Gemeinde Rothrist. Tempo-30-Zone Fleckenhausen GUTACHTEN

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1 Gemeinde Rothrist Tempo-30-Zone Fleckenhausen GUTACHTEN Aarau,

2 Rothrist, Gutachten Zone 30 Fleckenhausen Inhaltsverzeichnis Inhalt 1. Einleitung Auftrag / Projektablauf Perimeter Rechtliche Grundlagen 1 2. Situation (IST-Zustand) Siedlungsstruktur / Nutzungen Verkehrsnetz und Ausbaugrad Ruhender Verkehr Verkehrsmenge und Geschwindigkeit 3 3. Sicherheitsdefizite, Gefahren und Schutzbedürfnisse Unfälle Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse 4 4. Zielsetzungen 5 5. Voraussetzungen für die Reduktion der Geschwindigkeit 5 6. Massnahmen und Auswirkungen Massnahmenkonzept Geplante Massnahmen Auswirkungen 8 7. Zusammenfassung 8 Anhang 1 Verkehrssituation 2 Problemanalyse 3 Massnahmenplanung I:\17020 Rothrist T30 Fleckenhausen\Gutachten\Gutachten T30 Fleckenhausen.docx, B+P AG

3 Seite 1 1. Einleitung 1.1 Auftrag / Projektablauf Die Gemeinde Rothrist hat die Ballmer + Partner AG beauftragt ein Gutachten für die Einführung einer Tempo-30-Zone im Gebiet Fleckenhausen auszuarbeiten. Diese neue Tempo-30- Zone soll an die bestehende Zone Hölzli anschliessen. Das Einführen von Tempo 30 im Gebiet Fleckenhausen ist Teil des Strassenlärm Sanierungsprojekt 1 (LSP) der Gemeinde Rothrist. Es entspricht überdies dem Konzept des Kommunalen Gesamtplan Verkehr 2 (Geschwindigkeitsreduktion im Wohngebiet) sowie den übergeordneten Planungen «Siedlungs- und Verkehrskonzept 3» und «Verkehrsmanagement 4» (Entlastung bzw. Verkehrsberuhigung). 1.2 Perimeter Das Gebiet umfasst Teilabschnitte folgender Strassen (siehe Anhang 1): Rubernstrasse Sägetstrasse Pilatusstrasse 1.3 Rechtliche Grundlagen Die rechtlichen Grundlagen basieren auf der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom (Stand ). Für sämtliche Verkehrsanordnungen sind die Vorschriften über Zuständigkeit, Voraussetzungen und Grundsätze der Signalisation in Art. 3 Abs. 2 und 4 des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) und in Art. 101 Abs. 3, Art. 104 sowie Art. 107 Abs. 1 und 5 der Signalisationsverordnung (SSV) geregelt. In der Signalisationsverordnung (SSV) vom werden in Art. 2a und Art. 22a festgehalten, dass Verkehrsanordnungen signalsparend dargestellt werden können und wo diese Anordnung angewendet werden kann. In Art. 22a steht: Das Signal «Tempo-30-Zone» (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Nach Art. 108 SSV sind Abweichungen von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit (50 km/h innerorts) in folgenden Fällen zulässig: 1. Zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs kann die Behörde oder das ASTRA für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 4a VRV) anordnen. 1 Strassenlärm Sanierungsprojekt, Gemeinde Rothrist, Grolimund und Partner AG, Kommunaler Gesamtplan Verkehr KGV, Gemeinde Rothrist, Ballmer+Partner AG, Siedlungs- und Verkehrskonzept Unteres Wiggertal, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Mai Konzept Verkehrsmanagement Wiggertal, Synthese Verkehrsmanagement und Leistungsoptimierung, Departement Bau, Verkehr und Umwelt, Abteilung Verkehr, SNZ Ingenieure und Planer AG, 2013

