Amtsblatt. Steinbach- Hallenberg. Viernauer Karneval. Do., 28. Februar bis Mo., 4. März der Stadt

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1 Amtsblatt der Stadt Steinbach- Hallenberg 17. Jahrgang Freitag, den 15. Februar Woche / Nr. 2 nächster Redaktionsschluss: Mittwoch, den nächster Erscheinungstermin: Do., 28. Februar bis Mo., 4. März 2019 er Karneval Unter dem Motto:»Hätten wir s nicht -könnten wir s nicht!«

2 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/2019 Amtlicher Teil Amtliche Bekanntmachungen Allgemeinverfügung der Stadt Steinbach-Hallenberg zur Umbenennung von Straßen Auf Grundlage des 5 Abs. 3 Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003, zuletzt geändert durch Art. 1 des Gesetzes vom 10.April 2018 (GVBl. S. 74) hat der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg in seinen Sitzungen am und mit Beschluss-Nr. 141/2019 und 143/2019 die Umbenennung folgender Straßen in der Stadt Steinbach-Hallenberg beschlossen. Im Vollzug dieser Stadtratsbeschlüsse ergeht folgende Allgemeinverfügung: 1. Straßenumbenennungen bisherige Straßenbezeichnung Ortsteil neue Straßenbezeichnung Altersbacher Straße Rotterode Altersbacher Landstraße Bahnhofstraße Altersbach Am Bahnhof Alte Bahnhofstraße Bermbacher Straße Bermbacher Weg Brunnengasse Bermbach An der Brunnengasse Ecke Altersbach entfällt Hauptstraße Altersbach Altersbacher Hauptstraße Bermbach Bermbacher Hauptstraße Oberschönau Oberschönauer Hauptstraße Rotterode Rotteroder Hauptstraße Unterschönau Unterschönauer Hauptstraße Hermannsberg Unterschönau Unterer Hermannsberg Moosbachstraße Rotterode Moosbachtal Mühlwiese Steinbach-Hallenberg Mühlweg Rosengrund Altersbach Rennsteig Straße Schulstraße Oberschönau Obere Schulstraße Rotterode Schulgasse Untere Schulstraße Steinbacher Straße Altersbach Steinbacher Weg Suhler Straße Suhler Landstraße Wiesenweg Altersbach Wiesengrund Die Allgemeinverfügung gilt einen Tag nach der öffentlichen Bekanntgabe als bekannt gegeben. 2. Begründung: Am erfolgte die Eingliederung der Gemeinden Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und an die Stadt Steinbach-Hallenberg. Durch diesen Zusammenschluss sind 14 Straßenbezeichnungen mehrfach im neuen Stadtgebiet vorhanden. Nach 5 Abs. 3 ThürKO sind gleich lautende Straßenbezeichnungen innerhalb derselben Gemeinde unzulässig. Die postalische Adresse muss eindeutig sein. 3. Hinweise Außer bei vier Grundstücken des Ortsteils Altersbach bleiben bei den Straßenumbenennungen die Hausnummern bestehen. Die Grundstückseigentümer der vier betroffenen Grundstücke des Ortsteils Altersbach erhalten einen gesonderten Bescheid. Die Bürger, die von einer Straßenumbenennung betroffen sind, werden gebeten, ab dem ihre Ausweisdokumente kostenfrei ändern zu lassen. 4. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach ihrer Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stadtverwaltung Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, Steinbach-Hallenberg einzulegen. Steinbach-Hallenberg, den gez. Endter Bürgermeister Beschlüsse der 27. Stadtratssitzung 1. Drucksache Nr. 134/2019 Berufung des Wahlleiters und des stellvertretenden Wahlleiters für die Wahl des hauptamtlichen Bürgermeisters und für die Wahl des Stadtrates der Stadt Steinbach- Hallenberg im Jahr 2019 Der Stadtrat beschließt, gemäß 4 Abs. 2 Thüringer Gesetz über die Wahlen in den Landkreisen und Gemeinden (ThürK- WG) die Hauptamtsleiterin, Frau Silke Röser zur Wahlleiterin und die Sekretärin, Frau Manuela Häfner, zur stellvertretenden Wahlleiterin der Stadt Steinbach-Hallenberg für die Wahl zum hauptamtlichen Bürgermeister und für die Wahl des Stadtrates im Jahr 2019 zu beauftragen. 