Bekannter Versender. das geänderte Verfahren in der Luftfracht.

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1 Bekannter Versender das geänderte Verfahren in der Luftfracht. 1

2 Übersicht Sicherheit in der Luftfracht Warum ist bekannter Versender ein heißes Thema Welche Alternativen gibt es Wie ist der Weg zum bekannter Versender Pro und Kontra Fragen und Antworten 2

3 Todesflug PA 103 Lockerbie Explosion von g Plastiksprengstoff 250 Personen kommen ums Leben 3 Doris Noißinger 3

4 Der 11. September Doris Noißinger 4

5 Das Gefahrenpotenzial Weltweiter Alarm nach Sprengstoff-Fund Terroristen nutzten Sicherheitslücke dpa, veröffentlicht am Reguläre Sicherheitschecks übersahen den Sprengstoff aus Jemen, der in der Patrone des Druckers versteckt war. Nur der Hinweis eines Sicherheitsdienstes verhinderte Schlimmeres. Foto: dpa 5

6 Hoher Frachtanteil in Passagierflugzeugen 70 % der Luftfracht wird in Passagiermaschinen befördert 6

7 Die Verfahren für Sicherheit in der Lieferkette Sicherheit in der Lieferkette Exportkontrolle (BAFA) AEO (Zoll) Bekannter Versender (LBA) 7

8 Gesetzlichen Grundlagen der Exportkontrolle Terrorlistenprüfung nach VO (EG) 2580/2001 und VO (EG) 881/2002 Dual-Use -VO (EG) 428/2009 Güter mit doppeltem Verwendungszweck Außenwirtschaftsgesetz (AWG) mit Außenwirtschaftsverordnung (AWV) AL Ausfuhrlisten (Waren) Länderlisten 8

9 Rechtliche Grundlagen des AEO Er basiert auf der EU-Verordnung VO (EG) 648/2005 sowie der zugehörigen Durchführungsverordnung VO (EG) Nr. 1875/2006 Keine rechtliche Grundlage aber wichtige Hilfe sind die Leitlinien für den zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten und die hierin aufgeführten Querverweise auf Normen (z.b. ISO 9001:2008, ISO 27001, ISO/PAS 28001) und zahlreiche weitere Vorschriften. Rahmenabkommen, das die Weltzollorganisation zur Sicherung des Welthandels (WCO-SAFE) geschlossen hat, vorhandene Sicherheitsstandards für den See- und Luftverkehr (z.b. ISPS- Code, Reglementierter Beauftragter, Bekannter Versender). Der AEO unterscheidet sich in die Versionen: AEO-C (nur zollrechtliche Vereinfachungen) AEO-S (nur Sicherheit) AEO-F (zollrechtliche Vereinfachungen + Sicherheit). 9

10 Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO Die Weltzollorganisation WCO hat Rahmenbedingungen zur Sicherung des weltweiten grenzüberschreitenden Warenverkehrs geschaffen. Der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte AEO ist ein wesentliches Element dieser in der EU in europäisches Recht umgesetzten Sicherheitsinitiative. AEO-Status in der internationalen Lieferkette bedeutet: bessere Lieferantenbewertung bei Kunden Sicherheit im internationalen Handel (bevorzugter Vertragspartner) Schnelligkeit, Transparenz und optimierte Prozesse Vorteile und Vergünstigungen bei der Zollabwicklung als sicherer und zuverlässiger Partner Qualitätsnachweis und Marketing-Instrument 10

11 Bekannter Versender rechtl. Grundlage Hohe Anforderungen in der VO (EG) 300/2008. Ersetzt VO (EG) 2320/2002 zum VO (EG) Nr. 185/2010 als Durchführungsverordnung zur 300/2008: regelt die Durchführung der gemeinsamen grundlegenden Normen für die Luftsicherheit. Luftsicherheitsschulungsverordnung (kurz: LuftSiSchulV) regelt die Schulung von Sicherheitspersonal und Luftfrachtsicherheits- Kontrollkräften. Luftsicherheits-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung (kurz: LuftSiZÜV) regelt die Details der notwendigen Sicherheitsüberprüfungen von Personal nach 7 LuftSiG. Luftsicherheits-Gebührenverordnung (kurz: LuftSiGebV) regelt die Höhe der anfallenden Gebühren für Leistungen staatlicher Behörden im Zusammenhang mit dem Thema Luftsicherheit. 11