4 Seite 2 2. Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können herabgesetzt werden, wenn: a. eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist; b. bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen; c. auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann; d. dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren. In der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vom des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) werden die Einzelheiten bei der Anordnung von Tempo-30-Zonen wie z.b. die Erstellungspflicht eines Gutachtens geregelt. Gemäss dieser Verordnung umfasst das Gutachten: a. die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen; b. einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder Teilen einer Ortschaft; c. eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge für Massnahmen zu deren Behebung; d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Geschwindigkeit V50 und 85- Prozent-Geschwindigkeit V85); e. Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn- Lebens- und Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche; f. Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die ganze Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen. g. eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Von Bedeutung für die Ausführung sind auch die Weisungen über besondere Markierungen auf der Fahrbahn vom , sowie verschiedene Schweizer Normen. Die Abteilung Tiefbau des Departement Bau, Verkehr und Umwelt hat für die Realisierung von Tempo 30 - und Begegnungszonen ein Merkblatt (W ) verfasst, in dem Grundsätze bei der Planung und Realisierung behandelt werden.

5 Seite 3 2. Situation (IST-Zustand) 2.1 Siedlungsstruktur / Nutzungen Innerhalb des Perimeters befinden sich überwiegend Wohnnutzungen. Im südlichen Bereich befindet sich eine Gewerbezufahrt (Schreinerei Muggli, Service-Center Glatz). 2.2 Verkehrsnetz und Ausbaugrad Die abschnittsweise Rubern- bzw. Sägetstrasse benannte Sammelstrasse führt von der Bernstrasse bis an die Grenze zum Ausserortsbereich. Der weiterführende Teil der Sägetstrasse in Richtung Strengelbach ist als kommunale Verbindungsstrasse klassiert. Auf der Sammelstrasse gilt das Tempolimit 50 km/h, auf der Verbindungsstrasse 80 km/h. Die Einmündung der Rubernstrasse in die Bernstrasse K235 ist in Spitzenzeiten überlastet. Es kommt teilweise zu Rückstaus von über 100 Metern Länge. Der Pilatusweg ist eine Erschliessungsstrasse und durch seine Lage grundsätzlich attraktiv für Durchgangsverkehr. Aus diesem Grund wurden einschränkende Massnahmen getroffen. Von der Sägetstrasse her gilt ein Rechtsabbiegeverbot, zudem wurden an mehreren Stellen verkehrsberuhigende Einengungen in der Form von Betonzylindern platziert. Auf der Rubern- und Sägetstrasse verläuft gemäss KGV die regionale Radverkehrsroute, welche von Rothrist nach Strengelbach führt. Der KGV sieht vor, dass in sämtlichen Wohngebieten das Geschwindigkeitsniveau reduziert werden soll z.b. mit der Einführung von Tempo 30 Zonen. 2.3 Ruhender Verkehr Im betroffenen Abschnitt gibt es keine markierten Parkfelder auf der Strasse. Entlang der Rubern- und der Sägetstrasse gilt ein beidseitiges Parkverbot. 2.4 Verkehrsmenge und Geschwindigkeit Im untersuchten Strassenabschnitt wurde im März 2017 eine Verkehrserhebung durchgeführt und ausgewertet. Gemessen wurde eine halbe Stunde am Morgen zwischen 7 und 8 Uhr und eine halbe Stunde abends zwischen 17 und 18 Uhr. Dabei wurden alle Verkehrsteilnehmer gezählt. Die Auswertung der Geschwindigkeit umfasst alle unbeeinflusst fahrenden Personenwagen. Massgebend für die Beurteilung der Geschwindigkeit ist der statistische Wert v 85%. Dies ist die Geschwindigkeit, die von 85% der Fahrzeuge höchstens erreicht bzw. von 15% überschritten wird (vgl. Tabelle 1 und Anhang 1). Zu beachten ist, dass die Werte einen stichprobenhaften Charakter aufweisen. Längere Messkampagnen würden statistisch bessere Werte liefern, wären aber mit einem wirtschaftlich unverhältnismässigen Aufwand verbunden. Mit den Erfahrungen der immer in gleicher Art und Weise durchgeführten Messungen kann aber die Grössenordnung zuverlässig abgeschätzt werden.

