Information des Bürgermeisters. 10. Sitzung des Gemeinderates vom 19. Juni 2007

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1 Information des Bürgermeisters 10. Sitzung des Gemeinderates vom 19. Juni Juli 2007 Veröffentlichung über die Gemeinschaftsantennenanlage der Gemeinde Vaduz 02. Juli 2007 Veröffentlichung an der Anschlagtafel beim Rathaus 02. Juli 2007 Zustellung an die Abonnenten

2 Information des Bürgermeisters 10. Sitzung des Gemeinderates vom 19. Juni 2007 Gemäss Informationsgesetz ist die Information der Öffentlichkeit Sache des Bürgermeisters. Der Bürgermeister hat die folgenden Punkte aus der Gemeinderatssitzung zur Veröffentlichung ausgewählt. Neubau Wasser- und Abwasserwerk auf dem Areal der ehemaligen Kläranlage, Vaduz Vorprojekt- und Baukreditgenehmigung Am 13. März 2007 hat der Gemeinderat beschlossen, in Abwägung des Gemeinderatsbeschlusses vom 20. Juni 2006 das geplante Bauprojekt Umbau und Sanierung Wasserwerk Weiherweg 8 zu Gunsten anderen Nutzungen, insbesondere Überbauungsmöglichkeiten, zu sistieren und auf dem ehemaligen Areal der Kläranlage Schaanerstrasse 49 einen Neubau für das Wasser- und Abwasserwerk zu erstellen. Die VU-Fraktion im Gemeinderat legt folgende Fraktionserklärung vor: Angesichts des vorliegenden Neubauprojektes für ein Wasser- und Abwasserwerk möchte die VU-Fraktion folgende Punkte zu bedenken geben, welche gegen einen solchen Neubau sprechen. - Aus den Gemeinderatsprotokollen vom 14. März 2006 und vom 20. Juni 2006 geht klar hervor, dass die vom Gemeinderat an diesen Sitzungen beschlossene Neustrukturierung der Werkbetriebe und insbesondere die Neunutzung des Areals Weiherweg 8 für das Wasserwerk und das Abwasserwerk eine kostengünstige, zeitnahe, nachhaltige und bautechnisch durchaus gute Lösung für einen funktionalen Bau wie ein Wasser- und Abwasserwerk darstellt. Sie ist bewusst keine teure und grosszügig proportionierte Maximalvariante für die betroffenen Werke, wie sie nun von den erwähnten Antragsstellern vorgeschlagen wird. Die vom alten Gemeinderat beschlossenen Projekte stellen im Gegensatz zur nun vorliegenden Variante finanziell, baulich und ortsplanerisch vertretbare Baukörper für ein Wasser- und Abwasserwerk dar. - Mehr als doppelt so hohe Investitionskosten (CHF 5.45 Mio. statt CHF 1.9 Mio.) sowie zusätzlich nötige Kosten für die Verlagerung der elektronischen Steuerung für ca. CHF vom heutigen Standort zur ehemaligen Kläranlage. Die angeführten verdeckten Kosten, welche angeblich beim Umbauprojekt Weiherweg angefallen wären, sind zumindest teilweise völlig an den Haaren herbeigezogen. So wird ein aufwendiger Carport angeführt, welcher aus unserer Sicht nicht zwingend notwendig ist

3 - Verkehrssicherheitstechnisch problematische Lage der ehemaligen Kläranlage. An diesem Standort befindet sich der Schulweg für die Vaduzer Schüler für das neue Schulzentrum Mühleholz mit Gymnasium, Realschule und neu auch Oberschule, das Schwimmbad, die Minigolfanlage und die Tennishalle. Zusätzlicher Werkverkehr in diesem Bereich ist nicht anstrebenswert, wie auch die Reaktion der Anwohner auf die derzeitige Umleitung der Landstrasse auf die Schaanerstrasse und den damit verbundenen Schwerverkehr auf der Schaanerstrasse deutlich zeigt. Dem im Antrag ausgeführten Argument, dass im Vergleich zu einer Freizeitnutzung kein Mehrverkehr entstehe, ist klar zu widersprechen. Allein die Planung einer Lastwagenspur verdeutlicht, dass sehr wohl zusätzlicher Schwerverkehr zu erwarten wäre, was bei einer Freizeitnutzung sicher nicht in diesem Ausmass gegeben wäre. - Abschreibung aller bisherigen Planungskosten und Arbeiten im Zeitraum von weit über einem Jahr. - Verlust eines gemeindeigenen Grundstücks in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Freizeit- und Sportlandschaft im Raum Mühleholz und damit Verpassen einer grossen Chance für die weitere Entwicklung einer wichtigen Familien-, Sportund Freizeitanlage in bedeutender Lage zwischen Schaan und Vaduz sowie in unmittelbarer Nähe zum wichtigsten Schulzentrum unseres Landes. Die Errichtung eines Werkbetriebes an dieser Stelle stellt aus unserer Sicht eine nicht zukunftsweisende und nicht weitsichtige Entscheidung dar. Das Argument, wonach eine Freizeitnutzung hier wegen den Regenklärbecken nicht möglich sei, erscheint uns nicht stichhaltig. Auch der Verweis auf die ausschliessliche Eigentümerschaft von Vaduz ist kein Argument gegen eine Freizeitnutzung. Wieso sollten Freizeitnutzungen nicht auch ein Bedürfnis von Vaduz und seinen Bewohnern darstellen? - Es erscheint ausserdem stossend, wenn Gemeinderatsbeschlüsse, die aufgrund aufwendiger verwaltungsinterner Vorarbeiten und nach Vorberatung durch die Planungs- und Baukommission mit deutlicher Mehrheit gefällt wurden, bereits nach wenigen Monaten durch einen neu gewählten Gemeinderat umgestossen werden. Dies gilt insbesondere dann, wenn keine wesentlich neuen Erkenntnisse oder geänderte Rahmenbedingungen vorliegen und schon früher solche Lösungsvorschläge keine Mehrheit gefunden haben. - Im vorliegenden Fall wird ausserdem mit unseres Erachtens falschen Tatsachen argumentiert: Der Fussgänger-Zugang zum Kindergarten und Kinderhort Haberfeld (Schulweg) erfolgt nicht über die Zufahrt zum Werkareal und Entsorgungszentrum Haberfeld, sondern über die explizit dafür mit Schwellen und Tempo-20 begrenzten Drescheweg, welcher aus diesem Grund eine der wenigen Wohnstrassen in Vaduz ist. Ein weiterer Zugang erfolgt über den nur von wenigen Anwohnern befahrenen Forellenweg. Damit ist heute schon eine optimale Verkehrssicherheit für Kinder und Jugendliche gewährleistet. Die Begründung, dass die Kinder des Quartiers sich nicht an diesen Schulweg halten würden und aus Neugier den Weiherweg benutzten, ist unsachlich und könnte inskünftig bei jedem Schulwegsicherungsprojekt angeführt werden. Der Schulwegsicherheit würde auch ein erwähnter möglicher Neubau einer Wohnsiedlung auf dem Areal Weiherweg 8 nicht förderlich sein. Der generierte Verkehr durch eine solche Wohnsiedlung würde jenen des Wasser- und Abwasserwerks wohl noch übertreffen

