Geplantes Wohngebiet Hofäcker IV in Notzingen

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1 Auftraggeber: Gemeinde Notzingen Bachstraße Notzingen Geplantes Wohngebiet Hofäcker IV in Notzingen Artenschutzrechtliche Prüfung Fachgutachten Reptilien Bearbeitung: Dipl.-Biol. Siegfried Aniol Stand: 15. November 2017

2 Seite 2 Inhalt Seite 1 Einleitung 3 2 Untersuchungsgebiet und Methoden Untersuchungsgebiet Methoden Methodenkritik 5 3 Bestandssituation Bestandsstrukturen des Untersuchungsgebiets Ergebnisse der Bestandsaufnahmen Vorkommen der Zauneidechse Vorkommen weiterer Reptilienarten Gefährdung 12 4 Konfliktermittlung nach BNatSchG 13 5 Maßnahmen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Vorgezogener Funktionsausgleich CEF-Maßnahmen Umsiedlung der Zauneidechse Ökologische Baubegleitung ÖBB 18 6 Zusammenfassung 18 7 Literaturverzeichnis 20 Anhang Fundortkarte und Untersuchungsgebiet 21 Maßnahmenkarte 22

3 Seite 3 1 Einleitung Im Rahmen des geplanten Wohngebiets Hofäcker IV in Notzingen wurde das Untersuchungsgebiet im Auftrag der Gemeinde Notzingen zur Erstellung eines Fachgutachtens Reptilien im Jahr 2013 auf mögliche Vorkommen von Reptilien und insbesondere der Zauneidechse (Lacerta agilis) untersucht. Die Ergebnisse der Freilanduntersuchung bildeten die Grundlage für eine Konfliktermittlung gemäß 44 Abs. 1, Nr. 1 3 in Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (sap) und für die Formulierung von Maßnahmen zum Schutz und Erhalt der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet. Im Vorfeld der geplanten Wohnbebauung wurden die zum Schutz und Erhalt der Zauneidechse notwendigen Vermeidungs- und Minimierungs- sowie CEF-Maßnahmen im Jahr 2016 und 2017 auf Grundlage der nunmehr für diese Maßnahmen verfügbaren Flächen mit der Unteren Naturschutzbehörde (Dr. Bauer) abgestimmt und in einer ergänzten Fassung des Fachgutachtens Reptilien formuliert. Auf Grund der Distanz der für die CEF-Maßnahmen vorgesehenen Flächen zu einem Teil der Fundstellen der Zauneidechse im Plangebiet von > 50 m sind Vergrämungsmaßnahmen auf Grund der ausgeprägten Ortstreue der Tiere problematisch. Daher ist im Planfall nach der Umsetzung der CEF-Maßnahmen eine Umsiedlung der im Plangebiet befindlichen Zauneidechsen nach Etablierung der Ersatzbiotope notwendig.

4 Seite 4 2 Untersuchungsgebiet und Methoden 2.1 Untersuchungsgebiet Das Untersuchungsgebiet liegt nordwestlich von Notzingen und ist vor allem durch anthropogene Nutzung wie Obstwiesen, Grünland sowie Gräben und Böschungen charakterisiert. In Tallage befindet sich nördlich der Ötlinger Straße der Bodenbach mit Begleitgehölz (vgl. Fundortkarte mit Untersuchungsraum im Anhang). Die an das Untersuchungsgebiet angrenzenden Bereiche sind ebenfalls durch landwirtschaftliche Nutzflächen wie Obstwiesen, Grünland und Ackerflächen sowie Wohnbebauung und gewerbliche Nutzung geprägt. 2.2 Methoden Die Freilandarbeiten erfolgten flächendeckend in der Zeit vom 15. April 2013 bis 27. September 2013 im Verlauf von insgesamt fünf Geländeterminen. Die Termine waren 15. April 2013 (13:00 15:00; sonnig, warm, mitunter leichter Wind), 08. Mai 2013 (10:30 13:30; sonnig, warm), 19. Juli 2013 (13:45 14:45; sonnig, warm, leicht bewölkt), 06. September 2013 (10:00 14:00; sonnig, warm, mitunter leichter Wind), 27. September 2013 (14:30 16:30; zunächst bewölkt, dann aufklarend, sonnig, warm, mitunter leichter Wind). Unter Berücksichtigung der Lebensraumansprüche der Zauneidechse wurden sonnenexponierte Offenlandbereiche des Plangebiets sowie angrenzende Bereiche wie Wegränder, Gräben, Böschungen, Grünland, Obstwiesen und Gehölze, hier aber besonders als Versteckplätze geeignete Stellen, wie zum Beispiel Totholzhaufen und ein Bachlauf in Tallage (Bodenbach) kontrolliert. Bei jeder Begehung des Untersuchungsgebiets wurden als Habitate für die Zauneidechse besonders geeignete Stellen mehrmals kontrolliert.

