(Un-)Wissen schadet dem Absatz - Auswirkungen auf Auswahl, Qualifikation und Führung im Versicherungsvertrieb
|
|
- Thilo Blau
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 (Un-)Wissen schadet dem Absatz - Auswirkungen auf Auswahl, und Führung im Versicherungsvertrieb Prof. Dr. Rolf Arnold Institut für Versicherungswesen Fachhochschule Köln Claudiusstraße 1 D Köln 1 Überblick Veränderungen 1: Vermittlungsverhalten Veränderungen 2: Anforderungen an die Vertriebssituation im Spannungsfeld zwischen Umsatz, Gewinn und Ethik Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit 2
2 Veränderungen 1: Vermittlungsverhalten Vermittlerbezogene Informationspflicht: Versicherungsmakler oder Versicherungsvertreter Produktbezogene Beratungspflichten - Beratungsgrundlage des Versicherungsvertreters - Beratungsgrundlage des Versicherungsmaklers Beratungsgrundlage des Vermittlers - Komplexität der Versicherung - offensichtliche Lebenssituation des Kunden - Beratungsaufwand zu Versicherungsprämie 3 Veränderungen 1: Vermittlungsverhalten Dokumentationspflichten: Beratungsprotokoll - Wünsche und Bedürfnisse des Kunden - Rat Begründung - Kaufentscheidung - Markuntersuchung 4
3 Überblick Veränderungen 1: Vermittlungsverhalten Veränderungen 2: Anforderungen an die Vertriebssituation im Spannungsfeld zwischen Umsatz, Gewinn und Ethik Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit 5 Veränderungen 2: Anforderungen an die Gewerbeerlaubnis und Registrierung sstandards für Versicherungsvermittler Nachweis der erforderlichen 6
4 Veränderungen 2: Anforderungen an die sstandards für Versicherungsvermittler - Wachsende Komplexität der Risikosituationen und der Produktlösungen - nicht zeitpunkt- sondern zeitraumbezogen - : fachlich und persönlich - als Chance zur Imageverbesserung 7 Veränderungen 2: Anforderungen an die Nachweis der erforderlichen Differenziert: Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter, Vertriebsgesellschaften, Nebenberufler - Versicherungsfachmann/-fachfrau (BWV) - Fachwirt/-in für Finanzberatung(IHK).. - Anerkennung berufspraktischer Tätigkeiten Änderungen der slandschaft in der Versicherungswirtschaft 8
5 Veränderungen 2: Anforderungen an die Neues Berufsbild in der Erstausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Bachelorstudiengang Versicherungswesen mit Versicherungsvermittlungsschwerpunkt - 3 Jahre Integration der Versicherungsausbildung möglich - Schwerpunkte des Studiums: Versicherungsprodukte und Management des Makler- und Agenturbetriebs 9 Überblick Veränderungen 1: Vermittlungsverhalten Veränderungen 2: Anforderungen an die Vertriebssteuerung im Spannungsfeld zwischen Umsatz, Gewinn und Ethik Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit 10
6 Vertriebssteuerung im Spannungsfeld zwischen Umsatz, Gewinn und Ethik Umsatzwachstum und Marktanteilszuwächse durch Ausweitung der Vertriebseinheiten und der Vertriebswegevielfalt Vertriebseffizienz durch Konzentration und der Vertriebseinheiten Kundenorientierung als Verkaufsargument oder Kundenorientierung als Maßstab der Vertriebsethik 11 Überblick Veränderungen 1: Vermittlungsverhalten Veränderungen 2: Anforderungen an die Vertriebssteuerung im Spannungsfeld zwischen Umsatz, Gewinn und Ethik Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit 12
7 Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit Auswahl und Selektion - Konzentration auf Versicherungsvertreter mit Erfolgs- und Lernpotentialen - Selbständige Versicherungsvermittler: kleinere Versicherungsmakler zu Versicherungsvertretern - Gemeinschaftspraxis der Versicherungsmakler - Bereinigung um gering qualifizierte Versicherungsvermittler 13 Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit Qualifizierung - Versicherungsfachfrau/-mann BWV oder alternative Qualifizierungen - Lebenslanges Lernen: Akkreditierung von Versicherungsvermittlern (Versicherungsvertreter und Versicherungsmakler) - Rating von Vertriebsgesellschaften 14
