Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt (KRPA)

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1 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Seite 161 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt (KRPA) Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt war bereits mit den Vorbereitungen für das Wahljahr 2014 befasst. Bei vielen Kommunen, die der Rechtsaufsicht des Landratsamtes unterstehen, hat sich die Finanzsituation weiter entschärft. Die Rechnungsprüfung dokumentierte, dass die Verwaltung insgesamt ordnungsgemäß arbeitet. Nach der organisatorischen Zusammenlegung der bisherigen Ämter Kommunalamt und Kreisrechnungsprüfungsamt zum 1. Januar 2013 wurde die neue Organisationseinheit Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt als Stabsstelle eingerichtet und dem Landrat direkt unterstellt. 1. Sachgebiet Kommunalaufsicht (Kommunalamt) Das Sachgebiet Kommunalaufsicht übernimmt als untere Verwaltungsbehörde die Aufgaben der Rechtsaufsicht für die kreisangehörigen Gemeinden des Landkreises (außer für die beiden Großen Kreisstädte), die Zweckverbände, die örtlichen Stiftungen und die Wasser- und Bodenverbände. Inhalt der Rechtsaufsicht sind insbesondere die Klärung, die Genehmigung und die Prüfung kommunalverfassungsrechtlicher und kommunalfinanzrechtlicher Angelegenheiten. Des Weiteren werden die Themen öffentliches Namensrecht, Personenstandsaufsicht über die Standesämter im Kreisgebiet (einschließlich Große Kreisstädte), Organisation der Europa-, Bundestags-, Landtags- und Kreistagswahlen, staat- Der Leiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes nimmt auch die Aufgabe des Datenschutzbeauftragten wahr. Foto: Tim Reckmann, pixelio.de liches Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen mit den Angelegenheiten der Bundes- und Landesoberkasse sowie Ordens- und Ehrenzeichen bearbeitet. gung, Wasserversorgung, Stadtsanierung, Ausgleichstock, Tourismus- und Sportförderung etc.) nahmen breiten Raum ein. Schließlich nimmt der Amtsleigung, ter die Aufgaben des Datenschutzbeauftragten des Hauses wahr. Nachdem im Haushaltsjahr 2013 weiterhin spürbare Mehreinnahmen durch den Konjunkturaufschwung bei den Gemeinden 1.1 Die Gemeinden im Blickpunkt zu verzeichnen waren, konn- te die bisher bei vielen Gemeinden vorherrschende Der Rechtsaufsicht des Landratsamts unterstehen 16 Gemeinden, sechs Zweckverbände, zwei Stiftungen und 27 Wasser- und Bodenverbände. Neben der alljährlichen Prüfung der Haushaltspläne und der kommunalen angespannte Finanzsi- tuation weiter entschärft werden. Viele Kommunen im Main-Tauber-Kreis konnten nach 2011 und 2012 auch im Haushaltsjahr 2013 starke Zuwächse bei der Gewerbesteuer verzeichnen. Satzungen standen wiederum die Beratung und Unterstützung der Gemeinden in vielen Rechts-, Finanz- und Verwaltungsangelegenheiten Bei den Schlüsselzuweisungen nach dem Finanzausgleichsgesetz (FAG) hat im Mittel- sich bei einigen Gemeinden die positi- punkt der Tätigkeiten; aber auch die Sachbearbeitung im Zusammenhang mit der Antragsstellung für Zuweisungen aus den verschiedenen Förderprogrammen des Landes Baden-Württemberg (zum Beispiel Abwasserbeseitive Entwicklung der Steuerkraft in den Vorjahren allerdings als Berechnungsgrundlage für die allgemeinen Finanzzuweisungen aus dem FAG bemerkbar gemacht, so dass diese Einnahmequelle teilweise rückläufig war. Die Gesamt-

