Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm

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1 Arbeitsmarkt- und Integrationsprogramm 2016

2 Für weitere Informationen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Bedarf an: Jobcenter Hildesheim Stefan Bode - Bereichsleiter Markt und Integration - Am Marienfriedhof Hildesheim Tel.: 05121/ Mail: Jobcenter-Hildesheim@jobcenter-ge.de Internet:

3 Inhalt Inhalt 1. Einleitung Seite 2 2. Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms 2014 / 2015 Seite Gesamtüberblick Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) Seite Auswertung des Arbeitsmarktprogramms 2014 / 2015 Seite Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt im Landkreis Hildesheim Seite Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen Seite Bewerber- und Stellenangebote Seite Struktur der Leistungsberechtigten im SGB II Seite Operative Ziele 2016 Seite Geschäftspolitische Handlungsfelder Seite Geschäftspolitische Handlungsfelder des Bundes Seite Handlungsansätze des Jobcenter Hildesheim Seite Langzeitarbeitslose fördern und in den Arbeitsmarkt integrieren Beschäftigungschancen bei Alleinerziehenden erhöhen Migrantinnen und Migranten integrieren 7. Finanzielle Rahmenbedingungen Seite Seite 1

4 Einleitung 1. Einleitung Das Jobcenter Hildesheim beschreibt mit seinem, wie die geschäftspolitischen Zielsetzungen der Agentur für Arbeit und des Landkreis Hildesheim als Träger der Grundsicherung für das Jahr 2016 umgesetzt werden sollen. Übergeordnetes und vorrangiges Ziel aller Bemühungen und Aktivitäten des Jobcenter Hildesheim ist es, durch Integrationen in den ersten Arbeitsmarkt die Hilfebedürftigkeit der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zu beenden. Von Januar - Juni 2015 ist es uns als Jobcenter Hildesheim bereits gelungen, insgesamt Menschen aus dem Landkreis Hildesheim bei der Aufnahme einer Erwerbstätigkeit zu unterstützen. Das Jobcenter Hildesheim richtet sein Handeln u.a. hinsichtlich der Nachhaltigkeit aus. Es stellt also nicht allein den kurzfristigen Vermittlungserfolg in den Vordergrund, sondern vielmehr die längerfristige bzw. dauerhafte Integration. Aufgrund der Zunahme der Kunden mit vielfältigen Vermittlungshemmnissen wird es insbesondere erforderlich sein, durch eine ganzheitliche Beratung und durch gezielte Maßnahmen diese näher an den ersten Arbeitsmarkt heranzuführen. Diese Prozesse sind zeitintensiv, so dass sich die Integrationen bei der genannten Personengruppe erst mittel- oder längerfristig realisieren lassen. Das 2016 enthält Analysen, Erkenntnisse und Handlungsfelder zur Integration erwerbsfähiger Leistungsberechtigter in den ersten Arbeitsmarkt. Durch diesen Ansatz sollen perspektivisch die Transferleistung des kommunalen Trägers für Kosten für Unterkunft und des Bundes für Leistungen zum Lebensunterhalt sukzessive für den Einzelnen entbehrlich und in der Summe gesenkt werden. Seite 2

5 Umsetzung 2014 / Umsetzung des Arbeitsmarktprogramms 2014 / Gesamtüberblick Wirksamkeit der arbeitsmarktpolitischen Instrumente nach dem SGB II Dem Jobcenter Hildesheim standen 2014 im Eingliederungstitel rund 8,3 Mio für die Förderung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten zur Verfügung. Insgesamt wurden Eintritte von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen realisiert. Die Wirksamkeit und der Erfolg von arbeitsmarktpolitischen Instrumenten werden durch die Eingliederungsquote (EQ) und die Verbleibsquote (VQ) gemessen. Die Eingliederungs- und Verbleibsquoten zeigen auf, inwieweit die Teilnehmer einer Fördermaßnahme 6 Monate nach Austritt aus der Maßnahme eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen haben (Eingliederungsquote) bzw. nicht mehr arbeitslos sind (Verbleibsquote). Maßnahmeaustritte von Maßnahmeaustritte von Maßnahmeaustritte von Maßnahme Januar 2012 bis Dezember 2012 Januar 2013 bis Dezember 2013 November 2013 bis Oktober 2014 Austritte EQ VQ Austritte EQ VQ Austritte EQ VQ Aktivierung und berufliche Eingliederung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung ,4% 48,2% ,3% 51,6% ,9% 53,5% darunter Maßnahme bei einem Träger ,2% 43,8% ,6% 48,3% ,2% 50,3% darunter Maßnahme bei einem Arbeitgeber ,3% 61,7% ,5% 61,3% ,5% 64,1% Berufsauswahl und Berufsausbildung Berufsausbildung in außerbetrieblichen Einrichtungen 51 51,0% 70,6% 46 39,1% 56,5% 50 46,0% 62,0% Einstiegsqualifizierung 74 59,5% 86,5% 47 53,2% 74,5% 38 68,4% 81,6% Berufliche Weiterbildung Förderung der berufl. Weiterbildung (einschl. allg. Maßn. z. Weiterbildung Reha) ,9% 48,4% ,9% 50,2% ,6% 49,4% Aufnahme einer Erwerbstätigkeit Eingliederungszuschuss ,0% 80,3% ,9% 80,6% ,4% 81,1% Beschäftigungsschaffende Maßnahmen Arbeitsgelegenheiten ,5% 52,8% ,2% 57,1% 379 9,2% 48,0% sonstige Leistungen/ Freie Förderung Freie Förderung SGB II 16 x x 11 x x 39 71,8% 87,2% x = Erst ab einer Mindeststichprobengröße kann eine Eingliederungsquote als repräsentative Messung angesehen werden. Je kleiner die Stichprobengröße(also die Zahl der betrachteten Austritte aus Maßnahmen) desto eher ist die Eingliederungsquote als rein zufälliges Resultat anzusehen, das weder etwas über Qualität der Maßnahme oder des Trägers noch über die Qualität der Arbeit der Agentur aussagt. Deswegen werden Eingliederungsquoten, bei denen weniger als 20 Austritte zu Grunde liegen, nicht ausgewiesen. Neben Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung bildeten die Instrumente Förderung der beruflichen Weiterbildung, beschäftigungsschaffende Maßnahmen (Arbeitsgelegenheiten) und der Eingliederungszuschuss den Schwerpunkt der Förderleistungen des Jobcenter Hildesheim. Seite 3