8 Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit Kundenorientierung und Vertriebsethik - Rechtlicher Sanktionsrahmen: Beratungs- und Dokumentationspflichten - Persönliche Kompetenz: Wahrheit und Klarheit - Anreizsystem: Beratung und Kundenbindung als Faktoren für Provisionen - Transparente Produktgestaltungen 15 Praktische Herausforderungen für die Personalarbeit FAZIT Auswahl und Selektion: Marktmechanismen statt gesetzliche Mindeststandards Dynamische statt statischer Nachweis Rating der Vermittlungsqualifikation Kundenorientierung durch Vertriebsethik: Anreizsysteme für Vermittler und Produktgestaltung 16
Prof. Dr. Peter Schimikowski FH Köln, Institut für Versicherungswesen
Informations-, Beratungsund Dokumentationspflichten des Versicherungsvermittlers Prof. Dr. Peter Schimikowski FH Köln, Institut für Versicherungswesen Ausgangssituation Informations- und Beratungspflichten
MehrDie Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung
Praktikerseminar Europäische Versicherungswirtschaft und Privatrecht Nürnberg, 25. Juni 2003 Die Umsetzung der EU-Richtlinie über Versicherungsvermittlung Berufszulassung von Versicherungsvermittlern Rechtsanwalt
MehrDie Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft gut beraten
Die Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft gut beraten Start: 01.01.2014 Wolfgang Schwarzer 23. November 2015 gut beraten die beteiligten Verbände Forderungen aus IMD II (Vermittlerrichtlinie)
MehrNeue Pflichten für Vermittler
Neue Pflichten für Vermittler Informations- und Dokumentationspflichten Hubertus Münster Rechtsanwalt Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn Berlin - Brüssel Informationspflichten Ausgangspunkt:
Mehrgut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland
gut beraten Weiterbildung der Versicherungsvermittler in Deutschland Gerald Archangeli Vizepräsident BVK 7. Versicherungstag Heilbronn 09.10.2014 Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Bonn
Mehr.LAP. Stand: 1.10.2013. Your Success Our Passion
.LAP Your Success Our Passion Synopse GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2010, GDV-Verhaltenskodex Vertrieb 2013, Gesetz und sonstige Normen (untergesetzliche, aufsichtsrechtliche Normen und sonstige Verbandsregelwerke)
MehrEntwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts
Deutscher Bundestag Drucksache 16/1935 16. Wahlperiode 23. 06. 2006 Gesetzentwurf der Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes zur Neuregelung des Versicherungsvermittlerrechts A. Problem und Ziel DiegewerbsmäßigeVermittlungvonVersicherungenistderzeitinDeutschland
MehrWorkshop III. Zukunftswerkstatt Versicherungsvermittlung: Einsatz von Social Media. Gerald Archangeli Hubertus Münster Andreas Vollmer
Workshop III Zukunftswerkstatt Versicherungsvermittlung: Einsatz von Social Media Gerald Archangeli Hubertus Münster Andreas Vollmer 04.05.2012 JHV 2012 Oldenburg Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
MehrUmsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie
Umsetzung der Versicherungsvermittler- Richtlinie IHK Heilbronn-Franken www.heilbronn.ihk.de/versicherungsvermittler Versicherungsvermittlerrichtlinie - Stefan Gölz 1 Historie Warum gibt es diese Richtlinie?
MehrAmtliche Bekanntmachungen
Amtliche Bekanntmachungen der 28. September 2015 Inhalt 1 Erste Änderung der Studienordnung für den Bachelorstudiengang Betriebswirtschaftslehre/ Business Administration an der Fachhochschule 2 Zweite
MehrPositionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. Versicherungsvermittlung über Internetportale
BUNDESVERBAND DEUTSCHER VERSICHERUNGSKAUFLEUTE e.v. Positionspapier des Bundesverbandes Deutscher Versicherungskaufleute e.v. zu Versicherungsvermittlung über Internetportale Der Bundesverband Deutscher
MehrSACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER
MERKBLATT SACHKUNDENACHWEIS UND SACHKUNDEPRÜFUNG FÜR VERSICHERUNGSVERMITTLER UND VERSICHERUNGSBERATER ALLGEMEINES Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die
Mehr9104-414. Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3
9104-414 Bitte per Fax an :0561-15343 oder mit der Post IVK Versicherungskonzepte Alte Breite 22-34128 Kassel Tel:0561-13 22 3 IVK Versicherungskonzepte Beratungsprotokoll - Verzichtserklärung zwischen
MehrGebundene Versicherungsvermittler. Nr. 171/14
Gebundene Versicherungsvermittler Nr. 171/14 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax:
MehrAuswahlkriterien für den Rat des Maklers Rechtliche Einordnung des Projekts