4 Die Fakten, welche für einen Neubau eines Wasser- und Abwasserwerkes auf dem Areal der ehemaligen Kläranlage sprechen, werden wie folgt zusammengefasst: Das Personal des Abwasserwerks Vaduz betreut das gesamte Kanalnetz einschliesslich der Kontrollschächte, Spezialbauwerke (Regenbecken, Abwasserpumpwerke, Hochwasserentlastungen) in der Gemeinde Vaduz. Im weiteren überwacht und wartet das Abwasserwerk die wichtigsten Spezialbauwerke der Gemeinden Triesen und Triesenberg. Obwohl bisher kein umfassender Wartungsvertrag abgeschlossen worden ist, werden die Anlagen der Gemeinden Triesen und Triesenberg seit mehreren Jahren einvernehmlich vom Abwasserwerk Vaduz gewartet. Aus diesem Grund wurde für das Vorprojekt Neubau Wasser- und Abwasserwerk auch das Raumprogramm des Abwasserwerks entsprechend ausgelegt. Es ist geplant, das Wasser- und Abwasserwerk zusammen in einem neuen Gebäude auf dem Areal der ehemaligen Kläranlage Schaanerstrasse 49 unterzubringen. Dieses Areal befindet sich bereits in der Zone für öffentliche Bauten und Anlagen (OEBA). Für die beiden Werkbetriebe ist das ehemalige Areal der Kläranlage genügend gross. Es besteht zudem ein Erweitungspotenzial für zukünftige Veränderungen und Entwicklungen. Mit der geplanten Realisierung Neubau Wasser- und Abwasserwerk in einem Gebäude können optimal Synergien genutzt werden (Werk-, Lager-, Einstell-, Besprechungs- und Mannschaftsräume, Haustechnikräume und Haustechnikanlagen sowie die inneren und äusseren Erschliessungsräume). Das Projekt ist auf der Parzelle Nr so positioniert, dass sowohl ein normaler Werkbetrieb, als auch ein sparsamer Umgang mit der Grundstücksfläche gegeben ist. Im südlichen Teil des Grundstücks verbleibt eine Restfläche von ca m 2. Diese kann sowohl für eine allfällige Erweiterung des Werkbetriebs genützt werden als auch unabhängig davon erschlossen und bebaut werden. Das Regenklärbecken und die Retention werden in die Gesamtanlage integriert. Die Fassade des Regenklärbeckens wird der Fassade der Werkhalle angepasst. Der geplante Neubau Wasser- und Abwasserwerk auf dem ehemaligen Areal der Kläranlage erfüllt sämtliche Anforderungen hinsichtlich Grösse, Betrieb und Ausbaukapazitäten. Das ursprünglich geplante Projekt Umbau und Sanierung Wasserwerk umfasste ausschliesslich nur die Nutzung für das Wasserwerk. Für ein Abwasserwerk hätten die Räume beim Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld voll ausgebaut und erweitert werden müssen. Die Überprüfung in Sachen Zweckmässigkeit zwischen einem Umbau und einer Sanierung des bestehenden Werkhofgebäudes Weiherweg 8 und einem Neubau Wasser- und Abwasserwerk unter Einbezug alle involvierten Stellen (Bauverwaltung Abteilung Hochbau und Tiefbau, Wasserwerk, Abwasserwerk, Werkbetrieb) hat ergeben, dass ein Neubau Wasser- und Abwasserwerk auf dem Areal der ehemaligen Kläranlage aufgrund der Platzverhältnis eine sinnvolle, zweckmässige und nachhaltige Lösung ist. Hingegen wäre eine gemeinsame Nutzung dieser Werke auf dem ehemaligen Werkhofareal Weiherweg 8 aufgrund der beschränkten Platzverhältnisse und vielseitigen Erschliessungswege keine zweckmässige und ortsplanerisch sinnvolle, nachhaltige sowie befriedigende Lösung