6 Umsetzung 2014 / 2015 Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung wurden insbesondere für erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Langzeitbezug mit multiplen Vermittlungshemmnissen individuell angeboten. Es handelt sich dabei insbesondere um Maßnahmen mit niederschwelligen Inhalten. Ziel dieser Maßnahmen ist nicht die direkte Integration in den Arbeitsmarkt, sondern der gezielte und schrittweise Abbau von Vermittlungshemmnissen. Die Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung stellen sich mit einer durchschnittlichen Verbleibsquote von 53,5 % als ein wirksames Förderinstrument dar. Hierbei bleibt auch festzustellen, dass immerhin durchschnittlich 32,9% (Eingliederungsquote) nach Absolvierung einer solchen Maßnahme direkt in den Arbeitsmarkt einmündeten. Förderung der beruflichen Weiterbildung (FbW) Über FbW sollen berufliche Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten erhalten, erweitert oder der technischen Entwicklung angepasst werden. Die Förderpalette erstreckt sich dabei von Kurzqualifikationen bis hin zum Erwerb von komplexeren beruflichen Qualifikationen. Erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ohne abgeschlossene Berufsausbildung kann über FbW eine abschlussorientierte Qualifizierung oder ein Berufsabschluss ermöglicht werden. Beim Einsatz von FbW handelt es sich um ein sogenanntes integrationsnahes Förderinstrument. D.h., nach Absolvierung einer FbW-Maßnahme sollte eine berufliche Integration der Maßnahmeteilnehmer erfolgen. Unter diesen Aspekten bedarf es aus Sicht des Jobcenter Hildesheim einer Verbesserung der Eingliederungsquote von durchschnittlich 30,6%. Angestrebt wird eine Eingliederungsquote von mindestens 45%. Unterstützt wird dieses Ziel durch einen viel stärker profilierten Abgleich zwischen dem Anforderungsprofil des angestrebten Berufes/Tätigkeit und den Kenntnissen und Fähigkeiten des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Des Weiteren wird das Jobcenter Hildesheim das Absolventenmanagement bei FbW-Teilnehmern intensivieren. Hierzu ist es auch erforderlich, den gemeinsamen Arbeitgeber-Service (AG-S) der Agentur für Arbeit und des Jobcenter Hildesheim frühzeitig in die Vermittlungsbemühungen einzubeziehen. Arbeitsgelegenheiten Für erwerbsfähige Leistungsberechtigte mit komplexen Problemlagen sind Arbeitsgelegenheiten im Sinne von 16d SGB II unverzichtbar, wenn der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt trotz vorhergehender Förderung mit anderen Förderinstrumenten auch mittelfristig nicht zu erreichen ist. Das Jobcenter Hildesheim bot erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Arbeitsgelegenheit dann an, wenn es für die Erhaltung oder Wiedererlangung der Beschäftigungsfähigkeit, die für eine Eingliederung in Arbeit erforderlich ist, notwendig wurde. Insgesamt haben sich die Maßnahmeaustritte von 2012 bis 2014 um 581 reduziert. Zum trat eine Gesetzesänderung zur Anpassung der Eingliederungsleistungen im SGB II und SGB III in Kraft. Das Förderinstrument der Arbeitsgelegenheiten war im erheblichen Maße von diesen Änderungen betroffen. Es wurde insbesondere die Nachrangigkeit dieses Förderinstrumentes in der Arbeit mit den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten herausgestellt ( Ultima Ratio des Handelns ). Seite 4

7 Umsetzung 2014 / 2015 Im Rahmen der Maßnahmegestaltung wurde explizit hingewirkt, das nur noch die reine Ausübung von Tätigkeiten, die die Voraussetzung der Zusätzlichkeit, des öffentlichen Interesses und der Wettbewerbsneutralität erfüllen, gefördert werden dürfen. Zusatzaspekte wie Qualifizierung oder sozialpädagogische Betreuung, die häufig auch Inhalt von Arbeitsgelegenheiten waren, dürfen nicht mehr gefördert werden. Weiterhin wurde aufgrund Höchstrichterlicher Rechtsprechung klargestellt, dass erwerbsfähigen Leistungsberechtigten die einer Arbeitsgelegenheit zugewiesen werden, deren Tätigkeiten nicht zusätzlich, wettbewerbsneutral oder nicht im öffentlichen Interesse liegen, einen einklagbaren Anspruch auf Wertersatz gegenüber dem Jobcenter haben. Dies führte im Maßnahmeportfolio des Jobcenter Hildesheim zu einer deutlichen Reduzierung der zur Verfügung stehenden Maßnahmeplätze. Auch ist ein längerer Verbleib der zugewiesenen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den Arbeitsgelegenheiten zu verzeichnen. Die erreichte Verbleibsquote von 48% wird vom Jobcenter als sehr positiv bewertet. Für das Jobcenter ist dies ein deutlicher Hinweis darauf, dass das Ziel der Förderung, nämlich die Stabilisierung des erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, erreicht wurde und mit dem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in weiteren arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen weitergearbeitet werden konnte. Eingliederungszuschuss Eine wichtige Unterstützungsfunktion im Hinblick auf die Eingliederung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in den ersten Arbeitsmarkt übernehmen die Zuschüsse an Arbeitgeber. Vorhandene fachliche Defizite werden durch die Zahlung eines Eingliederungszuschuss an den Arbeitgeber abgefedert. Es erfolgt dabei eine direkte Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt wodurch sich auch die hohe Eingliederungsquote von 69,4% erklären lässt Auswertung des Arbeitsmarktprogramms 2014 / 2015 Jugendliche in den Ausbildungs- und Arbeitsmarkt integrieren Für die frühzeitige Aktivierung bei den Jugendlichen setzt das Jobcenter die Maßnahme JobClub ein. Die Maßnahme setzt auf den frühzeitigen Ansatz der Ausbildungsvermittlung, Berufsberatung sowie Integration in sozialversicherungspflichte Beschäftigung. Das Jobcenter Hildesheim setzt diese Maßnahme als Sofort- bzw. Erstangebot ein. Von Januar bis Juli 2015 konnten bereits 196 Jugendliche in die Maßnahme einmünden, bis Ende 2015 wird das Jobcenter Hildesheim weiteren 194 Jugendlichen die Teilnahme an der Maßnahme ermöglichen, so dass die vom Jobcenter Hildesheim geplanten 390 Eintritte realisiert werden. Auswertungen der Maßnahmen aus den vergangen Jahren zeigen, dass ca. 35% der Absolventen innerhalb eines Zeitraumes von 6 Monaten nach Beendigung direkt in den Arbeitsmarkt einmünden. Ca. 63% der Teilnehmer können ihre Arbeitslosigkeit im Anschluss beenden. Für Jugendliche, die multiple Problemlagen aufweisen (z.b. psychische Auffälligkeiten, fehlender Schulabschluss, Schuldenproblematik, familiäre Probleme, fehlende Sozialkompetenzen und Durchhaltevermögen) setzt das Jobcenter Hildesheim Maßnahmen mit niederschwelligen Inhalten ein. Für diesen Personenkreis haben sich die Jugendwerkstätten bewährt. Seite 5

