Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement B. A. Modul
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- Helga Beck
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1 Name, Vorname Matrikel-Nr. Studienzentrum Studiengang Pflegemanagement B. A. Modul Betriebliches Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-BRE-P Datum Ausgegebene Arbeitsbögen Abgegebene Arbeitsbögen Ort, Datum Name in Druckbuchstaben und Unterschrift Aufsichtsführende(r) Ort, Datum Prüfungskandidat(in) Aufgabe Σ Note max. Punktzahl Bewertung Prüfer ggf. Gutachter 1 Prüfer (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift ggf. Gutachter (Name in Druckbuchstaben) Datum, Unterschrift 1 Ggf. Gutachten im Rahmen eines Widerspruchverfahrens BP-BRE-P ggmbh Seite 1
2 Mantelbogen Anmerkungen Prüfer: Datum, Unterschrift Anmerkungen Gutachter: Datum, Unterschrift Sonstige Anmerkungen: Datum, Unterschrift BP-BRE-P ggmbh Seite 4
3 Studiengang Pflegemanagement B. A. Modul Betriebliches Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-BRE-P Datum Bezüglich der Anfertigung Ihrer Arbeit sind folgende Hinweise verbindlich: Verwenden Sie ausschließlich das vom Aufsichtsführenden zur Verfügung gestellte Papier, und geben Sie sämtliches Papier (Lösungen, Schmierzettel und nicht gebrauchte Blätter) zum Schluss der Klausur wieder bei Ihrem Aufsichtsführenden ab. Eine nicht vollständig abgegebene Klausur gilt als nicht bestanden. Beschriften Sie jeden Bogen mit Ihrem Namen und Ihrer Immatrikulationsnummer. Lassen Sie bitte auf jeder Seite 1/3 ihrer Breite als Rand für Korrekturen frei, und nummerieren Sie die Seiten fortlaufend. Notieren Sie bei jeder Ihrer Antworten, auf welche Aufgabe bzw. Teilaufgabe sich diese bezieht. Die Lösungen und Lösungswege sind in einer für den Korrektanten zweifelsfrei lesbaren Schrift abzufassen (kein Bleistift). Korrekturen und Streichungen sind eindeutig vorzunehmen. Unleserliches wird nicht bewertet. Bei nummerisch zu lösenden Aufgaben ist außer der Lösung stets der Lösungsweg anzugeben, aus dem eindeutig hervorzugehen hat, wie die Lösung zustande gekommen ist. Die Klausur-Aufgaben können einbehalten werden. Dies bezieht sich nicht auf ausgeteilte Arbeitsblätter, auf denen Lösungen einzutragen sind. Zur Prüfung sind bis auf Schreib- und Zeichenutensilien ausschließlich die nachstehend genannten Hilfsmittel zugelassen. Werden andere als die hier angegebenen Hilfsmittel verwendet oder Täuschungsversuche festgestellt, gilt die Prüfung als nicht bestanden und wird mit der Note 5 bewertet. Bearbeitungszeit: 90 Minuten Anzahl der Aufgaben: 4 Höchstpunktzahl: 100 Hilfsmittel: keine Aufgabe insg. max. Punktzahl Viel Erfolg! BP-BRE-P ggmbh Seite 1 von 4
4 Klausuraufgaben Ausgangssituation: Sie arbeiten in leitender Funktion im kaufmännischen Bereich der Klinik Wellness&Competence GmbH. Aufgabe 1: Buchführung - Grundlagen und Organisation Der Auszubildende Sven Häberle (Ausbildung zum Fachkaufmann im Gesundheitswesen) hat heute seinen ersten Tag in Ihrer Abteilung im Rahmen der betrieblichen Praxisphase. 