Der Kündigungsschutz darf nicht verändert werden!
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- Til Brodbeck
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1 Der Kündigungsschutz darf nicht verändert werden! DGB-Vorsitzender Michael Sommer auf dem DGB-Bundeskongress vom Die Rente mit 67 ( ) stößt ebenso auf unseren Widerspruch wie die Pläne, das angloamerikanische System des Heuerns und Feuerns durch eine faktische Abschaffung des Kündigungsschutzes in den ersten beiden Beschäftigungsjahren einzuführen.
2 Der Kündigungsschutz muss gelockert werden! Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt auf einer Konferenz in Husum am 22. Mai 2006 Verkrustete Strukturen aufbrechen darauf kommt es auch auf dem so wichtigen Gebiet des Arbeitsrechts an. ( ) Die vorgesehene Option, die Wartezeit im KSch auf 24 Monate auszudehnen, kann ( ) ein richtiger Schritt sein. ( ) Wichtig ist, dass das Recht zur sachgrundlosen Befristung auchkünftig im Arbeitsrecht ein beschäftigungsförderndes Instrument bleibt.
3 Arbeitsmarktregulierung am Beispiel des Kündigungsschutzes Referenten: Dominic Schwickert und Tobias Patzkowsky
4 Gliederung: 1. Einleitung 2. Die ökonomische Theorie des Kündigungsschutzes 3. Argumentationen pro und contra Kündigungsschutz in der politischen Debatte 4. Empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 5. Fazit 6. Reformansätze
5 1. Einleitung 1.1. Begriff und Reichweite des Kündigungsschutzes (KSch) 1.2. Probleme in der Rechtspraxis 1.3. Zwischenfazit
6 1. Einleitung 1.1. Begriff und Reichweite des Kündigungsschutzes (KSch) 1 KSchG: (1)Die Kündigung des Arbeitsverhältnisses gegenüber einem Arbeitnehmer ( ) ist rechtsunwirksam, wenn sie sozial ungerechtfertigt ist. (2) Sozial ungerechtfertigt ist die Kündigung, wenn sie nicht durch Gründe, die in der Person oder in dem Verhalten des Arbeitnehmers liegen, oder durch dringende betriebliche Erfordernisse, die einer Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers in diesem Betrieb entgegenstehen, bedingt ist.
7 1. Einleitung 1.1. Begriff und Reichweite des Kündigungsschutzes (KSch) Allgemeiner vs. Besonderer KSch Ordentliche und Außerordentliche Kündigung Kündigungsgründe: Personenbedingt Verhaltensbedingt Betriebsbedingt Änderungskündigung
8 1. Einleitung 1.1 Begriff und Reichweite des Kündigungsschutzes (KSch) Existenzgrundlage der Arbeitnehmers vs. Möglichkeit des Arbeitgebers zu Entlassungen bei wirtschaftlich schlechter Situation Fehlverhalten des Arbeitnehmers Ungeeignetheit des Arbeitnehmers Spannungsverhältnis Rechte Arbeitgeber und Arbeitnehmer
9 1. Einleitung 1.2 Probleme in der Rechtspraxis Zahlen: Kündigungsschutzklagen, zusätzlich Berufungsverfahren (Jahr 2001), 1/3 aller Verfahren mehr als 3 Monate, 12% länger als 1 Jahr Wahrscheinlichkeit einer Kündigungsschutzklage: 27 %, davon fast 80% zu Gunsten der Arbeitnehmer hohe Verfahrenshürden bei betriebsbedingter Kündigung durch Bundesarbeitsgerichte Hoher bürokratischer Aufwand, Rechtsunsicherheit
10 1. Einleitung 1.3 Zwischenfazit Der bestehende KSchG stellt kein geeignetes Instrument dar, ausreichend Planungs- und Rechtssicherheit für die Unternehmen zu gewährleisten.