2 Seite 162 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt ausgaben der Kommunen für den Sozialbereich liegen jedoch weiterhin auf einem hohen Niveau. Die nun schon einige Zeit anhaltende positive wirtschaftliche Entwicklung und damit verbunden eine stabilere Einnahmesituation der Gemeinden wecken bei manchen Bürgern und auch bei den kommunalen Entscheidungsträgern viele Wünsche. Diese sind jedoch mit Blick auf die langfristige Finanzsituation (Stichwort dauernde Leistungsfähigkeit ) und einen teilweise immer noch überdurchschnittlichen Schuldenstand mit viel Augenmaß bei der Haushaltsplanung und der Haushaltsgenehmigung zu betrachten. Trotz der erkennbaren Verbesserung bei den Kommunalfinanzen kann es deshalb noch keine Entwarnung geben. Die Kommunen sollten nicht außer Acht lassen, dass das derzeitige günstige konjunkturelle Umfeld genutzt werden sollte, um die Konsolidierung der Haushalte verstärkt fortzuführen. Mit anderen Worten ist es geboten, die jährliche Neuverschuldung jetzt zu vermindern und, soweit es die Finanzlage erlaubt, mit dem Abbau des Schuldenstandes zu beginnen bzw. diesen fortzufahren. Neue, langfristig öffentliche Finanzmittel bindende Maßnahmen sollten nur in Angriff genommen werden, wenn sie durch Entlastungen an anderen Stellen des jeweiligen Haushaltes abgesichert werden. Nichtsdestoweniger waren wegen des dringenden Bedarfs in der Infrastruktur die Gemeinden in der Pflicht, umfangreiche Investitionen in Angriff zu nehmen. Beispielgebend seien hier der Hochwasserschutz, die Konversionsanstrengungen, die Stadtsanierung sowie Vorhaben vor allem in den Bereichen Bildung und Kleinkindbetreuung, Abwasserentsorgung und Wasserversorgung genannt. 1.2 Vorbereitung der Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 / Schöffenwahl 2013 In der Funktion als Wahlbehörde für das Landkreisgebiet fielen bereits im Jahr 2013 Vorbereitungsarbeiten für die am 25. Mai 2014 stattfindende Kreistagswahl statt. So hat der Kreistag des Main-Tauber-Kreises in seiner öffentlichen Sitzung am 17. Juli 2013 bereits die Wahlkreise und die zu vergebenden Sitze für den Kreistag beschlossen. Hieraus ergibt sich folgende Einteilung: Wahlkreis I (Wertheim): sieben Sitze, Wahlkreis II (Freudenberg-Külsheim-Werbach): vier Sitze, Wahlkreis III (Großrinderfeld-Königheim-Tauberbischofsheim): sechs Sitze, Wahlkreis IV (Lauda-Königshofen): vier Sitze, Wahlkreis V (Boxberg-Grünsfeld mit Ahorn, Assamstadt und Wittighausen): fünf Sitze, Wahlkreis VI (Bad Mergentheim): sieben Sitze und Wahlkreis VII (Creglingen- Igersheim-Niederstetten-Weikersheim): sieben Sitze. Mit dem Gesetz zur Änderung kommunalwahlrechtlicher und gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften vom 16. April 2013 (GBl. S. 55) ist unter anderem das Kommunalwahlrecht geändert worden. Die wichtigsten Änderungen bestehen in der Herabsetzung des aktiven Wahlrechts, das nun ab 16 Jahren gilt, in der Neuberechnung der Sitzverteilung im Kreistag nach dem Höchstzahlverfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (vormals d Hondt) und im Wegfall der sogenannten Wahlkreisausschüsse. Bei der Sitzung am 20. März 2013 wählte der Kreistag erneut Reinhard Frank zum Landrat. Nun laufen die Vorbereitungen für die Wahl des Gremiums selbst.