2. Drucksache Nr. 133/2019 Schiedsamtswahl für die Schiedsstelle der Stadt Steinbach-Hallenberg Der Stadtrat beschließt, dass Frau Carmen Menz, Hauptstr. 143 a, Oberschönau (Schiedsfrau) Frau Claudia Englert, Alte Schulstr. 2a, Rotterode (1. Stellvertreterin) Herr Dieter Schmidt, Schöne Aussicht 19, Steinbach-Hallenberg (2. Stellvertreter) zur Durchführung von Schlichtungsverfahren oder streitigen Rechtsangelegenheiten in der Stadt Steinbach-Hallenberg für die Dauer von 5 Jahren als ehrenamtliche Schiedspersonen tätig sind. 3. Drucksache Nr. 135/2019 Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg Der Stadtrat beschließt die Hauptsatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg.

3 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/ Drucksache Nr. 136/2019 Geschäftsordnung der Stadt Steinbach-Hallenberg Der Stadtrat beschließt die Geschäftsordnung für den Stadtrat und die Ausschüsse der Stadt Steinbach-Hallenberg. 5. Drucksache Nr. 140/2019 Bestellung der Verbandsräte für den Abwasserzweckverband Hasel-Schönau Es wird vorgeschlagen aus der Mitte des erweiterten Stadtrates zu den bereits 6 bestellten Verbandsräten folgende Stadträte in die Verbandsversammlung des Abwasserzweckverbandes zu entsenden: 1. Frau Gabriele Schlehahn, Hauptstr. 78, Bermbach 2. Herrn Eberhard Häfner, Steinbacher Str. 3, Rotterode 3. Herrn Friedhelm Wagner, Hauptstr. 105, Oberschönau. 3. Drucksache Nr. 139/2019 Besetzung des Ausschusses für Soziales, Wirtschaftsförderung und Kultur der Stadt Steinbach-Hallenberg Der Ausschuss für Soziales, Wirtschaftsförderung und Kultur besteht aus 7 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Es werden stellvertretende Ausschussmitglieder und berufende Bürger benannt. Der Ausschuss wird mit folgenden Ratsmitgliedern besetzt: Mitglied Partei/WG Dr. Diethard Marr CDU Thomas Marr CDU Torsten Herrmann CDU Gudrun Patzelt DIE LINKE André Höpfner FDP Gregor Kleinschmidt Wählergemeinschaft Haselgrund Ingrid Schoenenburg Wählergemeinschaft Haselgrund 6. Drucksache Nr. 141/2019 Straßenumbenennungen Der Stadtrat beschließt die Straßenumbenennungen zur Eingliederung der Gemeinden Altersbach, Bermbach, Oberschönau, Rotterode, Unterschönau und in die Stadt Steinbach-Hallenberg 7. Drucksache Nr. 142/2019 Aufhebung der Jagdsteuersatzung der Stadt Steinbach- Hallenberg Der Stadtrat beschließt die Satzung zur Aufhebung der Jagdsteuersatzung der Stadt Steinbach-Hallenberg. 8. Drucksache Nr. 143/2019 Antrag Dorferneuerung OT Der Stadtrat der Stadt Steinbach-Hallenberg beschließt die Antragstellung zur Förderung eines gemeindlichen Entwicklungskonzeptes zur Aufnahme in das Dorferneuerungsprogramm des Freistaates Thüringen für den Ortsteil. Die entsprechenden Mittel werden in den Haushaltsplan der Stadt für das Haushaltsjahr 2019 eingestellt. Kosten: ca , Fördermittel: ca , Eigenanteil: ca Beschlüsse der 28. Stadtratssitzung 1. Drucksache Nr. 137/2019 Besetzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Steinbach-Hallenberg Der Haupt- und Finanzausschuss besteht aus 6 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister als Vorsitzenden. Es werden stellvertretende Ausschussmitgliedern benannt. Der Ausschuss wird mit folgenden Ratsmitgliedern besetzt: Mitglied Partei/WG Dr. Diethard Marr CDU Rüdiger Henkel CDU Maik Nothangel DIE LINKE Stefan Förster FDP Bernd Schneider Wählergemeinschaft Haselgrund Friedhelm Wagner Wählergemeinschaft Haselgrund. 