Tempo 30-Zone Sigigen, Ruswil Verkehrsgutachten

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1 A Projekt Tempo 30-Zone Sigigen, Ruswil Verkehrsgutachten Auftraggeber Gemeinde Ruswil Bau- und Infrastrukturabteilung Schwerzistrasse 7 CH-6017 Ruswil Bericht-Nº Projekt-Nº Datum 25. Januar 2019 Version 0.1 Entwurf Tel. +41 (0) Eichstrasse 25 CH-8045 Zürich info@akpag.ch

2 Seite I IMPRESSUM Verfasser Adrian Leuenberger (AL), Christian Tschopp (CT) Dateiname _Gutachten T30-Zone Sigigen Letzte Änderung 25. Januar 2019 Revisionsvermerke Art der Änderung Version 0.1 Datum 25. Januar 2019 Visum CT, AL Entwurf

3 Seite II INHALTSVERZEICHNIS 1 Ausgangslage und Aufgabenstellung 1 2 Grundlagen 2 4 Ziele und Wirkung Ziele Auswirkung Tempo 30 auf Verkehrssicherheit 4 5 Hierarchie der Strassen 6 6 Beurteilung bestehende Situation Ausbaustandard und Nutzungsansprüche Sicherheitsdefizite Situationsspezifische Gefahrenstellen Analyse Unfalldaten Besondere Schutzbedürfnisse Geschwindigkeitsniveau Schulhausstrasse Geschwindigkeitsniveau Grabenstrasse 13 7 Massnahmen und Auswirkungen Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen Mögliche negative Auswirkungen 16 8 Fazit 16 Anhang 1 Massnahmenplan Tempo 30-Zone Sigigen

4 Seite 1/16 1 Ausgangslage und Aufgabenstellung Die Gemeinde Ruswil verfolgt die Absicht, das Verkehrskonzept im Dorf und in den angrenzenden Quartieren zu optimieren. Dazu wurde das Strassennetz insbesondere bezüglich der Optimierung der Verkehrssicherheit sowie eines adäquaten Geschwindigkeitsregimes analysiert. Auf den verkehrsorientierten Strassen soll dabei der Verkehrsfluss gewährleistetet bleiben, auf den siedlungsorientierten Strassen eine Koexistenz der Verkehrsteilnehmer gefördert und die Verkehrssicherheit verbessert werden. Dazu wird die Einführung von Tempo 30-Zonen oder Begegnungszonen auf den siedlungsorientierten Strassen geprüft. Das Gemeindegebiet wird in 9 Gebiete unterteilt, in welchen die Einführung einer Tempo 30- Zone oder Begegnungszone positive Effekte auf die Verkehrssicherheit und die Koexistenz der Verkehrsteilnehmenden haben kann (Abb. 1). Abb. 1 Einteilung Tempo 30-Zonen Gemeindegebiet Ruswil Gemäss Art. 108 der Signalisationsverordnung SSV (SR ) in Verbindung mit der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen (SR ) ist vor der Festlegung von Tempo 30-Zonen oder Begegnungszonen vorgängig in einem Gutachten aufzuzeigen, ob diese Massnahme nötig, zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind (Art. 108 SSV, Abs. 4). Im vorliegenden Gutachten werden für das Gebiet Sigigen (rote Markierung gemäss Abb. 1) die relevanten Punkte abgehandelt und die Notwendigkeit, Zweck- und Verhältnismässigkeit zur Einführung einer Tempo 30-Zone und der damit verbundenen Massnahmen geprüft.