3 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Seite 163 Außerdem wurden im Jahr 2013 bei den Amtsgerichten im Main-Tauber- Kreis sowie dem Landgericht Mosbach und dem Landgericht Ellwangen die Haupt-, Hilfs- und Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2014 bis 2018 durch einen so genannten Schöffenwahlausschuss bei den Amtsgerichten gewählt, der aus dem Richter beim Amtsgericht (als Vorsitzenden), einem Verwaltungsbeamten (Mitarbeiter des Kommunal- und Rechnungsprüfungsamtes) sowie sieben Vertrauenspersonen als Beisitzer besteht. Die Vertrauenspersonen wurden vom Kreistag des Main-Tauber-Kreises in der öffentlichen Sitzung am 17. April 2013 gewählt. Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt begleitete diesbezüglich die Neuwahl der Schöffen. 1.3 Reform des Gemeindewirtschaftsrechts / Einführung der Doppik Die gemeindehaushaltsrechtlichen Regelungen zum Neuen Kommunalen Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR), der sogenannten Kommunalen Doppik, sind vom Landtag von Baden-Württemberg in der letzten Legislaturperiode am 22. April 2009 im Rahmen des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts beschlossen worden. Der damalige Gesetzesbeschluss hatte die Einführung des NKHR bei allen baden-württembergischen Kommunen spätestens zum Jahr 2016 vorgesehen. Die Kommunen sollten ferner spätestens im Jahr 2018 ihren ersten kommunalen Gesamtabschluss nach neuem Recht erstellen, mit dem Rechnung über sämtliche Aktivitäten gelegt und in der die Vermö- Mit dem Neuen Kommunalen Haushaltsrecht erhalten die Kommunen betriebswirtschaftliche Instrumente, welche die Planungs- und Entscheidungsgrundlagen verbessern und die Transparenz des Haushaltsgeschehens erhöhen. Foto: Andreas Hermsdorf, pixelio gens-, Finanz- und Ertragslage der gesamten kommunalen Betätigung dargestellt wird. stellen, aber nicht unmittelbar zu Auszahlungen führen. Ziel ist dabei, verbrauchte Ressourcen zumindest mittelfristig periodengerecht auszugleichen. Dieser Zeitrahmen wurde mit dem Beschluss des Landtages am 11. April 2013 über das Gesetz zur Änderung Mit dem NKHR erhalten die Kommunen betriebswirtschaftliche Instrumente, gemeindehaushaltsrechtlicher Vorschriften die die Planungs- und Entschei- um vier Jahre hinausgeschoben. Nach der aktuellen Gesetzeslage haben die Gemeinden in Baden- Württemberg spätestens für das Jahr 2020 einen doppischen Haushalt nach dem NKHR zu erstellen. dungsgrundlagen für Kommunalpolitiker und Verwaltungen verbessern und zugleich die Transparenz des Haushaltsgeschehens auch für die Bürger erhöhen. Möglich werden eine ergebnisorientierte und nachhaltige Steuerung der kommunalen Leistungen und Mit einer Einführung des NKHR geht in den Kommunalhaushalten ein Paradigmenwechsel von der Kameraihrer Finanzierung sowie eine Stärkung des wirtschaftlichen Denkens und Handelns in den Kommunalverwaltungen. listik, einer zahlungsorientierten Darstellungsform, in der im Wesentlichen Mit Beginn des Haushaltsjahres 2014 nur Geldflüsse betrachtet werden, stellt im Main-Tauber-Kreis die erste auf die Veranschlagung und Buchung des Ressourcenverbrauchs (Aufwand der Rechtsaufsicht des Landratsamts unterstehende Stadt auf das NKHR um. und Ertrag) sowie der Zahlungsvorgänge (Auszahlungen und Einzahlungen) in einem doppischen Rechnungswesen 1.4 Einführung einer gesplitteten Abwassergebühr einher. So berücksich- tigt das NKHR beispielsweise auch Abschreibungen, die zwar Aufwand dar- Nach dem Urteil des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg (VGH)

