DER BEZIRKSVORSTEHER DES STADTBEZIRKS 1 - INNENSTADT NIEDERSCHRIFT

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1 DER BEZIRKSVORSTEHER DES STADTBEZIRKS 1 - INNENSTADT NIEDERSCHRIFT über die 1. außerordentliche Sitzung der Bezirksvertretung 1 - Innenstadt am Montag, dem , von Uhr bis Uhr im Ratssaal, Rathaus, Span. Bau, Köln Anwesend: Bezirksvorsteher: Bezirksvertreter/innen: Entschuldigt: Hupke, Andreas Berscheid, Roswitha Dr. Börschel, Regina Görzel, Volker Goormann, Christoph Gülsen, Bahri Hoffmann, Klaus Kretschmer, Karsten Mevenkamp, Bernhard Nauwerk, Erdmute Netzer von, Elke Reiferscheid, Rudolf Dr. Reimers, Astrid Schenk, Wilhelm Wintner, Monika Wolter, Judith Hufen, Jürgen Kuhl, Tilman Zumsteg, Karl Nicht entschuldigt: - Ratsmitglieder: Seniorenvertreter: Herr Kellner Herr Dr. Walter Herr Hildebrand 1

2 Mitglieder des Gestaltungsbeirats, Mitglieder der Leitbildgruppe attraktive Stadtgestaltung, Vertreter anderer Institutionen Eine Anwesenheitsliste ist als Anlage 1 umgedruckt. Verwaltung: Herr Braun Frau Stumm Herr Fuchs Frau Engels Frau Müller Frau Helbig (teilweise) Herr Gellissen Herr Dr. Zawisla Einziger Tagesordnungspunkt (öffentlich) I/A KölnProfil; Höhenentwicklungskonzept für die linksrheinische Innenstadt DS-Nr. 0874/004 (umgedruckt zur 2. Sitzung der Bezirksvertretung Innenstadt am ) Herr Hupke begrüßt alle Anwesenden recht herzlich und bedankt sich für die Teilnahme an dieser Sondersitzung. Herr Hupke weist daraufhin, dass heute zu der Vorlage der Verwaltung KölnProfil; Höhenentwicklungskonzept für die linksrheinische Innenstadt kein Beschluss gefasst wird, sondern dass den Anwesenden Gelegenheit gegeben wird, sich zu dem Thema umfassend zu äußern. Weiterhin soll die Bezirksvertretung Innenstadt mit der Stellungnahme der entsprechenden Fachverwaltung auf einen gemeinsamen Sachstand gebracht werden, um dann in einer gemeinsamen Sitzung mit dem Stadtentwicklungsausschuss (STEA) einen Beschluss zu dem Thema fassen zu können. Zunächst stellt Herr Gellissen, Vertreter des Stadtplanungsamtes, das Höhenentwicklungskonzept mit einer Power Point Präsentation vor. Am Ende des Vortrages gibt Herr Gellissen bekannt, dass die heute vorgetragenen Anregungen als Grundlage in das zu überarbeitende Konzept mit einfließen sollen. Herr Dr. Zawisla, Vertreter des Stadtkonservators, berichtet, dass im Rahmen des Konzeptes einzelne Projekte, wie zum Beispiel das AXA-Gebäude oder die Ecke Tunisstraße/Komödienstraße aus stadtkonservatorischer Sicht besonders untersucht und abgewägt werden müssen. Hierbei wird besonderer Augenmerk auf benachbarte, denkmalschutzrelevante Themen (Kirchen, Torbögen) und Veränderungen hinsichtlich der Struktur der Umgebung gelegt. 2

3 Frau Müller, Amtsleiterin des Stadtplanungsamtes, betont, dass das Ergebnis aus dem Expertenhearing in die Überarbeitung des Konzeptes mit eingeflossen ist und sie hofft, noch in der ersten Jahreshälfte 2005 eine überarbeitete Stellungnahme der Verwaltung abgeben zu können. Insbesondere müssen die in dem Konzept vorgesehenen Höhen, Straßenachsenlängen und Schutzzonen mit einer Bestandsaufnahme differenziert und individualisiert betrachtet werden. Insofern beschränkt sich der Begriff Höhenentwicklung nicht nur auf die Höhenbegrenzung von Gebäuden. Herr