8 Umsetzung 2014 / 2015 Von Januar bis Juli 2015 konnten bereits 127 Jugendliche an dieser Maßnahme teilnehmen. Auswertungen der Vormaßnahmen zeigen, dass ca. 50% der Jugendlichen einen Übergang in eine weiterführende schulische oder berufliche Qualifizierung oder auch in eine Einstiegsqualifizierung, Arbeit oder Ausbildung gelingt. Aktivierung von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Langzeitbezug Ein großer Teil, insgesamt 67,7%, der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten (elb) befindet sich bereits im Langzeitleistungsbezug (LZB) bzw. es droht der Übertritt in diesen. Daher wird die Aktivierung von Langzeitbeziehern bzw. Langzeitarbeitslosen (LZA), um die Integrationschancen zu erhöhen, auch in 2016 ein wesentliches Handlungsfeld sein. Kennzeichnend für diese Personengruppe ist, dass der Langzeitleistungsbezug mit weiteren oft multiplen Vermittlungshemmnissen einhergeht. Zu nennen sind dabei u. a. Suchtprobleme, gesundheitliche Einschränkungen, fehlender Berufsabschluss, Schuldenproblematik und fehlende Kinderbetreuung. Vor diesem Hintergrund werden vom Jobcenter Hildesheim unterstützende Angebote bzw. zielgruppenspezifische Maßnahmen angeboten, welche notwendig bzw. geeignet erscheinen, Mehrfachhemmnisse abzubauen und den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten neue Perspektiven zu eröffnen. Neben den in Punkt 2.1. aufgezeigten Fördermöglichkeiten ist hier vor allem das DOCCenter zu erwähnen. Wichtige Bausteine dieser Maßnahme sind z. B. die Eignungsanalyse und die betriebliche Erprobung. Vorrangiges Ziel dieser Maßnahme ist es, erwerbsfähigen Leistungsberechtigten im Langzeitbezug durch Unterbreitung niedrigschwelliger Angebote im Vorfeld von Qualifizierung und Beschäftigung intensiv zu aktivieren und damit an den Ausbildungs- und Beschäftigungsmarkt heranzuführen. Dieses Ziel wird primär durch Einbindung der Teilnehmer in projektbezogenes Arbeiten verfolgt. Mit der Teilnahme wird Kunden mit multiplen Vermittlungshemmnissen die Möglichkeit eröffnet, durch Fordern und Fördern eigene Handlungskompetenz zu entwickeln und zu stärken. Die Teilnehmer erfahren dabei innerhalb der Maßnahme nicht nur eine sozialpädagogische Unterstützung, zusätzlich werden sie ebenso durch Ärzte und Psychologen begleitet. Das Jobcenter Hildesheim hat das DOCCenter mit den o.g. Zielsetzungen zum eingekauft. Bis zum konnten 97 erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Teilnahme ermöglicht werden. Davon hatten zum Stichtag Teilnehmer die Maßnahme beendet. Bei 13 Teilnehmern war schon die 6 Monatsfrist für die Berechnung der Eingliederungsquote und Verbleibsquote erfüllt. Von diesen 13 Teilnehmern waren 5 Teilnehmer nicht mehr arbeitslos und ein Teilnehmer konnte eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen. Von den 75 Teilnehmern haben bisher 7 Teilnehmer eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufgenommen. Kundinnen und Kunden ohne Abschluss zu Fachkräften ausbilden und in den Arbeitsmarkt integrieren Mit der bundesweiten Offensive Spätstarter, Ausbildung wird was sollen junge Erwachsene im Alter zwischen 25 und 35 Jahren, die keine Ausbildung haben, eine zweite Chance bekommen. Seite 6

9 Umsetzung 2014 / 2015 Aus dem Kundenbestand des Jobcenter Hildesheim konnten im Jahr 2015 über die Qualifizierungsoffensive 18 Umschulungen (davon 16 betriebliche) und 13 Einmündungen in Ausbildung realisiert werden. Ebenso wurden weitere 6 Qualifizierungen durchgeführt. Daher steht auch im Jahr 2016 die Erschließung und Nutzung der Qualifizierungspotenziale von (Neu-)kundinnen und (Neu-)kunden im besonderen geschäftspolitischen Fokus. Arbeitgeber sollen mit geeigneten Fachkräften versorgt werden. Dabei haben die Qualifizierungsmaßnahmen einen Schwerpunkt im abschlussorientierten Bereich aller berufsfachlichen Ebenen. Realisiert werden die Fortbildungen über das Instrument Förderung der beruflichen Weiterbildung. Beschäftigungsmöglichkeiten für Alleinerziehende nutzen Das Jobcenter Hildesheim hat, neben den unter Punkt 2.1. eingesetzten Förderinstrumenten, gezielt Maßnahmen für Alleinerziehende angeboten, damit berufliche (Teil-) Qualifikationen erworben werden können und Integrationschancen eröffnet werden. Dabei sind die Eingliederungsmaßnahmen so gestaltet, dass diese mit den Kinderbetreuungszeiten vereinbar sind. Zum Teil ist die Realisierung von Kinderbetreuung auch Bestandteil dieser Maßnahmen. Im Jahr 2015 wurde folgende Maßnahme angeboten: VorUm Vorbereitung auf eine Umschulung in Teilzeit, vormittags mit organisierter Kinderbetreuung: 16 Teilnehmerinnen, Fortbildung Verkauf in Teilzeit mit zertifiziertem Kassenschein (IHK) und organisierter Kinderbetreuung: 16 Teilnehmerinnen. Die Maßnahme Vorbereitung auf eine Umschulung läuft seit dem und endet voraussichtlich zum Von den 16 Teilnehmerinnen haben 6 bereits eine feste Zusage für eine betriebliche Umschulung. Eine Teilnehmerin hat die Maßnahme vorzeitig wegen Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung abgebrochen. Die Fortbildungsmaßnahme Verkauf in Teilzeit mit zertifiziertem Kassenschein (IHK) hat erst im Mai 2015 mit 16 Teilnehmerinnen begonnen, so dass eine konkrete Auswertung zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht erfolgen kann. Marktchancen bei Arbeitgebern erschließen Der gemeinsame Marktauftritt im Arbeitgeberservice (AG-S) verfolgt die Zielsetzungen, die Marktdurchdringung zu steigern, den Einschaltungsgrad bei Arbeitgebern zu erhöhen sowie vorhandene Beschäftigungs-, Ausbildungs-, Umschulungs- und Integrationspotenziale bestmöglich auszuschöpfen. Der vorhandene Personalbedarf soll genutzt werden, um erwerbsfähige Leistungsberechtigte in sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu integrieren. Dabei sollen die integrationsorientierten Förderinstrumente (z.b. Eingliederungszuschuss) genutzt werden, sofern eine direkte Integration von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nicht möglich ist. Im Zeitraum von Januar Juni 2015 betrug die Anzahl der Integrationen im Jobcenter Bezirk Hildesheim Die Anzahl erfolgreich besetzter Stellen durch den gemeinsamen AG-S betrug im gleichen Zeitraum 750. Darunter konnten 29,5% (221) erfolgreich besetzter Stellen für den SGB II-Bereich erreicht werden. Der gemeinsame AG-S hat sich bewährt und wird im Jahre 2016 weitergeführt. Dabei erfolgt eine laufende Optimierung der bestehenden Prozesse und Schnittstellen. Seite 7

10 Wirtschaftsraum / Arbeitsmarkt 3. Wirtschaftsraum und Arbeitsmarkt im Landkreis Hildesheim Im Landkreis Hildesheim sind 54,4% aller Einwohner zwischen 15 bis unter 65 Jahren sozialversicherungspflichtig beschäftigt (Niedersachsen 55,5%). Auf dem Arbeitsmarkt im Landkreis Hildesheim werden Personen in Betrieben sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Neben den sozialversicherungspflichtig Beschäftigten üben weitere Personen eine geringfügige Beschäftigung aus. Anzahl der svpfl. Beschäftigten ab bis bis bis Anzahl der Betriebe Der Landkreis ist von einem hohen Anteil an Kleinunternehmen (1-9 Arbeitnehmer) geprägt (77,3%). Lediglich 42 Großbetriebe mit mehr als 249 Arbeitnehmern sind hier angesiedelt (0,7%). Seite 8