11 2. Die ökonomische Theorie des Kündigungsschutzes 2.1. Das Standardmodell der Neoklassik 2.2. Der Institutionalismus
12 2. Die ökonomische Theorie des Kündigungsschutzes 2.1. Das Standardmodell der Neoklassik - Homogenitätsannahme - vollkommene Markttransparenz w/p Ns - keine Transaktionskosten - markträumende Löhne w/p* w/p(k) - Vollbeschäftigung im Gleichgewicht Nd(K) N(K) Nv Kündigungsschutz = beschäftigungshemmend Nd N
13 2. Die ökonomische Theorie des Kündigungsschutzes 2.2. Der Institutionalismus - Institutional man = begrenzte Rationalität - unvollkommene Markttransparenz - Arbeitskraft ist an Person gebunden - Transaktionskosten - Informationsasymmetrien Kündigungsschutz = effizienzsteigernd
14 3. Argumentationen pro und contra Kündigungsschutz in der politischen Debatte Verteilungswirkungen Konjunkturschwankungen Kostenbelastungen Wettbewerbsfähigkeit 3.1 Zwischenfazit
15 3. Argumentationen pro und contra Kündigungsschutz Pro Contra Verteilungswirkungen Bessere Matches (Imparitätstheorie und adverse Selektion) Benachteiligung Langzeit- Arbeitsloser (Insider-Outsider-Modell) Konjunkturschwankungen Beibehaltung der Arbeitsplätze im Abschwung Geringe Einstellungsbereitschaft im Aufschwung
16 3. Argumentationen pro und contra Kündigungsschutz Pro Contra Kostenbelastungen Senkung Transaktions-, Mobilitäts- und Vertragskosten hohe Gerichts-, Abfindungsund Weiterbeschäftigungskosten Wettbewerbsfähigkeit Humankapitalinvestitionen Innovation durch Sicherheit Sozialer Frieden Anpassung an Qualifikationen Mangelnde Innovationsbereitschaft Internationaler Standortnachteil
17 3. Argumentationen pro und contra Kündigungsschutz in der politischen Debatte 3.1 Zwischenfazit Der KSch ist ein hochkomplexes Phänomen, rein saldentechnisch ist die Frage nach den Beschäftigungseffekten des KSch nur schwer beantwortbar
18 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.1. Der OECD Kündigungsschutzindex 4.2 Der KSch und die Beschäftigungsschwelle 4.3 Betroffenheit und Dauer von Arbeitslosigkeit
19 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes Die Beschäftigungsschwelle ist diejenige Wachstumsrate der Produktion (BIP), die mindestens erreicht werden muss, damit die Beschäftigung steigt. Im Employment Protection Index (EPI) der OECD wird untersucht, wie sich der KSch seit 1970 im internationalen Vergleich entwickelte.
20 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.1. Der OECD Kündigungsschutzindex
21 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.1. Der OECD Kündigungsschutzindex Ergebnis: Der Kündigungsschutz in Deutschland liegt im internationalen Vergleich im oberen Mittelfeld.
22 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.2 Der KSch und die Beschäftigungsschwelle
23 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.2 Der KSch und die Beschäftigungsschwelle Ergebnis: ein weitreichender KScherhöht die Beschäftigungsschwelle signifikant.
24 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.3 Betroffenheit und Dauer von Arbeitslosigkeit
25 4. Die empirische Evidenz des Kündigungsschutzes 4.3 Betroffenheit und Dauer von Arbeitslosigkeit Ergebnis: Mit dem Anstieg der Arbeitslosenquote der letzten 20 Jahre ging keinerlei Steigerung der Entlassungswahrscheinlichkeit einher, jedoch verdoppelte sich die Dauer der durchschnittlichen AL in diesem Zeitraum strenger KSch senkt den Zustrom in den Pool der Arbeitslosen, lässt jedoch auch die Abgänge aus der AL signifikant abnehmen, so dass mit zunehmender Regulierungsdichte die durchschnittliche Dauer der AL steigt.
26 5. Fazit - Sowohl Theorie als auch Empirie zeigen keine gesicherten Erkenntnisse für einen positiven Beschäftigungseffekt bei Flexibilisierung des Kündigungsschutzes - Ökonomische Modellierungen der Beschäftigungseffekte von KSch kommen zu unterschiedlichen Ergebnissen, abhängig davon, ob auf die beschäftigungsstabilisierende Wirkung (Verringerung des Zustroms in die AL) oder die einstellungsreduzierende Wirkung (Verweildauer in AL) abgezielt wird.