5 Seite Methodenkritik Die im Rahmen der vorliegenden Freilanduntersuchung im Jahr 2013 angewandte Bearbeitungsintensität kann als hinreichend betrachtet werden, um das ortsansässige Vorkommen der Zauneidechse (Lacerta agilis) bezüglich Verbreitung und Populationsgröße zu charakterisieren. Eine Aussage zur Bestandsgröße der Ringelnatter (Natrix natrix) im Untersuchungsgebiet ist an Hand des Einzelnachweises und auf Grund der sehr versteckten Lebensweise dieser Reptilienart jedoch nicht möglich. Im Hinblick auf mögliche Vorkommen weiterer Reptilienarten im Untersuchungsgebiet ist auf Grund der Bestandsstrukturen ein Vorkommen der Blindschleiche (Anguis fragilis) denkbar (vgl. Punkt 3.2.2).

6 Seite 6 3 Bestandssituation 3.1 Bestandsstrukturen des Untersuchungsgebiets Das Untersuchungsgebiet ist vor allem durch anthropogene Nutzung charakterisiert. Naturnahe und für Reptilien als Lebensräume geeignete Flächen sind jedoch in Form von Streuobstwiesen, Grünland, Gräben und Böschungen, einem Bachlauf sowie Gehölzbereichen vorhanden. Der vom geplanten Bauvorhaben direkt betroffene Bereich besteht im Wesentlichen aus Streuobstwiesen, Grünland, Gräben und Böschungen (vgl. Abb.1). Abb. 1: Vom geplanten Bauvorhaben direkt betroffener Bereich am 8. Mai 2013

7 Seite Ergebnisse der Bestandsaufnahmen Vorkommen der Zauneidechse In den vom geplanten Eingriff betroffenen Bereichen des Untersuchungsgebiets, sowie in angrenzenden Bereichen, konnte die Zauneidechse regelmäßig an Hand von Jungtieren sowie semiadulten und adulten Individuen nachgewiesen werden. Sie besiedelt das Untersuchungsgebiet offensichtlich in einer individuenreichen Population (vgl. Fundortkarte im Anhang). Die hier befindlichen sonnenexponierten und vielseitig strukturierten Gräben, Wegränder und Böschungen kommen den Habitatansprüchen der Zauneidechse in besonderem Maße entgegen und sind als Lebensräume und verbindende Landschaftselemente für diese Reptilienart offenbar gut geeignet (vgl. Abb. 2). Abb. 2: Typischer vielseitig strukturierter Fundort der Zauneidechse im zentralen Bereich des Plangebiets am 8. Mai 2013

8 Seite 8 Durch das im Untersuchungsgebiet praktizierte kleinparzellige Mähregime stehen den Zauneidechsen stets sonnenexponierte Bereiche zu Verfügung, die den Reptilien dennoch ausreichende Deckungsmöglichkeiten bieten (vgl. Abb. 3). Abb. 3: Adulttier der Zauneidechse im zentralen Bereich des Plangebiets am 8. Mai 2013

9 Seite 9 Auch in den in nördlicher, nordwestlicher und westlicher Richtung angrenzenden Offenlandbereichen des Untersuchungsraums konnte die Zauneidechse nachgewiesen werden, hier allerdings in vergleichsweise geringeren Individuenzahlen (vgl. Abb. 4 und Fundortkarte im Anhang). Abb. 4: Offenlandbereiche im nördlichen Teil des Untersuchungsgebiets am 8. Mai 2013 Die Zauneidechse zeigt eine starke Präferenz für Ruderalflächen, offenes bis locker bewachsenes Gelände und Säume und besiedelt als euryöke Art auch stark anthropogen beeinflusste Lebensräume (vgl. Hafner, A. & Zimmermann, P., in: Laufer, H., Fritz, K. & Sowig, P., 2007).

