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- Hinrich Förstner
- vor 8 Jahren
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2 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Ein Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte, wozu? Erfolgreich arbeiten mit diesem Ratgeber Abkürzungen Einkommensteuererklärung: Was ist das? So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem...17 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Versorgungsbezügen...21 Die Ermittlung der Einkünfte bei einer Nebentätigkeit...75 Schnellübersicht
3 Schnellübersicht 5 6 Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.. 87 Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Ermittlung der Einkünfte 7 aus Renten Spekulationsgewinne Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen. 157 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Musterfall Horst Tausendsassa Tipps und Informationen Findex...213
4 Einkommensteuererklärung: Was ist das? 1 Die Pflichtveranlagung...12 Die Antragsveranlagung...15 Welches Finanzamt ist zuständig?...16
5 So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem 2 Die verschiedenen Einkunftsarten Die Summe der Einkünfte...19
6 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Versorgungsbezügen 3 Grundsätze...22 Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte...28 Dienstfahrten und Dienstreisen Doppelte Haushaltsführung...44 Einsatzwechseltätigkeit...53 Fahrtätigkeit...56 Arbeitsmittel...58 Arbeitszimmer...59 Berufskleidung...60 Beiträge zu Berufsverbänden...61 Telefonkosten...61 Bewerbungskosten...62 Unfallkosten...63 Schadensersatz Verfahrens- und Prozesskosten Umzugskosten...64 Versicherungen Kontoführungsgebühr Fortbildung...69 Ehrenamt...71 Erwerbsbedingte Kinderbetreuungskosten 73
7 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Grundsätze Wie bereits mehrfach dargelegt, beziehen pensionierte Beamte sogenannte Versorgungsbezüge, welche den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit zuzuordnen sind. Ausgangspunkt für die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ist der Bruttolohn eines Kalenderjahres. Diesen Betrag entnehmen Sie Ihrer Lohnsteuerbescheinigung, welche Ihnen von der Besoldungsstelle zu Beginn eines Jahres für das vorangegangene Jahr zur Verfügung gestellt wird. Sollten Sie erst im Laufe des betreffenden Kalenderjahres pensioniert worden sein, so enthält die bescheinigte Bruttolohnsumme laufende Dienstbezüge und Versorgungsbezüge. Die in der Bruttolohnsumme enthaltenen Versorgungsbezüge werden jedoch auf der Lohnsteuerbescheinigung nochmals gesondert ausgewiesen, was für die Berechnung des Versorgungsfreibetrages wichtig ist, auf den nachfolgend eingegangen wird. Auch wird auf der Lohnsteuerkarte die Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag bescheinigt. Können bei Arbeitnehmern keine höheren Werbungskosten als der Pauschbetrag in Höhe von 920, EUR nachgewiesen werden, so ergeben sich die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit durch die Berechnung Bruttolohn./. 