Ausflug zum Amtsgericht

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Ausflug zum Amtsgericht"

Transkript

1 Wetter in Deutschland am Ausflug zum Amtsgericht Am Montagmorgen begab sich eine Gruppe des Studiengangs Verwaltungsinformatik zu einem Ausflug an das Amtsgericht Münster. Hintergrund hierfür war der bevorstehende Moot Court, eine fiktive Gerichtsverhandlung der Studierenden. Der Besuch diente so zur Vorbereitung auf die unterschiedlichen Rollen, darunter Staatsanwalt, Verteidigung und Richter. Nach einer routinemäßigen Sicherheitskontrolle aller Teilnehmenden begann bereits die erste Verhandlung. Über den Morgen hinweg bekamen die Studierenden in den besuchten öffentlichen Verhandlungen, in denen es unter anderem um möglichen Betrug und Verstoß gegen das Waffengesetz ging, einen ersten Einblick in die Funktionsweise eines deutschen Gerichts. Nachdem der Auftakt nun beendet ist, sind die Studierenden auf den restlichen Ablauf des Moot Court gespannt, von dem der Lehrbereich immer schwärmt. Amtsgericht Münster Lesen Sie mehr über die Verhandlungen auf Seite 2.

2 +++Eil+++ Neue Erkenntnisse gibt es in der Ermittlung gegen Richard W. Zunächst wurde bekannt, dass gegen W. aufgrund von Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch unerlaubte Bildaufnahme und Körperverletzung ermittelt wird. Weiterhin war die Presse Zeuge einer weiteren Durchsuchung. Gegenstand war das Auto von W. Bei dieser Durchsuchung wurde von der Staatsanwaltschaft Münster ein Laptop (siehe Bild rechts) inklusive zugehörigem Netzteil sichergestellt. In Kürze folgt ein weiterer Artikel, der sich mit dem Hintergrund von Jens Schubert, der anscheinend in Verbindung zu der laufenden Ermittlung steht, beschäftigt. Staatsanwalt Rommel findet einen Laptop Staatsanwalt Rommel durchsucht das Handschuhfach des Wagens

3

4 Anwaltskanzlei H, K&S sucht Mandanten +++Eil+++ Aus unbekannten Gründen wurde am Donnerstagmorgen die Wohnung von Richard W. durchsucht. Hintergründe, warum dies geschah, gibt es noch nicht. W. hat nach dem Tod seiner Großeltern ein beachtlicher Besitz hinterlassen. Eventuell steht die Hausdurchsuchung in Zusammenhang mit dem Unfall von Jens Schubert, Starspieler von Preußen Münster. Die Ursache für den Unfall ist aktuell noch unklar. Gerüchten zufolge hatte der Fußballer mit der Frau des erfolgreichen Unternehmers W. Geschlechtsverkehr. Staatsanwalt Seyl durchsucht die Wohnuhng von Richard W.

5 Hintergrund Im Zusammenhang mit der bevorstehenden Gerichtsverhandlung im Falle des Verletzen Preußen Münster-Star Jens Schubert, über die wir bereits ausführlich berichtet haben, wollen wir unsere Leserschaft etwas in die Verfahrensweise bei einem Strafprozess einführen. In einem Strafprozess gibt es verschiedene Parteien: Der Beschuldigte, die Strafverteidigung, die Staatsanwaltschaft, das Gericht, bestehend aus einem oder mehreren Richtern, und Zeugen oder Sachverständigen. Weiterhin können auch Nebenkläger auftreten, denn grundsätzlich klagt immer die Staatsanwaltschaft den Beschuldigten an. Zur Sachaufklärung werden im Gerichtsprozess Beweismittel genutzt. Diese werden von der Staatsanwaltschaft oder der Verteidigung vorgebracht, um den Beschuldigten entweder zu überführen oder zu entlasten. Beweismittel sind hierbei unter anderem Zeugenaussagen, Gutachten, Untersuchungen oder Urkunden. Problematisch sind dabei besonders die Zeugenaussagen, denn Zeugen sagen nicht zwingend die Wahrheit. Weiterhin muss differenziert werden, ob Beweismittel vor Gericht zugelassen werden. Widerrechtlich erlangte Beweise, beispielsweise ein aufgezeichnetes Gespräch, müssen nämlich aus dem Verfahren ausgeschlossen werden. Beweise, die widerrechtlich erlangt worden sind, behalten jedoch ihre Gültigkeit, wenn sie auf legalem Weg beschafft hätten werden können. Weiterhin unzulässig sind Beweismittel bzw. Geständnisse, zu denen man unter Androhung von Folter gezwungen wird. Nach der Beweisführung durch Staatsanwaltschaft und Verteidigung liegt es letztendlich am Gericht den Beschuldigten zu verurteilen oder freizusprechen. Über den anstehenden Prozess gegen Richard W. halten wir unsere Leserschaft weiter auf dem Laufenden.

