Informationsbroschüre
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- Claudia Messner
- vor 8 Jahren
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1 Informationsbroschüre vom 6. Dezember 2012 für das öffentliche Angebot von Nachrangdarlehen der CAPTURA GmbH München
2 I I NHALTSVERZEICHNIS I Inhaltsverzeichnis... 2 II Wichtiger Hinweis auf das Exposé und die Endgültigen Angebotsbedingungen... 2 III Unser Angebot Was möchten Sie Das Nachrangdarlehen Die Unternehmungen Ein Investitionsbeispiel Der Treuhänder Die Konditionen im Überblick Anfallende Steuern Mindest- und Höchstbetrag der Zeichnung Ihre Vorteile im Überblick Fazit Der Ablauf... 7 IV Kurzüberblick... 8 V Der Treuhand- und Verwaltungsvertrag VI Der Geldkreislauf VII Impressum II WICHTIGER H INWEIS Z UM E XPOSÉ UND D EN E NDGÜLTIGEN A NGEBOTSBEDINGUNGEN Diese Informationsbroschüre stellt nur eine Kurzinformation über das Angebot der Emittentin dar. Weitere wichtige Informationen zu diesem Angebot finden Sie in dem zu diesem Angebot erstellten und über die Emittentin erhältlichen Exposé sowie in den Endgültigen Angebotsbedingungen der einzelnen Serien. Für dieses Angebot gelten ausschließlich die im Exposé und den Endgültigen Angebotsbedingungen abgedruckten Bedingungen sowie die im Exposé und in den Endgültigen Angebotsbedingungen genannten Risikohinweise, Angabenvorbehalte, Vollständigkeits- und Verantwortlichkeitserklärungen. Interessierte Darlehensgeber/innen sollten das gesamte Exposé aufmerksam lesen und die Entscheidung für ein Nachrangdarlehen der Emittentin auf die Prüfung des gesamten Exposés stützen. 2
3 III U NSER A NGEBOT 1. Was möchten Sie? Sie suchen eine Möglichkeit, die bei einem verhältnismäßig geringen Kapitalaufwand und einem überschaubaren, kurzen Zeitraum eine außerordentlich hohe Rendite abwirft? Dies alles selbstredend verbunden mit einer hohen Sicherheit für Ihr eingesetztes Kapital? Kurzum: Sie suchen für Ihr Kapital also auch noch die perfekte Lösung? Die Captura GmbH (nachfolgend Emittentin ), kann Ihnen sicherlich auch nicht alle Ihre Wünsche erfüllen, bietet Ihnen mit diesem Angebot dennoch grundsätzlich die o. g. Merkmale. 2. Das Nachrangdarlehen Damit sich die Emittentin nicht von Kreditinstituten abhängig macht, hat sie sich zum Zwecke der Kapitalbeschaffung für die Aufnahme von Nachrangdarlehen (nachfolgend Darlehen ) entschieden. Die Emittentin plant, mit dieser Kapitalaufnahme ihre nachstehenden Unternehmungen nachhaltig zu finanzieren und bietet hierfür ihren Darlehensgebern einen festen sowie attraktiven Zins in Verbindung mit einer kurzen Laufzeit an. 3. Die Unternehmungen Mit der Aufnahme von Fremdkapital mittels attraktiv verzinster sowie mit kurzen Laufzeiten versehener Darlehen strebt die Emittentin an, gemeinsam mit kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), interessante Immobilienprojekte durchzuführen. Die ausgewählten Partner/Unternehmen müssen zum einen bereits langjährig erfolgreich am Markt bestehen sowie über geordnete finanzielle Verhältnisse verfügen. Zum anderen müssen die ausgewählten einzelnen Immobilienprojekte für die Emittentin rentabel sowie sicher und innerhalb von maximal einem Jahr umsetzbar