920, EUR. Bei Empfängern von Versorgungsbezügen ist als Besonderheit zur Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit der Versorgungsfreibetrag sowie der geminderte Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 102, EUR zu berücksichtigen. Der Versorgungsfreibetrag beträgt für Versorgungsbezüge, welche bis einschließlich 2005 erstmals gezahlt werden, 40 % der Versorgungsbezüge, höchstens jedoch 3 000, EUR. Daneben wird ein Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in Höhe von 900, EUR gewährt. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag ist jeweils zuzüglich voraussichtlicher Sonderzahlungen im Kalenderjahr, auf die zu diesem Zeitpunkt ein Rechtsanspruch besteht: bei Versorgungsbeginn vor 2005 das Zwölffache des Versorgungsbezugs für Januar 2005 bei Versorgungsbeginn ab 2005 das Zwölffache des Versorgungsbezugs für den ersten vollen Monat 22
8 Grundsätze Beispiel: Der in 2003 pensionierte Beamte Erhard Fleißig bezieht in 2006 Versorgungsbezüge in Höhe von , EUR. Im Januar 2005 betrug der Versorgungsbezug 2 100, EUR. Der Versorgungsfreibetrag beträgt somit 40 % x , EUR (= 12 x 2 100, EUR) = , EUR, maximal jedoch 3 000, EUR zuzüglich Zuschlag in Höhe von 900, EUR. Die Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit betragen daher: , EUR./ , EUR./. 900, EUR./. 102, EUR (Werbungskostenpauschbetrag) = , EUR. Im Rahmen des Systemwechsels bei der Besteuerung von Alterseinkünften hin zur sogenannten nachgelagerten Besteuerung wird der Versorgungsfreibetrag wie auch der Zuschlag bis zum Jahr 2040 sukzessive auf null abgeschmolzen. Dies hat zur Folge, dass je später der Versorgungsbezug beginnt, desto niedriger der Versorgungsfreibetrag ist und desto höher das zu versteuernde Einkommen. Die nachfolgende Tabelle zeigt auf, wie sich die Beträge entwickeln: Versorgungsfreibetrag Jahr des in % der Höchst- Versorgungs- Versorgungs- betrag beginns bezüge in EUR Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag in EUR bis , , 900, ab , , 864, , , 828, , , 792, , , 756, , , 720, , , 684, , , 648, , , 612, 23
9 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit noch: Versorgungsfreibetrag , , 576, , , 540, , , 504, , , 468, , , 432, , , 396, , , 360, , , 342, , , 324, , , 306, ,8 960, 288, ,0 900, 270, ,2 840, 252, ,4 780, 234, ,6 720, 216, ,8 660, 198, ,0 600, 180, ,2 540, 162, ,4 480, 144, ,6 420, 126, ,8 360, 108, ,0 300, 90, ,2 240, 72, ,4 180, 54, ,6 120, 36, ,8 60, 18, ,0 0, 0, Die Bemessung des Versorgungsfreibetrages nach dem Zwölffachen des Bezugs des Monats Januar bzw. des Monats des ersten Bezugs hat zur Konsequenz, dass bei steigenden Pensionen die Be- 24
10 Grundsätze messungsgrenze nicht mit steigt. Gerade bei kleineren Pensionen, bei denen die Begrenzung nicht greift, fällt somit der Versorgungsfreibetrag etwas niedriger aus. Liegen mehrere Versorgungsbezüge vor, ist für die Bemessung des insgesamt zu gewährenden Versorgungsfreibetrages der Beginn des ersten Versorgungsbezuges maßgebend. Beispiel: Frau Mausch bezieht seit 2004 eine Betriebsrente in Höhe von 2 400, EUR und ab 2010 eine weitere Betriebsrente in Höhe von 9 000, EUR. Die Berechnung erfolgt in einem ersten Schritt getrennt: 1. Betriebsrente mit Beginn 2004: 40 % x 2 400, EUR = 960, EUR 2. Betriebsrente mit Beginn 2010: 32 % x 9 000, EUR = 2 880, EUR Summe 3 840, EUR Da für den Höchstbetrag das