Orientierung ja, Überwachung nein Location Based Services auf dem Prüfstand

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1 Thema DATENSCHUTZ HEISE Forum täglich bis Halle 5 / Stand E 38 Orientierung ja, Überwachung nein Location Based Services auf dem Prüfstand Heise Forum CeBIT Sicherheit und IT-Recht 8. März 2008 Maren Raguse und Meike Kamp Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Prüfung Beratung Schulung inkl. DATEN- SCHUTZ- AKADEMIE IT-Labor Modellprojekte Gütesiegel Audit Primäre Adressaten: Verwaltung Wirtschaft Bürger Wirtschaft, Wissenschaft, Verwaltung LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

2 Projekte im ULD Identitätsmanagement PRIME, PrimeLife und FIDIS Ubiquitäres Computing TAUCIS Abwehr von SPAM over Internet Telephony SPIT-AL Nutzerorientiertes Digital Rights Management Privacy4DRM Datenschutzanforderungen für die Forschung PRISE Anonymität im Internet AN.ON Europäische Melderegisterauskunft RISER Verbraucherdatenschutz und Datenschutzrecht im Scoring Innovationszentrum Datenschutz & Datensicherheit (ULD-i) Virtuelles Datenschutzbüro Europäisches Gütesiegel - EuroPriSe LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Mögliche Einsatzszenarien Übersicht Funktionsweisen Standortbestimmung über GPS Standortbestimmung über Cell-ID Datenschutzrechtlicher Blickwinkel Flottenmanagement Tracking Fragen und Diskussion LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

3 Einsatzszenarien - Beispiele Dauerhaftes Tracking: Flottenmanagement im Unternehmen Personentracking (z.b. Kindertracking, Buddy Finder, hilfsbedürftige Personen, Pollenwarnung) Geofencing Einmalig initiiertes Tracking: Navigation zum Point of Interest LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Funktionsweisen Typische Komponenten eines LBS: Standortbestimmung (z.b. GPS, Cell-ID, Triangulation) Übertragungsweg (z.b. GSM) Back-End System beim LBS Anbieter LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

4 Flottenmanagement - Funktionsweise LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Flottenmanagement Funktionsweise GPS-Gerät liefert über GSM typischerweise Daten zu Ort, Zeit, Strecke, Geschwindigkeit und Standzeit eines Fahrzeuges. Diese Informationen werden z.b. in Back-End Systemen im Unternehmen selbst oder über webbasierte Applikationen des LBS Anbieters ausgewertet. Der LBS Anbieter bietet ggf. weitere Content-Dienste an, wie etwa Navigationssysteme etc. LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

5 Tracking - Funktionsweise LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Tracking Funktionsweise Lokalisierung des Standortes des Nutzers/Teilnehmers erfolgt über die aktive Zelle oder Triangulation. Cell-ID wird als Standortdatum vom TK-Anbieter erhoben und an den LBS-Anbieter übermittelt. Von dort gelangt die Information an den Teilnehmer Hier ist zu unterscheiden zwischen Teilnehmern und Nutzern des Endgeräts: Beim Kindertracking werden Teilnehmer und Nutzer grundsätzlich personell auseinanderfallen. Beim BuddyFinder sind die Nutzer und Teilnehmer regelmäßig personengleich. LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

6 Datenschutzrechtlicher Blickwinkel Kontrolle über den technischen Vorgang der Ortung ist dem Betroffenen entzogen. Dauerhaftes Tracking ermöglicht die Herstellung eines lückenlosen Bewegungsprofils. Vollüberwachung möglich und damit persönlichkeitsrechtliche Beeinträchtigung eröffnet: Keine unbeobachtete Bewegung mehr möglich Einschränkung der persönlichen Freiheiten, insbesondere der Bewegungsfreiheit durch Druck sich angepasst/wie erwartet zu verhalten (Überwachungsdruck). LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Datenschutzrechtliche Aspekte Flottenmanagement Rechtsgrundlage für den Einsatz durch den Arbeitgeber? Einwilligung des AN im Arbeitsverhältnis problematisch Arbeitsvertrag (-) Betriebsvereinbarung Interessenabwägung zwischen Unternehmensinteressen und schutzwürdigen Interessen der Betroffenen LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

7 Interessenabwägung Handelt es sich bei den Einsatzzielen um berechtigte Interessen des Arbeitgebers? Sind alle anfallenden Daten und deren Vorhaltung zur Erreichung der Einsatzziele tatsächlich erforderlich? Stehen schutzwürdige Interessen der Arbeitnehmer entgegen? Anfallende Daten ermöglichen lückenloses Bewegungsund Verhaltensprofil des Arbeitnehmers. Anfallende Daten bieten damit eine umfangreiche Grundlage für Leistungs- und Verhaltenskontrollen. LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Interessenabwägung Berechtigte Ziele des Einsatzes von GPS- Flottenmanagementsystemen: Optimierte Einsatzplanung (verringerte Dispositionszeiten, Reduzierung von Fahrzeiten, Einsatzplanung von Not- und Sofortdiensten) Erleichterung der Abrechnung und verbesserte Nachweismöglichkeiten gegenüber den Kunden Aber: Vollkontrolle der Arbeitnehmer vs Schutzwürdige Interessen der Arbeitnehmer LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