6 +++Eil+++ Neue Erkenntnisse im Fall Schubert: Heute Nachmittag meldete sich der langjährige Nachbar von Richard W. und Schlagerstar Ronny Bratzo! Bratzke bei unserer Zeitung und gab uns ein Interview. Zunächst erzählte er von seiner neuen Single Bis zum Morgengrauen, für die er demnächst eine Promotionstour in Münster beginnt. Der Song avanciert bereits kurz nach seinem Erscheinen zum künftigen Sommerhit der Schlagerszene. Bratzke beschrieb W als Engel, der nie gewalttätig wurde, jedoch sehr entschlossen war. Zudem könnte dieser als ehemaliger Boxer sehr gut austeilen. Weiterhin beschrieb Bratzke, dass die Ehefrau des Beschuldigten häufig Männerbesuch in dessen Abwesenheit empfing. Am Tag der Tat sah er W. nur kurz in einem Treppenhaus der Wohnanlage wie er wütend wie ein Stier die Treppe zu seiner Wohnung hocheilte. Kurz darauf klatsche es laut und Preußen Münster-Star Schubert kam ihm mit einer Gesichtsverletzung entgegengetaumelt. Ob W. nun gegenüber Schubert tätlich wurde, kann jedoch noch nicht endgültig festgestellt werden, darüber muss der laufende Strafprozess entscheiden.

7 Freispruch! Nachdem am Donnerstag, den , die Hauptverhandlung im Prozess gegen Richard W. stattfand, ist es natürlich unsere Aufgabe darüber zu berichten. Richard W. mit seinen Anwälten vor der Hauptverhandlung Zu Anfang der Verhandlung schilderte W. seine Sicht des Tathergangs und beteuerte seine Unschuld. Seine Ehefrau, mit der wir vor kurzem ein Interview geführt haben, verfing sich während ihrer Vernehmung in einigen Widersprüchen, bis sie sogar zugab, mit Jens Schubert eine Affäre geführt zu haben. Sichtlich aufgebracht betonte sie jedoch den Wunsch zur Scheidung von W. Nachdem die im Folgenden durchgeführte Vernehmung von Bratzo! immer noch nicht dazu beigetragen hatte den Fall aufzuklären, gab es für W. jedoch einen kleinen Teilerfolg. Der Tatbestand der Beleidigung soll unter Auflage fallen gelassen werden. Da der Hauptzeuge und Geschädigte Schubert leider in ärztlicher Behandlung im Trainingslager von Preußen Münster außer Landes verweilte, konnte er leider nicht zur Hauptverhandlung erscheinen. Somit wurde nur seine Aussage verlesen, die jedoch in einigen Punkten der Schilderung von der Ehefrau von W. widersprach. Anschließend war die Beweisaufnahme abgeschlossen und das Gericht zog sich zurück, um über das Urteil zu beraten. weiter auf Seite 2

8 Der zweite Verhandlungstag, der , begann somit direkt mit der Urteilsverkündung. Die Richter kurz vor der Urteilsverkündung Das Urteil lautete Freispruch in allen Punkten. Die einzige Konsequenz ist die Zahlung von 800 Euro, die für W. sehr gering ausgefallen ist, welche die Auflage für das Fallenlassen der Beschuldigung der Beleidigung darstellt. Die Begründung des Gerichtes für den Freispruch war der Mangel an Beweisen für eine Verurteilung. Hier wurde das Prinzip in dubio pro reo, im Zweifel für den Angeklagten, angewendet. Der nun nicht mehr Angeklagte war sichtlich erleichtert, dennoch liegt seine Ehe nun in Scherben. Immerhin ist der Ehevertrag, den seine Frau gebrochen hatte, nun nicht mehr gültig und W. entsteht dadurch kein finanzieller Nachteil. Zum Abschluss des Gerichtsverfahrens schickte W., der auch Sponsor von Preußen Münster ist, nochmals Genesungswünsche an den verletzten Jens Schubert und zeigte so Größe. Mit dem aus Sicht von Richard W. positiven Ende der Verhandlung haben wir leider eine traurige Nachricht für unsere Leser. Die Redaktionsleitung hat zu unser aller Bedauern mitgeteilt, dass sie sich aus dem Zeitungsgeschäft zurückzieht. Deshalb verabschieden wir uns an dieser Stelle von unseren treuen Lesern und bedanken uns bei ihnen, dass sie unsere Berichte mitverfolgt haben.

Ausflug zum Amtsgericht

Ausflug zum Amtsgericht Wetter in Deutschland am 26.03.2018 Ausflug zum Amtsgericht Am Montagmorgen begab sich eine Gruppe des Studiengangs Verwaltungsinformatik zu einem Ausflug an das Amtsgericht Münster. Hintergrund hierfür

Mehr

Sonderberichterstatter Simba im Dienst

Sonderberichterstatter Simba im Dienst Sonderberichterstatter Simba im Dienst Münster, vitpa Ungeheuerliches hat sich Zugetragen Aus zuverlässiger Quelle erhielten wir am gestrigen Abend Hinweise die auf eine Straftat hindeuten. Selbstverständlich

Mehr

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule

C Strafprozessrecht - Hauptverfahren. Stand: Dezember Dipl.Rpfl(FH) Daniel Christians. Bayerische Justizschule C 2014 Ausbildung der Justizfachwirte Strafprozessrecht - Hauptverfahren Stand: Dezember 2013 Diplom-Rechtspfleger (FH) Daniel Christians Fachtheoretischer Lehrgang C 2014 51 Überblick über den Verfahrensablauf

Mehr

Strafprozessordnung - StPO -

Strafprozessordnung - StPO - Strafprozessordnung - StPO - A. Einleitung 7 B. Grundsätze des Strafverfahrens 8 I. Offizialprinzip 9 II. Akkusationsprinzip 10 III. Legalitätsprinzip 10 IV. Opportunitätsprinzip 10 V. Untersuchungsgrundsatz