Bezugsjahr der ersten Betriebsrente gilt, beträgt der Versorgungsfreibetrag im Beispielsfall 3 000, EUR zuzüglich Zuschlag in Höhe von 900, EUR. Bei Hinterbliebenenbezügen, welche einem Versorgungsbezug folgen, ist der Versorgungsbeginn des Verstorbenen maßgeblich. Dies gilt auch dann, wenn sich die Hinterbliebenenbezüge nicht nahtlos an den Versorgungsbezug des Verstorbenen anschließen. Der auf die Dauer des Versorgungsbezuges nach den beschriebenen Regelungen festgeschriebene Versorgungsfreibetrag zuzüglich Zuschlag wird grundsätzlich nicht verändert. Dies bedeutet, dass regelmäßige Anpassungen der Versorgungsbezüge keine Auswirkungen auf den Freibetrag haben. Er wird nur dann neu berechnet, wenn sich die Versorgungsbezüge wegen Anwendung von Anrechnungs-, Ruhens-, Erhöhungs- oder Kürzungsregelungen erhöhen oder vermindern. In diesen Fällen ist die Bemessungsgrundlage wie zu Beginn der Versorgung neu zu berechnen. 25
11 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit Beispiel: Frau Adams bezieht seit 2004 eine Hinterbliebenenversorgung ihres verstorbenen Ehemannes, der Beamter und seit 1992 pensioniert war. Die Hinterbliebenenversorgung beträgt 500, EUR monatlich, ein Anspruch auf Sonderzahlungen besteht nicht. Die Berechnung des Versorgungsfreibetrages für das Jahr 2005 und die folgenden Jahre ergibt: 40 % x 6 000, EUR (= 12 x 500, EUR) = 2 400, EUR zzgl. Zuschlag in Höhe von 900, EUR Ab Juni 2009 erhöht sich der Versorgungsbezug auf 700, EUR monatlich. Die Berechnung des Versorgungsfreibetrages für das Jahr 2009 und die folgenden Jahre ergibt: 40 % x 8 400, EUR (= 12 x 700, EUR) = 3 360, EUR, höchstens 3 000, EUR, zzgl. Zuschlag in Höhe von 900, EUR Sind die Werbungskosten bei Arbeitnehmern höher als 920, EUR und bei Versorgungsempfängern höher als 102, EUR, so sind die gesamten, und nicht nur die den Betrag von 920, EUR/102, EUR übersteigenden, Werbungskosten nachzuweisen. Checkliste Werbungskosten: Das Einkommensteuergesetz definiert Werbungskosten als Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen, in Ihrem Fall des Arbeitslohnes oder der Versorgungsbezüge. Werbungskosten liegen folglich dann vor, wenn Kosten entstanden sind, welche objektiv mit der Erzielung der entsprechenden Einnahmen in Zusammenhang stehen und subjektiv geeignet sind, die Einnahmenerzielung zu fördern. Ob die Aufwendungen tatsächlich den gewünschten Erfolg herbeigeführt haben, ist unerheblich. Zu beachten ist bei Versorgungsempfängern, dass diese nur selten Werbungskosten haben, welche über den Pauschbetrag hinausgehen. Prüfen Sie dennoch anhand der nachfolgenden Ausführungen genau, ob höhere Werbungskosten, z. B. für Fahrten zur Besoldungsstelle zur Klärung von Abrechnungsmodalitäten, angesetzt werden können. 26
12 Die Ermittlung der Einkünfte bei einer Nebentätigkeit 4 Die nichtselbständige Nebentätigkeit...76 Die selbständige Nebentätigkeit...79 Exkurs: Umsatzsteuer... 83
13 Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung 5 Werbungskosten Fallbeispiel...91
14 Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen 6 Schema zur Ermittlung der Einkünfte.. 96 Der Sparerfreibetrag...97
