Aktuelle Entwicklungen in der Abfallwirtschaft ein Überblick

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1 Aktuelle Entwicklungen in der Abfallwirtschaft ein Überblick Prof. Dipl.-Ing. Frank Baur Vortrag im Rahmen des Regionalen Abfallforums des Entsorgungsverbandes Saar / EVS in Kooperation mit dem Institut für ZukunftsEnergieSysteme / IZES am 11. November 2004 in Nonnweiler/Otzenhausen 1

2 Positionen Wir haben im vergangen Jahrzehnt auf der Landesebene unsere Abfallprobleme weitgehend gelöst. Zitat: Staatssekretär K.-W. Seif, Ministerium für Umwelt Hessen, Kassel 2004 Die Abfallpolitik in Deutschland und Europa steht heute trotz beachtlicher Entwicklungserfolge in den 90er Jahren unter zunehmendem grundlegenden Reformdruck. Dass wesentliche Grundzüge der nationalen und europäischen Entsorgungsstrategien und Entsorgungsmarktordnung teils korrigiert und teils besser justiert werden müssen, haben die politischen und rechtlichen Entwicklungen der Jahre 2002 und 2003 besonders deutlich werden lassen. Sachverständigenrat für Umweltfragen Umweltgutachten Mai

3 Aktuelle Diskussionen und Problemfelder (Auszug) Restabfallentsorgung nach 2005 Stand und Perspektiven Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen Sinnhaftigkeit einer weiteren Steuerung von Verwertungspfaden (z.b. stofflich / energetisch) pro und contra alternativer dualer Systeme Wettbewerb im Bereich der Verwertung von Verpackungsabfällen Getrennte Sammlung Abfallwirtschaftliche Notwendigkeit oder Auslaufmodell? Liberalisierung des Entsorgungsmarktes unzureichende Exportschranken des geltenden Abfallverbringungsrechtes (insbesondere im Hinblick auf die Beitrittsländer) in Verbindung mit der neuen EuGH - Rechtsprechung (Mitverbrennung in Zementwerken als Verwertungsmaßnahme) mangelhafter Vollzug der Gewerbeabfallverordnung Umsetzung des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes ElektroG Zielperspektive Abfallwirtschaft

4 Restabfallbehandlung ab 2005 / 1 Ausgangssituation: die gesetzlichen Anforderungen gemäß TA Siedlungsabfall ( ) sowie Abfallablagerungsverordnung ( ) gelten über Parteigrenzen hinweg als unverrückbar eine Deponierung von Abfällen, welche die einschlägigen Zuordnungskriterien nicht einhalten ist somit ab dem 01.Juni 2005 nicht mehr zulässig die eingeräumte Übergangsfrist von 12 Jahren wird allgemein als großzügig bemessen erachtet Fragen: mit welchen Abfallmengen ist Mitte 2005 zu rechnen? reichen die dann vorhandenen Behandlungskapazitäten aus? was geschieht bei einer Nicht Einhaltung der entsprechenden Vorgaben? 4

5 Restabfallbehandlung ab 2005 / 2 Verfahrensalternativen Eine Deponierung unbehandelter Abfälle ist ab dem nicht mehr zulässig!! Mögliche Verfahrensalternativen auf der Basis der Abfallablagerungsverordnung : Abfallverbrennung (MVA) Mechanisch biologische Verfahren mit Ausschleusung einer hochkalorischen Fraktion zur thermischen Behandlung / energetischen Verwertung (z.b. Herstellung eines qualitativ hochwertigen Sekundärbrennstoffes zur industriellen Co Verbrennung); die verbleibende niederkalorische Fraktion wird bei Einhaltung der Zuordnungskriterien der AbfAblV deponiert (MBA) Mechanisch biologische oder mechanisch physikalische Stabilisierung (Trocknung); thermische Behandlung / energetische Verwertung der erzeugten Stabilate; Deponierung/stoffliche Verwertung der ausgeschleusten mineralischen Anteile (MBS) 5

6 Restabfallbehandlung ab 2005 / 3 Verfahrensalternativen MVA Input MBS Input MBA Input MA I MA I BB (TS) BB (VS) MA II / III MA II MA III TB TB / EV TB / EV D I / SV / SoAE D I / SV / SoAE D II D I / SV / SoAE BB Biologische Behandlung MA Mechanische Behandlung TB Thermische Behandlung D Deponie SoAE Sonderabfallentsorgung TS Teilstabilisierung EV Energetische Verwertung SV Verwertung VS Vollstabilisierung 6