Mehr

Konsequenzen illegalen Sprayens

Konsequenzen illegalen Sprayens Konsequenzen illegalen Sprayens 303 StGB: Wer rechtswidrig eine fremde Sache beschädigt oder eine Sache unbefugt, nicht nur unerhebliche und nicht nur vorübergehend im Erscheinungsbildes verändert, wird

Mehr

Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen:

Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003. Übersicht. Datum: Thema: Bemerkungen: Prof. Dr. Klaus Rogall WS 2002/2003 Strafprozessrecht Übersicht Zeit/Ort: nnerstag, 10 12, HS I eitag, 10 12, HS I Mo 14.10.2002 Vorlesungsbeginn WS 2002/2003 17.10.2002 (1) 18.10.2002 (2) 24.10.2002 (3)

Mehr

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess

Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Checkliste: Beweisaufnahme im Strafprozess Die Beweisaufnahme als Kernstück der Hauptverhandlung RA Benedikt Kröger, Sendenhorst WP, StB, RA Dipl.-Kfm. Ralf Bauerhaus, Münster www.kroeger-ra.de Inhaltsübersicht

Mehr

Vorlesung Steuerstrafrecht 2015

Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 Vorlesung Steuerstrafrecht 2015 20. Juni 2015: Fälle zum Steuerstrafrecht 27. Juni 2015: Steuerstrafverfahren 04. Juli 2015: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen

Mehr

Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23

Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis Einleitung Grundsätze des Strafverfahrens...23 Vorwort...5 Abkürzungsverzeichnis...15 Einleitung...19 I Grundsätze des Strafverfahrens...23 Fall 1... 23 Anklageprinzip, Offizialprinzip, strafprozessuales Legalitätsprinzip, Instruktionsprinzip, Ermächtigungsdelikte,

Mehr

Landgericht Regensburg - Pressesprecher -

Landgericht Regensburg - Pressesprecher - Landgericht Regensburg - Pressesprecher - Pressemitteilung 5/2018 16.Mai 2018 Terminierung im Fall Joachim Wolbergs 98 Hauptverhandlungstage anberaumt Die Vorsitzende der 6. Strafkammer des Landgerichts

Mehr

Vorlesung Steuerstrafrecht 2014

Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 Vorlesung Steuerstrafrecht 2014 07. Juni 2014: Fälle zum Steuerstrafrecht 14. Juni 2014: 28. Juni 2014: Risiken des Beraters und Verteidigers 1 Finanzbehörde im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren:

Mehr

Schadensersatz im Strafprozess

Schadensersatz im Strafprozess Schadensersatz im Strafprozess 1. Wer kann Schadensersatz im Strafprozess verlangen? Wer Opfer einer Straftat geworden ist, kann Schadensersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine Klage vor dem Zivilgericht,

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5

Inhaltsverzeichnis. Vorwort 5 Vorwort 5 Was ist Wahrheit? 15 A. InderPhilosophie..................... 15 B. ImChristentum....................... 15 C. InderNaturwissenschaft................. 16 D. InderGeisteswissenschaft................

Mehr

Polizeiliche Vorladung

Polizeiliche Vorladung https://anwalt-schade.de/ Polizeiliche Vorladung Flattert Ihnen eine Vorladung ins Haus, sollten bei Ihnen die Alarmglocken angehen... Zunächst sollten Sie dem Schreiben entnehmen, ob Sie als Zeuge oder

Mehr

Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t

Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, 11.04.2018 12 c E 31.96 Ü b e r s i c h t zu den in der Zeit vom 16.04.2018 bis 30.04.2018 vor dem Landgericht Münster beginnenden Strafverfahren: I. Erstinstanzliche

Mehr

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht

Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht Würzburger Woche an der Bahçeşehir Universität Istanbul Einführung in das deutsche Strafverfahrensrecht 22.04.2011 Christian Krauße, LL.M. Eur. Ziel des Strafverfahrens objektiver Ausspruch über Schuld

Mehr

Rechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt

Rechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt Verfahrensarten Rechtliche Fragen im Bereich sexualisierte Gewalt Strafverfahren als Zeuge/Zeugin Familienverfahren Zivilverfahren Sozialgerichtsverfahren Verwaltungsverfahren, arbeitsgerichtliche oder

Mehr

National Prosecutors College China-EU School of Law. Beijing, May 10-12, 2010

National Prosecutors College China-EU School of Law. Beijing, May 10-12, 2010 Using Psychology in Criminal Proceedings National Prosecutors College China-EU School of Law Beijing, May 10-12, 2010 Montag, 10. Mai 2010 08:30 08:45 Eröffnungszeremonie Rechtsrahmen Tatsachenfeststellung

Mehr

RAT UND ANLEITUNG. Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind

RAT UND ANLEITUNG. Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind RAT UND ANLEITUNG Für Jugendliche unter 18 Jahren, die Vergewaltigung oder anderen Formen von sexuellen Übergriffen ausgesetzt gewesen sind Staatsanwaltschaft Inhalt Dieser Ratgeber wendet sich an Jugendliche,

Mehr

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst NomosReferendariat Deventer Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst 2. Auflage Nomos NomosReferendariat Anton Deventer, Oberstaatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Wuppertal Staatsanwaltschaftlicher Sitzungsdienst

Mehr

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1

Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht. Arbeitsblatt 1 Videofall: Ärztliche Aufklärungspflicht Arbeitsblatt 1 1. Gehen folgende Aussagen aus dem Sachverhalt hervor? Sehen Sie sich bitte den Sachverhalt an, kreuzen Sie die richtigen Antworten an und fassen

