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1 Nutzen Sie das Inhaltsmenü: Die Schnellübersicht führt Sie zu Ihrem Thema. Die Kapitelüberschriften führen Sie zur Lösung. Ein Steuerratgeber für Rentner und Ruhestandsbeamte, wozu? Erfolgreich arbeiten mit diesem Ratgeber Abkürzungen Einkommensteuererklärung: Was ist das? So funktioniert das deutsche Einkommensteuersystem...17 Die Ermittlung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und aus Versorgungsbezügen...21 Die Ermittlung der Einkünfte bei einer Nebentätigkeit...71 Schnellübersicht

2 Schnellübersicht 5 6 Die Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.. 83 Die Ermittlung der Einkünfte aus Kapitalvermögen Die Ermittlung der Einkünfte 7 aus Renten Spekulationsgewinne Von der Summe der Einkünfte zum Gesamtbetrag der Einkünfte Vom Gesamtbetrag der Einkünfte zum Einkommen Vom Einkommen zum zu versteuernden Einkommen Die Erstellung der Einkommensteuererklärung Musterfall Horst Findig Tipps und Informationen Findex...205

3 Einkommensteuererklärung: Was ist das? Noch immer ist neben Einkommensteuererklärung der Begriff Lohnsteuerjahresausgleich im Umlauf, obwohl diese formale Trennung seit Jahren nicht mehr besteht. Es gibt nämlich kein eigenständiges Lohnsteuerrecht, sondern nur ein Einkommensteuerrecht. Dessen Grundlage ist das Einkommensteuergesetz mit den dazu ergangenen Verwaltungsanweisungen. Lohnsteuer ist dabei nur eine besondere Erhebungsform der Einkommensteuer. Wer als Arbeitnehmer oder als Pensionär aus dem aktiven oder ehemaligen Dienstverhältnis Bruttoarbeitslohn oder Versorgungsbezüge erhält, dem wird entsprechend der individuellen Merkmale Steuerklasse, Kinder und Konfession monatlich Lohnsteuer einbehalten und durch die Auszahlungsstelle an das Finanzamt abgeführt. Der letztendlichen Besteuerung wird allerdings das zu versteuernde Einkommen zu Grunde gelegt, welches entsprechend den Regeln des Einkommensteuergesetzes zu ermitteln ist. Zu versteuerndes Einkommen meint dabei die Größe, auf welche die Einkommensteuertabelle angewandt wird und aus der sich dann die tatsächliche Steuer errechnet. Dies bedeutet, dass vom Jahresbruttoarbeitslohn oder den Versorgungsbezügen Freibeträge, Werbungskosten, Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen abzuziehen sind, um zum zu versteuernden Einkommen zu gelangen. Beziehen Sie noch weitere Einkünfte, z. B. aus einer Nebentätigkeit, aus Kapitalvermögen, aus der Vermietung einer Immobilie oder aber als Rentner, so sind diese bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens ebenfalls zu berücksichtigen. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer wird zwischen den beiden Formen Pflichtveranlagung und der so genannten Antragsveranlagung, welche freiwillig ist, unterschieden. Die Pflichtveranlagung Aus dem Begriff wird deutlich, dass hier eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung besteht. Als Rentner sind Sie seit jeher grundsätzlich verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. Allerdings ist es in den allermeisten Fällen so, und zwar unabhän- 12

