Forum Shopping Reloaded? VonEleganz bis Ignoranz gerichtlicher ESUG-Anwendung. Köln, 20. September 2012
|
|
- Cathrin Busch
- vor 5 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Forum Shopping Reloaded? VonEleganz bis Ignoranz gerichtlicher ESUG-Anwendung Köln, 20. September 2012
2 Agenda 1. Anknüpfungspunkt 3 InsO 2. Ausgangslage - Gesetzesbegründung ESUG 3. Bestandsaufnahme Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des ESUGs 4. Forum Shopping als Gestaltungsoption zur Absicherung des Sanierungsprozesses 2
3 1 Anknüpfungspunkt 3 InsO 3
4 Anknüpfungspunkt 3 InsO 3 InsO Örtliche Zuständigkeit (1) 1 Örtlich zuständig ist ausschließlich das Insolvenzgericht, in dessen Bezirk der Schuldner seinen allgemeinen Gerichtsstand hat. 2 Liegt der Mittelpunkt einer selbstständigen wirtschaftlichen Tätigkeit des Schuldners an einem anderen Ort, so ist ausschließlich das Insolvenzgericht zuständig, in dessen Bezirk dieser Ort liegt. Normzweck Die Vorschrift regelt die örtliche Zuständigkeit für Insolvenzverfahren. Aus Gründen der Bürgernähe und zum Schutz der Gläubigerschaft soll das Verfahren in erster Linie an dem Ort durchgeführt werden, an dem der Schuldner seinen wirtschaftlichen Schwerpunkt hat, da die Gläubiger üblicherweise an diesem Ort ihre Befriedigung suchen. (Rüther in Hamburger Kommentar zum Insolvenzrecht, 3. Auflage, 3 Rdnr. 1; entsprechend auch Pape in Uhlenbruck, InsO, 13. Auflage, 3 Rdnr. 2) 4
5 2 Ausgangslage Gesetzesbegründung ESUG 5
6 Ausgangslage - Gesetzesbegründung ESUG Stärkung des Sanierungsstandortes Deutschland Das geltende Recht legt der frühzeitigen Sanierung insolvenzbedrohter Unternehmen zahlreiche Hindernisse in den Weg. Grund für Migrationen, insbesondere nach UK Ablauf eines deutschen Insolvenzverfahrens für Schuldner und Gläubiger nicht berechenbar kaum Einfluss auf die Person des Insolvenzverwalters Fehlende Möglichkeit eines Debt-Equity-Swaps Verzögerungspotentiale bezüglich des Wirksamwerdens eines Insolvenzplans Zu geringe Bedeutung der Eigenverwaltung Kontrollverlust, Unsicherheit bei der Beantragung 6
7 3 Bestandsaufnahme Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des ESUGs 7
8 Bestandsaufnahme Entwicklungen seit dem Inkrafttreten des ESUGs Über 100 Schutzschirmverfahren Zahlreiche Eigenverwaltungen (33% der Großverfahren/ über 20 Mio. Jahresumsatz) deutlich gestiegene Anzahl von Insolvenzplänen Es gibt das vom Gesetzgeber angenommene Bedürfnis! Das ESUG wirkt - die ersten Fälle wurden erfolgreich abgewickelt 8
9 Bestandsaufnahme Entwicklungen seit dem Inkrafttreten! Erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung! P R O B L E M Fehlendes Know-How bei Beratern und Gerichten (Ergebnis einer Umfrage zu dieser Veranstaltung, 9
10 Bestandsaufnahme Entwicklungen seit dem Inkrafttreten! Erhebliche Unsicherheiten in der Anwendung! Sachwalter soll die Voraussetzungen der Eigenverwaltung prüfen Es gibt Richter, die der Sogar Anwendung bei demselben der Gericht Neuregelungen offener gegenüber stehen als andere Gläubigerausschuss wird trotz Erreichens der Schwellenwerte erst einige Zeit nach Bestellung eines Verwalters bestellt Verfahrens- Highjacking ESUG wird bei uns nicht angewendet Es wird kein Gläubigerausschuss trotz Erreichens der Schwellenwerte bestellt Es wird ein anderer als der vorgeschlagene Verwalter bestellt Aufhebung der Eigenverwaltung trotz entgegenstehender ökonomischer Ratio Geschürte Unsicherheiten unklar, wie das incentiviert ist Gericht gibt genehmen mitgebrachten Sachwalter vor Sondergutachter prüft die Sanierungsbescheinigung im 270 b- Verfahren Zahl der Gläubigerausschussmitglie der wird von 5 auf 7 auf 9 erhöht Unabhängigkeit des Ordnungsgemäße Sonderprüfung: Verwalters Zusammensetzung des Prüfung der bereits Gläubigerausschusses vorliegenden Zahlungsunfähigkeit im 270 b-verfahren 10
11 Bestandsaufnahme Zwischenergebnis Facettenreiche Anwendung der gesetzlichen Regelungen keine einheitliche Anwendung an Deutschlands Insolvenzgerichten damit trotz ESUG keine Planbarkeit Ist das ESUG gescheitert? NEIN, es wurde ja festgestellt, dass es 1. ein Bedürfnis gibt 2. erfolgreiche Umsetzungen gibt Anwendungsziel muss es sein, zur Erreichung des wirtschaftlich besten Ergebnisses, einen den Interessen der Beteiligten entsprechenden, planbaren, transparenten, gesetzmäßigen, nachvollziehbaren und fairen Prozess aufbauen zu können. 11
