Fall 1: Bodenhaftung

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1 Examinatorium Zivilrecht Arbeitsrecht Sommersemester 2019 Fall 1: Bodenhaftung Dr. Joachim Wutte

2 Examensrelevanz JAPO 18 Prüfungsgebiete. (1) [ ] (2) Pflichtfächer sind: [ ] 3. aus dem Arbeitsrecht: das Recht des Arbeitsverhältnisses (nur Begründung, Inhalt und Beendigung des Arbeitsverhältnisses, Leistungsstörungen und Haftung im Arbeitsverhältnis) mit den Bezügen zum Tarifvertragsrecht; 2

3 Literaturempfehlungen 1. Junker, Arbeitsrecht, 18. Aufl Reichold, Arbeitsrecht, 6. Aufl Löwisch/Caspers/Klumpp, Arbeitsrecht, 11. Aufl

4 Sachverhalt V 631 I BGB O 631 I BGB B Arbeitsverhältnis Arbeitsverhältnis R P 4

5 A. Ansprüche B gegen P wegen des von ihm an O geleisteten Schadensersatzes in Höhe von , I. Anspruch B gegen P auf Schadensersatz aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag (+) 2. Pflichtverletzung (+) 3. Vertretenmüssen (+) beachte 619a BGB 4. Schaden a. Anspruch O gegen B aus 280 I, 631, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (+) b. Anspruch O gegen B aus 831 I 1 BGB (-) c. Anspruch O gegen B aus 823 I BGB (-) 5

6 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Schaden 5. Haftungsausfüllende Kausalität (+) 6. Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung Lehre vom innerbetrieblichen Schadensausgleich Zivilrechtliche Haftung: Alles-oder-Nichts-Prinzip o Objektiver Fahrlässigkeitsbegriff o Grundsatz der Totalreparation Arbeitsrechtliche Besonderheiten o Gelegentliche Fehler des AN unvermeidbar o Existenzgefährdung des AN (Schadensrisiko steht in keinem Verhältnis zum Entgelt) o AG steuert Arbeitsvorgänge und kann Risiken mitbeherrschen ( Organisationsverantwortung ) o AG zieht Vorteile aus der Arbeit, so dass es nur billig ist, dass er auch ein Schadensrisiko trägt 6

7 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Schaden 5. Haftungsausfüllende Kausalität 6. Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung Dogmatische Einordnung: o Haftungsprivilegierung über 276 I 1 BGB AN-Haftung als mildere Haftung P: Frage der Haftungsbegründung ( ob ) Ergebnis wäre weiter Alles-oder-Nichts o Risikozuweisung nach 254 BGB analog Organisationsverantwortung des AG Problem der Haftungsausfüllung ( wie ) Voraussetzungen o Früher: Nur bei sog. gefahrgeneigter Tätigkeit o Heute: Jede betrieblich veranlasste Tätigkeit 7

8 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Schaden 5. Haftungsausfüllende Kausalität 6. Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung Rechtsfolge Differenzierung nach Grad des Verschuldens o Keine Haftung des AN bei leichtester FL o Volle Haftung bei Vorsatz o Grobe Fahrlässigkeit grds. wie Vorsatz o Ausnahme: Grobes Missverhältnis zwischen Schadensrisiko und Arbeitsentgelt o Bei mittlerer Fahrlässigkeit Quotenhaftung je nach: Gefahrenpotential der Tätigkeit Kalkulierbarkeit und Versicherbarkeit des Risikos Stellung des AN im Betrieb Höhe des Arbeitsentgelts Höhe des Schadens Grad des Verschuldens Persönliche Umstände des AN Hier: Mittlere Fahrlässigkeit 8

9 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Schaden 5. Haftungsausfüllende Kausalität 6. Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung II. 7. Ergebnis Der Anspruch des B gegen P aus 280 I 1 BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag ist teilweise begründet. Anspruch auf Schadensersatz aus 823 I BGB Hier: Bloße Vermögensschädigung erfüllt den Tatbestand des 823 I BGB nicht III. Ausgleichsanspruch aus 426 I 1 BGB 1. Gesamtschuldverhältnis B-P a. Haftung B gegen O aus 280 I 1, 631, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (+) b. Haftung P gegen O aus 823 I BGB (+) 9