Schäfer, Vorsitzender des Haus- und Grundbesitzervereins, weist auf die enorme Verpflichtung der Großstadt Köln als älteste Stadt in Deutschland für ein ansprechendes Stadtbild hin. Er appelliert dringend an die Verwaltung und die Kommunalpolitiker, die Bausünden der Vergangenheit nicht zu wiederholen. Herr Smeets, Mitglied des Gestaltungsbeirats, signalisiert, dass die Meinungsbildung im Gestaltungsbeirat noch nicht abgeschlossen ist und zu einem späteren Zeitpunkt ein geschlossener Beitrag abgeliefert wird. Dieser Beitrag wird als Anlage 2 umgedruckt. Herr Schaller, Vertreter des Bundes Deutscher Architekten (BDA), berichtet, dass der BDA die Entwicklung des Stadtbildes mit Interesse verfolgt. Das Stadtpanorama sollte geprägt sein von den Romanischen Kirchen und der Rheinfront auf der rechtsrheinischen Seite. In Bezug auf dieses erhaltenswerte Stadtpanorama äußert Herr Schaller seine Bedenken gegen die in dem Konzept vorgestellten Höhen. Er sieht auch keinen Investitionsdruck für bestimmte Immobilien. Die Verwaltung sollte eine differenziertere Betrachtungsweise der einzelnen Quartiere und Stadträume an den Tag legen. Herr Heinze, ein Vertreter der Leitbildgruppe, äußert sein Bedauern, dass er keinen Fortschritt in der Diskussion um die Höhenangaben und die Sichtachsen seit dem Expertenhearing bei der Verwaltung feststellen kann. Er fragt sich, wie die Verwaltung das Konzept zu überarbeiten gedenkt. Die Leitbildgruppe setzt sich maßgeblich für eine qualitativ hochwertige Bebauung in der Stadt ein. Ein verändertes Konzept muss auch für die beiden Projekte AXA und Alte Commerzbank gelten. Herr Jürgensen, Vertreter der Leitbildgruppe, bittet die Verwaltung um mehr Offenheit, wie es zum Beispiel durch Bürgerinformationen oder Bürgeranhörungen verwirklicht werden kann. Als ein Ziel der Leitbildgruppe nennt er, die Höhe in der Bebauung zu begrenzen und das so genannte visuelle Störpotential (Bauten ab 30 m Höhe) zu vermindern. Vermindern heißt, unter Umständen auch entfernen, sofern die hohen Bauten keinerlei Funktionen mehr erfüllen und in unmittelbarer Nähe wichtige Baudenkmäler stehen. Herr Jürgensen stellt die Frage, ob und für wen weitere Logenplätze in der Stadt geschaffen werden müssen. Dies gelte insbesondere für das Projekt AXA. Herr Buschmann, Vertreter der Leitbildgruppe, legt Wert auf die aktive Bürgerbeteiligung für das Höhenentwicklungskonzept. Er zitiert einen Beschluss des Rates vom zum Leitbild für die Stadt Köln 2020, nach dem Bürger/Bürgerinnen als akzeptierte Partner in der Stadtentwicklung, -planung und -gestaltung behandelt werden. Die Bauleitplanung sieht drei Modelle der Beteiligung von Bürgern vor. Er ist 3

4 der Meinung, dass in diesem Fall das Modell 3 (moderiertes Beteiligungsverfahren) angewandt werden muss. Dieses wiederum empfiehlt er zu unterscheiden in die Beteiligung durch qualifizierte oder vorqualifizierte Fachöffentlichkeit (wie zum Beispiel die Leitbildgruppe, der BDA, der Verein für Boden und Denkmalpflege oder der Förderverein für Kirchen) und die Beteiligung von Bürgern in den einzelnen Stadtquartieren. Eine Aufteilung in z. B. 5 Viertel wäre sinnvoll. Erst nach diesem moderierten Bürgerbeteilungsverfahren sollte der Stadtentwicklungsausschuss eine Entscheidung über das Konzept treffen. Herr