4 Seite 164 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt vom 11. März 2010 (Az.: 2 S 2938/08) kam auf Grund der Neuberechnung der Abwassergebühren (Stichwort Niederschlagswasser) ein immenser Verwaltungsaufwand auf die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg zu. Zwischenzeitlich ist im Main-Tauber- Kreis die Einführung der gesplitteten Abwassergebühr fast abgeschlossen. Bis zum 31. Dezember 2013 haben 15 von 16 Gemeinden, die der Rechtsaufsicht des Landratsamtes unterstehen, die gesplittete Abwassergebühr eingeführt. 1.5 Notariats- und Grundbuchamtsreform Zentrales Grundbuchamt Tauberbischofsheim eröffnet Von künftig insgesamt sechs Grundbuchämtern im badischen Teil des Landes Baden-Württemberg haben mittlerweile fünf ihre Arbeit aufgenommen, eines davon ist seit dem 2. Juli 2012 das Grundbuchamt Tauberbischofsheim. Tauberbischofsheim ist damit einer von 13 Standorten landesweit, an denen die bislang 667 Grundbuchämter künftig konzentriert werden. Neues Grundbuchamt Tauberbischofsheim in der Albert-Schweitzer-Straße. wurden bislang nur die Akten des Grundbuchamts der Stadt Tauberbischofsheim übernommen, im ersten Quartal 2014 sollen die Grundbuchämter Külsheim und Lauda-Königshofen folgen, im Jahr 2015 soll dieser Übertragungsprozess abgeschlossen werden. Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt, Sachgebiet Kommunalaufsicht, muss nach der Grundbuchverfügung im Rahmen der Umstellung auf das automatisierte Abrufverfahren für das maschinell geführte Grundbuch die Rechtmäßigkeit der elektronischen Einsichtnahme in das Grundbuch anhand der beim Grundbuchamt geführten Abrufprotokolle stichprobenweise prüfen, in der Regel einmal jährlich. 1.6 Haushaltsdaten der Gemeinden Haushaltsvolumen (ohne Große Kreisstädte): Jahr Verwaltungshaushalt Vermögenshaushalt 2012 rund 173,94 Mio. Euro rund 48,31 Mio. Euro 2013 rund 169,41 Mio. Euro rund 50,07 Mio. Euro Im württembergischen Teil mit insgesamt sieben zentralen Grundbuchämtern wird diese regionale Neustrukturierung erst im Jahr 2015 beginnen, bis zum 1. Januar 2018 soll dieser Reformprozess landesweit abgeschlossen sein. Der Zuständigkeitsbereich des zentralen Grundbuchamts Tauberbischofsheim umfasst den Landgerichtsbezirk Mosbach und den Amtsgerichtsbezirk Sinsheim. Aus dem Main-Tauber-Kreis Zuschüsse an die Gemeinden: Aus dem Ausgleichstock 2013 erhielten die Städte und Gemeinden des Main-Tauber-Kreises (ohne Große Kreisstädte) zur Durchführung einmaliger Vorhaben folgende Zuweisungen: Anträge Zuschusssummen Jahr Zahl d. Anträge davon bewilligt beantragt bewilligt ,207 Mio. Euro 3,225 Mio. Euro ,139 Mio. Euro 5,295 Mio. Euro Gefördert wurden in der Hauptsache der Umbau oder Neubau und die Sanierung von öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Kindergärten, Dorfgemeinschaftshäuser) sowie Straßenbaumaßnahmen.

5 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Seite Realsteuerhebesätze Grundsteuer A: 2013 betrug der Hebesatz bei allen 16 Gemeinden, die der Rechtsaufsicht des Landratsamtes unterliegen, 300 und mehr vom Hundert, bei drei Gemeinden 400 und mehr vom Hundert (v.h.). Jahr Durchschnittshebesatz 377,53 v.h. 378,00 v.h. Grundsteuer B: Der Hebesatz betrug 2013 bei allen 16 Gemeinden 280 und mehr v.h., bei zwölf Gemeinden 330 und mehr v.h.. Jahr Durchschnittshebesatz 347,52 v.h. 350,13 v.h. Gewerbesteuer: Bei der Gewerbesteuer hatten im Haushaltsjahr 2013 zwei Gemeinden einen Hebesatz von 330 v.h., 14 Gemeinden hatten einen Hebesatz von 340 v.h. und mehr (Höchstsatz: 380 v.h.). Jahr Durchschnittshebesatz 347,41 v.h. 347,98 v.h. 1.8 Verschuldung der Gemeinden Zum 31. Dezember 2012 wies die Pro- Kopf-Verschuldung in den Gemeinden eine Bandbreite zwischen 67 Euro und 2285 Euro auf. Der Landesdurchschnitt aller kreisangehörigen Gemeinden lag bei rund 1045 Euro (Kämmereihaushalt ohne Eigenbetriebe). Neun Gemeinden des Main-Tauber-Kreises hatten Anfang 2013 eine Verschuldung über dem Landesdurchschnitt, davon