7 Restabfallbehandlung ab 2005 / 4 Mit welchem Mengenaufkommen ist 2005 zu rechnen? Verschiedene Abfallmengenprognosen weisen für das Jahr 2005 ein Aufkommen an zu behandelnden Siedlungsabfällen in einem Schwankungsbereich von 28,5 29,5 Mio. Mg aus. Folgende Stoffströme lassen sich exemplarisch darstellen (ALWAST, 2004) Mengenabschätzung 2005 Primärabfälle (überlassungspflichtige Abfälle zur Beseitigung) [Mio. Mg] 20,5 Resthaus-/Sperrmüll Gewerbe-/Baustellenabfälle 17,0 3,5 Sekundärabfälle Gewerbeabfälle zur Verwertung (direkt energetisch verwertet), Stoffe aus der Vorbehandlung in MBA/MBS, Reste aus der Sortierung von Baustellen- und Gewerbeabfällen Tertiärabfälle Ersatzbrennstoffe zur Verwertung in industriellen Anlagen Gesamt 6,1 2,9 29,5 Problematisch ist die Einschätzung des potenziellen Rückflusses gewerblicher Abfälle aus der Scheinverwertung LAGA / PROGNOS gehen von ca. 5 Mio. Mg aus. 7

8 Restabfallbehandlung ab 2005 / 5 Welche Behandlungskapazitäten sind 2005 verfügbar? Behandlungskapazitäten 2005 (Quelle: LAGA; Stand 03/2004) in [Mg/a] Gesamtkapazität MVA Gesamtkapazität MBA/MBS Gesamtkapazität Mitverbrennung Behandlungskapazität 2005 verfügbar verfügbar + geplant Fazit: auf der Basis der gesicherten Behandlungskapazitäten ergibt sich je nach Prognoseansatz ein Behandlungsdefizit von 4,9-5,9 Mio. Mg/a werden die geplanten Anlagen die z.t. nicht fristgerecht am in Betrieb sein werden hinzugerechnet reduziert sich das Behandlungsdefizit auf ca. 1 2 Mio. Mg/a für die beseitigungspflichtigen Haus- und Gewerbeabfälle reichen die Kapazitäten (annähernd) aus Defizite aus den potenziell rückfließenden Gewerbeabfällen ( Scheinverwertung ) 75 MVAn (ALWAST): 37 % öffentl. Hand 34 % PPP 26 % privat 3 % k.a. 61 MBAn (ALWAST): 39,7 % öffentl. Hand 34,9 % PPP 17,5 % privat 7,9 % k.a. Basis: novellierte 17. BImSchV Kraftwerke, Zementwerke, sonst. Feuerungsanlagen knapp 50 % in NRW 8

9 Restabfallbehandlung ab 2005 / 6 Behandlungskapazitäten in Deutschland Bundesland MVA [Mg/a] MBA [Mg/a] Baden-Württemberg BW Bayern BY Berlin BE Brandenburg BB Bremen HB Hamburg HH Hessen HE Mecklenburg-Vorp. MV Niedersachsen NI Nordrhein-Westfalen NW Rheinland-Pfalz RP Saarland SL Sachsen SN Mg/a Sachsen-Anhalt Schleswig-Holstein ST SH Thüringen TH Quelle: BMU 2004; ohne Exporte 9

10 Restabfallbehandlung ab 2005 / 7 Behandlungskapazitäten und Mengen nach Bundesländer BW: Baden-Württemberg BY: Bayern BE: Berlin BB: Brandenburg HB: Bremen HH: Hamburg HE: Hessen MV: Mecklenburg-Vorpommern NI: Niedersachsen NW: Nordrhein-Westfalen RP: Rheinland-Pfalz SL: Saarland SN: Sachsen ST: Sachsen-Anhalt SH: Schleswig-Holstein TH: Thüringen Mg/a potenziell Defizite BW BY BE BB HB HH HE MV NI NW RP SL SN ST SH TH verfügbare gesicherte Kapazitäten MVA + MBA in Mg/a "unsichere" Differenz gesichert/geplant in Mg/a Abfallmengen 2005 in Mg/a Quelle: BMU