4 Die Pflichtveranlagung gig vom alten oder neuen Recht, dass es auf Grund der zu niedrigen Einkünfte zu keiner Steuerfestsetzung kam. Die Finanzämter haben dann in aller Regel auf die Erfüllung der Erklärungspflicht verzichtet. Zahlreiche Rentner waren bislang überhaupt nicht steuerlich erfasst. Darüber hinaus beantragen viele Rentner eine so genannte Nichtveranlagungs-Bescheinigung (NV-Bescheinigung). Dies ist immer dann sinnvoll, wenn die Höhe des zu versteuernden Einkommens so niedrig ist, dass keine Steuern anfallen, gleichzeitig aber Zinseinnahmen über den zustehenden Freibeträgen anfallen. In diesem Fall kann die Bank vom Abzug der Zinsabschlagsteuern absehen und es muss keine Einkommensteuererklärung eingereicht werden, nur um die Abzugsbeträge vom Finanzamt wieder erstattet zu bekommen. Beispiel: Der ledige Rentner Hans Bauer bezieht im Jahr 2006 eine Altersrente in Höhe von , EUR. Daneben hat er Zinseinnahmen in Höhe von 2 000, EUR. Da Herrn Bauer ein Sparerfreibetrag in Höhe von 1 370, EUR und ein Werbungskostenpauschbetrag in Höhe von 51, EUR bei den Einnahmen aus Kapitalvermögen zusteht, ist die Bank verpflichtet, mindestens vom übersteigenden Zinsbetrag (2 000, EUR./ , EUR./. 51, EUR = 579, EUR) Zinsabschlagsteuer einzubehalten. Da für Herrn Bauer insgesamt auf Grund des zu niedrigen zu versteuernden Einkommens keine Einkommensteuer festgesetzt wird, müsste er eine Einkommensteuererklärung einreichen, damit die einbehaltene Zinsabschlagsteuer vom Finanzamt erstattet wird. Damit dieses umständliche Procedere vermieden wird, kann Herr Bauer eine NV-Bescheinigung beantragen, welche in der Regel für drei Jahre erteilt wird. Durch Vorlage der Bescheinigung bei der Bank kann diese die Zinsen ohne Steuerabzug auszahlen und Herr Bauer muss keine Steuererklärung einreichen. 13

5 Einkommensteuererklärung: Was ist das? Als Pensionär sind Sie verpflichtet, eine Einkommensteuererklärung abzugeben, wenn das Einkommen ganz oder teilweise aus nichtselbständiger Arbeit, also in Ihrem Fall aus Versorgungsbezügen, besteht und Einkünfte (das ist, vereinfacht ausgedrückt, die Summe der Einnahmen minus der Ausgaben) aus anderen Einkunftsarten vorliegen, falls diese 410, EUR im Jahr übersteigen. Andere Einkünfte ergeben sich beispielsweise aus Zinseinnahmen, Mieteinnahmen oder einer Nebentätigkeit und aus Renten, oder die Summe der Leistungen, die dem Progressionsvorbehalt unterliegen, wie beispielsweise Arbeitslosengeld, Kurzarbeitergeld, Insolvenzgeld, Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld etc., mehr als 410, EUR im Jahr betragen, oder von mehreren Arbeitgebern nebeneinander Arbeitslohn bezogen wurde, also auf eine zweite oder weitere Lohnsteuerkarte mit der Steuerklasse VI gearbeitet wurde, oder der Steuerpflichtige, wie dies bei Beamten oder sozialversicherungsfreien Gesellschafter-Gesellschaftsführern der Fall ist, nicht der Rentenversicherungspflicht unterliegt und die Lohnsteuer im betreffenden Jahr oder einem Teil des Jahres nach den Steuerklassen I bis IV zu erheben war, oder beide Ehegatten Arbeitslohn bezogen haben und einer für das betreffende Jahr oder einen Teil davon nach der Steuerklasse V oder VI besteuert wurde, oder auf der Lohnsteuerkarte ein Freibetrag eingetragen wurde, oder wenn auf der Lohnsteuerkarte Kinderfreibeträge in den Fällen eingetragen wurden, in denen kein Anspruch auf Kindergeld besteht, oder beide Elternteile beantragen, dass der Ausbildungsfreibetrag oder der Behindertenpauschbetrag in einem anderen Verhältnis als 50/50 aufgeteilt wird, oder 14

