Infotag RC-Baustoffe und Designböden
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- Nora Fuhrmann
- vor 5 Jahren
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Transkript
1 Infotag 2019 RC-Baustoffe und Designböden
2 Kernfrage Wie kann bei einem Gebäudeabbruch ein möglichst hoher Verwertungsgrad erreicht werden damit eine Beseitigung bzw. Deponierung von Abfällen weitgehend vermieden werden kann? Peter Guggemos Folie 2 von 24
3 Oberstes Ziel: Gewinnung eines sortenreinen mineralischen Bauschutts ohne: erhöhten Schadstoffgehalten (PAK, PCB, MKW, SM, Chlorid etc.), Gefahrstoffen (Asbest, KMF), organischen Anteilen (erhöhter GV, TOC, DOC) gipshaltigen Anteilen (erhöhter Sulfatgehalt) sonstigen nichtmineralischen Anteile Einhalten der Verwertungsgrenzen bis Z1.1 bzw. RW1 Einhalten der Fremdstoffanteile hinsichtlich Zertifizierung Peter Guggemos Folie 3 von 24
4 Verwertungsgrenzen für min. Bauschutt (Umweltverträglichkeit) Dihlmann-Erlass (BaWü, Z1.1 bis Z2) RC-Leitfaden (Bayern, RW1 und RW2) Zusätzlich in Bayern: Eckpunktepapier für die Verfüllung von Gruben (Z1.1 bis Z2) Peter Guggemos Folie 4 von 24
5 Fremdstoffanteile im Rahmen der Zertifizierung von RC-Baustoffen Vorgaben der TL Gestein Stb (Technischen Lieferbedingen für Gesteinskörnungen im Straßenbau) bzw. Prüfkriterien des Bayerischen Recyclingverbandes Peter Guggemos Folie 5 von 24
6 Lösung??? Materialtrennung vor dem maschinellen Abbruch selektiver Rückbau Peter Guggemos Folie 6 von 24
7 Gebäudebestand Organische und sonstige nicht nichtmineralische Bauteile Peter Guggemos Folie 7 von 24
8 Peter Guggemos Folie 8 von 24
9 Gebäudebestand Organische und sonstige nicht nichtmineralische Bauteile Schadstoffhaltige und verunreinigte Bauteile (Mineralöle etc.) sowie Bauteile mit einem hohen Gipsanteil (Sulfat) Peter Guggemos Folie 9 von 24
10 Peter Guggemos Folie 10 von 24
11 Gebäudebestand Organische und sonstige nicht nichtmineralische Bauteile Schadstoffhaltigen und verunreinigten Bauteile (Mineralöle etc.) sowie Bauteile mit einem hohen Gipsanteil (Sulfat) Die verbauten Materialien sind abgängig von den Verwendungszeiträumen Peter Guggemos Folie 11 von 24
12 Verwendungsjahre von Schad- und Gefahrstoffen in Gebäuden Peter Guggemos Folie 12 von 24
13 Der falsche Weg Peter Guggemos Folie 13 von 24
14 Nach Aufbereitung keine Zertifizierung möglich Entsorgungskosten steigen ins Unermessliche Peter Guggemos Folie 14 von 24
15 Der einzige richtige Weg Peter Guggemos Folie 15 von 24
16 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Bauherr Vermengungen und Schadstoffverschleppungen vermeiden Bausubstanzerkundung vor Angebotseinholung durchführen - Klären Gebäudekonstruktion und Ausstattung - Klären Schadstoffgehalte und Gefahrstoffe - Zusammenstellen Ergebnisse Kalkulationsgrundlage für Abbruchunternehmer Peter Guggemos Folie 16 von 24
17 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Was ist meist noch gängige Praxis: Informationsbeschaffung durch Abbruchunternehmer im Zuge der Angebotserstellung (Vor- Ort-Begehung) Peter Guggemos Folie 17 von 24
