Tempo-Zonen Wohngebiete Gutachten
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- Nadine Amsel
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1 Gemeinde Meltingen Tempo-Zonen Wohngebiete Gutachten Fassung Januar09; Projekte/Meltingen/BerichtJanuar09.doc/D.Grob Jurastrasse Langenthal
2 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 2 Inhalt 1. Ausgangslage 3 2. Zonenabgrenzung 4 3. Ziele 5 4. Hirarchie der Strassen, Verkehrsmengen 6 5. Konfliktpunkte Unfallstatistik Konfliktbeurteilung Lärmsituation 8 6. Geschwindigkeitsniveau 8 7. Wohn-, Lebens- und Wirtschaftraumqualität Auswirkungen der Tempo-30-Zone Massnahmen zur Umsetzung von Tempo-30-Zonen Schlussfolgerung und Empfehlung 16 Anhang: Vorschlag Zonenabgrenzung und Massnahmen 17
3 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 3 1. Ausgangslage Die Gemeinde Meltingen beabsichtigt, die siedlungsorientierten Strassen ihrer Wohnquartiere in Tempo-30-Zonen einzubeziehen. Dafür wird gemäss Rechtsgrundlage ein Gutachten verlangt. Das Gutachten nach Artikel 32 Absatz 3 SVG, welches in Artikel 108 Absatz 4 SSV näher umschrieben wird, ist ein Kurzbericht und umfasst namentlich: a. die Umschreibung der Ziele, die mit der Anordnung der Zone erreicht werden sollen; b. einen Übersichtsplan mit der auf Grund des Raumplanungsrechts festgelegten Hierarchie der Strassen einer Ortschaft oder von Teilen einer Ortschaft; c. eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vorschläge und Massnahmen zu deren Behebung; d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Ge-schwindigkeit V50 und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85); e. Angaben zur bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche; Art. 3 der Verordnung über die Tempo-30- Zonen und die Begegnungszonen (BGS ) f. Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf die Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung allfälliger negativer Folgen; g. eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind, um die angestrebten Ziele zu erreichen. Art. 108 Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten Art. 108 Absatz 1 und 2 1 Zur Vermeidung oder Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsablaufs kann die Behörde oder das der Signalisationsverordnung Bundesamt für bestimmte Strassenstrecken Abweichungen von den allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten (Art. 4a VRV1) anordnen. 2 Die allgemeinen Höchstgeschwindigkeiten können herabgesetzt werden, wenn: a. eine Gefahr nur schwer oder nicht rechtzeitig erkennbar und anders nicht zu beheben ist; b. bestimmte Strassenbenützer eines besonderen, nicht anders zu erreichenden Schutzes bedürfen; c. auf Strecken mit grosser Verkehrsbelastung der Verkehrsablauf verbessert werden kann; d. dadurch eine im Sinne der Umweltschutzgesetzgebung übermässige Umweltbelastung (Lärm, Schadstoffe) vermindert werden kann. Dabei ist der Grundsatz der Verhältnismässigkeit zu wahren.
4 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 4 2. Zonenabgrenzung Aufgrund der Nutzungscharakteristik, der Nutzungsansprüche an den Strassenraum und der resultierenden Schutzbedürfnisse ist das Instrument der Tempo-30-Zonensignalisation vor allem für Wohnquartiere und in besonderem Masse für das Umfeld von öffentlichen Nutzungen wie Schulhäuser und dergleichen prädestiniert. Die einzelnen Zonenabgrenzungen sollen sich aus der Siedlungsstruktur logisch und nachvollziehbar ergeben. Für Meltingen ergeben sich folgende Möglichkeiten (vgl. Plan unten): - Zone-30 Basis : umfasst