1.1 Sven Häberle entdeckt auf einer Lieferantenrechnung folgenden Buchungssatz: 24 Punkte 6 Punkte 6609 an ,83 Erklären Sie ihm anhand des Kontenplans nach der Krankenhausbuchführungsverordnung kurz den Geschäftsvorfall, der zu dieser Buchung geführt hat. Auszug aus dem Kontenplan nach der Krankenhausbuchführungsverordnung: 1.2 Bei einer Inventur werden die Bestände aller Vermögenswerte und Schulden erfasst. Dies erfolgt z. B. durch Zählen, Messen, Wiegen. Sven Häberle soll hierbei im laufenden Geschäftsjahr unterstützen. Im Rahmen einer ersten Besprechung zum Ablauf der Inventur merken Sie eine gewisse Unsicherheit bei dem Auszubildenden hinsichtlich der Inventurarten. Welche Inventurarten werden hinsichtlich des Zeitpunktes der Durchführung unterschieden? Nennen Sie diese drei Möglichkeiten (3 Punkte) und beschreiben Sie eine dieser Arten (7 Punkte). Gehen Sie hierbei auch auf entsprechende Voraussetzungen ein. 1.3 Geben Sie an, ob sich durch die folgenden Geschäftsvorfälle jeweils ein Aktivtausch, ein Passivtausch, eine Bilanzverlängerung oder eine Bilanzverkürzung ergibt. 8 Punkte a) Die neuen Krankenhausbetten werden über ein Darlehen finanziert. b) Sie bezahlen eine Lieferantenrechnung über OP-Instrumente am Ende des gewährten Zahlungszieles per Überweisung. c) Ein kurzfristiger Bankkredit wird in ein mehrjähriges Darlehen umgewandelt. d) Ihr EDV-Mitarbeiter kauft bei CompuTec mit Barzahlung einen neuen PC. BP-BRE-P ggmbh Seite 2 von 4
5 Klausuraufgaben Aufgabe 2: Jahresabschluss 37 Punkte Es ist Februar. Sie befassen sich mit der Vorbereitung des Jahresabschlusses und erläutern Ihrem Auszubildenden Sven Häberle einige grundlegende Prinzipien und Verfahren in diesem Zusammenhang. 2.1 Das Handelsgesetzbuch (HGB) unterscheidet verschiedene Größenkategorien von Kapitalgesellschaften. Nennen Sie die drei Kriterien, die für die Größenzuordnung maßgeblich sind (3 Punkte), und erläutern Sie, nach welcher Regel die Zuordnung für nicht börsennotierte Gesellschaften zur jeweiligen Größenkategorie erfolgt (4 Punkte). 7 Punkte (Achtung: Es sind nur die Kriterien, nicht die zugehörigen Schwellenwerte zu nennen!) 2.2 Grundsätzlich sind bei der Bilanzierung Ansatzgebote und -verbote einzuhalten und es dürfen nur erlaubte Wahlrechte ausgeübt werden. Erläutern Sie, was in diesem Zusammenhang die Begriffe formeller Bilanzansatz und materieller Bilanzansatz jeweils bedeuten. 2.3 Sie bemerken während der Besprechung, dass Sven Häberle die Begriffe Rücklagen und Rückstellungen verwechselt. Zeigen Sie an den wesentlichen Merkmalen auf, worin sich beide Begriffe unterscheiden. 2.4 Im Zusammenhang mit der Forderungsbewertung weist Sie die Buchhalterin Frau Maier auf die Privatinsolvenz eines selbstzahlenden Patienten hin. Die Privatinsolvenz des Patienten wurde Frau Maier erst gestern bekannt, die Zahlungsunfähigkeit ist aber bereits im letzten Geschäftsjahr dokumentiert (Antrag beim Gericht). 6 Punkte Berücksichtigen Sie diesen Sachverhalt bei der Erstellung der Bilanz? Geben Sie eine Begründung. 2.5 Nennen Sie die beiden Voraussetzungen, die für die Anwendung einer leistungsabhängigen Abschreibung gegeben sein müssen. 4 Punkte Aufgabe 3: Kostenarten- und Kostenstellenrechnung Sie erhalten heute Besuch von Herrn Müller, Leiter des Wellnessbereichs. Mit ihm stimmen Sie den zukünftigen Aufbau der Kosten- und Leistungsrechnung für seinen Bereich ab. Sie erklären Herrn Müller, dass sich die vielfältigen Kostenarten nach diversen Kriterien systematisieren lassen (auch Kostenkategorien genannt). Erläutern Sie drei Möglichkeiten der Kostensystematisierung jeweils mit einem aussagekräftigen Beispiel. Nennen Sie bitte auch kurz den jeweiligen Teilbereich der Kostenrechnung, in dem die entsprechende Systematisierung angewandt wird. 15 Punkte 15 Punkte BP-BRE-P ggmbh Seite 3 von 4