Auswahlkriterien für den Rat des Maklers Rechtliche Einordnung des Projekts Bochum, 17. Mai 2006 Arbeitskreis EU-Vermittlerrichtlinie Dokumentation Hans-Ludger Sandkühler Institut der Versicherungsmakler
MehrDie Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK
Die Sachkundeprüfung Geprüfter Versicherungsfachmann / -frau IHK Stand: Mai 2013 Ansprechpartner: Christoph Müller Rechtsassessor, Bereich Recht und Steuern Telefon 07121 201-285 oder E-Mail: c.mueller@reutlingen.ihk.de
Mehra) als Versicherungsmakler mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung, aa) mit Erlaubnis nach 34 d Abs. 1 der Gewerbeordnung
INFORMATIONSPFLICHTEN BEIM ERSTEN GESCHÄFTSKONTAKT Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und beratung (VersVermV) haben Versicherungsvermittler und berater die Pflicht, dem Kunden beim
MehrAGV Personalleitertagung Außendienst 2011. Bericht aus dem BWV. Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn
AGV Personalleitertagung Außendienst 2011 Bericht aus dem BWV Thomas Krämer / Dr. Katharina Höhn Inhalte Weiterentwicklung Kaufmann für Versicherungen und Finanzen Die IHK-Kooperation bei der Sachkundeprüfung
MehrHenrik Lehnhardt IHKs Dillenburg und Wetzlar STEP - Studium und Praxis in Kassel
Hochschulwelt Duale Studiengänge Henrik Lehnhardt IHKs Dillenburg und Wetzlar in Kassel Herausforderungen Wissensgesellschaft Wandel des Qualifikationsniveaus Zum Erreichen des Barcelona-Ziels (3% BIP
Mehr5.2 Der Wirtschaftsbereich Finanzdienstleistungen
5.2 Der Wirtschaftsbereich Finanzdienstleistungen Struktur der Unternehmen, Beschäftigten und Umsätze im Jahr 2001 Der Wirtschaftsbereich Finanzdienstleistungen besteht aus den Branchen Kredit- und Versicherungsgewerbe
MehrMERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER. 1. Rechtsgrundlagen
MERKBLATT GEBUNDENE VERSICHERUNGSVERTRETER Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007 grds. als erlaubnispflichtiges
MehrNetzwerknewsletter Mai 2013
1 von 6 04.06.2013 15:00 Falls Sie diesen Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier. Netzwerknewsletter Mai 2013 Liebe Leserin, lieber Leser, im Mai-Newsletter erwarten Sie ein
MehrMediation der Mitarbeiter oder Coaching des Chefs?
Herzlich willkommen Mediation der Mitarbeiter oder Coaching des Chefs? Wann passt welche Intervention? Thomas Robrecht Ablauf heute: 1. Organisation, Führung und Konflikt 2. Konfliktverschärfendes Führungshandeln
MehrEhrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren
Ehrenamtliche weiterbilden, beraten, informieren Inhaltsverzeichnis Regionalentwicklung und 16 Zukunftsprojekte 3 Weiterbildung worum geht es? 4 Ein konkretes Beispiel 5 Seminar Freiwilligenmanagement
MehrV E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R K U N D E N I N F O R M A T I O N U N D D O K U M E N T A T I O N
Stand: 14. Dezember 2011 V E R S I C H E R U N G S V E R M I T T L E R K U N D E N I N F O R M A T I O N U N D D O K U M E N T A T I O N 1. Welche Informationspflichten bestehen beim ersten Geschäftskontakt
MehrPerform. Succeed. Be Yourself. Sales Management Program. Mein Weg. www.allianz.ch/smp
Perform. Succeed. Be Yourself. Sales Management Program Mein Weg www.allianz.ch/smp Was wir Ihnen bieten Das Sales Management Program ist das Sprungbrett für Ihre Karriere, denn nirgendwo sonst lernen
MehrArbeitsplatz Schule. Ergebnisse der Onlinebefragung. Wien, 31. März 2008
Arbeitsplatz Schule Ergebnisse der Onlinebefragung Wien, 31. März 2008 1. Überblick Online Befragung Ziele Erhebung eines aktuellen Stimmungsbildes unter zufällig ausgewählten LehrerInnen (Stichprobe:
MehrInformationen zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen
Informationen zur Ausbildung Kaufmann/Kauffrau für Versicherungen und Finanzen Stand: November 2015 Schule vorbei und jetzt wollen Sie Andere unterstützen Abwechslungsreiche Aufgaben Praktische Erfahrungen
MehrGeprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen
* Steuerung und Führung im Unternehmen Rahmenplan Thema Punkte ca. 1.4 Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf die betriebliche Rechnungslegung darstellen 1.6 Funktionsbereiche der Personalwirtschaft
MehrDiese Verpflichtung trifft auch produktakzessorische Versicherungsvermittler, die Inhaber einer Erlaubnisbefreiung nach 34 d Abs. 3 GewO sind.
Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende Versicherungsvermittler
MehrDiversity Umfrage. Dokumentation / Januar 2015
Diversity Umfrage Dokumentation / Januar 2015 Ziel und Rahmen der Umfrage Ziel: die Vielfalt der Unternehmen erfassen, um einen Überblick über das Diversity Management und die Aktivitäten in der Region
MehrEXZELLENTE MANAGEMENT- UNTERSTÜTZUNG AUF ZEIT
EXZELLENTE MANAGEMENT- UNTERSTÜTZUNG AUF ZEIT SIE SUCHEN WIR FINDEN Temporäre Verstärkung in Fach- und Managementpositionen Ob bei der Einführung neuer Prozesse, bei Wachstums- oder Sanierungsprojekten
MehrNettopolicen - Honorarberatung - quo vadis?
Humboldt-Universität zu : Juristische Fakultät 11. Februar 2009 Was ist das? Makler erhält vom Kunden für jeden vermittelten Vertrag eine Vermittlungsgebühr. Makler erhält vom Versicherer für die Vermittlung
MehrInformationspflichten beim ersten Geschäftskontakt
Stand: 1. August 2015 Informationspflichten beim ersten Geschäftskontakt I. Pflichtangaben nach 11 VersVermV Nach 11 der Verordnung über die Versicherungsvermittlung und -beratung (VersVermV) haben gewerbetreibende
MehrChance für die Kundenbeziehung?
Chance für die Kundenbeziehung? Sechs Thesen, warum die Branche profitieren kann Prof. Horst Müller-Peters Institut für Versicherungswesen Fachhochschule Köln www.ivw-koeln.de horst.mueller-peters@fh-koeln.de
MehrKranken- und Unfallversicherungen
Fachwirt-Literatur Kranken- und Unfallversicherungen Fach- und Führungskompetenz für die Assekuranz. Geprüfter Fachwirt für Versicherungen und Finanzen / Geprüfte Fachwirtin für Versicherungen und Finanzen
MehrRequirements Engineering auf dem Weg zur Professionalisierung. Swiss Requirement Night, 3. September 2014, Patrik Riesen
Requirements Engineering auf dem Weg zur Professionalisierung Swiss Requirement Night, 3. September 2014, Patrik Riesen Berner Wirtschaft, Fachhochschule Gesundheit Haute & Soziale école Arbeit spécialisée
MehrDuale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart. BWL- Versicherung. Besuchen Sie uns im Internet www.dhbw-stuttgart.de/versicherung
Duale Hochschule Baden-Württemberg Stuttgart BWL- Versicherung Besuchen Sie uns im Internet www.dhbw-stuttgart.de/versicherung PRAXISINTEGRIEREND DER STUDIENGANG Die Versicherungswirtschaft bietet ein
MehrWas ist ein Versicherungsmakler?
Was ist ein Versicherungsmakler? unabhängige Beratung und Betreuung Versicherungscheck vorhandener Versicherungen Versicherungsvergleich von über 100 Versicherungsgesellschaften lebensbegleitende Versicherungskonzepte
MehrVereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes durch Masterabschluss an Fachhochschulen
Ständige Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder Ständige Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland Vereinbarung Zugang zu den Laufbahnen des höheren Dienstes
MehrWir vermitteln sicherheit
Wir vermitteln sicherheit 2 3 Eine solide basis für unabhängige Beratung wir vermitteln sicherheit Als unabhängiger Versicherungsmakler sind wir für unsere Geschäfts- und Privatkunden seit 1994 der kompetente
MehrNeue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen
Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen (Hochschulbereich) Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen in telematisch und multimedial unterstützten Studiengängen
MehrAbbildungsverzeichnis. Tabellenverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis. 1. Versicherungsvertrieb als Berufsperspektive 1
Inhaltsverzeichnis Abbildungsverzeichnis Tabellenverzeichnis Abkürzungsverzeichnis XI XII XV 1. Versicherungsvertrieb als Berufsperspektive 1 1.1 Bedeutung, Aufgaben und Ziele des Versicherungsvertriebs........
MehrWarum ist ein Versicherungsmakler so wertvoll für Sie? Der feine Unterschied zwischen bedarfsorientierter Beratung und Produktverkauf
Warum ist ein Versicherungsmakler so wertvoll für Sie? Der feine Unterschied zwischen bedarfsorientierter Beratung und Produktverkauf Checkliste Was gute Berater auszeichnet opolja, Fotolia #6577279 Uns
MehrDatum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009
Makler FAKT Informationen im Überblick Datum 12.08.2009 Ausgabe 05/2009 Vertriebskommunikation Herr/Frau E-Mail Mirko Oliver Sorge G_RUVFAKT@ruv.de Allgemeine Informationen zum Geldwäschegesetz Am 21.