die gesamten Wohngebiete des südlichen Gemeindeteils, begrenzt durch die Hauptstrasse am nordwestlichen Rand - Erweiterte Zone 1: Der südwestliche Teil der Hauptstrasse (bis Abzweigung Ellenbach Nord) wird in die Zone miteinbezogen. Situation, Nutzung und Erscheinungsbild sprechen dafür. - Erweiterte Zone 2: Die Dorfstrasse wird bis und mit zentralem Dorfplatz miteinbezogen. Sowohl Nutzung als auch Verkehrsaufkommen sprechen nicht dagegen, zudem bestünde die Möglichkeit einer Aufwertung des Strassenraumes. - Erweiterte Zone 3: Die Hauptstrasse wird über die Einmündung March hinaus in die Zone miteinbezogen. Zu prüfen, weil die Hauptstrasse in diesem Bereich ebenfalls Hauptschulweg ist und das Verkehrsaufkommen gering bleibt. Bis und mit Erweiterung zwei kann die March - Strasse nicht in die Zone miteinbezogen werden und muss mit einer Streckensignalisation versehen werden. Art. 22a SSV, Tempo-30-Zone Das Signal «Tempo-30- Zone» (2.59.1) kennzeichnet Strassen in Quartieren oder Siedlungsbereichen, auf denen besonders vorsichtig und rücksichtsvoll gefahren werden muss. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt 30 km/h. Plan der möglichen Zonenabgrenzungen
5 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 5 3. Ziele Mit der Einführung von Tempo-30-Zonen sind folgende Ziele verbunden: - Der Quartiersituation und Nutzung angepasste Geschwindigkeit und damit die Erhöhung der Verkehrssicherheit, insbesondere die Schulwegsicherheit. - Die Bedürfnisse der verschiedenen Verkehrsteilnehmer mit den Funktionen unter Einklang zu bringen. - Reduktion von Fahrlärm, insbesondere durch einzelne sehr schnelle Fahrzeuge verursacht. - Attraktivitätssteigerung des Strassenraumes und Verbesserung der Aufenthaltsqualität durch Verbesserung der Koexistenz der verschiedenen Verkehrsgruppen. - Insgesamt wird eine Steigerung der Lebens- und Wohnqualität in den Quartieren angestrebt. - Da innerhalb des Siedlungsgebietes von Meltingen keine wesentlichen Nutzungsunterschiede vorhanden sind, ist dieses als Ganzes gleichwertig zu betrachten. Ortsplan Meltingen, Übersicht Nur der Dorfkern weist eine etwas dichtere Struktur auf, im übrigen dominieren Einfamilienhäuser.
6 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 6 4. Hirarchie der Strassen / Verkehrsmenge Das Strassennetz wird strukturiert in - Basisnetz: Zufahrt nach Meltingen, lediglich weil Kantonsstrasse, von verkehrlicher Funktion und Belastung her fraglich! - siedlungsorientiertes Netz: umfasst die übrigen Strassen vorwiegend in Wohnquartieren In Meltingen stellt sich im Speziellen die Frage, wieweit von Funktion und Verkehrsaufkommen her überhaupt eine Basisnetzstrasse vorhanden ist: Die Kantonsstrasse (Hauptstrasse) endet im Dorfkern, sie weist eine sehr geringe Verkehrsmenge und keine wirklich verkehrsorientierte Funktion auf, hingegen ist sie als Schulweg zentral. Zu dieser Frage ist das Gespräch mit den kantonalen Instanzen zu suchen! VSS SN b Abs. 5 Siedlungsorientierte Strassen sind verkehrlich untergeordnete Strassen, welche allen Verkehrsteilnehmern für die Erschliessung zur Verfügung stehen; neben Fahren sind auch Anhalten, Wenden und Güterumschlag zulässig [...] Gegebenenfalls sind bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung zweckmässig. Jeder Benützer soll aufgrund der Gestaltung erkennen, dass er sich auf einer siedlungsorientierten Strasse befindet. Hauptstrasse im Dorfkern: Keine Basisnetz-Funktion, überdimensioniertes verkehrsorientiertes Erscheinungsbild, aber wichtige Funktion als Schulweg.