5 Die bestehende Bausubstanz des Werkhofgebäudes Weiherweg 8 aus dem Jahre 1948 würde eine den Umständen entsprechende aufwendige Sanierung bedingen. Aufgrund der bestehenden Tragstruktur des Gebäudes müssten Kompromisse bezüglich Raumanordnungen und Raumgrössen in Kauf genommen werden. Die Situierung des Betriebsgebäudes Weiherweg 8 mitten auf dem Areal ist für weitere Nutzungen, insbesondere Überbauungsmöglichkeiten, ungünstig und lässt zudem keine vernünftige bauliche Erweiterung zu. Aus ortsbaulicher Sicht würde eine Aufrechterhaltung und sogar ein Ausbau und eine Erweiterung des Werkbetriebareals Weiherweg 8 zwischen dem Wohngebiet und dem Naherholungsgebiets keine sinnvolle und nachhaltige Lösung bedeuten. Die Erschliessung zum Kindergarten und Kinderhort Haberfeld, zum Werkhof, zur Entsorgungsstelle sowie zum im Bau befindlichen Regenbecken und Pumpwerk Haberfeld ist wie die gesamte vielfältige Arealnutzung unbefriedigend, weil dadurch Konflikte und Gefahren bereits bestehen und neue dazu kommen würden. Die Auffassung, wonach die ehemalige Kläranlage sich in einer verkehrstechnisch problematischen Lage befinden würde, weil dies ein Schulweg für die Vaduzer Schüler für das neue Schulzentrum Mühleholz mit Gymnasium, Realschule und neu auch Oberschule, das Schwimmbad Mühleholz, die Minigolfanlage und die Tennishalle ist, ist nicht nachvollziehbar. Tatsache ist, dass der geplante Neubau Wasser- und Abwasserwerk nur sehr wenig Verkehr, vergleichbar mit einem Kleingewerbebetrieb an der Schaanerstrasse in der unmittelbar angrenzenden Gewerbe- und Industriezone gleichkommt und demzufolge im Vergleich zu einer Freizeitnutzung überhaupt kein Mehrverkehr generiert. Noch bevor Freizeitanlagen, wie das Freibad Mühleholz und die Minigolfanlage in der Nachbarschaft der ehemaligen Abwasserreinigungsanlage realisiert wurden, stand die Kläranlage Vaduz bereits auf dem Areal, wo jetzt ein Neubau Wasser- und Abwasserwerk geplant ist. Dieser geplante Neubau, unmittelbar angrenzend an die Gewerbe- und Industriezone an der Schaanerstrasse ist ortsbaulich an der richtigen Stelle geplant, wo hingegen das bestehende Werkareal am Weiherweg, unmittelbar angrenzend an das Wohngebiet (Wohnzone) und das Naherholungsgebiet Haberfeld (Landwirtschaftliche Zone) ein Fremdkörper ist. Die Auffassung, wonach der geplante Neubau Wasser- und Abwasserwerk eine kurzsichtige Nutzung des Areals der ehemaligen Kläranlage in Nachbarschaft von Freizeitnutzungen sein soll, entspricht somit nicht den Tatsachen. Da sich das ehemalige Areal der Kläranlage isoliert zwischen der Minigolfanlage und der Gewerbe- und Industriezone befindet, bedeutet die gemeindeeigene Nutzung dieses Areals in unmittelbarer Nachbarschaft zur bestehenden Freizeit- und Sportlandschaft im Raum Mühleholz kein Verlust. Tatsache ist, dass mit der geplanten Neunutzung keine grosse Chance für die Weiterentwicklung einer angeblich wichtigen Familien-, Sport und Freizeitanlage in bedeutender Lage zwischen Schaan und Vaduz sowie in unmittelbarer Nähe zum wichtigsten Schulzentrum unseres Landes verpasst wird. Mit dem bestehenden Regenklärbecken steht bereits eine gemeindeeigene Nutzung auf diesem Areal, dessen Zufahrt ebenfalls jeder Zeit gewährleistet werden muss. Dieses Gebäude bildet den Abschluss der Gewerbe- und Industriezone und den Beginn der Freizeitanlagen an der Schaanerstrasse. Durch das bereits - 4 -

