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1 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Ein Steuerratgeber für Lehrer, wozu?... 7 Erfolgreich arbeiten mit diesem Ratgeber Abkürzungen Einkommensteuererklärung: Was ist das? So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem...17 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit...21 Die Ermittlung der Einkünfte bei einer Nebentätigkeit...67 Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung...79 Schnellübersicht

2 Schnellübersicht Die Ermittlung der Einkünfte 6 aus Kapitalvermögen Spekulationsgewinne Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Musterfall Oberstudienrat Eifrig Tipps und Informationen Findex

3 Einkommensteuererklärung: Was ist das? Noch immer ist neben Einkommensteuererklärung der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich im Umlauf, obwohl diese formale Trennung seit Jahren nicht mehr besteht. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. Lohnsteuer ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Da Sie als Lehrer aus dem Dienstverhältnis als Arbeitnehmer Bruttoarbeitslohn beziehen, wird entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer einbehalten und durch die Auszahlungsstelle an das Finanzamt abgeführt. Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das zu versteuernde Einkommen zu Grunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist. Zu versteuerndes Einkommen meint dabei die Größe, auf welche die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus der sich dann die tatsächliche Steuer errechnet. Dies bedeutet, dass vom Jahresbruttoarbeitslohn Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen sind, um zum zu versteuernden Einkommen zu gelangen. Beziehen Sie neben den Einkünften aus Ihrer Tätigkeit als Lehrer noch weitere Einkünfte, z. B. aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen oder aus der Vermietung einer Immobilie, so sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens zu berücksichtigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen Pflichtveranlagung und der so genannten Antragsveranlagung, welche freiwillig ist, unterschieden. 12

4 Die Pflichtveranlagung Die Pflichtveranlagung Aus dem Begriff wird deutlich, dass hier eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht. Als Lehrer sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn Einkünfte (das ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen, falls diese 410, EUR im Jahr übersteigen. Andere Einkünfte ergeben sich beispielsweise aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit, oder die Summe der Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld etc., mehr als 410, EUR im Jahr betragen, oder von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezogen wurde, also auf eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI gearbeitet wurde, oder der Steuerpflichtige, wie dies bei beamteten Lehrern der Fall ist, nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegt und die Lohnsteuer im betreffenden Jahr oder einem Teil des Jahres nach den Steuerklassen I bis IV zu erheben war, oder beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer für das betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, oder auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, oder Kinderfreibeträge übertragen wurden, oder beide Elternteile beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird, oder 13

5 Einkommensteuererklärung: Was ist das? Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, wie beispielsweise Entlassungsentschädigungen, ermittelt wurde, oder wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat. Ebenfalls verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind Sie dann, wenn Sie unabhängig vom Vorliegen eines oder mehrer der genannten Voraussetzungen vom Finanzamt hierzu aufgefordert werden. Die Antragsveranlagung Liegen keine der oben genannten Voraussetzungen vor, so wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn dies beantragt wird. Der Antrag erfolgt mittels Einreichung der Steuererklärung. Dies hat spätestens bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres zu erfolgen. Wer also eine Antragsveranlagung für das Jahr 2005 durchführen möchte, muss die Einkommensteuererklärung bis spätestens Ende 2007 abgegeben haben. Erfolgt die Abgabe später, ist eine Veranlagung grundsätzlich nicht mehr möglich. Sinnvoll ist die Antragsveranlagung immer dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben etc. höher sind als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge. Sind also beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von 920, EUR, so ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, ist es erforderlich, das zu versteuernde Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer zu berechnen. 14

6 Welches Finanzamt ist zuständig? Praxis-Tipp: Wichtige Termine zur Einkommensteuererklärung Die folgenden Termine sollten Sie beachten: 31. Januar Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn der Freibetrag ab dem 1. Januar des laufenden Jahres Berücksichtigung finden soll. 31. Mai Bis zu diesem Termin muss bei einer Pflichtveranlagung die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist kann auf Antrag bis zum 30. September verlängert werden. Wer von einem Steuerberater betreut wird, kann sich die Frist grundsätzlich bis zum 28. Februar des Folgejahres verlängern lassen. 30. November Dies ist der letzte Termin für den Antrag auf Änderung oder Ergänzung von Lohnsteuerkarten für das laufende Jahr Welches Finanzamt ist zuständig? Für die Besteuerung ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk der Lehrer seinen Wohnsitz hat (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz eines verheirateten Lehrers, der von seinem Ehegatten nicht dauernd getrennt lebt, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. 15

