Die Neuorganisation der Straßenbauverwaltung in Brandenburg. Hans-Reinhard Reuter Vorstandsvorsitzender des Landesbetriebes Straßenwesen.
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- Anton Weiss
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1 Die Neuorganisation der Straßenbauverwaltung in Brandenburg Hans-Reinhard Reuter Vorstandsvorsitzender des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg 5. Dresdner Straßenbaukolloquium,
2 Organisation der brandenburgischen Straßenbauverwaltung bis Ministerium für für Infrastruktur und Raumordnung (MIR) Abt. 1 Abt. 2 Abt. 3 Abt. 4 Abt. 5 Landesamt Landesamt für für Bauen, Bauen, Verkehr Verkehr und und Straßenwesen (LBVS) (LBVS) Straßenbauämter Autobahnamt (BABA) Cottbus Frankfurt Eberswalde Kyritz Potsdam Wünsdorf insgesamt insgesamt Straßenmeistereien insg. insg Autobahnmeistereien 1 Fernmeldemeisterei 1 Gerätehof Gerätehof 2 Brückeninspektionen
3 LBVS MIR BSBA Cottbus BSBA Eberswalde BSBA Potsdam BSBA Frankfurt (O.) BSBA Kyritz BSBA Wünsdorf BABA Stolpe Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung Dienstanweisung
4 Ziele bei der Modernisierung der Straßenbauverwaltung 1) Abbau von Bürokratie als Selbstzweck 2) Einführung der Budgetierung zur Erhöhung der Freiheitsgrade 3) Schaffung von Leistungsanreizen im Dienst- und Tarifrecht 4) Effizienzgewinn durch flexiblen Personaleinsatz
5 Aus dem Bericht Optimierung der Straßenbauverwaltung vom Februar 2002 (Mummert + Partner) Die Brandenburgische Straßenbauverwaltung sollte in einen Landesbetrieb überführt werden....
6 Thesen zum Thema Landesbetrieb vor seiner Gründung Landesbetrieb ist letzte Stufe der Grundsätzlich ist die Privatisierung kein Verwaltung Der Beim Landesbetrieb und nicht ist herrscht erste beruhigend Stufe für der eine für alle! Allheilmittel Wer zur Bewältigung der Finanznöte Privatisierung! bestimmte den Weg Zeit nicht Frieden! wagt, riskiert, dass die in Behörde In Wichtig Der Landesbetrieb der der öffentlichen Phase ist: geschlossen Erst des einmal ist Verwaltung! Loslassens wird! ein beginnen! weiter Weg! findet Man Ministerien Ziele zwischen wird immer nicht müssen den einseitig dazu Vertretern lernen! lernen, von den loszulassen! des Ministerien Ministeriums diktieren und den lassen! Vertretern des zukünftigen Landesbetriebs ein harter Kampf statt. Es kommt auf die handelnden Personen an!
7 Gesetz über die Organisation der Landesverwaltung (Landesorganisationsgesetz LOG) vom 24. Mai Landesbetriebe (1)Landesbetriebe sind rechtlich unselbstständige, organisatorisch abgesonderte Teile der Landesverwaltung, die überwiegend öffentlichen Zwecken dienende wirtschaftliche Tätigkeiten erfüllen....