12 4 Forum Shopping als Gestaltungsoption zur Absicherung des Sanierungsprozesses 12
13 Gestaltungsoptionen Begründung einer bestimmten Zuständigkeit durch Forum Shopping Was spricht dagegen Zwecke des 3 InsO Bürgernähe und Gläubigerschutz Vermeidung überraschender Effekte für die Gläubigerschaft mangelnde Beteiligungsmöglichkeit am Verfahren Reiseaufwand der Gläubiger, die sich beteiligen wollen Gläubiger müssen ortsfremd anmelden mangelnde Kontrollmöglichkeit des nicht ortsnahen Verwalters mangelnde Kommunikationsmöglichkeit mit dem Insolvenzverwalter ANSPRUCH: deutscher Gläubiger soll wissen, welches Gericht für den Kunden/ Vertragspartners des Gläubigers zuständig ist Arbeitnehmer haben keinen Kontakt zum Insolvenzverwalter 13
14 Gestaltungsoptionen Begründung einer bestimmten Zuständigkeit durch Forum Shopping Was spricht dafür Prozesssicherheit, Planbarkeit als Anforderung der Restrukturierungsbranche Nutzung die Sanierung fördernder Verhältnisse (Initiative Niedersachsen zur Schaffung einer Koordinierungsstelle Restrukturierung) Nutzung von vorhandener Sachkompetenz Es gibt kein einheitliches Know-How-Level bei den Gerichten Konzentration der Insolvenzgerichte vorerst gescheitert Ganz überwiegend keine relevante Spezialexpertise wie z.b. in UK oder den USA vorhanden Ausbildungsdefizit klare Abgrenzung zur Firmenbestattung, da ein ordnungsgemäßer Verfahrensablauf und eine angemessene Rechtewahrnehmung nicht gestört werden soll Gestaltungsoptionen analog Steuerrecht Gewerbesteueroasen Auslandsgesellschaften, z.b. Boardmeeting-Problem 14
15 Gestaltungsoptionen Begründung einer bestimmten Zuständigkeit durch Forum Shopping Was spricht dafür Nutzung ausländischer Sanierungsinstrumente, z.b. CVA und SoA in UK als mittlerweile übliche Praxis COMI-Shift besondere vertragliche Gestaltung Lösungsansätze in der Vergangenheit Konzerninsolvenzrecht, Forum PINing Begründung einer einheitlichen Zuständigkeit durch einen zentralen Lenkungsausschuss, um eine Zersplitterung der Verfahren zu vermeiden und eine einheitliche Verfahrensabwicklung zu ermöglichen; teilweise Begründung der Zuständigkeit nach Stellung des Insolvenzantrages Arcandor/ Quelle HoldCo aus der Oberpfalz wird in das Rheinland verlegt 15
16 Gestaltungsoptionen worum geht es wirklich Werterhalt Abwägung Gläubigerschutz vs. Werterhalt THESE: Es überwiegt das Bedürfnis nach einem planbaren, eigenverantwortlichen, selbstgesteuerten Sanierungsprozess. Forum Shopping kann der richtige Weg sein, wenn damit das Sanierungsziel und die Interessen- und Rechtewahrnehmung der Stakeholder gefördert werden kann Maßgabe ist Gesetzeskonformität 16
17 Gestaltungsoptionen Anwendungsfragen entscheidend ist ein transparenter Prozess, der die Rechte der Beteiligten angemessen berücksichtigt möglichst frühzeitige Einbindung des Gerichtes (Einschätzung zur Rechtmäßigkeit?) 17
18 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bernd Depping Rechtsanwalt Steffen Reusch, MBA Rechtsanwalt 18
19 Alfredstraße Essen +49 (0) (0) (fax)
- 3 - Im Wesentlichen lassen sich die Ergebnisse des Berichts wie folgt zusammenfassen:
Bericht der Bundesregierung über die Erfahrungen mit der Anwendung des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) vom 7. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2582) August 2018 - 2 -
Mehrkanzlei bell.helm.partnerinnen Menschenrechte im Betrieb
kanzlei bell.helm.partnerinnen Menschenrechte im Betrieb Tagung: Lehren aus der Schlecker-Pleite - Wie man Beschäftigte besser schützen kann 10. bis 11. Mai 2013 Thema: Aktuelle Veränderungen und Herausforderungen
MehrDie echte 2. Chance Sanierung unter gesetzlichem Schutz, aber ohne Insolvenz. Köln, 16. Juni 2016
Die echte 2. Chance Sanierung unter gesetzlichem Schutz, aber ohne Insolvenz Köln, 16. Juni 2016 ESUG (INSOWEIT) GESCHEITERT Das Ziel, eine bessere Insolvenzkultur zu schaffen, wurde (noch?) nicht erreicht
Mehr4. Jahrestagung 2011. Podiumsdiskussion
Verband Junger Insolvenzverwalter 4. Jahrestagung 2011 Podiumsdiskussion ESUG Chancen und Risiken Einführungsreferat Prof. Dr. Heinz Vallender, Köln ESUG-Zeitplan im Gesetzgebungsverfahren Abschluss der
MehrESUG: Durchbruch für die Sanierung?
