DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES. Mitteilungen Gemeindeinspektorat 2 / 2014

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1 DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Gemeindeabteilung Mitteilungen Gemeindeinspektorat 2 / Budgetierung 2015: Allgemeine Hinweise Ausgabendeckung Das Budget ist gemäss 87a Gemeindegesetz nach den Grundsätzen der Jährlichkeit, Vollständigkeit, Bruttodarstellung und Spezifikation so aufzustellen, dass grundsätzlich der Aufwand inklusive Passivzinsen und Abschreibungen durch den Ertrag gedeckt ist, also kein Aufwandüberschuss resultiert. Das kumulierte Ergebnis der Erfolgsrechnung soll gemäss 88g Abs. 1 Gemeindegesetz mittelfristig ausgeglichen sein. Die Beurteilung der Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts umfasst sieben Jahre, zwei abgeschlossene Rechnungsjahre sowie die fünf darauf folgenden Planjahre. Für das Budget 2015 heisst dies, dass das kumulierte operative Ergebnis der Rechnungen 2012 und 2013 und der Budget- bzw. Planjahre 2014 bis 2018 ausgeglichen ist bzw. mindestens 0 beträgt. Die Einhaltung ist mit dem Aufgaben- und Finanzplan nachzuweisen. Kennzahlen Gemäss 88i Gemeindegesetz und 26 Finanzverordnung sind im Budget folgende Finanzkennzahlen zu berechnen: Nettoschuld je Einwohner (Nettoschuld 2013 HRM1 oder Nettoschuld aus Eingangsbilanz 2014 HRM2 als Anfangswert einsetzen), Nettoverschuldungsquotient, Zinsbelastungsanteil, Eigenkapitaldeckungsgrad (allenfalls mutmasslicher Wert), Selbstfinanzierungsanteil, Selbstfinanzierungsgrad und Kapitaldienstanteil. Für die Berechnung steht die Excel-Datei "Kennzahlenauswertung Budget" auf der Homepage der Gemeindeabteilung zur Verfügung. 2. Umgang mit Aufwertungsreserve Für das Budget und die Rechnung 2014 besteht die Weisung, dass ein gegenüber der Rechnung 2013 (HRM1) höheres Abschreibungsbetreffnis durch eine Entnahme aus der Aufwertungsreserve (ausserordentliche Stufe der Erfolgsrechnung) neutralisiert werden muss. Damit werden zwei Zielsetzungen verfolgt: Einerseits soll Transparenz hergestellt werden über das Ausmass der Neubewertungen und deren Auswirkungen auf die Erfolgsrechnung. Andererseits soll vermieden werden, dass allein aufgrund der Umstellung der Rechnungslegung generell schlechtere Haushaltsergebnisse resultieren. Ein solches Vorgehen kann nur während einer Übergangsphase sinnvoll sein. Ab Budget 2015 soll es deshalb den Gemeinden überlassen werden, in welchem Budget- bzw. Rechnungsjahr die Aufwertungsreserve ins übrige Eigenkapital (kumulierte Ergebnisse der Vorjahre, Konto 29990) umgebucht wird. Eine Anwendung der Übergangsregelung ist längstens bis und mit Budget/Rechnung 2018 möglich. Die Gemeinderäte und Vorstände der Gemeindeverbände werden mit separatem Schreiben vom 3. Juli 2014 durch den Vorsteher des Departements Volkswirtschaft und Inneres (DVI) informiert (vgl. Beilage). 3. Budgetinformationen Finanz- und Lastenausgleich sowie Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung Mit Schreiben des Departementsvorstehers DVI vom 25. Juni 2014 wurden die Gemeinden über die Finanzausgleichsbeiträge und -abgaben sowie die Ausgleichsbeiträge und -abgaben und die Sonderbeiträge gemäss Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung informiert. Finanz- und Lastenausgleich 2015 Die Auszahlungssumme aus dem Finanzausgleich für das Jahr 2015 beträgt 47,6 Millionen Franken. Sie wird an 90 Gemeinden ausgerichtet. Im laufenden Jahr 2014 erhalten 92 Gemeinden Beiträge von gesamthaft 44,5 Millionen Franken.