5 Seite 2/16 2 Grundlagen [1] SR : Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958, Stand am 1. Januar 2011 [2] SR : Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen vom 28. September 2001, Stand am 22. Januar 2002 [3] SR : Signalisationsverordnung SSV vom 5. September 1979, SR , Artikel 108, Stand am 1. Juli 2010 [4] Schweizerische Norm SN : Besondere Markierungen, Juni 2002 [5] bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung: Tempo 30-Zonen. Fachbroschüre [6] Karten GIS Kanton Luzern

6 Seite 3/16 3 Rechtliche Rahmenbedingungen Die massgebenden rechtlichen Grundlagen sind im Strassenverkehrsgesetz (SVG Art. 32), der Signalisationsverordnung (SSV Art. 108) und der Verordnung über die Tempo 30- und Begegnungszonen festgelegt. Artikel 32 SVG Artikel 108 SSV Die vom Bundesrat festgesetzte Höchstgeschwindigkeit kann für bestimmte Strassenstrecken von der zuständigen Behörde nur auf Grund eines Gutachtens herab- oder heraufgesetzt werden. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können durch das Bundesamt ASTRA oder die zuständige Behörde unter folgenden Bedingungen herabgesetzt werden: a. wenn eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist b. wenn bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen c. wenn auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann d. wenn dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. Gemäss Abs. 4, Art. 108 SSV ist vor der Festlegung von abweichenden Höchstgeschwindigkeiten durch ein Gutachten abzuklären, ob die Massnahme nötig (Abs. 2), zweck- und verhältnismässig ist oder ob andere Massnahmen vorzuziehen sind. Dabei ist insbesondere zu prüfen, ob die Massnahme auf die Hauptverkehrszeiten beschränkt werden kann. Die Form und der Inhalt des Gutachtens werden bei der Realisierung einer Tempo 30-Zone in der entsprechenden Verordnung definiert. Verordnung Das Gutachten ist ein Kurzbericht und umfasst namentlich: a. die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen; b. einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft; c. eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge für Massnahmen zu deren Behebung; d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Geschwindigkeit V50 und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85); e. Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche; f. Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die ganze Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen; g. eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen

7 Seite 4/16 4 Ziele und Wirkung Ziele Im bestehenden Zustand gilt im betreffenden Gebiet in Sigigen die Höchstgeschwindigkeit 50 generell (SSV ). Mit der Signalisation einer Tempo 30-Zone werden die folgenden Ziele verfolgt: Erhöhung der Sicherheit für Schulkinder Erhöhung der Verkehrssicherheit bei der Querung zwischen Pausen-/ Sportplatz und Spielplatz Einführung eines adäquaten, dem Strassencharakter entsprechenden Geschwindigkeitsregimes Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Knoten mit geringen Sichtweiten und bei Garagenausfahrten sowie grundsätzlich auf den schmalen Quartierstrassen Senkung der Lärmemissionen durch tiefere Geschwindigkeiten der motorisierten Fahrzeuge Steigern der Wohn- und Aufenthaltsqualität für die Anwohnerinnen und Anwohner Auswirkung Tempo 30 auf Verkehrssicherheit Bremsweg Die reduzierte Geschwindigkeit der motorisierten Fahrzeuge in Tempo 30-Zonen führt zu einer ruhigeren Fahrweise und erhöht die Verkehrssicherheit grundsätzlich, da sich der Anhalteweg im Vergleich zu Tempo 50 massgeblich verkürzt. Dadurch sinkt die Kollisionswahrscheinlichkeit und die Unfallschwere nimmt durch das tiefere Geschwindigkeitsniveau im Kollisionsfall deutlich ab, was insbesondere bei Unfällen mit Fussgängern von enormer Bedeutung ist. Abb. 2 Anhalteweg bei 30 km/h und 50 km/h bei trockener Fahrbahn

8 Seite 5/16 Wiedererkennbarkeit Weiter wird durch die einheitliche Gestaltung der Tempo 30-Zonen die Wiedererkennbarkeit der siedlungsorientierten Strassen gefördert. So werden auch ortsunkundige Verkehrsteilnehmer auf die speziellen Gegebenheiten wie Grundstücksausfahrten, Kinder, Fussgänger und kürzere Sichtweiten sensibilisiert. Sichtfeld Bei tieferen Geschwindigkeiten weitet sich das Sichtfeld der Fahrzeuglenkenden auf (Abb. 3). Somit wird die Aufmerksamkeit in Bezug auf Gefahren in den seitlichen Bereichen des Strassenraums erhöht. Dies können beispielsweise Schulkinder sein, welche unerwartet die Fahrbahn betreten oder hinter stehenden Fahrzeugen (Anlieferungen) auf die Fahrbahn treten. Abb. 3 Unterschied Sichtfeld bei Tempo 50 km/h und 30 km/h (Quelle VCS)