11 Wirtschaftsraum / Arbeitsmarkt Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen / Wirtschaftsgruppen Anteile in % Absolut Land- und Forstwirtschaft, Fischerei 2,8 Bergbau, Energie- u. Wasservers., Entsorgung 0, Verarbeitendes Gewerbe 8, Baugewerbe 11,2 Handel; Instandhaltung und Reparatur von Kraftfahrzeugen 20, Verkehr und Lagerei 3, Gastgewerbe 6, Information und Kommunikation 1, Finanz- u. Versicherungs-Dienstleistungen 3,1 Immobilien;freiberufliche, wissenschaftl. und technische Dienstleistungen sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen ohne ANÜ 9,8 4, Arbeitnehmerüberlassung 0,4 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Soz.vers., Ext. Organsationen 1, Erziehung und Unterricht 3, Gesundheitswesen 8, Heime und Sozialwesen 3, sonstige Dienstleistungen; private Haushalte 9, Die größten Wirtschaftszweige nach Betrieben können anhand der Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten ermittelt werden. Hiernach bilden die Wirtschaftszweige Handel, Instandhaltung und Reparatur von KFZ (20,2%), Baugewerbe (11,2%), Immobilien, freiberufliche, wissenschaftliche und technische Dienstleistungen (9,8%) und sonstige Dienstleistungen, private Haushalte (9,6%) der größten Anteil mit zusammen 50,8%. Entwicklung der Beschäftigung seit 2005 in % Hildesheim (Gebietsstand Januar 2015) Land Niedersachsen (Gebietsstand Januar 2015) 2006 bis 2014, Datenstand: Mai ,2 Niedersachsen 16,4 12,9 9,9 Hildesheim 8,0 5,1 5,2 6,7 6,2 6,8 0,8 1,2 2,5 2,9 1,6 1,9 3,5-0, Datenquelle: Statistik der BA Statistik der Bundesagentur für Arbeit Die Entwicklung der Beschäftigung seit 2005 zeigt einen positiven Verlauf. Die Entwicklung ist im Landkreis Hildesheim jedoch nicht so ausgeprägt, wie in gesamt Niedersachsen. Seite 9

12 Wirtschaftsraum / Arbeitsmarkt Entwicklung der Beschäftigung seit 2005 in % Niedersachsen und Bremen nach Kreisen (Gebietsstand Januar 2015) 2014, Datenstand: Mai Quartilsgrenzen bis unter 12,1 12,1 bis unter 15,3 Grafschaft Bentheim 24,6 Aurich 23,2 Emden 24,6 Leer 27,0 Wittmund Friesland 16,3 23,4 12,3 11,5 Ammerland 22,5 Oldenburg 24,7 Delmenhorst Wesermarsch Cloppenburg 27,7 Landkreis Oldenburg Emsland 25,2 Vechta 27,2 Landkreis Osnabrück 16,4 Osnabrück 20,5 23,6 Wilhelmshaven Cuxhaven Bremerhaven 14,1 18,4 Diepholz 16,5 Nienburg (Weser) 14,4 Stade Rotenburg (Wümme) 18,2 Harburg 19,9 Osterholz 14,5 16,1 Bremen 16,3 9,6 Verden Heidekreis 12,6 12,6 Celle 14,4 Region Hannover 14,8 Schaumburg 10,0 Hameln- Pyrmont Hildesheim 9,2 8,0 Peine 12,5 Salzgitter 7,1 15,3 bis unter 21,6 21,6 bis einschließlich 27,7 Lüneburg 21,3 Uelzen 15,0 Gifhorn 15,4 Wolfsburg 16,2 Braunschweig Helmstedt 24,2 11,5 Wolfenbüttel 9,1 Lüchow-Dannenberg 15,0 Holzminden 5,8 Northeim 8,2 Goslar 6,6 Osterode am Harz 4,1 Göttingen 15,2 Datenquelle: Statistik der BA Statistik der Bundesagentur für Arbeit Insgesamt liegt der Landkreis Hildesheim bei der Entwicklung der Beschäftigung seit 2005 mit 8,0% im letzten Quartil. Seite 10

13 Wirtschaftsraum / Arbeitsmarkt 3.1 Beschäftigung nach Wirtschaftszweigen absolut in % Wirtschaftsabschnitte / Wirtschaftsabteilungen / Wirtschaftsgruppen Anteile in % Absolut ,0 Land-, Forstwirtschaft und Fischerei 0,5 Bergbau, Energie- und Wasserversorgung, Energiewirtschaft 1,6 Verarbeitendes Gewerbe 25,1 Baugewerbe 6,1 Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz 15,3 Verkehr und Lagerei 3,1 Gastgewerbe 2,3 Information und Kommunikation 1,5 Erbringung von Finanz- und Versicherungsdienstleistungen Immobilien, freiberufliche wissenschaftliche und technische Dienstleitstungen sonstige wirtschaftliche Dienstleistungen (ohne Arbeitnehmerüberlassung) 2,5 4,1 2,9 Arbeitnehmerüberlassung 1,6 Öffentliche Verwaltung, Verteidigung, Sozialversicherung, Ext. Organisationen 5,4 Erziehung und Unterricht 4,5 Gesundheitswesen 8,9 Heime und Sozialwesen 11,0 sonstige Dienstleistungen, Private Haushalte 3, , , , , , , , , , , , , , , , , , Das verarbeitende Gewerbe hat mit 25,1% an allen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigten den größten Anteil. Als weitere wichtige Wirtschaftszweige folgen Metall-, Elektro- und Stahlindustrie mit 15,9%, Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz (15,3%) und Heime und Sozialwesen mit 11,0% Beschäftigtenanteil. Diese vier Wirtschaftszweige decken bereits mehr als zwei Drittel aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen ab. Insgesamt finden 66,8% aller sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungen im Dienstleistungsbereich statt. 32,7% werden im produzierenden Gewerbe ausgeübt und lediglich 0,5% in der Land-, Forstwirtschaft und Fischerei. Betrachtet man die geringfügigen Beschäftigungen, so hat der Wirtschaftszweig Handel, Instandhaltung, Reparatur von Kfz mit 18,3% den höchsten Anteil. Hier folgen die Wirtschaftszweige sonstige Dienstleistungen und Private Haushalte (12,8%), Gastgewerbe mit 10,3% und Verkehr und Lagerei mit 10,0% aller geringfügig Beschäftigten. Die Beschäftigungen teilen sich in den Sektoren Dienstleistungsbereich mit 86,3%, das produzierende Gewerbe mit 12,2% und die Land-, Forstwirtschaft und Fischerei mit 1,4% auf. Seite 11