2 - 2 - Im Jahr 2015 haben 58 Gemeinden Abgaben von total 27,1 Millionen Franken zu leisten (Vorjahr 58 Gemeinden und 26,2 Millionen Franken). Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung: Ausgleichsbeiträge und -abgaben 2015 Von diesen Ausgleichszahlungen (Beiträge oder Abgaben) sind alle Gemeinden betroffen (vgl. Schreiben vom 25. Juni 2014). Ausgleichsgesetz Spitalfinanzierung: Sonderbeiträge 2015 Gemeinden, deren Steuerertrag pro Kopf bei mittlerem Steuerfuss zuzüglich der ordentlichen Beiträge aus dem Finanzausgleich tiefer liegt als 80 % des kantonalen Mittelwerts, erhalten einen Sonderbeitrag aus dem Finanzausgleich. Die Beitragsberechtigung und die Höhe des Sonderbeitrags können dem Schreiben vom 25. Juni 2014 entnommen werden. Beiträge an den Personalaufwand der Volksschule 2015 Das Departement Bildung, Kultur und Sport wird im Verlauf des Monats Juli die Zahlen für die Budgetierung der Lehrerlohnanteile zur Verfügung stellen und die Budgetzahlen auf dem Schulportal unter > Organisation & Struktur > Pensen & Ressourcen > Gemeindeanteil am Personalaufwand der Volksschule publizieren. 4. Leistungsanalyse Kanton Die Massnahmen der Leistungsanalyse haben bereits ab 2015 finanzielle Auswirkungen auf die Gemeinden. Diese sind in der Summe für die Gemeinden positiv. Grössere Entlastungen vor allem im Bildungsbereich und bei den Steuereinnahmen stehen kleineren Belastungen durch verschiedene Massnahmen gegenüber. In der Botschaft des Regierungsrats an den Grossen Rat zur 1. Beratung vom 2. April 2014 (GR.14.82), Seite 37 bis 41, sind die Massnahmen mit ihren finanziellen Auswirkungen auf die Gemeinden ausgewiesen und kommentiert. In den Beilagen 4 und 5 zur Botschaft finden sich detaillierte Informationen zu sämtlichen Massnahmen. Die Auswirkungen auf die einzelnen Gemeinden dürften je nach Ausgangslage unterschiedlich hoch sein; sie können von kantonaler Seite her nicht quantifiziert werden. Der Grosse Rat führt bis zu den Sommerferien die erste Beratung der Botschaft zur Leistungsanalyse durch. Die zweite Beratung findet Ende November 2014 statt. Wir empfehlen Ihnen, die Beratung im Parlament mitzuverfolgen und daraus allfällige Auswirkungen auf Ihren Finanzhaushalt abzuschätzen. 5. Einreichung Budgetunterlagen Einwohner- und Ortsbürgergemeinden Die Ablieferung der Budgetdaten 2015 soll erstmals elektronisch erfolgen. Die Aufbereitung der zwei txt-dateien (Erfolgs- und Investitionsrechnung) erfolgt wie bei den Rechnungsdaten durch die Buchhaltungs-Software. Wir sind mit den Softwareanbietern in Kontakt. Über den genauen Ablauf werden wir Sie rechtzeitig informieren. Gemeindeverbände Die Budgets der Gemeindeverbände können uns in elektronischer Form (txt-dateien für Erfolgs- und Investitionsrechnung) oder wie bisher in Papierform eingereicht werden. Zusätzlich benötigen wir die Angabe zum Datum der Genehmigung durch das zuständige Organ. 6. Aufgaben- und Finanzplanung Die Aufgaben- und Finanzplanung ist gemäss 86a Abs. 1 Gemeindegesetz jährlich durch den Gemeinderat zu aktualisieren. Im Finanzplan sind die Einhaltung des mittelfristigen Haushaltsgleichgewichts sowie die Entwicklung der Kennzahlen Nettoschuld je Einwohner, Eigenkapitaldeckungsgrad und Selbstfinanzierungsgrad auszuweisen ( 7 Finanzverordnung). Der vom Gemeinderat verabschiedete Finanzplan ist uns zusammen mit dem Budget elektronisch einzureichen. 7. Informationen zur Aufgaben und Finanzplanung Der Kanton stellt den Gemeinden auch dieses Jahr Informationen für die Finanzplanung zur Verfügung. Es sind dies wie in den Vorjahren Daten zu den Verbundaufgaben und den Reformen. Die Hinweise werden neu in Form einer Checkliste aufbereitet. Diese wird den Leiterinnen und Leitern Finanzen im Juli elektronisch zugestellt und auch auf der Homepage der Gemeindeabteilung publiziert. 8. Pflegefinanzierung Mit der Ablehnung der Initiative "Bezahlbare Pflege für alle" am 24. November 2013 wurde das gültige Pflegegesetz im Kanton Aargau in