9 Seite 6/16 5 Hierarchie der Strassen Das Strassennetz im betreffenden Quartier kann in verkehrs- und siedlungsorientierte Strassen unterteilt werden, die wie folgt zu charakterisieren sind: Verkehrsorientierte Strassen Siedlungsorientierte Strassen Die verkehrsorientierten Strassen sind auf die Bedürfnisse des Verkehrs ausgerichtet. Dazu gehören Haupt- oder wichtige Sammelstrassen. Im Normalfall wird auf diesen Strassen Tempo "50 generell" signalisiert. Im Bedarfsfall werden Sicherheitsmassnahmen für den Fuss- und Veloverkehr ergänzt. Gerade in Zentrumsbereichen mit bedeutendem Fuss- und Veloverkehrsaufkommen mit erhöhten Querungsbedürfnissen verbunden, kann jedoch auch die Signalisation von tieferen Höchstgeschwindigkeiten sinnvoll sein. Auf den siedlungsorientierten Strassen haben die Bedürfnisse der angrenzenden Nutzungen Priorität. Die Strasse wird als Begegnungs- und Aufenthaltsbereich genutzt. Der lokale quartierbezogene Ziel- / Quellverkehr herrscht vor. Dieser hat sich den vielfältigen Nutzungsansprüchen der Strasse unterzuordnen. Diese Strassen eignen sich daher um in Tempo 30-Zonen eingebunden zu werden. Die folgende Abbildung zeigt die Einteilung der im und im näheren Umfeld des Perimeters liegenden Strassen und teilt sie nach deren Charakteristik in die Hierarchien verkehrs- und siedlungsorientierte Strassen ein. Abb. 4 Einteilung Strassennetz Sigigen in verkehrs- und siedlungsorientierte Strassen Als verkehrsorientierte Strasse wird die Strasse zwischen Ruswil und Werthenstein klassiert (ausserhalb Untersuchungsperimeter). Die übrigen Strassen haben siedlungsorientierten Charakter.

10 Seite 7/16 6 Beurteilung bestehende Situation Ausbaustandard und Nutzungsansprüche Schulhausstrasse Die Schulhausstrasse dient zur Erschliessung der Primarschule Sigigen und einigen Landwirtschaftsbetrieben. Die Strasse führt im Bereich der Primarschule über den Pausen- und Sportplatz und zerschneidet das Schulgelände mit dem angrenzenden Spielplatz in zwei Teile. Insbesondere während den Pausen wird der Schulhausplatz intensiv durch Schulkinder genutzt. Im Bereich des Schulhausgebäudes befinden sich 3 Längsparkfelder sowie 4 Senkrechtparkfelder. Die Längsparkfelder werden durch ein Geländer von der Pausenplatzfläche abgegrenzt. Der Sport- und Pausenplatz dient an Wochenenden auch als Parkplatz. Abb. 5, 6 Verkehrsführung Schulhausstrasse Sigigen Der Spielplatz ist gegenüber dem Schulgelände erhöht und durch eine Mauer mit Zaun von der unteren Ebene abgegrenzt. Der offizielle Zugang erfolgt über die Kirchstrasse. Trampelpfade und ein Loch in der Hecke zeigen, dass die inoffizielle Abkürzung durch die Hecke und über die mindestens 1.00 m hohe Mauer auf die Schulhausstrasse gegenüber dem längeren und offiziellen Zugang bevorzugt wird. Abb. 7, 8 Spielplatz Primarschulhaus Sigigen