12 Rechtliche Grundlage Das Luftfahrtbundesamt setzt diese Verordnungen in Form des Verfahrens Bekannter Versender und Reglementierter Beauftragter um. Dabei werden folgende Punkte sichergestellt: Schutz der Luftfracht vor unbefugtem Zugriff Einsatz von überprüftem, besonders geschulten Personal Sicherung der Lager, Verpackungs- und Produktionsräume der Luftfracht Sicherung der Verpackungen gegen Manipulation und Zugriff Sendungsbezogene Sicherheitserklärung Sicherstellung der Sicherheitsanforderungen für die gesamte Transportkette 12

13 Warum die große Hektik? ca alte bekannte Versender in Deutschland Am 25. März 2013 verlieren alle ihren Status!!! Behördlich anerkannte bekannte Versender: 200 Firmen sind per Mai 2012 validiert Rund 3200 Anträge liegen beim LBA Laufzeit zur Validierung: heute 6-8 Monate 13

14 Luftfracht in Frankfurt droht "Tsunami" Das absehbare Chaos hat ein Datum: 25. März Ab diesem Tag werden Unmengen von Luftfrachtsendungen auf die deutschen Flughäfen zurollen, die vor ihrer Verladung in ein Flugzeug aufwendig kontrolliert werden müssen. Auf einer Sicherheitskonferenz der Lufthansa Cargo sprach Geschäftsführer Winfried Hartmann vom Cargo Service des Frankfurter Flughafens jüngst von einem Tsunami, der die Frachtanlagen auf Rhein-Main förmlich unter sich begraben würde. Als Folge befürchtet die Branche speziell für den Frankfurter Flughafen massenhafte Staus von Waren in den Umschlaghallen, verspätete Abflüge von Exporten und Vertragsstrafen wegen zeitlich nicht eingehaltener Lieferketten. Während heute zwischen 80 und 90 Prozent aller via Flughafen Frankfurt geleiteten Sendungen offiziell als sicher gelten und vor dem Abflug nur stichprobenartig kontrolliert werden, dürfte sich das Verhältnis ab Ende März 2013 umkehren. Doch selbst dann wäre Frankfurt mit den Kontrollen überfordert. Wir bräuchten 200 zusätzliche Röntgengeräte nebst Bedienungspersonal sowie eine rund Quadratmeter große Fläche, um die Anlagen aufzustellen und betreiben zu können, sagte Christoph Hommerich vom Betreiber Fraport. 14

15 15 Was tun?

16 Ihre Alternativen Übersicht: Bekannter Versender (bv) Definition: Versender von sicherer Luftfracht auf eigene Rechnung Reglementierter Beauftragter (regb) Geschäftlicher Versender (gv) Spediteure, sonstige Stellen, die Sicherheitskontrollen von Frachten gewährleisten bzw. Fracht sicher abwickeln Versender von sicherer Luftfracht auf eigene Rechnung in Nur- Fracht/Postflugzeugen Bekannter Lieferant (bl) Reglementierter Lieferant (regl) Lieferant von sicheren Bordvorräten an regl/luftfahrtunternehmen (unter best. Bedingungen) oder Lieferanten von sicheren Flughafenlieferungen an Flughafenbetreiber Lieferant von sicheren Bordvorräten unmittelbar in Luftfahrzeuge 16

17 Übersicht über die unterschiedlichen Anforderungen und Zulassungen (Stand Mai 2012) LBA- Zulassung Anerkennung/ Audit durch den regb/regl bzw. Flughafen Sicherheitsprogramm Verpflichtungs -erklärung Schulung von verantwortl. Mitarbeitern Schulung von Mitarbeitern mit Wissen & Zugang zur Luftfracht Bekannter Versender (bv) Reglementierter Beauftragter (regb) Geschäftlicher Versender (gv) Bekannter Lieferant (bl) Reglementierter Lieferant (regl) ggf. zzgl. LSKK (empfohlen) (empfohlen) (empfohlen) (zzgl. Teile )

