EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG
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- Bastian Fried
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1 EINWOHNERGEMEINDE ARISDORF EINLADUNG ZUR EINWOHNERGEMEINDEVERSAMMLUNG vom Donnerstag, 11. Dezember 2003, Uhr im Gemeindesaal Traktanden 1. Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni Neues Strassenreglement 3. Krediterteilung von Fr. 150' für den Ersatz der UV-Anlage 4. Krediterteilung von Fr. 160' für den Ersatz der Steuerungsanlage der Wasserversorgung 5. Voranschlag Laufende Rechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung 5.2 Steuerfüsse 5.3 Information Finanzplan 6. Neuer Vertrag Kreisschule 7. Vertrag Kreisschulrat 8. Änderung Steuerreglement 9. Wahl Ersatzmitglied Wahlbüro 10. Diverses ********************************************
2 2 Bemerkungen und Anträge des Gemeinderates Traktandum 1 Protokoll Das Protokoll der Gemeindeversammlung vom 17. Juni 2003 liegt während den ordentlichen Schalterstunden bei der Gemeindeverwaltung zur Einsichtnahme auf. Traktandum 2 Neues Strassenreglement Das Strassenreglement, welches aus dem Jahre 1990 stammt, wurde gestützt auf das eidgenössische Raumplanungsgesetz RPG, das kantonale Raumplanungs- und Baugesetz RBG und das Muster-Strassenreglement des Kantons Basel-Landschaft überarbeitet. Das zur Beschlussfassung vorliegende Reglement entspricht den übergeordneten Gesetzen und Vorgaben und berücksichtigt im weitern die Finanzplanung unserer Gemeinde. Hauptsächliche Änderungen des neuen Strassenreglementes stellen formale Anpassungen an die neuen Gesetzesgrundlagen in Anlehnung an das kantonale Musterreglement dar. Materiell wurden die bisherigen Bestimmungen weitgehend übernommen. Der Kostenverteiler für Bauten von Verkehrsanlagen wurde den heutigen Erkenntnissen und der Finanzlage der Gemeinde angepasst und die Beiträge der Grundeigentümer wurden entsprechend erhöht. Das Strassenreglement kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt, dem neuen Strassenreglement in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Traktandum 3 Krediterteilung von Fr. 150' für den Ersatz der UV-Anlage Im Pumpwerk ist eine sogenannte UV-Anlage vorhanden, welche der Entkeimung des Trinkwassers dient. Sie sorgt dafür, dass die Qualität des Trinkwassers den gesetzlichen Vorschriften entspricht. Diese Anlage weist bereits ein hohes Alter auf und die Beschaffung von Ersatzteilen wird zusehends schwieriger. Diese müssen jeweils mühsam im Ausland organisiert werden und die Lieferfrist dauert oft einige Wochen. Gewisse Ersatzteile sind sogar nur noch während zwei bis drei Jahren erhältlich. Ein Ersatz dieser Anlage ist deshalb dringend notwendig. Der Gemeinderat beantragt, dem Kredit von Fr. 150' für den Ersatz der UV-Anlage zuzustimmen.