11 Seite 8/16 Grabenstrasse Die Grabenstrasse dient zur Erschliessung einzelner Wohnbauten an der Grabenstrasse und teilweise auch für jene an der Kirchstrasse. Weiter werden über die Grabenstrasse die Bruderklausenkirche und das Restaurant Pony erschlossen. Die Strasse ist ca. zwischen 4.80 m und 5.30 m breit und der Fuss- und Veloverkehr wird mit dem motorisierten Verkehr im Mischverkehr geführt. Die Strasse endet nach mehreren Kilometern in einer Sackgasse. Zu Beginn wird dies entsprechend signalisiert. Aufgrund der bestehenden Parkplatzsignalisation ist bei Veranstaltungen in der Bruderklausenkirche von einem erhöhten Fussverkehrsaufkommen zwischen dem Umfeld der Kirche und den Parkplätzen (direkt gegenüber der Kirche und auf dem Schulhausplatz) zu rechnen. Abb. 9 Strassenraum Grabenstrasse Strassenraum im Bereich Kirche und Parkplatz Kirchstrasse Die Kirchstrasse dient zur Erschliessung der Wohnbauten an der Kirchstrasse und der an der Kirchstrasse angeschlossenen Föhren-, Post- und Malvenwege. Die Kirchstrasse ist mit der Graben- und der Schulhausstrasse verbunden. Am Wochenende ist der Pausenplatz des Schulhauses zum Parkieren freigegeben. Fahrzeuge, welche bei der Kirche parkieren wollen und keinen Platz finden, werden gemäss Signalisation über die Kirchstrasse zum Pausenplatz geleitet. Der Strassenraum wird durch die vielen einzelnen Grundstücks- und Parkplatzzufahrten sowie den seitlichen Nutzungen stark gegliedert. Der Strassenraum ist rund 4.00 m breit und wird vom Fuss- und Veloverkehr im Mischverkehr mit dem motorisierten Verkehr genutzt. Abb. 10, 11 Strassenraum Kirchstrasse

12 Seite 9/16 Sicherheitsdefizite Situationsspezifische Gefahrenstellen Nutzungskonflikt Die Schulhausstrasse wird im Bereich des Primarschulhauses Sigigen einerseits als Erschliessungsstrasse und anderseits als Sport- und Pausenplatz genutzt. Insbesondere während den Pausen besteht ein Sicherheitsrisiko zwischen spielenden oder herumrennenden Kindern und verkehrenden Fahrzeugen. Durch die vorhanden Längsparkfelder und die Markierungslinie wird der eigentliche Platzcharakter eingeschränkt. Dem Verkehr wird eine fixe Fl ä- che zugeteilt, welche aber wahrscheinlich und zum Teil auch unbewusst durch die angrenzenden Nutzungen (Spielplatz, Sport- und Pausenplatz) durch den Fussverkehr, insbesondere Schulkinder, mitbenutzt wird. Durch die markierten Längsparkfelder wird der Platz insgesamt unübersichtlicher und es bilden sich Bereiche, welche durch Fahrzeuglenkende nicht überblickt werden können. Die Sicht auf das Geschehen auf dem Sport- und Pausenplatz wird in Fahrtrichtung Ost-West (in Richtung Ruswil) deutlich eingeschränkt und der Strassencharakter wird verstärkt. Das Geländer entlang der Längsparkfelder entschärft die Situation, da dadurch keine Kinder zwischen den parkierten Fahrzeugen auf die Strasse treten können. Erschliessung Spielplatz Abb. 12, 13 Sichteinschränkung durch Parkfelder Deutliche Zuweisung der Flächen: Platz und Strasse Der Spielplatz gegenüber dem Primarschulhaus wird über die Kirchstrasse erreicht. Der bedeutend kürzere Weg zwischen Spielplatz und Schulhaus erfolgt durch ein Loch in der Hecke über die Schulhausstrasse. Dabei überwinden die Kinder eine ca m hohe Mauer und springen auf die Schulhausstrasse runter. Hinter der Hecke können die Kinder nicht vom herannahenden Fahrzeugverkehr erkannt werden. Umgekehrt können die Kinder auch nicht kontrollieren ob ein Fahrzeug herannaht. Dadurch entsteht eine bedeutende Gefahrenstelle. Abb. 14, 15 Abkürzung durch die Hecke Verdeckte Sicht für Fahrzeuge in Fahrtrichtung West-Ost