MehrGeprüfte Fachwirte für Versicherungen und Finanzen
Seite 1/8 Steuerung und Führung im Unternehmen 4 Absatz 1 Nr. 4 Auswirkungen unternehmerischer Entscheidungen auf die betriebliche Rechnungslegung darstellen 4 Absatz 1 Nr. 6 Funktionsbereiche der Personalwirtschaft
MehrDOMCURA fördert Weiterbildung in den Bereichen Komposit und Personen
Zurich Versicherung und IUBH starten Service-Studiengang (ac) Die Internationale Hochschule Bad Honnef Bonn (IUBH) und die Zurich Gruppe Deutschland führen gemeinsam den Bachelor-Studiengang Servicemanagement
MehrIm Handels-, Genossenschafts- oder Vereinsregister eingetragener Name mit Rechtsform:
(zurück an) Industrie- und Handelskammer Potsdam Breite Straße 2 a - c 14467 Potsdam HINWEIS: Bei Personengesellschaften (z.b. BGB-Gesellschaft, OHG, GmbH & Co. KG) hat jeder geschäftsführungsberechtigte
MehrKOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Rentenzahlung
Einfach.Anders. KOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung mit Rentenzahlung KOKON Income protect Erwerbsunfähigkeitsversicherung Produkt KOKON Income protect ist eine Risikoversicherung für
MehrÖffentlich-rechtliche Voraussetzungen der Vermittlertätigkeit 59
VII Inhaltsübersicht Erster Teil Allgemeines, Neuerungen, Überblick 1 Zweiter Teil Öffentlich-rechtliche Voraussetzungen der Vermittlertätigkeit 59 Dritter Teil Die Rechtsstellung des Versicherungsvertreters
MehrDie Führungskraft in der Assekuranz
Die Führungskraft in der Assekuranz Leitlinien/Leitbilder/Kernkompetenzen Definiert durch den VGA Führungskraft Visionäre Eignung/ Marktbeobachtung Fachliche Qualifikation Managementqualifikation Führungsgrundsätze
Mehrgut beraten Aktueller Sachstand zur Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft
gut beraten Aktueller Sachstand zur Weiterbildungsinitiative der Versicherungswirtschaft RA Hubertus Münster Geschäftsführer Münchner Vermittlertag 2014 24. Juni 2014, München Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute
MehrMehrfachvertreter oder Makler
Ausrichtung der Dienstleistung Vermittlung von Versicherungen und Finanzdienstleistungsprodukten als Mehrfachvertreter oder Makler Bremen 14.03.2011 Rechtsanwalt Jürgen Evers Prognosen zur Entwicklung
Mehr1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die
Die gesetzliche Definition der Anlageberatung 1 Abs. 1 a Satz 2 Nr. 1 a KWG definiert die Anlageberatung als die Abgabe von persönlichen Empfehlungen an Kunden oder deren Vertreter, die sich auf Geschäfte
Mehr3. Angaben zu einer bisherigen Tätigkeit als Versicherungsvermittler
IHK Ulm Versicherungsvermittler Olgastraße 97-101 89073 Ulm Antrag auf Befreiung von der Erlaubnispflicht gemäß 34 d Abs. 3 GewO - Antragsteller: Juristische Person (z. B. GmbH, AG, e.g., e.v.) - Hinweise:
MehrAnnexvermittler. Nr. 172/09
Annexvermittler Nr. 172/09 Ansprechpartnerin: Ass. Katja Berger Geschäftsbereich Recht Steuern der IHK Nürnberg für Mittelfranken Ulmenstraße 52, 90443 Nürnberg Tel.: 0911/13 35-390 Fax: 0911/13 35-150390
MehrArbeitgeber im Spannungsfeld zwischen Qualitäts- und Kostendruck: Anforderungen an das Personalmanagement
S1 Prof. Dr. Jutta Rump Ernst-Boehe-Str. 4 67059 Ludwigshafen 0621 / 5203-238 jutta.rump@ibe-ludwigshafen.de Arbeitgeber im Spannungsfeld zwischen Qualitäts- und Kostendruck: Anforderungen an das Personalmanagement
MehrBerufsbild Personaldienstleistungskaufmann/-frau
Berufsbild Personaldienstleistungskaufmann/-frau Ariane Durian Stellvertretende Bundesvorsitzende Landesbeauftragte für Baden-Württemberg Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen e.v. (igz e.v.)