sieben Gemeinden mit mehr als 1300 Euro je Einwohner. Verschuldung der kreisangehörigen Gemeinden (ohne Eigenbetriebe, ohne Große Kreisstädte) Stand Gesamtverschuldung je Einwohner 31. Dezember ,2 Mio. Euro 714 Euro 31. Dezember ,4 Mio. Euro 697 Euro Zu den Schulden der Gemeinden im kommunalen Haushalt sind die Schulden der Eigenbetriebe (Sondervermögen) hinzuzuzählen. Die sechs kreisangehörigen Gemeinden, die Eigenbetriebe gegründet haben, weisen für diese Eigenbetriebe einen Schuldenstand in Höhe von insgesamt rund 41,67 Millionen Euro aus (Vorjahr: 43,67 Millionen Euro). Dies entspricht bei den Eigenbetrieben einer Pro-Kopf-Verschuldung in Höhe von rund 481 Millionen Euro. 1.9 Nettoinvestitionsrate Die finanzielle Leistungskraft der Gemeinden wird im Wesentlichen durch die frei verfügbaren Haushaltsmittel bestimmt. Die sogenannte Nettoinvestitionsrate ergibt sich aus dem Überschuss des Verwaltungshaushaltes (= Zuführungsrate an den Vermögenshaushalt) abzüglich der ordentlichen Tilgungen und der Kreditbeschaffungskosten. Die Nettoinvestitionsraten, die wichtigsten Kennzahlen zur Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit des Haushaltes im jeweiligen Haushaltsjahr, haben sich gegenüber dem Vorjahr im Haushaltsjahr 2013 deutlich verbessert. Nach der Haushaltsplanung erreichten 14 Gemeinden eine Zuführungsrate, um die Schuldentilgung bewirken zu können (Mindestzuführung). Bei zwei Gemeinden konnte laut Haushaltsplan keine ausreichende Zuführung in Höhe der Kredittilgungen erreicht werden und es war sogar (planmäßig) eine umgekehrte Zuführung an den Verwaltungshaushalt notwendig, damit die für die Aufgabenerfüllung notwendigen Ausgabemittel bereitgestellt werden konnten. Jahr Nettoinvestitionsrate je Einwohner (laut Haushaltsplan) 0 Euro 52 Euro 1.10 Rücklagenwirtschaft Die allgemeine Rücklage soll die rechtzeitige Leistung von Ausgaben sichern (Betriebsmittel der Kasse). Zu diesem Zweck muss ein Betrag vorhanden sein, der sich in der Regel auf mindestens zwei v.h. der Ausgaben der Verwaltungshaushalte nach dem Durchschnitt der drei dem Haushaltsjahr vorangegangenen Jahre beläuft (gesetzlicher Mindestbetrag). Zum 31. Dezember 2013 beträgt der Stand der Mindestrücklage aller 16 kreisangehörigen Gemeinden 3,483 Millionen Euro (40 Euro je Einwohner), tatsächlich beläuft sich der Stand der Rücklage am 31. Dezember 2013 auf rund 10,682 Millionen Euro (123 Euro je Einwohner). Diese Angaben sind den Haushaltsplänen der Städte und Gemeinden entnommen. Alle kreisangehörigen Gemeinden zusammen verfügen somit noch über freie Rückla-

6 Seite 166 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt genmittel in Höhe von rund 7,199 Millionen Euro (83 Euro je Einwohner), die hauptsächlich als Eigenfinanzierungsmittel für Investitionsvorhaben oder aber zum Ausgleich der konsumtiven Ausgaben im Verwaltungshaushalt eingesetzt werden (Substanzverzehr) Bürgermeisterwahlen Im Kalenderjahr 2013 fanden in Boxberg, Grünsfeld, Weikersheim und Wittighausen Bürgermeisterwahlen statt. In Boxberg wurde Bürgermeister Christian Kremer am 24. Februar mit 60,14 Prozent der Stimmen zum ersten Mal wieder gewählt. Neu besetzt wurden die Bürgermeisterposten am 10. März in Grünsfeld (Joachim Markert, 62,2 Prozent) und am 15. Dezember in Wittighausen (Marcus Wessels, 87,85 Prozent). Bereits zum zweiten Mal wieder gewählt wurde Klaus Kornberger am 1. Dezember 2013 mit 58,4 Prozent der abgegebenen Stimmen. Im Jahr 2014 wird in Freudenberg ein neues Stadtoberhaupt gewählt Personenstandswesen Das Landratsamt ist untere Aufsichtsbehörde über die 18 Standesämter im Main-Tauber-Kreis (einschließlich Große Kreisstädte). Neben der Fachaufsicht, wozu insbesondere die Prüfung der Standesämter gehört, sind