6 Die Antragsveranlagung Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug, wie beispielsweise Entlassungsentschädigungen, ermittelt wurde, oder wenn die Ehe des Arbeitnehmers im Veranlagungszeitraum durch Tod oder Scheidung aufgelöst worden ist und er oder sein Ehegatte der aufgelösten Ehe im Veranlagungszeitraum wieder geheiratet hat. Ebenfalls verpflichtet zur Abgabe der Einkommensteuererklärung sind Sie dann, wenn Sie unabhängig vom Vorliegen einer oder mehrerer der genannten Voraussetzungen vom Finanzamt hierzu aufgefordert werden. Die Antragsveranlagung Liegen keine der o. g. Voraussetzungen vor, wird eine Veranlagung zur Einkommensteuer nur durchgeführt, wenn dies beantragt wird. Der Antrag erfolgt mittels Einreichung der Steuererklärung. Dies hat spätestens bis zum Ablauf des auf den Veranlagungszeitraum folgenden zweiten Kalenderjahres zu erfolgen. Wer also eine Antragsveranlagung für das Jahr 2006 durchführen möchte, muss die Einkommensteuererklärung bis spätestens Ende 2008 abgegeben haben. Erfolgt die Abgabe später, ist eine Veranlagung grundsätzlich nicht mehr möglich. Sinnvoll ist die Antragsveranlagung für den Fall, dass für Sie Lohnsteuer einbehalten wurde (aus den Versorgungsbezügen oder aus einem Arbeitsverhältnis) immer dann, wenn die tatsächlichen Werbungskosten oder Sonderausgaben etc. höher sind als die in die Lohnsteuertabellen eingearbeiteten Pauschbeträge. Sind also beispielsweise die Werbungskosten durch angefallene Fahrtkosten, Arbeitsmittel etc. höher als der Pauschbetrag von 920, EUR, so ist davon auszugehen, dass sich eine Steuererstattung ergibt. Um festzustellen, ob Sie dies betrifft, ist es erforderlich, das zu versteuernde Einkommen und die darauf entfallende Einkommensteuer zu berechnen. 15

7 Einkommensteuererklärung: Was ist das? Praxis-Tipp: Wichtige Termine zur Einkommensteuererklärung Die folgenden Termine sollten Sie beachten: 31. Januar Antrag auf Lohnsteuerermäßigung, wenn der Freibetrag ab dem 1. Januar des laufenden Jahres Berücksichtigung finden soll. 31. Mai Bis zu diesem Termin muss bei einer Pflichtveranlagung die Einkommensteuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Diese Frist kann auf Antrag bis zum 30. September verlängert werden. Wer von einem Steuerberater betreut wird, kann sich die Frist grundsätzlich bis zum 31. Dezember verlängern lassen. 30. November Dies ist der letzte Termin für den Antrag auf Änderung oder Ergänzung von Lohnsteuerkarten für das laufende Jahr. Welches Finanzamt ist zuständig? Für die Besteuerung ist das Finanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben (Wohnsitzfinanzamt). Bei mehrfachem Wohnsitz in Deutschland ist der Wohnsitz maßgebend, an dem Sie sich vorwiegend aufhalten. Bei mehrfachem Wohnsitz von verheirateten Personen, welche von ihrem Ehegatten nicht dauernd getrennt leben, ist der Wohnsitz maßgebend, an dem sich die Familie vorwiegend aufhält. Bei denjenigen Personen, welche im Ausland leben und in Deutschland keinen Wohnsitz mehr haben, ist das Finanzamt zuständig, in dessen Bezirk sich die für die Auszahlung der Renten oder Pensionen zuständige öffentliche Kasse befindet. 16