15 Die Ermittlung der Einkünfte aus Renten 7 Wer ist von der Neuregelung betroffen? Besteuerung von Rentennachzahlungen Wie werden Folgerenten besteuert? Wie werden die sonstigen Renten besteuert? Wohnsitz im Ausland Was Sie als Rentner noch wissen sollten...111
16 Spekulationsgewinne 8 Verkauf von Grundstücken...114
17 Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte 9 Altersentlastungsbetrag Entlastungsbetrag für Alleinerziehende Freibetrag für Land- und Forstwirte
18 Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen 10 Sonderausgaben Unterhaltsleistungen Renten und dauernde Lasten Vorsorgeaufwendungen Kinderbetreuungskosten für Kleinkinder Gezahlte Kirchensteuer Steuerberatungskosten Kosten der eigenen Berufsausbildung. 140 Kinderbetreuungskosten bei Ausbildung/Behinderung Schulgeld Einzahlungen auf begünstigte Altersvorsorgeverträge (Riester-Rente) 144 Begünstigte Spenden Mitgliedsbeiträge und Spenden an politische Parteien Verlustrücktrag und Verlustvortrag Außergewöhnliche Belastungen...151
19 Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen 11 Freibeträge für Kinder Härteausgleich Steuerermäßigungen...160
20 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Schritt Schritt Schritt...167
21 Die Erstellung der Einkommensteuererklärung 1. Schritt Die Erstellung der Einkommensteuererklärung beinhaltet drei wesentliche Aufgaben: die Zusammenstellung aller für die Erklärung relevanten Sachverhalte das Ausfüllen der Formulare die ordnungsgemäße Belegung der gemachten Angaben Wie Sie die einzelnen steuerrelevanten Sachverhalte zusammenstellen, ergibt sich aus den bisherigen Ausführungen. Prüfen Sie Schritt für Schritt ab, was auf Sie zutrifft, und stellen Sie die hierfür erforderlichen Informationen zusammen. Am besten ist es, wenn Sie bereits unterjährig damit beginnen. Das kann die Arbeit wesentlich erleichtern. 2. Schritt In einem nächsten Schritt müssen Sie die Formulare ausfüllen, was je nach Umfang der Erklärung recht anstrengend sein kann. Letztendlich sind es bei der Vielzahl der möglichen Angaben jedoch meistens nur wenige, die auf Sie zutreffen. Im unten dargestellten Beispielsfall können Sie sehen, wie eine relativ umfangreiche Steuererklärung aussieht und was in einem solchen Fall auszufüllen ist. Beachten Sie, dass alle in die Formulare einzutragenden Beträge auf volle Euro nach oben aufgerundet werden. Sollte der Platz in einem Feld für Ihre Angaben nicht ausreichen, arbeiten Sie mit Anlagen und verweisen auf diese. Praxis-Tipp: Den Formularen ist eine Anleitung beigefügt, wie diese auszufüllen sind. Diese Anleitung ist eine hervorragende Hilfe und sollte unbedingt genutzt werden. Achten Sie bitte darauf, eine Zweitausfertigung der Einkommensteuererklärung zu Ihren Unterlagen zu nehmen. Dies erleichtert die Kontrolle des Steuerbescheides und dient im nächsten Jahr als Ausfüllhilfe für die dann zu erstellende Erklärung