als besondere Aufgaben die Fortführung der Zweitbücher, die Prüfung der von den Standesbeamten vorzulegenden Personenstandsfälle mit Auslandsberührung sowie die Beteiligungsverfahren bei Berichtigungsanträgen und Zweifelsvorlagen an das Amtsgericht zu nennen. Bei den Bürgermeisterwahlen im Jahr 2013 wurden Joachim Markert (Grünsfeld) und Marcus Wessels (Wittighausen) neu in ihre Ämter gewählt; Christian Kremer (Boxberg) und Klaus Kornberger (Weikersheim) wurden in ihren Ämtern bestätigt. Die Schulungen zur Aus- und Fortbildung der Standesbeamten führte das Landratsamt im Jahre 2013 in kundung in Papierform auf die elektronische Registerführung umgestellt haben. Wertheim und Boxberg durch. Im Mittelpunkt der Schulungen standen das Personenstandsrechtsänderungsgesetz, die Verwaltungsvorschrift des Innenministeriums über die Aufsicht im Personenstandswesen und die Vorlagepflichten der Standesämter an die unteren Fachaufsichtsbehörden, die Behördliche Namensänderungen wurden im Jahre 2013 in 13 Fällen beantragt und in elf Fällen durchgeführt. Hierbei handelte es sich sowohl um die Änderung von Familien- als auch von Vornamen bei Kindern und Erwachsenen. Verordnung zur Durchführung des Personenstandsgesetzes sowie der neue Art. 48 Einführungsgesetz zum Bürgerlichen 2. Sachgebiet Rechnungsprüfung (Rechnungsprüfungsamt) Gesetzbuch (EGBGB). Die Aufgaben der örtlichen Prüfung ergeben Nach 3 Abs. 2 Personenstandsgesetz (PStG) sind die Personenstandsre- sich aus der Gemeindeordnung (GemO) ( 110 ff. GemO). gister elektronisch zu führen. Die durch den Gesetzgeber in 75 PStG vorgesehene Übergangszeit endete am 31. Dezember Im Rechnungsprüfungsamt war das Jahr 2013 nochmals geprägt von umsem Spätestens bis zu diefangreichen Prüfungen und Bera- Zeitpunkt mussten alle Standesämter die Personenstandsfälle ausschließlich elektronisch beurkunden, so dass nunmehr alle 18 Standesämter im Main-Tauber-Kreis von der Beur- tungen zur Erstellung der Eröffnungsbilanz mit Stichtag 1. Januar Nach Vorlage und Prüfung der Eröffnungsbilanz konnte diese am 17. Juli 2013 vom Kreistag festgestellt wer-

7 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Seite 167 den. Der erste doppische Jahresabschluss 2011 ist noch in Bearbeitung. Aus den im Jahr 2013 insgesamt durchgeführten Prüfungen war erneut die Erkenntnis zu gewinnen, dass die Verwaltung, abgesehen von geringeren Mängeln, insgesamt ordnungsgemäß arbeitet. Das Rechnungsprüfungsamt hat einen gesetzlichen Auftrag zur Durchführung der örtlichen Prüfung. Demgemäß werden im Laufe des Jahres Prüfungen mit wechselnden Schwerpunkten und nach verschiedenen Methoden und Systemen vorgenommen. Die wesentlichen Ergebnisse werden für die Beteiligten und den Landrat in Prüfungsberichten dargestellt. Neben der Prüfung der Eröffnungsbilanz wurde unter anderem über die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abfallwirtschaft, Energie- und Immobilienmanagement und Kloster Bronnbach, über die Prüfung der Jahresabschlüsse des Tourismusverbandes Liebliches Taubertal, des kommunalen Landschaftspflegeverbandes Main-Tauber e.v., der Energieagentur Main-Tauber-Kreis GmbH über Prüfungen im Sozialbereich und über Einzelprüfungen von sogenannten Verwendungsnachweisen (bei Zuwendungen des Landes etc.) berichtet. Schwerpunkt bei den Pflichtaufgaben der örtlichen Prüfung ist die Prüfung der Jahresabschlüsse des Landkreises Umschlag von Restmüll auf der Kreismülldeponie Heegwald, Besichtigung der laufenden Sanierungsarbeiten am Gebäude Wachbacher Straße 52 in Bad Mergentheim und Illumination des Kreuzganges bei der Bronnbacher Klosternacht: Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe Abfallwirtschaft, Energie- und Immobilienmanagement sowie Kloster Bronnbach überprüft.