10 Seite 10 Die Bestandsaufnahmen der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet Hofäcker IV sowie deren Ergebnisse sind in nachfolgender Tabelle zusammengefasst dargestellt. Tab. 1: Bestandsaufnahmen der Zauneidechse im Untersuchungsgebiet Hofäcker IV Datum: Uhrzeit: Witterung: Nachweise im Plangebiet: :00-15:00 sonnig, warm, mitunter keine leichter Wind :30-13:30 sonnig, warm 4 Adulttiere, 6 Jungtiere :45-14:45 sonnig, warm, leicht bewölkt :00-14:00 sonnig, warm, mitunter leichter Wind :30-16:30 zunächst bewölkt, dann aufklarend, sonnig, warm, mitunter leichter Wind 1 Jungtier 1 Jungtier 1 semiadultes Tier, 1 Jungtier Nachweise außerhalb Plangebiet: keine 2 Adulttiere, 2 semiadulte Tiere, 3 Jungtiere 1 Adulttier, 1 semiadultes Tier, 5 Jungtiere 4 Jungtiere 1 Adulttier, 1 semiadultes Tier, 2 Jungtiere Da die Zauneidechse (Lacerta agilis) im vom geplanten Bauvorhaben betroffenen Teil des Untersuchungsgebiets regelmäßig nachgewiesen wurde, muss die Zauneidechse als wertgebende Art zur Bewertung dieses Bereichs herangezogen werden. Aus den tatsächlich im Plangebiet nachgewiesenen Individuenzahlen ergibt sich auf Grundlage von vier Adulttieren, einem semiadulten Tier und zwölf Jungtieren eine daraus abgeleitete Größe der lokalen und vom geplanten Eingriff direkt betroffenen Population von 24 Adulttieren, sechs semiadulten Tieren und 72 Jungtieren (Korrekturfaktor: 6). Der Raumbedarf von auf diese Weise ermittelten 24 Adulttieren beträgt auf Grundlage eines Raumbedarfs von 150 m 2 je Adulttier insgesamt 3600 m 2. Demnach ist für die Anzahl der rechnerisch ermittelten Adulttiere des Plangebiets eine Ersatzfläche von 3600 m 2 bzw. 0,36 ha bereitzustellen. Anmerkung: Die Ableitung der Größe der lokalen Population im Planbereich sowie des daraus resultierenden Raumbedarfs für die Ausgleichsfläche erfolgt auf Grundlage von: Laufer, H. (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Naturschutz und Landschaftspflege in Baden- Württemberg, 77:

11 Seite Vorkommen weiterer Reptilienarten In Tallage des Untersuchungsgebiets konnte westlich von Notzingen am Gehölzsaum des Bodenbachs am 27. September 2013 die Ringelnatter (Natrix natrix) an Hand eines Adulttiers nachgewiesen werden (vgl. Fundortkarte im Anhang). Eine Aussage zur Bestandsgröße der Ringelnatter im Untersuchungsraum ist an Hand des Einzelnachweises und auf Grund der sehr versteckten Lebensweise dieser Reptilienart nicht möglich. Ein größeres Vorkommen der Ringelnatter im Untersuchungsraum ist auf Grund der Bestandsstrukturen jedoch unwahrscheinlich. Die Ringelnatter ist bundesweit die häufigste und am weitesten verbreitete Schlangenart und in ihrer Lebensweise an Gewässer gebunden, wobei sie ein weites Habitatspektrum besiedelt. Eine enge räumliche Verzahnung von Nahrungshabitat, Eiablageplatz und Winterquartier gilt als Schlüsselfaktor für ihr Vorkommen (vgl. Waitzmann, M. & Sowig, P., in: Laufer, H., Fritz, K. & Sowig, P., 2007). Der Fundort der Ringelnatter liegt in größerer Entfernung vom Plangebiet und ist daher vom geplanten Eingriff nicht betroffen. Weitere Reptilienarten konnten im Untersuchungsgebiet trotz intensiver Suche nicht vorgefunden werden. Ein Vorkommen der Blindschleiche (Anguis fragilis) im Untersuchungsgebiet ist auf Grund der Bestandsstrukturen stellenweise denkbar. Die Blindschleiche kommt laut Laufer, H., Fritz, K. & Sowig, P., 2007) im TK-25-Quadranten vor. Ein Nachweis der Blindschleiche gelang während der Freilanduntersuchung nicht, ihr Vorkommen kann auf Grund der ebenfalls sehr versteckten Lebensweise dieser Reptilienart jedoch nicht ausgeschlossen werden.