14 Wirtschaftsraum / Arbeitsmarkt 3.2. Bewerber- und Stellenangebote Durch den gemeinsamen Arbeitgeber-Service mit der Agentur für Arbeit Hildesheim, wird neben dem Landkreis Hildesheim auch der Landkreis Peine hinsichtlich der Stellenangebote betreut. Insofern wird bei der folgenden Betrachtung das gesamte Stellenportfolio des Arbeitgeber-Services Berücksichtigung. Die Dynamik am Arbeitsmarkt kann durch die neu begründeten sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse zum Ausdruck gebracht werden. Um die Chancen und Risiken aus Sicht der arbeitslosen Bewerber abzuleiten, ist das Verhältnis der Arbeitslosen je Stellenangebot (Alo je SteA) heranzuziehen. Je kleiner die Zahl der Alo je SteA ist, desto höher ist die Chance einer Integration auf dem Arbeitsmarkt. Betrachtet man die unten stehende Tabelle der TOP 25 nach neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisse so können die Bedarfe bei den Berufsobergruppen Gesundheit, Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe (0,5 Alo je SteA) und Werbung und Marketing (0,6 Alo je SteA) nicht alleine durch die Arbeitslosen ausgeglichen werden. In den Berufsobergruppen Reinigung (28,7 Alo je SteA) und Lagerwirtschaft, Post, Zustellung, Güterumschlag (27,1 Alo je SteA) besteht ein Mangel an Arbeitsstellen JC Hildesheim TOP 25 nach neuen sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnissen InsgesamtsvB InsgesamtZugang InsgesamtBeschäfti-gungs-umschlag SteA InsgesamtEinschal-tungs-grad InsgesamtArbeits-lose InsgesamtStellen-bestand InsgesamtAlo Fachkraft je SteAFachkraft / Spezialist Fachkraft / Spezialist / ExperteArbeits-lose / HelferArbeits-lose Spezialist / ExperteStellen-bestand HelferStellen-bestand / ExperteAlo HelferAlo je SteA je SteA Bestand svb als Mittelwert der Quartale Dezember 13 bis Juni 2014, Ist-Ist-Vergleich der svb-daten als Fachkraft / Spezialist / Insgesamt Helfer Vergleich zum Mittelwert der Quartale Dezember 2012 Experte bis Juni 2013, Neben dem reinen Abgleich zwischen den Stellenangeboten und Arbeitslosen ist auch das Anforderungsniveau der jeweiligen Stelle und die Qualifikation des Arbeitslosen gegenüberzustellen. Beschäftigungsumschlag Einschaltungsgralose Arbeits- Stellenbestand neue Ist-Ist svb Zugang Alo je Arbeitslosbestand Stellen- Alo je Arbeits- Stellen- Alo je Nr. Berufsobergruppen svb abs. svb SteA SteA SteA lose bestand SteA Insgesamt ,5% 27,4% , , , Erziehung,Sozialarb.,Heilerziehungspfl ,0% 7,7% , , , Lagerwirt.,Post,Zustellung,Güterumschlag ,3% 11,3% , , , Büro und Sekretariat ,8% 19,8% , , , Fahrzeugführung im Straßenverkehr ,8% 20,6% , , Verkauf (ohne Produktspezialisierung) ,3% 30,1% , , , Kunststoff,Kautschukherstell.,verarbeit ,4% 11,8% , , , Altenpflege ,0% 37,8% , , , Reinigung ,1% 31,3% , , , Maschinenbau- und Betriebstechnik ,8% 42,9% , , , Gesundh.,Krankenpfl.,Rettungsd.Geburtsh ,4% 20,7% , , , Hochbau ,6% 26,6% , , , Gastronomie ,9% 29,3% , , , Unternehmensorganisation und -strategie ,8% 14,0% , , Metallbearbeitung ,7% 41,4% , , , Speisenzubereitung ,3% 44,0% , , , Arzt- und Praxishilfe ,9% 32,9% , , Maler.,Stuckat.,Bauwerksabd,Bautenschutz ,8% 26,1% , , , Einkauf und Vertrieb ,1% 25,1% , , Verkauf von Lebensmitteln ,6% 23,6% , , Hauswirtschaft und Verbraucherberatung ,2% 11,2% , , , Metallbau und Schweißtechnik ,8% 69,1% , , , Verkauf Bekleid.,Elektro,KFZ,Hartwaren ,1% 49,0% , , Gartenbau ,7% 27,2% , , , Technische Produktionsplanung,-steuerung ,5% 18,6% , , Werbung und Marketing ,2% 80,5% , ,7 0 0 Seite 12

15 Wirtschaftsraum / Arbeitsmarkt Die Ausübung einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung setzt eine entsprechende Qualifizierung im Beruf voraus. 83,0 % aller Beschäftigten haben mindestens einen Fachkräfteabschluss und nur 15,5% sind im Helferbereich tätig. ohne Angabe; 1,5% Experte; 11,0% Helfer; 15,5% Spezialist; 10,8% Fachkraft; 61,2% Helfer: Fachkraft: Spezialist: Experte: ohne abgeschlossene Berufsausbildung mit anerkanntem Berufsabschluss mit Meister-/Techniker-/gleichwertigem Fachschulabschluss mit akademischem Abschluss Aus der Sicht der Arbeitslosen haben 59,0% lediglich die Qualifikation für eine Tätigkeit im Helferbereich. Hier beträgt der Anteil der Arbeitslosen je Stelle 23,4. Bei den Arbeitslosen mit einer beruflichen Qualifikation ist der Anteil der Arbeitslosen je Stelle mit 5,2 deutlich geringer. Seite 13

16 Struktur 4. Struktur der Leistungsberechtigten im SGB II Die Analyse der Struktur der Leistungsberechtigten im SGB II basiert auf Daten vom Februar 2015 nach einer Wartezeit von drei Monaten. Veränderung März 2013-Februar 2014 zu Mittelwert März 2013-Februar 2014 Mittelwert März 2014-Februar 2015 März 2014-Feburar 2015 Absolut Anteil in % Absolut Anteil in % Absolut in % Arbeitslose ,0% ,0% ,3% darunter Arbeitslose 15 bis unter 25 Jahren 663 8,8% 654 8,9% -9-1,4% Bedarfsgemeinschaften ,0% Personen in Bedarfsgemeinschaften ,0% ,0% -53-0,2% Erwerbsfähige Leistungsberechtigte ,4% 100,0% ,3% 100,0% -62-0,4% darunter Alleinerziehende darunter schwerbehinderte Menschen darunter mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit darunter Jugendliche unter 25 Jahren darunter ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung ,4% ,4% -11-0,5% 445 2,9% 457 3,0% 12 2,7% ,5% ,3% -58-1,3% ,5% ,7% 20 0,7% ,8% ,0% -18-0,1% darunter Langzeitleistungsbezieher ,6% 100,0% ,7% 100,0% -20-0,2% darunter Alleinerziehende ,1% ,1% -1-0,1% darunter schwerbehinderte Menschen 329 3,2% 348 3,4% 19 5,8% darunter mit Einkommen aus Erwerbstätigkeit ,3% ,1% -24-0,8% darunter Jugendliche unter 25 Jahren ,1% ,2% 12 0,9% darunter ohne Schulabschluss und ohne abgeschlossene Berufsausbildung ,7% ,2% -63-0,7% Die Zahl der Arbeitslosen im SGB II hat sich im zum Vorjahreszeitraum um 171 Personen verringert (-2,3%). Davon konnte die Altersgruppe der 18 bis unter 25-jährigen lediglich mit -1,4% (9 Personen) profitieren. Die Bedarfsgemeinschaften, die erwerbsfähigen Leistungsbezieher und die Langzeitleistungsbezieher haben sich zum Vorjahr moderat verringert. Betrachtet man die erwerbsfähigen Leistungsberechtigten und die Langzeitleistungsbezieher, so ist zum Vorjahr jeweils nur eine geringe Änderung über alle Personengruppen eingetreten. Lediglich die Personengruppe der Erwerbseinkommensbezieher hat bei den erwerbsfähigen Leistungsberechtigten eine Reduzierung von 58 Personen (-1,3%) und bei den Langzeitleistungsbeziehern eine Bestandsminderung von 24 Personen (-0,8%) erfahren dürfen. Von den erwerbsfähigen Leistungsbeziehern sind 14,4% alleinerziehend. Zu der Personengruppe der unter 25-jährigen zählen Personen (19,7%). Der größte Anteil der erwerbsfähigen Leistungsbezieher (81,0%) haben keine abgeschlossenen Schul- und/oder Berufsausbildung. Seite 14