ESUG: Durchbruch für die Sanierung? Neue Optionen zur Unternehmenssanierung Vortrag beim Venture Capital Club am 7. Dezember 2011 Dr. Martin Heidrich, LL.M. Local Partner / Rechtsanwalt Einleitung Abraham
MehrDER EINFLUSS DES INSOLVENZGERICHTS AUF DIE SANIERUNG UNTER DEM ESUG
DER EINFLUSS DES INSOLVENZGERICHTS AUF DIE SANIERUNG UNTER DEM ESUG Vortrag von Dr. iur. Benjamin Webel, Richter am Amtsgericht Ulm, 8. NIVD Jahrestagung, Berlin, 4.9.2015 1 Dr.iur. Webel Es gab starke
MehrGläubigermitwirkung im Insolvenzverfahren Theorie und Praxis
Gläubigermitwirkung im Insolvenzverfahren Theorie und Praxis 18.06.2015 I. Die Ziele des Insolvenzverfahrens, 1 InsO Das Insolvenzverfahren dient dazu, die Gläubiger eines Schuldners gemeinschallich zu
MehrPerspektiven der Eigenverwaltung
Perspektiven der Eigenverwaltung Rebe & Restrukturierung 23. August 2018 Dipl. Wirtschaftsjurist (FH) Tobias Hartwig und die Sicht des Sachwalters Rebe & Restrukturierung 23. August 2018 Rechtsanwalt Silvio
MehrErleichterung der Sanierung von Unternehmen -- Referentenentwurf des ESUG
1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 Dr. Jochen Blöse, MBA, Rechtsanwalt, Fachanwalt
MehrDas ESUG eine Chimäre?
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Strukturänderungen in der Insolvenz Pfleiderer, Suhrkamp und die Folgen Bucerius Law School, Hamburg
MehrIhr Referent. Joachim Exner Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht. " #
! " # Nürnberg München Augsburg Ansbach Hof Regensburg Würzburg Landshut Ihr Referent Joachim Exner Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Fachanwalt für Insolvenzrecht E-Mail: j.exner@ra-dr-beck.de Standorte
MehrGläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG?
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Gläubiger- oder Gesellschafterschutz als Ziel des ESUG? Impulsreferat beim Abendsymposion des ZIS am
MehrDer vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht
Der vorläufige Gläubigerausschuss aus Bankensicht 8. Mannheimer Insolvenzrechtstag Zentrum für Insolvenz und Sanierung an der Universität Mannheim e.v. RAin Frankfurt a.m. Agenda I. Erste Tendenzen nach
Mehr7. Internationales Symposium Restrukturierung Jahreskonferenz Insolvenzrecht aktuell. Prof. Dr. Georg Streit
7. Internationales Symposium Restrukturierung Jahreskonferenz 2018 Insolvenzrecht aktuell Prof. Dr. Georg Streit Evaluierung des ESUG Der Deutsche Bundestag hatte der deutschen Bundesregierung aufgetragen,
Mehr12. Mannheimer Insolvenzrechtstag. Schutzschirmverfahren und (vorläufige) Eigenverwaltung. Argumente pro RA JOACHIM EXNER JOACHIM EXNER
12. Mannheimer Insolvenzrechtstag Schutzschirmverfahren und (vorläufige) Eigenverwaltung RA 17.06.2016 1 » Die ESUG Verfahren im Überblick Der Anteil der Eigenverwaltungsverfahren liegt seit Inkrafttreten
MehrDIE PRAXIS NACH DEM ESUG. RiAG Dr. Thorsten Graeber, Potsdam
DIE PRAXIS NACH DEM ESUG RiAG Dr. Thorsten Graeber, Potsdam ANFORDERUNGEN AN DEN EIGENANTRAG 13 InsO - Eröffnungsantrag (1) 1 Das Insolvenzverfahren wird nur auf schriftlichen Antrag eröffnet. Antragsberechtigt
MehrCompliance in ESUG-Verfahren Deutscher Insolvenzverwalter-Kongress 2016
Compliance in ESUG-Verfahren Deutscher Insolvenzverwalter-Kongress 2016 Dipl.-Kfm. Arndt Geiwitz, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater Berlin, 04.11.2016 Im Fokus: 2 Im Fokus: Die Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters
MehrStärkung des Gläubigereinflusses im (vorläufigen) Insolvenzverfahren
12. Mannheimer Insolvenzrechtstag Stärkung des Gläubigereinflusses im (vorläufigen) Insolvenzverfahren Rechtsanwältin Angelika Wimmer-Amend, Kronberg/Berlin Gläubigerautonomie InsO geprägt von Gläubigerautonomie.