Mehr

Recht und Gerechtigkeit am Beispiel des Artikel 6 EMRK Recht auf ein faires Verfahren

Recht und Gerechtigkeit am Beispiel des Artikel 6 EMRK Recht auf ein faires Verfahren Recht und Gerechtigkeit am Beispiel des Artikel 6 EMRK Recht auf ein faires Verfahren Vorlesung Rechtsphilosophie Prof. Dr. Pierre Hauck LL.M. (Sussex) 1 I. Allgemeines Art. 6 enthält mit dem sog. fair-trial-grundsatz

Mehr

Sonderberichterstatter Simba im Dienst

Sonderberichterstatter Simba im Dienst 02/012018 F.E.I. Nachrichten Mittwoch, 28. März 2018 Sonderberichterstatter Simba im Dienst Münster, vitpa Ungeheuerliches hat sich Zugetragen Aus zuverlässiger Quelle erhielten wir am gestrigen Abend

Mehr

Strafprozessrecht 2014 Prüfung vom RA Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Seite 1 / 6. Vorname / Name:..

Strafprozessrecht 2014 Prüfung vom RA Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Seite 1 / 6. Vorname / Name:.. Strafprozessrecht 2014 Prüfung vom 26.06.2014 RA Konrad Jeker, M.B.L.-HSG Seite 1 / 6 Vorname / Name:.. Regeln: - Grundlage: StPO (Artikel ohne Angabe des Gesetzes beziehen sich immer auf die StPO) - Einzelarbeit

Mehr

Wolfgang Stelly Jürgen Thomas Im Zweifel für den Angeklagten Der Freispruch im Strafverfahren

Wolfgang Stelly Jürgen Thomas Im Zweifel für den Angeklagten Der Freispruch im Strafverfahren Wolfgang Stelly Jürgen Thomas Im Zweifel für den Angeklagten Der Freispruch im Strafverfahren 52. Kolloquium der Südwestdeutschen und Schweizerischen Kriminologischen Institute und Lehrstühle in Freudenstadt,

Mehr

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern

Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Psychosoziale Prozessbegleitung bei Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in Mecklenburg-Vorpommern Workshop 4: Informieren-begleiten-stärken-von der Anzeige bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens 1.

Mehr

Das Adhäsionsverfahren. 2 in 1: Schadensersatz im Strafprozess.

Das Adhäsionsverfahren. 2 in 1: Schadensersatz im Strafprozess. Das Adhäsionsverfahren. 2 in 1: Schadensersatz im Strafprozess. www.justiz.nrw Vorwort Wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind, können Sie Schadens ersatz oder Schmerzensgeld nicht nur durch eine Klage

Mehr

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen

Handbuch: Verhalten bei staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen Inhaltsverzeichnis 1. Problemdarstellung/Hintergrund 2. Verhalten der Mitarbeiter des Unternehmens 2.1 Verhalten bei Eintreffen der Ermittler 2.1.1 Verständigung von Geschäftsführung und Rechtsabteilung

Mehr

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat

Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Wiebke Schubert: Was nun tun Rechtliche Möglichkeiten der Angehörigen nach einer Gewalttat Gliederung des Vortrages: - PsychKG NW - Gewaltschutzgesetz - Strafanzeige - Zivilrechtliche Folgen: Schadensersatz

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts von Prof. Dr. Michael Heghmanns Europa-Universität Viadrina Frankfurt (Oder) 3. neu bearbeitete und erweiterte Auflage 2003 Aschendorff Rechtsverlag Münster Verlag Dr.Otto

Mehr

Revision und Plädoyer im Strafprozess

Revision und Plädoyer im Strafprozess Revision und Plädoyer im Strafprozess - Examenskurs für Rechtsreferendare - von Dr. Ludwig Kroiß Richter am Oberlandesgericht hauptamtlicher Arbeitsgemeinschaftsleiter für Rechtsreferendare beim LG Traunstein

Mehr

Zu wenig Richter, zu wenig Zeit, zu viel Arbeit

Zu wenig Richter, zu wenig Zeit, zu viel Arbeit Zu wenig Richter, zu wenig Zeit, zu viel Arbeit Rede von Wolfgang Neskovic, 28. Mai 2009 Die deutsche Strafjustiz gilt im Weltmaßstab als vorbildlich. Doch die Richterinnen und Richter arbeiten seit Jahren

Mehr

(Die Randnummern entsprechen dem Hauptteil) I. Der Angeklagte ist nicht erschienen 1) Handelt es sich um ein Strafbefehlsverfahren, so wird der Einspruch gegen den Strafbefehl als unzulässig verworfen

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 20.11.2017 bis zum 24.11.2017 Stand: 15.11.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

Hells Angels - Prozess mit aktuellen Updates

Hells Angels - Prozess mit aktuellen Updates Hells Angels - Prozess mit aktuellen Updates Aktuelle Artikelsammlung über den Hells Angels - Prozess Wird das nach dem Holenweger-Prozess die nächste Schlappe für die Bundesanwaltschaft? Sie finden alles

Mehr

Hauptverhandlungsübersicht für die Presse

Hauptverhandlungsübersicht für die Presse Landgericht Hanau Die Präsidentin Nr. 2/2018 Hanau, 2. März 2018 Hauptverhandlungsübersicht für die Presse Ausgewählte Verfahren vor den Strafkammern (Prozessbeginn) 5. bis 9. März 2018 Erzwungener Weinkauf

Mehr

38. Passionara in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung. Liebe Passionara!

38. Passionara in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung. Liebe Passionara! 38. Passionara in einer strafrechtlichen Hauptverhandlung Liebe Passionara! Die Hauptverhandlung stellt das Kernstück des Hauptverfahrens und des gesamten Strafprozesses dar; auf sie läuft alles zu, von

Mehr

Was Sie über den Strafprozess wissen sollten.