2. Drucksache Nr. 138/2019 Besetzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt der Stadt Steinbach-Hallenberg Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Bauwesen und Umwelt besteht aus 7 Ratsmitgliedern und dem Bürgermeister. Es werden stellvertretende Ausschussmitglieder und berufene Bürger benannt. Der Ausschuss wird mit folgenden Ratsmitgliedern besetzt: Mitglied Partei/WG Wilfried Kämmer CDU Sabine Holland-Cunz CDU Eberhard Häfner CDU Toralf Nothnagel DIE LINKE Bernd-Ulrich Bahner FDP Frank Pörtzel Wählergemeinschaft Haselgrund Holger Kühhirt Wählergemeinschaft Haselgrund Wahlhelfer gesucht Stadtmitteilungen Am findet die Bürgermeisterwahl und am die Europa- und Kommunalwahlen statt. Wahlen bieten den Bürgern deshalb die Möglichkeit, nicht nur ihr Wahlrecht aktiv auszuüben, sondern Demokratie auch live zu erleben, indem sie sich als Wahlhelfer beteiligen. In der Stadt Steinbach-Hallenberg werden 77 Wahlhelfer benötigt. Neben den städtischen Bediensteten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anderer Behörden und Parteimitgliedern benötigen wir auch die Mithilfe unserer Bürgerinnen und Bürger. Helfen Sie aktiv mit. So werden Sie Wahlhelferin/Wahlhelfer! Sie brauchen keine Vorkenntnisse, müssen jedoch 18 Jahre alt sein. Ihre Meldung erfolgt absolut freiwillig. Es besteht auch keine Verpflichtung, bei einer Anmeldung zukünftig bei jeder Wahl mitzuhelfen. Ihre Wünsche zum Einsatzort sowie Pläne für den gemeinsamen Einsatz mit Freunden und Bekannten in einem Wahllokal werden nach Möglichkeit berücksichtigt. Aufgaben als Wahlhelfer: Am Wahltag ist Teamarbeit gefragt. Alle Wahlhelferinnen und Wahlhelfer treffen sich in der Regel eine Woche vor dem Wahltermin zu einer kurzen Schulung und Einweisung für den Wahlsonntag im Rathaus und vereinbaren einen Schichtdienst. Sie müssen nämlich nicht den ganzen Tag im Wahllokal sitzen. Der Wahlvorstand ist groß genug, um eine Vormittags-und Nachmittagsschicht zu bilden. Lediglich ab 18:00 Uhr muss das gesamte Team zur Auszählung wieder anwesend sein. Folgende Aufgaben erwarten Sie am Wahlsonntag: - Prüfung der Wahlberechtigung - Ausgabe der Stimmzettel - Beaufsichtigung der Wahlkabine und der Wahlurne - Eintragung des Stimmabgabevermerks in das Wählerverzeichnis - Sicherstellung der ordnungsgemäßen Ablaufs der Stimmabgabe - Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr. Es besteht auch die Möglichkeit im Briefwahlvorstand mitzuwirken. Der Briefwahlvorstand trifft sich erst am Nachmittag des Wahltages, entscheidet über die Zulassung von Wahlbriefen und zählt ab 18:00 Uhr die Stimmzettel aus. Für Ihre Tätigkeit im Wahlvorstand erhalten Sie eine Aufwandsentschädigung. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann melden Sie sich einfach telefonisch unter der Nr , per Fax oder per Mail: info@steinbach-hallenberg.de Für Rückfragen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. i.a. Röser Hauptamtsleiterin