sein. Ferner müssen solche Immobilienprojekte oder vergleichbare Projekte von den jeweiligen Partnern/Unternehmen in der Vergangenheit bereits erfolgreich umgesetzt worden sein. Zum Zwecke der gemeinsamen Umsetzung und Durchführung solcher Immobilienprojekte gründet die Emittentin mit dem jeweiligen Partner/Unternehmen für den Zeitraum der Projektdurchführung eine eigene Projektgesellschaft. Hier findet neben der Einbringung von Kapital in Form einer Gesellschaftereinlage auch eine aktive Mitarbeit am Projekt seitens der Emittentin statt. Als Gesellschafterin der jeweiligen Projektgesellschaft hält die Emittentin folglich sämtliche Geschicke in ihren Händen und ist somit auch zu jeder Zeit bezüglich ihrer Gesellschaftereinlage erstrangig aus dem jeweiligen Projekt heraus besichert. Hieraus ergibt sich die Sicherheit für die Emittentin bzw. für die ihr anvertrauten Darlehen. Zudem wird in jeder dieser Projektgesellschaften Herr RA Florian Wehner als Treuhänder und Mittelverwendungskontrolleur bestellt. Der Treuhänder gibt hier Gelder für Investitionen nur dann frei, wenn diese durch geeignete Maßnahmen gegen einen Verlust abgesichert sind. Eine solche Maßnahme ist im Regelfall der Erwerb von Immobilieneigentum zu einem Preis in Höhe von maximal 70% des Verkehrswertes zu Gunsten der eigenen Projektgesellschaft. Durch diese Vorgehensweise verhilft die Emittentin unter anderem den jeweiligen KMU zu mehr Umsatz/Gewinn und fördert bzw. sichert hiermit den heimischen Mittelstand samt dessen Arbeitsplätze. Notizen: 3
4 III U NSER A NGEBOT 4. Ein Investitionsbeispiel (verfremdet) Mit einem Partner hat die Emittentin im Rahmen einer gemeinsamen Projektgesellschaft aus einer Bankenverwertung sehr günstig ein Mehrfamilienhaus (bestätigter Verkehrswert per Bankgutachten: ,- Euro) zu einem Kaufpreis in Höhe von ,- Euro erwerben können. Die Emittentin hat hierzu ,- Euro Kapital in die gemeinsame Projektgesellschaft als Gesellschaftereinlage eingebracht. Daraus konnte die Gesellschaft zusammen mit der Gesellschaftereinlage des Partners den Kaufpreis zuzüglich der anfallenden Erwerbsnebenkosten bedienen. Das Objekt bot die Emittentin daraufhin in Form von einzelnen Wohneinheiten marktgerecht für insgesamt ,- Euro über ihre Vertriebskontakte zum Kauf an. Die Resonanz war hier ausgesprochen gut. Mitunter auch deswegen hat sich die Emittentin zur Durchführung des Projektes entschieden. Bereits vor Ankauf lagen der Emittentin aufgrund der Aktivitäten der von ihr eingeschalteten Vertriebskontakte für mehrere Wohneinheiten aus diesem Objekt notarielle Kaufangebote von Käufern mit verbindlichen Finanzierungszusagen von deutschen Banken in Höhe von insgesamt ,- Euro vor. Diese Kaufangebote wurden umgehend nach Erwerb angenommen und vollzogen. Der kalkulierte Gewinn (Verkaufspreis abzüglich Kaufpreis, Kaufnebenkosten, Prospektierung, Renovierung, Vertriebsprovisionen, etc.) bei einem vollständigen Weiterverkauf lag insgesamt bei etwa ,- Euro. Die Dauer des Abverkaufs wurde erfahrungsgemäß mit ca. vier Monaten veranschlagt. Die Realisierung des kalkulierten Gewinns vorausgesetzt hatte die Emittentin sich mit dem Partner im Vorfeld auf eine nachfolgend dargestellte