Frau Professor Dr. Färber, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 5. Gender-Institut Sachsen-Anhalt 16

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1 Landtag von Sachsen-Anhalt Ausschuss für Finanzen Textdokumentation 6/FIN/61 Textdokumentation zur Veröffentlichung im Internet über die öffentliche Anhörung in der 61. Sitzung des Ausschusses für Finanzen am 9. April 2014 in Magdeburg, Olvenstedter Straße 4 Tagesordnung: Seite: Gender Budgeting - Prinzipien der geschlechtergerechten Haushaltsführung im Haushaltsaufstellungsprozess Beschluss des Landtages - Drs. 6/224 Beschlussrealisierung Landesregierung - Drs. 6/408 Anhörung Frau Professor Dr. Färber, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg 5 Gender-Institut Sachsen-Anhalt 16 Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt e. V. 19 Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 24

2 2 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Ausschussmitglieder: Anwesende: Abg. Frau Dr. Klein, Vorsitzende Abg. Herr Barthel Abg. Herr Radke Abg. Frau Weiß Abg. Frau von Angern (i. V. d. Abg. Herrn Knöchel) Abg. Frau Edler Abg. Herr Henke Abg. Herr Erben Abg. Herr Graner Abg. Frau Dr. Pähle (i. V. d. Abg. Frau Niestädt) Abg. Herr Meister DIE LINKE CDU CDU CDU DIE LINKE DIE LINKE DIE LINKE SPD SPD SPD GRÜNE Ferner nehmen Abg. Herr Borgwardt (CDU) und Abg. Frau Hampel (SPD) als Mitglieder des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung an der Sitzung teil. Des Weiteren nimmt Abg. Frau Lüddemann (GRÜNE) an der Sitzung teil. Von der Landesregierung: a) vom Ministerium der Finanzen: Staatssekretär Herr Felgner Staatssekretär Herr Richter b) von der Staatskanzlei: Staatsminister Herr Robra c) vom Kultusministerium: Staatssekretär Herr Dr. Hofmann d) vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung: Staatssekretär Herr Wünsch Vom Landesrechnungshof: Präsident Herr Seibicke Textdokumentation: Stenografischer Dienst

3 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 3 Stellv. Vorsitzender Herr Meister eröffnet die Sitzung um Uhr.

4 4 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung

5 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 5 Zur Tagesordnung: Gender Budgeting - Prinzipien der geschlechtergerechten Haushaltsführung im Haushaltsaufstellungsprozess Beschluss des Landtages - Drs. 6/224 Beschlussrealisierung Landesregierung - Drs. 6/408 Der Ausschuss hat sich in der 59. Sitzung am 12. Februar 2014 darauf verständigt, in der heutigen Sitzung eine Anhörung zu dem Thema durchzuführen. Eingeladen wurde auch der mitberatende Ausschuss für Recht, Verfassung und Gleichstellung. Anhörung von Frau Professor Dr. Färber, Hochschule für Angewandte Wissenschaften Hamburg (Die Rednerin illustriert ihren Vortrag mithilfe einer Powerpoint-Präsentation) Frau Prof. Dr. Färber schickt voraus, mit ihrem Vortrag solle der Ausschuss einen Einblick in die Machbarkeitsstudie zu Gender Budgeting erhalten, die sie im Auftrag der Bundesregierung erstellt habe. Darüber hinaus habe sie den Prozess der Einführung von Gender Budgeting im Land Berlin über viele Jahre begleitet. Sie trägt sodann Folgendes vor: Die Strategie des Gender Mainstreaming ist als europäische Strategie nach Deutschland gekommen. Diese ist in Sachsen-Anhalt seit langem bekannt. Gender Budgeting ist die Anwendung dieser Strategie im Haushaltsprozess und in der Finanzpolitik. Dabei werden die Budgets unter Geschlechtergesichtspunkten geprüft. Das Ziel besteht darin, die Querschnittsaufgabe Gleichstellung auch in der Ausgaben- und Einnahmenpolitik eines Landes umzusetzen. In Deutschland kann man Gender Budgeting als gleichstellungsorientierte Haushaltssteuerung oder geschlechtergerechter Haushalt übersetzen. Es ist letztlich die finanzund wirtschaftspolitische Teilstrategie des Gender Mainstreaming. Damit sollen geschlechterpolitische Rahmenbedingungen geschaffen werden, um haushaltsbezogene und volkswirtschaftliche Daten und Analysen zu generieren und damit für die Haushaltspolitik eine präzisere Zielsetzung aufzustellen. Die Einnahmen und Ausgaben des Staates werden dabei auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer hin überprüft, so wie es bei der Prüfung der Fachpolitiken im Gender Mainstreaming in Sachsen-Anhalt schon gemacht wird. Mit Gender Budgeting kommt eine finanzpolitische Komponente hinzu. Die Grundfrage ist, wie die Ausgaben und Einnahmen des Landes zur Gleichstellung beitragen, direkt oder indirekt.

6 6 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Mittel- und langfristiges Ziel ist eine zielgruppengerechte Umsteuerung. Dabei treten Gender-Ziele neben andere fachpolitische Ziele. Bei der Steuerung von Querschnittsaufgaben ist es eine verwaltungstechnische Kunst, die fachpolitischen und die anderen Ziele auszutarieren. Dazu müssen die gleichstellungspolitischen Ziele wie alle anderen Ziele auch politisch und demokratisch festgelegt werden. Als Zielgruppe wird auf Frauen und auf Männer geschaut. Eine Teilstrategie besteht darin, Frauen zu beteiligen. Frauen bei Haushaltsfragen zu beteiligen ist etwas, was in der historischen Entwicklung sehr lange gedauert hat. Insofern ist das ein wichtiger Prozess, der sich eventuell nicht nur auf der Landesebene, im Parlament, sondern zum Beispiel auch bei Zuwendungsempfängern abbilden kann. Das Ziel lautet nicht, dass das Geld zu je 50 % bei Frauen und Männern ankommen soll. Das ist in Sachsen-Anhalt aus dem Gender Mainstreaming bekannt. Wichtiger ist für den Landtag die Frage, welche Aspekte der Haushalts- und Finanzpolitik erfasst werden. Die Europäische Union sagt hierzu: alle. Es geht um alle ökonomischen, fiskalischen und finanzpolitischen Aspekte staatlichen Handelns und um den gesamten Haushaltsprozess von der Aufstellung über die Ausführung bis hin zur Rechnungslegung. Dahinter soll, wenn die Umsetzung konkret erfolgt ist, eine systematische Analyse, Steuerung und Evaluation des Haushalts im Hinblick auf seinen Beitrag zur Durchsetzung der tatsächlichen Gleichstellung der Geschlechter erfolgen. Dabei geht es um die Verteilung von Geld, es geht aber auch um die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit oder von Zeit. Bei der Machbarkeitsstudie zum Gender Budgeting der Bundesregierung kommen auch steuerpolitische Fragen zum Tragen. Die Diskussion um die Lohnsteuerklassen und die dadurch geförderte geringfügige Beschäftigung von Frauen beispielsweise ist hier sicherlich bekannt. Zum Haushalt gibt es jährliche Beschlüsse im Parlament. Das bedeutet, dass der Haushalt ein ganz zentrales Steuerungsinstrument des Parlaments ist. Er ist neben dem Erlass von Gesetzen d a s große Hoheitsrecht des Hauses. Der Haushalt bildet letztlich fiskalisch das komplexe politische und ökonomische Handeln der gesamten öffentlichen Hand ab und ist damit der in Zahlen gegossene Ausdruck des politischen Willens. Insofern kann der Haushalt der Gleichstellungspolitik durchaus Aufschwung geben. Die Mitglieder des Finanzausschusses kennen den langwierigen Prozess der Haushaltsaufstellung, Haushaltsausführung und Rechnungslegung. Es ist klar, dass es eine anspruchsvolle Aufgabe ist, hierin den Gender-Aspekt zu implementieren, damit dieser Prozess nicht aufgebläht wird und sich am Ende der Zeitaufwand möglicherweise ver-