4 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/2019 Zahlungsaufforderung/Zahlungsmodalitäten zum Steuertermin Die Steuerschuldner werden gebeten, die Grundsteuern, Gewerbesteuern und Hundesteuern für das I. Quartal 2019 bis zum zu entrichten. Die zuletzt erteilten Steuerbescheide behalten trotz der Gemeindefusion ihre Gültigkeit bis zur Erteilung neuer Bescheide. Sie können zur Überweisung weiterhin die Ihnen bekannte Bankverbindung nutzen. Soweit der Kasse eine Einzugsermächtigung/SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, werden die Forderungen eingezogen. Auf Grund der Fusion sind die Steuerdaten zusammen zu führen, es kann dazu kommen, dass die Steuern mit Fälligkeit zum mit geringer Verspätung eingezogen werden. Eingetretene Änderungen können zum genannten Termin noch nicht berücksichtigt werden. Sie erhalten Ihren Änderungsbescheid in Kürze. Wir bitten Sie um Ihr Verständnis. Sollte sich die hinterlegte Bankverbindung geändert haben, ist diese Änderung der Kasse bitte mitzuteilen. i.a. Arends Amtsleiter Finanzen Viele Bürgerinnen und Bürger von Steinbach-Hallenberg sind bemüht, die Stadt sauber zu halten und auf Missstände hinzuweisen. Mit nachfolgendem Formular soll eine Erleichterung für die aufmerksamen Steinbach-Hallenberger geschaffen werden. Sie können die Meldung ausschneiden und an die Stadtverwaltung senden oder einfach in den Briefkasten an der Rathaustür einwerfen. # MÄNGELMELDUNG Ich habe am... gegen...uhr folgende Mängel festgestellt: o Straßenbeleuchtung Anregung: Ich möchte folgende Anregung geben, die die Stadt Steinbach-Hallenberg verwirklichen könnte: # o Geh-* / Radweg* / Fahrbahn* o Verkehrsschild* / Straßenschild* o Regeneinlauf* / Gully* o Spielplatz* / Grünanlage* o Containerstandorte o Abfall liegt herum o sonstige Mängel o ausgefallen* / flackert* o Mast beschädigt Name, Vorname:... o schadhaft o verschmutzt Anschrift:... o verdreckt o verbrannt o überfüllt o verstopft o wackelt Kurze, genaue Ortsangabe: Telefonnummer:... Steinbach-Hallenberg, den... Unterschrift:... o = Zutreffendes ankreuzen * = Zutreffendes unterstreichen

5 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/2019 Verabschiedung in den Ruhestand Nach über 40 Dienstjahren bei der Stadtverwaltung Steinbach- Hallenberg wurden Ende Dezember 2018 die Erzieherin Angelika König und Ende Januar 2019 die Mitarbeiterin im Amt für Soziales, Frau Christine Häfner, von Bürgermeister Christian Endter und dem Personalrat in den wohlverdienten Ruhestand verabschiedet. Frau König war von März 1975 bis Dezember 2018 als Erzieherin bei der Stadt Steinbach-Hallenberg tätig. Dabei hat sie ganze Generationen von Kindern liebevoll betreut und auf den schulischen Lebensweg vorbereitet. Frau König wurde in der Kindertagesstätte Haseltal von den Kindern der Einrichtung feierlich verabschiedet. Martina Möller, Leiterin der Kita dankte ihr für die vielen tollen Jahre, ihr Engagement und ihre Hilfsbereitschaft. Ihr Ziel war es immer, die Kindergartenkinder so früh wie möglich für sportliche Aktivitäten zu begeistern. Besonders lag ihr am Herzen, die Kinder mit dem Skisport vertraut zu machen. Auch das Musizieren und Singen bereitete ihr große Freude und sie war mit Herzblut dabei. Bürgermeister Endter dankte Frau König für die vertrauensvolle und engagierte Arbeit und wünschte ihr einen wohlverdienten Ruhestand, vor allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Mit einem kleinen Abschiedsgeschenk wünschte auch Frau Annemüller als Vorsitzende des Personalrates im Namen aller Kolleginnen und Kollegen alles Gute für den wohlverdienten Ruhestand. Sie bedankte sich für die vertrauensvolle und kollegiale Zusammenarbeit, für die freundschaftlichen Dienste und ihre Hilfsbereitschaft. Verabschiedung Herr