Was Sie über den Strafprozess wissen sollten. Was Sie über den Strafprozess wissen sollten. Ziele des Strafverfahrens Das Strafgesetzbuch (StGB) und viele andere Gesetze, wie etwa das Betäubungsmittelgesetz oder das Straßenverkehrsgesetz, enthalten

Mehr

Informationen Über Richter- & Juryverhandlungen

Informationen Über Richter- & Juryverhandlungen VIA Victim Information and Advice (Beratungs- und Informationsstelle für Opfer) Weitere Informationen Bitte wenden Sie sich an die VIA, falls Sie weitere Informationen wünschen oder Fragen haben. Sie können

Mehr

Frage des Richters: "Zeuge, woraus schließen Sie, daß sich der Angeklagte in einem betrunkenen Zustand befand?"

Frage des Richters: Zeuge, woraus schließen Sie, daß sich der Angeklagte in einem betrunkenen Zustand befand? Betrunken Frage des Richters: "Zeuge, woraus schließen Sie, daß sich der Angeklagte in einem betrunkenen Zustand befand?" Antwort: "Er ging in die Telefonzelle, kam nach einer halben Stunde wieder heraus

Mehr

Was wissen Kinder und Jugendliche über Gerichtsverhandlungen

Was wissen Kinder und Jugendliche über Gerichtsverhandlungen Petra Wolf Was wissen Kinder und Jugendliche über Gerichtsverhandlungen Eine empirische Untersuchung Theorie und Forschung, Bd. 491 Psychologie, Bd. 157 Roderer Verlag, Regensburg 1997 Inhaltsverzeichnis

Mehr

RAT UND ANLEITUNG. wenn Sie einem sexuellen Übergriff, körperlicher Gewalt oder personengefährdender

RAT UND ANLEITUNG. wenn Sie einem sexuellen Übergriff, körperlicher Gewalt oder personengefährdender RAT UND ANLEITUNG wenn Sie einem sexuellen Übergriff, körperlicher Gewalt oder personengefährdender Kriminalität sonstiger Art ausgesetzt gewesen sind Staatsanwaltschaft Inhalt Dieser Ratgeber bietet Informationen

Mehr

Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts. von. Dr. Hans-Heiner Kiihne

Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts. von. Dr. Hans-Heiner Kiihne Strafprozessrecht Eine systematische Darstellung des deutschen und europaischen Strafverfahrensrechts von Dr. Hans-Heiner Kiihne o. Professor an der Universitat Trier 6., vollig neu bearbeitete und erweiterte

Mehr

Dieses Mal ist nicht die Treppe

Dieses Mal ist nicht die Treppe Dieses Mal ist nicht die Treppe schuld Begleitung von der polizeilichen Anzeige bis zum Prozessende Mag. a Birgit Thaler-Haag Frauenhaus Salzburg RINGVORLESUNG Eine von fünf: Schrittweise Wege aus der

Mehr

18. Teil: Zum Strafurteil

18. Teil: Zum Strafurteil 1. Abschnitt: Die Arten des Strafurteils S a c h u r t e i l 1. Entscheidung über den Prozessgegenstand Angeklagte Tat (Prozessgegenstand gemäß Eröffnungsbeschluss) muss erschöpfend erledigt werden ( 264

Mehr

Strafprozeßrecht. Von. o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg. 2., neubearbeitete Auflage

Strafprozeßrecht. Von. o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg. 2., neubearbeitete Auflage Strafprozeßrecht Von DR.JUR. FRIEDRICH-CHRISTIAN SCHROEDER o. Professor der Rechte an der Universität Regensburg 2., neubearbeitete Auflage (B C. H. BECK'SCHE VERLAGSBUCHHANDLUNG MÜNCHEN 1997 Abkürzungsverzeichnis

Mehr

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS

BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BUNDESVERWALTUNGSGERICHT BESCHLUSS BVerwG 2 WDB 6.12 TDG N 1 WL 1/12 In der Disziplinarsache des Herrn Stabsfeldwebel,, - Verteidiger: Rechtsanwalt, - hat der 2. Wehrdienstsenat des Bundesverwaltungsgerichts

Mehr

Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien...

Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... Inhaltsverzeichnis Vorwort... Vorwort der Herausgeber... Herausgeber und Autoren... Inhaltsverzeichnis... Abkürzungsverzeichnis... Literatur und Materialien... V VII IX XI XVII XXIII 1. Titel: Geltungsbereich

Mehr

Nr. 24/2016 Dezember 2016

Nr. 24/2016 Dezember 2016 Nr. 24/2016 Dezember 2016 Zweite Stellungnahme des Deutschen Richterbundes zum Gesetzentwurf zur effektiveren und praxistauglicheren Ausgestaltung des Strafverfahrens Hier: Gesetzentwurf der Bundesregierung

Mehr

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts

Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Aschendorffs Juristische Handbiicher Band 95 Herausgegeben von Dr. jur. Wolfgang Harms, emer. Professor, Berlin Dr. jur. Dirk Ehlers, o. Professor, Miinster Das Arbeitsgebiet des Staatsanwalts Von Dr.