11 Restabfallbehandlung ab 2005 / 8 Bisherige, derzeitige und zukünftig nutzbare Deponiekapazitäten Auf der Basis der TA Siedlungsabfall wurden eine Vielzahl ökologisch unzulänglicher Deponien geschlossen und andere, soweit möglich nachgerüstet. Die bisherige Entwicklung im Bereich Siedlungsabfalldeponien ( Klasse II ) stellt sich wie folgt dar Quelle: BMU 2004 : Neue Bundesländer k.a Alte Bundesländer k.a Deutschland nach dem bestanden 333 Deponien mit einem Restvolumen von 375 Mio. m³ von diesen können nach dem nur 35 Deponien mit einem Restvolumen von 89 Mio. m³ mit Sicherheit weitergenutzt werden bei weiteren 104 Deponien mit einem Restvolumen von 83 Mio. m³ kann ein möglicher Weiterbetrieb nicht mit Sicherheit vorhergesagt werden (fehlende Angaben) bis zum wird die Anzahl der Deponien der Klasse II auf Anlagen mit einem Restvolumen von Mio. m³ weiter abnehmen. 11

12 Restabfallbehandlung ab 2005 / 9 Versuche zur Umgehung der Anforderungen Bezweifelung der EG-Rechtskonformität der AbfallablagerungsV ein Zweckverband aus Rheinland-Pfalz möchte über den hinaus nur mechanisch zerkleinerte Abfälle deponieren und hat diesbezüglich beim VG Koblenz geklagt AbfAblV verschärft die Europ. Deponierichtlinie in unzulässiger Weise das VG Koblenz hat das Verfahren ausgesetzt und dem EuGH versch. Fragen zur Vorab- Entscheidung vorgelegt Entscheidung noch 2004 der Antrag, nur mechanisch behandelte Abfälle (über den hinaus) bis zur EuGH Entscheidung ablagern zu dürfen, wurde vom OVG Koblenz abgelehnt Berufung auf alte Planfeststellungsbeschlüsse verschiedene Deponiebetreiber berufen sich auf alte Planfeststellungsbeschlüsse, die ihnen über 2005 hinaus die Ablagerung unbehandelter Abfälle gestatten diese Beschlüsse haben gegenüber der unmittelbar bindenden Anforderungen der AbfAblV keinen Bestand! (siehe auch OVG Münster; / ) Zwischenlagerung von Abfällen verschiedene Betroffene mit fehlenden Behandlungskapazitäten erwägen, die zu entsorgenden Abfälle zunächst auf der Deponie zwischenzulagern die Zwischenlagerung ist nach EG-Deponierichtlinie und Deponieverordnung (i.v.m. der 4.BImSchV) grundsätzlich zulässig die Zwischenlagerung stellt jedoch eine wesentliche Änderung des Deponiebetriebes dar und muss eigens durch einen Planfeststellungsbeschluss mit Öffentlichkeitsbeteiligung zugelassen werden Aufwand! 12

13 Restabfallbehandlung ab 2005 / 10 Versuche zur Umgehung der Anforderungen Verwertung von Abfällen auf Deponien Nutzung von Abfällen für Abdeckmaßnahmen, Zwischendämme oder Profilierungszwecke zu hinterfragen ist, ob der Hauptzweck bei diesen Maßnahmen tatsächlich immer in der Verwertung zu sehen ist die Möglichkeiten für eine schadlose Verwertung geeigneter Abfälle auf Deponien wird daher durch die Bundesregierung in einer neuen Rechtsverordnung konkretisiert (Vorgabe strenger Maßstäbe!) Abfallexporte es wird ein Anstieg von Abfallexporten ins benachbarte EU-Ausland erwartet (insbesondere auf Billigdeponien in Ost-Europa) Basis: EG-Abfallverbringungsverordnung mit der Pflicht zur Notifizierung für unbehandelte, gemischte Siedlungsabfälle (sowohl zur Verwertung als auch zur Beseitigung) im Rahmen der derzeit laufenden Novellierung der EG-Abfallverbringungsverordnung wird Deutschland einbringen, dass erweiterte Möglichkeiten zum Verbot des Exports gemischter Siedlungsabfälle geschaffen werden ( Hausmüllautarkie ) auf Initiative Deutschlands wurden zwischen der EU und den Beitrittsstaaten Übergangsvorschriften vereinbart, welche die Möglichkeiten der Vollzugsbehörden erweitern, unerwünschte Abfallexporte zu unterbinden 13