7 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 7 5. Konfliktpunkte / Sicherheitsdefizite Das hauptsächliche Konfliktpotenzial ergibt sich aus der Überlagerung der verschiedenartigen Ansprüchen der Quartiernutzungen und den Verkehrsbedürfnissen der verschiedenen Verkehrsgruppen. 5.1 Unfallstatistik Die Unfallkarte für die Gemeinde Meltingen zeigt für die letzten fünf Jahre 6 Unfallereignisse, von denen 5 ausserhalb des Siedlungsgebietes liegen! Das einzige Ereignis innerhalb ist eine Selbstunfall eines Fünfjährigen, der mit seinem Kinderfahrrad zu schnell fuhr, die Beherrschung über das Fahrzeug verlor und stürzte. Aus den Unfallereignisse ergibt sich auch nach Studium der Protokolle keine Massnahmenstelle. 5.2 Konfliktbeurteilung Die Beurteilung des Strassennetzes in Meltingen ergibt einige wenige Strecken, die auf Grund des Erscheinungsbildes ein gewisses Konfliktpotential zwischen Verkehrsverhalten und angrenzender Wohnnutzung erwarten lassen, weil - das Erscheinungsbild über eine längere Strecke optisch geradlinig und offen ist, womit die Aufmerksamkeit und die Geschwindigkeit negativ beeinflusst werden - die angrenzenden Nutzungen direkt auf die Fahrbahn erschlossen und zum Teil nicht gut sichtbar sind. Die entsprechenden Strecken sind im Plan Massnahmennotwendigkeit eingezeichnet, es sind dies: - Lehnhollen - Oberfeld - Ellenbach - Striffistrasse - Sonnenfeld - March
8 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 8 Als punktuelle Konfliktpunkte sind drei Kreuzungen bezeichnet (Plan Massnahmennotwendigkeit), an denen die Verkehrsflächen überdimensioniert oder die Abläufe unklar sind. Es sind dies: - Lehnhollen / Berggasse / Oberfeld - March, Abzweiger Zufahrt Kreisschule - Dorfplatz Eine spezielle Situation ergibt sich an der Kantonsstrasse im Dorfkern. Ausbaustandard und Erscheinungsbild entsprechen in keiner Weise der Funktion der Strasse, zumal sie in Meltingen endet. Sie bildet zudem den Rückgrat der Schulwege fast aller Meltinger Kinder. Hier besteht ein erhebliches Konfliktpotential. Auf Grund der speziellen Situation ist der Einbezug in eine Zone 30 zu prüfen. Dabei ergibt sich allerdings für die gesamte, heute verkehrorientiert wirkende Strecke die Notwendigkeit von Massnahmen. Diese könnten in einer ersten Phase punktuell bescheiden gestaltet werden. Mittelfristig müsste jedoch eine ganzheitliche Umgestaltung des Strassenraumes angestrebt werden. 5.3 Lärmsituation Im gesamten Siedlungsgebiet von Meltingen ergeben sich infolge der sehr geringen Verkehrsmengen keine grösseren Lärmprobleme. Eine Tempo-30-Zone dürfte jedoch in verschiedenen Einzelfällen zu einem homogeneren Fahrverhalten und somit geringerer Lärmbelastung durch einzelne Fahrzeuge führen. 6. Geschwindigkeitsniveau Von Donnerstag, 25. September Uhr bis Mittwoch, 1. Oktober wurden an drei repräsentativen Stellen im Strassennetz Geschwindigkeitsmessungen mit Seitenradar durchgeführt. Die drei Messstellen im Strassennetz von Meltingen: - Hauptstrasse unmittelbar nach dem Dorfplatz - Oberfeld - March
9 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 9 Die Auswertung der Wochenmessung ergab folgendes Fazit: - Die Hauptstrasse weist auch im bereits etwas untergeordneteren Teil ein der Situation unangemessenes Geschwindigkeitsniveau auf. Insbesondere sind Maximalgeschwindigkeiten von gegen 70 km/h nicht tolerierbar. Der Wert der V85% von knapp über 40 km/h ist mit relative bescheidenen Massnahmen auf eine Zielgrösse für Tempo-30-Zonen von ca km/h reduzierbar. - Die siedlungsorientierte Strasse Oberfeld weist vor allem in die eine Richtung (abwärts) zu hohe Werte auf. In den Strassen dieses Typs in Meltingen sollten wie vorgesehen Massnahmen angeordnet werden. Das notwendige Niveau kann allerdings mit relativ bescheidenen punktuellen Eingriffen erreicht werden. - Strassen wie jene im March mit kleineren Defiziten im Erscheinungsbild genügen den Anforderungen an Zone-30-Geschwindigkeiten bereits knapp. Es sind nur in Ausnahmefällen und dort wo erhöhter Bedarf vorhanden ist wie im Fall der Strasse March als Hauptschulweg bescheidene Massnahmen nötig. Die Verhältnisse an den verschiedenen Wochentagen sind recht identisch. Problematisch sind vor allem die Maximalgeschwindigkeiten von gegen 70 km/h. Die Verhältnisse können mit einem relativ bescheidenen Massnahmenniveau schon verbessert werden. Die Strasse Oberfeld ist in etwa typisch für die siedlungsorientierten Strassen in Meltingen. Eine etwas erhöhte V85% macht einige punktuelle Massnahmen nötig. Zu beachten sind, insbesondere in Fällen wie im Oberfeld, die Unterschiede in der Fahrtrichtung infolge der topografischen Verhältnisse.