8 Seite 168 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt und seiner Eigenbetriebe. Hierbei ist zu unterscheiden zwischen laufenden unterjährigen Prüfungen und Jahresabschlussprüfungen. Die Prüfungen finden mit unterschiedlicher Gewichtung sowohl im Rahmen der Prüfung von Einzelakten als auch von Schwerpunktprüfungen einzelner Sachgebiete statt. Dabei geht es nicht nur darum, Mängel und Fehler aufzudecken, sondern diese vor allem künftig zu vermeiden. Hier hilft auch die angebotene und praktizierte präventive Beratung durch das Rechnungsprüfungsamt. 2.1 Prüfung der Eröffnungs- und Schlussbilanz 2011 Der Kreistag hat 2010 beschlossen, ab dem Jahr 2011 das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) einzuführen. Der Haushalt 2011 ist der erste in der Form der neuen Kommunalen Doppik. Wesentlicher Inhalt dieser Reform ist der vollständige Ausweis der Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten. Mit der Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2011 waren diese Posten zu bewerten und entsprechend auszuweisen. Sie bildet die Grundlage für alle nachfolgenden Jahresabschlüsse und ermöglicht die Darstellung des vollständigen Ressourcenverbrauchs. Das Rechnungsprüfungsamt war in das Verfahren zur Erstellung der Eröffnungsbilanz großteils und auch in Einzelfragen begleitend eingebunden. Vielfach waren Besprechungen und Erörterungen mit der Kämmerei und den Fachämtern erforderlich. In problematischen Einzelfällen der Verwendungsnachweis für den und bei Zweifelsfragen wurde auch die Gemeindeprüfungsanstalt Baden-Württemberg (GPA) beratend eingeschaltet. Landeszuschuss zur Förderung der Strukturen in der Kindertagespflege Weiterbewilligung an den Tagesmütterverein Main-Tauber-Kreis e.v. (Volumen: Die Eröffnungsbilanz vom 1. Juli 2013 Euro) schließt mit einem Volumen von 145,3 der Verwendungsnachweis Landeszuschuss Millionen Euro ab. Das Prüfungsverfahren als Grundlage für die Feststellung der Eröffnungsbilanz durch den Kreistag wurde durchgeführt. Die Eröffnungsbilanz für Psychosoziale Beratungs- und ambulante Behandlungsstelle für Suchtgefährdete und -kranke (Volumen: wurde vom Kreis Euro) tag am 17. Juli 2013 festgestellt. Der der Verwendungsnachweis Landeszuschuss erste doppische Jahresabschluss steht noch aus, gleichfalls die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz durch für den kommuna- len Suchtbeauftragten (Volumen: Euro) die GPA. der Verwendungsnachweis Bundeszuschuss für Frühe Hilfen und 2.2 Verwendungsnachweise Familienhebammen (Volumen: Euro) Staatliche Zuwendungsgeber ver- die Schlussverwendungsnachweise langen in der Regel die örtliche Prüfung der Verwendungsnachweise. Geprüft wurden: für die Straßenbaumaßnahmen Kreisstraßen 2315/2842 als Gemeinschaftsmaßnahme mit dem Hohenlohekreis sowie der Ortsdurchfahrt der Verwendungsnachweis über die Förderung des Sozialpsychiatrischen Dienstes (Volumen: Euro) Windischbuch als Ge- meinschaftsmaßnahme mit der Stadt Boxberg (Volumen: 3,085 Millionen Euro) Team des Sozialpsychiatrischen Dienstes (SpDi): Das Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt hat den Verwendungsnachweis über die Förderung des SpDi geprüft.