3 3 Traktandum 4 Krediterteilung von Fr. 160' für den Ersatz der Steuerungsanlage der Wasserversorgung Die Steuerungsanlage der Wasserversorgung ist ebenfalls bereits seit 18 Jahren in Betrieb und entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen, insbesondere was die Aufzeichnung von Daten über den Wasserverbrauch betrifft. Dieses Fabrikat wird auch bereits seit fünf Jahren nicht mehr hergestellt. Auch bei dieser Anlage sind Ersatzteile nur schwer erhältlich und verschiedene, wichtige Teile, können überhaupt nicht mehr beschafft werden. Im Zusammenhang mit der Anschaffung einer neuen UV-Anlage müssten bei der Steuerungsanlage Anpassungen vorgenommen werden, welche nicht unproblematisch wären. Aus diesen Gründen drängt sich auch ein rascher Ersatz der Steuerungsanlage auf. Der Gemeinderat beantragt, dem Kredit von Fr. 160' für den Ersatz der Steuerungsanlage zuzustimmen. Traktandum 5 Voranschlag Laufende Rechnung und Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit den Spezialfinanzierungen Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung und Abfallbeseitigung Der Voranschlag weist einen Aufwandüberschuss von Fr. 117' aus. Dies entspricht unter Berücksichtigung der im Finanzplan enthaltenen Veräusserung von Bauland ziemlich exakt dessen Vorgaben. Für das negative Resultat sind verschiedene Faktoren verantwortlich, welche unter den einzelnen Bereichen näher erläutert werden. Am 1. August 2003 sind das Bildungsgesetz und das neue Finanzausgleichsgesetz mit der dazugehörenden Verordnung in Kraft getreten. Verschiedene Aufgaben und die Uebernahme der entsprechenden Kosten wurden zwischen Kanton und Gemeinden neu aufgeteilt. Dies bedeutet einige Änderungen im Voranschlag, welche ebenfalls näher kommentiert werden. Die einzelnen Bereiche geben zu folgendem Kommentar Anlass: Allgemeine Verwaltung In das Budget wurde neu ein Betrag von Fr. 6' für die Beratung durch einen Juristen aufgenommen. Da in der Leasing-Gebühr für die EDV-Anlage auch die jährlichen Benützungsgebühren für die Software enthalten sind, entfällt dieser Betrag in der Grössenordnung von Fr. 10' Die Entschädigung des Kantons für die Veranlagung der Steuern wurde auf Fr reduziert. Die Mindereinnahmen wurden mit Fr. 7' berücksichtigt. Die Verwaltungskosten für die Kreisschule wurden neu mit Fr. 22' eingesetzt.
4 4 Öffentliche Sicherheit Das alte Feuerwehrmagazin dient weiterhin als Materialdepot und neu wird in diesem Gebäude auch die Atemschutzretablierung durchgeführt. Für die notwendigen baulichen Anpassungen und für die Sanierung der Fassade wurde ein Betrag von Fr. 50' in das Budget aufgenommen. Für die Abschreibung des Tanklöschfahrzeuges und des neuen Feuerwehrmagazins wurde ein Betrag von Fr. 47' berücksichtigt. Der Voranschlag des Feuerwehrverbundes entspricht in etwa dem Vorjahr und gibt deshalb zu keinem speziellen Kommentar Anlass. Bildung Die Löhne der Kindergärtnerinnen wurden ab Schuljahr 2004/05 mit einem Pensum von 100 % (bisher 80 %) berechnet. Die Kindergärtnerinnen sind neu Staatsangestellte und die Lohnkosten werden entsprechend denen der Lehrerschaft durch den Kanton subventioniert. Aufgrund der wiederum gestiegenen Finanzkraft unserer Gemeinde beträgt der Subventionssatz für das Jahr 2004 aber lediglich 3 %, was einem Betrag von Fr. 4' entspricht. Der Beitrag der Gemeinde Hersberg an die Kreisschule wurde aufgrund des neuen Vertrages beim Bereich Kindergarten anteilmässig mit einem Betrag von Fr. 11' eingesetzt. Die Verwaltungskosten für die Kreisschule wurden neu mit Fr. 22' eingesetzt. Der Beitrag der Gemeinde Hersberg betreffend Primarschule wurde anteilmässig mit Fr. 65' berücksichtigt. Der Subventionsbeitrag des Kantons an die Lohnkosten der Primarschule wurde mit Fr. 25' (Vorjahr Fr. 187'700.--) in das Budget aufgenommen. Der Subventionssatz beträgt auch hier 3 % (Vorjahr 24 %). Der Bereich der bisherigen Realschule musste nicht mehr budgetiert werden, da diese neu zur Sekundarstufe I gehört und der Kanton dafür zuständig ist. Die Abschreibungen (Doppel-Kindergarten und Schulanlage) wurden mit Fr. 242' in das Budget aufgenommen. Der Beitrag der Gemeinde Hersberg an den Bereich 'Schulliegenschaften' wurde mit Fr. 61' berücksichtigt. Der Beitrag an die Jugendmusikschule beträgt für das Jahr 2004 Fr. 118' (Vorjahr Fr. 70'900.--). Aufgrund des neuen Finanzausgleichsgesetzes sind nur noch die Gemeinden für die Jugendmusikschulen zuständig und der Kanton richtet keine Subventionen mehr aus. Neu ist der Kanton für das Logopädiewesen zuständig und im Budget wurde dementsprechend kein Beitrag mehr berücksichtigt. Ebenfalls wurde die Kostenaufteilung bei den kantonalen Sonderschulen geändert. Der für das Jahr 2004 vorgesehene Beitrag beläuft sicht auf Fr. 100' (Vorjahr Fr. 142'600.--). Kultur und Freizeit Für das 850-Jahr-Jubiläum wurde ein Betrag von Fr. 25' in den Voranschlag aufgenommen.