6 Seite 4 Tab. 1: Verkehrsmenge und Geschwindigkeit (vgl. Anhang 1) Messstelle Nr. Strasse V50% 1) V85% 2) Belastung km/h km/h Mfz/h 3) LZV/h 4) 1 Sägetstrasse (2c) ) Geschwindigkeit, die von 50% eingehalten wird bzw. die von 50% überschritten wird 2) Geschwindigkeit, die von 85% eingehalten wird bzw. die von 15% überschritten wird 3) Motorfahrzeuge pro Stunde (Abend (ASP) aufgerechnet auf eine ganze Stunde) 4) leichter Zweiradverkehr (Velos/Mofas) pro Stunde (analog zu 3) ) Die Rubern- bzw. Sägetstrasse erfährt als Durchfahrtsstrasse hohe Belastungen in den Spitzenstunden. Das gemessene Geschwindigkeitsniveau liegt relativ deutlich über dem geforderten Zielwert des Geschwindigkeitsniveaus, welches in einer Tempo-30-Zone (v85 max. 38 km/h) erreicht werden soll. 3. Sicherheitsdefizite, Gefahren und Schutzbedürfnisse 3.1 Unfälle Im Perimeter haben sich in den letzten 5 Jahren ( ) zwei polizeilich registrierte Unfälle ereignet (vgl. Anhang 2). Beides waren Schleuder- oder Selbstunfälle von Personenwagen. Im angrenzenden Bereich an den Perimeter kam es an der Rubernstrasse bei der Ausfahrt vom Parkplatz vis à vis des Restaurants «Scharfen Ecken» zu zwei Unfällen. Bei einem der beiden Unfälle wurde ein Motorradfahrer leicht verletzt. Dabei ist zu beachten, dass die Polizei nur verpflichtet ist, Unfälle mit Verletzten zu dokumentieren. In Kombination mit nichtgemeldeten Unfällen ist eine Dunkelziffer nicht auszuschliessen. 3.2 Sicherheitsdefizite und Schutzbedürfnisse Die durchgeführte Situationsanalyse lässt im untersuchten Gebiet die folgenden Sicherheitsdefizite, Gefahren und Schutzbedürfnisse erkennen (vgl. Anhang 2): - Im Lärmsanierungsprojekt wurde festgestellt, dass aufgrund von Strassenbelastung und gefahrenen Geschwindigkeiten bei 8 Objekten im Perimeter der Immissionsgrenzwert überschritten wird. Diese Objekte unterstehen der Sanierungspflicht. - Die regionale Radroute nach Strengelbach führt im Mischverkehr durch den Perimeter. - Bei einigen privaten Hausausfahrten werden die notwendigen Sichtweiten unter Tempo 50 nicht eingehalten. Damit können durch ausfahrende Fahrzeuge Gefahrensituationen für alle Verkehrsteilnehmer entstehen.