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS BUNDESGERICHTSHOF 2 S t R 2 8 3 / 1 3 BESCHLUSS vom 3. Dezember 2013 in der Strafsache gegen wegen besonders schwerer räuberischer Erpressung u.a. - 2 - Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach

Mehr

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main Verhandlungstag, 25.2.

1. Frankfurter Auschwitz-Prozess»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main Verhandlungstag, 25.2. 1 1. Frankfurter Auschwitz-Prozess»Strafsache gegen Mulka u.a.«, 4 Ks 2/63 Landgericht Frankfurt am Main 139. Verhandlungstag, 25.2.1965 Vernehmung des Zeugen Werner Schlage Wie alt sind Sie? 38 Jahre.

Mehr

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012

2. Sitzung des Rechtsausschusses des Landtags am 5. September 2012 Justizministerium des Landes Nordrhein-Westfalen Der Minister Justizministerium Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf Herrn Vorsitzenden des Rechtsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Dr. Robert

Mehr

bis

bis Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.02.2018 bis 23.02.2018 Stand: 14.02.2018 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten Sie

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 07.08.2017 bis zum 11.08.2017 Stand: 03.08.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

L Beweisrecht. (Art StPO)

L Beweisrecht. (Art StPO) L 17 20 Beweisrecht (Art. 139 195 StPO) Begriff Beweis / Beweismittel Begründung der Überzeugung von der Wahrheit oder Unwahrheit einer Tatsache bei einem Beurteiler Tatsache: jeder in Zeit und Raum bestimmte

Mehr

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015)

Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember 2010 betreffend die polizeilichen Einvernahmen (Stand am 09.11.2015) Ministère public MP Staatsanwaltschaft StA Liebfrauenplatz 4, Postfach 1638, 1701 Freiburg T +41 26 305 39 39, F +41 26 305 39 49 Ref. : FGS Richtlinie Nr. 1.4. des Generalstaatsanwalts vom 22. Dezember

Mehr

bis zum

bis zum Neu beginnende Strafverfahren vor dem Landgericht Osnabrück in der Woche vom 19.06.2017 bis zum 23.06.2017 Stand: 15.06.2017 Termine können kurzfristig ausfallen oder verschoben werden. Bitte beachten

Mehr

Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t

Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, c E Ü b e r s i c h t Der Pressedezernent beim Landgericht Münster, 30.01.2019 12 c E 31.130 Ü b e r s i c h t zu den in der Zeit vom 01.02.2019 bis 15.02.2019 vor dem Landgericht Münster beginnenden Strafverfahren: I. Erstinstanzliche

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 16. Stunde 6. Das Hauptverfahren a) Vorbereitung der Hauptverhandlung b) Ablauf der Hauptverhandlung 30. Juni 2006 2 von 14 6. Das Hauptverfahren

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren. Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Verzeichnis der Abkürzungen, Literatur und Materialien V VII XI XVII Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Einleitung 3 1. Titel: Geltungsbereich und

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis. Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Vorwort Verzeichnis der Autorinnen und Autoren Abkürzungs- und Literaturverzeichnis Inhaltsverzeichnis V VII XVII Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) Titel: Geltungsbereich und Grundsätze 3 1. Kapitel:

Mehr

Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts

Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts Grundriss des österreichischen Strafprozessrechts Von Dr. Christian Bertel O. Universitätsprofessor in Innsbruck Dr. Andreas Venier Ao. Universitätsprofessor in Innsbruck Siebente, neu bearbeitete Auflage

Mehr

Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt. Musterklausur mit dem Schwerpunkt. Strafrecht

Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt. Musterklausur mit dem Schwerpunkt. Strafrecht Verkürzter Vorbereitungsdienst für die Laufbahngruppe 1, zweites Einstiegsamt Bad Münstereifel, November 2018 Musterklausur mit dem Schwerpunkt Strafrecht Vorbemerkungen: 1. Der Aufgabentext besteht (ohne

Mehr

Mag. Michael Larcher Recht ht am B erg

Mag. Michael Larcher Recht ht am B erg Mag. Michael Larcher Recht am Berg Tatbestände des StGB 80 StGB fahrlässige Tötung 81 StGB fahrlässige Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen 94 StGB Im Stich Lassen eines Verletzten 88 StGB

Mehr

Merkblatt. für Opfer einer Straftat

Merkblatt. für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Merkblatt für Opfer einer Straftat Welche Rechte habe ich als Opfer einer Straftat? Niemand ist darauf vorbereitet, Opfer einer Straf tat zu werden. Egal, ob es um einen

Mehr

Fall nach BGH bei Jahn JuS 2008, 836: Der GBA führt gegen B ein Ermittlungsverfahren wg 129b StGB. In dessen Rahmen hat der Ermittlungsrichter ua bei

Fall nach BGH bei Jahn JuS 2008, 836: Der GBA führt gegen B ein Ermittlungsverfahren wg 129b StGB. In dessen Rahmen hat der Ermittlungsrichter ua bei Fall nach BGH bei Jahn JuS 2008, 836: Der GBA führt gegen B ein Ermittlungsverfahren wg 129b StGB. In dessen Rahmen hat der Ermittlungsrichter ua bei Einreise des B die Durchsuchung des B und seiner Sachen

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 17. Stunde 6. Das Hauptverfahren aa) Öffentlichkeitsgrundsatz bb) Unmittelbarkeitsgrundsatz/ Mündlichkeitsprinzip cc) Instruktionsmaxime