6 bestehende Regenklärbecken und dessen Erschliessungsflächen auf dem Areal der ehemaligen Kläranlage ist somit auch keine zusammenhängende Freizeitanlage mehr möglich. Die Gemeinde Vaduz ist Alleineigentümerin des Areals der ehemaligen Kläranlage. Hingegen sind die Grundstücke nördlich davon, z.b. die Minigolfanlage und das Freibad Mühleholz zu je 50 % im Besitz der Gemeinde Schaan und der Gemeinde Vaduz. Es ist sinnvoll, dass die Gemeinde Vaduz die Grundstücke, welche in ihrem Alleineigentum sind auch für ihre Bedürfnisse nutzt und die Grundstücke, welche nur anteilmässig in ihrem Besitz sind für gemeinsame Freizeitnutzungen oder andere gemeinsame sinnvolle Nutzungen zur Verfügung stellt und überbaut. Die ursprünglich für das Umbau- und Sanierungsprojekt Wasserwerk Weiherweg 8 genehmigten Kosten (Baukredit) beinhalteten im Wesentlichen den vollständigen Umbau und die Sanierung des Erdgeschosses und blosse Reparaturarbeiten des Dachraums und Dacheindeckung. Jedoch beinhaltete das Umbau- und Sanierungsprojekt nicht die nachstehend aufgeführten Kosten, zusätzlichen Nutzungen sowie Bau- und Anlageteile: - eine Mitbenutzung des Abwasserwerks. Gemäss dem Neubauprojekt Wasser- und Abwasserwerk auf dem ehemaligen Areal der Kläranlage beträgt der Anteil des Abwasserwerks ca. 25 % vom Gebäudevolumen (ca m 3 ) bzw. ca. 1/3 der voranschlagten Bau- und Anlagenkosten, (total ca. CHF 1.5 Mio.). - den Umbau und Sanierung des Dachraumes Werkhof Weiherweg 8 im Ausmass von m 3 mit ursprünglich vorangeschlagten Kosten von ca. CHF Sanierung der Holzkonstruktion des Dachraumes (Ständerkonstruktion und Dachstuhl) sowie äussere Fassadenverkleidung (Holzschirm), die in Folge einer unsachgemässen Entfernung von Horizontalaussteifungen in der Dachkonstruktion erforderlich wäre, da die Ständerkonstruktion und der Dachstuhl eine leichte Schieflage aufweisen. - den Umbau und die Sanierung der bestehenden separaten Lagerhalle nördlich vom Hauptgebäude Weiherweg 8, im Ausmass von m 3 und ursprünglich vorangeschlagten Kosten von CHF Die notwendigsten Umbau- und Sanierungsmassnahmen hätten somit etappenweise über das Unterhaltsbudget oder über ein späteres separates Investitionsbudget finanziert werden müssen. - eine Überdachung des bestehenden Aussenlagers im Ausmass von m 3 und Kosten von CHF die Realisierung eines überdachten Carports mit Kosten von ca. CHF Die Fahrzeuge mussten gemäss dem Umbau- und Sanierungsprojekt Weiherweg 8 weiterhin im separaten Lagergebäude eingestellt werden, was aufgrund der geltenden Brandschutzvorschriften nicht statthaft ist. - eine Neuausführung der Platzentwässerung und des Asphaltbelags inkl. Unterbau im Ausmass von ca. 500 m 2, mit ursprünglich voranschlagten Kosten von CHF erst wenn man die vorgenannten Kosten total CHF zum Baukredit für das ursprüngliche Umbau- und Sanierungsprojekt Wasserwerk Weiherweg 8 in Höhe von CHF dazurechnet, kann ein seriöser Vergleich zum geplanten Neubau Wasser- und Abwasserwerk auf dem ehemaligen Areal der Kläranlage vorgenommen und festgestellt werden, dass deren Gesamtkosten von CHF der - 5 -

7 Kostenschätzung des gegenständlichen Neubauprojekts Wasser- und Abwasserwerk entspricht. - keine Reserveflächen und somit zweckmässige Ausbau- und Erweiterungsmöglichkeiten für zukünftige Ansprüche. Auch aus diesem Grund ist das ursprünglich geplante Umbau- und Sanierungsprojekt keine zukunftsorientierte und nachhaltig wirksame Entscheidung. - keine funktionale Erschliessung (Kreisverkehr) verbunden mit erheblichen Umständen. - kaum eine Nutzung von Synergien bezüglich gemeinsamer Erschliessung, Werkstatt, Lager, Aufenthalts- und Besprechungsräume, sowie gemeinsamen Nutzungen von Haustechnikräumen und Haustechnikanlagen, Maschinen, Geräten, Apparaten, Werkzeugen, etc.. - keine funktionalen betrieblichen Abläufe durch fehlendes Zwischenlager im Gebäude, fehlende direkte Verbindung Werkstatt Lager, zu kleine Werkstatt, ein stationärer fix installierter Drehkran, der nur einen bestimmten kleinen Werkstattbereich abdecken könnte, anstatt Brückenlaufkräne, welche die ganze Werkstatt und das ganze Lager flächig abdecken können etc. Mit einer Realisierung des geplanten Neubaus Wasser- und Abwasserwerk auf dem ehemaligen Areal der Kläranlage entsteht gegenüber dem ursprünglich geplanten Umbau- und Sanierungsprojekt Wasserwerk Weiherweg 8 auch ein entsprechender Mehrwert. Aus diesem Grund ist es nicht seriös, alles auf die Investitionskosten alleine zu reduzieren, insbesondere in Bezug auf eine nachhaltige wirtschaftliche Lösung. Aus den genannten Gründen rechtfertigen sich die geplanten Investitionskosten von CHF Mio. für eine funktionale und wirtschaftlich nachhaltige Lösung. Anträge des Bürgermeisters und der Bauverwaltung Abteilung Hochbau: - Der Gemeinderat bewilligt dass Vorprojekt für den Neubau Wasser- und Abwasserwerk auf dem ehemaligen Areal der Kläranlage, Schaanerstrasse 49 und den Baukredit mit geschätzten Kosten in Höhe von CHF 5.45 Mio. - Der Gemeinderat genehmigt das weitere Vorgehen bezüglich Ausschreibung der Architekturleistungen für die Ausführungsplanung und Bauleitung im Verhandlungsverfahren und den beschriebenen Terminplan. 7 Ja-Stimmen (6 FBP, 1 FL), 6 Nein-Stimmen (VU) Rheinpark Stadion Vaduz Sanierung Stahlkonstruktion Tribünenüberdachungen Haupttribüne (Sektor 1) und Gegentribüne (Sektor 3) Sanierungsprojekt- und Kreditgenehmigung Ausgangslage - 6 -