Heinemann, Vorsitzender des Ortsverbandes Rheinischer Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz, trägt eine Stellungnahme der Arbeitsgruppe des Ortsverbandes Köln vor, die bereits umgedruckt wurde. Frau Dr. Precht von Taboritzki, Vertreterin der Firma Icomos, weist auf eine Konferenz der UNESCO am in Wien hin, bei der Köln thematisiert sei. Von Interesse ist die Höhenentwicklung und das Weltkulturerbe in Köln sowie insbesondere das Bürgerinteresse und die Bürgerbeteiligung im Zusammenhang mit dem Höhenentwicklungskonzept. Weiterhin wirft sie die Frage auf, warum die Puffer- oder Schutzzone auf die linksrheinische Seite beschränkt sei, sowie in der Tiefe bei der Nord-Süd-Fahrt enden würde. Das Stadtbild sei eben nicht nur von den Pufferzonen geprägt. Herr Hupke empfiehlt jedem, einen Blick aus dem 16. Stock des Stadthauses in Deutz auf die Stadt zu werfen. Er weist nochmals auf die Bedeutung für die Zukunft des Stadtbildes von Köln hin, die bei der Entscheidung über das Höhenentwicklungskonzept gründlich ausdiskutiert werden muss. Frau Berscheid möchte wissen, - ob der Bau des AXA-Hochhauses und der Alten Commerzbank noch verhindert und ins Konzept eingebunden werden kann. - ob eine Bürgerbeteiligung wie von Herrn Buschmann in Gruppen für die einzelnen Stadtbezirke gefordert stattfinden wird. Herr Reiferscheid fragt zur Identifizierung der Quartiere, wer die Wirkungskreise definiert. Hat die Verwaltung das Ziel, unter der Höhe von 22,50 m zu bleiben, und ist nicht die Qualität der Bebauung wichtiger als die Höhe? Herr Mevenkamp weist auf die unterschiedlich schraffierten Zonen des Konzeptes hin. Er möchte wissen, wie in der grauen Zone die Bebauung aussehen soll. Sofern die einzelnen Quartiere maßgeblich sind, legt er Wert darauf, dass nicht so hoch wie der WDR gebaut wird. Wichtig erscheint ihm auch für die Stadtsilhouette, die bei der Einfahrt nach Köln aus dem Umland zu sehen ist, dass der Dom noch sichtbar bleibt. Herr Kellner weist darauf hin, dass bei der 10 Punkte-Checkliste der Vorlage der historische Aspekt gar nicht angesprochen wurde. Frau Müller antwortet, dass in Planung befindliche Projekte bis zur Entscheidung ü- ber das Höhenentwicklungskonzept nicht zurückgestellt werden können. Derzeit befindet sich auch das AXA-Gebäude in der Bauleitplanung. Anregungen aus der damit zusammenhängenden Bürgerbeteiligung werden auf ihre Umsetzbarkeit abgewogen und fließen gegebenenfalls in die Planungen mit ein. 4

5 Frau Müller berichtet weiterhin, dass nach einer noch abzuschließenden Bestandsaufnahme die Verwaltung die Wirkungskreise festlegt. Dies beinhaltet auch, dass die einzelnen Quartiere auf Homogenität in Höhe, Stärke und Nutzung untersucht werden. Sofern in einem einzelnen Quartier jedoch bereits eine Höhe von 22,50 m erreicht ist, bleibt diese Höhe als Parameter für das gesamte Quartier bestehen und kann nicht mehr verringert werden. Sie teilt mit, dass den Ausschüssen Planungen zur Verfügung gestellt werden, die Aufschluss darüber geben, was und wie abgegrenzt wird. Zur Frage von Herrn Mevenkamp teilt Frau Müller mit, dass die Topographie der Stadt und die verschiedenen Sichtachsen sehr wohl berücksichtigt wurden. Zu der 10 Punkte-Checkliste erläutert Frau Müller, dass der historische Aspekt