MehrLebenslanges Lernen:
Lebenslanges Lernen: Weiterbildungsstudium Communication Center Management an der Hochschule Bremerhaven Förderverein der Hochschule Bremerhaven Prof. Dr. Heike Simmet 16.7.2007 1 Lebenslanges Lernen:
MehrPraxis-Check: Medienbildung an deutschen Schulen
Praxis-Check: Medienbildung an deutschen Schulen ein Zwischenresümee im März 2014 Ein gemeinsames Projekt von in Trägerschaft der Initiative D21 1 Warum der Praxis-Check? Vor allem gilt es ( ), eine digitale
MehrFit für die Herausforderungen von morgen
Fit für die Herausforderungen von morgen Michael Brücken, M. A. Handwerkskammer zu Köln Prof. Dr. Wolfgang Kothen Fachhochschule des Mittelstands Was erwartet uns Herausforderungen für das Handwerk Globalisierung
MehrVorteile einstreichen
Vorteile einstreichen Das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) Wichtige Informationen für unsere Kunden Viele Vorteile für Sie als Kunden Das Versicherungsvertragsgesetz (VVG) regelt die Rechte und Pflichten
MehrA. Einführung. Als Auslöser dieser Diskussionen kann man eine Studie von Habschick und Evers im Auftrag des damaligen Bundesministeriums für
A. Einführung Die Arbeit der Versicherungsvermittler ist Gegenstand langanhaltender gesellschaftlicher und politischer Diskussionen. Dabei wird das Hauptaugenmerk auf eine Fehlsteuerung der Versicherungsvermittler
MehrBachelor-Modelle mit der Verzahnung von Berufsausbildung und akademischer Bildung
Bachelor-Modelle mit der Verzahnung von Berufsausbildung und akademischer Bildung (am Beispiel des Hamburger Logistik-Bachelor) HFH - Hamburger Fern-Hochschule HIBB-Fachtagung Berufsbildung 2020, Hamburg
MehrAPRIL Deutschland Ihr starker Partner
APRIL Deutschland Ihr starker Partner APRIL Deutschland Ihr starker Partner Kompetente Lösungen für Ihren Erfolg Wer national oder international nach innovativen Dienstleistungen in den Bereichen Outsourcing
MehrFreiheit + Verantwortung Standort Service. Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK
Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau IHK Sachkundeprüfung Finanzanlagenfachmann/-frau Die Sachkundeprüfung besteht aus einem schriftlichem und einem praktischen Teil Der schriftliche Teil gliedert
MehrTitelbild. Einladung. Towers Watson P&C Forum 2015. Am Mittwoch, den 9. Dezember 2015 im Excelsior Hotel Ernst in Köln
Titelbild Einladung Towers Watson P&C Forum 2015 Am Mittwoch, den 9. Dezember 2015 im Excelsior Hotel Ernst in Köln Wir freuen uns auf Sie. Unsere erfolgreiche Veranstaltungsreihe für Führungskräfte geht
MehrIHK Versicherungsvermittler-Forum. 2 Jahre neues Versicherungsvermittlerrecht: Erfahrungen und Blick in die Zukunft
2 Jahre neues Versicherungsvermittlerrecht: Erfahrungen und Blick in die Zukunft Dr. Friedemann Götting-Biwer Leiter Geschäftsfeld Recht/Innovation/Umwelt f.goetting@wiesbaden.ihk.de Rückblick: EU-Richtlinie
MehrWegleitung. 3. ob er als Makler oder als Agent tätig wird 4. die Beschwerdemöglichkeit betreffend die Versicherungsvermittlung
Wegleitung zu den Informations- und Beratungspflichten gemäss Art. 13 ff Versicherungsvermittlungsgesetz (VersVermG) Diese Wegleitung dient als Orientierungshilfe zur Einhaltung der gesetzlich normierten
MehrEntwicklung eines einheitlichen Systems der Leistungserfassung in der wissenschaftlichen Weiterbildung. Arbeiten Weiterbilden - Studieren
BLK-Modellversuch Entwicklung eines einheitlichen Systems der Leistungserfassung in der wissenschaftlichen Weiterbildung Arbeiten Weiterbilden - Studieren Christa Heinrich, FH Potsdam Katja Kersten, FH
MehrDeliver on the promise.
unserem Hauptsitz in Adliswil oder in Nyon im Bereich Claims Nicht-Leben eine bzw. einen Trainee Claims Was Sie im Bereich Nicht-Leben Bereich Claims erwartet Sie haben Einblicke in die abwechslungsreiche
MehrEntfalten Sie Ihr Potenzial bei der Barmenia.