18 18 Die sichere Lieferkette

19 Unbekannter Versender A) Ware ist röntgenfähig und passiert ohne Beanstandung Konsequenz: keine Risiko: - Zeit: ges. Volumen der unsicheren Ware unbekannt - Kosten: gewichts- und volumensabhängig B) Ware ist röntgenfähig aber passiert Kontrolle nicht Konsequenz: Enthaftungserklärung; Entpacken und manuelles Prüfen der Ware Risiko: - Beschädigung (elektrostatisch, steril, Temperatur, Geheimhaltung, Granulate, Sicherheitsverpackung.) - Zeitverzug von mehreren Tagen, flown as booked? - Hohe Kosten C) Ware ist nicht röntgenfähig siehe Punkte B) 19

20 Die 10 Schritte zum Bekannten Versender 1. schriftliche Antragstellung per Post oder online beim LBA 2. Verpflichtungserklärung als Bekannter Versender 3. Erhalt Muster eines bekannte Versender-Sicherheitsprogramms 4. Benennung Luftsicherheitsbeauftragten und Stellvertreter(in) 5. Antragstellung auf Zuverlässigkeitsüberprüfung des Luftsicherheitsbeauftragten und Stellvertreter(in) gem. 7 LuftSiG bei der für den Hauptsitz des Unternehmens zuständigen Luftsicherheitsbehörde 6. Schulung des Luftsicherheitsbeauftragten und dessen Stellvertreter durch einen vom LBA zertifizierten Trainer (35 Stunden-Schulung). Darüber hinaus erfolgt eine Schulung des Betriebspersonals (4 Stunden-Schulung). 7. Erstellen eines bekannte Versender-Sicherheitsprogramms, das individuell auf das Unternehmen zugeschnitten ist und Umsetzung der definierten Maßnahmen 8. Einreichen der Schulungszertifikate sowie des vollständigen Sicherheitsprogramms mit Übersichtsplänen (Printversion + CD) 9. Vor-Ort-Kontrolle durch das LBA + behördliche Zulassung zum bekannten Versender für die Dauer von 5 Jahren 10.Eintragung in die EU-Datenbank für den bekannten Versender 20

21 Vorteile des bekannten Versenders Schnelligkeit und Termintreue Unversehrtheit von Verpackung und Ware, da zusätzliche Sicherheitskontrollen entfallen keine Zusatzkosten und -risiken durch Sicherheitskontrolle Wettbewerbsvorteil durch Erfüllung kundenseitiger Anforderungen Entzerrung bei der Abholung durch Spediteur (RegB) Unabhängigkeit von Dienstleistern Verlässlicher Partner in bestehenden Supply-Chain bzw. Logistik- Konzepten 21

22 Aufwand für den bekannten Versender Personalaufwand für das gesamte Beantragungsverfahren Entwurf und Erstellung Luftfracht-Sicherheitsprogramms Umsetzung Programm auf operativer Ebene und Vorbereitung/Durchführung der Auditierung Gebühren LBA (gem. LuftSiGebV) Aufwand für Anpassungen Infrastruktur Aufwand für Anpassungen Prozesse und Dokumentation Schulungsaufwand für Sicherheitspersonal und Mitarbeiter Personalkosten für Sicherheitspersonal (LSB und Vertreter) Ggf. Berateraufwand 22

23 3 Schlüsselfragen Für Ihre Entscheidung sollten Sie folgende Kriterien heranziehen: Kosten: Hauptsächlich Personal- und Sicherungskosten. Beachten Sie: Überwiegend 1xKosten die sich auf 5 Jahre verteilen Zeit: Welche Verzögerungen sind für Ihren Kunden akzeptabel, wie sind die Konsequenzen? Qualität: Können Sie und Ihre Kunde akzeptieren, dass verpackte Ware wieder geöffnet wird? Fordert Ihr Kunde den bekannten Versender. 23

24 Das bieten wir Ihnen : A: Handlungsempfehlung - Analyse der Luftfracht: Aufkommen, Kunden, Destinationen, Vorschriften - Ortsbegehung und Interviews - Handlungsempfehlung: -> Vor- und Nachteile für Ihr Unternehmen -> Kosten mit/ohne Bekannter Versender -> Umsetzungsplan, falls Bekannter Versender B: Schulung zum Luftsicherheitsbeauftragten - Teilnahme an bundesweiten Veranstaltungen - Inhouse-Schulungen bei Ihnen vor Ort C: Begleitung bei der internen Umsetzung - Ausbildung der Mitarbeiter - Aufbau der Sicherheitsrichtlinien - Konzeption eventueller Umbaumaßnahmen - Vorbereitung auf die Zertifizierung 24