8 Das Rheinpark Stadion wurde im Juli 1998 fertig gestellt und in Betrieb genommen. Im Frühjahr 2004 wurde bei den Stahlkonstruktionen der Tribünenüberdachungen Haupttribüne (Sektor 1) und Gegentribüne (Sektor 3) an einzelnen Stellen Korrosion festgestellt. Die Stellen mit offensichtlicher Korrosion waren anfänglich lediglich geringfügig und lokal begrenzt. In der Folge wurde jedoch festgestellt, dass sich die Stellen mit Korrosion sehr rasch vergrösserten. Der Korrosionsschutz der Stahlkonstruktion ist vor allem über dem Dach teilweise grossflächig abgewittert. Die Abwitterung weist unterschiedliche Stadien auf. Zudem sind bei den Stahlträgern unter der Dacheindeckung ebenfalls teilweise Abwitterungen und teilweise lokale Korrosionsschäden erkennbar. Die Korrosionserscheinungen sind zum heutigen Zeitpunkt lediglich oberflächiger Natur und haben keinen Einfluss auf die Tragsicherheit. Damit diese jedoch langfristig gewährleistet ist, muss innerhalb der nächsten zwei bis drei Jahre eine umfassende Instandsetzung des Korrosionsschutzes erfolgen. Im Budget 2007 sind für die Sanierung der Stahlkonstruktion CHF eingeplant. Mit dem Budgetbetrag von CHF war vorgesehen, in diesem Jahr nur die Stahlkonstruktion der Haupttribüne (Sektor 1) und im nächsten Jahr die Stahlkonstruktion der Gegentribüne (Sektor 3) zu sanieren. Aus wirtschaftlichen Überlegungen empfiehlt die Bauverwaltung Abteilung Hochbau, die Ausführung der Sanierungsarbeiten an der Stahlkonstruktion für die Haupttribüne (Sektor 1) die Gegentribüne (Sektor 3) gleichzeitig vorzunehmen. Die Sanierungsarbeiten der Stahlkonstruktion sind von den Witterungsverhältnissen abhängig. Voraussetzung für eine ordnungsgemässe und fachgerechte Ausführung sind trockene Wetterverhältnisse. Bei länger anhaltendem schlechten Wetter werden die Arbeiten nach den Sommerferien fortgesetzt und zu Ende geführt. Es ist geplant, im nächsten Jahr die Anschlussflächen der Dacheindeckung sowie die Träger unter Dach ebenfalls zu sanieren. Diesbezüglich kann zu diesem Zeitpunkt noch keine Budgetvorgabe genannt werden. Auf jeden Fall sind die Sanierungsarbeiten in der Sommerpause des Fussballbetriebs vorzunehmen. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das Sanierungsprojekt und den dafür erforderlichen Kredit im Betrag von CHF für die Sanierung der Stahlkonstruktion Tribünenüberdachungen (Haupttribüne und Gegentribüne). Rheinpark Stadion Vaduz Sanierung Stahlkonstruktion Tribünenüberdachungen Auftragsvergabe Gerüste und Absturzsicherungen Kurt Beusch AG, Triesen CHF Einstimmig - 7 -

9 Spezielle Bauordnungen Schutzzone Oberdorf und Mitteldorf Überarbeitung Der Gemeinderat hat am 24. April 2007 auf Antrag der Bau- und Planungskommission die Arbeitsgruppemitglieder - Arch. Walter Boss, Vaduz - Dipl. Ing. Arch. Hansjörg Hartmann, Vaduz - Hansjörg Frommelt, Hochbauamt, Abteilungsleiter Denkmalpflege und Archäologie, Triesen - Dipl. Arch. FH, Denkmalpfleger DTA Jürgen Fränzer, Vaduz, Experte - Erich Marxer, Bauverwaltung Abt. Hochbau bestellt und diese mit der Erarbeitung des Ist-Zustandes und der Abklärung der Notwendigkeit einer Überarbeitung der Speziellen Bauordnungen für die Schutzzone sowie die Umgebungsschutzzone Oberdorf und Mitteldorf beauftragt. Die Arbeitsgruppe empfiehlt um eine Erarbeitung resp. Neuregelung der bestehenden speziellen Bauordnung aus folgenden Gründen: - Die bestehende Regelung ist aus fachlicher Sicht überholt und stellt keine genügende Grundlage für die Erhaltung und Weiterentwicklung eines intakten Ortsbildes dar. - In der momentanen Anwendung der speziellen Bauordnung werden oft Massnahmen gefordert, die weder nachvollziehbar noch aus fachlicher Sicht begründbar sind. - Der heutige ortsplanerische und denkmalpflegerische Ansatz geht von einem Nebeneinander von Alt und Neu unter Rücksichtnahme auf das Bestehende aus. - Der Versuch, die alte Formensprache lediglich zu kopieren, führt meistens zu unbefriedigenden und verfälschten Ergebnissen in der Erscheinung des Ortsbilds. - In der Praxis ergeben sich aus der bestehenden Regelung immer wieder Situationen, die nicht nachvollziehbar sind und der Situation nicht gerecht werden können. - Die Verwendung von Solarenergie (Warmwasser und Photovoltaik) ist in der Schutzzone momentan generell nicht möglich. Dies steht im Widerspruch zu der sonst geforderten Verwendung von erneuerbaren Energien. Der Einbau von Dachflächenkollektoren ist reversibel und sollte nicht a priori ausgeschlossen sein. - Die bestehende spezielle Bauordnung ist generell zu umfangreich, zu wenig praxisbezogen und unübersichtlich. Die Arbeitsgruppe Schutzzone Ober- und Mitteldorf wird mit der Ausarbeitung von neuen Bauvorschriften zur Ergänzung der Gemeindebauordnung sowie mit einer Überprüfung des Perimeters beauftragt. Die Ergänzung der Bauordnung ist im Januar 2008 dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Beurteilung des Perimeters soll bis Ende Oktober 2008 abgeschlossen werden. 8 Ja-Stimmen (6 FBP, 1 VU, 1 FL), 5 Nein-Stimmen (VU) - 8 -