7 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 7 doppelt. Das darf nicht passieren, da der Haushalt sonst demokratisch nicht steuerbar ist. Die Implementierung des Gender-Aspekts in das Haushaltsverfahren erfolgt über eine Verdichtung von Informationen. Bei den Zuwendungsempfängern gibt es beispielsweise sehr viele Informationen darüber, was man mit Geld machen kann. Die die Zuwendungen verteilende Fachabteilung des Fachministeriums weiß davon einen Teil - nicht alles, aber sie weiß hoffentlich das Wesentliche. Ebenso erhalten die Haushaltsverantwortlichen des Fachministeriums die wesentlichen Informationen von der Fachabteilung. Diese wiederum leiten andere wesentliche Informationen an das Finanzministerium weiter. Die Landesregierung insgesamt behandelt bei den Haushaltsberatungen nicht jedes Detail. Sie ist aber immer in der Lage, in der Hierarchie weiter hinabzusteigen und zu sagen, an dieser oder jeder Stelle will ich präzise Informationen. Genau um die Spitze dieser Darstellung geht es für das Parlament. Der Ausschuss kennt das Prozedere aus den Haushaltsberatungen. Es gibt Erläuterungen zu den Titeln oder Produkten. Damit ist ein Anlass für Nachfragen gegeben. Dadurch werden Informationen als Basis für die Entscheidung gewonnen, ob die Steuerung wie von der Regierung vorgelegt oder anders beschlossen werden soll. Es geht darum, diesen Prozess präzise, punktgenau und mit wenigen, aber klaren Informationen so anzureichern, dass das Parlament damit etwas anfangen kann. Anwendungsbeispiele für einen kameralen Haushalt sind der Landeshaushalt Berlin oder die erwähnte Machbarkeitsstudie zum Gender Budgeting für die Bundesregierung. Beispiele für einen Produkthaushalt finden sich in den Bezirkshaushalten in Berlin oder in der Stadt Freiburg. Zur Zeitschiene am Beispiel des Haushaltsplanentwurfs Im Dezember 2013 fängt man im Finanzministerium mit den Vorbereitungen an. Man fertigt ein Aufstellungsrundschreiben an die Ministerien und erbittet auch die geschlechterbezogenen Informationen. Die Häuser erarbeiten dann Voranschläge und sollen sich auch bei der Erarbeitung der Geschlechterinformationen an die Vorgaben des Finanzministeriums halten. Dann kommt es zu einer Aushandlung auf Verwaltungsebene zwischen den Häusern, bei der die einzelnen Titel abgestimmt werden, und dann zu einer Entscheidungsfindung auf der Ebene der Regierung. Solange das Verfahren des Gender Budgeting in der Verwaltung bleibt, sind Gender- Vorgaben Entscheidungsgrundlage. In dem Moment, in dem es auf die politische Ebene gehoben wird, also auch hier ins Parlament kommt, sind Informationen, die die Verwaltung aufarbeitet, Entscheidungsgrundlage, aber in keinem Fall bindend. Das heißt, Gender Budgeting macht den politischen Prozess transparenter und klarer.

8 8 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Bei der Haushaltsausführung kann man damit sehr gute Controlling-Instrumente aufbauen. Bei der Rechnungslegung könnte man, wenn man eine ziel- und wirkungsorientierte Rechnung etabliert, Ziele und Wirkungen vergleichen. Top-down ist Gender Budgeting ein Instrument der Steuerung und Kontrolle, bottom-up ein Instrument für Partizipation und Information. Dadurch erhält Gender in der Fachpolitik mehr Gewicht. Ohne eine finanzpolitische Anwendung bleibt das Ganze etwas dünn. Um ein gutes Gender Budgeting zu betreiben, braucht man verschiedene Kompetenzen in einem Raum. Man braucht Finanzkompetenz; denn es geht um den Haushalt. Man braucht Gender-Kompetenz; denn es geht um Gleichstellung. Und man braucht die Fachpolitik; denn es geht um die Finanz- und die Gender-Politik in der Fachpolitik. Dazu können Sie, wie Sie das aus den Gender-Analysen im Gender Mainstreaming kennen, gezielt Leitfragen an die einzelnen Kapitel und Titel stellen. Unter ökonomischen Gesichtspunkten kann man eine Nutzen-Lasten-Analyse erstellen. Man kann fragen: Entspricht die Mittelverteilung den Bedürfnissen? Ermöglicht die Mittelverteilung Wahlfreiheit? Welche Lebenslagen und Lebensstile werden durch diese Mittelverteilung gefördert? Unter dem Strich sollte eine Bewertung stehen: Ist die Vorgehensweise gleichstellungswirksam und, wenn ja, in welchem Grad? Wenn man es lange betreibt, kann man das Ganze sogar sehr schlank mit Indikatoren im Haushalt abbilden. Man kann die Titel, aus denen Geld direkt bei den Bürgern ankommt, konkret bei den Zuwendungsempfängern, direkt auf Frauen und Männer herunterbrechen. Andere Ansätze kann man nicht auf die die Mittel Empfangenden herunterbrechen. Aber man kann trotzdem beispielsweise eine gleichstellungsorientierte Prozessgestaltung implementieren. Das würde zum Beispiel im Bereich der Infrastruktur, der Städteplanung und dergleichen der Fall sein. Man kann das im Haushalt ganz klassisch abbilden wie mit den Erläuterungen zu den Titeln, Kapiteln oder Produkten. Wenn das Geld direkt zurechenbar bei Männern und Frauen ankommt, kann das auch ausgewiesen werden für das Vorjahr, für das laufende Jahr und als Ziel für das zur Verabschiedung anstehende Haushaltsjahr. Zudem kann man zur Gleichstellungswirkung kommentieren. Das ist insbesondere dann wichtig, wenn es nicht nur um eine Verteilung der Mittel geht, sondern wenn es um Mittel geht, die sich an bestimmte Gruppen wie Strafgefangene richten. Strafgefangene sind zu 95 % Männer. Diese Mittel kommen eben stärker Männern zugute, da gibt es keine Verteilung im Verhältnis 50 : 50. Die folgenden Folien zeigen den Nutzen von Gender Budgeting für die Abgeordneten. Sie sind in enger Abstimmung mit Berlin entstanden. Gender Budgeting bietet eine