8 Findex Abschreibung 33, 39, 85, 86 Abwesenheit 34 Alterseinkünftegesetz 7, 98, 123 Altersentlastungsbetrag 19, 115 Altersübergangsgeld 196 Altersvorsorge 137 Anschaffungskosten 39 Antragsveranlagung 12, 15 Arbeit, nichtselbständige 18 Arbeit, selbständige 18 Arbeitslosengeld 14, 196 Arbeitslosenhilfe 196 Arbeitsmittel 15, 53 Arbeitsstätte 28 Arbeitsstätte, regelmäßige 49 Arbeitszimmer 53, 55, 56 Aufwendungen, Garage 33 Ausbildung 136 Ausbildungsbedarf 19 Ausbildungsfreibetrag 14 Ausbildungskosten 67 Ausland 16, 36, 106 Auslandsreisen 36 Auslandsumzug 65 Beamtenpension 122 Behinderte 31 Behindertenausweis 149 Behindertenpauschbetrag 14, 31, 148 Behinderung 136 Beiträge 58 Belastung, zumutbare 145 Belastungen, außergewöhnliche 19, 144 Belege 159 Berufsausbildung 134, 153 Berufsausbildungskosten 67, 121, 135 Berufsfortbildungskosten 67 Berufskleidung 57 Berufsverbände 58 Beschäftigung 147 Beschäftigung, geringfügige 72 Beschäftigungsort 42 Besorgungsfahrt 33 Besprechungen 33 Besteuerung, nachgelagerte 23, 98, 106 Betreuungsbedarf 19 Betriebsausgaben 76 Bewerbungskosten 59 Bücherregal 54 Büromaterial 53 Dienstfahrt 33 Dienstreise 32 Disziplinarverfahren 62 Dividenden 95

9 Findex Doppelbesteuerungsabkommen 107 Dreimonatsfrist 35 Ehrenamt 68 Eigentumswohnung 89 Einfamilienhaus 89 Einkommen, zu versteuerndes 19 Einkünfte aus Vermietung 89 Einkünfte aus Verpachtung 89 Einkünfte, sonstige 18, 19 Einkunftsarten 18 Einliegerwohnung 87 Einnahmen-Überschussrechnung 76 Einsatzwechseltätigkeit 49 Einzelnachweis 31 Entfernungspauschale 28, 29, 31, 44, 49 Entlastungsbetrag 115 Erhaltungsaufwand 84, 89 Erklärungspflicht 13 Ertragsanteil 104 Erziehungsbedarf 19 Existenzminimum 152 Fachliteratur 53 Fahrgemeinschaft 30 Fahrtätigkeit 52 Fahrten 28 Fahrtenbuch 38 Fahrtkosten 15, 43, 68 Familienheimfahrt 45, 48 Familienwohnort 42 Finanzierungskosten 84 Flugreisen 37 Flugstrecken 29 Folgerenten 103 Formulare 158 Forstwirtschaft 18 Fortbildungskosten 67, 135 Freibetrag 14, 19 Freistellungsaufträge 94 Gebrauchtwagen 39 Genussrechte 92 Gewerbebetrieb 18 Gewinn 75 Gewinnanteile 92 Gewinnermittlungsvorschriften 76 Grad der Behinderung 31 Grundtabelle 19 Haftpflichtversicherungsprämien 33 Handwerkerleistungen 156 Härteausgleich 152, 154 Haushalt 147 Haushaltsfreibetrag 115 Haushaltsführung, doppelte 40, 41, 42, 63 Haushaltsnahe Beschäftigungen 155 Haushaltsnahe Dienstleistungen 155 Heimfahrten 35 Heimfreibetrag 148 Heirat 194 Hinterbliebenenpauschbetrag 149 Inland 36 Insolvenzgeld 14, 196 Instandhaltung 57 Jahresbescheinigung 94 Jahresfahrleistung