12 Seite Gefährdung Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist besonders streng geschützt nach BNatSchG, auf der Vorwarnliste der Roten Liste von Baden-Württemberg und im Anhang IV der FFH- Richtlinie (vgl. Laufer, H., 1999, Richtlinie 92/43/EWG (FFH), 1992). Die Zauneidechse ist außerdem auf der Vorwarnliste der Roten Liste der BRD (vgl. Kühnel, K.-D., Geiger, A., Laufer, H., Podloucky, R. & Schlüpmann, M., 2009). Der Erhaltungszustand der Zauneidechse in Baden-Württemberg wird als ungünstig-unzureichend angegeben (vgl. LUBW 2013). Die Ringelnatter (Natrix natrix) ist besonders geschützt nach BNatSchG, in der Roten Liste von Baden-Württemberg als gefährdet (vgl. Laufer, H., 1999) und in der Roten Liste der BRD ebenfalls als gefährdet eingestuft (vgl. Kühnel, K.-D., Geiger, A., Laufer, H., Podloucky, R. & Schlüpmann, M., 2009).

13 Seite 13 4 Konfliktermittlung nach BNatSchG Die Zauneidechse (Lacerta agilis) wurde im vom geplanten Bauvorhaben betroffenen Teil des Untersuchungsgebiets regelmäßig nachgewiesen. Deshalb ist für diese Reptilienart eine Konfliktermittlung gemäß 44 Abs. 1, Nr. 1 3 in Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG durchzuführen. Diese ist in Tabelle 2 zusammengefasst dargestellt. Tab. 2: Konfliktermittlung für die Zauneidechse nach 44 Abs. 1, Nr. 1 3 in Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG 44 Abs. 1, Nr. 1 Unvermeidbare Tötung, Entnahme, Fang 44 Abs. 1, Nr. 2 Erhebliche Störung während sensibler Zeiten 44 Abs. 1, Nr. 3 Zerstörung von Fortpflanzungs- und Ruhestätten in Verbindung mit 44 Abs. 5 Im Zuge der Baumaßnahmen wird ein Großteil der im Plangebiet befindlichen Individuen der Zauneidechse getötet. Beeinträchtigung des lokalen Vorkommens durch Verlust von Individuen. Im Zuge der Baumaßnahmen werden die im Plangebiet befindlichen Individuen der Zauneidechse erheblich gestört. Dies gilt sowohl für die Hauptaktivitätszeit der Individuen von März bis Oktober als auch für die Zeit der Winterruhe von November bis Februar. Im Zuge der Baumaßnahmen werden die im Plangebiet befindlichen Fortpflanzungs- und Ruhestätten der Zauneidechse zerstört. Beeinträchtigung der lokalen Population durch Verlust von Fortpflanzungs- und Ruhestätten. ja Maßnahmen Anlage und Betrieb der Baustelleneinrichtungen sind auf ein möglichst kleines Areal innerhalb des Bebauungsplangebietes zu begrenzen (Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme V 2). Während der Ruhephase der Reptilien zwischen November und Februar dürfen keine Baumaßnahmen, insbesondere Erdbewegungen erfolgen (Vermeidungsund Minimierungsmaßnahme V 6). Sollten die Baumaßnahmen in der Zeit von März bis Oktober erfolgen ist das Baugebiet in nördlicher und nordöstlicher Richtung mittels Folienzaun gegenüber den Ersatzbiotopen abzuschirmen (Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahme V 7). ja s.o. nein ja Anlegen einer Trockenmauer und Anlegen von drei Sandlinsen als Eiablageplätze im Bereich der Trockenmauer im östlichen Teil von Flurstück-Nr Anlegen eines Schotterrasens durch Einsaat einer Wildsaatgutmischung (z.b. Rieger- Hofmann GmbH) im östlichen Teil von Flurstück-Nr im Bereich der Steinschüttungen. Anpflanzung einer Gehölzgruppe unter Verwendung standortgerechter Gehölze am westlichen Rand von Flurstück-Nr. 2251/1. Entwicklung einer arten-reichen Wiese durch zweischürige Mahd und Entfernung des Mähguts auf der Gesamtfläche von Flurstück-Nr. 2251/1 und Flurstück-Nr mit dem Entwicklungsziel einer Flachland-Mähwiese (CEF- Maßnahmenkonzept C1). Auf Grund der Entfernung eines Teils der Fundstellen der Zauneidechse im Plangebiet von > 50 m zu den vorgesehenen Ersatzbiotopen ist eine Umsiedlung der im Plangebiet befindlichen Individuen notwendig. BNatSchG Wirkungsprognose Verbotstatbestand Verbotstatbestand mit Maßnahmen nein nein

