HBS Das neue Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen: Anwendung für Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz

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1 HBS 2015 Das neue Handbuch für die Bemessung von Straßenverkehrsanlagen: Anwendung für Landes- und Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz Teil 1 - Vorbemerkungen 1

2 Das neue HBS Allgemeines - HBS 2015 offiziell mit ARS 14/2015 vom eingeführt, ersetzt das bisherige HBS 2001 mit seinen Überarbeitungen (2005, 2009) - Standard für einfache verkehrstechnische Berechnungen in Deutschland - Grundsätzlicher Inhalt und Vorgehensweise wie HBS Auch neue Inhalte und geänderte Berechnungsverfahren - Weiterhin soll Papier + Bleistift möglich sein; Formblätter zur Standardisierung des Rechenwegs 2

3 Das neue HBS Allgemeines - HBS 2015 besteht im Wesentlichen aus drei Teilen: - Autobahnen / Landstraßen / Stadtstraßen, - dazu Allgemeines und eine Beispielsammlung - Klassifizierung der Verkehrsqualität in 6 Stufen wie bisher - Qualitätseinstufung von Verkehrsanlagen nach HBS 2015 wird im Mittel vsl. der Einstufung nach HBS 2001 entsprechen - Hinweise auf Bestimmung alternativer Parameter und alternative verkehrstechnische Beurteilungsverfahren (Mikrosimulation etc.) 3

4 Verkehrsqualität auf Landstraßen - Verfahren umfassend überarbeitet, Anpassung an Regelquerschnitte nach RAL 2012, u.a. auf dreistreifige Querschnitte anwendbar - Richtungsgetrennte Betrachtung für normale zweistreifige Querschnitte - Wesentliche Änderungen betreffen darüber hinaus außerdem - konkrete Vorgabe für die Bildung von Teilstrecken - deutlich vereinfachte Berücksichtigung der Längsneigung - Verzicht auf die Berücksichtigung von Überholverboten - Qualitätsmaß ist die Verkehrsdichte k [Kfz/km] 4

5 Knotenpunkte mit und ohne Lichtsignalanlagen - Verfahren sind in den beiden Teilen L und S ausführlich beschrieben, mit teilweise unterschiedlichen Randbedingungen - Planung von LSA nicht mehr im HBS beschrieben, Verweis auf RiLSA; Bewertungsverfahren mutet aufwändig und kompliziert an - Rechenverfahren ohne LSA im Grunde unverändert Zeitlückenverfahren - Optimierung von Parametern; in den Stadtstraßenversionen detailliertere Berücksichtigung von Radfahrern und Fußgängern 5

6 Bewertung von Netzabschnitten als neuer Bestandteil des HBS - RIN 2008 fordert für Netzabschnitte die Einhaltung von Zielvorgaben für eine angestrebte mittlere Pkw-Geschwindigkeit ohne Angabe eines geeigneten Verfahrens zur Ermittlung der tatsächlichen Geschwindigkeit - HBS enthält Verfahren zur Bestimmung der zu erwartenden Pkw- Fahrtgeschwindigkeit auf Autobahnen, Landstraßen und städtischen Hauptverkehrsstraßen - Kriterium für die Angebotsqualität ist der Geschwindigkeitsindex ergibt sich aus der errechneten mittleren Pkw-Fahrtgeschwindigkeit auf dem Netzabschnitt bezogen auf eine angestrebte Pkw-Fahrtgeschwindigkeit 6

7 Bewertung von Netzabschnitten als neuer Bestandteil des HBS - Angestrebte Pkw-Fahrtgeschwindigkeiten im HBS in Anlehnung an RIN - RIN-Vorgaben weichen ab, da nach neueren Erkenntnissen zu hoch - Voraussetzung der Bewertung ist die vorherige Bewertung aller Netzelemente wie Teilstrecken und Knotenpunkte - Grundsätzlich eine Bemessungsstunde für den gesamten Netzabschnitt - Ggfs. mehrere Belastungsfälle betrachten, schlechteste Bewertung ist maßgebend 7

8 Ermittlung der Verkehrsnachfrage - Bemessungsverkehrsstärke mit Bezug auf die (maßgebende) n-te Stunde - n-te Stunde wird vom Baulastträger bestimmt, gemäß ARS 14/2015 legt BMVI 50. Stunde als maßgebend fest bisher 30. Stunde Stunde wegen Bedenken gegen zu aufwändige Bemessung - Ermittlung der Bemessungsverkehrsstärke in allen drei Teilen separat beschrieben; einheitliche Struktur - Teil Autobahnen Kapitel A2 - Teil Landstraßen Kapitel L2 - Teil Stadtstraßen Kapitel S2 8