5 5 Als Beitrag an das Defizit des Hallenbades Liebrüti wurde ein Betrag von Fr. 4' berücksichtigt. Gesundheit Der Beitrag an das Defizit der Spitex wurde um Fr. 10' auf Fr. 45' erhöht. Soziale Wohlfahrt Aufgrund der neuen Gesetzgebung werden den Gemeinden keine Beiträge an die AHV und IV mehr belastet. Im Gegenzug wurde aber der Beitrag an die Ergänzungsleistungen von 56 % auf 68 % erhöht. Dieser Betrag wurde mit Fr. 250' (Vorjahr Fr. 166'600.--) im Voranschlag berücksichtigt. Die Kosten für unterstützungsbedürftige Personen wurden mit Fr. 100' (Vorjahr Fr. 90'000.--) in das Budget aufgenommen. Ein Teil dieses Betrages setzt sich aus Leistungen für aktuelle Fälle zusammen, der andere Teil ist für zukünftige, zur Zeit noch nicht bekannte Unterstützungsleistungen vorgesehen. Die Rückerstattungen durch den Kanton und durch die unterstützten Personen selber wurden mit Fr. 20' in den Voranschlag aufgenommen. Die Aufwendungen und Erträge im Zusammenhang mit der Unterbringung von Asylbewerbern wurden mit Fr. 111' bzw. Fr. 100' in das Budget aufgenommen. Verkehr Der Betrag für Dienstleistungen und Honorare wurde um Fr. 21' erhöht. Darin ist unter anderem auch das Strassenbauprojekt Bodmatt mit Fr. 16' enthalten. Aufgrund der Budgeteingabe durch die Bau- und Umweltschutzdirektion wurde der Beitrag an den öffentlichen Verkehr mit Fr. 109' (Vorjahr Fr. 104'000.--) eingesetzt. Die übrigen Beträge in diesem Bereich entsprechen den Vorjahreszahlen und geben deshalb zu keinem besonderen Kommentar Anlass. Umwelt und Raumplanung Wasserversorgung Die Spezialfinanzierung Wasserversorgung schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 28' ab. Die Abschreibung des Verwaltungsvermögens wurde mit Fr. 27' in den Voranschlag aufgenommen. Für die restliche Abschreibung des Bilanzfehlbetrages ist ein Betrag von Fr. 14' vorgesehen. Abwasserbeseitigung Die Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 122' ab. Da diese Spezialfinanzierung über ein sehr hohes Eigenkapital verfügt, ist dieses Ergebnis problemlos verkraftbar.
6 6 Für Massnahmen im Zusammenhang mit dem generellen Entwässerungsplan wurde erstmals ein Betrag von Fr. 75' in das Budget aufgenommen. Dies bedingte auch eine Erhöhung des Betrages bei den Dienstleistungen und Honoraren um Fr. 11' Abfallbeseitigung Die Spezialfinanzierung Abfallbeseitigung schliesst mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 25' ab. Im Budget des Vorjahres musste noch mit einem Aufwandüberschuss von Fr. 42' gerechnet werden. Durch den Abschluss des Vertrages mit der Firma Autogesellschaft Sissach-Eptingen AG konnten die Kosten bei der Kehrichtabfuhr um rund Fr. 21' gesenkt werden. Gleichzeitig musste aber für die Abschreibung des vorhandenen Bilanzfehlbetrages ein um Fr. 20' höherer Betrag eingesetzt werden. Die Gebühren der Kehrichtverbrennung werden gesenkt und der entsprechende Budgetposten konnte um rund Fr. 10' reduziert werden. Raumplanung Die Beteiligung der Grundeigentümer an den Kosten der Baulandumlegung Bodmatt wurde mit Fr. 30' in den Voranschlag aufgenommen. Volkswirtschaft Die Beträge dieses Bereiches entsprechen in etwa den Vorjahreszahlen und geben deshalb zu keinem besonderen Kommentar Anlass. Finanzen und Steuern Die Steuereinnahmen setzen sich wie folgt zusammen: Voranschlag 2004 Voranschlag 2003 Steuern natürliche Personen 3'025'000 2'720'000 Steuern juristische Personen 340' '000 Grundstückgewinnsteuern 0 50'000 Handänderungssteuern 0 30'000 Erbschafts- und Schenkungssteuern 0 0 Total Steuereinnahmen 3'365'000 3'120'000 Die Steuereinnahmen bei den natürlichen Personen konnten um rund Fr. 300' erhöht werden, da aufgrund der bis jetzt erstellten definitiven Veranlagungen mit diesen Mehreinnahmen gerechnet werden darf.