14 Seite 14 Vom geplanten Bauvorhaben ist eine lokale Population mit zahlreichen Individuen der Zauneidechse mit deren Fortpflanzungs- und Ruhestätten betroffen. Nur bei Berücksichtigung und konsequenter Durchführung sämtlicher Maßnahmen sind die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1, Nr. 1 3 BNatSchG in Verbindung mit 44 Abs. 5 BNatSchG nicht gegeben. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population durch die geplanten Eingriffe ist dann nicht auszugehen. Die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Auf Grund der Entfernung eines Teils der Fundstellen der Zauneidechse im Plangebiet von > 50 m zu den vorgesehenen Ersatzbiotopen ist eine Umsiedlung der im Plangebiet befindlichen Individuen notwendig. Da die Ringelnatter (Natrix natrix) im Plangebiet und in unmittelbar angrenzenden Bereichen nicht nachgewiesen wurde, ist für diese Reptilienart eine Konfliktermittlung nach BNatSchG gemäß 44 Abs. 1, Nr. 1 3 nicht notwendig. 5 Maßnahmen Die direkt vom geplanten Eingriff betroffenen Offenlandbereiche stellen wichtige Lebensräume für die Zauneidechse dar. Daher sind im Falle der Durchführung des geplanten Eingriffs folgende Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie Maßnahmen zum vorgezogenen Funktionsausgleich (CEF-Maßnahmen) notwendig (vgl. Maßnahmenkarte im Anhang). 5.1 Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen Bauzeitenbeschränkung: Während der Ruhephase der Reptilien zwischen November und Februar dürfen keine Baumaßnahmen, insbesondere Erdbewegungen erfolgen, da die Tiere nicht flüchten können und somit der Verbotstatbestand (Tötung) ausgelöst werden könnte. Dies gilt im Hinblick auf etwaige im Boden befindliche Gelege der Zauneidechse auch für die Zeit von Mai bis August. Vor Beginn der Bautätigkeit muss sichergestellt sein, dass sich keine Tiere im Eingriffsbereich aufhalten, was mit der nach erfolgreicher Umsetzung der CEF- Maßnahmen durchzuführenden Umsiedlung der Zauneidechse erreicht wird.

15 Seite 15 Verhinderung der Rückwanderung: Sollten die Baumaßnahmen in der Zeit von März bis Oktober erfolgen ist das Baugebiet in nördlicher und nordöstlicher Richtung mittels Folienzaun gegenüber den Ersatzbiotopen abzuschirmen, um eine Zuwanderung von Zauneidechsen aus den Ersatzbiotopen während der Baumaßnahmen zu verhindern. Für die Folienzäune wird eine UV-beständige PE-Folie verwendet und mit Holzpflöcken aufgerichtet und befestigt (Höhe ca. 60 cm), die Folie wird ca. 20 cm tief in den Boden eingegraben. Im unmittelbaren Bereich der Folienzäune erfolgt während der Baumaßnahmen eine regelmäßige Mahd (jeweils 1 m beidseits, alle 1-2 Monate) um die Vegetation zurückzuhalten und ein Überklettern der Folienzäune durch Zauneidechsen zu verhindern (vgl. Laufer 2014). 5.2 Vorgezogener Funktionsausgleich CEF-Maßnahmen Als Ersatz- und CEF-Maßnahme Anlegen von Ersatzbiotopen spätestens im Vorjahr des geplanten Baubeginns in den in nördlicher und nordöstlicher Richtung an das Plangebiet angrenzenden Bereichen auf Flurstück-Nr (s. Lageplan zu CEF-Maßnahmen für die Zauneidechse im Anhang). Für die Ersatz- und CEF-Maßnahmen steht auf Flurstück-Nr und 2251/1 insgesamt eine Fläche von ca m 2 bzw. ca. 0,36 ha zur Verfügung. Dies entspricht dem rechnerisch ermittelten Bedarf an Ersatzfläche gemäß Kalkulation unter Punkt auf Seite 10 dieses Gutachtens mit 3600 m 2 bzw. 0,36 ha auf Grundlage eines Raumbedarfs von 150 m 2 je Adulttier. Neben der Anlage der Trockenmauer und der Sandlinsen sind weitere Maßnahmen vorgesehen (s.u.), die insgesamt eine deutliche Aufwertung der Bereiche auf Flurstück-Nr. 2251/1 und 2253 als Lebensraum für die Zauneidechse bewirken sollen. Die Maßnahmen sind im Folgenden detailliert dargestellt. Anlegen einer Trockenmauer (vgl. Abb. 5) im östlichen Teil von Flurstück-Nr in zwei Abschnitten von ca. 50 m und 25 m (mit einer Grasböschung als Lücke von ca. 10 m) aus standorttypischen Blocksteinen mit Fundament, Hintermauerung und verspannter Mauerkrone (Höhe der Mauer ca. 0,60 m, in Anpassung an das Relief der Wiese, um die Auffüllflächen zu minimieren) sowie schmalen Steinschüttungen unter Verwendung von gebrochenen standortgerechten Steinen (ca. 100 bis 300 mm Kantenlänge) am Mauerfuß und im Übergang der Mauerkrone zum Grünland. Die Trockenmauer muss gemäß Vorgaben der LVG Heidelberg: Bau und Instandhaltung von Naturstein-Trockenmauern in terrassierten Steillagen (Heidelberg 2015) errichtet werden.