MehrDie ESUG-Evaluation 2017
10. Abendsymposium Die ESUG-Evaluation 2017 Vorstellung des Projekts und Gelegenheit zur Diskussion Institut für Insolvenz- und Sanierungsrecht Düsseldorfer Vereinigung für Insolvenz- und Sanierungsrecht
MehrVerhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan
Schriftenreihe des Centrum für Deutsches und Europäisches Insolvenzrecht 4 Verhandlungsgesteuerte Sanierung durch den prepackaged plan Das Planinitiativrecht des Schuldners aus 218 Abs. 1 S. 2 InsO als
MehrSanierung 2.0 Insolvenz als (echte) Sanierungsalternative
Sanierung 2.0 Insolvenz als (echte) Sanierungsalternative Rechtsanwalt Christopher Seagon 18.09.2015 Heidelberg Seite 1 Handlungsrahmen und Handelnde bei Unternehmenssanierungen Sanierungsformen Wert Kontrolle
MehrIV. Zwischenergebnis C. Praktische Relevanz von Unternehmenssanierungen in der Insolvenz I. Relevanz übertragender Sanierungen und
Inhaltsverzeichnis Einleitung... 1 Erster Teil: Unternehmenssanierung in der Insolvenz... 8 A. Insolvenzgeschehen in Deutschland... 9 I. Entwicklung der Insolvenzzahlen in den letzten Jahren... 9 II. Ursachen
MehrStudie zur Einführung des ESUG
Studie zur Einführung des ESUG Befragung von Gläubigern, Insolvenzverwaltern, Beratern, Richtern und Investoren Robert Buchalik Markus Haase Agenda I. Zentrale Aussagen der Studienergebnisse II. III. IV.
MehrESUG - Insolvenzrechtsreform, Status Quo und Ausblick -
SRH Hochschule Heidelberg ESUG - Insolvenzrechtsreform, Status Quo und Ausblick - 16.09.2011 Prof. Rolf Rattunde Rechtsanwalt Insolvenzverwalter Notar in Berlin Fachanwalt für Steuerrecht Fachanwalt für
MehrSanierungslandschaft nach dem ESUG Chance und Risiken
Sanierungslandschaft nach dem Chance und Risiken Pfingstsymposium Dr. Beck & Partner 17. Frank Grell Dr. Joachim Englert Agenda (1) Allgemeine Beobachtungen zum (2) Case Study Neumeyer Tekfor (3) Wesentliche
MehrChristina Klein. Einführung in das Insolvenzverfahren. interna Ihr persönlicher Experte
Christina Klein Einführung in das Insolvenzverfahren interna Ihr persönlicher Experte Inhalt 1. Einleitung........................................ 2. Rechtliche Grundlagen des Insolvenzverfahrens..........
MehrSanierung unter Insolvenzschutz ein Erfolgsmodell und seine Umsetzung in die Praxis. 2. Deutscher Gläubigerkongress Düsseldorf/Neuss, den
Sanierung unter Insolvenzschutz ein Erfolgsmodell und seine Umsetzung in die Praxis 2. Deutscher Gläubigerkongress Düsseldorf/Neuss, den 05.06.2013 Agenda I. Neue Sanierungskultur durch das ESUG II. III.
MehrMasseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung
www.anchor.eu Masseverbindlichkeiten in der vorläufigen Eigenverwaltung Entscheidung des BGH vom 22.11.2018 (Az.: IX ZR 167/16) Sachverhalt Die schuldnerische GmbH beantragte am 21.01.2014 die Eröffnung
MehrKonzerninsolvenz Erleichterung durch Neuregelung?
Konzerninsolvenz Erleichterung durch Neuregelung? 12. Distressed Assets Konferenz, Frankfurt a.m., 14.11.2017 Dr. Alexandra Schluck-Amend, CMS Stuttgart Agenda Besonderheiten von Konzerninsolvenzen Entstehung
MehrESUG Medizin für den Schuldner, Nebenwirkungen für den Berater? Neue Regelungen in der Insolvenzgesetzgebung
www.leonhardt-rechtsanwaelte.de Ellipsis BeraterTreff Sachsen 2012 18. April 2012 ESUG Medizin für den Schuldner, Nebenwirkungen für den Berater? Neue Regelungen in der Insolvenzgesetzgebung Christian
MehrB. Eröffnungsverfahren
B. Eröffnungsverfahren Verfahrensalternativen: Klassisches Eröffnungsverfahren, 21 ff. InsO Vorläufige Eigenverwaltung, 270a InsO Sog. Schutzschirmverfahren, 270b InsO Folie 34 Zeitabschnitte Eröffnungs
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15
Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrESUG ALS SANIERUNGSCHANCE BEST PRACTICES BEIM EINSATZ VON SCHUTZSCHIRM, EIGENVERWALTUNG UND INSOLVENZPLAN
SRH HOCHSCHULE HEIDELBERG - 13.09.2013 ESUG ALS SANIERUNGSCHANCE BEST PRACTICES BEIM EINSATZ VON SCHUTZSCHIRM, EIGENVERWALTUNG UND INSOLVENZPLAN JOACHIM EXNER Nürnberg München Augsburg Ansbach Hof Regensburg
MehrZwischenstand zu Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren - Praktische Erfahrungen mit den neuen Instrumenten -
Zwischenstand zu Eigenverwaltung und Schutzschirmverfahren - Praktische Erfahrungen mit den neuen Instrumenten - von Dr. Thomas Karg Fachanwalt für Insolvenzrecht Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
MehrStellungnahme. des. Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e. V.