10 Schwimm- und Badeanstalt Mühleholz, Vaduz Ersatz Membrandach beim Kiosk Das Membranzeltdach beim Kiosk ist im Jahr 1988 erstellt worden. Die Membranabdeckung weist nach 19 Jahren Alterserscheinungen in Form von Löchern und Verfärbungen auf, die Einwirkungen auf die Dichtigkeit und Reissfestigkeit zeigen. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig den Ersatz des Membrandachzeltes beim Kiosk der Schwimm- und Badeanstalt Mühleholz, Vaduz. Für diese Arbeiten spricht er einen Verpflichtungskredit von CHF Dies entspricht dem hälftigen Anteil der Gemeinde Vaduz. Schwimm- und Badeanstalt Mühleholz, Vaduz Arbeitsvergabe Membrandach HP Gasser AG, Lungern CHF Einstimmig Primarschule Ebenholz, Vaduz Massnahmen zum Brandschutz, zur Sicherung und zur Schulung Der Gemeinderat beschliesst einstimmig die Massnahmen im Bezug auf Brandschutz, Sicherheit und Schulung und spricht hierfür einen Verpflichtungskredit in der Höhe von CHF Abbruch Gartengewächshäuser Vaduzer Parzelle Nr Projekt und Kredit Die Gemeinde Vaduz beabsichtigt, die im Jahre 1964 und 1966 vom damaligen Gärtnereibetrieb Ospelt errichteten Gewächshäuser abzubrechen. Die Gewächshäuser werden mit Warmluftgebläse, welche mit einem Öl betriebenen Motor angetrieben werden, beheizt. Da die Bauten im Grundwasserschutzgebiet stehen, besteht die Gefahr einer Gewässerverschmutzung. Zudem ist auch der Betrieb aus energierelevanten Aspekten nicht mehr zu befürworten. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig den Abbruch Gewächshäuser Vaduzer Parzelle Nr im Betrag von CHF inkl. MWSt. und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit

11 Feuerwehrdepot, Anbau Kommandoposten Abrechnung Verpflichtungskredit gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 12. April 2005 CHF Abrechnung CHF Abweichung % + CHF Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung für den Anbau Kommandoposten beim Feuerwehrdepot, Schaanerstrasse 2, zum Betrag von CHF Äulestrasse, Abschnitt Adlerkreisel bis Lindenkreisel Sanierung defekte Schachtoberbauten Bauprojekt und Arbeitsvergaben Der Gemeinderat genehmigt einstimmig das vorliegende Bauprojekt Äulestrasse, Abschnitt Adlerkreisel bis Lindenkreisel, Sanierung defekte Schachtoberbauten mit einem Kostenvoranschlag im Betrag von CHF (inkl. MwSt. und Nebenkosten aller Art) und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. Er erteilt den Auftrag für die Baumeisterarbeiten an die Firma Brogle Pflästerei AG, Vaduz, im Betrag von CHF inkl. MWSt. Rheinauweg, Sanierung Lochgass Binnendamm Bauprojekt Die Gemeinde plant den Rheinauweg zu sanieren, da dieser als Baustellenzufahrt für den Ausbau des Rheinpark Stadions benutzt und dadurch beschädigt wurde. In diesem Zusammenhang besteht auch die Möglichkeit, durch die Mitbenützung des oben erwähnten Areals, eine öffentliche Parkierungsanlage zu errichten, um die Parkplatzsituation der Familiengärten und des Vereinshauses des Liecht. Kleinkaliber Schützenvereins zu verbessern. Auf der Vaduzer Parzelle Nr wird, nach erfolgtem Abbruch der Gewächshäuser, ein Parkplatzareal für die Benutzer der Familiengärten als auch für die Kleinkaliber Schützenvereins erstellt. Aufgrund dessen wird die ungenügende Schrägparkierung (zu geringe Parkplatztiefe) vor den Familiengärten aufgehoben und neu nur noch für das kurzzeitige Ein- und Ausladen gestattet sein. Der Gemeinderat genehmigt das Bauprojekt Rheinauweg, Sanierung Lochgass Binnendamm im Betrag von CHF inkl. MwSt. und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. 11 Ja-Stimmen (6 FBP, 5 VU), 2 Nein-Stimmen (1 VU, 1 FL)

