Produkthaftungsrecht

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1 RWS-Skript 153 Richter am BGH, Dr. Hans Josef Kullmann, Karlsruhe Produkthaftungsrecht Höchstrichterliche Rechtsprechung 5., neubearbeitete Auflage RWS Verlag Kommunikationsforum Köln

2 Literaturverzeichnis XI A. Einleitung 1 1 B. Deliktshaftung 8 3 I. Haftung aus 823 Abs. 1 BGB Geschützte Rechtsgüter 10 3 a) Pränatale Schäden als Körper- oder Gesundheitsverletzung 11 4 b) Ungewollte Schwangerschaft als Gesundheits- oder Körperverletzung 14 4 c) Eigentumsverletzung 17 5 aa) Schutzumfang des Eigentums 17 5 bb) Eigentumsverletzung durch Herstellungsmängel 19 6 cc) Bei dem Hersteller eines Endprodukts eingetretene Eigentumsverletzung durch Verbindung mangelhafter Teilprodukte mit einwandfreien Teilprodukten zu einer neuen Sache (Produktionsschäden) dd) Schäden an der erworbenen Sache durch unzureichende Belehrung über den Umgang mit der Sache d) Eingriff in den eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Verletzung eines sonstigen Rechts Widerrechtlichkeit a) Allgemeines b) Gefahrabwendungspflichten im Rahmen der Warenherstellung c) Die Pflichtenbereiche des Warenherstellers aa) Konstruktionsbereich bb) Fabrikationsbereich cc) Instruktionsbereich dd) Produktbeobachtungsbereich

3 d) Gefahrabwendungspflichten im Rahmen der Warenverteilung aa) Pflichten des Vertriebshändlers bb) Pflichten einer mit dem Hersteller verbundenen Vertriebsgesellschaft cc) Pflichten des sogenannten Quasi- Herstellers" dd) Pflichten des Importeurs Verschulden Ursachenzusammenhang zwischen schuldhaft rechtswidriger Verletzung von Sicherungspflichten und Rechtsgutverletzung bzw. Schaden Beweisfragen a) Fehler- und Kausalitätsnachweis b) Beweis der Pflichtwidrigkeit bzw. des Verschuldens II. Haftung aus 823 Abs. 2 BGB Schutzgesetze a) Von der Rechtsprechung anerkannte Schutzgesetze im Bereich der Produkthaftpflicht b) Von der Rechtsprechung nicht als Schutzgesetz anerkannt Schutzbereich Verschulden Beweisfragen a) Beweis des äußeren Tatbestandes der Schutzgesetzverletzung b) Beweis des Verschuldens c) Beweis des Ursachenzusammenhangs zwischen Schutzgesetzverletzung und Schaden Beispielsfall für die Anwendung des 823 Abs. 2 BGB: Anspruch aus 823 Abs. 2 BGB i. V. m. 3 Abs. 1 GSG a) Schutzbereich des 3 Abs. 1 GSG b) Beschaffenheit von technischen Arbeitsmitteln (und der ihnen gleichgestellten Produkte) und überwachungsbedürftigen Anlagen VI

4 c) Verletzungshandlungen aa) Inverkehrbringen bb) Ausstellen d) Fahrlässige Verletzung des 3 Abs. 1 GSG und des 3a GSG aa) Fahrlässige Verletzung des 3 und des 3a GSG durch einen Hersteller bb) Fahrlässige Verletzung des 3 und des 3a GSG durch einen Importeur cc) Fahrlässige Verletzung des 3 und des 3a GSG durch einen Groß- und Einzelhändler III. Haftung aus 826 BGB Sittenwidrigkeit a) Im Herstellerbereich b) Im Händlerbereich Vorsätzliche Schadenszufügung Beweisfragen IV. Haftungaus 831 BGB Haftungsvoraussetzungen Entlastungsbeweis nach 831 Abs. 1 Satz 2 BGB a) Anwendbarkeit des 831 Abs. 1 Satz 2 BGB im Produkthaftpflichtbereich b) Einengung des Anwendungsbereiches des 831 Abs. 1 Satz 2 BGB C. Verschuldensunabhängige Haftung I. Allgemeines II. Haftung aus 84 AMG Die allgemeinen Haftungsvoraussetzungen Die speziellen Haftungsvoraussetzungen a) Entstehung des Schadens durch ein Arzneimittel, das bei bestimmungsgemäßem Gebrauch schädliche Wirkungen hat, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen und ihre Ursache im Bereich der Entwicklung oder der Herstellung haben VII

5 aa) Eintritt schädlicher Wirkungen bei bestimmungsgemäßem Gebrauch eines Arzneimittels bb) Schädliche Wirkungen, die über ein nach den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft vertretbares Maß hinausgehen cc) Grundlegung der schädlichen Wirkungen im Bereich der Entwicklung oder Herstellung dd) Zeitpunkt für die Beurteilung der Nutzen-Risiko-Abwägung ee) Keine Haftung für wirkungslose Arzneimittel b) Entstehung des Schadens infolge einer nicht den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechenden Kennzeichnung oder Gebrauchsinformation aa) Zweifache Haftungsbegrenzung für Instruktionsfehler bb) Den Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft entsprechende" Kennzeichnung, Fach- oder Gebrauchsinformation cc) Zeitpunkt für die Beurteilung des Vorhandenseins von Erkenntnissen der medizinischen Wissenschaft Beweisfragen a) Beweislast b) Beweiserleichterungen III. Haftung aufgrund des Produkthaftungsgesetzes Einleitung Haftungstatbestand a) Die positiven Haftungsvoraussetzungen aa) Allgemeines bb) Produktbegriff cc) Fehlerbegriff b) Die negativen Haftungsvoraussetzungen VIII

6 3. Haftungs Verschärfungen durch das Gentechnikgesetz Haftungsbeschränkungen bei Sachschäden a) Beschränkung der Haftung auf andere Sachen als die fehlerhafte Sache b) Beschränkung der Haftung auf Sachen des für gewöhnlich privaten Ge- oder Verbrauchs c) Selbstbeteiligung des Geschädigten Haftungsbeschränkungen bei Körperschäden Anspruchsgegner a) Tatsächliche Hersteller b) Quasi-Hersteller c) Importeure d) Vertriebshändler Beweisfragen a) Beweislast des Geschädigten b) Beweislast des Haftpflichtigen Anhang Entwurf eines Gesetzes über die Haftung für fehlerhafte Produkte (Produkthaftungsgesetz - ProdHaftG), BT-Drucksache 11/ Entscheidungsregister 167 IX

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