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1 Arbeitshilfen für die Praxis Fachanwalt für Arbeitsrecht Michael Loewer Schönhauser Allee Berlin 030/ Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 1

2 Begriffliche Abgrenzung Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen Reaktionsmöglichkeiten Gerichtliche Kontrolle Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 2

3 Begriffliche Abgrenzung Kündigungserklärung (Beendigung) mit Fortsetzungsangebot unter Bedingung künftig geänderter Arbeitsbedingungen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 3

4 Allgemeine Wirksamkeitsvoraussetzungen Wie bei allen Kündigungen, insbesondere Schriftformgebot, 623 BGB Anzeigepflicht nach 17 KSchG Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 4

5 Anwendbarkeit des KSchG Änderungsgründe Zumutbarkeit Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 5

6 Anwendbarkeit des KSchG Arbeitnehmer, 2, 1 I KSchG Schwellenwert, 23 I KSchG Erfüllte Wartezeit, 2, 1 I KSchG Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 6

7 Änderungsgründe Personenbedingte Gründe Verhaltensbedingte Gründe Betriebsbedingte Gründe Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 7

8 Beispiel: Dem langjährige Berufskraftfahrer A wird wegen eines Augenleidens die Fahrerlaubnis entzogen, so dass er als Kraftfahrer nicht mehr einsetzbar ist. Nach dem Arbeitsvertrag ist ein anderweitiger Einsatz nicht vorgesehen. Der Arbeitgeber, der auf A gleichwohl nicht verzichten will, kündigt das Arbeitsverhältnis, verbunden mit dem Angebot, A künftig im Innendienst einzusetzen. Änderungsgründe Personenbedingte Gründe Aufgabenspezifische Eignung entfällt Anderweitiger Einsatz einseitig nicht zuweisbar Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 8

9 Beispiel: A kann sich nicht zusammenreißen und belästigt wiederholt Kolleginnen. Im Arbeitsvertrag ist ausschließlich die bisherige Tätigkeit festgeschrieben. Sein Arbeitgeber kündigt mit dem Angebot, künftig einen Arbeitsplatz einzunehmen, an dem keine Frauen beschäftigt sind. Änderungsgründe Verhaltensbedingte Gründe Steuerbares vertragswidriges Verhalten Anderweitiger Einsatz einseitig nicht zuweisbar Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 9

10 Beispiel: Das Austauschverhältnis zu bisherigen Bedingungen wäre sinnentleert ( Heizer auf der E-Lok ). Änderungsgründe Betriebsbedingte Gründe Änderung des Tätigkeitsbereichs Änderung der Arbeitszeit Senkung des Arbeitsentgelts Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 10

11 Änderungsgründe Betriebsbedingte Gründe Änderung des Tätigkeitsbereichs Bisheriger Aufgabenbereich entfällt Änderung nicht einseitig zuweisbar Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 11

12 Änderungsgründe Betriebsbedingte Gründe Änderung der Arbeitszeit Bisherige Arbeitszeit ändert sich Anderweitiger Einsatz nicht einseitig zuweisbar Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 12

13 Änderungsgründe Betriebsbedingte Gründe Senkung des Arbeitsentgelts Nach Änderung des Tätigkeitsbereichs Änderung ausschließlich zur Entgeltsenkung Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 13

14 Änderungsgründe Betriebsbedingte Gründe Ergibt sich das Vergütungsgefüge automatisch aus einem allgemeinen Grundsatz (beispielsweise einem Tarifvertrag) ist nur die Änderung des Tätigkeitsbereichs auf ihre Verhältnismäßigkeit zu überprüfen. Gibt es im Unternehmen keine allgemeinen Vergütungsmaßstäbe, ist auch die veränderte Vergütung auf ihre Verhältnismäßigkeit (insbesondere auf die sonst gezahlten Vergütungen) zu überprüfen Senkung des Arbeitsentgelts Nach Änderung des Tätigkeitsbereichs Es gibt allgemeine Vergütungsmaßstäbe Es gibt keine allgemeinen Vergütungsmaßstäbe Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 14

15 Änderungsgründe Betriebsbedingte Gründe Senkung des Arbeitsentgelts Änderung ausschließlich zur Entgeltsenkung Unrentable Kostenstruktur Nicht anders aufzufangende Verluste Insolvenz- oder Stilllegungsgefahr Umfassender Sanierungsplan Vermeidung von Beendigungskündigungen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 15

16 Zumutbarkeit Geeignetheit der Änderung Erforderlichkeit der Änderung Verhältnismäßigkeit der Anpassung Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 16

17 Beispiel: Die Kürzung von Urlaubsansprüchen aus der Vergangenheit kann nicht geeignet sein, einen Änderungsbedarf umzusetzen, da Kündigungen immer zukunftsbezogen sind. Zumutbarkeit Geeignetheit der Änderung Änderung muss das Ziel fördern können Nur zukunftsbezogene Änderungen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 17

18 Zumutbarkeit Erforderlichkeit der Änderung Anderweitiger Einsatz nicht möglich Sanierung steht und fällt mit Eingriff Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 18

19 Beispiel: Der Arbeitgeber verlangt im Wege der Änderungskündigung einen Sanierungsbeitrag von der Belegschaft durch Umwandlung einer garantierten Sonderzuwendung in eine gewinnabhängige Zuwendung. Zumutbarkeit Verhältnismäßigkeit der Anpassung Kein weitergehender Eingriff, als zur Erreichung des Ziels erforderlich Mildere Mittel sind ausgeschöpft Änderung billigerweise hinzunehmen? Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 19

20 Reaktionsmöglichkeiten Ablehnung des Änderungsangebots Annahme des Änderungsangebots 2 KSchG: Vorbehaltsannahme Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 20

21 Reaktionsmöglichkeiten Ablehnung des Änderungsangebots Wirkung als Beendigungskündigung Kündigungsschutzklage möglich Bei zulässiger Änderung Prozessverlust Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 21

22 Reaktionsmöglichkeiten Annahme des Änderungsangebots Einvernehmliche Vertragsänderung Im Übrigen fortbestehendes Arbeitsverhältnis Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 22

23 Reaktionsmöglichkeiten 2 KSchG: Vorbehaltsannahme Vorbehaltserklärung innerhalb von drei Wochen 2, 4 S. 2 KSchG: Änderungsschutzklage Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 23

24 Gerichtliche Kontrolle 4 S. 2 KSchG: Änderungsschutzklage 4 S. 2, 1 KSchG: Klagefrist 3 Wochen Anwaltssozietät Jurati, Schönhauser Allee 83, Berlin 24

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