3 - 3 - seiner vorliegenden Form bestätigt. Damit wurde die Patientenbeteiligung im ambulanten Bereich bestätigt, und die daraus gewonnene Planungssicherheit in der Finanzierung der ambulanten Pflege ermöglicht den Gemeinden, mit entsprechend niedrigeren Kosten zu budgetieren. Es werden zwar für die Zukunft Steigerungen bei den Kosten im ambulanten Bereich aufgrund der zunehmenden Alterung der Gesellschaft und dem daraus resultierenden, zusätzlichen Pflegebedarf erwartet. Allerdings wird durch die Patientenbeteiligung der Effekt der Kostensteigerung vorerst gedämpft. Deutlich wird dies bei dem Vergleich der an die Gemeinden verrechneten Restkosten für die Jahre 2012 und Wurden für ambulante Fälle von Spitexorganisationen ohne Leistungsvereinbarung und selbständig tätige Pflegefachpersonen im Jahr 2012 Fr Mio. an die Gemeinden über die kantonale Clearingstelle abgerechnet, so waren es für 2013 noch rund Fr. 797' Insbesondere unter dem Aspekt der Zunahme der ambulanten Fälle von 1'186 in 2012 auf 1'419 in 2013 verdeutlicht dies die Kostenentlastung. Die durchschnittlichen Restkosten pro Fall verringerten sich in gleichem Masse von Fr. 1'365 pro Fall auf Fr Im stationären Bereich sind seit der Ergänzung der Tarifordnung im Jahr 2012 keine relevanten Veränderungen mehr vorgenommen worden. Die Einführung der zusätzlichen Stufe 12-l-b in Anhang 2 der Pflegeverordnung ermöglichte die Abrechnung des erhöhten Pflegeaufwands für Arbeitsleistungen, die 240 Minuten pro Tag überschreiten. Gesamthaft hatte dies bislang keine grossen Auswirkungen auf die Restkostenfinanzierung. Im Jahr 2013 betrug der Anteil der abgerechneten Pflegetage in der Stufe 12- l-b lediglich 0.5% aller über die Clearingstelle abgerechneten, stationären Pflegetage. Die durchschnittlichen Restkosten pro Fall beliefen sich, gerechnet mit allen stationären Fällen von Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau, im Jahr 2013 auf rund Fr. 6' In der Berechnung enthalten sind auch alle stationären Fälle der Stufen 0 bis 3, die keine Restkosten generiert haben. Werden diese Fälle aus der Berechnung ausgesondert, sind in 2013 durchschnittliche Fallrestkosten über alle stationären Fälle der Stufen 4 bis 12-l-b von Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau, in Höhe von rund Fr. 8'080 entstanden. Bezogen auf die per ermittelte Wohnbevölkerung im Kanton Aargau ergaben sich durchschnittliche Kosten pro Einwohner von Fr Diese durchschnittlichen Angaben, ob pro Pflegefall oder pro Einwohner, sollen für die Gemeinden Hinweise zur Budgetierung 2015 geben. Die durchschnittlichen Kosten pro Einwohner eignen sich für kleinere Gemeinden als Budgetierungsgrundlage weniger, da sich bei wenig Fällen dieser Durchschnitt mit einem Einzelfall wesentlich verändern kann. Die Durchschnittswerte sind daher als Richtwerte zu verwenden, die für die Budgetkalkulation mit kommunalen Erfahrungswerten zu vergleichen sind. Die im Aufgaben- und Finanzplan des Kantons budgetierten Fr. 55 Millionen für das Jahr 2013 wurden in nur geringem Masse überschritten. Die Restkostenfinanzierung für ambulant und stationär betreute Patienten mit Wohnsitz im Kanton Aargau betrug 2013 Fr Mio. Aktuell wird die Tarifordnung für 2015 erarbeitet und im Anschluss durch den Regierungsrat erlassen. Der budgetierte Aufwand in Höhe von Fr. 65 Millionen für die ambulante und stationäre Restkostenfinanzierung 2015 aus dem letztjährigen Aufgaben- und Finanzplan gilt nach wie vor. Die aktuellen Berechnungen für die Ermittlung der zu erwartenden Restkosten in 2015 und den Folgejahren berücksichtigen die Veränderungen in den Mengengerüsten sowie die erwartete Steigerung der durchschnittlichen Pflegebedarfsstufe. Weiteren Einfluss auf die Restkosten hat die potentielle Erhöhung der Tarife im ambulanten und stationären Bereich. Unter Berücksichtigung der derzeit gewonnenen Erkenntnisse wird mit einer Steigerung der Restkosten im einstelligen Prozentbereich für die Budgetjahre ab 2015 gerechnet. Die Gemeinden und Leistungserbringer erhalten im Zeitraum September / Oktober 2014 die Informationen zu den Tarifen Mit der vorgenannten Spanne pro Fall bzw. pro Einwohner kann aber basierend der kommunalen Erfahrungswerte budgetiert werden. 9. Schulzahnpflege Im Zusammenhang mit der Umsetzung Stärkung Volksschule dauert die Primarschule ab dem Schuljahr 2014/15 neu nicht mehr fünf, sondern sechs Jahre. Im Bereich der Schulzahnpflege bedeutet dies, dass in der neuen 6. Primarklasse wie in den anderen Primarschulklassen in der Regel sechs Mal jährlich ein Besuch der Fachkraft für Schulzahnprophylaxe stattfindet. In der neu dreijährigen Sekundarstufe I finden pro Jahr wie bisher zwei Besuche der Fachkraft für Schulzahnprophylaxe statt.