9 Ermittlung der Verkehrsnachfrage - HBS 2001 enthält bereits detaillierte Vorgaben zu den Leistungsfähigkeitsberechnungen und zur Herleitung der Bemessungsverkehrsstärke, hat jedoch Schwächen bei der Bestimmung der Prognoseverkehrsstärke. - Ermittlung der zukünftigen Verkehrsstärken über Modellprognose; Undifferenzierter Umgang mit dem Begriff Modellprognose Verweis auf andere Regelwerke - Im Vergleich zum HBS 2001 deutlich höherer Qualitätsanspruch und z.t. sehr aufwändige Verfahren - Qualitätsmaß GEH-Wert (nach GEOFFREY E. HAVERS); wurde bereits zum Entwurf 2012 kritisiert, von Verfassern aber beibehalten, ist als Gütemaß nicht uneingeschränkt verwendbar 9

10 Verkehrsbelastungen im Straßennetz Rheinland-Pfalz 877 km BAB km Bundesstraßen km Landesstraßen km Kreisstraßen Besonders hohe Anteile an Straßen mit niedrigen Belastungen v.a. in Eifel und Hunsrück Hohe mittlere Belastungen konzentrieren sich v.a. auch auf den Rheinkorridor sowie um Umfeld der Autobahnen und Oberzentren Metropolregion Oberzentrum Basis: Straßenverkehrszählungen an Bundesfernstraßen 2010 Elektronische Verkehrszählungen an Landes- und Kreisstraßen alle Werte in Kfz/24h - 12

11 Mittlerer DTV der regionalen LBM Basis: Elektronische Verkehrszählungen an Landes- und Kreisstraßen alle Werte in Kfz/24h - 13

12 Bemessungsverkehrsstärke - Ermittlung der Bemessungsverkehrsstärke ist sehr aufwändig, erfordert bei konsequenter Einhaltung der Vorgaben ggfs. eine eigene Verkehrsuntersuchung - Welche Möglichkeiten haben die regionalen Dienststellen überhaupt noch, in Eigenleistung die Ausgangsdaten für die HBS-Berechnungen zu erstellen? - Ermittlung der Bemessungsverkehrsstärke ist eine Kernfrage - Welche Spitzenstunde kann als Bemessungsstunde gelten? 14

13 Bemessungsverkehrsstärke - Nach welchen Kriterien wird die Bemessungsstunde festgelegt? - Straßenkategorie? - Verkehrsbelastung? - Verbindungsfunktion? - Dauerlinie oder Tagesganglinie? - Welche Qualitätsstufe wäre zweckmäßigerweise anzusetzen? - Vorgabe des Bundes ist QSV D - D entspricht einem Auslastungsgrad von 90% - bessere QSV wäre mit höheren Kosten verbunden - schlechtere QSV ( E ) wäre billiger aber niedrigeres Qualitätsniveau - Wann findet die Bemessungsstunde statt? 15

14 Bemessungsverkehrsstärke Wann findet die Bemessungsstunde statt eine Überlegung für den Regelfall: - Das Jahr 2017 hat 365 Tage mit insgesamt Stunden. - i.d.r. für Bemessung nicht relevant sind Samstage und Sonntage - 11 Wochenfeiertage - 48 normale Montage - 38 Ferienwerktage - Nach Abzug von 201 Tagen verbleiben 164 Tage mit insgesamt Std. - Nach Abzug der Nachtstunden 22 6 Uhr (8 Std.), der Abendstunden Uhr (4 Std.) und der Mittagssenke Uhr (5 Std.) verbleiben insgesamt Std. - Bei Berücksichtigung der SVZ-Zählzeiten 7 9 Uhr und Uhr reduziert sich die Betrachtung auf insgesamt 820 Std. 16

15 Weitere offene Fragen - Wird das HBS 2001 und wenn ja, wie und in welchem Umfang bisher überhaupt auf Landes- und Kreisstraßen angewandt? (EDV?) - Umrechnung Kfz in PkwE erfolgt in jedem Teil des HBS (A, L, S) aber mit jeweils anderen Umrechnungsfaktoren. Keine zusammengefasste Darstellung enthalten. Wie wurde bisher die Umrechnung in PkwE bei der Anwendung des HBS gehandhabt? - LBM RP betreut derzeit neben 877 km BAB und km Bundesstraßen km Landes- und Kreisstraßen. Wären bei verbindlicher Einführung alle vorhandenen Berechnungsergebnisse erneut mit HBS 2015 zu überprüfen? - 17

16 Auftrag des ISIM / MWVLW LBM RP wurde vom ISIM vom 2. Oktober 2015 beauftragt, - eine Stellungnahme und Empfehlung zur Einführung des HBS 2015 auch auf Landes- und Kreisstraßen abzugeben, - im Kontext mit der zurzeit laufenden Überarbeitung der RIN über die Erfahrungen mit dem neuen Verfahren zur Bewertung von Netzabschnitten zu berichten, - die Erfahrungen bei der Anwendung des neuen HBS zu erfassen und bis 31. Juli 2017 an das ISIM mitzuteilen. Forschungsauftrag zur Erarbeitung eines vereinfachten Verfahrens im Umgang mit dem HBS 2015 Vorstellung von Forschungsergebnissen im Teil 2 18

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