25 Schulung Luftsicherheitsbeauftragte Seminar-Dauer: Anmeldeschluss: Seminar-Leitung: Zielgruppe: Seminar-Gebühren: Seminarinhalte: täglich von 9.00 Uhr bis Uhr insgesamt 35 Stunden (34 Std. + 1 Std. Lernzielkontrolle) 14 Tage vor Schulungsbeginn Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß 2 LuftSiSchuV Verantwortliche Personen, die Sicherheitsaufgaben gem. VO (EU) 185/2010 im Bereich Luftfrachtsicherheit wahrnehmen wollen. Hierzu zählen Luftsicherheitsbeauftragte oder deren Stellvertreter (Bekannter Versender, Reglementierter Beauftragter) ,-- EUR pro Teilnehmer zzgl. MWST.; weitere Teilnehmer des selben Unternehmens erhalten 10% Nachlass Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem Musterlehrplan des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Die Forderungen der VO (EG) 300/2008 sowie VO (EU) 185/2010 werden erfüllt. Termine in Frankfurt: und

26 Schulung Betriebspersonal Seminar-Dauer: Anmeldeschluss: Seminar-Leitung: Zielgruppe: Seminar-Gebühren: Seminarinhalte: von Uhr bis Uhr insgesamt 4 Stunden (3 Std. Theorie + 1 Std. Praxis) 14 Tage vor Schulungsbeginn Luftsicherheitstrainer mit behördlicher Zulassung gemäß 2 LuftSiSchuV Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter zu schulen, die mit "identifizierbarer Luftfracht" in Berührung kommen. Das LBA definiert die identifizierbare Luftfracht als dem Luftfrachtversand eindeutig zugeordnete Produkte. Dies bedeutet, dass auch Mitarbeiter aus der Produktion ggf. geschult werden müssten, sofern es zu diesem Zeitpunkt schon klar und für diese Mitarbeiter erkennbar ist, dass und welche Ware per Luftfracht befördert werden wird. 75,-- EUR pro Teilnehmer zzgl. MWST Der Seminarinhalt und die Dauer entsprechen dem Musterlehrplan des Luftfahrtbundesamtes (LBA). Die Forderungen nach Kapitel der VO (EU) 185/2010 werden erfüllt. 26

27 Die Experten an Ihrer Seite: Um Sie optimal für die Zukunft zu rüsten, stehen Ihnen im Projekt hochspezialisierte Experten zur Verfügung: Albert Paul Geschäftsführer der Cost Expert GmbH und über 14 Jahre Erfahrung in der Leitung von Logistik-Projekten Ralf Schiele Experte für KEP-Dienste sowie Luftfracht, Verkehrsfachwirt und langjährige Erfahrung in leitenden Positionen bei namhaften Logistikunternehmen Rainer Barz Experte für Luftsicherheit und Safety Management Systeme, Erfahrungsschatz aus der Betreuung großer deutscher Flughäfen Doris Noißinger Zoll-Expertin und geprüfte Luftfrachtsicherheitsbeauftragte, AEO F-Monitoring-Beauftragte, Dozentin für Logistikrecht an der Hochschule Ulm Norbert Schröter Experte für Lageroptimierung und Lagerplanung, Dozent für Fabrikplanung und Lagersystem an der FH Reutlingen Dr. Manfred Ott Experte für Luftsicherheit. Ausbildungszulassung nach 2 Abs. 2, 22 Abs. 3 der Verordnung zur Einführung von Luftsicherheitsschulungen (LuftSiSchulV) vom , BGBI. I S. 647 ff. Thomas Bultjer Experte für Transportlogistik, über 12 Jahre Erfahrung in leitenden Positionen bei Transport- und Speditionsunternehmen Karl Sänger Experte für Verpackungen, Fachkaufmann für Materialwirtschaft und Einkauf, langjährige Einkaufserfahrung als Gruppenleiter eines großen Industriebetriebes 27

28 Mit Ihrer Luftfracht sicher in die Zukunft! Cost Expert GmbH Albert Paul Tel Fax Cost Expert GmbH Ralf Schiele John-F.-Kennedy-Str Neu-Ulm

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