10 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Schaden 5. Haftungsausfüllende Kausalität 6. Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung 7. Ergebnis II. II. Anspruch aus 823 I BGB III. Ausgleichsanspruch aus Gesamtschuldverhältnis B-P 2. Umfang des Ausgleichsanspruchs gegen P Grds: 426 I 1 BGB: Zu gleichen Anteilen Aufgrund Verursachungsbeiträgen zu 100% P Auch hier: Modifizierung durch die Lehre vom innerbetrieblichen Schadensausgleich IV. Ausgleichsanspruch aus 426 II i.v.m. 823 I BGB Grundsätze des innerbetrieblichen Schadensausgleichs V. Ausgleichsanspruch aus 670, 677, 683 S. 1 BGB Zahlung = Geschäft des anderen Gesamtschuldners Aber nur insoweit im Interesse des anderen i.s.d. 683 S. 1 BGB, wie dessen interne Haftungsquote reicht 426 I, II BGB als abschließende Spezialregelungen 10

11 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Arbeitsvertrag 2. Pflichtverletzung 3. Vertretenmüssen 4. Schaden 5. Haftungsausfüllende Kausalität 6. Beschränkung der Arbeitnehmerhaftung 7. Ergebnis II. II. Anspruch aus 823 I BGB III. Ausgleichsanspruch aus Gesamtschuldverhältnis B-P 2. Umfang des Ausgleichsanspruchs gegen P IV. Ausgleichsanspruch aus 426 II i.v.m. 823 I BGB V. Ausgleichsanspruch aus 670, 677, 683 S. 1 BGB VI. Ausgleichsanspruch aus 812 I 1 Alt. 1 oder 2 BGB Rückgriffskondiktion, aber i.h.d. Haftungsanteils B ggü. P nur Gläubigerwechsel wegen 426 II BGB, im Übrigen Rechtsgrund durch beschränkte Haftung nach 426 I BGB. VII. Ergebnis B kann von P nur teilweise Erstattung des an O geleisteten Schadensersatzes verlangen. 11

12 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses I. Anspruch aus 280 I BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag II. II. Anspruch aus 823 I BGB III. Ausgleichsanspruch aus 426 IV. Ausgleichsanspruch aus 426 II i.v.m. 823 I BGB V. Ausgleichsanspruch aus 670, 677, 683 S. 1 BGB VI. Ausgleichsanspruch aus 812 I 1 Alt. 1 oder 2 BGB VII. Ergebnis B. Ansprüche B gegen P auf Schadensersatz wegen des Baggers I. Anspruch aus 280 I 1 BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag II. III. 1. Schadensersatzpflicht der B (+) 2. Lehre vom innerbetrieblichen Schadensausgleich (+) Anspruch aus 823 I BGB Begrenzung durch innerbetrieblichen Schadensausgleich Ergebnis B kann von P nur teilweise Ersatz verlangen. 12

13 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses B. Ansprüche B P aus SE wegen des beschädigten Baggers I. Anspruch aus 280 I 1 BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. SE-Pflicht des B 2. Anspruchsausschluss nach 104,105 SGB VII 3. Haftungsbegrenzung nach der Lehre vom innerbetrieblichen Schadensausgleich II. Anspruch aus 823 I BGB III. Ergebnis A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für Uhr und Heilungskosten I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag II. Verschulden des AG (-) Anspruch aus 670 BGB analog 1. Analogie zu 670 BGB 675 I BGB gilt nur für selbständige Tätigkeiten Für die Anwendbarkeit des 670 BGB im Arbeitsverhältnis besteht vergleichbare Interessenlage Auch risikotypische Begleitschäden ( 110 HGB) 2. Anspruchsvoraussetzungen Arbeitsverhältnis Außergewöhnliches Schadensereignis Betrieblicher Tätigkeitsbereich Schaden nicht durch Gehalt/Zulagen abgegolten Kein Verschulden des AG erforderlich! 13

14 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses B. Ansprüche B P aus SE wegen des beschädigten Baggers A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag II. Anspruch aus 670 BGB analog 1. Analogie zu 670 BGB 2. Anspruchsvoraussetzungen 3. Anspruchsausschluss nach 104 I 1 SGB VII 104 SGB VII regelt Ansprüche gegen den AG Erfasst sind nur Personenschäden Versicherungsfall o Versicherungsfälle sind nach 7 I SGB VII Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten o Hier: Arbeitsunfall nach 8 I SGB VII Kein Ausschluss (Vorsatz der B (-), Wegeunfall (-)) Rechtsfolge: Ansprüche der P gegen ihren Arbeitgeber B auf Ersatz des von ihr erlittenen Personenschadens sind ausgeschlossen Anspruch für Armbanduhr bleibt unberührt 4. Mitverschulden Lehre vom innerbetrieblichen Schadensausgleich Hier: Mittlere Fahrlässigkeit 14