zwar nicht explizit genannt ist, aber bei einer Bebauung durchaus mit berücksichtigt würde. Frau Nauwerk fragt nochmals, ob nicht auf den Bau des AXA-Gebäudes Einfluss genommen werden kann. Weiterhin stellt sie die Frage, ob nicht für die visuellen Störpotentiale wie z. B. die Handwerkskammer oder der WDR mittel- oder langfristig bei einer eventuellen Sanierung eine andere Lösung gefunden werden kann. Frau Wintner ist der Ansicht, dass die Stadt Wien wegen der dortigen großen Bausünden als Vorbild für das neue Konzept nicht geeignet ist. Frau Dr. Börschel meint, dass nicht nur die Höhe die Sichtachsen auf verschiedene romanische Kirchen beeinträchtigt. Als Beispiel nennt sie die Eistüte an dem Gebäude am Neumarkt, die den Blick von der Schildergasse auf St. Aposteln verwehrt. Weiterhin fragt sie, ob das Konzept um die rechtsrheinische Seite erweitert wird. Frau Müller bestätigt nochmals, dass alle Fragen, die in dieser Sitzung aufgeworfen werden, in die Beratungen für das Konzept mit hineingenommen werden. Zum AXA- Gelände werden die Anregungen aus der Bürgerschaft zu den Zufahrten und der Tiefgarage überprüft und gegebenenfalls das Konzept verändert. Weiterhin hat der Planer die Aufgabe, den zurückgesetzten gestaffelten Aufbau in der Gereonstraße neu zu überprüfen. Ein Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. Zum möglichen Rückbau der so genannten visuellen Störpotentiale teilt Frau Müller mit, dass die Stadt sicherlich keine einheitliche Bebauung aufweist und langfristig ein Rückbau durchaus diskutiert werden kann. Allerdings steht dann das bestehende Baurecht im Raum, welches Entschädigungen an den Eigentümer vorsieht. Auch der WDR ist rechtsverbindlich durch einen Bebauungsplan abgesichert. Ungefähr 50 % der Flächen in der Stadt sind durch einen Bebauungsplan abgesichert, die restlichen 50 % über 34 Bundesbaugesetz (BBauG). Auf die weiteren Fragen antwortet Frau Müller wie folgt: Es sind verschiedene Städte, u. a. auch Wien untersucht und genannt worden im Hinblick darauf, wie diese mit der Höhenproblematik umgegangen sind. Die Gebäudehöhe wird definiert aus der Schnittfläche der Wandhöhe mit der Dachhaut, gesehen aus der Perspektive des Fußgängers oder z. B. Radfahrers. Es gibt ein Hochhauskonzept aus 2002/03, welches die rechtsrheinische Seite mit umfasst. Aus diesem Konzept hat sich das Höhenentwicklungskonzept für die linksrheinische Innenstadt entwickelt. Aus beiden Konzepten, die sich noch im Entwurfsstadium befinden, soll ein Gesamtkonzept zusammengefügt werden. 5

6 Frau Dr. Reimers weist auf den Zusammenhang des Schadstoffgehaltes in der Luft durch den Straßenquerschnitt, die Gebäudehöhe und die Verkehrswege hin. Sofern nun mit Verkehr hoch belastete Straßen höher bebaut werden, als durch das Konzept ermöglicht, stellt sich die Frage, ob nicht die Grenzwerte der Schadstoffbelastung überschritten werden. Frau Müller antwortet, dass dieser Gesichtspunkt erst im Wege der Bauleitplanung mit untersucht würde. Herr Buschmann würde das Höhenentwicklungskonzept als Teil eines Gestaltungsplanes der gesamten Stadt begrüßen. Er ist nicht einverstanden mit dem reinen Anhörungsverfahren, welches die Verwaltung bei den Bauleitplanungen praktiziert. Er wünscht sich eine stärkere Einbindung der Bürger in den