Gewinnverteilung geeinigt: Für ihr jeweiliges Engagement erhalten der Partner ,- Euro, die Emittentin ,- Euro. Dies entspricht in etwa einer Gewinnverteilung von 70/30 zu Gunsten des Partners. Sollte der geplante Gewinn wider Erwarten wesentlich von der Kalkulation abweichen, bleibt die prozentuale Aufteilung in etwa so erhalten. Unwesentliche Abweichungen haben auf den für die Emittentin vereinbarten nominalen Gewinnanteil keinen Einfluss. Der Abverkauf wurde innerhalb der kalkulierten vier Monate umgesetzt. Zwei Monate später waren dann auch die letzten Kaufpreise eingegangen, und das Geschäft konnte abgerechnet werden. Die Emittentin erhielt das eingesetzte Kapital in Höhe von ,- Euro zurück, und, da sich der kalkulierte Gewinn nicht wesentlich geändert hatte, vereinnahmte sie ebenfalls die im Vorfeld vereinbarte Gewinnbeteiligung in Höhe von ,- Euro. Bezogen auf das eingesetzte Kapital aus diesem Projekt entsprach die vereinnahmte dreißigprozentige Gewinnbeteiligung einer rechnerischen Rendite in Höhe von rund 11,6 % monatlich! Die Emittentin setzt mit solchen Partnern in aller Regel immer wieder vergleichbare Projekte um. Die o.g. Rendite schwankt hier von Projekt zu Projekt zwischen 3% bis 12%, im Mittel liegt sie jedoch bei rund 5%. Derzeit gibt es nur sehr wenige Partner, mit denen nur ein Geschäft Projekt abgewickelt wurde. Somit erfreut sich die Emittentin mittlerweile über eine Vielzahl vertrauensvoller Partnerschaften mit mittlerweile eingespielten Teams. So wirkt sich die Geschäftsidee der Emittentin auf die Beteiligten aus: Der Partner konnte durch eine Kooperation mit der Emittentin ein zusätzliches oder größeres Projekt umsetzen und dadurch zusätzliche Erträge erwirtschaften, die er unter normalen Umständen so nicht hätte realisieren können. Der Darlehensgeber erhält von der Emittentin auf sein Darlehen einen attraktiven Zins in Höhe von 7,35% bzw. 7,95% jährlich bei einer Laufzeit von nur 180 bzw. 360 Tagen. Die Emittentin hat nach Abzug der Zinsen an die Darlehensgeber sowie sämtlicher weiteren angefallenen Kosten eine/n ausreichende/n Gewinn/Rendite erwirtschaftet, um die Unternehmensstruktur zu sichern, etwaigen Ausfällen vorzubeugen sowie das Unternehmenswachstum voran zu treiben. 4
5 III U NSER A NGEBOT 5. Der Treuhänder Zur sicheren Abwicklung aller relevanten Geldflüsse hat die Emittentin die renommierte Anwaltskanzlei Dr. Grasmüller & Wehner in München als Treuhänder bestellt. Dieser Treuhänder fungiert gleichzeitig als Zahlstelle. Die Gelder der Darlehensgeber (die Darlehen) werden deshalb ausschließlich auf ein Treuhandkonto, einem sogenannten Rechtsanwalts-Anderkonto, welches auch das Zeichnungskonto darstellt, eingezahlt. Ein solches Konto darf nur von bestimmten Berufsgruppen eröffnet werden. Dazu zählen Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater. Im Rahmen der im Treuhand- und Verwaltungsvertrag (wie in dieser Broschüre unter Ziff. V abgebildet) vereinbarten Mittelverwendungskontrolle darf der Treuhänder mit den vereinnahmten Darlehen keine Transaktionen zulassen, die ein Verlustrisiko für die Emittentin beinhalten könnten. Dies bedeutet insbesondere, dass bevor Gelder in