9 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 9 bessere Transparenz über die Ressourcenverteilung. Der Berliner Finanzstaatssekretär sagt, er habe dadurch Einblick in die Finanzpolitik der Häuser in einer Art und Weise erhalten, die ihm vorher verwehrt gewesen sei. Dieses Interesse dürfte der Finanzausschuss auch haben. Mit Gender Budgeting werden Umsteuerungspotenziale deutlich. Das Gender Mainstreaming wird dadurch vertieft und erweitert. Die Querschnittsaufgabe Gleichstellung wird besser und machtvoller steuerbar. Mit Gender Budgeting werden die Zielgruppen besser erreicht. Damit können Gleichheitslücken geschlossen werden. Die Praxisanwendung von Gender Budgeting wurde mit der Machbarkeitsstudie Gender Budgeting der Bundesregierung für alle Einnahmearten, Ausgabearten und Aufgabenbereiche der Bundesregierung erprobt. Es wurde auf fast allen Politikfeldern erprobt. Dabei wurde festgestellt, dass man im Bund ungefähr sieben Jahre bräuchte, um es gut zu implementieren. Im Land Berlin wurde in den Bezirken - in den Kommunen - mit 15 Produkten begonnen. Diese Zahl wurde schrittweise auf jetzt mehr als 60 Produkte erhöht. Beim Landeshaushalt hat man sich zunächst einmal auf Zuwendungen beschränkt. Dann wurde es langsam auf andere Bereiche ausgedehnt. Man ist auf der Landesebene ebenfalls schrittweise vorgegangen. Heute kann man erkennen, dass ein Großteil der Mittel, die das Land Berlin ausgibt, unter Gleichstellungsaspekten analysiert wird. In Berlin hat das deshalb funktioniert, weil es einen klaren Parlamentsbeschluss gab. Das Parlament hat dabei eine zentrale Rolle. Des Weiteren ist ein Beschluss der Regierung notwendig, der die Verwaltung zu konkreten Umsetzungsmaßnahmen in die Pflicht nimmt. In den einzelnen Häusern braucht man auf jeden Fall Pilotprojekte, wie Sie es aus der Implementierung von Gender Mainstreaming kennen. Nach einer ersten Pilotphase geht das dann in das normale Geschäft ein. Zu empfehlen ist eine regelmäßig tagende Arbeitsgruppe unter der Federführung des Finanz- und des Frauenressorts. Im Land Berlin werden Doppelhaushalte beschlossen. Das Finanzressort hat im Jahr der Haushaltsaufstellung jeweils Verwaltungsanhörungen zum kommenden Haushalt durchgeführt. In den Jahren ohne Haushaltsaufstellung wurden alle Ressorts zu Gender Budgeting zum Gespräch zitiert. Das hat die Diskussion in den Häusern zu Gleichstellungsfragen massiv verändert. Wenn der Chef über den Haushalt fragt, wie es ein Haus mit dem Geld hält und wie dabei Gleichstellung vorkommt, dann hat das Haus plötzlich Antworten, die es vorher nie hatte.

10 10 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Abg. Frau von Angern meint, dass der Erlass der rechtlichen Grundlagen allein für die erfolgreiche Implementierung von Gender Budgeting in der Verwaltung nicht ausreichend sei. Vielmehr bedürfe es auch einer gewissen Kreativität, um für jedes Ressort individuelle fachbezogene Ideen zu entwickeln. Die Abgeordnete fragt die Angehörte nach Empfehlungen, wie die Verwaltungsmitarbeiter hierzu motiviert werden könnten. Die Abgeordnete erkundigt sich des Weiteren, ob die Angehörte es für sinnvoll halte, den Landtag bereits vor der Einbringung des Haushaltsplanentwurfs in die entsprechenden Arbeitsgruppen einzubeziehen. Frau Prof. Dr. Färber ist der Auffassung, eine hinreichende Motivation liege bereits darin, dass die Ressorts im Verfahren der Haushaltsaufstellung nicht nur nach ihren Ausgabewünschen, sondern auch nach ihren Vorschlägen zur Gleichstellungspolitik gefragt würden. Sofern das Finanzministerium den Gleichstellungsgedanken ernsthaft verfolge, sei dies ein erfolgversprechender Weg. Nach den Worten des Finanzstaatssekretärs in Berlin gehe es zunächst einmal nicht um das Kürzen. Wenn die Vorlage von Daten gegebenenfalls mit Kürzungen sanktioniert werde, lege niemand Daten vor. Vielmehr gehe es darum zu lernen, wie beispielsweise das Handeln der Verwaltung für die Bevölkerung transparent abgebildet oder wie der demografische Wandel mithilfe von Gender Budgeting anders gesteuert werden könne. Viele Ressorts in Berlin befürworteten mittlerweile Gender Budgeting, weil sie gemerkt hätten, dass sie mit dieser finanzpolitischen Komponente die Zuwendungsempfänger besser steuern könnten. Sie bekämen mehr Klarheit in die Gender- Mainstreaming-Arbeit, weil der Haushalt dazu zwinge, Dinge kurz und prägnant auf den Punkt zu bringen. Das habe stark motivierend gewirkt. Die Einbeziehung des Parlaments erfolge in Berlin dadurch, dass je ein Vertreter der Regierungsfraktionen und der Oppositionsfraktionen der Arbeitsgruppe Gender Budgeting angehörten. Damit sei für das Abgeordnetenhaus jederzeit Transparenz im gesamten Steuerungsprozess gewährleistet. Daraus habe sich eine ruhige und sachbezogene Arbeitsatmosphäre zwischen Regierung und Parlament ergeben. Abg. Frau von Angern bittet Frau Professor Dr. Färber um eine Einschätzung zu dem Vorschlag, die Federführung für Gender Budgeting in Sachsen-Anhalt bei der Staatskanzlei anzusiedeln. Frau Prof. Dr. Färber äußert hierzu, die Macht bezüglich der Landesfinanzen liege beim Finanzministerium. Es wäre sachfremd, wenn die Staatskanzlei unter Gender- Aspekten parallel zum Finanzministerium ebenfalls Haushaltsverhandlungen führte. Haushaltsverhandlungen genörten nicht zum normalen Geschäft einer Staatskanzlei.