7 7 Aufgrund der wiederum gestiegenen Finanzkraft erhalten wir aber auf der andern Seite keinen ungebundenen Finanzausgleich mehr. Bedingt durch die entsprechende Gesetzesänderung fallen die Nebensteuern (Grundstückgewinnsteuern, Handänderungssteuern, Erbschafts- und Schenkungssteuern) neu vollumfänglich dem Kanton zu. Der Betrag für Schuldzinsen wurde um Fr. 12' erhöht für die Verzinsung eines treuhänderisch durch die Basellandschaftliche Kantonalbank erworbenen Grundstückes. Investitionen Fr. 150' Ersatz UV-Anlage Siehe Kommentar zu Traktandum 3 Fr. 160' Ersatz Steuerungsanlage Wasserversorgung Siehe Kommentar zu Traktandum 4 Fr. 85' Anschlussbeiträge Wasserversorgung Die zu erwartenden Anschlussbeiträge bei der Wasserversorgung wurden mit Fr. 85' in das Budget aufgenommen. Fr. 150' Anschlussbeiträge Abwasserbeseitigung Die zu erwartenden Anschlussbeiträge bei der Abwasserbeseitigung wurden mit Fr. 150' in das Budget aufgenommen. Der detaillierte Voranschlag kann bei der Gemeindeverwaltung eingesehen oder bezogen werden. Der Gemeinderat beantragt, der laufenden Rechnung sowie der Investitionsrechnung der Einwohnergemeinde mit den vorliegenden Ergebnissen zuzustimmen. 5.2 Steuerfüsse Aufgrund der finanziellen Situation der Gemeinde und unter Berücksichtigung der voraussichtlichen Entwicklung sollten die Steuerfüsse beibehalten werden. Der Gemeinderat beantragt, den Steuerfüssen wie folgt zuzustimmen: 62,0 % Einkommens- und Vermögenssteuern für natürliche Personen 4,5 % Ertragssteuern für juristische Personen 5,0 % o Kapitalsteuern für juristische Personen
8 8 5.3 Information Finanzplan Es handelt sich hier lediglich um eine Information über die finanzielle Entwicklung der Gemeinde in den nächsten Jahren. Über dieses Geschäft wird nicht abgestimmt. Traktandum 6 Neuer Vertrag Kreisschule Das neue Bildungsgesetz, welches per Schuljahr 2003/04 in Kraft getreten ist, brachte einige wesentliche Änderungen mit sich. Insbesondere wurde die bisherige Realschule Teil der Sekundarstufe I und Träger dieser Schule ist somit der Kanton geworden. Dies bedingt einen neuen Schulvertrag mit der Gemeinde Hersberg, welcher denjenigen aus dem Jahre 1994 ablöst. Der vorliegende Vertrag entspricht in weiten Teilen der Mustervorlage des Kantons. Wie bisher werden auch im neuen Vertrag Zweck und Aufgabe der Kreisschule, Pflichten und Aufgaben des Kreisschulrates und der Schulleitung sowie die Kostenaufteilung geregelt. Die Aufteilung der Kosten erfolgte bisher aufgrund der Einwohnerzahlen der Vertragsgemeinden. Dies hat zur Situation geführt, dass die Gemeinde Hersberg in den letzten Jahren verhältnismässig grosse Beiträge geleistet hat, da die Schülerzahl kontinuierlich abgenommen hat. Um dieser Situation Rechnung zu tragen, erfolgt die Aufteilung der Kosten neu aufgrund der Schülerzahlen. Somit leisten beide Gemeinden denselben Beitrag pro Schüler bzw. Schülerin an die Kreisschule. Der Vertrag kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt, dem Vertrag zwischen den Einwohnergemeinden Arisdorf und Hersberg über die Führung eines Kreiskindergartens und seiner Speziellen Förderung und einer Kreisprimarschule und ihrer Speziellen Förderung in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Traktandum 7 Vertrag Kreisschulrat Gemäss 34b des Gemeindegesetzes muss die Bildung eines Kreisschulrates neu durch einen Vertrag zwischen den betreffenden Gemeinden geregelt werden. Dieser Vertrag wurde am 4. bzw. 11. November 2003 zwischen den Gemeinderäten Hersberg und Arisdorf abgeschlossen. Nun muss er ebenfalls noch durch die Gemeindeversammlung genehmigt werden. Der vorliegende Vertrag entspricht ebenfalls weitgehend der Mustervorlage des Kantons. Er regelt insbesondere die Kompetenzen und Aufgaben, die Zuständigkeiten sowie die Zusammensetzung des Kreisschulrates. Da ein solcher Vertrag den selben Bestimmungen wie die Gemeindeordnung unterliegt, muss er nach der Annahme der Gemeindeversammlung noch an der Urne bestätigt werden. Die Urnenabstimmung findet voraussichtlich am 8. Februar 2004 statt.