22 3. Schritt 3. Schritt Der dritte Schritt besteht darin, alle Angaben ordnungsgemäß zu belegen. Wichtige Belege sind Abordnungsverfügungen, Dienstreiseanordnungen, Dienstreiseabrechnungen, Bestätigungen des Arbeitgebers, Quittungen, Rechnungen, Bankbelege, Spendenbescheinigungen etc. Sollte es der Fall sein, dass bestimmte Sachverhalte nur durch sogenannte Eigenbelege dokumentiert werden können, sind diese mit einzureichen. Achten Sie darauf, dass alles übersichtlich und systematisch sortiert ist. Nachdem die Erklärung fertiggestellt ist, können Sie diese beim Finanzamt einreichen. Vergessen Sie nicht, die Erklärung zu unterschreiben, da ansonsten eine Bearbeitung nicht möglich ist. Es ist ratsam, die Steuererklärung möglichst früh im neuen Jahr beim Finanzamt einzureichen. In aller Regel kommt es dann zu einer schnellen Bearbeitung, und Sie haben einen eventuellen Erstattungsbetrag früh auf Ihrem Konto. Falls es zusätzlichen Erläuterungsbedarf gibt, ist es häufig sinnvoll, die Einreichung persönlich vorzunehmen und die Erklärung mit dem Sachbearbeiter durchzusprechen. Gerade die berufsspezifischen Themen sind vielfach erläuterungsbedürftig und dem Sachbearbeiter womöglich nicht so geläufig. Durch die persönliche Vorsprache reduziert sich die Wahrscheinlichkeit von Rückfragen und führt ebenfalls zu einer schnelleren Bearbeitung
23
24 Musterfall Horst Tausendsassa 13 Die Formulare zur Steuererklärung richtig ausfüllen Berechnungen...192
25 Findex Abschreibung 38, 43, 89, 90 Abwesenheit 38 Alterseinkünftegesetz 7, 102, 127 Altersentlastungsbetrag 19, 119 Altersübergangsgeld 204 Altersvorsorge 144 Anschaffungskosten 43 Antragsveranlagung 12, 15 Arbeit, nichtselbständige 18 Arbeit, selbständige 18 Arbeitslosengeld 14, 204 Arbeitslosenhilfe 204 Arbeitsmittel 15, 58 Arbeitsstätte, regelmäßige 53 Arbeitszimmer 58, 59 Aufwendungen, Garage 38 Ausbildung 141 Ausbildungsbedarf 19 Ausbildungsfreibetrag 14 Ausbildungskosten 69 Ausland 16, 40, 110 Auslandsreisen 40 Auslandsumzug 67 Beamtenpension 126 Behindertenausweis 155 Behindertenpauschbetrag 14, 154 Behinderung 141 Beiträge 61 Belastung, zumutbare 151 Belastungen, außergewöhnliche 19, 151 Belege 167 Berufsausbildung 140, 159 Berufsausbildungskosten 69, 125, 140 Berufsfortbildungskosten 69 Berufskleidung 60 Berufsverbände 61 Beschäftigung 154 Beschäftigung, geringfügige 76 Beschäftigungsort 47 Besorgungsfahrt 37 Besprechungen 37 Besteuerung, nachgelagerte 23, 102, 110 Betreuungsbedarf 19 Betriebsausgaben 80 Bewerbungskosten 62 Bücherregal 58 Büromaterial 58 Dienstfahrt 37 Dienstreise 37 Disziplinarverfahren 63
26 Findex Dividenden 99 Doppelbesteuerungsabkommen 111 Dreimonatsfrist 39 Ehrenamt 71 Eigentumswohnung 93 Einfamilienhaus 93 Einkommen, zu versteuerndes 19 Einkünfte aus Vermietung 93 Einkünfte aus Verpachtung 93 Einkünfte, sonstige 18, 19 Einkunftsarten 18 Einliegerwohnung 91 Einnahmen-Überschussrechnung 80 Einsatzwechseltätigkeit 53 Entfernungspauschale 53 Entlastungsbetrag 119 Erhaltungsaufwand 88, 93 Erklärungspflicht 13 Ertragsanteil 108 Erziehungsbedarf 19 Existenzminimum 158 Fachliteratur 58 Fahrtätigkeit 56 Fahrten 28 Fahrtenbuch 42 Fahrtkosten 15, 48, 70 Familienheimfahrt 49, 52 Familienwohnort 46 Finanzierungskosten 88 Flugreisen 41 Folgerenten 107 Formulare 166 Forstwirtschaft 18 Fortbildungskosten 69, 140 Freibetrag 14, 19 Freistellungsaufträge 98 Gebrauchtwagen 43 Genussrechte 96 Gewerbebetrieb 18 Gewinn 79 Gewinnanteile 96 Gewinnermittlungsvorschriften 80 Grundtabelle 19 Haftpflichtversicherungsprämien 38 Handwerkerleistungen 163 Härteausgleich 158, 160 Haushalt 154 Haushaltsfreibetrag 119 Haushaltsführung, doppelte 44, 45, 47, 65 Haushaltsnahe Beschäftigungen 161 Haushaltsnahe Dienstleistungen 161 Heimfahrten 39 Heimfreibetrag 154 Heirat 202 Hinterbliebenenpauschbetrag 156 Inland 40 Insolvenzgeld 14, 204 Instandhaltung 60 Jahresbescheinigung 98 Jahresfahrleistung 42 Kapitalforderungen 96 Kapitallebensversicherungen