16 Seite 16 Abb. 5: Querschnitt einer Trockenmauer nach Martin Bücheler (LVG Heidelberg, 2015) Anlegen von drei Sandlinsen als Eiablageplätze im Bereich der Trockenmauer im östlichen Teil von Flurstück-Nr Ausprägung der Sandlinsen: Länge ca. 2 m, Breite ca. 1 m, Tiefe ca. 0,7 m, als Material hierfür wird Sand (Körnung 2 mm) verwendet. Die Sandlinsen erhalten hierbei zunächst eine Füllung unter Verwendung von gebrochenen standortgerechten Steinen (ca. 100 bis 300 mm Kantenlänge) als Drainage (Höhe ca. 0,2 bis 0,3 m) und werden im Anschluss mit Sand aufgefüllt. Anlegen eines Schotterrasens durch Einsaat einer Wildsaatgutmischung (z.b. Rieger- Hofmann GmbH) im östlichen Teil von Flurstück-Nr im Bereich der Steinschüttungen ober- und unterhalb der Trockenmauer, um ein zusätzliches Nahrungsangebot für die umgesiedelten Zauneidechsen zu schaffen.

17 Seite 17 Anpflanzung einer Gehölzgruppe unter Verwendung standortgerechter Gehölze (z.b. Hartriegel, Haselstrauch, Feldahorn, Schlehe; Gesamtzahl fünf Gehölze) am westlichen Rand von Flurstück-Nr. 2251/1. Entwicklung einer artenreichen Wiese durch zweischürige Mahd und Entfernung des Mähguts auf der Gesamtfläche von Flurstück-Nr. 2251/1 und Flurstück-Nr mit dem Entwicklungsziel einer Flachland-Mähwiese, um ein zusätzliches Nahrungsangebot für die umgesiedelten Zauneidechsen zu schaffen. 5.3 Umsiedlung der Zauneidechse Auf Grund der Entfernung der für die CEF-Maßnahmen vorgesehenen Ausgleichsflächen auf Flurstück-Nr und 2267 zu einem Teil der Fundstellen der Zauneidechse im Plangebiet von > 50 m sind Vergrämungsmaßnahmen auf Grund der ausgeprägten Ortstreue der Tiere problematisch (vgl. Kluge et al., 2013 und Schneeweiss et al., 2014). Daher ist im Planfall nach der Umsetzung der CEF-Maßnahmen eine Umsiedlung der im Plangebiet befindlichen Zauneidechsen nach Etablierung der Ersatzbiotope notwendig. Die Umsiedlung erfolgt durch die Ökologische Baubegleitung (ÖBB) und darf erst erfolgen, wenn die neu angelegten Ersatzbiotope als Lebensräume für die Zauneidechse geeignet sind. Im Vorfeld der Umsiedlung in die in nordöstlicher Richtung vom Planbereich zuvor angelegten Ersatzbiotope wird hierbei das Plangebiet mittels Folienzäunen komplett eingezäunt und die dort befindlichen Zauneidechsen werden im Anschluss in der Zeit von April bis Mai bzw. August bis September/Oktober mittels Hand- und Schlingenfang über einen Zeitraum von mehreren Wochen eingefangen (vgl. Peschel et al. 2013, Laufer 2014). Der Einsatz von stationären Fangeinrichtungen und modifizierten Kleinsäugerfallen (vgl. Peschel et al. 2013) ist nicht vorgesehen. Der Transport in die Ersatzbiotope erfolgt einzeln in Stoffsäckchen. Die Umsiedlung wird erst abgeschlossen, wenn über einen längeren Zeitraum (mindestens drei Fangtage im Abstand von 14 Tagen) keine Tiere mehr im eingezäunten Plangebiet vorgefunden wurden (vgl. Laufer 2014). Nach Beendigung der Umsiedlung muss das Plangebiet durch regelmäßige Mahd, Beseitigung von Versteckplätzen, ggf. auch durch Fräsen des Oberbodens als Lebensraum für Zauneidechsen unattraktiv gemacht werden, damit bis zum Baubeginn keine erneute Zuwanderung in den Planbereich erfolgt (vgl. Peschel et al. 2013).