Entfalten Sie Ihr Potenzial bei der Barmenia. Barmenia Krankenversicherung a. G. (gegründet 1904) Barmenia Lebensversicherung a. G. (gegründet 1928) Ausbildung zum Kaufmann/zur Kauffrau für Versicherungen
MehrSachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn*
Bereich Sach- und Fachkundeprüfung Merkblatt zur Februar 2007 Sachkundeprüfung VersicherungsvermittlerIn/-beraterIn* Anmerkung: Wir haben in dieser Fassung bereits den Verordnungsentwurf vom 18.12.2006
MehrPersönliche Voraussetzungen und Eignungen des Firmengründers. Richard Brunner IHK Regensburg Geschäftsstelle Cham Gründerschulung im Landratsamt Cham
Persönliche Voraussetzungen und Eignungen des Firmengründers Richard Brunner IHK Regensburg Geschäftsstelle Cham Gründerschulung im Landratsamt Cham Persönliche Voraussetzungen Eignung Selbstständigkeit:
Mehr2. Was sind die inhaltlichen Anforderungen an die Sachkundeprüfung?
Stand: Juni 2014 DIE SACHKUNDE 1. Allgemeines zum Sachkundenachweis Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrEs gibt verschiedene Möglichkeiten die Sachkunde nachzuweisen. Z. B. kann bei der IHK eine Sachkundeprüfung abgelegt werden.
Stand: 22. November 2011 Die Sachkunde 1. Wer benötigt die Sachkunde? Grundsätzlich benötigt jeder, der gewerbsmäßig als Versicherungsvermittler oder als Versicherungsberater tätig werden möchte, die Erlaubnis
MehrVERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG
MERKBLATT VERSICHERUNGSVERMITTLER MIT ERLAUBNISBEFREIUNG Im Zuge der Umsetzung der Versicherungsvermittlerrichtlinie in nationales Recht wurde die Tätigkeit von Versicherungsvermittlern zum 22.05.2007
MehrMusterbeispiele für Erstinformationen (HaufeIndex: 1720300)
Musterbeispiele für Erstinformationen (HaufeIndex: 1720300) Die Gesetzesbegründung nennt die Visitenkarte als geeignetes Medium zur Umsetzung der Erstinformationspflicht. Viele Versicherer wollen diese
MehrErteilung einer Erlaubnisbefreiung als Versicherungsvermittler nach 34 d Abs. 3 GewO. Eintragung in das Vermittlerregister nach 34 d Abs.
(Absender) Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg Geschäftsbereich Recht und Steuern Kerschensteinerstr. 9 63741 Aschaffenburg Antrag auf (Zutreffendes bitte ankreuzen) Erteilung einer Erlaubnisbefreiung
MehrWirtschaftsingenieurwesen Duale Hochschule. Maria Lamanna, DH-Studentin Wirtschaftsingenieurwesen
Maria Lamanna, DH-Studentin Wirtschaftsingenieurwesen Dürr Dental ist ein Familienunternehmen im besten Sinn. Als Mitarbeiter fühlt man sich wirklich geschätzt und ist mehr als nur eine Nummer. Was mich
Mehragens 2009 Sicherheit als Bestandteil eines integrierten Compliance Systems aus betriebswirtschaftlicher Sicht
agens 2009 Sicherheit als Bestandteil eines integrierten Compliance Systems aus betriebswirtschaftlicher Sicht 25.03.2009 Compliance ist das Thema in den Medien 2 Compliance ist das Thema in den Medien
MehrVermögensschadenshaftpflichtversicherung
Dieses Dokument finden Sie unter www.ihk-berlin.de unter der Dok-Nr. 108525 Vermögensschadenshaftpflichtversicherung für Versicherungsvermittler, -berater Versicherungsvermittler (Versicherungsvertreter,
MehrWas müssen KFZ-Händler und andere Gewerbetreibende
Stand: Oktober 2015 Was müssen KFZ-Händler und andere Gewerbetreibende beachten? Regeln für die produktakzessorischen Versicherungsvermittler 1. Welche Veränderungen kommen auf die Gewerbetreibenden zu,
MehrLeadership - Chancen und Grenzen eines globalen Ansatzes. Abschließende Thesen
Leadership - Chancen und Grenzen eines globalen Ansatzes Abschließende Thesen management management forum wiesbaden, forum wiesbaden 2008 wolfgang schmidt, mitglied im DBVC und DGAT sandhasenweg 12 D-65207
MehrInhaltsverzeichnis VII EINLEITUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG... 1. A Problemdarstellung...1 B Gang der Untersuchung... 4
Inhaltsverzeichnis EINLEITUNG UND GANG DER UNTERSUCHUNG... 1 A Problemdarstellung...1 B Gang der Untersuchung... 4 KAPITEL I - RECHTSTATSACHEN UND VERGLEICH MIT EUROPÄISCHEN STAATEN...6 A Maklertätigkeit
MehrLünendonk - Trendstudie 2009 Der Markt für Interim Management in Deutschland
Lünendonk - Trendstudie 2009 Der Markt für Interim Management in Deutschland in Zusammenarbeit mit Impressum Herausgeber: Lünendonk GmbH Ringweg 23 87600 Kaufbeuren Telefon: +49 8341 96 636-0 Telefax:
MehrPortfolio zur Analyse der Personalqualität
> Der Zweck und Ihr Nutzen Das Personal-Portfolio ist ein Instrument, das bei der langfristig-strategischen Beurteilung Ihres Mitarbeiterpotentials unterstützt. In einer zweidimensionalen Matrix werden
MehrStudium trifft Berufserfahrung Neue Ansprüche an das akademische Lehrformat?!