Stellungnahme des Verbandes Insolvenzverwalter Deutschlands e. V. zum Gesetzentwurf der Bundesregierung für ein Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen, ESUG, Bundestagsdrucksache
MehrRestrukturierungs- und Insolvenzrecht
Restrukturierungs- und Insolvenzrecht Vorlesungsvertretung mit Nicholas Palenker Nicholas R. Palenker Vorlesung Restrukturierungs- und Insolvenzrecht SoSe 2018 1 Heute Fortsetzung Akteure: Gläubiger, ihr
MehrBeteiligte des Insolvenzverfahrens. Insolvenzverwalter
Schuldnervertretungstheorie: Gesetzlicher Vertreter des Schuldners, begrenzt auf Insolvenzmasse und Zweck der Gläubigerbefriedigung Gläubigervertretungstheorie: Insolvenzmasse gehört den Gläubigern und
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2013/14
Insolvenzrecht Wintersemester 2013/14 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrFragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters
Fragebogen zur Unabhängigkeit des Insolvenzverwalters Von Richter am Amtsgericht Frank Frind, Hamburg, Richter am Amtsgericht Dr. Thorsten Graeber, Potsdam, Richter am Amtsgericht Ulrich Schmerbach, Göttingen,
MehrDer (vorläufige) Gläubigerausschuss
Der (vorläufige) Gläubigerausschuss Der (vorläufige) Gläubigerausschuss - Überblick 1 2 3 4 5 6 7 Vorbemerkung Arten von Gläubigerausschüssen Mitgliedschaft im (vorläufigen) Gläubigerausschuss Rechte des
MehrInsolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis
Vorlesung Insolvenzrecht in der anwaltlichen Praxis Wintersemester 2018/19 HS 3219 Prof. Dr. jur. Thomas Kaiser, Dipl.-Volkswirt Rechtsanwalt - Wirtschaftsprüfer Fachanwalt für Steuer- u. für Insolvenzrecht
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2014/15
Insolvenzrecht Wintersemester 2014/15 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrDoppelnützige Treuhand vs. ESUG als Sanierungsinstrument Konkurrenz oder Zusammenspiel?
Ludolfs Insolvenzverwalter GbR Walsrode*Hannover*Uelzen Doppelnützige Treuhand vs. ESUG als Sanierungsinstrument Konkurrenz oder Zusammenspiel? Rechtsanwalt und Insolvenzverwalter Sebastian Ludolfs, Vortrag
MehrInhaltsverzeichnis. Abkürzungsverzeichnis 17. Teil 1: Einleitung 19
Inhaltsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis 17 Teil 1: Einleitung 19 1 Problemstellung und Gang der Untersuchung 19 2 Die Reform des Insolvenzrechts 21 A. Entstehungsgeschichte und Regelungsziele 21 B. Arbeitsrecht
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2016/17
Insolvenzrecht Wintersemester 2016/17 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrDie Bedeutung von Insolvenzplanverfahren für die Insolvenzkultur in Deutschland
G.I.B. - Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung mbh Die Bedeutung von Insolvenzplanverfahren für die Insolvenzkultur in Deutschland Erfahrungen aus Forschung und Praxis Christiane Siegel /
Mehr1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung
II 1. Verhältnis des Verbraucherinsolvenzverfahrens zu den anderen Regelungen der Insolvenzordnung Die Insolvenzordnung regelt das Verbraucherinsolvenzverfahren als besondere Verfahrensart im Neunten Teil
Mehr7: Besondere Verfahrensarten
7: Besondere Verfahrensarten A. Eigenverwaltung B. Insolvenzplan C. Restschuldbefreiung D. Verbraucherinsolvenz Folie 196 A. Eigenverwaltung Voraussetzungen der Anordnung - Schuldnerantrag auf Eigenverwaltung
MehrInsolvenzrecht. Prof. Dr. Florian Jacoby Wintersemester 2015/16
Insolvenzrecht Wintersemester 2015/16 1: Grundlagen A. Begriff und Zweck des Insolvenzverfahrens I. Tatbestand der Insolvenz II. Insolvenz aus der Sicht des Schuldners III. Insolvenz aus der Sicht der
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom. 8. März in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 163/06 BESCHLUSS vom 8. März 2007 in dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens Nachschlagewerk: BGHZ: BGHR: ja nein ja InsO 6, 7, 34 Der Insolvenzverwalter ist nicht befugt,
Mehr13. Deutscher Insolvenzrechtstag 2016
13. Deutscher Insolvenzrechtstag 2016 Workshop Eigenverwaltung: Impulsreferat Prof. Dr. Florian Jacoby Impuls 1: Charakter der Eigenverwaltung Reform ESUG - Festgestellte Defizite, insb.: Stigma der Insolvenz,
MehrBrauchen wir EU-einheitliche Regeln für die vorinsolvenzliche Sanierung?