6 Klausuraufgaben Aufgabe 4: Kostenträger- und Deckungsbeitragsrechnung 24 Punkte Frau Sen, die Abteilungsleiterin Fernöstliche Basisanwendungen, will heute mit Ihnen zusammen die Auslastung und Kostenstruktur im Yoga-Bereich analysieren. Folgende Daten sind bekannt: Yoga-Form Dauer einer Einheit in Minuten Maximale Anzahl je Woche Durchschnittlicher Umsatzerlös je Einheit in Variable Kosten je Einheit in Hatha Yoga ,00 22,50 Bikram Yoga ,00 40,00 Kriya Yoga ,00 16,00 Marma Yoga ,00 55,00 Yogilates ,00 60, Bestimmen Sie das optimale Produktionsprogramm (= wirtschaftlich sinnvolles Leistungsprogramm) und den dadurch erzielbaren Deckungsbeitrag pro Woche unter der Voraussetzung, dass ausreichend viele Yoga-Lehrer in der Klinik vorhanden sind. Geben Sie hierbei einen nachvollziehbaren Rechenweg an und begründen Sie Ihre Entscheidung. 4.2 In der übernächsten Woche stehen Frau Sen lediglich zwei Yoga-Lehrer mit insgesamt 60 Arbeitsstunden zur Verfügung. Sprechen Sie Frau Sen eine Empfehlung aus, welche Yoga- Kurse aus ökonomischer Sicht dann angeboten werden sollten. Stellen Sie in einer nachvollziehbaren Berechnung auch hier ein optimales Produktionsprogramm zusammen und begründen Sie Ihre Entscheidung. 12 Punkte 12 Punkte BP-BRE-P ggmbh Seite 4 von 4
7 Studiengang Pflegemanagement B. A. Modul Betriebliches Rechnungswesen Art der Leistung Prüfungsleistung Klausur-Kennzeichen BP-BRE-P Datum Für die Bewertung und Abgabe der Prüfungsleistung sind folgende Hinweise verbindlich: Die Vergabe der Punkte nehmen Sie bitte so vor, wie in der Korrekturrichtlinie ausgewiesen. Eine summarische Angabe von Punkten für Aufgaben, die in der Korrekturrichtlinie detailliert bewertet worden sind, ist nicht gestattet. Nur dann, wenn die Punkte für eine Aufgabe nicht differenziert vorgegeben sind, ist ihre Aufschlüsselung auf die einzelnen Lösungsschritte Ihnen überlassen. Stoßen Sie bei Ihrer Korrektur auf einen anderen richtigen als den in der Korrekturrichtlinie angegebenen Lösungsweg, dann nehmen Sie bitte die Verteilung der Punkte sinngemäß zur Korrekturrichtlinie vor. Rechenfehler sollten grundsätzlich nur zur Abwertung des betreffenden Teilschrittes führen. Wurde mit einem falschen Zwischenergebnis richtig weitergerechnet, so erteilen Sie die hierfür vorgesehenen Punkte ohne weiteren Abzug. Ihre Korrekturhinweise und Punktbewertung nehmen Sie bitte in einer zweifelsfrei lesbaren roten Schrift vor. Die von Ihnen vergebenen Punkte und die daraus sich gemäß dem nachstehenden Notenschema ergebende Bewertung tragen Sie bitte in den Klausur-Mantelbogen ein. Unterzeichnen Sie bitte Ihre Notenfestlegung auf dem Mantelbogen. Gemäß der Prüfungsordnung ist Ihrer Bewertung das folgende Notenschema zu Grunde zu legen: Note 1,0 1,3 1,7 2,0 2,3 2,7 3,0 3,3 3,7 4,0 5,0 Punktzahl , , , , , , , , , ,5-0 Die korrigierten Arbeiten reichen Sie bitte spätestens bis zum bei Ihrem Studienzentrum ein. Dies muss persönlich oder per Einschreiben erfolgen. Der Abgabetermin ist unbedingt einzuhalten. Sollte sich aus vorher nicht absehbaren Gründen eine Terminüberschreitung abzeichnen, so bitten wir Sie, dies unverzüglich dem Prüfungsamt der Hochschule anzuzeigen (Tel. 040 / bzw. birgit.hupe@hamburgerfh.de). BP-BRE-P ggmbh Seite 1 von 5