17 Struktur Im Rahmen der Kundendifferenzierung werden die erwerbsfähigen Leistungsbezieher in unterschiedliche Profillagen eingeordnet. 60% 50% 51,6% 53,3% 40% 30% 20% 10% 21,7% 20,8% 15,8% 15,1% 10,9% 10,8% 0% Feb 14 Mär 14 Apr 14 Mai 14 Jun 14 Jul 14 Aug 14 Sep 14 Okt 14 Nov 14 Dez 14 Jan 15 Feb 15 Integrationsnahe Profillagen 15,8% 15,7% 15,6% 15,5% 15,5% 15,4% 15,4% 15,4% 15,4% 15,3% 15,3% 15,2% 15,1% Komplexe Profillagen 51,6% 51,8% 52,0% 52,2% 52,4% 52,5% 52,6% 52,8% 52,9% 53,0% 53,1% 53,2% 53,3% Integriert, aber hilfebedürftig 10,9% 10,9% 10,9% 10,8% 10,8% 10,8% 10,8% 10,7% 10,7% 10,7% 10,7% 10,8% 10,8% Sonstige Profillagen 21,7% 21,6% 21,5% 21,5% 21,3% 21,3% 21,2% 21,1% 21,0% 21,0% 20,9% 20,8% 20,8% Die Binnendifferenzierung der erwerbsfähigen Leistungsbezieher im gleitenden Jahresdurchschnittswert nach Profillagen weist eine Reduzierung des Anteils der marktnahen Profillagen aus. So hat sich von Februar 2014 zum Februar 2015 der Anteil der marktnahen Profillagen von 15,8% auf 15,1% verringert (-0,7%-Punkte). Im Gegenzug dazu hat sich der Anteil der komplexen Profillagen von 51,6% auf 53,3% erhöht (+1,7%-Punkte). Seite 15

18 Ziele 5. Operative Ziele 2016 Das Jobcenter Hildesheim unterliegt, wie alle Jobcenter in Deutschland, der einheitlichen Zielstellungen, wie sie in 48a SGB II verankert sind. Diese Zielsetzungen werden durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) mit den Ländern, der Bundesagentur für Arbeit und den kommunalen Spitzenverbänden abgestimmt. Hierdurch soll ein Vergleich der Leistungsfähigkeit aller Jobcenter ermöglicht werden. Steuerungsziele Ziel Verringerung der Hilfebedüftigkeit Verbesserung der Integration in Erwerbstätigkeit Vermeidung von langfristigem Leistungsbezug Zielindikatoren Summe der Leistungen zum Lebensunterhalt (ohne LUH) Integrationsquote Bestand an Langzeitleistungsbeziehern Seite 16

19 Handlungsfelder 6. Geschäftspolitische Handlungsfelder Aufgrund der sich abzeichnenden Entwicklung auf den Arbeitsmarkt des Bundes für das kommende Jahr sind geschäftspolitische Handlungsfelder definiert worden. Diese müssen auf örtlicher Ebene umgesetzt werden. Die Handlungsfelder 2016 sind weitgehend identisch mit denen des Jahres Geschäftspolitische Handlungsfelder des Bundes: Die Schwerpunkte der geschäftspolitischen Handlungsfelder des Bundes ergeben sich aus folgender Grafik: Jugendliche in den Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsplatzmöglichkeiten Ausbildungs- Marktnähe leben, und Arbeitgeber für Jugendliche nutzen Arbeitsmarkt erschließen und integrieren Beschäftigungschancen für niedrigschwellige Angebote für Jugendliche konsequent einsetzen Netzwerkarbeit und Kooperationen nutzen und ausbauen schwerbehinderte Menschen verbessern Langzeitleistungsbezieher aktivieren und Integrationschancen erhöhen Maßnahmen im Bereich der Aktivierungsmaßnahmen gezielt nutzen Betriebliche und außerbetriebliche Ausbildungsplatzmöglichkeiten Netzwerkpartner einbinden, insbesondere zur Bereitstellung für Jugendliche nutzen ergänzender Leistungen nach 16a niedrigschwellige Angebote für Jugendliche konsequent einsetzen ergänzende Bundesprogramme nutzen Netzwerkarbeit und Kooperationen nutzen und ausbauen Einsatz von öffentlich geförderter Beschäftigung Marktnähe leben, Arbeitgeber erschließen und Beschäftigungschancen für schwerbehinderte Menschen verbessern Intensive Nutzung der bewerberorientierten Vermittlung gezielter Einsatz von Fördermitteln nutzen strategische Ausrichtung des gemeinsamen AG-S auf das Potenzial des SGB II; insbesondere Akquirierung von Helferstellen Herausforderungen durch Zuwanderung, Flucht und Asyl bewältigen Sofortige Aktivierung durch Förderung von Sprachkursen Einleiten der Anerkennungsverfahren für Schul- und/oder Berufsabschlüsse Nutzung von weiteren Maßnahmen zur sozialen Teilhabe Rechtmäßigkeit und Qualität der operativen Umsetzung sicherstellen rechtmäßige, wirksame und wirtschaftliche Gewährung von Eingliederungsleistungen rechtmäßige und schnelle Leistungsgewährung Optimierung der Qualität und Reduzierurng von Fehlerquellen Seite 17

20 Handlungsfelder 6.2. Handlungsansätze des Jobcenter Hildesheim Die Fokussierung auf Kundinnen und Kunden im Langzeitleistungsbezug wird im Jahr 2016 im Jobcenter Hildesheim einen Schwerpunkt haben. Diese Personengruppe bildet mit 67,7% den größten Anteil an allen erwerbsfähigen Leistungsberechtigten. Langzeitleistungsbezieher sind eine heterogene Personengruppe, die sich in verschiedene Zielgruppen (z.b. Langzeitarbeitslose, Alleinerziehende, Migrantinnen und Migranten etc.) aufteilt. Aus diesem Grund richtet sich die Integrationsarbeit des Jobcenter Hildesheim, neben der Umsetzung der Handlungsschwerpunkte des Bundes, schwerpunktmäßig auf drei Zielgruppen aus, die im Folgenden dargestellt werden Langzeitarbeitslose fördern und in den Arbeitsmarkt integrieren ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose Das Jobcenter Hildesheim hat einen Antrag auf Aufnahme in das ESF-Bundesprogramm für Langzeitarbeitslose gestellt. Dieser wurde vom Bundesverwaltungsamt positiv entschieden, so dass das Jobcenter Hildesheim seit dem an dem ESF-Bundesprogramm teilnimmt. Die Förderung ermöglicht dem Jobcenter Hildesheim, gezielt Arbeitgeber für langzeitarbeitslose Frauen und Männer zu interessieren bzw. zu gewinnen. Hierfür hat das Jobcenter zusätzliche Fachkräfte, sogenannte Betriebsakquisiteure, über das Programm eingestellt. Darüber hinaus werden Qualifizierungsdefizite der Bewerber/innen ausgeglichen, teilnehmende Männer und Frauen nach Aufnahme der Beschäftigung intensiv betreut und die Beschäftigungsverhältnisse auf diese Weise nachhaltig stabilisiert. Hierfür hat bzw. wird das Jobcenter Hildesheim Coaches einstellen, damit nach der Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit die Beschäftigung nachhaltig gefestigt wird. Anfängliche Minderleistungen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer werden durch Zahlung von Lohnkostenzuschüssen an die Arbeitgeber ausgeglichen. Das Jobcenter Hildesheim sieht das ESF Bundesprogramm als einen zusätzlichen Förderansatz für Langzeitarbeitslose. Der Förderansatz verspricht aufgrund der Möglichkeiten durch zusätzliches Personal im Bereich der Arbeitsstellenakquise und der nachfolgenden Betreuung im Rahmen des Coachings, Erfolge mit und für Langzeitarbeitslose sowie Arbeitgeber generieren zu können. Arbeitgeber sowie Langzeitarbeitslose erhalten durch das Programm nach Arbeitsaufnahme Unterstützung und Hilfestellungen. Die langfristig angelegte Arbeitgeberförderung zum Ausgleich der Minderleistungen eröffnet den Langzeitarbeitslosen die Möglichkeit, sich, begleitet durch das Coaching, innerhalb der Beschäftigung persönlich weiter zu entwickeln sowie ihre Leistung zu stabilisieren und auszubauen. Das Jobcenter Hildesheim hat von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die Kapazitäten der Betriebsakquisiteure und Coaches in die Personalstruktur des Jobcenters zu integrieren und intern mit den vorhanden Kapazitäten zu vernetzen. Für die organisatorische Einbindung der Kapazitäten spricht für das Jobcenter Hildesheim insbesondere die bessere prozessuale Vernetzung der Kapazitäten mit schon vorhandenen eigenen Organisationseinheiten, z.b. gemeinsamer Arbeitgeberservice, bewerberorientierte Vermittlung, persönliche Ansprechpartner. Weiterhin behält das Jobcenter bei dieser Aufbaustruktur auch die prozessuale Entscheidungshoheit und schafft keine zusätzlichen Schnittstellen zu Dritten. Seite 18