15 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses B. Ansprüche B P aus SE wegen des beschädigten Baggers A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag II. Anspruch aus 670 BGB analog 1. Analogie zu 670 BGB 2. Anspruchsvoraussetzungen 5. Ergebnis P kann einen gekürzten Anspruch auf Ersatz ihrer Armbanduhr geltend machen. 15

16 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses B. Ansprüche B P aus SE wegen des beschädigten Baggers A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag II. Anspruch aus 670 BGB analog B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O I. Freistellungsanspruch der P gegen B nach 670, 257 BGB analog II. Voraussetzung: Risikotypischer Begleitschaden o o Schaden = Schadensersatzanspruch O gegen P Betrieblicher Zusammenhang zwischen Arbeitserbringung und Schaden Anspruchsausschluss nach 104 I SGB VII (-) Kein Personenschaden des AN Mitverschulden Lehre vom innerbetrieblichen Schadensausgleich Freistellungsanspruch aus 426 I 1 BGB Quotenanpassung aufgrund innerbetrieblichen Schadensausgleichs ( ein anderes bestimmt ist ) 16

17 A. Bestehen eines Arbeitsverhältnisses B. Ansprüche B P aus SE wegen des beschädigten Baggers A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O I. Freistellungsanspruch P gegen B nach 670, 257 BGB analog II. Freistellungsanspruch aus 426 I 1 BGB Frage 3 A. Ansprüche R gegen B I. Aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB II. Kein wirksames Auftragsverhältnis, da lediglich reine Gefälligkeit: Fehlender Rechtsbindungswille! Aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB i.v.m. Werkvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter Leistungsnähe (+) (P) Gläubigernähe bzw. Einbeziehungsinteresse Früher: Wohl und Wehe -Formel Heute: Schutzwürdiges Interesse des Bestellers an der Einbeziehung eines anderen Werkunternehmers? Bei getrennt arbeitenden Unternehmern (-) 17

18 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Auftragsverhältnis) II. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Werkvertrag O - B mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) Frage 3 III. Anspruch aus 677, 683 S. 1, 670 (analog) BGB Wegtragen der Kiste = objektiv fremdes Geschäft Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung Im Interesse des B (P) Risikotypischer Begleitschaden o Tragen einer Kiste führt normalerweise nicht zu Schäden aus Explosion o Aber: Gefahr auch aus den Umständen möglich Gefahr einer Explosion auf der Baustelle (+) (P) Schmerzensgeld o Für 847 BGB a.f. (-) (fehlende Genugtuung) o Heute aufgrund 253 II BGB (+) 18

19 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Auftragsverhältnis) II. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Werkvertrag O - B mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) III. Anspruch aus 677, 683 S. 1, 670 (analog) BGB Frage 3 Anspruchsausschluss nach 104 I 1 SGB VII o o B = Unternehmer ( 104 I 1 SGB VII) (P) R als vom Ausschluss betroffene Person? Keine gemeinsame Betriebsstätte i.s.d. 106 III Alt. 2 SGB VII, sondern hier nur Parallelarbeiten Aber: R = sog. Wie-Beschäftigte 2 II 1 SGB VII wegen zeitweiser Eingliederung in Betrieb des B SEA für Heilungskosten (-); SEA für Brille (+) (P) Schmerzensgeldanspruch vom Ausschluss des 104 I 1 SGB VII erfasst? Gegen Ausschluss: 104 I 1 SGB VII führt nur zu Schuldnertausch; das gilt nicht bei Schmerzensgeld (vgl. 26 I SGB VII) Aber: Finanzierungs- und Friedensfunktion der 104 ff SGB VII würden durch typischerweise mitauftretende Schmerzensgelder umgangen; außerdem Nachteilsausgleich durch Vorteil eines liquiden Schuldners (= Unfallversicherung) Ausschluss für Schmerzensgeld (+) 19

20 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Auftragsverhältnis) II. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Werkvertrag O - B mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) III. Anspruch aus 677, 683 S. 1, 670 (analog) BGB Frage 3 IV. Anspruch aus 831 I 1 BGB 831 I 2 BGB; Exkulpation (+) V. Anspruch aus 823 I BGB B veranlasst Baggerarbeiten der P = mittelbarer Schädiger Aber: mittelbare Schädigung nur bei Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht Hier: Ordnungsgemäße Warnung; Pflichtverletzung (-) 20