13 Seite 10/16 Grundstückszufahren Entlang der Graben- und Kirchstrasse sind Grundstückszufahrten vorhanden, welche durch Hecken und Mauern bei der signalisierten Geschwindigkeit schlecht einsehbar sind und direkt in die Strasse münden. Abb. 16, 17 Fussverkehrsführung Unübersichtliche Grundstückszufahrten Die Fussverkehrsführung findet im gesamten Perimeter im Mischverkehr mit dem motorisierten Verkehr statt. Bei der signalisierten Geschwindigkeit kann dies ein potentielles Sicherheitsrisiko für den Fussverkehr und insbesondere auch Schulkinder darstellen Analyse Unfalldaten Abb. 18 Unfälle im Tempo 30- Zonenperimeter vom bis (10 Jahre) Die Analyse der polizeilich registrierten Unfälle der Jahre 2008 bis 2017 zeigt, dass im analysierten Zeitraum innerhalb des vorgesehenen Perimeters für die Tempo 30- Zone keine Unfälle ereigneten.

14 Seite 11/ Besondere Schutzbedürfnisse Aufgrund des Primarschulhauses ist entlang und auf den Strassen im gesamten Perimeter mit zahlreichen Kinder zu rechnen. Diese bedürfen eines besonderen Schutzes, da sie aufgrund reduzierter kognitiver Fähigkeiten nicht rechtzeitig oder nicht richtig auf die Gefahren des motorisierten Verkehrs reagieren und die Geschwindigkeit von Fahrzeugen schlecht abschätzen können. Geschwindigkeitsniveau Schulhausstrasse Messung Zur Erhebung des Geschwindigkeitsniveaus im Bereich des Sport- und Pausenplatzes der Primarschule Sigigen wurde auf der Schulhausstrasse von Donnerstag 18. Oktober 2018, Uhr bis Mittwoch 24. Oktober 2018, Uhr eine automatische Verkehrserhebung durchgeführt. Der genaue Standort des Messgerätes ist in der nachfolgenden Abbildung ersichtlich. Abb. 19, 20 Kennwerte Standort des Verkehrsstatistikgerätes an der Schulhausstrasse Die resultierenden Kennwerte aus der durchgeführten Verkehrserhebung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Fahrtrichtung von Gigerhof Fahrtrichtung von Amsig Querschnitt Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr (DWV) Werktägliche Abendspitzenstunde (ASP) Werktägliche Morgenspitzenstunde (MSP) Fahrzeuge 89 Fahrzeuge 182 Fahrzeuge 103 Fahrzeuge 102 Fahrzeuge 205 Fahrzeuge 10 Fahrzeuge 7 Fahrzeuge 17 Fahrzeuge 4 Fahrzeuge 8 Fahrzeug 12 Fahrzeuge V km/h 16 km/h 17 km/h V km/h 20 km/h 21 km/h Schwerverkehrsanteil 1.2% 1.6% 1.4% Tab. 1 Resultate Verkehrs- und Geschwindigkeitserhebung Schulhausstrasse Sigigen

15 Seite 12/16 Tagesganglinie Im Erhebungszeitraum wurde am Querschnitt der Schulhausstrasse die folgende mittlere werktägliche Tagesganglinie (Abb. 21) ermittelt. Abb. 21 Mittlere Tagesganglinie Schulhausstrasse Montag - Freitag Dem Tagesverlauf des Fahrzeugaufkommens entsprechend ist die Spitzenstunde am Morgen von Amsig in Richtung Ruswil und am Abend von Ruswil (von Gigerhof) in Richtung Amsig trotz des sehr geringen Verkehrsaufkommens erkennbar. Erkennbar ist ebenfalls die Zufahrt (von Gigerhof) um die Mittagszeit sowie die Wegfahrt (von Amsig) nach dem Mittag.