Brauchen wir EU-einheitliche Regeln für die vorinsolvenzliche Sanierung? Foto: Shutterstock 15. BvCM Bundeskongress 10. / 11. Oktober 2018 in Künzelsau Vorschlag vom 20.11.2016 für eine RICHTLINIE DES
MehrArbeitsrecht in der Insolvenz
Beck'sches Mandats Handbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Arne Steindorf Rechtsanwalt in Halle/Saale und Thomas Regh Rechtsanwalt in Bonn ms Verlag C.H.Beck München 2002 1 Das arbeitsrechtliche Mandat
MehrWorkshop I zum ESUG Impulsreferat
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht Workshop I zum ESUG Impulsreferat 10. Deutscher Insolvenzrechtstag am 14.3.2013 in Berlin www.georg-bitter.de
MehrDie Ermächtigung des Schuldners zur Begründung einzelner Masseverbindlichkeiten in den Eigenverwaltungs-Eröffnungsverfahren nach 270a und 270b InsO
Forum Insolvenzrecht Düsseldorf, 5. Februar 2014 Die Ermächtigung des Schuldners zur Begründung einzelner Masseverbindlichkeiten 1 I. Das Problem Das ESUG und die Eigenverwaltung: Funktion der 270a, 270b
Mehr[Inso.Verfahren.RubrumEinleitung] [Verfahren.RubrumLang_RTF_INSO_1a_1b]
29.358/1 Bestellung vorläufiger Sachwalter (ESUG), 270 a (Richter) [Verfahren.Geschaefts nummer] [Vermögensträger.Titel_Vorname_Nachname] Verfügung [Form_Name] Beschluss 1. [Inso.Verfahren.RubrumEinleitung]
MehrFormen des Insolvenzverfahrens
Formen des Insolvenzverfahrens Insolvenzgründe Schuldner Regelverfahren Verbraucherverfahren Nachlassinsolvenz Zahlungsunfähigkeit, 17, 18; ggf. Überschuldung, 19 Insolvenzfähig Kein Verbraucher Zahlungsunfähigkeit,
Mehr4. Internationales Symposium Restrukturierung Jahreskonferenz Neues zum deutschen Konzerninsolvenzrecht. Detlef Specovius. 02.
4. Internationales Symposium Restrukturierung Jahreskonferenz 2015 Neues zum deutschen Konzerninsolvenzrecht Detlef Specovius 02. Oktober 2015 restrukturierung.fh-kufstein.ac.at Die 3 Stufen der Reform
MehrDie neue (?) Rolle der Banken im Lichte des ESUG
Die neue (?) Rolle der Banken im Lichte des ESUG 3. Buchalik Brömmekamp Bankentag Udo Dötsch, Sparkasse Duisburg, 06.03.2014 Vier Schwerpunkte, die wie viele Regelungen des noch jungen ESUG Interpretationsspielraum
MehrStephan Schlegel. Die Eigenverwaltung in der Insolvenz. fflfl! BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH
Stephan Schlegel Die Eigenverwaltung in der Insolvenz fflfl! BERLIN VERLAG Arno Spitz GmbH I nhaltsverzeichnis I. Problemstellung 23 II. Einführung 25 A. Die Rechtslage bis zum 31.12.1998 25 1. Der Zwangsvergleich
MehrInsolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2013, Prof. Dr.
Wiederholungsfragen Wer sucht den Insolvenzverwalter aus? Wie wird ein Insolvenzverwalter bezahlt? Warum sind vorläufiger Verwalter und Insolvenzverwalter meist personenidentisch? Was muss ein Insolvenzverwalter
MehrVorwort Einleitung Die Auswirkungen des ESUG auf die Sanierung durch Insolvenz 20
INHALTSVERZEICHNIS Vorwort 5 1. Einleitung 17 2. Die Auswirkungen des ESUG auf die Sanierung durch Insolvenz 20 2.1. Die außergerichtliche Sanierung 20 2.2. Die gerichtliche Abwicklung 21 2.3. Das ESUG
MehrInsolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr. Moritz Brinkmann. Insolvenzrecht, Universität Bonn SS 2014, Prof. Dr.
2 II. 2. Der Aufbau der InsO Programmbestimmung in 1 Allgemeine Vorschriften über das Verfahren, 2-10 Eröffnungsverfahren 11-34 einschließlich Eröffnungsgründe Erfasstes Vermögen 35-55 (Insolvenzmasse)
MehrBeschluss des Bundesausschuss der ASJ am 25. Februar 2012 in Hamburg
Beschluss des Bundesausschuss der ASJ am 25. Februar 2012 in Hamburg Wiederherstellung der Auswahl des (vorläufigen) Insolvenzverwalters durch das Gericht Antragsteller: ASJ Hamburg Der Bundesvorstand
MehrESUG-EVALUATION. - was f olgt für die P r axis
ARBEITSKREIS REORGANISATION SANIERUNG INSOLVENZ innerhalb der Juristischen Gesellschaft Mittelfranken zu Nürnberg e.v. Vortrag am 26.02.2019 ESUG-EVALUATION - was f olgt für die P r axis Moderation: Rechtsanwalt
MehrGESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER. WP/StB Bernd Keller Dipl.-Kaufmann Nino Pfützenreuter Jena, 02. Februar 2012
GESETZ ZUR WEITEREN ERLEICHTERUNG DER SANIERUNG VON UNTERNEHMEN (ESUG) WP/StB Bernd Keller Dipl.-Kaufmann Nino Pfützenreuter Jena, 02. Februar 2012 AGENDA 1. Entwicklungsgeschichte des ESUG 2. Änderungen
MehrPrivatinsolvenz. Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan. von. Dr. Andreas Schmidt. Richter am Amtsgericht Hamburg
Privatinsolvenz Schuldenbereinigung Restschuldbefreiung Insolvenzplan von Dr. Andreas Schmidt Richter am Amtsgericht Hamburg 4. völlig neu bearbeitete Auflage 2014 Inhaltsverzeichnis Vorwort.......................................................