Unternehmungen/Investments fließen diese immer durch geeignete Maßnahmen in voller Höhe gegen einen Verlust abgesichert sein müssen. Durch diesen Treuhand- und Verwaltungsvertrag ist in Verbindung mit dem Treuhandkonto sowie der entsprechenden Mittelverwendungskontrolle in den jeweiligen Projektgesellschaften de facto jegliche Möglichkeit eines Missbrauchs oder einer Veruntreuung von Darlehen durch die Emittentin oder sonstigen Dritten sowie ein so genanntes Schneeballsystem mit Darlehensgeldern ausgeschlossen! Der Treuhänder wird somit in die Lage versetzt, die fristgerechten sowie vollständigen Rückzahlungen der Darlehen sowie die fristgerechten Zahlungen von Zinsen zu gewährleisten bzw. auszuführen. Im strengen Rahmen des Treuhandverhältnisses haftet der Treuhänder von Gesetz wegen zudem persönlich und unbeschränkt für die ihm anvertrauten Darlehensgelder. 6. Die Konditionen im Überblick Laufzeit: 180 Tage bzw. 360 Tage Zinsen: 7,35 % p.a. bzw. 7,95% p.a. Mindestdarlehenssumme: 3.000,- Euro Maximaldarlehenssumme: unbegrenzt (im Rahmen des max. Emissionsvolumens einer Serie) Kein Ausgabeaufschlag, Agio, Treuhandgebühren oder sonstige Kosten für den Darlehensgeber! Die Emissionskosten in Höhe von 5 % werden nicht aus den Darlehensgeldern bedient sondern aus Eigenmitteln der Emittentin! Notizen: 5
6 III U NSER A NGEBOT 7. Anfallende Steuern Bei privaten Darlehensgebern stellen die Zinseinnahmen private Kapitalerträge dar und unterliegen (Stand Dezember 2012) der 25%igen Abgeltungssteuer zuzügl. 5,5 % Solidaritätszuschlag und ggf. zuzügl. Kirchensteuer. Von der Emittentin wird keine Quellensteuer abgeführt. 8. Mindest- und Höchstbetrag der Zeichnung Die Mindestzeichnungssumme beträgt 3.000,- Euro. Dieser Betrag kann in 1.000,- Euro-Schritten beliebig erhöht werden. Die Höchstzeichnungssumme ist im Rahmen des maximalen Emissionsvolumens der jeweiligen Emission/Serie unbegrenzt. 9. Ihre Vorteile im Überblick Erstklassiger Festzins in Höhe von 7,35% p.a. bei einer Laufzeit von nur 180 Tagen. Erstklassiger Festzins in Höhe von 7,95% p.a. bei einer Laufzeit von nur 360 Tagen. Bereits ab 3.000,- Euro kann ein Darlehen gezeichnet werden. Dieser Betrag kann beliebig in 1.000,- Euro-Schritten erhöht werden. In einem Abstand von ca. 15 Tagen können immer wieder neue Darlehen gezeichnet werden. Vom Darlehensgeber wird kein Agio, Aufgeld oder sonstige Gebühren/Kosten für den Darlehensvertrag erhoben. Es werden von der Captura GmbH keinerlei Weichkosten/Emissionskosten aus Darlehen bedient. Der Treuhänder stellt auf dem Treuhandkonto bzw. in den laufenden Investments neben den Darlehen unserer Darlehensgeber die hierauf zukünftig fälligen Zinsen an die Darlehensgeber bereits mit Einzahlung der Darlehen zurück und somit sicher. Durch das Treuhandverhältnis ist eine Veruntreuung oder Unterschlagung von Darlehen durch die Emittentin faktisch ausgeschlossen. Somit ist folglich auch ein sogenanntes Schneeballsystem oder ähnliches ausgeschlossen. Es existiert eine Sicherheit für die Darlehen nicht nur mittels einer verbindlichen Zusage seitens der Emittentin, sondern konkret nachvollziehbar durch einen eingeschalteten Treuhänder! Notizen: 6