Mehr

Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung)

Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung) Multiple-Choice (ca. 40 % der Gesamtprüfung) 1. Der Grundsatz A) «nemo tenetur se ipsum accusare» besagt, dass ein Betroffener eine Zwangsmassnahme grundsätzlich nur passiv zu erdulden hat. B) «in dubio

Mehr

Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht. Dr. Martin Stricker

Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht. Dr. Martin Stricker Pflichtübung aus Straf- und Strafprozessrecht Dr. Martin Stricker A möchte sich in den Praterauen hinter einem Busch verstecken und einen vorbeikommenden Passanten mit einem Betäubungspfeil außer Gefecht

Mehr

1 Einvernahme, 2 Protokolle. aus der Praxis eines Strafverteidigers

1 Einvernahme, 2 Protokolle. aus der Praxis eines Strafverteidigers 1 Einvernahme, 2 Protokolle aus der Praxis eines Strafverteidigers Klagenfurt, am 12. März 2016 Grow Industry GZ B6/28239/2012 Woher der Manfred Stark sein Cannabiskraut und das Heroin hatte, weiß ich

Mehr

Die Revision im Strafrecht

Die Revision im Strafrecht NomosReferendariat Weidemann Scherf Die Revision im Strafrecht 3. Auflage Nomos NomosReferendariat Dr. Matthias Weidemann, Richter am Amtsgericht Fabian Scherf, Richter am Oberlandesgericht Die Revision

Mehr

Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Dr. Jens Bosbach

Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung. Dr. Jens Bosbach Richtig Verhalten bei Ermittlungen durch Staatsanwaltschaft und Steuerfahndung Veranstaltungsort: 10. Juni 2015 in München Dr. Jens Bosbach Rechtsanwalt, Fachanwalt für Strafrecht, Fachanwalt für Steuerrecht,

Mehr

Strafprozessrecht SoS 2006

Strafprozessrecht SoS 2006 Strafprozessrecht SoS 2006 Prof. Dr. Roland Hefendehl Gliederung 20. Stunde 6. Das Hauptverfahren cc) dd) Die Beweiswürdigung (Verarbeitung der erhobenen Beweise) Prozessmaxime: Grundsatz der freien Beweiswürdigung

Mehr

vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2018)

vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember 2018) Drucksache 18 / 17 239 Schriftliche Anfrage 18. Wahlperiode Schriftliche Anfrage der Abgeordneten June Tomiak und Georg Kössler (GRÜNE) vom 06. Dezember 2018 (Eingang beim Abgeordnetenhaus am 07. Dezember

Mehr

Pressespiegel des Landgerichts Essen für die Zeit vom bis zum

Pressespiegel des Landgerichts Essen für die Zeit vom bis zum Pressespiegel des Landgerichts Essen für die Zeit vom 15.01.2018 bis zum 19.01.2018 15.01.2018 12.00 101 S., ohne festen Wohnsitz V.: RA Renschler, Essen RA Degener, Essen Schwurgericht 22 Ks 22/17 70

Mehr

Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens

Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens Der Strafprozess. Ziele und Ablauf des Strafverfahrens www.justiz.nrw 3 Ziele des Strafverfahrens Als Ausprägung des staatlichen Gewaltmonopols ist es dem Staat vorbehalten, Strafen für bestimmte Verhaltensweisen

Mehr

Compliance Summit des BUJ, Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt

Compliance Summit des BUJ, Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt Compliance Summit des BUJ, 07.10.2014 Wenn der Staatsanwalt zweimal klingelt Dr. Stefan Brügmann, HSH Nordbank Agenda 1. Rechtliche Grundlagen 2. LG Hamburg vom 15.10.2010 aus Sicht der Betroffenen 3.

Mehr

Juristisches Repetitorium hemmer

Juristisches Repetitorium hemmer Klausur Nr. 1037 GPA, Seite 1 Klausur Nr. 1037 GPA - Strafrecht - (Bearbeitungszeit: 5 Stunden) Staatsanwaltschaft Hamburg 112 Js 4779/18 In der Strafsache gegen Anklageschrift 1. Karsten Spengemann, geb.

Mehr

Besonderheiten der Beweiserhebung im EPG-Verfahren

Besonderheiten der Beweiserhebung im EPG-Verfahren Besonderheiten der Beweiserhebung im EPG-Verfahren Prof. Dr. Hans-Jürgen Ahrens Universität Osnabrück Verfahrensrechtliche Rahmenbedingungen Prozessuale Mitwirkungspflichten der Parteien Gleichstellung

Mehr

Das staatsanwaltschaftliche Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen"

Das staatsanwaltschaftliche Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen Markus Jäger Das staatsanwaltschaftliche Sonderdezernat Gewalt gegen Frauen" Erfahrungen aus Strafverfahren wegen sexualbezogener Gewaltkriminalität gegen Frauen Eine empirische Untersuchung bei der Staatsanwaltschaft

Mehr

Mustertexte zum Strafprozess

Mustertexte zum Strafprozess Schriftenreihe der Juristischen Schulung 25 Mustertexte zum Strafprozess von Dr. Dietrich Rahn, Dr. Hans Christoph Schaefer, Jochen Schroers, Dr. Jürgen Peter Graf 9. Auflage Verlag C.H. Beck München 2015