12 Zugleich genehmigt er das Bauprojekt für den Neubau des Parkplatzareals auf der Vaduzer Parzelle Nr im Betrag von CHF inkl. MwSt. und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. Die Parkplätze werden nicht asphaltiert, sondern naturnah in Schotterrasen ausgeführt. Zudem werden zwei Behinderparkplätze sowie Fahrradabstellplätze realisiert. 10 Ja-Stimmen (6 FBP, 4 VU), 3 Nein-Stimmen (2 VU, 1 FL) Schaden- und Zustandskataster Kanalisation, Pilotprojekt Mit Schreiben vom 13. Januar 2005 hat der Bürgermeister einen Ingenieurauftrag zur Erarbeitung eines Pilotprojektes Schaden- und Zustandskataster Kanalisation an das Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz im Betrag von CHF inkl. MWSt. erteilt. Die Kanalisation ist eine wesentliche Infrastrukturanlage der Gemeinde. Die Gemeinde Vaduz verfügt über ca. 50 km öffentliche Kanalisation im Siedlungsgebiet (exkl. Strassenentwässerung und Drainagen im Riet), was einem Neubauwert in der Grössenordnung von CHF 150 Mio. bis CHF 200 Mio. entspricht. Die Kanalisationen haben wie jedes Bauwerk eine endliche Lebensdauer. Die Kenntnis über den Zustand der Abwasseranlagen ist deshalb für die künftige Sanierungs- und Investitionsplanung der Gemeinde Vaduz von grundlegender Bedeutung. Hinzu kommt, dass schadhafte und undichte Kanalisationsleitungen eine Gefahr für die Umwelt wie beispielsweise für unser Grund- und Trinkwasser darstellen. Infiltration von Bachabwasser und Grundwasser in die Kanalisation verursachen unnötige Betriebskosten wie Förderleistung und reduziert die Abbauleistung der Kläranlage Bendern. Als Grundlage für die Zustandserfassung dient das Werkinformationssystem der Gemeinde, in dem alle öffentlichen und bis zu einem gewissen Grad auch die privaten Abwasseranlagen erfasst sind. Um genauere Aussagen über die geeignete Vorgehensweise und die Kosten für die Zustandserhebung über das ganze Siedlungsgebiet machen zu können, wurde dieses Pilotprojekt durchgeführt. Die diesbezüglich notwendigen Ingenieurleistungen (Projektierung, Ausschreibung, Zustandsauswertung,) für die Schadenserhebung waren bereits Vertragsbestandteil für den vom Gemeinderat beschlossenen Aufbau eines Landinformationssystems LIS auf der Grundlage der Reform der amtlichen Vermessung (RAV) mit der Realisierung vorläufiger Ebenen Kanalisation und Wasserversorgung am 26. Januar 1993, mit der Vergabe an das Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz im Gesamtbetrag von CHF In der Sitzung vom 30. März 2004 hat der Gemeinderat die LIS-WIS-Schlussrechnung 1990 bis 2003 im Betrag von CHF genehmigt sowie die damals vorgesehenen Investitionskosten für 2004 im Betrag von CHF Die noch fehlenden Schachtdaten sind ebenfalls ein Bestandteil des LIS und werden im Zusammenhang mit der Ausarbeitung Schaden- und Zustandskataster erhoben. Diese Arbeiten werden nun, entsprechend dem evaluierten Verfahren gemäss Pilotprojekt, vom Ingenieurbüro Frommelt AG, Vaduz in Angriff genommen. Der dazumal bewilligte Gesamtbetrag kann weiterhin eingehalten werden

13 Der aufgeführten Leistungen (Unternehmer, Ingenieur) sind im Gesamtbudget 2007/2008 abgedeckt. Das Ziel des gesamten Projektes besteht darin, ein Planungsinstrument für zukünftige Investitionen und Planung für gezielte Schadenregulierungen zu erhalten. Dadurch wird eine grösstmögliche Planungssicherheit in Bezug auf die betreffenden Bauwerke erreicht. Auf Antrag des Bürgermeisters und der Gemeindebauverwaltung Abteilung Tiefbau genehmigt der Gemeinderat (gestützt auf das Pilotprojekt) die Durchführung des Schadenund Zustandskataster Kanalisation sowie die diesbezügliche approximative Kostenschätzung im Betrag von CHF inkl. MWSt. und gewährt den entsprechenden Verpflichtungskredit. 12 Ja-Stimmen (6 FBP, 5 VU, 1 FL), 1 Nein-Stimme (VU) Werkdienst Fahrzeug, Ersatzanschaffung Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die ersatzweise Anschaffung eines Fahrzeuges der Marke Nissan Navara SE Double Cab4D mit Zusatzausrüstung. Lieferant ist die Firma Nufa AG, Vaduz, zum Offertpreis von CHF Werkdienst Anschaffung Spindelmäher Aus Gründen der Zweckmässigkeit empfiehlt der Leiter des Werkbetriebes, Herr Pepi Becker, den Spindelmäher, der im Rheinpark Stadion im Einsatz steht, zu ersetzen. Das Gerät ist seit 1981 in Betrieb. Es stellt keinen Wiederverkaufswert mehr dar. Auf Empfehlung des Werkbetriebes stimmt der Gemeinderat einstimmig der Anschaffung eines neuen Toro Spindelmähers D 3100-D zum Offertpreis von CHF netto zu. Lieferant ist die Firma Chesi AG, Vaduz. Spiel- und Sporttag der Gemeinde Vaduz Berichterstattung, Abrechnung 2006 Im vergangenen Jahr ist der Spiel- und Sporttag der Gemeinde Vaduz am Samstag, 09. September zur Durchführung gelangt. Einzelne Aktivitäten haben im Rheinpark Stadion, andere auf dem benachbarten Mehrzweckplatz stattgefunden. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Abrechnung über den Spiel und Sporttag 2006, die mit Nettokosten im Betrag von CHF abschliesst

