Wie wird aus dem ejustice- Gesetz Realität. EDV-Gerichtstag 26. September 2013 Rechtsanwalt Christoph Sandkühler

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1 Wie wird aus dem ejustice- Gesetz Realität EDV-Gerichtstag 26. September 2013 Rechtsanwalt Christoph Sandkühler

2 Einleitung BRAK baut ein Software-System und nicht nur einen elektronischen Briefkasten diese Aufgabe ist komplex diese Aufgabe ist eine Herausforderung diese Aufgabe ist teuer BRAK und Justiz sind zum Erfolg verdammt die Geister, die wir riefen, werden wir nicht mehr los

3 Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen Bei aller Euphorie darüber, dass es jetzt losgeht: Hausaufgaben nicht vergessen: Erlass der notwendigen Rechtsverordnungen Was sagt der Datenschutz? passt das BDSG?

4 Zeitplan : Rechtsverordnung des Bundes nach 31b BRAO zur Ausgestaltung des bea ab : Rechtsverordnung des Bundes für die ab dem geltende Fassung des 130a ZPO kann erlassen werden : Inbetriebnahme der bea

5 Aufbruchstimmung in der Anwaltschaft Online-Umfrage der BRAK Anmerkungen aus der Anwaltschaft Bedarf für elektronische Kommunikation wird gesehen Unbehagen über mehr oder weniger ungesicherter E- Mail-Kommunikation hat sich deutlich verstärkt es werden Erwartungen formuliert, die die BRAK nicht wird erfüllen können: das bea als Drehscheibe für eine umfassende sichere Kommunikation mit allen Kommunikationspartnern

6 Interessensbekundungen von Kommunikationspartnern Versicherungen Banken etc. Wollten wir diese Geister rufen

7 Evaluierung

8 Vorgehensweise der BRAK Requirements Engineering wir wollen den Erfolg nicht dem Zufall überlassen: Erstellung einer Spezifikation für das Software- System in einem strukturierten Verfahren gemeinsam mit unserem Beratungsunternehmen Workshops mit Kolleginnen und Kollegen mit deren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mit Standesvertretern mit Richterinnen und Richtern mit den Anbietern von Anwaltssoftware

9 Vorgehensweise der BRAK Ziele Anforderungen Lösungen Kontext System Technisch Wissen über alle Level und Perspektiven hinweg sammeln Konsolidieren und vervollständigen des Wissens Pflege der Spezifikation Herstellung von Transparenz Sehr große Kooperations- und Hilfsbereitschaft der Software-Industrie

10 Zeitplan der BRAK bis Ende 2013 Verabschiedung der Spezifikation in den Gremien der BRAK bis Ende 2014 Entwicklung eines Prototyps 2015 Testen, testen, testen

11 Zwei Bitten Erkennen Sie die BRAK als Ihre Ansprechpartnerin und binden Sie sie ein aber bitte nicht zu viele Arbeitsgruppen In der Ruhe liegt die Kraft BRAK wird den skizzierten Weg konsequent fortsetzen wir möchten derzeit keine Nebenprojekte aufgreifen; seien Sie uns dafür nicht böse

12 Idee: strukturierte elektronische Akte Idee: einheitliche vernetzte (elektronische) Aktenstruktur auf Anwalts- und Gerichtsseite Abteilung Kosten auf Gerichtsseite durch RA einsehbar Gericht prüft terminliche Verfügbarkeit auf Anwaltsseite Berufungsakte kann online gelesen werden Akte kann in einem digitalen Datenraum zur Verfügung stehen

13 Elektronische Akte Voraussetzung: Justiz führt elektronische Akten als führende Akte Ersetzung der (führenden) Papierakte durch die elektronische Akte tut sie aber nicht flächendeckend und ist dazu auch nicht verpflichtet Change Management auch in der Justiz

14 Etwas Technik Die zu bewegenden Datenmengen werden riesig sein Zahl und Umfang Konsequenzen Rechenzentrum der BRAK Synchrone Datenleitungen auf Anwaltsseite leistungsfähige Leitungen auf Justizseite ausreichende Speicherkapazitäten auf Justizseite etc.

15 Etwas Technik EGVP Mengenbeschränkungen bei der Datenübermittlung machen Problem Option: EGVP Enterprise (als Webservice)

16 Zu guter Letzt gesellschaftspolitische Dimension des Vorhabens nicht vergessen Fortbildung tut not die notwendigen Schritte sind eingeleitet ERV muss Gegenstand der Juristenausbildung werden Kommunikation zwischen Anwaltschaft und Justiz auf Augenhöhe

17 Vielen Dank für Ihre Zeit!

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