8 Korrekturrichtlinie Lösung 1 Buchführung - Grundlagen und Organisation 24 Punkte 1.1 vgl. SB 2, S. 9 und S. 13 ff. An einem unternehmensexternen Institut wurde für die Klinik eine Untersuchung vorgenommen und durch diesen medizinischen Dienstleister in Rechnung gestellt. Der Lieferant gewährt ein Zahlungsziel, sodass die Rechnung nicht unmittelbar beglichen werden muss. 1.2 vgl. SB 1, S. 22 f. Stichtagsinventur und ausgeweitete Stichtagsinventur (1 Punkt) Da eine Inventur die Endbestände eines Geschäftsjahres wiedergeben soll, ist sie in der Regel am letzten Tag des Geschäftsjahres vorzunehmen (sog. Stichtagsinventur). Sie darf aber auch in einem Zeitraum von zehn Tagen vor oder nach dem Stichtag durchgeführt werden (sog. ausgeweitete Stichtagsinventur), um nicht zu einem besonders ungelegenen Zeitpunkt den Geschäftsbetrieb für die Inventur unterbrechen zu müssen. Anhand der Belege und Aufzeichnungen von den Geschäftsvorfällen, die sich zwischen dem Tag der Inventur und dem Bilanzstichtag ereignet haben, können die exakten Bestände am Schluss des Geschäftsjahres durch mengen- und wertmäßige Fortschreibung oder Rückrechnung relativ einfach ermittelt werden. 6 Punkte Vor- oder nachverlegte Stichtagsinventur (1 Punkt) Bei einer vor- oder nachverlegten Stichtagsinventur können die Bestände zu einem Zeitpunkt innerhalb einer größeren Zeitspanne von bis zu 3 Monaten vor oder 2 Monaten nach dem Schluss des Geschäftsjahres ordnungsgemäß nach Art, Menge und Wert aufgenommen werden. Voraussetzung hierfür ist allerdings, dass durch eine den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entsprechende, geeignete Form der Fortschreibung oder Rückrechnung der Wert per Abschlussstichtag ermittelt werden kann. Permanente Inventur (1 Punkt) Bei der sog. permanenten Inventur kann auf eine körperliche Bestandsaufnahme bestimmter Vermögenswerte für den Schluss des Geschäftsjahres dann verzichtet werden, wenn durch andere geeignete und GoB-gerechte Verfahren sichergestellt ist, dass ihr Bestand auch ohne diese körperliche Bestandsaufnahme festgestellt werden kann. Davon ist zum Beispiel dann auszugehen, wenn im Rahmen einer umfangreichen Lagerbestandsverwaltung sämtliche verbrauchsbedingten Bestandsminderungen von Materialien kontinuierlich durch Materialentnahmescheine erfasst werden. Dann könnte eine körperliche Bestandskontrolle an einem beliebigen Tag im Laufe des Geschäftsjahres vorgenommen werden. Von den drei zu nennenden Verfahren (max. 3 Punkte) ist eines genauer zu beschreiben. Für eine angemessene Beschreibung sind bis zu 7 Punkte zu vergeben. 1.3 vgl. SB 1, S. 30 ff. a) Bilanzverlängerung 8 Punkte b) Bilanzverkürzung c) Passivtausch d) Aktivtausch Je korrekter Antwort 2 Punkte. BP-BRE-P ggmbh Seite 2 von 5
9 Korrekturrichtlinie Lösung 2 Jahresabschluss 37 Punkte 2.1 vgl. SB 3, S. 28 f. Größenmerkmale von Kapitalgesellschaften: 7 Punkte - Bilanzsumme - Umsatzerlöse - Durchschnittliche Arbeitnehmerzahl (Je korrekter Nennung 1 Punkt, maximal 3 Punkte) Für die Zuordnung zu einer der Größenkategorien gilt, dass mindestens zwei der aufgeführten drei Merkmale in zwei aufeinanderfolgenden Jahren erfüllt sein müssen. (4 Punkte) 2.2 vgl. SB 3, S. 35 f. Beim formellen Bilanzansatz geht es um die Bilanzierung dem Grund nach, d. h., es ist zu klären, ob ein Posten aufgrund eines Bilanzierungsgebots oder aufgrund eines Wahlrechts überhaupt in der Bilanz ausgewiesen wird oder ob der Ansatz verboten ist. (5 Punkte) Beim materiellen Bilanzansatz geht es um die Bilanzierung der Höhe nach, d. h., nach der Entscheidung, dass ein Posten in der Bilanz ausgewiesen wird, ist im nächsten Schritt zu klären, mit welchem Wert dies geschieht. Es sind Bewertungsvorschriften