21 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Auftragsverhältnis) II. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB (Verletzung Nebenpflicht aus Werkvertrag O - B mit Schutzwirkung zugunsten Dritter) III. Anspruch aus 677, 683 S. 1, 670 BGB IV. Anspruch aus 831 I 1 BGB V. Anspruch aus 823 I BGB Frage 3 B. Ansprüche R gegen P I. Anspruch aus 280 I BGB wegen Verletzung einer Pflicht aus dem Arbeitsvertrag zwischen B und P mit Schutzwirkung zugunsten von R II. Leistungsnähe (+); Gläubigernähe (-) Anspruch der R gegen P aus 823 I BGB 1. Haftungsbegründeter Tatbestand (+) 2. Anspruchsausschluss 105 I 1 SGB VII P ist Beschäftigte des B R ist Wie-Beschäftigte Anspruch wegen Personenschaden (-) Anspruch auf Schmerzensgeld (-) Anspruch wegen Sachschaden (Brille) (+) 3. Anspruchskürzung nach Lehre des innerbetrieblichen Schadensausgleichs (-) Keine Außenwirkung! 21

22 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B B. Ansprüche R gegen P Frage 4 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB i.v.m. dem Arbeitsvertrag 1. Anspruchsvoraussetzungen Schutzpflichtverletzung = P s fehlerhafte Baggerarbeiten (P) 278 BGB: AN Erfüllungsgehilfe hinsichtlich Schutzpflichten ggü. anderen AN? o BAG: Zumindest wenn AN in besonderer Weise AG-Funktionen ausübt (z.b. leitender Angestellter) o Aber: Nach allg. Grundsätzen ist das Verhältnis Erfüllungsgehilfe/Geschädigter unerheblich Maßgeblich allein, ob zu der Aufgabe des AN die Beachtung von Schutzpflichten gehört Hier: Baggerarbeit beinhaltet Schutzpflicht Zurechnung nach 278 BGB (+) 22

23 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B B. Ansprüche R gegen P Frage 4 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB 1. Anspruchsvoraussetzungen Frage 4 II. III. 2. Anspruchsausschluss nach 104 I 1 SGB VII Voraussetzungen (+) Folge: Heilungskosten und Schmerzensgeld (-) Sachschaden (Brille) (+) Anspruch aus 670 BGB analog Haftungsausschluss nach 104 I 1 SGB VII für Heilungskosten und Schmerzensgeld, i.ü. (+) Ansprüche aus 831 I 1, 823 I BGB Exkulpation ( 831 I 2 BGB) Fehlende Verkehrspflichtverletzung ( 823 I BGB) 23

24 A. Anspruch P gegen B auf Ersatz für die Armbanduhr und die Heilungskosten B. Möglichkeiten der P bei drohender Inanspruchnahme durch O Frage 3 A. Anspruch R gegen B B. Ansprüche R gegen P Frage 4 A. Anspruch R gegen B I. Anspruch aus 280 I 1, 241 II BGB i.v.m. 278 S. 1 Alt. 2 BGB: Ersatz von Heilungskosten und Brille wegen Verletzung einer arbeitsvertraglichen Schutzpflicht II. Anspruch aus 670 BGB analog III. Ansprüche aus 831 I 1, 823 BGB Frage 4 B. Anspruch R gegen P I. Anspruch aus 280 I 1 BGB wegen Verletzung einer arbeitsvertraglichen Pflicht mit Schutzwirkung zugunsten von R II. Leistungsnähe (+) Gläubigernähe (+) Schutzbedürftigkeit (-) Anspruch aus 823 I BGB 105 I 1 SGB VII (+) Innerbetrieblicher Schadensausgleich (-), keine Außenwirkung! 24

25 Aktuelle Rechtsprechung BAG AZR 67/14: - Auszubildender ist Beschäftigter i.s.d. 2 I Nr. 1 SGB VII - Wurf mit Wuchtgewicht ist keine betrieblich veranlasste Tätigkeit 25

26 Schaubild: Haftung des Arbeitnehmers AG 280 I, 278 bzw I ivm 611a 426 I; 670; 257 D AN 823 I Innerbetrieblicher Schadensausgleich, 254 BGB analog! 26

27 Danke für Ihre Aufmerksamkeit. 27

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