8 Warum wurde der Landesbetrieb gebildet? Ausgangssituation: Zunehmende Haushaltsprobleme Stellenabbau Fehlendes Führungspersonal für Ämter in Randlage Fehlende Abstimmung der verschiedenen Straßenbaumaßnahmen in einer Region Fehlende Kosten- und Leistungsrechnung, daher kein Vergleich mit Privatwirtschaft möglich
9 Warum wurde der Landesbetrieb gebildet? Ausgangssituation: Uneinheitliches, nicht koordiniertes Vorgehen bei neuen Erlassen und Gesetzen Schnittstellendefinition: Ministerium/Landesamt/Autobahn- und Straßenbauämter Fehlende Produktverantwortung bei Ministerium und Landesamt bei gleichzeitig starker operativer Ausrichtung Fehlende IT-Konzeption Kein einheitliches Beschaffungssystem
10 Beispiele für Unterschiede zwischen den Behörden, die im Landesbetrieb Straßenwesen fusioniert wurden Struktur der Ämter Organisation der Arbeitsabläufe Ausstattung der Ämter Stellenzuweisung Bezahlung und Eingruppierung des Personals Ausstattung mit Technik, Fahrzeugen, Geräten und Hilfsmitteln IT; Hard- und Software (ca. 250 Programme und Anwendungen!) Persönliche Schutzausrüstung Arbeits-, Pausen-, Rufbereitschaftszeiten
11 Uneinheitliche Ausgangsposition: Beispiel Arbeitszeiten Arbeits-, Pausen- und Rufbereitschaftszeiten in den Autobahn- und Straßenmeistereien NL Cottbus NL Eberswalde NL Frankfurt (Oder) NL Kyritz NL Potsdam NL Wünsdorf NL Autobahn Arbeitszeit Mo - Do Ang. 06:30-15:45 Gleitzeit 06:30-15:45 06:30-15:45 06:30-15:45 Gleitzeit 06:30-15:30 Arbeits zeit Fr Anges tellte 06:30-13:15 Gleitzeit 06:30-13:15 06:30-13:15 06:30-13:15 Gleitzeit 06:30-13:00 Arbeitszeit Mo - Do Arbeiter 06:30-15:45 06:30-15:45 06:30-15:45 06:30-15:45 06:30-15:45 06:30-15:45 06:30-15:30 Arbeits zeit Fr Arbeiter 06:30-13:15 06:30-12:45 06:30-13:15 06:30-13:15 06:30-13:15 06:30-13:15 06:30-13:00 Frühstückspause Mo - Do 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. Frühstückspause Fr 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. 15 min. 30 min. Mittagspause Mo - Do 30 min. 30 min. 30 min. 30 min. 30 min. 30 min. 15 min. Mittagspause Fr 30 min. keine 30 min. 30 min. 30 min. 30 min. keine Rufbereit. Mo - Do Ang. keine Regelung min. Wegezeit - keine Regelung keine Regelung keine Regelung 22:00 Rufbereitschaft Fr Angestellte keine Regelung 14:30-22:00 keine Regelung keine Regelung keine Regelung 02:30-06:00; 18:00-21:00 02:30-06:00; 14:00-24:00 00:00-06:30; 15:30-24:00 00:00-06:30; 15:30-24:00 Rufbereit. Sa, So u. Feiert. Ang. keine Regelung 06:00-22:00 keine Regelung keine Regelung keine Regelung 00:00-24:00 00:00-24:00 Rufbereitschaft Mo - Do Arbeiter 16:15-22:00; 16:15-22:00 16:15-22:00 16:30-22:00 16:30-22:00 02:30-06:00; 00:00-06:30; 03:00-06:00 18:00-21:00 15:30-24:00 Rufbereitschaft Fr Arbeiter 13:45-22:00; 13:45-22: :00 14:00-22:00 14:00-22:00 02:30-06:00; 00:00-06:30; 03:00-06:00 14:00-24:00 15:30-24:00 Rufbereit. Sa, So u. Feiert. Arb. 03:00-22:00 06:00-22:00 06:00-22:00 06:00-22:00 06:00-22:00 00:00-24:00 00:00-24:00 Bemerkungen Kernzeit: Mo - Do 09:00-15:00; Fr 09:00-14:00; ansonsten Gleitzeit für die Angestellten; Keine einheitl. Regelungen zur WD- Rufbereitschaft Kernzeit: Mo - Do 09:00-15:00; Fr 09:00-14:00; ansonsten Gleitzeit für die Angestellten Vereinzelte Abw eichungen durch Sozial-TV bei verkürzter Wochenarbeitszeit möglich. Flexible Pausengestaltung bei Komplexarbeiten (Grasmahd usw.) zur Vermeidung von Verkehrsbehinderun gen sow ie im Unfallund Winterdienst
12 Beispiele für Unterschiede zwischen den Behörden, die im Landesbetrieb Straßenwesen fusioniert wurden Sonderbehandlung der Brückenplanungs-, -bau- und -unterhaltungsleistungen Organisation der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes Vorlagegrenzen Grünpflegeleistungen: überwiegend vergeben oder überwiegend Eigenleistungen erbringen Anfahrt zur Dienststelle in orange-arbeitskleidung ja/nein Regelmäßige Duschennutzung in den AM/SM ja/nein