4 - 4 - Zahlreiche Gemeinden finanzieren die Besuche der Fachkraft für Schulzahnprophylaxe auf freiwilliger Basis bereits im Kindergarten. Dies ist aus Sicht der Prävention sehr zu begrüssen. Aufgrund des freiwilligen Angebots der Schulzahnprophylaxe im Kindergarten darf die Häufigkeit der Besuche in der Primarschule nicht reduziert werden. Die rechtlichen Grundlagen zur Schulzahnpflege sind in der Verordnung über die Schuldienste (SAR ) geregelt. Diese Verordnung bleibt unverändert. Weitere Informationen finden sich unter > Unterricht & Schulbetrieb > Gesundheit & Prävention > Schulzahnpflege. 10. Versand Berichte zu Budget und Rechnung Die Berichte des Gemeindeinspektorats zu Budget und Rechnung werden per Post an den Gemeinderat verschickt. Künftig werden diese Berichte zusätzlich elektronisch den Leiterinnen und Leitern Finanzen sowie den Präsidentinnen und Präsidenten der Finanzkommissionen zugestellt. 13. Kennzahlen Rechnung 2013 Die Rechnungsabschlüsse 2013 der Gemeinden zeigen die folgenden Eckwerte: Der Nettoaufwand aller Gemeinden erhöhte sich gegenüber 2012 um 2.0 % auf 1'493 Millionen Franken (Vorjahr 1'464 Millionen Franken). Der Steuerertrag inkl. Aktiensteuern betrug 1'714 Millionen Franken und hat sich gegenüber dem Vorjahr (1'665 Millionen Franken) um 3.0 % erhöht. 58 Gemeinden verbuchten einen Aufwandüberschuss von insgesamt 17 Millionen Franken. 21 Gemeinden weisen per 31. Dezember 2013 einen Bilanzfehlbetrag aus (Vorjahr: 18 Gemeinden). Das Investitionsvolumen der Gemeinden betrug Millionen Franken. Es liegt damit deutlich über dem Vorjahreswert von 292 Millionen Franken. Die Investitionen wurden mit einem Selbstfinanzierungsgrad von lediglich 60 % finanziert. Daraus resultiert eine Pro-Kopf- Nettoschuld von 230 Franken (Vorjahr 43 Franken). Steuerkraft pro Einwohner Fr. 2'654.5 Tragfähigkeitsfaktor Nettoaufwand pro Einwohner Fr. 2'348 Nettoschuld pro Einwohner Fr Schulung Rechnungsabschluss HRM2 Die Informationsveranstaltungen zum Rechnungsabschluss 2014 finden vom 17. bis 20. November 2014 statt. Das Einladungsschreiben inkl. der Bezirkseinteilung folgt nach den Sommerferien. 12. IG Benchmarking / Finanzdatentool Das Finanzdatentool mit den Rechnungszahlen 2013 wird ca. ab Mitte Juli zur Verfügung stehen. Sie können dieses nach Aufschaltung auf der Homepage gratis herunterladen. Die Aufschaltung wird Ihnen separat per bekanntgegeben. Mit diesem auf Excel basierenden Tool können Sie verschiedene aufschlussreiche grafische Standardauswertungen vornehmen (Vergleiche auf Basis von Kennzahlen). Im Oktober 2014 finden voraussichtlich Schulungen statt. Die Einladung erfolgt durch die IG Benchmarking. Aarau, 3. Juli 2014 Gemeindeinspektorat

5 KANTON AARGAU DEPARTEMENT VOLKSWIRTSCHAFT UND INNERES Vorsteher Dr. Urs Hofmann Regierungsrat Frey-Herose-Strasse 12, 5001 Aarau Telefon Fax Gemeinderäte der aargauischen Gemeinden Vorstände der aargauischen Gemeindeverbände 3. Juli 2014 Umgang mit der Aufwertungsreserve des Verwaltungsvermögens ab Budget 2015 Sehr geehrte Damen und Herren Im Zuge der Umstellung der Rechnungslegung auf HRM2 haben die Gemeinden und Gemeindeverbände im Rechnungsjahr 2014 ihr Finanz- und Verwaltungsvermögen gemäss den Bestimmungen des Gesetzes über die Einwohnergemeinden (GG) und der Verordnung über den Finanzhaushalt der Gemeinden und Gemeindeverbände (FiV) neu zu bewerten. Dies führt in der Regel zu höheren Bilanzwerten gegenüber