21 Handlungsfelder Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit der über 35jährigen Um der Verfestigung der Langzeitarbeitslosigkeit entgegenzuwirken, wird das Projekt 50plus Beschäftigungspakte für Ältere in den Regionen konzeptionell zum Netzwerk für Aktivierung, Beratung und Chancen zur Bekämpfung der Langzeitarbeitslosigkeit der über 35jährigen, weiterentwickelt. Inhaltlich wird das Ziel verfolgt, die Langzeitarbeitslosigkeit von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten ab dem 35. Lebensjahr zu beenden bzw. den Übertritt in diese zu vermeiden. Auf Basis der Erfahrungen aus dem Projekt 50plus - Beschäftigungspakte für Ältere, werden folgende wesentliche und erfolgsversprechende Ansätze fortgeführt bzw. intensiviert: Bewerberorientierte Vermittlung (geringerer Betreuungsschlüssel): Die bewerberorientierten Integrationsfachkräfte werden jahresdurchschnittlich 120 Langzeitarbeitslose ab dem 35. Lebensjahr für max. 12 Monate betreuen. Der geringere Betreuungsschlüssel ermöglicht den Vermittlerinnen und Vermittlern den Kunden intensiver zu betreuen und mit gebündelten Unterstützungsleistungen zu fördern. Netzwerkarbeit: Eine ganzheitliche Integrationsstrategie erfordert eine enge Vernetzung mit den weiteren Akteuren am Arbeitsmarkt. Die stärkere Vernetzung hat zum Ziel, auch deren vielseitige Unterstützungsangebote für unsere Kunden zu nutzen. Zu erwähnen sind beispielsweise die Sucht- und Schuldnerberatung, die psychosoziale Beratung, die Beratung bzgl. der möglichen Kinderbetreuung sowie die vorhandenen Kontakte zu den ansässigen Krankenkassen. Schwerpunkt Nachbetreuung: Neben der Erhöhung von Integrationen in dieser Zielgruppe, steht auch deren nachhaltige Integration im Vordergrund. Daher sind die Integrationsfachkräfte angehalten, auch nach der Arbeitsaufnahme als Ansprechpartner / Ansprechpartnerin zur Verfügung zu stehen bzw. den Kunden aktiv in den ersten Monaten zu begleiten. Förderangebot: Als Basis zur Orientierung bzgl. des Einsatzes der Förderinstrumente dient die Kundendifferenzierung nach erreichtem Berufsabschluss. Aus der Differenzierung ergeben sich unterschiedliche Förderansätze. Über alle Kundengruppen hinweg gilt aber grundsätzlich, um multiple Vermittlungshemmnisse abzubauen, müssen Maßnahmen mit niederschwelligen Angeboten genutzt werden. Von einer entsprechenden Grundaktivierung ausgehend sind weitere Förderangebote einzusetzen. Seite 19

22 Handlungsfelder Beschäftigungschancen bei Alleinerziehenden erhöhen Von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten sind alleinerziehend, darunter 244 (11,2%) Jugendliche unter 25 Jahren. Der Anteil der Alleinerziehenden ohne abgeschlossene Berufsausbildung beträgt 59,1% (1.293). Wie auch im Jahr 2015 gilt es, im Rahmen des Fachkräftebedarfs das Potenzial der Alleinerziehenden zu aktivieren und zu fördern. Nicht selten reduziert sich bei dieser Zielgruppe die Chance auf Einmündung in den Arbeitsmarkt auf Teilzeittätigkeiten. Arbeitgeber erwarten oft ein hohes Maß an Arbeitszeitflexibilität. In vielen Fällen steht diese Forderung den gewünschten bzw. möglichen Arbeitszeitrahmen der Alleinerziehenden konträr gegenüber. Daher sind die Alleinerziehenden im Besonderen auf eine verlässliche Kinderbetreuung angewiesen. Weiterhin lässt sich bei der Personengruppe der langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden feststellen, dass Brüche in den Lebens- und Erwerbsbiografien, instabile soziale Beziehungen, fehlende Betreuungsmöglichkeiten, gesundheitliche Einschränkungen etc. eine erfolgreiche Integration in den Arbeitsmarkt ohne Berücksichtigung dieser Umstände als wenig Erfolg versprechend erscheinen lassen. Das Jobcenter Hildesheim wird daher ab 2016 für diese Personengruppe ein beschäftigungsorientiertes Fallmanagement einführen. Das beschäftigungsorientierte Fallmanagement stellt einen systematischen Ansatz dar, um äußerst schwierige persönliche Konstellationen nachhaltig zu bearbeiten. Die Struktur zur Betreuung der langzeitarbeitslosen Alleinerziehenden soll von drei Fallmanagern im Jobcenter Hildesheim bei einem Betreuungsschlüssel von 1:75 sichergestellt werden. Bei der Implementierung eines beschäftigungsorientierten Fallmanagements für langzeitarbeitslose Alleinerziehende wird die Nutzung der kommunalen Eingliederungsleistungen insbesondere der Kinderbetreuung und der Ausbau des entsprechenden Netzwerkes mit den jeweiligen Beratungsstellen von besonderer Bedeutung sein Migrantinnen und Migranten integrieren Menschen mit Migrationshintergrund stellen seit Jahren einen signifikant hohen Anteil an den Leistungsberechtigten im SGB II dar. Bei der Ermittlung der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die einen Migrationshintergrund besitzen, werden nur diejenigen Personen berücksichtigt, die bei der Befragung entsprechende Angaben gemacht haben. Von erwerbsfähigen Leistungsberechtigten haben entsprechende Angaben gemacht. Hierbei wurden Personen (39,5%) mit einem Migrationshintergrund erfasst. Angesichts eines zunehmenden Anteils von Menschen mit Migrationshintergrund und eines überproportionalen Anteils der Ausländerinnen und Ausländer an allen Arbeitslosen (18,3%) sind Personen mit Migrationshintergrund, insbesondere Menschen mit einer ausländischen Staatsangehörigkeit, weiterhin überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen. Davon ausgehend, dass die Nachfrage an Fachkräften auf dem Arbeitsmarkt in Hildesheim in den nächsten Jahren anhalten wird, ist es unerlässlich, Personen mit Migrationshintergrund intensiv zu fördern und ihre Potenziale für den deutschen Arbeitsmarkt zu erschließen. Seite 20