13 Warum wurde der Landesbetrieb gebildet? Ziele des Landesbetriebes: Sicherung der Arbeitsplätze Stärkung der Eigenverantwortung bei den Kernkompetenzen Flache Organisation der Entscheidungsprozesse Gewährleistung einer abgestimmten Straßen- Ausbaustrategie in Brandenburg Effizienzsteigerung (höheres Leistungsvolumen der Straßenbauverwaltung bei gleichem finanziellen Aufwand)
14 Warum wurde der Landesbetrieb gebildet? Ziele des Landesbetriebes: Aufbau und Etablierung eines Dienstleister-Images Einführung der Kosten-Leistungsrechnung als Basis für realen Wettbewerb Flexibilisierung aller Arbeitsabläufe, insbesondere der mit Außenwirkung Vereinheitlichung der Arbeitsbedingungen an allen Standorten des Landesbetriebes (insbesondere IT) Digitalisierung von Planung und Vergabemanagement
15 Warum wurde der Landesbetrieb gebildet? Ziele des Landesbetriebes: Installation des Controlling zur internen Wirtschaftlichkeitsprüfung Sicherung der Mobilität im Einklang mit Umweltbelangen und Arbeitssicherheit Entwicklung von Strategien zur Stauvermeidung Gewährleistung eines Höchstmaßes an Verkehrssicherheit unter Berücksichtigung der Witterungsbedingungen (Winterdienst, Verkehrsbeeinflussung, verkehrsgerechte Baustellen)
16 Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg - Gründung und erste Schritte -
17 Projektorganisation zur Errichtung eines Landesbetriebs Straßenwesen Lenkungsausschuss Landesbetrieb (LAL) Beirat Projektgruppe Landesbetrieb (PGL) Projektteam I Organisation, Recht, Personal, DV Projektteam II Fachaufgaben Projektteam III Haushalt, Wirtschaftsplan, Betriebl. Rechnungsw., Finanzmanagement Stand: Juli 2004
18 Übersicht über die Struktur der SBV in Brandenburg seit Ministerium für Infrastruktur und Raumordnung Abt. 1 Abt. 2 Abt. 3 Abt. 4 Abt. 5 Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg (LS) NL AB NL CB NL EW NL FF NL KY NL P NL WÜ 12 Autobahnmeistereien 32 Straßenmeistereien
19 Organisationsmodell des Landesbetriebs Straßenwesen Brandenburg Vorstand Vorsitzender Personal/Finanzen/Recht Planung Bau und Betrieb Stabsstellen Fachbereiche N i e d e r l a s s u n g e n AB CB EW FF KY P WÜ
20 Organisationsmodell der NL Autobahn NL-Leiter Stabsstelle Vergabe Bereich Planung und Entwurf Bereich Konstruktiver Ingenieurbau Bereich Betrieb und Verkehr Bereich Bauüberwachung Sachgebiete Sachgebiete Sachgebiete Sachgebiete 12 Autobahnmeistereien
21 Organisationsmodell der NL Straße NL-Leiter Service Bereich Planung und Entwurf Bereich Straßen- u. Konstrukt. Ing.bau Bereich Betrieb und Verkehr Sachgebiete Sachgebiete Sachgebiete Sachgebiete Straßenmeistereien
22 Runderlass MIR Vorstand LS Niederlassung Cottbus Niederlassung Eberswalde Niederlassung Potsdam Niederlassung Wünsdorf Niederlassung Frankfurt (O.) Niederlassung Kyritz Niederlassung BAB
23 Was für die Bildung des Landesbetriebs suboptimal war: Sozialtarifvertrag Einführung von SAP und der Kosten- Leistungsrechnung (KLR) Umsetzung des Haushaltssicherungsgesetzes Unterschiedliche Strukturen und Ausstattungen der Ämter
24 Hinweise für den erfolgreichen Zusammenschluss von Behörden Umstrukturierungen beeinträchtigen bisherige Verfahrensweise Menschen haben eigene Sorgen Zusammenschluss bedeutet viel Arbeit und große Komplexität Vorsicht vor einem Zuviel an Veränderungen Weitergehende Schritte erst nach Zusammenschluss Die Übergangsphase muss schnell bewältigt werden Die ersten Wochen sind entscheidend Lebenswichtige Funktionen müssen von Anfang an stabil sein Zuerst strukturelle Entscheidungen treffen Eine gute Kommunikation sichert den Erfolg
25 Vor der Gründung des Landesbetriebs Straßenwesen Wie kann Dringlichkeit erzeugt werden? Ohne Dringlichkeit gibt es keine Bereitschaft, unbequeme oder gar schmerzhafte Veränderungen auf sich zu nehmen. Dringlichkeit braucht einen rationalen Grund. Dieser muss aber für jedermann fühl- und begreifbar präsentiert werden können. Jeder Mitarbeiter muss die Dringlichkeit persönlich nachvollziehen können.
26 Nichts bleibt, wenn sich nichts ändert. Ich bedanke mich für Ihre Aufmerksamkeit Hans-Reinhard Reuter Vorstandsvorsitzender des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg
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