Hölzer war als Hausmeister für die beiden Kindergärten der Stadt Steinbach-Hallenberg von März 2018 bis Januar 2019 tätig. Zu seinem Aufgabenbereich gehörten u.a. die vielen kleineren und größeren Reparaturen, die Pflege des Außengeländes der Einrichtungen und die Unterstützung bei den zahlreichen Veranstaltungen. Mit seiner ruhigen und kreativen Art war er eine große Unterstützung im Team. Herr Hölzer beendigte zum auf eigenen Wunsch das Arbeitsverhältnis, um sich einem anderen Aufgabengebiet zu widmen. Bürgermeister Endter dankte Herrn Hölzer für die vertrauensvolle und engagierte Arbeit und wünschte ihm für die bevorstehenden Aufgaben alles Gute, viel Erfolg und vor allem Gesundheit. i.a. Röser Hauptamt/Wifö Christine Häfner begann im März 1977 ihren Dienst beim Rat der Stadt - seit 1990 Stadt Steinbach-Hallenberg. Sie war Ansprechpartnerin für die sozialen Belange der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Steinbach-Hallenberg. Wann immer jemand ihre Unterstützung oder Hilfe benötigte, war sie zur Stelle. Sie half beim Ausfüllen von Formularen und Anträgen, informierte über notwendige Behördengänge und betreute maßgeblich die zeitweise in der Stadt weilenden Asylsuchenden. Zu ihren weiteren Aufgaben gehörten die Planung und Zuweisung der Kita-Plätze sowie Teilbereiche des Ordnungsamtes. 28 Jahre sind eine lange Zeit, die Frau Häfner zusammen mit den Bediensteten der Stadt verbracht hat und in der sich nicht nur berufliche, sondern auch menschliche und herzliche Verbundenheit entwickelt hat. Bürgermeister Endter dankte Frau Häfner für die vertrauensvolle und engagierte Arbeit und wünschte ihr einen wohlverdienten Ruhestand, vor allem Gesundheit und persönliches Wohlergehen. Umsetzung von Maßnahmen der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie im Ortsteil Die Stadt Steinbach-Hallenberg ist nach 68 Abs. 1 Nr. 2 (ThürWG 2009) zur Unterhaltung der Fließgewässer II. Ordnung verpflichtet. Entsprechend 41 Abs. 1 Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) bestehen besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung, so haben die Anlieger und Hinterlieger unter anderem zu dulden, dass die zur Unterhaltung Verpflichteten oder ihre Beauftragten die Grundstücke betreten, vorübergehend benutzen und aus ihnen Bestandteile für die Unterhaltung entnehmen, weiterhin haben die Anlieger zu dulden, dass der zur Unterhaltung Verpflichtete die Ufer bepflanzt. Zudem ist die Kommune als Gewässerunterhaltungspflichtiger nach 39 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) verantwortlich, die Belange der EU-WRRL bei der Gewässerunterhaltung zu berücksichtigen. Der Gewässerrahmenplan des Freistaates Thüringen beinhaltet mehrere Maßnahmen für die Schönau und den Häselbach, durch welche der auf EU-Ebene geforderte gute ökologische Zustand erreicht werden kann. Um den Forderungen der EU-WRRL gerecht zu werden, sollen fünf Maßnahmen aus dem GRP im Ortsteil realisiert werden. Folgende Vorhaben sind geplant: 1. Verbesserung der Lauf-, Sohl- und Uferstrukturen an der Schönau (Punktmaßnahme 1) und am Häselbach (Punktmaßnahme 2) in der Gemeinde Wiederherstellung der linearen Durchgängigkeit an 2 Querbauwerken (9978 & 9980) an der Schönau in der Gemeinde Für die Maßnahmen wurden die entsprechenden Genehmigungen durch die Wasserbehörde erteilt. Die wasserbaulichen Arbeiten (Umbau Querbauwerke, Rückbau Böschungsfußsicherung) sollen Ende Mai/Anfang Juni 2019 durchgeführt werden.