18 Seite Ökologische Baubegleitung ÖBB Die Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, die Durchführung der CEF- Maßnahmen und die Umsiedlung der Zauneidechse aus dem Plangebiet in die Ersatzbiotope erfolgen mit Ökologischer Baubegleitung (ÖBB). Für die Maßnahmen ist als Erfolgskontrolle ein Monitoring über einen Zeitraum von zunächst fünf Jahren vorgesehen. Das Monitoring für die Zauneidechse erfolgt hierbei im ersten, dritten und fünften Jahr. Die Erfolgskontrolle umfasst regelmäßige Bestandsaufnahmen der Zauneidechse in den Ausgleichsflächen sowie angrenzender Bereiche, um gegebenenfalls lenkend eingreifen zu können, falls die Maßnahmen nicht greifen sollten. Falls sich im Bereich der Ersatzbiotope mittelfristig eine Beschattung durch aufkommende Gehölze ergeben sollte, werden diese durch entsprechende Pflegemaßnahmen wieder entfernt, beziehungsweise auf den Stock gesetzt. Die Ausgleichsflächen für die Zauneidechse auf Flurstück-Nr. 2251/1 und 2253 befinden sich zur dauerhaften Bestandssicherung bereits im Besitz der Gemeinde Notzingen. 6 Zusammenfassung Im Rahmen des geplanten Wohngebiets Hofäcker IV in Notzingen wurde das Untersuchungsgebiet im Auftrag der Gemeinde Notzingen zur Erstellung eines Fachgutachtens Reptilien im Jahr 2013 auf mögliche Vorkommen von Reptilien und insbesondere der Zauneidechse (Lacerta agilis) untersucht. Im Vorfeld der geplanten Wohnbebauung wurden die zum Schutz und Erhalt der Zauneidechse notwendigen Vermeidungs- und Minimierungs- sowie CEF-Maßnahmen im Jahr 2016 und 2017 auf Grundlage der nunmehr für diese Maßnahmen verfügbaren Flächen mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt und in einer ergänzten Fassung des Fachgutachtens Reptilien formuliert. In den unmittelbar vom geplanten Eingriff betroffenen Bereichen des Untersuchungsgebiets und in angrenzenden Bereichen konnte die Zauneidechse regelmäßig an Hand von Jungtieren sowie semiadulten und adulten Individuen nachgewiesen werden. Sie besiedelt das Untersuchungsgebiet offensichtlich in einer individuenreichen Population.