einzuhalten, z. B. bei der Wahl bestimmter Bewertungsmethoden oder in Erfüllung des kaufmännischen Vorsichtsprinzips. (5 Punkte) 2.3 vgl. SB 2, S. 52 f. und SB 3, S. 20 ff. Rücklagen sind Teil des Eigenkapitals. Sie werden aufgrund von gesetzlichen Vorschriften, Satzungsbestimmungen oder Gesellschafterbeschluss gebildet und entstehen entweder durch Nichtausschüttung von Gewinnen oder durch Zuzahlungen der Gesellschafter von außen. (5 Punkte) Rückstellungen dagegen zählen zu den Verbindlichkeiten, also zum Fremdkapital eines Unternehmens und sind dadurch gekennzeichnet, dass zum Bilanzstichtag noch ungewiss ist, in welcher Höhe und zu welchem Zeitpunkt die Verbindlichkeit fällig wird. Die Bildung von Rücklagen führt zu gewinnmindernden Aufwendungen und ist gesetzlich reglementiert. (5 Punkte) 2.4 vgl. SB 3, S. 41 f. Dieser Sachverhalt ist zu berücksichtigen (die Forderung ist also entsprechend abzuschreiben), da er vor dem Abschlussstichtag eingetreten ist, aber erst jetzt bekannt geworden ist (wertaufhellende Tatsache). 2.5 vgl. SB 2, S. 37 Voraussetzungen für die Anwendung einer leistungsabhängigen Abschreibung: Das Gesamtleistungspotenzial ist bekannt. (2 Punkte) Die verbrauchten Anteile dieses Leistungspotenzials sind messbar. (2 Punkte) 6 Punkte 4 Punkte BP-BRE-P ggmbh Seite 3 von 5
10 Korrekturrichtlinie Lösung 3 Kostenarten- und Kostenstellenrechnung 15 Punkte vgl. SB 4, S. 16 ff. Die Kosten eines Unternehmens lassen sich z. B. wie folgt systematisieren: 15 Punkte 1. nach Art der verbrauchten Produktionsfaktoren 2. nach Art der betrieblichen Funktionsbereiche 3. nach Art der Herkunft der Kosten 4. nach Art der Verrechnung 5. nach Verhalten bei Beschäftigungsschwankungen zu 1. Hier werden die Kosten nach den entsprechenden Produktionsfaktoren gegliedert. So kann hier z. B. in Personal-, Kapital-, Material-, Betriebsmittel-, oder Dienstleistungskosten unterteilt werden. Eine derartige Einteilung ist in der Kostenartenrechnung üblich. zu 2. Hier werden die Gesamtkosten nach den jeweiligen betrieblichen Funktionsbereichen gegliedert. Typischerweise erhält man z. B. folgende Einteilung: Material-, Fertigungs-, Verwaltungs- und Vertriebskosten. Diese funktionsbezogene Kostengliederung wird in der traditionellen Kostenstellenrechnung angewendet. zu 3. Bei diesem Kriterium wird in primäre und sekundäre Kosten gegliedert. Primärkosten fallen beim Verbrauch von Gütern oder Dienstleistungen an, die von außerhalb der Unternehmung bezogen werden. Beispiele sind Gehälter und Löhne, Kosten für Büromaterial. Sekundärkosten dagegen entstehen beim Verzehr innerbetrieblicher Leistungen. Beispiele sind Eigenreparaturen und Instandhaltungen, Kosten für die Selbsterzeugung von Strom. In der Kostenartenrechnung werden nur die primären Kosten erfasst. Die sekundären Kosten finden sich erst in der Kostenstellenrechnung. zu 4. In dieser Kostenkategorie werden Einzel- und Gemeinkosten unterschieden. Einzelkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen Leistungseinheit unmittelbar zurechnen lassen. Beispiele sind Implantatkosten im Krankenhaus, Akkordlöhne. Gemeinkosten sind alle Kosten, die sich der einzelnen Leistungseinheit nicht unmittelbar, sondern nur mittelbar (z. B. durch Verrechnungsschlüssel) zuordnen lassen. Beispiele sind Abschreibungen, Gehälter im Verwaltungsbereich. Diese Kostenkategorie ist für die Kostenträgerstückrechnung entscheidend. zu 5. Bei dieser Gliederung werden variable und fixe Kosten