Mehr

Notiz-/Plädoyerformular *

Notiz-/Plädoyerformular * * Angeklagter: Beruf: Nettoeinkommen: Ehefrau (20 %) Kinder: 10 %./.30= Tagessatzhöhe: Vorwurf: Einlassung: Zeugen: Sonstige Beweismittel (Urkunden/BAK:) Plädoyer (Verurteilung) Hohes Gericht, Herr Verteidiger,

Mehr

Lehrstuhl für Deutsche Sprachwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Neuhochdeutschen Universität Augsburg

Lehrstuhl für Deutsche Sprachwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Neuhochdeutschen Universität Augsburg Lehrstuhl für Deutsche Sprachwissenschaft unter besonderer Berücksichtigung des Neuhochdeutschen Universität Augsburg Magister-Abschlussprüfung Herbst 2006 Kandidat: Fach: Prüfer: Deutsche Sprachwissenschaft

Mehr

Die polnische Strafprozeßordnung - Kodeks post$powania karnego 23

Die polnische Strafprozeßordnung - Kodeks post$powania karnego 23 Geleitwort Dankwort Abkürzungsverzeichnis V VII XIV Einführung 1 Die polnische Strafprozeßordnung - Kodeks post$powania karnego 23 Kapitel I: Einleitende Vorschriften (Art. 1 bis 23a) 25 Kapitel II: Das

Mehr

Belehrung über die grundlegenden Rechte und Pflichten eines Geschädigten

Belehrung über die grundlegenden Rechte und Pflichten eines Geschädigten Belehrung über die grundlegenden Rechte und Pflichten eines Geschädigten I. Grundrechte des Geschädigten 1. Der Geschädigte ist im Vorverfahren dazu berechtigt, im eigenen Namen und gemäß seinem eigenen

Mehr

Recht, Sitte und Moral

Recht, Sitte und Moral Recht, Sitte und Moral Menschliches Verhalten Moral Innere Einstellung Sitte Äusseres Verhalten ==> Nicht erzwingbar Recht Äusseres Verhalten ==> erzwingbar Gerechtigkeit Gerechtigkeit Der Wille, jedem

Mehr

Seite 1 von 5. 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar

Seite 1 von 5. 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar Seite 1 von 5 Anlage 2 zu Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 1 Staatsanwaltschaft Passau Körperverletzung

Mehr

Mahnverfahren europäische Bagatellverfahren

Mahnverfahren europäische Bagatellverfahren 1 Das Mahnverfahren nach 688 ff. ZPO verzichtet gänzlich auf eine mündliche Verhandlung, u.a. weil es kein im engeren Sinne streitiges Verfahren ist Für das europäische Bagatellverfahren nach der EuGFVO

Mehr

Das Assessorexamen im Strafrecht

Das Assessorexamen im Strafrecht Das Assessorexamen im Strafrecht Eine Darstellung der wesentlichen Anforderungen an das Gutachten, die Abschlußverfügung der Staatsanwaltschaft, die Anklageschrift, das Urteil sowie an den Aktenvortrag

Mehr

VERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN

VERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN Das Produkt VERWALTER UND ANGESTELLTER ÖFFENTLICHER KÖRPERSCHAFTEN Verwalter und Angestellter öffentlicher Körperschaften ist das Produkt für öffentliche Angestellte, das die wichtigsten Rechtsschutzanforderungen

Mehr

Inhalt VORWORT... 9 INHALT BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16

Inhalt VORWORT... 9 INHALT BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16 Seite 10 Zänker: Deutsche Urteile in Strafsachen Inhalt VORWORT... 9 INHALT... 10 BETÄUBUNGSMITTELVERGEHEN... 13 VERSTOSS GEGEN DAS EXPORTGESETZ... 16 UNERLAUBTES HANDELTREIBEN MIT BETÄUBUNGSMITTELN...

Mehr

Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher

Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher Staatsanwaltschaft Bremen - Pressestelle - Freie Hansestadt Bremen Bremen, den 16.06.2016 P r e s s e m i t t e i l u n g 7 / 2016 Staatsanwaltschaft erwirkt Haftbefehl gegen den Unfallverursacher vom

Mehr

Strafprozess wegen Parteiverrat gegen Prof. Dr. Bernd Stüer

Strafprozess wegen Parteiverrat gegen Prof. Dr. Bernd Stüer Strafprozess wegen Parteiverrat gegen Prof. Dr. Bernd Stüer Die große Strafkammer des LG Münster wertet das Verhalten des Anwalts als Verbrechen 14 Monate (netto) Freiheitsstrafe wegen schweren Parteiverrats

Mehr

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS. vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen BUNDESGERICHTSHOF 2 StR 117/17 BESCHLUSS vom 10. Mai 2017 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen zu 1.: Beihilfe zum unerlaubten Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu 2.: unerlaubten

Mehr

VL Strafverfahrensrecht SS Beweisaufnahmen. Beweisaufnahmen. Hubert Hinterhofer

VL Strafverfahrensrecht SS Beweisaufnahmen. Beweisaufnahmen. Hubert Hinterhofer VL Strafverfahrensrecht SS 2009 Hubert Hinterhofer Beweis Tatsachenfeststellungen im Urteil müssen mit Beweismitteln untermauert werden Prozessualer Beweismittelbegriff: keine taxative Aufzählung der BM

Mehr

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1

Finn Mengler Strafprozessrecht Einheit 1 Finn Mengler finn.mengler@jura-rep.de 1 Schwerpunkt der heutigen Kurseinheit: Einführung ins > Gegenstand des Strafverfahrensrechts: Regelungen zur Durchführung eines Strafverfahrens > Nach Maßgabe der

Mehr