MehrMartina Katharina Roedig. Institutioneller Wettbewerb. im europäischen Insolvenzrecht. Verlag Dr. Kovac
Martina Katharina Roedig Institutioneller Wettbewerb im europäischen Insolvenzrecht Verlag Dr. Kovac Hamburg 2015 Inhaltsverzeichnis Einleitung 1 Erster Teil 11 Erstes Kapitel 13 Die ökonomische Theorie
MehrOperative Sanierung versus übertragende Sanierung
Operative Sanierung versus übertragende Sanierung 16.06.2016 / PLUTA Rechtsanwalts GmbH / RA Torsten Gutmann Deutschland Aschaffenburg Augsburg Bad Kreuznach Bayreuth Berlin Bielefeld Braunschweig Bremen
MehrBUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS
BUNDESGERICHTSHOF IX ZB 217/09 BESCHLUSS vom 22. April 2010 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren - 2 - Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Dr. Ganter, die Richter
MehrFAQ zum Insolvenzverfahren der GENO Wohnbaugenossenschaft eg
FAQ zum Insolvenzverfahren der GENO Wohnbaugenossenschaft eg 1. Wie ist der Stand des Verfahrens? 1.1 Insolvenzantrag Die GENO Wohnbaugenossenschaft eg hat am 24. Mai 2018 einen Insolvenzantrag beim Amtsgericht
MehrESUG 2.0. Deutschland als Sanierungsstandort weiter ausbauen. Positionspapier BV ESUG vom
ESUG 2.0 Deutschland als Sanierungsstandort weiter ausbauen Positionspapier BV ESUG vom 01.12.2015 ESUG Anfang einer Erfolgsgeschichte Mit der klugen Entscheidung des Gesetzgebers des Jahres 2011/2012
MehrChristian Wittwer
16.10.2018 Christian Wittwer Anforderungen an die künftigen Regelungen zur Auswahl und Aufsicht des Verwalters aus Gläubigersicht brauchen wir eine Rechtsverordnung zu 56, 58 InsO? 56 InsO Bestellung des
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort. Literaturverzeichnis
Vorwort Literaturverzeichnis V XII! A. Einleitung 1 I. Regelungskern und Historie 2 II. Praktische Bedeutung 4 III. Vorteile der Eigenverwaltung 7 IV. Anwendungsbereich der Eigenverwaltung 9 1. Rechtliche
MehrDie Bank im Gläubigerausschuss
Die Bank im Gläubigerausschuss 4. Buchalik Brömmekamp Bankentag Valk Airporthotel Düsseldorf Donnerstag, den 05.03.2015 Rechtsanwalt Robert Buchalik Mit den Neuregelungen des ESUG haben die Gläubiger von
MehrE N T W U R F. Stellungnahme. der Bundesrechtsanwaltskammer zum
E N T W U R F Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer zum Regierungsentwurf eines Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) erarbeitet durch den Ausschuss Insolvenzrecht
MehrInsolvenzbekanntmachungen
Justizportal - Insolvenzbekanntmachungen Page 1 of 2 Insolvenzbekanntmachungen Sie sind hier: >Bekanntmachungen suchen Insolvenzverfahren suchen Es wurden 3 Treffer gefunden. Dokument 1-3 von 3 Übereinstimmungen
MehrNeues aus dem Insolvenzrecht und aktuelle Rechtslage auf dem Gebiet der Anfechtung, z. B. von Beraterhonoraren
Neues aus dem Insolvenzrecht und aktuelle Rechtslage auf dem Gebiet der Anfechtung, z. B. von Beraterhonoraren I. Neues aus dem Insolvenzrecht Zwar trat das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung
MehrInhaltsverzeichnis. Vorwort zur 3. Auflage... 5
Inhaltsverzeichnis VII Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage... 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts... 15 1.1 Ziele und Bedeutung des Insolvenzverfahrens... 15 1.2 Aufbau der InsO / Verfahrensarten
MehrKPMG 9.6.2011. Stärkerer Gläubigereinfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters eine sinnvolle Alternative für Österreich?
KPMG 9.6.2011 Stärkerer Gläubigereinfluss bei der Auswahl des Insolvenzverwalters eine sinnvolle Alternative für Österreich? RA Prof. Dr. Raimund Bollenberger Österreichisches Recht I 80 IO: Insolvenzverwalter
MehrESUG und Gesellschaftsrecht
Prof. Dr. Georg Bitter Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Bank- und Kapitalmarktrecht, Insolvenzrecht ESUG und Gesellschaftsrecht Zur Neuordnung des Verhältnisses von Gesellschafts- und Insolvenzrecht Vortrag
MehrNeumayer Tekfor Sanierung und Neuausrichtung in schwierigem Umfeld
Neumayer Tekfor Sanierung und Neuausrichtung in schwierigem Umfeld Vortrag beim Gläubigerkongress am 11.06.2015 in Köln Rechtsanwalt Prof. Dr. Georg Streit Neumayer Tekfor Die Neumayer Tekfor Gruppe ist
MehrBeck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz
Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz von Arne Steindorf, Thomas Regh 1. Auflage Beck'sches Mandatshandbuch Arbeitsrecht in der Insolvenz Steindorf / Regh wird vertrieben von beck-shop.de
MehrRalph Kramer Frank K. Peter. Insolvenzrecht. Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler. 2. Auflage. 4y Springer Gabler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 2. Auflage 4y Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort 5 1 Grundlagen des Insolvenzrechts 13 1.1 Ziele und Bedeutung
Mehr7: Besondere Verfahrensarten
7: Besondere Verfahrensarten A. Insolvenzplan B. Restschuldbefreiung C. Eigenverwaltung D. Verbraucherinsolvenz E. Insolvenzverfahren über besondere Vermögensmassen I. Nachlassinsolvenz II. Gesamtgutinsolvenz
MehrDas ESUG als 2. Chance auch für Steuerberater?