16 Seite 13/16 Geschwindigkeitsniveau Grabenstrasse Messung Zur Erhebung des Geschwindigkeitsniveaus auf der Grabenstrasse wurde von Freitag 7. Dezember 2018, Uhr bis Donnerstag 13. Dezember , Uhr eine automatische Verkehrserhebung durchgeführt. Der genaue Standort des Messgerätes ist in nachfolgender Abbildung ersichtlich. Abb. 22, 23 Kennwerte Standort des Verkehrsstatistikgerätes an der Grabenstrasse Die resultierenden Kennwerte aus der durchgeführten Verkehrserhebung sind in der nachfolgenden Tabelle zusammengestellt: Fahrtrichtung von Amsighubel Fahrtrichtung von Gigerhof Querschnitt Durchschnittlicher täglicher Verkehr (DTV) Durchschnittlicher werktäglicher Verkehr (DWV) Werktägliche Abendspitzenstunde (ASP) Werktägliche Morgenspitzenstunde (MSP) Fahrzeuge 171 Fahrzeuge 338 Fahrzeuge 189 Fahrzeuge 195 Fahrzeuge 384 Fahrzeuge 12 Fahrzeuge 24 Fahrzeuge 36 Fahrzeuge 14 Fahrzeuge 7 Fahrzeug 21 Fahrzeuge V km/h 34 km/h 34 km/h V km/h 41 km/h 41 km/h Schwerverkehrsanteil 2.1 % 2.0 % 2.0 % Tab. 2 Resultate Verkehrs- und Geschwindigkeitserhebung Grabenstrasse Sigigen

17 Anzahl Fahrzeuge Seite 14/16 Tagesganglinie Im Erhebungszeitraum wurde am Querschnitt der Grabenstrasse die folgende mittlere werktägliche Tagesganglinie (Abb. 21) ermittelt Uhrzeit von Gigerhof von Amsighubel Querschnitt Abb. 24 Mittlere Tagesganglinie Grabenstrasse Montag - Freitag Dem Tagesverlauf des Fahrzeugaufkommens entsprechend ist die Spitzenstunde am Morgen von Amsighubel in Richtung Ruswil und am Abend von Ruswil (von Gigerhof) in Richtung Amsighubel trotz des sehr geringen Verkehrsaufkommens erkennbar.