11 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 11 Günstiger wäre es, wenn Querschnittaufgaben wie die Gleichstellung von denjenigen mit erledigt würden, die für die Fachaufgabe zuständig seien. Abg. Frau von Angern erkundigt sich, ob im Rahmen der Machbarkeitsstudie der Fall aufgetreten sei, dass Indikatoren mit den jeweiligen Fachaufgaben der Ressorts konkurriert hätten und wie man damit gegebenenfalls umgegangen sei. Frau Prof. Dr. Färber legt dar, mit der Festlegung der Höhe des Ansatzes bei einem bestimmten Titel würden dort Fachziele und Querschnittsziele abgebildet. Zugleich versuchten Interessengruppen, Einfluss darauf zu nehmen. Der Haushaltsplan sei das Ergebnis einer politischen Entscheidung. Insofern liege es in der Hand der Abgeordneten zu entscheiden, welches Gewicht ein bestimmter Indikator erhalten solle. Durch die Berücksichtigung von Gender-Indikatoren werde der Haushaltsplan zwar länger; das Dokument werde dadurch aber nicht unverhältnismäßig aufgebläht. Der Informationsgewinn sei es wert, Gender-Indikatoren im Haushaltsplan auszuweisen. Abg. Herr Graner bittet um Erläuterung, ob und, wenn ja, wie es möglich sei, Einnahmen des Staates auf ihre Auswirkungen auf Frauen und Männer hin zu untersuchen. Frau Prof. Dr. Färber zeigt auf, genderrelevant seien nicht nur die Steuerklassen in der Lohn- und Einkommensteuer, sondern beispielsweise auch die Mehrwertsteuer. Im Hintergrund stehe die Frage, wer welchen Anteil seines Einkommens für Konsum verausgabe. Die Haushalte von Alleinerziehenden, die in Deutschland ihr Einkommen zum großen Teil durch ALG II aufstocken müssten, steckten ihr gesamtes Einkommen in den Konsum. Wenn die Mehrwertsteuer für Lebensmittel von 7 % auf 19 % angehoben werde, ließen sich für diese Gruppe durchaus geschlechterbezogene Unterschiede in der Wirkung feststellen. Für das Bundesfinanzministerium habe dies im Rahmen der Machbarkeitsstudie zur Folge gehabt, dass die Modellhaushalte, auf deren Grundlage die Berechnungen angestellt worden seien, hätten verändert werden müssen. Das Bundesfinanzministerium habe eher das klassische Familienmodell zugrunde gelegt, was aber in weiten Teilen Ostdeutschlands nicht mehr der Realität entspreche. Des Weiteren habe der Bund die Gesetzgebungskompetenz für die gesetzlichen Sozialversicherungen. Auch dies habe zumindest indirekt Auswirkungen auf den Bundeshaushalt, indem der Bund beispielsweise Überschüsse entnehme oder Defizite ausgleichen müsse. Auf Landesebene müsse man prüfen, inwieweit die Einnahmen genderrelevant seien. Aber auch hier ließen sich Beispiele finden. Wenn ein Landkreis beispielsweise auf die Erhebung von Gebühren für die vom Land geregelte Überprüfung der Unterbringung

12 12 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung der Waffen bei Schützen verzichte, sei dies schon genderrelevant, wenngleich der Gleichstellungsgesichtspunkt in dieser Frage nicht der vorrangige sei. Frau Prof. Dr. Färber empfiehlt, bei den Einnahmen und Ausgaben anzufangen, bei denen Männer und Frauen relativ einfach gezählt werden könnten, beispielsweise bei den Zuwendungen. Man müsse schauen, bei welchen Einnahme- und Ausgabearten die Vermutung einer geschlechterdifferenzierenden Wirkung nahe liege. Bei einigen Einnahme- und Ausgabearten dürften von vornherein klar sein, dass sie nicht genderrelevant seien und eine Untersuchung deshalb nicht lohne, beispielsweise die Ausgaben für Flüsterasphalt. Abg. Frau Lüddemann nimmt Bezug auf die Aussage von Frau Professor Dr. Färber, dass das Ziel von Gender Budgeting nicht allein darin bestehe, die vorhandenen Mittel gleichmäßig auf Männer und Frauen aufzuteilen. Sie meint, dann müssten qualitative Ziele beschrieben und entsprechende Indikatoren entwickelt werden. Sie möchte wissen, wie derartige Indikatoren auch für Fachfremde erkennbar gestaltet werden könnten. Frau Prof. Dr. Färber verdeutlicht, grundsätzlich gehe es darum, fachpolitische Ziele beispielsweise durch die Steuerung von Zuwendungsempfängern mittels Auflagen im Zuwendungsbescheid umzusetzen. Bei der Förderung des Landessportbundes stellten sich etwa die Fragen, wie viele Frauen und wie viele Männer welche Sportart betrieben, ob der Landessportbund ein Globalbudget erhalten solle, welche Ziele er damit anstreben solle, ob das Globalbudget unter Auflagen gewährt werde und welche Berichtspflichten dem Landessportbund auferlegt würden. Abg. Frau Lüddemann fragt, ob eine Steuerungsgruppe zu Gender Budgeting wie die von der Vortragenden erwähnte in Berlin auf Dauer unerlässlich sei, um den Prozess des Gender Budgeting voranzutreiben. Frau Prof. Dr. Färber antwortet, sie halte eine solche Arbeitsgruppe für hilfreich und strukturell zielführend. Die Steuerungsgruppe in Berlin arbeite seit langem erfolgreich. Die beiden in der Steuerungsgruppe vertretenen Abgeordneten hätten sehr viel über die Aushandlungsprozesse im Haushaltsaufstellungsverfahren gelernt. Damit werde die Transparenz deutlich erhöht. Abg. Frau Lüddemann möchte wissen, ob Frau Professor Dr. Färber es für erforderlich halte, die Prinzipien geschlechtergerechter Haushaltsführung dauerhaft gesetzlich zu verankern. Frau Prof. Dr. Färber äußert, sie halte einen Parlamentsbeschluss zunächst einmal für ausreichend. Ob eine gesetzliche Regelung, etwa in der Landeshaushaltsordnung,

13 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 13 notwendig sei, müsse man prüfen. Dabei müsse beachtet werden, dass eine solche Regelung in die Rechtssystematik des Landes Sachsen-Anhalt passen müsse. Abg. Frau Lüddemann verweist auf die Ankündigung des Ministeriums der Finanzen, in Sachsen-Anhalt den JÄM-Index zur Grundlage des Gender Budgeting zu machen. Sie ist interessiert zu erfahren, ob Frau Professor Dr. Färber dies als sinnvoll erachte. Frau Prof. Dr. Färber ist der Auffassung, es sei sicherlich hilfreich und zielführend, auf die Erfahrungen anderer, die im Prozess des Gender Budgeting weiter seien, zurückzugreifen; damit könne der Implementierungsprozess abgekürzt werden. Insofern könne durchaus der von der Abgeordneten erwähnte Index herangezogen und mit den landeseigenen Daten unterfüttert werden. Abg. Frau Edler möchte wissen, wie viel zeitlichen Vorlauf man für die Etablierung von Gender Budgeting im Haushaltsplan benötige, welche Kosten dies verursachte und wie viele personelle Ressourcen dadurch gebunden würden. Frau Prof. Dr. Färber legt dar, das Finanzministerium benötige auf jeden Fall einen Vorlauf von einem halben Jahr, um Klarheit bezüglich der Anforderungen an die Gender-Informationen, die man von den Ressorts fordern wolle, zu schaffen. Auch müsse festgelegt werden, auf welche Bereiche das erstreckt werden solle. Wollte das Land Sachsen-Anhalt Gender Budgeting für den Haushaltsplan 2016 einführen, müsste im Sommer 2014 mit den Vorarbeiten begonnen werden. Die Kosten dürften, da Sachsen-Anhalt über jahrelange Erfahrungen mit Gender Mainstreaming verfüge, nicht sonderlich hoch sein. Was die personellen Kapazitäten anbelange, könne es den Einführungsprozess beschleunigen, wenn anfangs externer Sachverstand eingebunden werde oder zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt würden. Grundsätzlich sei Gender Budgeting aber mit den vorhandenen personellen Ressourcen zu bewältigen. Die Verwaltung könne auch nicht jedesmal, wenn die Europäische Union eine neue Verordnung erlassen habe, zusätzliches Personal fordern. Abg. Frau Edler bittet um Nennung von Beispielen für die Auswirkungen der Strategien der öffentlichen Hand auf die Verteilung von bezahlter und unbezahlter Arbeit. Frau Prof. Dr. Färber erläutert, es habe beispielsweise Auswirkungen auf den Umfang unbezahlter Arbeit, wenn der Bund es dulde, dass die Bahn das Angebot an schnellen Verbindungen im Fernverkehr immer weiter ausdünne und auf der Strecke zwischen Magdeburg und Potsdam oder Berlin nur noch langsame Regionalzüge anbiete, sodass die Fahrt zu einem Auftrag oder einer Arbeitsstelle länger als nötig dauere. Ein