14 Restabfallbehandlung ab 2005 / 11 Was passiert bei Engpässen ab 2005? (Quelle: SCHNURER 2004) Erhöhung des Druckes auf Säumige nach dem Verfahren name and blame and shame (säumige Gebietskörperschaften werden an den Pranger gestellt ) Ausschluss gewerblicher Abfälle von den Überlassungspflichten / Eigenentsorgung im freien Wettbewerb Aufbau freiwilliger Kooperationen Zeitdruck! Zwangszuweisung durch Aufsichtsbehörde (ist durch das Gesetz gedeckt!) Steigerung von Verwertungsquoten Potenziale vor allem im Sperrmüll (Altholz) Mitverbrennung von Abfällen in Industrie- und Feuerungsanlagen Aufbau eines Abfall-/Stoffstrommanagements auf großräumiger Ebene Notlösungen: Zwischenlagerung: nach Deponieverordnung möglich für Abfälle zur Beseitigung (< 1 a) und Abfälle zur Verwertung (< 3 a) Abfallexport: Präzedenzfälle Italien und Schweiz Ansonsten: Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen für Deponieverantwortliche und Behördenvertreter 14

15 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 1 Mögliche Ansätze In Deutschland sollen bis 2012 die klimarelevanten Emissionen von Treibhausgasen um 21 % gegenüber 1990 verringert werden (Kyoto-Protokoll, Burden-Sharing). Im Zusammenhang mit der Abfallwirtschaft sind folgende Ansätze darstellbar (nach SCHEFFRAN 2004): Abfallvermeidung erhöht die stoffliche und energetische Rohstoffproduktivität und vermeidet Emissionen die stoffliche Verwertung von Abfällen spart Primärrohstoffe und Primärenergie ein effiziente Logistiksysteme sparen Treibstoff die energetische Verwertung von Abfällen zur Erzeugung von Strom und Wärme substituiert (fossile) Energieträger die Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle vermindert klimarelevante Emissionen (insbesondere Methan; 21-fache Schadwirkung gegenüber CO 2 ) 15

16 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 2 Beendigung der Ablagerung unbehandelter Abfälle (BMU 2004) 1994 ca. 40 % der gesamten CH 4 -Emissionen von 1990 bis 2004 Reduktion um ca. 21 Mio. Mg CO 2 -Äquivalente pro Jahr bis 2012 um weitere ca. 8,4 Mio. Mg CO 2 -Äquivalente pro Jahr Die TASi / Abfallablagerungsverordnung leistet einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz (Σ = ca. 30 Mio. Mg CO 2 -Äquivalente)! Zum Vergleich: Die gesamte deutsche Industrie hat sich verpflichtet, ihre Emissionen von 1998 bis 2012 um 45 Mio. Mg CO 2 zu reduzieren. 16

17 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 3 Energetische Nutzung von Abfällen (BMU 2004) der biologisch abbaubare Anteil von Mischabfällen aus Haushalten und Industrie ist gemäß EEG als erneuerbare Energie anerkannt, jedoch noch nicht gesondert bonifiziert (Einspeisevergütung) der biogene Anteil der Siedlungsabfälle liegt bei ca % der derzeitige Beitrag der energetischen Abfallentsorgung zur Reduktion von fossilen CO 2 -Emissionen (i.d.r. MVA) liegt bei ca. 4 4,5 Mio. Mg (Johnke, Scheffran, Soyez 2004) durch die energetische Nutzung von Abfällen, die bislang deponiert wurden, können zusätzlich ca. 3,7 Mio. Mg CO 2 pro Jahr eingespart werden ca. 2,2 Mio. Mg durch Mitverbrennung heizwertreicher Abfälle in Industrieanlagen und Kraftwerken die Einführung des Emissionshandels macht die Mitverbrennung (regenerativer) Abfälle für die Energiewirtschaft interessant ca. 1,5 Mio. Mg durch die Verbrennung in MVA s (Substituierung fossiler Energieträger) 17

18 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 4 Anreize auf der Grundlage des EEG Strom aus Bioenergie Einspeisevergütungen nach EEG nur für Anlagen, die ausschließlich Biomasse einsetzen Forderung der Abfallwirtschaft nach verstärkten Anreizen! Aktuelle Vergütungssätze (aktuell auch für Strom aus Gasdurchleitung) Deponie- / Klärgas Leistung bis 500 kw Leistung bis 5 MW Innovationszuschlag Biomasse Leistung bis 150 kw Leistung bis 500 kw Leistung bis 5 MW Leistung 5 MW bis max. 20 MW Einschränkungen bei Altholz A III / A IV (Inbetriebnahme nach ) NAWARO - Zuschlag KWK - Zuschlag Innovationszuschlag (Voraussetzung KWK Nutzung) Degression für Anlagen, die nach dem in Betrieb genommen wurden 7,67 ct/kwh 6,65 ct/kwh 2,0 ct/kwh 11,5 ct/kwh 9,9 ct/kwh 8,9 ct/kwh 8,4 ct/kwh 3,9 ct/kwh 2,5 6 ct/kwh 2,0 ct/kwh 2,0 ct/kwh 1,5 %/a 18