14 Vaduzer Spiel- und Sporttag 2007 Mit dem Ziel, den Einwohnern unserer Gemeinde ein vielfältiges Angebot an Freizeitaktivitäten zu bieten, soll auch in diesem Jahr wieder ein Spiel- und Sporttag stattfinden. Der Spiel- und Sporttag soll die Bevölkerung nicht nur zur sportlichen Betätigung animieren. Gleichermassen soll der Anlass speziell auch Kindern und Jugendlichen die Möglichkeit bieten, sich spielerisch zu vergnügen. Der Anlass findet am Samstag, 22. September 2007 auf dem Areal Rheinpark Stadion, Vaduz, statt. Bisher haben einzelne Aktivitäten im Rheinpark Stadion stattgefunden, andere auf dem benachbarten Mehrzweckplatz. Die räumliche Trennung der Aktivitäten hat sich als ungünstig erwiesen. Daher soll auf eine Mitbenützung des Mehrzweckplatzes beim Rheinpark Stadion soll verzichtet werden. Die Gemeinde übernimmt die vereinsübergreifende Organisation des Spiel- und Sporttages. Die Verantwortung für die Organisation des Spiel- und Sporttages liegt bei der Sportkommission. Die Administration ist über das Bürgermeisteramt gewährleistet. Auf Antrag der Sportkommission ist der Gemeinderat einstimmig ist mit der Durchführung eines Spiel- und Sporttages im vorgesehenen Rahmen einverstanden. Der budgetierte Aufwand beträgt CHF Evangelische Religionsgemeinschaften Beitrag der Gemeinde Im Jahr 2006 haben die Gemeinden Beiträge an die evangelischen Religionsgemeinschaften im Betrag von insgesamt CHF entrichtet. Seit 2004 hat keine Anpassung der Beiträge an die Teuerung stattgefunden. Die Konferenz der Gemeindevorsteher richtet an die Gemeinden die Empfehlung, die Beiträge an die Evangelischen Religionsgemeinschaften entsprechend der inzwischen eingetretenen Teuerung um 3.3 % zu erhöhen. Die Beitragssumme erhöht sich somit auf den Gesamtbetrag von CHF Die Aufteilung der Gesamtsumme auf die einzelnen Gemeinden erfolgt im Verhältnis der evangelischen Einwohner. Gleichermassen erfolgt die Aufteilung des Gemeindeanteils im Verhältnis der Angehörigen der Religionsgemeinschaften. Der Gemeinderat beschliesst einstimmig, den evangelischen Religionsgemeinschaften im Fürstentum Liechtenstein für die Jahre 2007 bis 2009 Beiträge im Gesamtbetrag von CHF je Jahr zu entrichten. Zweckverband Gruppenwasserversorgung Liechtensteiner Oberland Die Gemeinden Balzers, Triesen, Triesenberg, Vaduz und Schaan sind unter dem Namen Gruppenwasserversorgung Liechtensteiner Oberland zu einem Zweckverband zusammengeschlossen. Die Delegiertenversammlung besteht aus je drei Delegierten jeder Gemeinde. Die Delegierten werden von den Gemeinderäten gewählt

15 Wahlvorschläge anlässlich der Delegiertenversammlung vom 14. Juni 2007: - Bürgermeister Ewald Ospelt - Werner Lageder, Wassermeister - Andreas Büchel, Leiter Tiefbau Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die genannten Personen als Delegierte der Gemeinde Vaduz. Kasperigasse, Ingenieurleistungen, Arbeitsvergaben Projektierung Seger & Gassner AG, Vaduz CHF Einstimmig Realisierung Seger & Gassner AG, Vaduz CHF Einstimmig Im Rehwinkel, Ingenieurleistungen, Arbeitsvergaben Projektierung Ingenium AG, Vaduz CHF Einstimmig Realisierung Ingenium AG, Vaduz CHF Einstimmig Ewald Ospelt, Bürgermeister

16 Ein Sechstel der Stimmberechtigten kann durch ein begründetes schriftliches Begehren die Behandlung von Beschlüssen des Gemeinderates in der Gemeindeversammlung verlangen. Voraussetzung dafür ist, dass es sich dabei um referendumsfähige Beschlüsse gemäss Art. 41 des Gemeindegesetzes handelt. Referendumsbegehren sind spätestens 14 Tage nach Kundmachung beim Bürgermeister anzumelden. Die Frist zur Einreichung der erforderlichen Unterschriften beträgt ein Monat ab Kundmachung des Beschlusses: Tag der Kundmachung: 02. Juli

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