14 14 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung anderes Beispiel sei die S-Bahn in Berlin, bei der die zuständigen Landesbehörden es zugelassen hätten, dass die Bahn als Eigentümer dem Unternehmen so viel Gewinn entzogen habe, dass Qualität und Zuverlässigkeit des Angebots Schaden genommen hätten. In der Folge müssten die Reisenden unnötige Wartezeiten in Kauf nehmen und würden deshalb bei ungünstiger Witterung vielleicht sogar krank. Nehme man dann die unterschiedliche Nutzungshäufigkeit öffentlicher Verkehrsangebote von Männern und Frauen hinzu, würden die unterschiedlichen Wirkungen solcher Handlungen oder Unterlassungen auf die Geschlechter deutlich. In ähnlicher Weise könne man auch auf den anderen Politikfeldern vorgehen. Die Prinzipien seien in Sachsen-Anhalt aus dem Gender Mainstreaming bekannt. Abg. Frau von Angern kommt auf das in der Koalitionsvereinbarung verankerte Ziel zu sprechen, 40 % der Führungspositionen in der Landesverwaltung mit Frauen zu besetzen, und verweist auf die Ankündigung des Ministeriums der Finanzen, dies im Haushalt auf die Funktionen bezogen - Referatsleiter- bzw. Abteilungsleiterebene - darstellen zu wollen, eine vergütungsgruppenbezogene Darstellung jedoch ausdrücklich nicht vornehmen zu wollen. Die Abgeordnete bittet um eine Bewertung dieser Vorgehensweise aus wissenschaftlicher Perspektive. Frau Prof. Dr. Färber sagt hierzu, bei Einkommen und Renten gebe es in Deutschland beträchtliche Unterschiede zwischen Frauen und Männern, die bei höher dotierten Positionen wie Ärztinnen oder Abteilungs- und Referatsleiterinnen mehrere tausend Euro monatlich ausmachen könnten. Um auch die Verteilung der beim Bund gezahlten personenbezogenen Leistungszulagen erfassen zu können, sei im Rahmen der Machbarkeitsstudie Gender Budgeting gegenüber dem Bundesinnenministerium darauf gedrungen worden, nicht nur Funktionen, sondern auch die Bezahlung abzubilden. Nicht nur die Verteilung von Macht zwischen den Geschlechtern sei wichtig, sondern auch die Verteilung des Geldes. Abg. Herr Borgwardt gibt zu verstehen, der Haushalt des Landes Berlin könne nach Auffassung der Fraktion der CDU für Sachsen-Anhalt nicht beispielgebend sein. Das Land Baden-Württemberg, so der Abgeordnete weiter, habe sich gerade von seinem Pilotprojekt zum Gender Budgeting verabschiedet. Er möchte wissen, ob Frau Professor Dr. Färber dieses Pilotprojekt und die Gründe für die Abkehr davon bekannt seien. Frau Prof. Dr. Färber verneint diese Frage. Auf eine Nachfrage des Abg. Herrn Borgwardt antwortet Frau Prof. Dr. Färber, in den Bundesländern der Bundesrepublik Deutschland werde Gender Budgeting relativ

15 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 15 wenig angewandt. Das Land Berlin sei diesbezüglich vergleichsweise weit vorangeschritten. In den einzelnen Bezirken werde die Methode ohne größere Probleme angewandt, unabhängig davon, welche Parteienkonstellation dort jeweils regiere. Auch in Sachsen-Anhalt scheine parteiübergreifend Konsens bezüglich des Nutzens von Gender Mainstreaming zu bestehen. Wichtiger als die parteipolitische Zugehörigkeit sei vielleicht die Frage, mit welchen Bereichen man anfangen wolle. Auf einen Einwurf des Abg. Herrn Borgwardt hin verdeutlicht Frau Prof. Dr. Färber, es gebe in vielen Ländern durchaus Unterschiede in der Bezahlung von männlichen und weiblichen Referats- oder Abteilungsleitern. Es sei mitnichten so, dass mit der Übertragung einer derartigen Funktion automatisch eine entsprechende Vergütungsgruppe zugestanden werde. Eine wichtige Rolle spiele auch die Frage, wie lange eine derartige Funktion ausgeübt werde. In der Bundesverwaltung seien beträchtliche Unterschiede in der Bezahlung männlicher und weiblicher Führungskräfte festgestellt worden. Es habe starke Widerstände dagegen gegeben, die Bezahlung der verschiedenen Gruppen in Euro darzustellen. Bisher sei es üblich, im öffentlichen Dienst auf die Funktionen und die Vergütungsoder Besoldungsgruppen zu schauen. Dabei gerate aus dem Blick, dass an vielen Stellen im öffentlichen Dienst mittlerweile personenbezogene Leistungszulagen gezahlt würden. Auch sie persönlich, so Frau Prof. Dr. Färber, erhalte neben ihrer Professorinnenbesoldung Leistungszulagen. Diese würden allerdings mit der Maßgabe gewährt, über deren Höhe Stillschweigen zu bewahren. Das mache die Ermittlung der tatsächlichen Einkommen sehr schwierig. Durch diese neue Art der Besoldung entstünden Unterschiede in der Einkommensverteilung zwischen Frauen und Männern. Ein weiterer Punkt, der Auswirkungen auf die Einkommensverteilung zwischen Frauen und Männern habe, seien die Aufstiegschancen von Frauen und Männern mit Kindern. In der Bundesverwaltung hätten Frauen mit Kindern sehr schlechte Aufstiegschancen, und das, obwohl man die Lebensform Familie grundsätzlich fördern und nicht benachteiligen wolle. Abg. Herr Barthel legt Wert auf die Feststellung, eine gewisse Skepsis gegenüber Gender Budgeting sei kein Alleinstellungsmerkmal der CDU. Das Land Baden- Württemberg, das sich gerade von dem Projekt Gender Budgeting abgewendet habe, werde grün-rot regiert. Für die CDU, so der Abgeordnete weiter, stelle sich die Frage, inwieweit dieses Instrument fiskalisch und für die Qualität des Haushalts von Wert sei. Angesichts der unterschiedlichen Vorgehensweise in den Bundesländern stelle sich die Frage, ob sich die Sinnhaftigkeit von Gender Budgeting in einem Stadtstaat, der im Länderfinanzausgleich anders als ein Flächenland behandelt werde, möglicherweise anders darstelle.