Studium trifft Berufserfahrung Neue Ansprüche an das akademische Lehrformat?! Auftaktveranstaltung Flexibilisierung und Mobilität im Europäischen Hochschulraum Forum C: Anrechnung und Durchlässigkeit:
MehrVersicherungstag 2015
Versicherungstag 2015 Aktuelles zur Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Julia Kapp 21. April 2015 Umsetzung der Wohnimmobilienkreditrichtlinie Die Richtlinie 2014/17/EU vom 4. Februar 2014 über
MehrMarketing und Vertrieb in der Versicherungsbranche an der Schwelle zum 21. Jahrhundert
Univ.-Prof. Dr. Wolfgang Fritz Marketing und Vertrieb in der Versicherungsbranche an der Schwelle zum 21. Jahrhundert AP Nr.99/06 Technische Universität Braunschweig Braunschweig 1999 ISBN 3 933628-05-9
MehrHerzlich willkommen. Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler 28.2.2013
Herzlich willkommen Vermittlertreff für Finanzanlagen-und Versicherungsvermittler Vermittlertreff Chart-Nr. 1 Agenda I II III Das neue Finanzanlagenvermittlerrecht: Überblick und Fragen aus der Praxis
MehrMaster-Zulassungsordnung (MZO)
Master-Zulassungsordnung (MZO) für den Master-Studiengang Digital Business Management (M.A.) (Vollzeit und Weiterbildung) der RHEINISCHEN FACHHOCHSCHULE KÖLN University of Applied Sciences Rechtsträger:
MehrAktuelle Stellenangebote Mai 2015
verband Remscheid e.v. Aktuelle Stellenangebote Mai 2015 1. Pflegedienstleitung (m/w) Vollzeit für ambul. Pflegedienst 2. Päd. Fachkraft für eine Vertretungsstelle 3. Examinierte Pflegefachkraft (m/w)
MehrDie Entwicklung einer Balanced Scorecard zur Steuerung einer Verwaltung
Die Entwicklung einer Balanced Scorecard zur Steuerung einer Verwaltung am Beispiel der Leitstelle Älter werden in der Auftraggeber: Jonas Becht, Daniel Keller, Anika Libon, Sarah Röckemann, Daniela Zelasek
MehrVortrag auf dem 13. Logistik-Tag der Kühne-Stiftung am 20. November 2014
Vortrag auf dem 13. Logistik-Tag der Kühne-Stiftung am 20. Strategisches Talentmanagement in China: Qualifizierte Mitarbeiter finden und binden Prof. Dr. Yasmin Mei-Yee Fargel Institut für deutsch-chinesische
MehrInformationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014)
Informationen zur (SIGNAL IDUNA AB-RKV 2014) 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 Einwilligung in die Erhebung und Verwendung von Gesundheitsdaten und Schweigepflichtentbindungserklärung
MehrNetzwerknewsletter Februar 2013
Seite 1 von 5 Falls Sie diesen Newsletter nicht korrekt angezeigt bekommen, klicken Sie bitte hier. Netzwerknewsletter Februar 2013 Liebe Leserin, lieber Leser, in unserem Februar-Newsletter befassen wir
MehrEinflussmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretung auf die betriebliche Weiterbildung
Einflussmöglichkeiten betrieblicher Interessenvertretung auf die betriebliche Weiterbildung Prof. Dr. Carola Iller, Johannes Kepler Universität Institut für Pädagogik und Psychologie 1 Fragen Was ist mit
Mehr«Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen
18 «Eine Person ist funktional gesund, wenn sie möglichst kompetent mit einem möglichst gesunden Körper an möglichst normalisierten Lebensbereichen teilnimmt und teilhat.» 3Das Konzept der Funktionalen
Mehrmöglicher Umfang der Erlaubnis gem. 34 f GewO der Sachkundeprüfung oder unbeschränkt, wenn gleichgestellte Berufsqualifikation vorliegt
für Finanzanlagenvermittler und Seite 1 / 6 Ich bin seit oder Anlageberater gem. 34 c GewO und verfüge über eine Erlaubnis nach Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3 01.01. 2006 oder später ja, erforderlich abhängig
Mehr