7 Seite 5 4. Zielsetzungen Anhand der Problemanalyse konnten Ziele definiert werden, welche mit der Verkehrsberuhigung erreicht werden sollen. Die gleich gewichteten Ziele sind: Beitrag an die Reduktion der Lärmbelastung unter den Immissionsgrenzwert zur Erfüllung der Sanierungspflicht und damit einhergehend Erhöhung der Wohnlichkeit (Reduktion Lärm- und Luftimmissionen). Verbesserung der Sicherheit für den Fuss- und insbesondere den im Mischverkehr geführten Radverkehr auf der regionalen Radroute. Mit der Realisierung des mittleren Abschnitts der Wiggertalstrasse wird ab August 2018 eine alternative Durchgangsroute zur Verfügung stehen. Die Attraktivität der Sägetstrasse soll im Vergleich zur Wiggertalstrasse entsprechend den übergeordneten Planungen reduziert werden. Ausrichtung des Strassenraumes auf das Ortsbild und Vereinheitlichung des Strassennetzes (verkehrsberuhigte Wohngebiete und übergeordnetes Netz leistungsfähiger Strassen, unattraktive Schleichwege). 5. Voraussetzungen für die Reduktion der Geschwindigkeit Um eine Tempo-30-Zone einführen zu können, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen für das Abweichen von der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit nach Art. 108 SSV gegeben sein. Dazu gehört neben den in Kapitel 3 ausgewiesenen Sicherheitsdefiziten, Gefahren und Schutzbedürfnissen das Prüfen der Zweck- und Verhältnismässigkeit. Art. 108 Abs. 2d dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.; Das LSP hat aufgezeigt, dass mit der Einführung von Tempo 30 im Perimeter die Lärmbelastung bei 16 Gebäuden um jeweils ca. 1.5dBA reduziert werden kann. Dies entspricht einer deutlich wahrnehmbaren Lärmreduktion. Bei 3 Gebäuden wird die Lärmbelastung damit unter den Immissionsgrenzwert gesenkt, bei den übrigen zumindest eine Verbesserung der Situation erreicht. Aufgrund der örtlichen Gegebenheiten (direkte Erschliessungen) sind keine Massnahmen im Ausbreitungsraum möglich. Die Verhältnismässigkeit ist damit gegeben. Damit sind die Voraussetzungen nach Art. 108, Abs. 2d SSV erfüllt.

8 Seite 6 6. Massnahmen und Auswirkungen 6.1 Massnahmenkonzept Einige Massnahmen für Tempo-30-Zonen sind verkehrsrechtlich in der Verordnung über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen vorgegeben (Art. 4 und 5): Art. 4 Verkehrsrechtliche Massnahmen 1 Eine vom Rechtsvortritt abweichende Regelung durch Signale ist nur zulässig, wenn die Verkehrssicherheit es erfordert. 2 Die Anordnung von Fussgängerstreifen ist unzulässig. In Tempo-30-Zonen dürfen jedoch Fussgängerstreifen angebracht werden, wenn besondere Vortrittsbedürfnisse für Fussgänger dies erfordern, namentlich bei Schulen und Heimen. Art. 5 Gestaltung des Strassenraumes 1 Die Übergänge vom übrigen Strassennetz in eine Zone müssen deutlich erkennbar sein. Die Einund Ausfahrten der Zone sind durch eine kontrastreiche Gestaltung so zu verdeutlichen, dass die Wirkung eines Tores entsteht. 2 Der Zonencharakter kann mit besonderen Markierungen gemäss den einschlägigen technischen Normen verdeutlicht werden. 3 Zur Einhaltung der angeordneten Höchstgeschwindigkeit sind nötigenfalls weitere Massnahmen zu ergreifen, wie das Anbringen von Gestaltungs- oder Verkehrsberuhigungselementen. Die besonderen Markierungen (VSS SN ) sind beispielsweise «Zone 30» beim Zoneneingang und «30» als Wiederholung auf der Strecke. Bezüglich der in Art. 5 Abs. 3 der Verordnung genannten «weiteren Massnahmen» hat in den letzten Jahren eine starke Entwicklung stattgefunden. Die bfu (Beratungsstelle für Unfallverhütung) propagiert das «Modell Tempo 50/30». Nach diesem Modell soll Tempo 50 km/h auf dem übergeordneten Strassennetz herrschen, während in den Quartieren das Tempo auf 30 km/h reduziert wird. Die bfu schreibt dazu 1 : Studien zeigen: Je grossräumiger Tempo 30 abseits der Hauptachsen gilt, umso besser wird diese Höchstgeschwindigkeit auch mit wenigen baulichen Verkehrsberuhigungselementen eingehalten. Nach dem Modell Tempo 50/30 der bfu werden alle Strassen einer Gemeinde in zwei Geschwindigkeitsregime eingeteilt. Die verkehrsorientierten Strassen (vor allem Haupt- oder wichtige Sammelstrassen) werden mit Tempo 50 generell signalisiert und mit Sicherheitsmassnahmen für die langsamen Verkehrsteilnehmenden ergänzt. Die siedlungsorientierten Strassen (in der Regel untergeordnete Sammelstrassen und Erschliessungsstrassen) sollen nach der Prüfung gemäss Gutachten in Tempo-30-Zonen eingebunden werden. Diese können bei finanzieller Knappheit auch etappenweise, zum Beispiel nach Wichtigkeit (erste Priorität haben Gebiete mit Kindergärten und Schulen), eingeführt werden. Bezüglich der Massnahmen wird ausserdem präzisiert: 2 Auf siedlungsorientierten Strassen werden primär «Erkennungsmassnahmen» angewandt. So soll beim Verlassen der übergeordneten Strasse ein auffälliges Eingangstor den Übertritt in eine siedlungsorientierte Strasse verdeutlichen. Des Weiteren zeigen versetzte Parkfelder, Rechtsvortrittsmarkierungen und Tempo-30-Signete auf der Fahrbahn das herabgesetzte Geschwindigkeitsniveau an. Einbahnstrassenregelungen, Mittelmarkierungen sowie vortrittsberechtigte Strassen sind für siedlungsorientierte Strassen ungeeignet, da sie beschleunigend wirken können. Bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung (Vertikal-, Horizontalversatz, aufgepflasterte Kreuzungen gemäss SN ) sollen nur auf denjenigen Strassen zur Anwendung kommen, deren Erscheinungsbild einen niedrigen Einhaltegrad der Geschwindigkeitsbeschränkung vermuten lässt oder auf denen die gesetzlich vorgeschriebenen 1 Fachbroschüre, Tempo-30-Zonen, bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung, bfu-report Nr. 60, bfu - Beratungsstelle für Unfallverhütung, November 2008