16 16 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Frau Prof. Dr. Färber bringt vor, auch Berlin habe für seine Bürger Landesaufgaben zu erbringen. Sicherlich werde es auf kommunaler Ebene häufig konkreter. Es gebe aber durchaus finanzpolitisch interessante Berührungspunkte, beispielsweise bei der Personal- und Sachausstattung der Schulen. Gender Budgeting bedeute nicht, den gesamten Prozess des Gender Mainstreaming auf den Haushalt zu übertragen. Anders als Sachsen-Anhalt habe Baden-Württemberg nicht über ein landesweites Gender Mainstreaming verfügt. Da könne es schwierig werden, gerade auf finanzpolitischem Gebiet damit anzufangen. In Sachsen-Anhalt verfügten die einzelnen Ressorts schon über gleichstellungspolitische Ziele. Diese könne man daraufhin überprüfen, inwieweit sie für finanzpolitische Zielstellungen tauglich seien. Aufgrund dieser jahrelangen und landesweiten Erfahrungen mit Gender Mainstreaming dürfte es in Sachsen-Anhalt leicht fallen, Gender Budgeting innerhalb weniger Monate umzusetzen. Anhörung des Gender-Instituts Sachsen-Anhalt Frau Wanzek trägt Folgendes vor: Das Land Sachsen-Anhalt verfügt spätestens seit dem Jahr 2001 über relevante Beschlüsse, die die integrative Verfolgung der Gleichstellung von Frauen und Männern in allen Fachpolitiken sicherstellt, kurz gesagt: Gender Mainstreaming. Darüber hinaus gibt es Verordnungen, beispielsweise zu den EU-Fonds, die Vorgaben in Bezug auf Querschnittsziele generell und in Bezug auf die Gleichstellung im Speziellen aufstellen. Hinsichtlich der Beschlusslage kann also davon ausgegangen werden, dass der politische Wille deutlich gemacht worden ist, den nächsten Schritt im Gender-Mainstreaming-Prozess zu gehen, weg von der Proklamierung gleichstellungspolitischer Ideen und punktuellen Modellvorhaben, die irgendwann beendet sind, hin zur Überführung dieser Ideen in das reguläre politische Handeln. Eine Reihe von Gleichstellungszielen ist in den bereits existierenden Beschlüssen der Landesregierung enthalten. Bis zum Ende des Jahres 2014 sollen für das gesamte Land im Rahmen des Programms für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt Ziele und Maßnahmen festgelegt werden, die zum Ausdruck bringen werden, was für das Land Sachsen-Anhalt gleichstellungspolitisch relevant sein soll. Um die Gleichstellungsziele des Landes im Haushaltsaufstellungsprozess zum Tragen zu bringen, reicht es nicht aus, Ziele nur als politische Größe zu definieren und punktuell Maßnahmen festzulegen. Der Zielbildungsprozess verlangt eine umfangreiche Analyse der Geschlechterverhältnisse vor dem Hintergrund der für das Land entscheiden-

17 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 17 den politischen Fragestellungen und Strategieentwicklungen. Im Fokus sollten dabei die entscheidenden politischen Fragestellungen und Strategieentwicklungen des Landes stehen. Erst mit dem Vorliegen solcher Analysen wird offensichtlich, worin der geschlechterpolitische Handlungsbedarf besteht und welche Ziele das Land zur Lösung seiner vordringlichen Aufgaben unter Geschlechteraspekten unbedingt strategisch verfolgen will und kann. Es ist durchaus möglich, dass Handlungsbedarf auf Gebieten festgestellt wird, auf denen das Land gar keine Steuerungsmöglichkeiten hat. Also muss dann geprüft werden, wo das Land Sachsen-Anhalt über eigene Steuerungsmöglichkeiten verfügt und welche Ziele es im Rahmen seiner politischen Strategie verfolgen will. Es ist nicht erkennbar, dass es zu Konkurrenzen zwischen fachpolitischen und Gleichstellungszielen kommt. Häufig ist der gleichstellungspolitische Handlungsbedarf, der mit den geschlechterdifferenzierenden Analysen der Fachpolitiken sichtbar wird, bereits Teil der Lösung. Es ist unabdingbar, für die geschlechterpolitischen Ziele Indizes zu bilden. Nur so kann für die Perspektive eines Haushaltszeitraums festgelegt werden, welches Ressort zu welchem Politikfeld mit welchem Teilziel und welchen Maßnahmen zum Gesamtziel im Rahmen des Haushaltsvollzugs beitragen kann. Die Gleichstellungsziele, welche im Programm für ein geschlechtergerechtes Sachsen- Anhalt festgelegt werden, die Ziele, die im Gender-Mainstreaming-Konzept bereits übergeordnet beschrieben sind, sowie die Gleichstellungsziele zu den thematischen Zielen der EU-Fonds bis 2020 sowie entsprechende Maßnahmen sollten daher systematisiert, Politikfeldern zugeordnet und mit Indikatoren versehen werden. Das Land Sachsen-Anhalt hat schon vieles erprobt und entwickelt. Das meiste davon wird aber nicht verbindlich eingesetzt. Nahezu für alle relevanten Politikbereiche liegen Daten in geschlechterdifferenzierter Form vor. Es ist jedoch notwendig, diese offenzulegen und damit transparent und zum regulären Gegenstand von Analysen zu machen. Der Strukturkompass Sachsen-Anhalt weist hierzu entscheidenden Handlungsbedarf auf, wenn er tatsächlich als Grundlage für Politikfeldentscheidungen dienen soll. Darunter fallen vor allen Dingen Bereiche wie Beschäftigung, Bildung und Daseinsvorsorge. Hierzu gibt es Sonderauswertungen des Ministeriums der Finanzen, die offen legen, wo in Sachsen-Anhalt geschlechterpolitischer Handlungsbedarf besteht. In dem Finanzstatistischen Report Bildung, den das Ministerium der Finanzen für das Jahr 2010 vorgelegt hat, wird abgebildet, wie die finanziellen Ressourcen über alle Bildungsstufen von der frühkindlichen Bildung bis zur Hochschule eingesetzt werden. Es wird dargestellt, wie die in dieser ersten Bildungsphase erworbenen Qualifikationen verwertet werden können. Ferner weist der Report aus, wie es sich mit der Entwicklung