7 Einkommensteuererklärung: Was ist das? Sind Sie ins Ausland versetzt, so ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die zahlende öffentliche Kasse befindet, die für Ihre Besoldung zuständig ist. 16

8 Findex Abschreibung 30, 36, 81, 82 Abwesenheit 30 Alterseinkünftegesetz 107 Altersentlastungsbetrag 19, 99 Altersübergangsgeld 191 Altersvorsorge 120 Anschaffungskosten 36 Antragsveranlagung 12, 14 Arbeit, nichtselbstständige 18 Arbeit, selbstständige 18 Arbeitslosengeld 13, 191 Arbeitslosengeld II 191 Arbeitsmittel 14, 49 Arbeitsstätte 24 Arbeitszimmer 49, 50, 52 Aufwendungen, Garage 30 Ausbildungsbedarf 19 Ausbildungsfreibetrag 13 Ausbildungskosten 63 Ausland 33 Auslandsreisen 33 Auslandsumzug 62 Beamtenpension 106 Behinderte 27 Behindertenausweis 133 Behindertenpauschbetrag 13, 27, 132 Beiträge 54 Belastung, zumutbare 128 Belastungen, außergewöhnliche 19, 128 Belege 143 Berufsausbildung 118, 139 Berufsausbildungskosten 63, 105, 118 Berufsfortbildungskosten 63 Berufskleidung 53 Berufsverbände 54 Beschäftigung 131 Beschäftigung, geringfügige 68 Beschäftigungsort 39 Besorgungsfahrt 29 Besprechungen 29 Betreuungsbedarf 19 Betriebsausgaben 73 Bewerbungskosten 55 Bruttolohn 22 Bücherregal 49 Büromaterial 49 Dienstfahrt 29 Dienstreise 29 Disziplinarverfahren 58 Dividenden 91 Dreimonatsfrist 31 Ehrenamt 65 Eigenheimzulage 192

9 Findex Eigentumswohnung 85 Einfamilienhaus 85 Einkommen, zu versteuerndes 19 Einkünfte aus Vermietung 85 Einkünfte aus Verpachtung 85 Einkünfte, sonstige 18 Einkunftsarten 18 Einliegerwohnung 84 Einnahmen-Überschussrechnung 72 Einsatzwechseltätigkeit 46 Einzelnachweis 27 Entfernungspauschale 23, 24, 25, 28, 41 Entlastungsbetrag 100 Erhaltungsaufwand 80, 85 Erziehungsbedarf 19 Existenzminimum 138 Fachliteratur 49 Fahrgemeinschaft 26 Fahrten 23 Fahrtenbuch 35 Fahrtkosten 14, 40, 65 Familienheimfahrt 41, 42, 45 Familienwohnort 39 Finanzierungskosten 80 Flugreisen 34 Flugstrecken 25 Formulare 142 Forstwirtschaft 18 Fortbildungskosten 63, 118 Freibetrag 13, 19 Freistellungsaufträge 91 Gebrauchtwagen 36 Genussrechte 88 Gewerbebetrieb 18 Gewinn 72 Gewinnanteile 88 Gewinnermittlungsvorschriften 72 Grad der Behinderung 27 Grundtabelle 19 Haftpflichtversicherungsprämien 30 Härteausgleich 138, 140 Haushalt 131 Haushaltsfreibetrag 100 Haushaltsführung, doppelte 37, 38, 40, 59 Heimfahrten 32 Heimfreibetrag 132 Heirat 189 Hinterbliebenenpauschbetrag 134 Inland 33 Insolvenzgeld 13, 191 Instandhaltung 53 Jahresbescheinigung 90 Jahresfahrleistung 35 Kapitalforderungen 88 Kapitallebensversicherungen 92 Kapitalvermögen 18 Kilometersatz 29 Kinder 138 Kinderbetreuungskosten 134 Kinderfreibetrag 138 Kindergeld 121 Kinderzulage 121 Kirchensteuer 105, 116 Kontoführungsgebühren