9 Seite 7 Nachhermessungen (ein Jahr nach Fertigstellung der Massnahme) zu hohe Geschwindigkeiten (V85>38 km/h) ergaben. Auf diese Erkenntnis gestützt wird empfohlen, bei den Eingängen zu den Quartieren Einfahrtstore mit Signaltafeln und Einengung bei ausreichenden Platzverhältnissen oder am Strassenrand mit Querbalken über die Strasse zu kennzeichnen und im Innern der Quartiere Markierungen «30» anzubringen. Rechtsvortrittsmarkierungen und Hinweise auf Kinder sind allenfalls zu ergänzen. Ein Inforadar kann an verschiedenen Standorten eingesetzt werden, um die Fahrzeuglenkenden zu sensibilisieren. Im Übrigen ist die Einhaltung der Geschwindigkeit in den Tempo-30- Zonen im üblichen Rahmen polizeilich zu kontrollieren. Die Wirksamkeit der kurzfristig einführbaren Tempo-30-Zonen ist spätestens nach einem Jahr zu überprüfen. Sind dann noch vereinzelte Streckenabschnitte mit hohen Geschwindigkeiten vorhanden oder Stellen, die trotz des tieferen Geschwindigkeitsniveaus noch als gefährlich empfunden werden, sind diese Situationen zu verbessern, beispielsweise durch eine Verdichtung der polizeilichen Kontrollen und nötigenfalls auch mit weiteren Massnahmen, wie wechselseitige Parkierung oder weiteren Markierungen. Zu einem späteren Zeitpunkt können auch Gebiete im Rahmen von Strassen- und Werkleitungssanierungen den Bedürfnissen entsprechend neu gestaltet werden. Bis zu einem solchen Umbau verstreicht für gewöhnlich ein grösserer Zeitraum. 6.2 Geplante Massnahmen Für den untersuchten Strassenabschnitt sind folgende Massnahmen geplant (Anhang 3): Zoneneingänge mit Signaltafel mit Einengung, markiert mit Querbalken Diese Massnahme wird am Eingang vom Ausserortsbereich an der Sägetstrasse getroffen. Auch am Eingang an der Rubernstrasse würde sich eine Einengung aufdrängen. An dieser Stelle muss jedoch darauf verzichtet werden, weil es regelmässig zum Überstauen der Einengung und damit zur Blockade der Fahrbeziehung Rothrist Strengelbach kommen würde. Zoneneingänge mit Signaltafel ohne Einengung, markiert mit Querbalken An der Rubernstrasse wird aufgrund der obigen Ausführungen lediglich eine Signaltafel gestellt. Zur Verdeutlichung der Torwirkung ist in diesem Bereich die Markierung mit Querbalken notwendig. Am Eingang Pilatusweg kann das Signal an den bestehenden Pfosten (Verbot für Lastwagen) angebracht werden. Mit Querbalken kann die Torwirkung verdeutlicht werden. Rechtsvortrittsmarkierung Die Markierungen «kein Vortritt» und «Stopp» am Knoten Rubernstrasse/Sägetstrasse/Pilatusweg werden aufgehoben und eine Rechtsvortrittmarkierung angebracht. Das Rechtsabbiegeverbot von der Sägetstrasse in den Pilatusweg wird beibehalten. Markierung «Zone 30» und «30» Markierungen auf der Fahrbahn sind bei den Zoneneingängen («Zone 30») und zur Erinnerung nach dem Rechtsvortrittsknoten («30») vorgesehen. Markierung ergänzen Bei den bestehenden Einengungen auf dem Pilatusweg sind Randlinien anzubringen.