8 Erforderlichkeit und Interessenabwägung Die anfallenden Daten (typischerweise Ort, Zeit, Strecke, Geschwindigkeit, Standzeit, Zündschlüssel Ein/Aus) müssen zur Erreichung des Einsatzzieles tatsächlich erforderlich sein: Werden tatsächlich alle Informationen z.b. auch Information über Zündschlüssel Ein/Aus etc. benötigt für eine optimierte Einsatzplanung benötigt? Müssen Daten für eine optimierte Einsatzplanung gespeichert werden, wenn es ausschließlich auf den Echtzeit-Standort ankommt? Weitere Vorhaltung zu Nachweiszwecken bzw. zu statistischen Auswertungen? Hinreichende Information und Unterrichtung der AN LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Betriebsvereinbarung 87 BetrVG: Einsatz ist mitbestimmungspflichtig BV kann Rechtsgrundlage darstellen, wenn Schutzniveau des BDSG nicht unterschritten Was bedeutet das? Ergebnis einer Interessenabwägung zwischen Unternehmerinteressen und schutzwürdigen Interessen Zwecke müssen konkret festgelegt werden Nutzung zur Leistungs- und Verhaltenskontrolle ausgeschlossen bzw. nur in Ausnahmefällen erlaubt Hinreichende Transparenz der Funktionsweise, des Einsatzes und ggf. des Vorliegens von Ausnahmefällen für die AN Konkretes Verfahren, wenn Daten zur Missbrauchskontrolle genutzt werden (Gremium der Auswertung: Betriebsratsmitglied, betrieblicher Datenschutzbeauftragter) LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

9 Datenschutzrechtliche Aspekte Tracking Rechtmäßigkeit richtet sich sowohl nach TKG als auch nach TMG Erhebung und Übermittlung der Standortdaten an LBS- Anbieter durch TK-Anbieter: 98 TKG: Einwilligung des Teilnehmers erforderlich. BuddyFinder: Jeder Buddy ist i.d.r. auch Teilnehmer. Problem: Teilnehmer und Nutzer sind nicht personenidentisch Informationsverpflichtung des Teilnehmers gegenüber dem Nutzer nach 98 Abs. 1 Satz 2 TKG Beispiel Kindertracking LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Datenschutzrechtliche Aspekte Tracking Verarbeitung durch LBS-Anbieter: 15 Absatz 1 TMG: Ermöglichung der Inanspruchnahme Problem: Geortete Person und Vertragspartner des Diensteanbieters sind nicht personenidentisch? 15 Absatz 1 TMG kommt nicht in Betracht, da keine Nutzungsdaten. Grds. Zustimmung der georteten Person erforderlich. BuddyFinder: Jeder Buddy muss sich registrieren, d.h. Vertragspartner des Diensteanbieters sein. Kindertracking: Einwilligung ab Einsichtsfähigkeit in Bezug zur eigenen Aufenthaltsbestimmung erforderlich. LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

10 Missbrauchsprävention Problem Missbrauch: heimliches Tracking (z.b. Partnertracking) Datenschutzrechtlich unzulässig: Überwachte Person ist entweder kein Teilnehmer Einwilligung ggü TK-Anbieter als Nutzer nicht erforderlich oder Einwilligungserklärung ggü TK-Anbieter wird fingiert. Ohne Kenntnis des LBS-Anbieters, dass Handy von einer anderen Person als dem Vertragspartner genutzt wird, fehlt es hier auch an einer Einwilligung. LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März Missbrauchsprävention Lösungsmöglichkeiten: Unregelmäßige Benachrichtigung des Nutzers z.b. über SMS durch TK-Anbieter bzw. LBS-Anbieter? 98 TKG (-): Verpflichtung zur Information richtet sich nur an den Teilnehmer; Kein Erfordernis des Nachweises gegenüber dem LBS-Anbieter wie z.b. beim Einzelverbindungsnachweis. Analog 33 BDSG? Erhebung ohne Mitwirkung des Betroffenen und Transparenzgebot aus dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Verifizierung der Identität über einen Identity Provider. LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

11 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Besuchen Sie uns! HEISE Forum täglich bis Halle 5 / Stand E 38 Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Maren Raguse und Meike Kamp Telefon: mail@datenschutzzentrum.de LBS auf dem Prüfstand, Heise Forum 8. März

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