternehmens und einer umfangreichen Überprüfung vor Ort. So kann sichergestellt werden, dass die Organisationsstruktur zum Arbeits- und Gesundheitsschutz mit vertretbarem Aufwand erfasst und qualifiziert bewertet wird. 2

3 3. Bewerberstruktur Insgesamt gab es 267 Bewerbungen bei den durchgeführten Verfahren. In beiden ersten Durchgängen (2008 und 2009) waren es jeweils 96 Bewerbungen. Im Verfahren 2010 waren 75 Bewerbungen zu verzeichnen. 45 Unternehmen/Betriebe haben sich wiederholt um eine Prämie beworben. Von diesen Unternehmen konnten sich fast alle Bewerber um mindestens eine Stufe verbessern. Die Teilnahmemöglichkeit am Prämiensystem von Teilunternehmen wurde in den drei Verfahren von 27 Teilunternehmen genutzt. Hierunter waren u. a. Technische Betriebe/Entsorgungsbetriebe, Einrichtungen des Gesundheitsdienstes und Landesbetriebe. Bewerbungen waren aus allen Betriebsarten und Größenklassen der Mitgliedsunternehmen zu verzeichnen. Die Bewerbungen am Prämienverfahren verteilen sich auf folgende Unternehmens- bzw. Betriebsarten: Teilnehmende Unternehmen bei den Prämienverfahren 2008 bis 2010 Betriebsarten Gemeinde Stadt Kreis Sparkasse Technische Betriebe Gesundheitsdienst Einrichtungen des Landes Feuerwehr sonstige Die Mitgliedsunternehmen des Landes Nordrhein-Westfalen und die Feuerwehren konnten sich an den Prämienverfahren 2009 und 2010 der UK NRW beteiligen. Führend bei der absoluten Anzahl der Bewerbungen an den Prämienverfahren ist der Bereich der Stadtverwaltungen. 3

4 Die größte Anzahl an Bewerbungen ging von Unternehmen mit 100 bis 499 Beschäftigten ein. Die nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Größenstruktur der Bewerber bei den Verfahren. Insgesamt wurden Versicherte in kommunalen Betrieben und Einrichtungen des Landes NRW erreicht, das entspricht etwa 20 % der bei der UK NRW Versicherten im Bereich der allgemeinen Unfallversicherung. Größe der teilnehmenden Unternehmen bei den Prämienverfahren 2008 bis 2010 Beschäftigtenzahlen Prozent 40 42,6 % Beschäftigte ,9 % 27 13,4 % 28 22,0 % 46 9,1 % Die Zahlen unter den Prozentangaben stellen die absoluten Zahlen dar. 4. Ergebnisse Nach den Durchgängen des Prämienverfahrens 2008 bis 2010 haben insgesamt 112 Unternehmen bzw. Teilunternehmen die höchste Stufe erreicht und konnten so die jeweils maximale Prämie ausschöpfen. 55 Bewerbungen wurden in die Stufe Gelb eingeordnet und konnten mit jeweils der halben Prämie belohnt werden. Die Wiederholer erscheinen in der nachfolgenden Grafik mit ihrem besseren Ergebnis. 4

5 Einstufungen nach den Prämienverfahren 2008 bis Bislang konnten Prämien in einer Gesamthöhe von mehr als 1,75 Mio. ausgezahlt werden (durchschnittlich ca bei 167 Prämierungen). Das Ziel des Prämienverfahrens zunächst die Schaffung von Grundlagen für eine geeignete Organisation im Arbeits- und Gesundheitsschutz und im Weiteren eine kontinuierliche Fortentwicklung bei den Mitgliedsunternehmen im Bereich Arbeits- und Gesundheitsschutz anzustossen konnte bei den teilnehmenden Unternehmen erreicht werden. 5. Generelle Aussagen Unternehmen mit Qualitätssicherungssystemen haben sich in der Regel auch erfolgreich mit der Arbeitsschutzorganisation auseinandergesetzt. Unternehmen mit nur einer Betriebsart schneiden im Durchschnitt besser ab als diejenigen mit mehreren Betriebsarten. Größere Unternehmen haben Schwierigkeiten, den Anforderungen des Prämiensystems in vollem Umfang gerecht zu werden, da es oftmals an einer flächendeckenden Umsetzung in den unterschiedlichen Betriebsarten fehlt. Gute Ergebnisse wurden im Durchschnitt in dem Frageblock zu Verantwortung, Aufgaben und Befugnissen erzielt. Das Verbesserungspotenzial liegt hier hauptsächlich bei den schriftlichen Regelungen zu Aufgaben und Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz. Im Bereich Information konnten die meisten Bewerber gute Lösungsmöglichkeiten präsentieren, hier wurden im Durchschnitt die meisten Punkte vergeben. Für viele Bewerber war das Prämienverfahren der Anlass, den Einstieg in die betriebliche Gesundheitsförderung zu schaffen. 5