19 Seite 19 Die Ringelnatter (Natrix natrix) konnte westlich von Notzingen am Gehölzsaum des Bodenbachs an Hand eines Adulttiers nachgewiesen werden. Der Fundort der Ringelnatter liegt in größerer Entfernung vom Plangebiet und ist vom geplanten Eingriff nicht betroffen. Die Zauneidechse (Lacerta agilis) ist besonders streng geschützt nach BNatSchG, auf der Vorwarnliste der Roten Liste von Baden-Württemberg und der BRD sowie im Anhang IV der FFH-Richtlinie. Die Ringelnatter (Natrix natrix) ist besonders geschützt nach BNatSchG, in der Roten Liste von Baden-Württemberg als gefährdet und in der Roten Liste der BRD ebenfalls als gefährdet eingestuft. Für die vom geplanten Eingriff direkt betroffene Zauneidechse wurde eine Konfliktermittlung nach BNatSchG gemäß 44 Abs. 1, Nr. 1 3 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG durchgeführt. Die Verbotstatbestände des 44 Abs. 1, Nr. 1 3 in Verbindung mit Abs. 5 BNatSchG sind bei Berücksichtigung und konsequenter Durchführung sämtlicher vorgeschlagenen Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen sowie CEF-Maßnahmen nicht gegeben. Von einer erheblichen Beeinträchtigung des Erhaltungszustandes der lokalen Population durch die geplanten Eingriffe ist dann nicht auszugehen. Die ökologische Funktion der von dem Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten ist im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt. Auf Grund der möglicherweise für die Zauneidechse nicht überwindbaren Entfernung einiger der Fundstellen im Planbereich von > 50 m zu den vorgesehenen Ersatzbiotopen ist eine Umsiedlung der im Plangebiet befindlichen Individuen dieser Reptilienart durchzuführen. Für die Durchführung der Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen, der CEF- Maßnahmen und die Umsiedlung der Zauneidechse aus dem Plangebiet in die Ausgleichsflächen ist eine Ökologische Baubegleitung (ÖBB) mit Erfolgskontrolle notwendig.

20 Seite 20 7 Literaturverzeichnis Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (1992): Richtlinie 92/43/EWG (FFH). Kluge, E., Blanke, I., Laufer, H. & Schneeweiss, N. (2013): Die Zauneidechse und der gesetzliche Artenschutz Vermeidungsmaßnahmen, die keine sind. In: Naturschutz und Landschaftsplanung 45 (9), Kühnel, K.-D., Geiger, A., Laufer, H., Podloucky, R. & Schlüpmann, M. (2009): Rote Liste und Gesamtartenliste der Kriechtiere (Reptilia) Deutschlands. Naturschutz und Biologische Vielfalt 70 (1): Laufer, H., (1999): Die Roten Listen der Amphibien und Reptilien in Baden-Württemberg. Naturschutz und Landschaftspflege in Baden-Württemberg, 73: Laufer, H., Fritz, K. & Sowig, P. (Hrsg.)(2007): Die Amphibien und Reptilien Baden- Württembergs. Ulmer-Verlag, Stuttgart. Laufer, H., (2014): Praxisorientierte Umsetzung des strengen Artenschutzes am Beispiel von Zaun- und Mauereidechsen. Naturschutz und Landschaftspflege in Baden- Württemberg, 77: Landesanstalt für Umwelt, Messungen und Naturschutz Baden-Württemberg (LUBW) (2013): FFH-Arten in Baden-Württemberg Erhaltungszustand 2013 der Arten in Baden-Württemberg. Karlsruhe. LVG Heidelberg (2015): Bau und Instandhaltung von Natur-Trockenmauern in terrassierten Weinbau-Steillagen, 2. überarbeitete Auflage, Staatliche Lehr- und Versuchsanstalt für Gartenbau, Heidelberg. Peschel, R., Haacks, M., Gruss, H. & Klemann, C. (2013): Die Zauneidechse (Lacerta agilis) und der gesetzliche Artenschutz. Naturschutz und Landschaftsplanung, 45: Planungsgruppe Ökologie und Information (2017): Geplantes Wohngebiet Hofäcker IV in Notzingen Naturschutzfachliche Bewertung mit spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (sap). Schneeweiss, N., Blanke, I., Kluge, E., Hastedt, U. & Baier, R. (2014): Zauneidechsen im Vorhabensgebiet was ist bei Eingriffen und Vorhaben zu tun? Rechtslage, Erfahrungen und Schlussfolgerungen aus der aktuellen Vollzugspraxis in Brandenburg. In: Naturschutz und Landschaftspflege in Brandenburg 23 (1), 4-23.

21 Seite 21 Anhang Fundortkarte und Untersuchungsgebiet / Untersuchungsraum Fundort Zauneidechse Fundort Ringelnatter

22 Seite 22 Anhang Maßnahmenkarte für die Zauneidechse

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