6 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/2019 Die Arbeiten am Ufergehölzbestand sind im Februar/März 2019 geplant. Die Ausführungszeiträume wurden mit den Fachbehörden sowie dem Pächter/Nutzer der Wiesenflächen abgestimmt. Um die geplanten Baumaßnahmen an den Gewässern durchführen zu können, müssen die an das Gewässer angrenzenden Flächen vorübergehend (Befahren mit Baufahrzeugen) in Anspruch genommen werden. Die Flurstücke werden als Zufahrt benötigt, um die baulichen Maßnahmen im Gewässerkörper durchführen zu können. Nach Abschluss der Arbeiten werden die Grundstücke wieder in den Ausgangszustand versetzt. Es sind 161 Flurstücke betroffen. Die Flurstücke können im Rathaus der Stadt Steinbach-Hallenberg eingesehen werden. Zahnärzte Der Bereitschaftsdienst vom kann unter der zahnärztlichen Notrufnummer 0180 / erfragt werden. Senioren Ehejubiläum Die Stadt Steinbach-Hallenberg gratuliert den Eheleuten Informationen Anni und Heinz Schröter Lindenstr. 55 zum Fest der Diamantenen Hochzeit im Monat Februar recht herzlich. Christian Endter Bürgermeister Treffen der Seniorenclubs im Monat Februar und März Seniorenclub Herges: am und am , am und am jeweils um Uhr im Gemeindezentrum Herges-Hallenberg Kultur Veranstaltungsplan Steinbach-Hallenberg März 2019 Bereitschaftsdienste Apothekenbereitschaft Raum Schmalkalden / Steinbach-Hallenberg Elisabeth-Apotheke Eichelbach 2a, Schmalkalden Tel / Hirsch-Apotheke Neumarkt 9, Schmalkalden Tel / Arnika-Apotheke Tambacher Straße 44, Floh-Seligenthal Tel / Henneberg-Apotheke Renthofstraße 7, Schmalkalden Tel / Die Apothekenbereitschaft beginnt um 8 Uhr und endet am nächsten Tag um dieselbe Zeit. bis Freitag, Mo-Fr Uhr Freitag, KARNEVAL in, org. vom Elferrat e.v. Sonderausstellung 100/110 Jahre Fußball in Steinbach- und Herges-Hallenberg im Heimathof Steinbach-Hallenberg org. vom FC Steinbach-Hallenberg e.v. Weltgebetstag im Haseltal Freitag, Karnevalsfreitag mit Livemusik Uhr in der Mehrzweckhalle Samstag, Karnevalssamstag Uhr Fackelumzug ab Platz d. Deutschen Einheit Uhr Großer Karnevalsball in der Mehrzweckhalle Sonntag, Karnevalssonntag Uhr Großer Festumzug ab Platz d. Deutschen Einheit Uhr Montag, Uhr Uhr Uhr Samstag, Uhr Prinzenball in der Mehrzweckhalle Rosenmontag Rosenmontagsumzug angeführt von dem Schulprinzenpaar Kinderkarneval und Rosenmontagsball in der Mehrzweckhalle Abschlussveranstaltung Karneval in der Mehrzweckhalle

7 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/2019 Dienstag, Uhr Sonntag, Uhr Dienstag, Uhr Sonntag, Uhr Montag, Uhr Kreativer Handarbeitsnachmittag im Heimathof Steinbach-Hallenberg gemütliches Beisammensein und Erfahrungsaustausch eigene Arbeitsutensilien bitte mitbringen org. von Heidi Reumschüssel Haseltalgottesdienst in der Haseltalhalle mit Clemens Bittlinger Feuer und Eis Reisebericht von Veronika Jung im