10 Findex Kostenpauschale 29 Kraftfahrzeugsteuern 30 Krankengeld 13, 191 Kurzarbeitergeld 13, 191 Landwirtschaft 18 Lasten, dauernde 105 Leasingkosten 35 Lebensgemeinschaft, nichteheliche 39 Lebensinteresse, Mittelpunkt des 24 Lebensinteressen, Ort der 39 Lebensversicherungen 88 Lerngemeinschaften 29 Lohnsteuerbescheinigung 22 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 187 Lohnsteuerkarte 70, 185 Makler 44 Maklerkosten 60 Mietaufwendungen 61 Mindesteigenbetrag 122 Mitfahrer 27 Mitgliedsbeiträge 127 Mutterschaftsgeld 13, 191 Nebenkosten 44 Nebentätigkeit 70 Nebentätigkeit, nichtselbstständige 68 Nebentätigkeit, selbstständige 72 Nutzungsdauer 36 Pauschbetrag 14, 18, 22, 133 Pauschbeträge PC 49 Pflegepauschbetrag 134 Pflichtveranlagung 12, 13 Progressionsvorbehalt 13, 190 Prozess 58 Prozesskosten 58 Rechnung 76 Reinigung 53 Reisekosten 31, 191 Renten 105, 106 Reparaturkosten 30 Riester-Rente 120 Sammelbeförderungen 25 Schadensersatz 57 Scheidung 14 Schreibtisch 49 Schuldzinsen 52 Schulgeld 105, 119 Sockelbetrag 124 Solidaritätszuschlag 90 Sonderausgabe 14, 19, 104, 127 Sonderausgabenabzug 124 Sparerfreibetrag 89 Spekulationsgewinn 94 Spenden 104, 105 Spenden, steuerbegünstigte 125 Splittingtabelle 19 Steuerberatungskosten 105, 117 Steuerermäßigungen 19 steuerfreie Einnahmen 190 Steuerhinterziehung 196 Steuerklassenwahl 184 Teilarbeitslosengeld 191 Telefon 54 Telefonat 42 Telefonkosten

11 Findex Termine 15 Tilgungsvereinbarung 84 Tod 14 Trennungsgeld 191 Übergangsgeld 191 Übernachtungsaufwendungen 43 Übernachtungskosten 33, 40 Übungsleitertätigkeit 73 Umsatzsteuer 75 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 77 Umsatzsteuer-Voranmeldung 77 Umschulungsmaßnahme 118 Umzugskosten 41, 58, 62, 191 Umzugskostenvergütung 59 Unfallkosten 56 Unfallversicherung 63 Unterhalt 105 Unterhaltsleistungen 105 Veranlagung, besondere 189 Veranlagung, getrennte 190 Verfahrenskosten 58 Verletztengeld 13, 191 Verlustrücktrag 128 Verlustvortrag 128 Vermietung 18, 80 Verpachtung 18 Verpflegungsmehraufwendungen 30, 40, 65 Verpflegungspauschale 32, 42, 48 Versetzungen 29 Versicherungen 62 Versicherungsmakler 74 Versorgungsfreibetrag 99 Verwalterkosten 81 Vorauszahlungen 19, 188 Vorsorgeaufwendungen 110 Vorsorgepauschale 107 Vorstellungstermine 29 Vorwegabzug 110 Weiterbildungen 29 Werbungskosten 14, 18, 22, 71, 80, 83 Wertpapiere 88 Winterausfallgeld 191 Wohnsitz 15, 37 Wohnung 24 Zinsabschlag 90 Zinsen 88 Zusammenveranlagung 189 Zweitwohnsitz 45 Zweitwohnung 39, 43, 44, 62 Zwischenheimfahrten

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