10 Seite 8 Sensibilisierung Die Bevölkerung soll, insbesondere in der Einführungsphase, durch die punktuelle Anbringung eines Inforadars auf die Geschwindigkeitsbegrenzung sensibilisiert werden. Zur Durchsetzung der Massnahme sind periodische Geschwindigkeitskontrollen der Regionalpolizei durchzuführen. Massnahmen ausserhalb des Perimeters Mit der Einführung der Tempo-30-Zone Fleckenhausen wird die bestehende Tempo-30-Zone Hölzli erweitert. Das Eingangstor an der Rubernstrasse vor der Verzweigung Pilatusweg/Stockweg kann daher entfernt und die Markierungen aufgefrischt werden. Auf der Sägetstrasse gilt unmittelbar im Anschluss an den Perimeter (ausserorts) die Tempolimite 80 km/h. Auf diesem Abschnitt sieht das LSP eine Temporeduktion auf 60 km/h vor. Diese Reduktion wird im Idealfall gleichzeitig mit der Tempo-30-Zone eingeführt. 6.3 Auswirkungen Die gesetzten Ziele, insbesondere die Umsetzung des Sanierungsprojekts Lärmschutz der Gemeinde, können mit der Einführung einer Tempo-30-Zone erreicht werden. Die Lärmimmissionen nehmen um 1.5 dba ab. Bei 3 Objekten wird die Lärmbelastung unter den Immissionsgrenzwert gesenkt, bei den übrigen zumindest eine deutliche Verbesserung der Situation erreicht. Durch die Reduktion des Geschwindigkeitslimits um 20 km/h erhöht sich die Fahrzeit im Perimeter bei vollständiger Durchfahrt (300m) um 14 Sekunden. 7. Zusammenfassung Mit dem Einführen einer Tempo-30-Zone im untersuchten Gebiet wird die Umsetzung des Sanierungsprojekts Lärmschutz vollzogen und die Lärmimmission an 9 kritischen Gebäuden gesenkt. Darüber hinaus deckt sich die Einführung mit den kommunalen (KGV) sowie den übergeordneten Planungen (Siedlungs- und Verkehrskonzept unteres Wiggertal). Aarau, Ballmer + Partner AG Ivan Zietala Christian Kuhn