Das ESUG als 2. Chance auch für Steuerberater? Dipl.-Kfm. Christoph Hillebrand Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Fachberater für Sanierung und Insolvenzverwaltung (DStV e.v) 1. Deutscher Gläubigerkongress
MehrLEONHARDT RATTUNDE. Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen
LEONHARDT RATTUNDE Düsseldorf Martin Lambrecht Rechtsanwalt I Partner Insolvenzverwalter Dipl.-Kaufmann Dipl.-Volkswirt Das Unternehmen in der Krise Haftungsgefahren / Sanierungsoptionen Atreus A.partnership
MehrGrundkurs für Wirtschaftswissenschaftler
Ralph Kramer Frank K. Peter Insolvenzrecht Grundkurs für Wirtschaftswissenschaftler 3., überarbeitete und erweiterte Auflage ^ Springer Gabler Inhaltsverzeichnis Vorwort zur 3. Auflage 1 Grundlagen des
MehrHRI - Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz
HRI - Handbuch Restrukturierung in der Insolvenz Bearbeitet von Dr. Bruno M. Kübler, Detlef Specovius 2., neu bearbeitete Auflage 2015. Buch. 1688 S. Gebunden ISBN 978 3 8145 9010 3 Recht > Zivilverfahrensrecht,
MehrDie Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis
Die Neuregelungen der Insolvenzordnung in der Praxis Schwerpunkte mit Musterverfügungen für Richter, Rechtspfleger, Rechtsanwälte, Gläubiger und andere Verfahrensbeteiligte von Dr. Eberhard Braun Rechtsanwalt
MehrDie Gläubigerposition im Insolvenzverfahren englischen Rechts
Tobias S. Genske Die Gläubigerposition im Insolvenzverfahren englischen Rechts mit vergleichenden Bezügen zum deutschen Recht Inhaltsverzeichnis Entscheidungsverzeichnis Abkürzungsverzeichnis VIII XXII
MehrGesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen
Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen I. Einführung Seit Inkrafttreten der Insolvenzrechtsreform am 01.01.1999 wurde vergeblich darauf gehofft, dass die Sanierung von Unternehmen
MehrTobias S. Genske (Autor) Die Gläubigerposition im Insolvenzverfahren englischen Rechts mit vergleichenden Bezügen zum deutschen Recht
Tobias S. Genske (Autor) Die Gläubigerposition im Insolvenzverfahren englischen Rechts mit vergleichenden Bezügen zum deutschen Recht https://cuvillier.de/de/shop/publications/2315 Copyright: Cuvillier
MehrJobcenter Salzlandkreis
Eigenbetrieb des Landkreises Insolvenzverfahren Bearbeitungsstand: 1. Oktober 2013 Insolvenzverfahren Seite 2 Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich... 3 2. Allgemeines... 3 2.1 Zuständigkeit ( 2, 3 InsO)...
MehrInsolvenzordnung. C.F. Müller. Peter Depre ' Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mannheim
Insolvenzordnung Herausgegeben von Dr. Gerhart Kreft Bearbeitet von Peter Depre ' Rechtsanwalt, Fachanwalt für Insolvenzrecht und für Bank- und Kapitalmarktrecht, Mannheim Profi Dieter Eickmann Berlin
MehrJahre ESUG Eine Bestandsaufnahme. Frankfurt/Heidelberg, Januar 2018
5 Jahre ESUG Eine Bestandsaufnahme Frankfurt/Heidelberg, Januar 2018 Inhalt Seite A Management Summary 3 B Entwicklungen der ESUG-Reformen 7 C Einschätzungen zu den ESUG-Reformen 11 D Restrukturierungen
MehrNomos. Sanierungsgeschäftsführung in Krise und Eigenverwaltung. Kompetenzen und Haftung der GmbH-Geschäftsführung nach dem ESUG
Schriften zum Insolvenzrecht 64 Benedikt Schulz Sanierungsgeschäftsführung in Krise und Eigenverwaltung Kompetenzen und Haftung der GmbH-Geschäftsführung nach dem ESUG Nomos Schriften zum Insolvenzrecht
MehrKolner Schrift zur Insolvenzordnung
Arbeitskreis fur Insolvenz- und Schiedsgerichtswesen e.v., Koln (Hrsg.) Kolner Schrift zur Insolvenzordnung Das neue Insolvenzrecht in der Praxis Verlag fur die Rechts- und Anwaltspraxis Heme/Berlin Inhaltsubersicht
MehrDer Gläubigerausschuss in der Insolvenz des Firmenkunden
Der Gläubigerausschuss in der Insolvenz des Firmenkunden Mitwirkungsrechte Steuerungsmöglichkeiten Haftung Vergütung Bearbeitet von RA Torsten Steinwachs, Prof. Dr. Heinz Vallander, Stefan Bank, RA Holger
MehrDie Vergütung des vorläufigen Verwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Insolvenzverwalters Praxistipps und Ideen zu einem neuen Vergütungsrecht
Die Vergütung des vorläufigen Verwalters, des vorläufigen Sachwalters und des Praxistipps und Ideen zu einem neuen Vergütungsrecht 1 Die Vergütung des vorläufigen Sachwalters 2 1 Regelvergütung des vorläufigen
Mehr