19 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 5 Bisherige Entwicklung im Bereich Biomasse - Holznutzung Aktuell (Nov. 2003) ca. 80 Biomasse(heiz)kraftwerke Quelle: IE, Monitoringbericht Biomasse, 2003 / Berücksichtigung aller in Planung befindlicher Anlagen 19

20 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 6 Bisherige Entwicklung im Bereich Biomasse - Holznutzung zur Strom- bzw. gekoppelten Strom- und Wärmeerzeugung werden in Deutschland derzeit jährlich ca. 3,5 Mio. t Holz eingesetzt ( = ca. 8 % des Brennstoffpotenzials an holzartigen Rückständen, Nebenprodukten und Abfällen) max. 70 Altholzkraftwerke sind derzeit in Betrieb, im Bau, genehmigt, bzw. geplant (Quelle: neue energie 09/2004) das verfügbare Altholzpotenzial reicht max. für 50 Anlagen (20 MW) aus (Quelle: Bundesverband der Altholzaufbereiter und Verwerter e.v.) freie Potenziale nur noch in Nischen (z.b. als Sperrmüllanteil) die eingesetzten Holzsortimente lassen sich wie folgt darstellen: Altholz bis A II (inkl. Industrierestholz) Altholz bis A IV Naturbelassene Hölzer (inkl. Industrierestholz) unbekannt 25,9 % 61,1 % 4,6 % 8,4 % 87 % Quelle: IE, Monitoringbericht Biomasse,

21 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 7 Bisherige Entwicklung im Bereich Biomasse - Biogasanlagen Aktuell (August 2003) ca Biogasanlagen (davon ca. 45,6 % in Bayern; 0,7 % im Saarland) 2500 Anlagenanzahl Biogasanlagen > 500 kwel kwel < 70 kwel Quelle: IE, Monitoringbericht Biomasse,

22 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 8 Bisherige Entwicklung im Bereich Biomasse - Biogasanlagen Bisheriger Einsatz von Gärsubstraten In über 93 % aller Biogasanlagen werden Co Substrate mitvergoren: Molke 3 Ölsaatenrückstände Kartoffelschlempe 6 7 Futtereste Bioabfall (Biotonne) Speiseabfälle Grassilage Fette 23 Rasenschnitt Ernterückstände Energiepflanzen Quelle: FAL Braunschweig Häufigkeit in % 22

23 Klimarelevanz abfallwirtschaftlicher Maßnahmen / 9 Behandlungskapazitäten für Bio- und Grünabfälle Ab 2007 Notwendigkeit zur Kapselung bereits bestehender Kompostierungsanlagen > Mg/a (neue TA Luft) Billiganlagen müssen schließen Alternative: Vergärung Verfahren / Anzahl Mio. Mg Anzahl Mio. Mg Anzahl Mio. Mg Kompostierung 380 5, , ,6 Vergärung 22 0, , ,4 Gesamt 402 5, , ,0 Vergärungsanlagen in Deutschland nach Durchsatz (Mg/a) Kom postierungssanlagen in Deutschland nach Durchsatz (Mg/a) 18 Anzahl Gesamt: 66 Stück (nur Anlagen mit Input aus dem Bereich Siedlungsabfall / Industrie) Anzahl Gesamt: 694 Stück (Anlageninput: Bioabfälle, komm. Grünschnitt, Gewerbeabfälle) Quellen: KERN 2000, Bundesgütegemeinschaft Kompost e.v

24 Ausblick Das BMU hält am 1999 formulierten abfallwirtschaftlichen Ziel 2020 weiter fest: Bis spätestens 2020 sollen die Behandlungstechniken so weiterentwickelt und ausgebaut werden, dass alle Siedlungsabfälle in Deutschland vollständig und umweltverträglich verwertet werden. Konsequenzen: Ende der oberirdischen Deponierung verstärkte quantitative und qualitative Vermeidung Ausbau der Verwertung; die Wiederverwendung und stoffliche Verwertung wird bevorzugt das Instrument der Produktverantwortung wird beibehalten und weiter entwickelt Bedingt durch neue technische Möglichkeiten zur automatischen Trennung / Sortierung von Abfallgemischen wird sich teilweise die Vielfalt der eingerichteten getrennten Erfassungssysteme reduzieren verstärkte Abhängigkeit von europäischen Vorgaben Notwendigkeit zur Vertretung nationaler Interessen 24

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