23 Handlungsfelder Es ist Ziel des Jobcenter Hildesheim, Personen mit Migrationshintergrund entsprechend ihrer persönlichen Eignung und individuellen Bedarfe in alle Angebote der aktiven Arbeitsförderung einzubeziehen und das Qualifikationspotenzial zu nutzen. Zur Verbesserung der Inklusion nehmen dabei die Teilnehmerinnen und Teilnehmer zusammen mit Teilnehmern ohne Migrationshintergrund an den Maßnahmen teil. Dass Migrantinnen und Migranten überdurchschnittlich von Arbeitslosigkeit betroffen sind, liegt im SGB II an der oftmals fehlenden beruflichen Qualifikation und an den mangelhaften Sprachkenntnissen. Der zunehmende Zuzug von Asylbewerbern und Flüchtlingen nach Deutschland stellt alle beteiligten Institutionen vor Herausforderungen, sowohl aus humanitären als auch aus arbeitsmarktpolitischen Gesichtspunkten. Aufgrund der Gesetzesänderung zum wurde durch den Landkreis Hildesheim und der Stadt Hildesheim bei ca. 130 Asylbewerbern und Flüchtlingen der endgültige Aufenthaltsstatus vergeben. Damit wurden bei diesen Personen die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz eingestellt und es besteht ein Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II. Die Aufnahmequote vom Landkreis Hildesheim liegt bei 742 Flüchtlingen für 2015, wovon der Landkreis allerdings erst 117 Personen aufgenommen hat. Bis Ende September 2015 sollen weitere Personen aufgenommen werden. Die Stadt Hildesheim hat eine Aufnahmequote von 198 Flüchtlingen, wobei sie bereits ca. 140 Flüchtlinge aufgenommen hat. Erfahrungsgemäß können nach Abschluss der Aufnahmeverfahren und der Vergabe des Aufenthaltsstatus ca. 50% Leistungen nach dem SGB II in Anspruch nehmen. Sprachförderung / Anerkennung ausländischer Abschlüsse: Besondere Herausforderungen ergeben sich bei diesen Menschen in der Sprachförderung und bei der Anerkennung vorhandener ausländischer Schul- und Berufsabschlüsse. Zur Sprachförderung stehen diesen Kunden zahlreiche Angebote zur Verfügung: Integrationskurse berufsbezogene Sprachförderung niederschwellige Sprachkurs Gute Sprachkenntnisse sind eine wichtige Voraussetzung für den Zugang zu Weiterbildung, Ausbildung und Arbeit. Daher wird im Jahr 2016 ein Themenschwerpunkt der Erwerb von Sprachkenntnissen sowohl berufsbezogen als auch die allgemeine Sprachförderung (Integrationskurse) sein. Das Jobcenter selbst ist nicht Träger von Sprachkursen. Hierfür stehen dem Jobcenter als Netzwerkpartner erfahrene und professionelle Träger mit zertifiziertem Fachpersonal zur Verfügung und bieten diese Kurse an. Wirtschaft und Sport: Das Jobcenter Hildesheim möchte eine verbesserte Eingliederungschance für diese Menschen im SGB II-Bezug durch mehr Teilhabe am sozialen Leben erreichen. Wie oben dargestellt, werden Flüchtlinge und Asylbewerber von Seiten des Jobcenter Hildesheim bereits durch vielfältige Maßnahme- und Beratungsangebote auf ihren Weg zur beruflichen Eingliederung unterstützt. Aufgrund gesetzlicher Vorgaben des SGB II zielen diese Maßnahmen meist auf den Erwerb von beruflichen Kenntnissen und Fertigkeiten oder des Erlernens der deutschen Sprache ab. In einigen Maßnahmen sind auch aktivierende Elemente und sozialpädagogische Begleitung enthalten. Für die verbesserte Teilhabe von Leistungsberechtigten am Arbeitsleben gilt es neue Ideen auszuprobieren und umzusetzen. Seite 21

24 Handlungsfelder Wie im letzten 2015 ausgeführt, soll das Konzept Wirtschaft und Sport einen Beitrag zur sozialen Teilhabe dieser Personengruppe ermöglichen. Aus Sicht des Jobcenter Hildesheim bietet Sport eine gute und geeignete Möglichkeit, eine Unterstützung der sozialen Teilhabe zu bieten, die deutsche Sprache nachhaltig zu verbessern, eine Erweiterung der persönlichen Netzwerke zu ermöglichen, über sportliche Erfolge eine Steigerung der persönlichen Motivation zu erreichen, zu integrieren. Sport bringt Menschen verschiedener gesellschaftlicher, sozialer und beruflicher Gruppen zusammen. Dabei motiviert Sport zu Leistung, Disziplin und Einsatz für den persönlichen Erfolg und fördert das Selbstvertrauen. Sportvereine haben daher eine hohe gesellschaftspolitische Bedeutung, die das Jobcenter Hildesheim nutzen möchte. Arbeitsgelegenheiten: Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung bieten aus Sicht des Jobcenters Hildesheim für diese Zielgruppe gute Möglichkeiten, die soziale Teilhabe zu erhöhen. Der Kontakt innerhalb der Maßnahmen mit anderen Teilnehmern fördert auch die soziale Integration und die Sprachkompetenz der Zielgruppe. Dabei bedient sich das Jobcenter Hildesheim seinem breiten Maßnahmeportfolio in diesem Bereich. Das Jobcenter Hildesheim ist in Gesprächen mit der AWO Hildesheim- Alfeld (Leine) e.v. über die Einrichtung einer weiteren Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Diese könnte im 1. Quartal 2016 beginnen. Inhaltlich soll in den Gebäuden der Arbeiterwohlfahrt ein sozialer Marktplatz für Flüchtlinge und Asylbewerber aufgebaut werden. In diesem Marktplatz sollen gespendete Güter wie Möbel, Alltagsgegenstände, Bekleidung, Spielzeug etc. aufgearbeitet und an die Zielgruppe kostenlos abgegeben werden. Im Zuge des Gedanken der sozialen Teilhabe und sozialen Integration der Flüchtlinge und Asylbewerber soll die Maßnahme nicht ausschließlich mit Teilnehmern dieser Zielgruppe besetzt werden. Da die Arbeiterwohlfahrt auch Träger der Migrationserstberatung und des Jugendmigrationsdienst im Landkreis Hildesheim ist und sich im Flüchtlingsrat engagiert, gewinnt das Jobcenter Hildesheim einen kompetenten Träger mit vielfältigen Netzwerkbeziehungen für die Zielgruppe. Seite 22

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