Heimathof Steinbach-Hallenberg 3,00 pro Person Konzert der Chorgemeinschaft Remde im Altenhilfezentrum Steinbach-Hallenberg Montagskino - Billy Elliot - I will dance! -Zuschauerwunsch- (Großbritannien 2000, Regie: Stephen Daldry) Stephen Daldry erzählt in seinem Debütfilm die Geschichte eines Jungen, der Tänzer werden möchte und zeigt, wie wichtig es ist an seinen Träumen festzuhalten. (Julia Turbahn im Heimathof Steinbach-Hallenberg Busverbindung am Wochenende Sonstiges Freitag, Uhr Samstag, Uhr Eintritt: 3,00 pro Person, 1,50 pro Person mit der Oberhof Card org. vom Förderverein Heimathof e.v. Mundartabend in der Gaststätte Lindenhof Steinbach-Hallenberg Vorträge im Steinbacher Dialekt, musikalische Umrahmung u.a. mit dem Moosburgchor Rotterode org. von Heimatliches Brauchtum im Haselgrund /Mundartgruppe Mundartabend in der Gaststätte Lindenhof Steinbach-Hallenberg Vorträge im Steinbacher Dialekt, musikalische Umrahmung u.a. mit dem MGV Unterschönau org. von Heimatliches Brauchtum im Haselgrund /Mundartgruppe Änderungen und Ergänzungen vorbehalten! Weitere Informationen unter: Nach mehreren Gesprächen mit der Meininger Busbetriebs GmbH freuen wir uns sehr, dass es ab eine zweite Busverbindung am Wochenende zwischen Schmalkalden, Steinbach-Hallenberg und Oberhof gibt. Dies bietet nicht nur einen weiteren Vorteil für die Urlauber in Steinbach-Hallenberg sondern stellt auch ein weiteres Angebot für unsere Bürgerinnen und Bürger an den Wochenenden dar.

8 Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Nr. 2/2019 Nach Redaktionsschluss eingegangen Senioren Die Stadt Steinbach-Hallenberg gratuliert Frau Lydia Kühhirt aus Herges-Hallenberg zu ihrem 100. Geburtstag am Sie verbrachte ihren Ehrentag bei guter Gesundheit im Kreise ihrer Familie. Für die vielen Glückwünsche und Geschenke bedankt sich die Jubilarin vielmals bei allen Gästen und Gratulanten. Christian Endter Bürgermeister Impressum Amtsblatt der Stadt Steinbach-Hallenberg Herausgeber: Stadt Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, Steinbach-Hallenberg Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, Ilmenau OT Langewiesen, info@wittich-langewiesen.de, Tel / , Fax / Verantwortlich für amtlichen Teil: Stadt Steinbach-Hallenberg, Rathausplatz 2, Steinbach-Hallenberg Tel. Nr / 38 00, info@steinbach-hallenberg.de Verantwortlich für nichtamtlichen Teil: LINUS WITTICH Medien KG, Ilmenau OT Langewiesen Verantwortlich für den Anzeigenverkauf: Christina Messerschmidt, erreichbar unter Tel.: 0171 / , c.messerschmidt@wittich-langewiesen.de Verantwortlich für den Anzeigenteil: Verlag + Druck Linus Wittich KG, Herr David Galandt Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an die Haushalte im Verbreitungsgebiet. Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag abonnieren

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