6 6. Entwicklungspotenziale Als Ergebnis der Auswertung der Überprüfungstermine in den Unternehmen und Betrieben sind einige Verbesserungsmöglichkeiten deutlich erkennbar: Die betriebliche Grundsatzerklärung einschließlich ihrer Bekanntgabe an das Personal bietet in vielen Betrieben noch Verbesserungspotenzial. Die Formulierung von Zielen und konkreten Programmen, die auf Basis ermittelter Belastungen und Gefährdungen erfolgen muss, ist bei einem Teil der Bewerbungen noch nicht so ausgeprägt, wie es im Prämiensystem angestrebt wird. Schließlich ist zu prüfen, ob gesetzte Vorgaben im Jahresverlauf erreicht wurden. Zahlreiche Jahresberichte der Fachkräfte für Arbeitssicherheit und der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte stellen nicht umfassend die Tätigkeiten dar. Die Berichte der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte beschränken sich häufig auf die Auflistung der durchgeführten arbeitsmedizinischen Untersuchungen und Sitzungstermine des Arbeitsschutzausschusses. Die Einbindung der Betriebsärztinnen und Betriebsärzte erfolgte noch nicht bei allen Fragen und Anliegen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes. Den Unternehmen, die noch nicht die Stufe I (grün) erreichen konnten, bereitete die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung die größten Schwierigkeiten. Eine flächendeckende Umsetzung in allen Arbeitsbereichen war oftmals nicht vorhanden oder die Aktualität der Gefährdungsbeurteilung war nicht gegeben. Notwendige Schutzmaßnahmen auf Basis der Beurteilung der Arbeitsbedingungen wurden nicht durchgehend abgeleitet. Die größten Probleme bereiteten die Veranlassung festgelegter Maßnahmen und die Kontrolle der Wirksamkeit der Maßnahmen. Im Bereich Qualifikation ist eine generelle Verbesserung bei der Ermittlung notwendiger Unterweisungs- und Schulungsinhalte auf Basis der Belastungen und Gefährdungen möglich. 6

7 Bei einigen Bewerbern fehlen vollständige Notfall- und Evakuierungskonzepte. Im Bereich der betrieblichen Gesundheitsförderung haben viele Unternehmen noch großes Entwicklungspotenzial. Oftmals wurden einzelne Maßnahmen angeboten, die aber nicht auf die Belastungen im Unternehmen abgestimmt waren. Auf die Beteiligung der Beschäftigten in Form von Befragungen war bislang nur in wenigen Betrieben geachtet worden. Eine Auswertung durchgeführter Maßnahmen der Gesundheitsförderung wurde nur selten vorgenommen. Ein internes Gremium, das sich mit der betrieblichen Gesundheitsförderung befasst, wäre in vielen Fällen sinnvoll. Die eigenverantwortliche Umsetzung der Anforderungen im Bereich der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch einen kontinuierlichen Verbesserungsprozess ist bei vielen Unternehmen und Betrieben noch deutlich zu erhöhen. Auf Basis der vorgenommenen Pflichtenübertragungen im Arbeits- und Gesundheitsschutz sind vermehrt innerbetriebliche Überprüfungen notwendig, um zu ermitteln, ob die eigenen Systemvorgaben der Unternehmen und die konkreten Schutzmaßnahmen den Anforderungen genügen. 7. Ausblick Die Prämienverfahren 2008 bis 2010 wurden in einem einheitlichen Verfahren durchgeführt. Somit waren wiederholte Bewerbungen möglich, um zu Verbesserungen zu gelangen. Unternehmen und Betriebe nahmen diese Möglichkeit in Anspruch. Die Prämienverfahren 2011 bis 2013 werden deshalb in einem gleichartig strukturierten Verfahren durchgeführt werden. Die Erfahrungen der ersten drei Durchgänge sind in die Überarbeitung und Weiterentwicklung des bekannten dreistufigen Verfahrens eingeflossen. Somit können dann weitere Mitgliedsunternehmen der UK NRW dieses bewährte Anreizsystem nutzen, um die Organisation von Sicherheit und Gesundheit in ihren Unternehmen zu optimieren. 7

8 Unfallkasse Nordrhein-Westfalen Sankt-Franziskus-Straße Düsseldorf Telefon Fax Internet Wenn Sie Fragen zum Prämiensystem haben rufen Sie bitte an, oder schreiben Sie einen Brief oder eine an: Dr. Carola Ernst Salzmannstraße Münster Telefon Stand September 2010

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