9 9 Der Vertrag kann während den Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung eingesehen werden. Der Gemeinderat beantragt, dem Vertrag über den Kreisschulrat Arisdorf-Hersberg in der vorliegenden Fassung zuzustimmen. Traktandum 8 Änderung Steuerreglement Bis jetzt wurde generell ab dem 1. November des Steuerjahres Verzugszins erhoben, unabhängig davon, ob eine Steuerrechnung verschickt worden ist oder nicht. Diese Regelung entsprach derjenigen, welche für die Staatssteuer Gültigkeit hatte. Diese Bestimmung wurde für die Staatssteuer nun insofern geändert, als nur Verzugszins erhoben werden kann, wenn eine Vorausrechnung erstellt worden ist. Wenn der Steuerpflichtige die Vorausrechnung bezahlt hat, so kann nur auf dem allfälligen Mehrbetrag der definitiven Abrechnung Verzugszins erhoben werden. Und auch dieser Verzugszins wird nur erhoben, wenn die Rechnung nicht innert 30 Tagen nach Zustellung erhoben wird. Es rechtfertigt sich, diese Bestimmung auch für die Gemeindesteuern anzuwenden. Zu diesem Zweck muss nun der zweite Satz von Art. 6 Abs. 2 des Steuer-Reglementes aufgehoben werden. Gleichzeitig wird ein neuer Abs. 2 bis geschaffen, welcher die Erhebung des Verzugszinses regelt. Die Änderung des Steuer-Reglementes wird zudem als Gelegenheit genutzt, zwei weitere, rein formelle Änderungen vorzunehmen. Seit dem Jahr 2001 können durch die Gemeinden keine Grundstücksteuern mehr erhoben werden, da das Bundesgericht und auch das kantonale Steuergericht diese als verfassungswidrig bezeichnet haben. Aus diesem Grund werden Art. 1 Lit. c und Art. 2 Lit. d sowie der fünfte Satz von Art. 6 Abs. 1 aufgehoben. Im weitern wird aufgrund der Reorganisation des Gerichtswesens die Bezeichnung 'kantonale Steuerrekurskommission in Art. 5 Abs. 3 durch 'Steuergericht' ersetzt. Der Gemeinderat beantragt, den vorstehenden Änderungen des Steuer-Reglementes zuzustimmen. Traktandum 9 Wahl Ersatzmitglied Wahlbüro Friedrich Krieger hat mitgeteilt, dass er per 31. Dezember 2003 als Mitglied des Wahlbüros zurücktreten werde. Diese Stelle muss nun wieder besetzt werden. Wahlvorschläge haben direkt an der Gemeindeversammlung zu erfolgen. Der Gemeinderat
10 10 Bemerkungen und Anträge der Rechnungsprüfungskommission zum Voranschlag 2004 Nach eingehender Besprechung des Voranschlages mit Gemeinderat A. Ottiger und Gemeindeverwalter R. Bertschin haben wir uns vor der gewissenhaften Budgetierung überzeugt. Wir empfehlen der Gemeindeversammlung, dem Voranschlag 2004 und den Anträgen des Gemeinderates zuzustimmen. Die Rechnungsprüfungskommission HJ Schärli S. Moor C. Bertschi U. Jaisli T. Röösli Arisdorf, 10. November 2003
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