der Jahresrechnung 2013 (HRM1). In der Bilanz wird die Höherbewertung des Finanzvermögens als Neubewertungsreserve und die Höherbewertung des Verwaltungsvermögens als Aufwertungsreserve ausgewiesen. Sowohl die Neubewertungs- als auch die Aufwertungsreserve sind dem Eigenkapital zugeordnet. Während die Neubewertungsreserve per Ende des ersten Rechnungsjahres aufzulösen bzw. ins übrige Eigenkapital umzubuchen ist ( 117b GG), besteht bezüglich der Aufwertungsreserve keine entsprechende kantonale Regelung. In der Botschaft zur Teilrevision des Gemeindegesetzes wurde kommuniziert, dass die Wahl des Zeitpunkts für den Übertrag der Aufwertungsreserve ins übrige Eigenkapital den Gemeinden überlassen werden soll. Bezüglich dem Rechnungsjahr 2014 (Budget und Rechnung) besteht die Weisung, dass ein gegenüber der Rechnung 2013 (HRM1) höheres Abschreibungsbetreffnis durch eine Entnahme aus der Aufwertungsreserve (ausserordentliche Stufe der Erfolgsrechnung) neutralisiert werden muss. Einerseits soll damit Transparenz hergestellt werden über das Ausmass der Neubewertungen und anderseits soll vermieden werden, dass allein aufgrund der Umstellung der Rechnungslegung generell schlechtere Haushaltergebnisse resultieren. Erfahrungen mit den Pilotgemeinden (Rechnungsabschlüsse 2013) haben nun gezeigt, dass es zur Herstellung der Transparenz über die Auswirkungen der neuen Rechnungslegung ausreicht, wenn die Neubewertungs- und die Aufwertungsreserve in einem Budget- und Rechnungsjahr aufgezeigt werden. Aus vorstehenden Gründen wird es den Gemeinden im Hinblick auf das Budget 2015 freigestellt, ob sie die Aufwertungsreserve mit der Rechnung 2015 ins übrige Eigenkapital (kumulierte Ergebnisse der Vorjahre, Konto 29990) umbuchen oder weiterhin als eigene Eigenkapitalposition stehen lassen wollen. Dazu gelten für die Einwohnergemeinden, die Ortsbürgergemeinden, die Spezialfinanzierungen (Eigenwirtschaftsbetriebe) und für die Gemeindeverbände folgende Regeln: Im Rechnungsjahr 2014 ist die budgetierte Entnahme aus der Aufwertungsreserve im Umfang des effektiv anfallenden Mehraufwands für Abschreibungen zu verbuchen, und per Schlussbilanz ist der Bestand der Aufwertungsreserve auszuweisen.

6 Ab Rechnungsjahr 2015 (Budget 2015) darf die Aufwertungsreserve ins übrige Eigenkapital umgebucht werden (kumulierte Ergebnisse der Vorjahre, Konto 29990), was den Verzicht auf die Entnahme aus der Aufwertungsreserve zur Folge hat. Der Zeitpunkt der Umbuchung wird durch die Gemeinderäte bezw. die Verbandsvorstände festgelegt. Die Auflösung der Aufwertungsreserve hat jedoch spätestens mit dem Budget und der Rechnung 2018 zu erfolgen. Zeichnet sich im Budget ab, dass die Mindestkapitalisierung gemäss 88h Abs. 2 GG bzw. 9 FiV (30 % des Aufwands des vorangehenden Rechnungsjahres) nicht eingehalten wird, so ist die Aufwertungsreserve im entsprechenden Rechnungsjahr umzubuchen. Mit der vorstehenden Regelung wird der finanzpolitische Spielraum der Gemeindebehörden gewährleistet. Weitere (technische) Hinweise zur Budgetierung 2015 können den zeitgleich an die Abteilungen Finanzen versandten "Gl-Informationen" entnommen werden. Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei finitinn H^r Finanzstrategie und bei der Führung des Finanzhaushalts Ihrer Gemeinde. f. Urs Hofmap' y Regierungsrat Kopie an Abteilungen Finanzen der Gemeinden (per ) 2 von 2

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