unterschieden. Variable Kosten verändern sich direkt mit der Ausbringungsmenge bzw. mit der Beschäftigung. Beispiele: Verbrauch von Implantaten im Krankenhaus, Stahlblechverbrauch in der Automobilindustrie. Fixe Kosten dagegen fallen beschäftigungsneutral an, d. h., sie entstehen auch dann, wenn nicht produziert wird und die Anlagen und Maschinen stillstehen. Beispiele: Mieten für Geschäftsräume, lineare Abschreibungen. Diese Kostenkategorie ist insbesondere in der Deckungsbeitragsrechnung von Bedeutung. Es sollen nur drei Kostenkategorien dargestellt und in die Bewertung einbezogen werden. Je Kostenkategorie max. 5 Punkte, davon 3 Punkte für eine korrekte Erläuterung, 1 Punkt für ein passendes Beispiel und 1 Punkt für die richtige Nennung des Teilbereichs der Kostenrechnung. BP-BRE-P ggmbh Seite 4 von 5
11 Korrekturrichtlinie Lösung 4 Kostenträger- und Deckungsbeitragsrechnung 24 Punkte 4.1 vgl. SB 5, S. 34 f. Da genügend Lehrer zur Verfügung stehen und die Kapazitätsgrenze also noch nicht erreicht ist, kann zur Bestimmung des wirtschaftlich sinnvollen Leistungsprogrammes der absolute Deckungsbeitrag (DB = Umsatzerlös je Einheit variable Kosten je Einheit) herangezogen werden. (3 Punkte) 12 Punkte Grundsätzlich ist es hierbei sinnvoll, alle Yoga-Formen mit positivem DB in der maximal möglichen Menge anzubieten, da diese Leistungen dann zur Fixkostendeckung beitragen. Yoga-Einheiten mit negativem DB sind dagegen zu eliminieren. Somit ist es wirtschaftlich sinnvoll, alle Yoga-Formen außer dem Marma Yoga anzubieten. (3 Punkte) Damit ergibt sich als optimales Produktionsprogramm mit entsprechendem DB pro Woche (6 Punkte): Yoga-Form max. Anzahl pro Woche Umsatzerlös je Einheit in Var. Kosten je Einheit in DB je Einheit in DB gesamt pro Woche in Hatha Yoga ,00 22,50 7,50 750,00 Bikram Yoga ,00 40,00 4,00 480,00 Kriya Yoga ,00 16,00 2,00 400,00 Yogilates ,00 60,00 9, ,00 Summe: 2.980,00 Für den korrekten DB je Einheit und den gesamten DB pro Woche je Yoga-Form jeweils 0,5 Punkte, für das richtige Gesamtergebnis 2 Punkte. Somit ergibt sich für diese Tabellenwerte eine Maximalpunktzahl von 6 Punkten. 4.2 vgl. SB 5, S. 34 ff. Durch die begrenzt zur Verfügung stehende Stundenzahl (2 Lehrer mit zusammen 60 Stunden in der Woche) existiert ein Kapazitätsengpass. (1 Punkt) 12 Punkte Hier ist nun der relative Deckungsbeitrag zur Produktionsplanung als Entscheidungskriterium heranzuziehen. Es werden die Leistungen bevorzugt angeboten, die je Leistungseinheit des knappen Engpassfaktors, also hier der Arbeitszeit, den höchsten Deckungsbeitrag erbringen (relativer DB = absoluter DB / Minute). (3 Punkte) Relative Deckungsbeiträge (= DB pro Minute): Yoga-Form Dauer einer Einheit in Min. max. Anzahl pro Woche Abs. DB je Einheit in DB pro Min. in Hatha Yoga ,50 0,50 Bikram Yoga ,00 0,20 Kriya Yoga ,00 0,20 Yogilates ,00 0,30 Je rechnerisch korrektem relativen Deckungsbeitrag 0,5 Punkte (somit maximal 2 Punkte). Für eine verfügbare wöchentliche Kapazität von Minuten (= 60 Std. x 60 Min./Std.) ergibt sich somit folgendes Leistungsprogramm: 100 Einheiten Hatha Yoga (benötigt Minuten; Restkapazität: Minuten), 70 Einheiten Yogilates (benötigt Minuten; Restkapazität: 0 Minuten). (6 Punkte) Anmerkung: Folgefehler aus Aufgabe 4.1, z. B. ein falsch berechneter absoluter DB, sollen bei ansonsten korrekter Bearbeitung der Aufgabe nicht negativ ins Gewicht fallen. BP-BRE-P ggmbh Seite 5 von 5
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