10 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 10 Die Strasse March ist als Typ in Meltingen e- benfalls mehrmals anzutreffen. Optik und Gestaltung sind gerade noch so genügend, die V85% bewegt sich im oberen Bereich der anzustrebenden Werte. In Fällen mit vielen Nutzern, die eines besonderen Schutzes bedürfen (hier: Hauptschulweg) sind daher noch Massnahmen vorzusehen. Insgesamt lassen sich aus den Messungen die vorgesehenen Strecken mit Massnahmennotwendigkeit nachvollziehen, ohne dass an jeder der Strecken selbst oder an solchen, an denen vorläufig noch keine Massnahmen vorgesehen sind, speziell gemessen werden müsste (Analogieschlüsse). 7. Wohn-, Lebens- und Wirtschaftsraumqualität Meltingen weist ausschliesslich Quartiere mit Einfamilienhäusern auf. Durch den ländlichen Charakter ist die Siedlung durchlässig und die siedlungsorientierten Strassen werden stärker als Wohnaussenraum wahrgenommen.nur im engsten Dorfkernbereich ist ein grösserer Gewerbebetrieb und einige Kleingewerbe wir Restaurants vorhanden.
11 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten Auswirkungen der Tempo-30-Zone Positive Aspekte: - Mit der Einführung der Tempo-30-Zone wird ein der Quartiersituation angepasstes Geschwindigkeitsniveau erreicht. - Die Verkehrssicherheit wird durch die tiefen Geschwindigkeiten und die Begleitmassnahmen verbessert. Dies ist vor allem im Zusammenhang mir der Schulwegsicherheit und der Qualität des Wohnumfeldes ein wichtiger Aspekt. - Durch eine gleichmässige Fahrweise auf tiefem Geschwindigkeitsniveau kann eine Zunahme der Lärmimmissionen verhindert werden. - Die Verkehrsfunktionen des gesamten Quartierstrassennetzes werden nicht beeinträchtigt. - Bereits heute ist die Mehrzahl der Strecken eng und teilweise auch verwinkelt, daher ist Tempo 30 die angepasste Geschwindigkeit für die gesamten Wohnquartiere von Meltingen. Mit der Einführung einer Tempo-30-Zone wird diese angepasste Geschwindigkeit auch vorgeschrieben. Negative Aspekte: - Für den Fahrzeugverkehr wird durch die Geschwindigkeitsreduktion die Fahrzeit theoretisch verlängert. Da auf den im Perimeter liegenden Strassen bei angemessenem Verkehrsverhalten schon heute kaum schneller gefahren werden kann, ist dies nur ein theoretischer Nachteil. Insgesamt fällt die Bilanz der Tempo-30-Zone somit klar positiv aus.
12 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten Massnahmen zur Umsetzung von Tempo-30- Zonen Zur Durchsetzung des angestrebten Geschwindigkeitsniveaus und der Sicherheitsziele werden die folgenden Massnahmen angewendet: - Zur Verdeutlichung des Überganges vom übergeordneten Strassennetz in die Tempo-30- Zone, sind an den Einmündungen Torsituationen zu erstellen. - Markierungen von Rechtsvortritten auf Quartierstrassenknoten - Allfällig vorhandene Fussgängerstreifen sind grundsätzlich aufzuheben. Bestehende Leitlinien sind zu entfernen. - Allzu lange, optisch offene, geradlinige Strassenräume sind mit optischen Elementen zu unterbrechen und in Kammern zu gliedern, allzu grossflächige oder anderweitig problematische Kreuzungen sind mit Einbauten zu verkleinern. - Strassen in verkehrsorientiertem Erscheinungsbild (dynamische Fahrbahn, Mittelmarkierung etc.) sind in ganzheitlichem Sinn kleinräumiger zu gestalten Die in Meltingen als notwendig erachteten Massnahmen sind im Massnahmenplan festgehalten. Im Folgenden werden Beispiele für entsprechende Situationen gezeigt. Massnahme Tor Die Tore sollen den Übergang von ausserorts oder vom übergeordneten Strassennetz in die Quartierstrassen deutlich anzeigen. Beispiel von Torsituationen; es sind verschiedene Standards von Ausführungen möglich. Drei typische Torsituationen in Meltingen: Zwei Quartiereinfahrten (links), Dorfeingang
13 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 13 Massnahme Rechtsvortrittmarkierung Damit wird sowohl eine leichte Strukturierung der Strassenräume als auch eine Klärung der Verhältnisse erreicht. Rechtsvortritts-Markierung: Links Beispiel, rechts mögliche Situation in Meltingen Massnahme Strassenraumgestaltung Lange, geradlinige Strassenräume führen dazu, dass der Blick in die Tiefe gezogen wird, die Aufmerksamkeit nicht in den Seitenräumen liegt und die Geschwindigkeit höher wird. Optische Elemente im Strassenraum im Sinne von Vorgarten-Erweiterungen brechen die Optik, teilen den Strassenraum in Abschnitte auf und führen zu automatisch angepasster Geschwindigkeit der meisten Verkehrsteilnehmenden. Rechts: Skizzen möglicher Elemente, die zur Strukturierung des Strassenraumes angewendet werden können. Oben: Optimal ist es, wenn vorhandene Elemente aus dem Umfeld übernommen und verwendet werden könnnen; Beispiel Efeupfosten aus einem Meltinger Vorgarten
14 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 14 Beispiele von seitlichen Elementen zur räumlichen Strukturierung; unterschiedliche Ausführungsstandards Strecken in Meltingen, in denen ein optischer Unterbruch sinnvoll ist. Reduktion der Verkehrsflächen in Kreuzungsbereichen, Klärung der Abläufe.