10 Findex Kapitalforderungen 92 Kapitallebensversicherungen 95 Kapitalvermögen 18 Kilometersatz 33 Kinder 152 Kinderbetreuungskosten 132, 136 Kinderfreibetrag 152 Kindergeld 138 Kinderzulage 138 Kirchensteuer 121, 132 Kontoführungsgebühren 66 Kostenpauschale 33 Kraftfahrzeugsteuern 33 Krankengeld 14, 196 Kurzarbeitergeld 14, 196 Landwirtschaft 18 Lasten, dauernde 121 Leasingkosten 38 Lebensgemeinschaft, nichteheliche 42 Lebensinteresse, Mittelpunkt des 28 Lebensinteressen, Ort der 42 Lebensversicherungen 92 Lerngemeinschaften 33 Lohnsteuerermäßigungsverfahren 192 Lohnsteuerkarte 74, 191 Makler 47 Maklerkosten 64 Meldeverfahren 107 Mietaufwendungen 64 Mindesteigenbetrag 138 Mitfahrer 31 Mitgliedsbeiträge 143 Mutterschaftsgeld 14, 196 Nebenkosten 47 Nebentätigkeit 74 Nebentätigkeit, nichtselbständige 72 Nebentätigkeit, selbständige 75 Nichtveranlagungs-Bescheinigung 13 Nutzungsdauer 39 Pauschbetrag 15, 18, 148 Pauschbeträge PC 53 Pflegepauschbetrag 150 Pflichtveranlagung 12 Progressionsvorbehalt 14, 195 Promotion 68 Prozess 62 Prozesskosten 62 Rechnung 79 Reinigung 57 Reisekosten 34, 196 Renten 98, 121, 122 Renten, sonstige 104 Rentenbesteuerung 98, 102 Rentenbezugsmitteilung 107 Rentenfreibetrag 100 Rentennachzahlungen 102 Reparaturkosten 33 Riester-Rente 137 Rürup-Rente 99, 104 Sammelbeförderungen 29 Schadensersatz 61 Scheidung 15 Schreibtisch 54 Schuldzinsen 56 Schulgeld 121, 136 Sockelbetrag

11 Findex Solidaritätszuschlag 94 Sonderausgabe 15, 19, 120, 143 Sonderausgabenabzug 141 Sparerfreibetrag 93 Spekulationsgewinn 110 Spenden 120, 121 Spenden, steuerbegünstigte 142 Splittingtabelle 19 Steuerberatungskosten 121, 133 Steuerermäßigungen 19, 154 steuerfrei 195 Steuerhinterziehung 108, 199 Steuerklassenwahl 190 Teilarbeitslosengeld 196 Telefon 58 Telefonat 45 Telefonkosten 58 Termine 16 Tilgungsvereinbarung 88 Tod 15 Trennungsgeld 196 Übergangsgeld 196 Übernachtungsaufwendungen 46 Übernachtungskosten 36, 43 Übungsleitertätigkeit 77 Umsatzsteuer 79 Umsatzsteuer-Jahreserklärung 80 Umsatzsteuer-Voranmeldung 80 Umschulungsmaßnahme 135 Umzugskosten 44, 62, 65, 196 Umzugskostenvergütung 66 Unfallkosten 60 Unfallversicherung 66 Unterhalt 121 Unterhaltsleistungen 121 Veranlagung, besondere 195 Veranlagung, getrennte 195 Verfahrenskosten 62 Verletztengeld 14, 196 Verlustrücktrag 144 Verlustvortrag 144 Vermietung 18, 84 Verpachtung 18 Verpflegungsmehraufwendungen 34, 43, 68 Verpflegungspauschale 35, 45 Versetzungen 33 Versicherungen 66 Versicherungsmakler 77 Versorgungsbezüge 12, 22 Versorgungsbezügen 19 Versorgungsfreibetrag 22, 115 Verwalterkosten 85 Vorauszahlungen 19, 193 Vorsorgeaufwendungen 126 Vorsorgepauschale 123 Vorstellungstermine 33 Vorwegabzug 126 Weiterbildungen 33 Werbungskosten 15, 18, 26, 75, 84, 87 Werbungskostenpauschbetrag 22 Wertpapiere 92 Winterausfallgeld 196 Wohnsitz 16, 40 Wohnung 28 Zinsabschlag 94 Zinsen 92 Zulagen 141 Zusammenveranlagung 195 Zweitwohnsitz 47 Zweitwohnung 42, 47, 65 Zwischenheimfahrten

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