18 18 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung des Arbeitsvolumens und damit der Einkommensmöglichkeiten der Beschäftigten im Zusammenhang mit ihrer Qualität verhält. Der Bildungsbereich ist ein großes Beschäftigungsfeld für Frauen. Das Land stellt hierfür in nicht unerheblichem Umfang Mittel bereit. Entscheidungen, die beispielsweise im Hinblick auf die Finanzierung von Personal im Bildungsbereich getroffen werden, haben unmittelbare Auswirkungen auf die Qualität der Bildung, auf Beschäftigungsmöglichkeiten, auf die Existenzsicherung und nicht zuletzt auf die Demografie. Um solche politischen Zusammenhänge geht es. Bildung ist ein Bereich, für den das Land unmittelbar Verantwortung trägt. Hierbei kann festgestellt werden, welche Wirkung mit welchem Geld erzielt wird. Obwohl in den EU-Strukturfonds keine geschlechterdifferenzierten Zielwerte erwartet werden, müssen jedoch, insbesondere im ESF, alle Daten geschlechterdifferenziert erhoben werden. Monitoring, Evaluation und Sonderauswertungen zum Einsatz und zur Wirkung der EU-Fonds würden die Möglichkeit eröffnen, die Fonds hinsichtlich der Gleichstellungswirkung abzubilden und zu steuern. Im Jahr 2006 hat das Sozialministerium eine Vorlage dazu herausgegeben, wie Studien und Gutachten unter Gleichstellungsaspekten zu vergeben wären. Verallgemeinernd ist zu sagen, dass in allen Studien und Gutachten, die mit den Lebensverhältnissen der Menschen in Sachsen-Anhalt in Verbindung stehen, auch Aussagen zu Geschlechterverhältnissen gemacht werden sollten. Sämtliche Kabinettvorhaben sind nach Gender-Mainstreaming-Grundsätzen auf der Basis der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Ministerien zu erarbeiten und vorzulegen. Auch dabei handelt es sich um Fachpolitiken, die Geschlechterverhältnisse offen legen. Das ist Bestandteil der GGO; es wird allerdings nicht so umgesetzt. Förderrichtlinien sollten um den Aspekt des Ziels - zu allen Querschnittsaufgaben und damit auch zur Gleichstellung - erweitert werden. Alles das sind Steuerungsinstrumente, für die in Sachsen-Anhalt schon Voraussetzungen geschaffen worden sind und die im Gender Mainstreaming Beschlusslage sind. Wichtig für den Haushalt erscheint außerdem, dass die bereits bestehenden Budgets der Gleichstellungsförderung, zum Beispiel für die Frauenförderung, aufrechterhalten und evaluiert werden. Wenn Gender Mainstreaming in Sachsen-Anhalt auf den Haushalt übertragen werden soll, ist entscheidend, dass Indikatoren gebildet werden - das müssen nicht viele sein -, die im Haushalt abgebildet werden können und die auf die Ressorts herunterbrechbar sind.

19 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 19 Anhörung des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt e. V. Frau Suchantke führt Folgendes aus: Die gleichstellungspolitischen Ziele und deren Umsetzung in Sachsen-Anhalt stehen natürlich im Fokus der Arbeit des Landesfrauenrates. Das Thema Gender Budgeting begleitet daher die Arbeit des Landesfrauenrates Sachsen-Anhalt seit einigen Jahren kontinuierlich - allerdings bisher noch ohne tatsächlich messbaren Erfolg. Hierbei meint Erfolg die tatsächliche Implementierung einer geschlechtergerechten Haushaltsführung in den Landeshaushalt. Bereits im Jahr 2011 beschlossen die Mitgliedsverbände des Landesfrauenrates anlässlich der Delegiertenversammlung, eine Arbeitsgruppe zur Begleitung des Prozesses des Gender Budgeting in der Haushaltsführung einzusetzen. In diese Arbeitsgruppe sind integriert das Gender-Institut und die gleichstellungspolitischen Sprecherinnen der Fraktionen. Dabei war das klare Ziel die Einführung von Gender Budgeting, also die Analyse des Verwaltungshandelns und der Budgetpolitik bezogen auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen und die Entwicklung von sich daraus ergebenden korrigierenden Maßnahmen. Gerade die Haushaltspolitik enthält das entscheidende Moment, um die unterschiedlichen Lebensrealitäten von Frauen und Männern zu berücksichtigen. Als Dachverband von 33 Frauenorganisationen und -verbänden des Landes, zu denen auch die frauenpolitischen Organisationen aller etablierten Parteien im Land zählen, setzte sich der Landesfrauenrat in der Folge in zahlreichen Gesprächen für die Einführung des Gender Budgeting ein. So führte er mehrere Gespräche mit dem Minister der Finanzen und seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Unterstützend wirkte dabei das Gender-Institut Sachsen-Anhalt. Die beim Landesfrauenrat bestehende Arbeitsgruppe steht ausdrücklich auch den Abgeordneten des Finanzausschusses und des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung offen. In der diesjährigen Delegiertenversammlung des Landesfrauenrates am 29. März 2014 wurde zum aktuellen Sachstand Bericht erstattet. Von den 26 anwesenden Delegierten aus den Verbänden wurde folgender Beschluss gefasst: Die Delegiertenversammlung hat beschlossen, dass die Landesregierung aufgefordert wird, eine gesetzliche Regelung für die nächste Haushaltsaufstellung zu beschließen, dass mit dem Haushalt dafür Sorge getragen wird, dass der Haushalt eine Beschreibung enthält, wie die Gleichstellung von Frauen und Männern und die Chancengleichheit bei der

20 20 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Haushaltsaufstellung, der Durchführung und der Begleitung, das heißt dem Haushaltsvollzug, und der Evaluierung in der Haushaltsrechnung gefördert wird. Die Gleichstellungsziele, Inhalte und Maßnahmen des Gender-Mainstreaming-Konzepts des Landes, des strategischen Eckpunktepapiers zu den Strukturfonds und des Landesprogrammes für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt sollen so mit dem Haushalt verknüpft werden. Dies schließt an die Ausführungen der Vertreterin des Gender-Institus an. All diese Papiere und Beschlüsse existieren bereits und bilden eine gute Grundlage zur Einführung von Gender Budgeting im Landeshaushalt. Auch zum ESF gibt es bereits Machbarkeitsstudien dazu, wie Gender Budgeting konkret umgesetzt werden kann, zum Beispiel in Bezug auf den Arbeitsmarkt. Dem Landesfrauenrat ist bewusst, dass Gender Budgeting ein Prozess ist, dass Prozesse eine gewisse Zeit in Anspruch nehmen und einen Vorlauf benötigen und die Berichte folglich auch nur einen Prozessstand wiedergeben können. Da der Prozess aber schon eine ganze Zeit läuft, ist auch klar geworden, dass ohne gesetzliche Grundlage kein Gender Budgeting stattfinden kann. An dieser Stelle vertritt der Landesfrauenrat eine andere Auffassung als Frau Professor Dr. Färber. In einem Papier des Deutschen Institutes für Menschenrechte 2010 wurden zentrale Erfolgsfaktoren zur Einführung von Gender Budgeting benannt. Diese wurden nicht nur in Berlin, sondern auch in anderen europäischen Kontexten evaluiert. An erster Stelle wird der politische Wille des Parlaments und eine klare Beschlusslage der Regierung genannt. Dieser politische Wille des Landtages von Sachsen-Anhalt lässt sich klar wiederfinden in dem Beschluss, zu dem heute hier beraten wird. Auch die Landesregierung hat in ihrer Koalitionsvereinbarung das folgende Bekenntnis formuliert: Alle Verfahren im Verwaltungshandeln sind auf Geschlechtergerechtigkeit hin auszurichten. Auch im Gender-Mainstreaming-Konzept der Landesregierung gibt es hierzu verlässliche Aussagen. Weitere Erfolgsfaktoren sind das Top-Down-Prinzip, die Verankerung von Gender Budgeting in haushaltsrechtlichen Vorgaben sowie aktive Steuerungsstrukturen unter Federführung des Finanzministeriums und Beteiligung aller Ressorts. Hier geriet der Prozess jedoch ins Stocken. Die Federführung scheint nicht ganz eindeutig im Finanzministerium gesehen zu werden. Daher fordert der Landesfrauenrat wie auch andere Experten ganz konkret die rechtliche Verankerung des Gender Bud-