7 III U NSER A NGEBOT 10. Fazit Dieses Angebot stellt eine Möglichkeit dar, die, bedingt durch den Einsatz eines Treuhänders, Sicherheit mit der Erzielung außerordentlich hoher Erträge selbst bei geringem Kapitaleinsatz verbindet und dies zudem bei höchst ungewöhnlich kurzen Laufzeiten! 11. Der Ablauf Das Angebot richtet sich an jeden interessierten Darlehensgeber. Die Darlehen können sowohl von Privatpersonen als auch von Unternehmen oder sonstigen Personenvereinigungen gezeichnet werden. 1. Der Darlehensgeber stellt einen Antrag, der Emittentin ein Darlehen zur Verfügung zu stellen und leistet fristgerecht die Zahlung des Darlehensbetrags auf das Zeichnungskonto der Emittentin. 2. Der Darlehensgeber erhält umgehend nach Eingang des unterzeichneten Antrags sowie Eingang des vollständigen Darlehensbetrags auf das Zeichnungskonto für das von ihm beantragte Darlehen eine Annahmebestätigung zugesandt. 3. Durch die Gutschrift des Darlehensbetrags auf dem Zeichnungskonto sowie die Annahme des Antrags durch die Emittentin kommt das Darlehen zustande. 4. Nach Ablauf der jeweiligen Laufzeit kann der Darlehensgeber seinen Rückzahlungsbetrag oder einen Teil hiervon wieder für ein neues Darlehen verwenden. 5. In jedem Fall hat der Darlehensgeber immer erneut die Wahl, ob er sein Kapital vollständig oder auch nur teilweise wieder zur Verfügung stellen möchte oder ob er sein Engagement bei der Emittentin sogar erhöht. Notizen: 7
8 IV K URZÜBERBLICK Das Angebot Ausgabekosten Zeichnungsfrist Zahlstelle und Treuhänder Zeichnungs- und Treuhandkonto Mindestdarlehen Zinssatz Zinszahlung Laufzeit Rückzahlung Rückzahlungskurs Besteuerung Festverzinstes Nachrangdarlehen mit qualifizierter Nachrangabrede der Captura GmbH, Bretonischer Ring 5 in D Grasbrunn Ein Ausgabeaufschlag oder Agio wird nicht erhoben Die Zeichnungsfrist entnehmen Sie den jeweiligen Endgültigen Angebotsbedingungen. Anwaltskanzlei Dr. Grasmüller & Wehner, Maximiliansplatz 17 in D München Konto-Nr.: , BLZ: bei der Donner & Reuschel Bank, Kontoinhaber RA Florian Wehner 3.000,- Euro 7,35% bzw. 7,95% jährlich am Ende der jeweiligen Laufzeit des Nachrangdarlehens 180 Tage bzw. 360 Tage umgehend zum Nennbetrag des Nachrangdarlehens am Ende der jeweiligen Laufzeit, spätestens jedoch innerhalb von 10 Banktagen 100% zum Nennwert des Nachrangdarlehens Private Kapitalerträge unterliegen ab dem 01. Januar 2009 grundsätzlich einem einheitlichen abgeltenden Steuersatz in Höhe von 25 % (Abgeltungsteuer) zuzüglich Solidaritätszuschlag in Höhe von 5,5 % sowie gegebenenfalls einer Kirchensteuer. Quellensteuer wird von der Emittentin und der Zahlstelle nicht abgeführt. 8
9 V D ER T REUHAND- UND V ERWALTUNGSVERTRAG 9
10 V D ER T REUHAND- UND V ERWALTUNGSVERTRAG 10
11 V D ER T REUHAND- UND V ERWALTUNGSVERTRAG 11
12 VII D ER G ELDKREISLAUF 12
13 VII I MPRESSUM Herausgeber: Captura GmbH Bretonischer Ring 5 D Grasbrunn Deutschland Internet: Konzeption & Gestaltung: Captura GmbH Ansprechpartner Bereich Nachrangdarlehen: Captura GmbH Bretonischer Ring 5 D Grasbrunn Tel.: +49 (0) 89 / Fax: +49 (0) 89 / info@captura-ag.eu Captura GmbH Grasbrunn, 06. Dezember 2012 Alle Rechte vorbehalten 13
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