Diskussionsprozess mit dem Ziel, Konsens oder gute Alternativen zu erreichen. Herr Hupke betont nochmals, dass der Rat das Entscheidungsorgan ist bei diesem Thema. Herr Görzel fragt, wie bindend die Checkliste der Verwaltung für die Investoren ist. Herr Heinze möchte wissen, ob bei dem AXA-Gelände nur die Verwaltung entscheidet oder auch der Rat. Frau Müller antwortet, dass die Verwaltung nicht entscheidet. Sie hat die Aufgabe, Kritik, Äußerungen und Anregungen aufzunehmen, zu bearbeiten und zu bewerten und anschließend dem Rat und den Ausschüssen vorzustellen. Zum AXA-Gelände haben die Architekten aus den vorangehenden Diskussionen und Beteiligungen die Aufgabe, die Randbebauung, die Höhe und den zweigeschossigen Staffelbau erneut zu überprüfen. Die Ergebnisse werden dann zur Beratung vorgestellt. Die Checkliste hat keinen Rechtscharakter. Die aufgezählten Punkte werden - nach Entscheidung durch den Rat über das Gesamtkonzept - den Investoren mit auf den Weg gegeben. Frau Berscheid fragt, ob und wann von der Verwaltung eine neue Vorlage zum Höhenentwicklungskonzept vorgelegt wird. Herr Reiferscheid erkundigt sich nach einem Beispiel für die Konsequenzen, die sich aus dem Wirkungskreis von St. Gereon für das AXA-Gelände ergeben. Frau Müller teilt mit, dass eine neue Vorlage von der Verwaltung erarbeitet wird, die alle bisherigen Anregungen, wie z. B. aus den Expertengesprächen, Gestaltungsbeirat oder Leitbildarbeitskreis mit aufnehmen wird. Diese Vorlage könnte eventuell nach der Sommerpause zur Beratung vorgestellt werden. Wie die Wirkungskreise abgegrenzt werden, wird in der neuen Vorlage dargestellt. Herr Hupke betont, dass es nicht hinnehmbar sei, wenn zwei große Gebäude wie im Kunibertsviertel (hinter St. Kunibert und das Bayer-Haus) leer stehen. Herr Dr. Zawisla erläutert, dass es sich bei dem leer stehenden Gebäude südlich von St. Kunibert um ein AXA-Projekt handelt, zu dem es zwischen AXA und dem Stadtkonservator auch schon Gespräche gegeben hat. 6

7 Herr Jürgensen spricht seinen Dank aus, dass in dieser Sitzung sorgfältig, sachlich und auf hohem Niveau diskutiert werden kann. Er stellt die Frage, ob es wirklich Willen des Rates ist, wenn die Verwaltung bei Bauanträgen nach 34 BBauG im Rahmen ihres Ermessungsspielraumes bestimmte Entscheidungen trifft. Herr Jürgensen fragt, wie der Verfahrensstand zu den Planungen des Apollo-Blockes am Hohenzollernring ist. Der dort geplante Bau von zwei 18-geschossigen und zwei 14-geschossigen Häusern sowie der Abriss des gesamten Blockes um ca. 85 % würde eine Strahlkraft über den Block hinaus entwickeln. Frau Müller antwortet, dass bei dem Apollo-Block nicht nach 34 BBauG entschieden wird. Derzeit gibt es auch kein Bauleitplanverfahren. Dem Eigentümer/Investor ist in Gesprächen klar gemacht worden, dass zunächst über das Höhenentwicklungskonzept entschieden werden muss, ehe der Block eine andere gestalterische Figur erhalten kann. Herr Hupke bedankt sich bei allen Anwesenden für die produktive Teilnahme und hofft, dass eine derartige Diskussion über die Stadt Köln (insb. die Innenstadt) fortgesetzt wird, damit Köln weiterhin kulturell attraktiv und lebenswert bleibt. Gez. Gez. Hupke Bezirksvorsteher Engels Schriftführerin 7

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