18 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Erkennungsmöglichkeiten am Beispiel von typischen Gebäudeschadstoffen Kat. Ansprache Einstufung Baustoffe 1 durch Jedermann ohne Analytik AZ-Platten (Dach, Fassade), Öllachen 2 durch Fachkundigen erkennbar 3 durch Fachkundigen erkennbar ohne Analytik mit Analytik Floor-Flex-Platten, Spritzasbest, Kleber unter Parkettböden, Asphalthochdruckplatten, Teerkork, Dämmstoffe aus KMF Magnesitestriche, Dichtbahnen, Dichtanstriche, Fugenmaterial, auffällige Farbanstriche, Fliesenkleber, Spachtelmassen, offensichtlich behandeltes Holz 4 nicht erkennbar mit Analytik verdecke PCB-haltige Anstriche, flächig verschleppte Ölverunreinigungen, unauffälliges Holz, geogene Schwermetalle in Ziegel, Chromhaltiger Zement Peter Guggemos Folie 18 von 24
19 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Fazit: Nur eine fachmännisch durchgeführte Bausubstanzerkundung führt zu einer weitgehend vollständigen Erfassung der - Organische, gipshaltige und nichtmin. Materialien - Schadstoffegehalte - Gefahrstoffe Erforderlich Aufbrüche, Bohrungen, Analytik (VDI 6202) Peter Guggemos Folie 19 von 24
20 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Gibt es überhaupt eine Untersuchungspflicht für den Bauherrn? Bauordung: Bauherr trägt die Gesamtverantwortung (Planung, Ausführung). Dazu muss er geeignete Unternehmer beauftragen (Asbestzulassung???) BaustellV ( 2 (3)): Bauherr trägt Verantwortung als Koordinator für Sicherheitsmaßnahmen (SiGePlan mit besonders gefährlichen Arbeiten Asbest, KMF usw.) GefahrStoffV ( 15 (5)): Bauherr hat Informationsbeschaffungspflicht für Gefährdungsbeurteilungen. Soll zukünftig die Vorerkundungspflicht des Auftraggebers beinhalten (auf Grundlage des Chemikaliengesetztes). TRGS 524: Bauherr hat Erkundungs- und Ermittlungspflicht KrWG ( 22): Bauherr behält immer Entsorgungsverantwortung (Abfallerzeuger gem. NachweisV ist delegierbar) Peter Guggemos Folie 20 von 24
21 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Was gilt bei öffentlichen Ausschreibungen? VOB/A 7 Leistungsbeschreibung, Pkt. 1: Die Leistung ist eindeutig und erschöpfend zu beschreiben. Alle Unternehmen müssen die Beschreibung im gleichen Sinne verstehen und ihre Preise sicher und ohne umfangreiche Vorarbeiten berechnen können. VOB/C, DIN18229 (Angaben zur Baustelle), Pkt Art und Umfang der Schadstoffbelastung sind anzugeben Peter Guggemos Folie 21 von 24
22 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Vorteile für den Bauherrn: Erhöhte Kosten- und Terminsicherheit auskömmliche und vergleichbare Abbruchangebote durch fundierte Vorgaben geringere Entsorgungskosten durch Trennung und Schadstoffentfrachtung Vermeidung von unnötigen Stillstandskosten und Bauzeitverzögerungen Schutz der am Bau Beteiligten und Dritter Peter Guggemos Folie 22 von 24
23 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Was bringt die Zukunft? August 2019: Vorstellung des ergänzten LfU-Leitfadens zum Gebäuderückbau; Umgang mit Oberflächenkontaminationen Mitte 2019: Entwurf zur ATV DIN Arbeiten an schadstoffbelasteten baulichen und technischen Anlagen Ende 2019: Vorstellen der ersten Ergebnisse des Asbestdialogs zu Asbestuntersuchungen in einem Leitfaden der BAuA Peter Guggemos Folie 23 von 24
24 Bauherrnpflichten - Bausubstanzerkundung Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Peter Guggemos Folie 24 von 24
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