11 Gemeinde Rothrist Au Anhang 1 tob ah na 1/A 2n ac Au tob hb er ah na n, 1/A Ba 2n l ac < hz ür ich,l uz 1 >< eg latz erreicht und von 50% bzw. 15% der Fahrzeuge überschritten wird. Auswertung aus zwei halbstündigen Messungen, eine ca. zwischen 7-8 Uhr und eine ca. zwischen Uhr LW ber nst Hochrechnung (Verdopplung) der halbstündigen Messung zwischen Uhr auf 1h LW Dancing Restaurant zum scharfen Ecken Restaurant Fratelli 2) Verkehrsmenge pro Stunde >< Ru V50% (km/h) V85% (km/h) Motorfahrzeuge (Mfz/h) Velo/Mofa (Fz/h) 1) Geschwindigkeit, die von 50% bzw. 85% höchstens Pilat rkp Messort Erhebung 2017 Messung usw Pa n Messorte 5 K23 n Ber er LW e ss stra Tempo Zonen Verkehrssituation se ras se Strassenklassierung Hauptverkehrsstrasse (HVS) Verbindungsstrasse (VS) Sammelstrasse (SS) Erschliessungsstrasse (ES) nationale Radroute kantonale Radroute kommunale/regionale Radverbindung kantonaler Wanderweg kommunale Fusswegverbindung Buslinie / Bushaltestelle < 1 Säg estr ass e Pil atu sw eg Weitere Informationen wichtige öffentliche Bauten und Anlagen R ub er Perimeter ns tra ss e bestehender Tempo 30 Perimeter Sä ge bestehende T30 Zone Hölzli Fahrverbot ausgenommen Zubringer ts tra ss e LW >< bestehende Einengung BALLMER + PARTNER AG 17020\... \ A1 Verkehrssituation cdr iz /

12 Gemeinde Rothrist Anhang 2 Tempo Zonen Problemanalyse M Sicherheitsdefizite (ganze Streckenabschnitte) ungenügende Sicht unklare Vortrittsverhältnisse (einzelne Stellen) Geschwindigkeit v85 über 40 km/h Lärmbelastete Objekte (> Immissionsgrenzwert) polizeilich registrierte Unfälle M M M M F V 2 Unfall zwischen Motorfahrzeugen mit Sachschaden Unfall zwischen Motorfahrzeugen mit Verletzten Unfall mit Beteiligung Fussgänger mit Verletzten Unfall mit Beteiligung Velo mit Verletzten Anzahl Unfälle Hinweis: Die Sicht von und auf private Zufahrten ist teilweise ungenügend. Auf eine Darstellung wird im Plan zu Gunsten der Lesbarkeit verzichtet. Schutzbedürfnisse M gefährliche Fusswegverbindung (z.b. Schulweg im Mischverkehr mit schnell fahrenden Autos) gefährliche Fussgängerquerung gefährliche Radverbindung (z.b. enge Strasse mit viel Verkehr) gefährliche Radquerung bestehende T30 Zone Hölzli Weitere Informationen wichtige öffentliche Bauten und Anlagen Perimeter bestehender Tempo 30 Perimeter BALLMER + PARTNER AG 17020\... \ A2 Problemanalyse cdr iz /

13 Gemeinde Rothrist Anhang 3 Tempo Zonen Massnahmenplanung < Elemente >< neu best. Rabatte / Stele mit Signal Zone Tafel mit Signal Zone 30 best. Signal / Stele aufheben >< Markierung 30, je Richtung Rechtsvortrittsmarkierung Markierung ergänzen / erneuern 30 >< Einengung Weitere Informationen wichtige öffentliche Bauten und Anlagen Perimeter bestehender Tempo 30 Perimeter bestehende T30 Zone Hölzli BALLMER + PARTNER AG 17020\... \ A3 Massnahmenplanung cdr iz /

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