18 Seite 15/16 7 Massnahmen und Auswirkungen Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen Geschwindigkeitsniveau Für die Festlegung der notwendigen Gestaltungselemente der Tempo 30-Zone sind die gefahrenen Geschwindigkeiten massgebend. Die Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu) empfiehlt bei einem v85 von 35 bis 45 km/h neben den erforderlichen Signalisationen an den Zoneneingängen das Anbringen von zusätzlichen Markierungen in der Zone, wie zum Beispiel der Wiederholungsmarkierung "30". Falls der Wert v85 grösser als 45 km/h ist, sollten zusätzlich bauliche Verkehrsberuhigungselemente, wie beispielsweise horizontale und vertikale Versätze, vorgesehen werden. Zoneneingänge Wiederholungsmarkierung Im Falle der geplanten Tempo 30-Zone Sigigen wurde auf der Grabenstrasse ein v85 von 41 km/h und auf der Schulhausstrasse ein v85 von 21 km/h gemessen. So ist eine Umsetzung der Tempo 30-Zone ausschliesslich mittels Signalisations- und Markierungsmassnahmen ausreichend, Wiederholungsmarkierungen 30 entlang der Erschliessungsstrassen sollen jedoch berücksichtigt werden. Es wird erwartet, dass bereits das Anbringen von Markierungen den Fahrzeuglenkenden hilft, den Charakter der Strassen richtig wahrzunehmen. Von Ruswil kommend, werden für die Tempo 30- Zone die Zoneneingänge im Bereich der Abzweigung zur Schulhausstrasse und auf der Grabenstrasse im Bereich des Restaurants Pony vorgesehen. Die Tempo 30-Zone wird im Osten am Siedlungsrand mit Zonenein- und Ausgängen begrenzt. Die genauen Standorte sind im Übersichtsplan im Anhang 1 dargestellt. Die Zoneneingänge sollen ein Zonenein- und Ausgangssignal sowie die Markierung eines dreireihigen Schachbrettmusters, die Verkehrsteilnehmenden auf die Tempo 30-Zone aufmerksam machen, enthalten. Verstärkt wird die Wirkung durch eine Bodenmarkierung Zone 30, welche unmittelbar nach dem dreireihigen Schachbrettmuster angebracht wird. Wiederholungsmarkierungen 30 weisen die Verkehrsteilnehmenden in regelmässigen Abständen auf das vorherrschende Zonen- und Geschwindigkeitsregime hin. Die Wiederholungsmarkierungen werden auf der Kirch- und Grabenstrasse erstellt. Die genauen Standorte sind im Übersichtsplan im Anhang 1 zu entnehmen. Nach spätestens einem Jahr müssen gemäss der Verordnung über die Tempo 30-Zonen und die Begegnungszonen die realisierten Massnahmen auf ihre Wirkung überprüft werden. Allenfalls müssen dann aufgrund dieser Nachkontrolle zusätzliche Massnahmen realisiert werden.

19 Seite 16/16 Mögliche negative Auswirkungen Durch die Senkung des Geschwindigkeitsniveaus im Gebiet Sigigen werden vor allem positive Auswirkungen erwartet. So kann die Verkehrssicherheit für den Fuss- und Veloverkehr erhöht werden. Im speziellen ist eine positive Wirkung auf die Sicherheit von Kindern zu verweisen. Mit negativen Auswirkungen ist nicht zu rechnen. Eine Verlagerung des Verkehrs auf andere Strassen ist nicht zu erwarten, da es sich beim vorhandenen Verkehrsaufkommen bereits heute ausschliesslich um Ziel- / Quellverkehr handelt. Der Zeitverlust, den die Verkehrsteilnehmenden auf sich nehmen müssen, ist sehr gering. 8 Fazit Die Einführung einer Tempo 30-Zone auf der Graben-, Kirch- und Schulhausstrasse ist eine zweckmässige, verhältnismässige und notwendige Massnahme um bestehende Problemstellen bezüglich der Verkehrssicherheit zu entschärfen. Das Verkehrsregime entspricht dem Strassencharakter und ist insbesondere für ortsfremden Verkehr gut erkennbar. Die Verkehrssicherheit kann insbesondere für den Fussverkehr und Schulkinder erhöht werden. Aufgrund des Schulhauses und der Kirche mit den verschiedenen Parkplätzen und den fehlenden Trottoirs, ist im gesamten Perimeter mit Fussverkehr auf der Strasse zu rechnen. Mit reduzierten Geschwindigkeiten lassen sich Unfälle vermeiden, da der Anhalteweg entscheidend verkürzt wird. Zudem ist die Unfallschwere wesentlich geringer. Für den Schutz der Wohnbevölkerung im Sinne einer Prävention, sind daher gemäss SSV Art. 108, Abs. 2 folgende Voraussetzungen für Tempobeschränkungen erfüllt: Eine Gefahr ist nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben (schlecht einsehbare Grundstückszugänge und Garagenausfahrten, ungenügende Sichtweiten im Bereich von Knoten und Kurven). Bedürfnis nach einem besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutz bestimmter Strassenbenützer (Anwohner, Schulkinder).! Aufgrund der Nutzung des Strassenraumes und der Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fussverkehr und für Schulkinder wird die Einführung einer Tempo 30- Zone auf der Graben-, Kirch- und Schulhausstrasse als nötig, zweck- und verhältnismässig beurteilt.

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