9 Geschäftsbericht 2013 Kommunal- und Rechnungsprüfungsamt Seite 169 verschiedene Verwendungsnachweise beim Tourismusverband Liebliches Taubertal (Volumen: Euro). Das Gesamtvolumen bei der Prüfung von Verwendungsnachweisen lag bei rund 3,3 Millionen Euro. Die zweckentsprechende Verwendung der Zuschussmittel konnte jeweils bescheinigt werden. 2.3 Soziale Sicherung Die Aufwendungen für soziale Sicherung belasten den Kreishaushalt nach wie vor in hohem Maße. Deshalb ist es umso wichtiger, die gewährten Leistungen auf ihre förmliche, sachliche und rechnerische Richtigkeit zu überprüfen. Sie werden daher laufend und proportional angemessen in die Prüfung einbezogen. Die Prüfung der Eröffnungsbilanz wie auch die Prüfung der Jahresabschlüsse der Eigenbetriebe erforderte eine hohe Konzentration der Prüfungsressourcen. Im Vergleich zum Vorjahr war deshalb neben der Prüfung sozialleistungsrechtlicher Belange im Rahmen der Eröffnungsbilanz (z.b. Forderungen aus Transferleistungen) wenig Raum für vertiefte Schwerpunktprüfungen im Sozialbereich. Die örtliche Prüfung beschränkte sich zum Jahresende hin auf die Untersuchung verschiedener Verfahrensabläufe beim Sozialamt, Jugendamt und dem Jobcenter sowie eine thematische Prüfung beim Jobcenter im Bereich der Kosten der Unterkunft. Die Quartalsabrechnungen mit dem Auch Verwendungsnachweise des Tourismusverbandes wurden überprüft. Kommunalverband für Jugend und Soziales (KVJS, früher: Landeswohlfahrtsverband LWV) mit einem Gesamtvolumen von rund Euro wurden vollständig geprüft. Es handelt sich hierbei um Erstattungen für Fälle der überörtlichen Kostenträgerschaft im Bereich der Sozial- und Jugendhilfe. 2.4 Kassenprüfungen Eine weitere gesetzlich vorgeschriebene Aufgabe ist die unvermutete Kassenprüfung. Die Kassenprüfung umfasst im Wesentlichen eine Kassenbestandsaufnahme und die Prüfung, ob die Kassengeschäfte ordnungsgemäß ausgeführt werden. Hierzu gehört unter anderem die Feststellung, ob der Zahlungsverkehr ordnungsgemäß abgewickelt wird, die erforderlichen Belege vorhanden sind, die Kasse nach Form und Inhalt nach den Vorschriften verfährt und schließlich die Geldmittel bestmöglich disponiert werden. Die jährlich durchzuführende unvermutete Kassenprüfung bei der Kreiskasse ergab keine Beanstandungen. Die Kassengeschäfte werden ordnungsgemäß abgewickelt. 2.5 Beratungen Das Rechnungsprüfungsamt ist auch präventiv tätig. So werden im Vorfeld von Entscheidungen meist auf Anfrage Beratungen durchgeführt. Beispielhafte Themen sind innerdienstliche Regelungen (zum Beispiel Zuständigkeitsordnung), Satzungen, haushalts- und kassenrechtliche Fragen, Fragen zu Gebührenfestsetzungen, Buchführung und Bilanzierung sowie das Jugend- und Sozialhilferecht. 2.6 Interkommunale Zusammenarbeit Die interkommunale Zusammenarbeit in der örtlichen Prüfung ist insbesondere für kleinere Rechnungsprüfungsämter von Bedeutung. Der Erfahrungsaustausch mit anderen Kreisen bringt nützliche Erkenntnisse. Das Rechnungsprüfungsamt ist deshalb Mitglied der Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Kreisrechnungsprüfungsämter beim Landkreistag. Neben dem Informationsaustausch dienen die Tagungen der Arbeitsgemeinschaft, die in der Regel zweimal jährlich stattfinden, der Erörterung komplexer, allgemein bedeutsamer Themen der Finanzkontrolle. Weitere Kontakte bestehen zu Arbeitsgemeinschaften der Prüfungsämter anderer Landkreise und Städte in Baden- Württemberg, zum Teil auch bei Workshops einzelner Fachgebiete. In diesem Rahmen werden auch Checklisten und Ablaufpläne für Prüfungen erarbeitet und damit Standards geschaffen, die der Finanzkontrolle in den Landkreisen als einheitliche Arbeitsbasis dienen können.

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