27 5. Fazit - Empirie belegt Insider-Outsider-Argument: Die Dauer von Arbeitslosigkeit erhöht sich mit steigender Stringenz des KSch - Problematik in der Rechtspraxis: Durch die teilweise langwierigen Gerichtsverfahren entsteht für die Arbeitgeber Planungs- und Rechtsunsicherheit, was als weiterer Kostenfaktor einkalkuliert wird
28 6. Reformansätze 6.1 Rot-Grün Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot 6.3 Weitere Reformansätze des Sachverständigenrates
29 6. Reformansätze 6.1 Rot-Grün 2004 Der Ksch bleibt in seiner Substanz erhalten, aber: a) Anhebung des Schwellenwertes für Kleinbetriebe b) Sozialauswahl beschränken c) Leistungsträger herausnehmen d) Namensliste in Betrieben mit Betriebsrat e) Abfindungsanspruch f) Befristungsverlängerung für Existenzgründer
30 6. Reformansätze 6.2 Koalitionsvertrag von Schwarz-Rot Geplant ist auf der einen Seite die Möglichkeit (zu) streichen, Arbeitsverträge in den ersten 24 Monaten sachgrundlos zu befristen. Gleichzeitig geben wir den Arbeitgebern bei der Neueinstellung die Option an die Hand, anstelle der gesetzlichen Regelwartezeit von 6 Monaten (...) eine Wartezeit von bis zu 24 Monaten zu vereinbaren. Für Existenzgründer bleibt die Möglichkeit erhalten, in den ersten vier Jahren nach ihrer Gründung die sachgrundlosen Befristungen bis zu 48 Monaten abzuschließen. (Koalitionsvertrag 2005: 38)
31 6. Reformansätze 6.3 Weitere Reformansätze des Sachverständigenrates - Anhebung des Geltungsbereichs im KSchG - Verankerung einer generellen Abfindungsregelung im KSchG bei betriebsbedingten Kündigungen im Einzelfall
32 6. Reformansätze 6.3 Weitere Reformansätze des Sachverständigenrates Der Kündigungsschutz sollte individuell verhandelt werden können Die Vertragsparteien vereinbaren eine Abfindungszahlung im Fall der vorzeitigen Vertragsauflösung, wobei der Betrag dynamisiert wird Anstatt des Kündigungsschutzes erhält der Arbeitnehmer eine höhere Grundvergütung je nach individueller Präferenz Es wird auf Kompensationen gänzlich verzichtet, um die Einstiegsschancen in den Arbeitsmarkt zu erhöhen
33 Diskussion: 1. Bringt der Koalitionsvertrag aus ökonomischer Sicht Besserung? 2. Arbeitslose müssen in die Beschäftigung. Muss die Insider-Stellung der Arbeitsplatzbesitzer geschwächt werden? 3. Zurück zu mehr Freiheit der Unternehmer: Sollte das Prinzip des Bestandsschutzes dem Abfindungsprinzip weichen?
34 Quellen Allgemeiner Kündigungsschutz vom 10. August KSchG 1: Sozial ungerechtfertigte Kündigungen, BGB l, I, 1951, 499. Bonin, H. (2004): Lockerung des Kündigungsschutzes: ein Weg zu mehr Beschäftigung?, IZA Discussion Paper, No Internet: abgerufen am 15. April 2006 Dörsam, P. (1997): Die Beschäftigungswirkung des Kündigungsschutzes aus Sicht institutionalistischer Arbeitsmarkttheorien, in Zeitschrift für Wirtschafts- und Sozialwissenschaften, Jg. 117, S Flaig, G., Rottmann, H. (2004): Erhöht der Kündigungsschutz die Beschäftigungsschwelle?, in: IFO-Schnelldienst, H.17, S Hromadka, W. (2003): Des Kanzlers Reform des Kündigungsrechts, in: Wirtschaftsdienst, H.4, S Jahn, E., Schnabel, C. (2003): Bestandsschutz durch Abfindungen: Höhere Rechtssicherheit und Effizienz, in: Wirtschaftsdienst, H.4, S Jahresgutachten 2005/06 des Sachverständigenrats zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Lage: Die Chancen nutzen- Reformen mutig voranbringen. Siehe abgerufen am
35 Jerger, J. (2003): Wie wirkt Kündigungsschutz?, in: Wirtschaftsdienst, H.4, S Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vom 11. November 2005: Gemeinsam für Deutschland. Mit Mut und Menschlichkeit. Siehe /111105_Koalitionsvertrag.pdf, abgerufen am Position der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [BDA] zum Thema Kündigungsschutz. Siehe abgerufen am 7.Mai Position II der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände [BDA] zum Thema Kündigungsschutz. Siehe abgerufen am 7.Mai Position des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zum Thema Kündigungsschutz. Siehe abgerufen am 7.Mai Resolution des DGB-Bundesvorstandes vom 4. April 2006: Hände weg vom Kündigungsschutz! Siehe abgerufen am Reuter, D. (2003): Bloße Korrektur der Modalitäten?, in: Wirtschaftsdienst, H. 4, S Rudzio, Kolja (2005): Woher soll da Arbeit kommen? Kündigungsschutz lockern, Sozialabgaben leicht senken für neue Jobs reicht das nicht. In: Die Zeit Nr.47 vom Schettkat, R. (2003): Mehr Arbeit durch weniger Recht?, in: Wirtschaftsdienst, H. 4, S
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