27 Findex Kapitalvermögen 18 Kilometersatz 37 Kinder 158 Kinderbetreuungskosten 137, 141 Kinderfreibetrag 158 Kindergeld 145 Kinderzulage 145 Kirchensteuer 125, 138 Kontoführungsgebühren 69 Kostenpauschale 37 Kraftfahrzeugsteuern 38 Krankengeld 14, 204 Kurzarbeitergeld 14, 204 Landwirtschaft 18 Lasten, dauernde 125 Leasingkosten 42 Lebensgemeinschaft, nichteheliche 46 Lebensinteressen, Ort der 46 Lebensversicherungen 96 Lerngemeinschaften 37 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 200 Lohnsteuerkarte 78, 199 Makler 51 Maklerkosten 66 Meldeverfahren 111 Mietaufwendungen 66 Mindesteigenbetrag 145 Mitgliedsbeiträge 150 Mutterschaftsgeld 14, 204 Nebenkosten 51 Nebentätigkeit 78 Nebentätigkeit, nichtselbständige 76 Nebentätigkeit, selbständige 79 Nichtveranlagungs-Bescheinigung 13 Nutzungsdauer 43 Pauschbetrag 15, 18, 155 Pauschbeträge PC 58 Pflegepauschbetrag 156 Pflichtveranlagung 12 Progressionsvorbehalt 14, 203 Promotion 70 Prozess 63 Prozesskosten 63 Rechnung 83 Reinigung 60 Reisekosten 39, 204 Renten 103, 125, 126 Renten, sonstige 108 Rentenbesteuerung 102, 106 Rentenbezugsmitteilung 111 Rentenfreibetrag 104 Rentennachzahlungen 106 Reparaturkosten 38 Riester-Rente 144 Rürup-Rente 103, 108 Schadensersatz 63 Scheidung 15 Schreibtisch 58 Schulgeld 125, 143 Sockelbetrag 147 Solidaritätszuschlag 98 Sonderausgabe 15, 19, 124, 150 Sonderausgabenabzug 148 Sparerfreibetrag 97 Spekulationsgewinn 114 Spenden 124,
28 Findex Splittingtabelle 19 Steuerberatungskosten 139 Steuerermäßigungen 19, 160 steuerfrei 203 Steuerhinterziehung 112, 207 Steuerklassenwahl 198 Teilarbeitslosengeld 204 Telefon 61 Telefonat 49 Telefonkosten 61 Termine 16 Tilgungsvereinbarung 92 Tod 15 Trennungsgeld 204 Übergangsgeld 204 Übernachtungsaufwendungen 50 Übernachtungskosten 40, 48 Übungsleitertätigkeit 81 Umsatzsteuer 83 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 84 Umsatzsteuer-Voranmeldung 84 Umschulungsmaßnahme 141 Umzugskosten 48, 64, 67, 204 Umzugskostenvergütung 68 Unfallkosten 63 Unfallversicherung 69 Unterhalt 125 Unterhaltsleistungen 125 Veranlagung, besondere 203 Veranlagung, getrennte 203 Verfahrenskosten 63 Verletztengeld 14, 204 Verlustrücktrag 150 Verlustvortrag 150 Vermietung 18, 88 Verpachtung 18 Verpflegungsmehraufwendungen 38, 48, 70 Verpflegungspauschale 40, 49 Versicherungen 68 Versicherungsmakler 81 Versorgungsbezüge 12, 19, 22 Versorgungsfreibetrag 22, 119 Verwalterkosten 89 Vorauszahlungen 19, 201 Vorsorgeaufwendungen 130 Vorsorgepauschale 127 Vorstellungstermine 37 Vorwegabzug 130 Weiterbildungen 37 Werbungskosten 15, 18, 26, 79, 88, 91 Werbungskostenpauschbetrag 22 Wertpapiere 96 Winterausfallgeld 204 Wohnsitz 16, 44 Zinsabschlag 98 Zinsen 96 Zulagen 148 Zusammenveranlagung 203 Zweitwohnsitz 51 Zweitwohnung 47, 50, 51, 67 Zwischenheimfahrten
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