15 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 15 Reduktion verkehrsorientiertes Erscheinungsbild Mittelmarkierung und fahrdynamische Randabschlüsse sowie Trennung der Verkehrsarten erzeugen ein problematisches Bild der Funktion einer Strasse. Die Ausrichtung allein auf die Anforderungen des motorisierten Verkehrs führt zu wenig angepasstem Verhalten. Bei Einbezug der Hauptstrasse in die Zone 30 sind entsprechende Massnahmen zu ergreifen. Diese können kurzfristig provisorischen Charakter aufweisen, mittel- bis langfristig sollte der Strassenraum gesamthaft umgestaltet werden. So könnte der Dorfkern von Meltingen auch ortsbaulich wieder aufgewertet und wesentlich vielfältiger nutzbar gemacht werden. Eine wirksame erste Massnahme könnte die Entfernung der Mittellinie sein. Die Massnahmen werden keine Einschränkung auf die Befahrbarkeit durch den öffentlichen Bus haben! Ganzheitliche Gestaltung in Ortskernen, hier Beispiele Grenchen und Wiedlisbach Fall Meltingen: Bereiche der Hauptstrasse, in denen eine Umgestaltung sowohl Aufwertung als auch Verbesserung der Verkehrssituation bedeuten würde.
16 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten Schlussfolgerung und Empfehlungen Für die Wohngebiete von Meltingen sind die formellen Voraussetzungen für die Einführung einer Tempo-30-Zone erfüllt. Daher wird die Einführung empfohlen. Ebenfalls empfohlen wird der Einbezug der Hauptstrasse in eine Zone-30, weil sie hohe Bedeutung für die Schulwegsicherheit aufweist. Zumindest das südlichste Teilstück ab Einmündung Ellenbach Nord ist von vornherein in die Zone zu integrieren. Die Erweiterung bis zur Einmündung March ist abhängig davon, dass zumindest provisorische Massnahmen zur Milderung des verkehrsorientierten Erscheinungsbildes ergriffen werden und mittelfristig eine ganzheitliche Umgestaltung erfolgt. Art. 6 der Verordnung über die Tempo-30- Zonen (BGS ) Die realisierten Massnahmen sind spätestens nach einem Jahr auf ihre Wirkung zu überprüfen. Wurden die angestrebten Ziele nicht erreicht, so sind zusätzliche Massnahmen zu ergreifen. Dies stützt sich einerseits auf die Beurteilung der heutigen Verkehrssituation ab. Andererseits stützt sich die Empfehlung auch auf eine fachliche Grundhaltung ab, wonach ein Tempo-30-Regime in Wohnquartieren grundsätzlich richtig ist und den spezifischen Anforderungen Rechnung trägt. Zudem ist für die Wohnquartiere eine möglichst einheitliche Regelung anzustreben, um für die Verkehrsteilnehmenden eine einheitliche Situation zu schaffen und damit eine höhere Akzeptanz ohne aufwändige Begleitmassnamen zu erreichen. Die Durchsetzung bedingt nach vorliegender Beurteilung die vorgeschlagenen Begleitmassnahmen (vgl. Kap. 9). Nach einem Jahr ist gemäss Verordnung eine Erfolgskontrolle zwingend. Werden die Ziele nicht erreicht, müssen weitere Massnahmen getroffen werden.
17 Einwohnergemeinde Meltingen; Tempo-30 Wohnquartiere; Gutachten 17 Anhang Vorschlag Zonenabgrenzung und Massnahmen Der folgende Plan zeigt auf, wie aus fachlicher Sicht eine Zone-30-Einführung in Meltingen aussehen sollte und welche Massnahmen zu Beginn zu realisieren wären.
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