21 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung 21 geting. Dieser Rahmen muss auch in den Haushaltsverordnungen und -richtlinien abgesichert werden. Neben der rechtlichen Verankerung und der Ansiedlung der Hauptverantwortung im Finanzministerium wird die Sicherstellung der Partizipation von Frauen und frauenrechtlichen Nichtregierungsorganisationen an dem Prozess der Haushaltsaufstellung und der Gender-Analysen als Garant für eine gelungene Einführung eines geschlechtergerechten Haushaltes gesehen. Der Landesfrauenrat Sachsen-Anhalt bietet sich als Partner in diesem Prozess an. Aber auch mit dem Gender-Institut finden sich im eigenen Bundesland fachkompetente und qualifizierte Beraterinnen zum Thema Gender Budgeting. Im Rahmen des derzeitigen Verfahrens zu den EU-Strukturfonds ist der Landesfrauenrat in alle Prozesse involviert. Dabei hat es sich gezeigt, dass die Einführung von Gender Budgeting selbst bei einem solchen ganz konkreten, mit Vorgaben behafteten Beispiel mehr als zäh verläuft. In zahlreichen Stellungnahmen und Schwerpunktpapieren, beginnend mit der Sozioökonomischen Analyse bis hin zum letzten Entwurf der operationellen Programme, wurde beständig die Einführung entsprechender Indikatoren gefordert. Diese bilden unter anderem die Grundlage für Gender Budgeting. Hieran lässt sich ein weiteres Problem für Sachsen-Anhalt hervorheben: Nach wie vor werden in zahlreichen Politik- und Handlungsfeldern geschlechterdifferenzierte Daten erfasst, diese aber nicht transparent abgebildet. Auch im Strukturkompass, mit dessen Daten der Landesfrauenrat häufig arbeitet, gibt es viele weiße Flecken auf der Landkarte. Diese sind hinderlich in dem Bemühen, solche Prozesse voranzubringen. Als nächster Schritt müssen nun konkrete Wirkungsziele formuliert werden. Solche Zielformulierungen finden sich bereits im Landesprogramm für ein geschlechtergerechtes Sachsen-Anhalt, welches sich in der Endphase der Aufstellung befindet und an dessen Umsetzung alle Ressorts ebenso wie Nichtregierungsorganisationen beteiligt sind. In den zahlreichen Gesprächen sind den Vertreterinnen des Landesfrauenrates regelmäßig zwei Totschlagsargumente begegnet. Das erste lautet, die Zeit bis zur Einführung des nächsten Haushaltes reiche nicht aus, um Gender Budgeting zu implementieren. Hierzu möchte der Landesfrauenrat lediglich anmerken, dass der ursächliche Beschluss für die heutige Anhörung aus dem Jahr 2011 datiert und seitdem die Haushaltspläne für drei Haushaltsjahre beschlossen wurden. Als zweites Argument wird gesagt, dass in Zeiten der Haushaltskonsolidierung andere Aspekte als Gender Budgeting im Vordergrund stehen.

22 22 Landtag von Sachsen-Anhalt Textdokumentation zur Veröffentlichung Aber Frau Professor Dr. Färber hat es gerade gesagt, und auch andere Studien belegen das: Gerade in Zeiten von knappen wirtschaftlichen Ressourcen kann Gender Budgeting Prozesse finanzpolitischer Steuerung fördern und auch die Transparenz hinsichtlich der Verteilung öffentlicher Mittel steigern. In Zeiten, in denen Entscheidungen getroffen werden, die große Gruppen beeinflussen, sind diese Transparenz und die Kommunikation nach außen wichtig. Insofern empfehlen wir dem Landtag zu diskutieren, welche rechtliche Änderungen hierfür erforderlich sind, beispielsweise in der Landesverfassung - Beispiel Österreich -, im Haushaltsgesetz und den begleitenden Verordnungen und neue rechtliche Grundlagen für die Wirkungsorientierung. Es gab in Sachsen-Anhalt bereits vor vielen Jahren ein Pilotprojekt zum Gender Budgeting in der Kinder- und Jugendhilfe im Sozialministerium. Der Landesfrauenrat könnte sich hierzu eine Neuauflage vorstellen. Es ist zu hoffen, dass sich auch weitere Ministerien für Pilotprojekte bereit finden. Das Beispiel aus Österreich, wo es pro Ressort mindestens ein gleichstellungspolitisches Ziel gibt bzw. bei einem Ziel der Aspekt der Gleichstellung berücksichtigt werden muss, könnte aus der Sicht des Landesfrauenrates Vorbildcharakter haben. Sicherlich wird auch deutlich werden, dass sich nicht jedes Wirkungsziel innerhalb eines Haushaltsjahres erreichen lassen wird. Der Landesfrauenrat weiß nur zu gut, dass es häufig auf einen langen Atem bei der Erreichung von Zielen ankommt. Hinzu kommen externe Faktoren, wie beispielsweise bundespolitische Entscheidungen, die die Landespolitik beeinflussen, auf die das Land aber keinen Einfluss hat. Beispielhaft zu erwähnen ist das Betreuungsgeld versus Projekte für die Eingliederung von alleinerziehenden Müttern in den Arbeitsmarkt. Landespolitische Wirkungsziele werden dadurch beeinflusst. Wichtig ist daher aus der Sicht des Landesfrauenrates eine Evaluierung des Prozesses, um mit solchen Einwirkungen umgehen zu lernen, um Hilfestellungen für politische Prioritätensetzungen zu geben und um ein umfassendes Controlling sicherzustellen. Ebenfalls beispielgebend aus Österreich könnte die dortige Pflicht des Bundeskanzlers zur Berichterstattung sein. In Sachsen-Anhalt könnte der Ministerpräsident oder der Finanzminister einen solchen Bericht gegenüber dem Landtag und damit gegenüber der Öffentlichkeit abgeben. Der positive Begleiteffekt: mehr gesellschaftliche Akzeptanz für ein verfassungsrechtliches Gut - die Gleichstellung von Männern und Frauen. Es soll nicht unerwähnt bleiben, dass es bei der Einführung von Gender Budgeting nutzbringend sein kann, auch die UN-Konvention gegen jede Diskriminierung der Frau - kurz: CEDAW - und auch die anderen UN-Menschenrechtskonventionen zur Zielformulierung heranzuziehen. In diesem Jahr muss die Bundesregierung zur Umsetzung

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