Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 10. April 2012 und Verbraucherschutz Tel.: 9013 (913) I C /1/2012/2013
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1 Senatsverwaltung für Justiz Berlin, den 10. April 2012 und Verbraucherschutz Tel.: 9013 (913) I C /1/2012/2013 mandy.noeh@senjust.berlin.de An den Vorsitzenden des Hauptausschusses und An die Vorsitzende des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung über den Präsidenten des Abgeordnetenhauses von Berlin über Senatskanzlei G Sen Vorlage zur Beschlussfassung Drucksache 17/0150 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans von Berlin für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 (Haushaltsgesetz 2012/2013 HG 12/13) Hier: Einzelplan 06 (SenJustV) sowie Einzelplan 12 Kapitel 12 50: Maßnahmengruppe 06 Hochbaumaßnahmen der Senatsverwaltung für Justiz und Verbraucherschutz rote Nummern: 0031, 0193 Vorgang: 5. Sitzung des Ausschusses für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung vom 14. März 2012 Der Ausschuss für Verfassungs- und Rechtsangelegenheiten, Verbraucherschutz, Geschäftsordnung hat in seiner Stellungnahme vom 27. März 2012, Anlage 2 die folgenden Berichtsaufträge beschlossen, mit der Bitte um Beantwortung im Hauptausschuss zur 2. Lesung am 2. Mai 2012: 1. Kapitel / Titel Es ist zu berichten, aus welchem Grunde die Erhöhung des Ansatzes erfolgte.
2 2 Hierzu wird berichtet: 2012/ Differenz 1. Schreib- und Bürobedarf inkl. Papierkosten 2. Kopierkosten Bücher, Zeitschriften Postgebühren Rundfunk- und Fernmelde- Gebühren Rein zahlenmäßig betrachtet ergibt sich zunächst eine Erhöhung des Titelansatzes um Euro Mehrausgaben gegenüber dem Ansatz Tatsächlich handelt es sich wie in der Titelerläuterung dargestellt lediglich um Mittelverlagerungen, die bei den abgebenden Titeln mindestens summengleich zu einer Absenkung der veranschlagten Mittel geführt haben. Mehrausgaben von für den Schreib- und Bürobedarf sowie ein Teilbetrag von für Postgebühren für den Druck und Versand von Einstellungsbescheiden in Unbekannt-Sachen durch das ITDZ sind als Minderausgaben im Kapitel 0611 beim Titel berücksichtigt worden (Ansatz 2012/2013: , Ansatz 2011: ). Der Restbetrag von für den Schreib- und Bürobedarf ist durch Absenkung des Ansatzes im Kapitel 0612 gegenfinanziert worden (Ansatz 2012/2013: ; Ansatz 2011: ). Ein weiterer Teilbetrag von für Postgebühren für das Fachverfahren JUKOS (Ratenbewilligungen, Mahnungen) ist durch Absenkung der Postgebühren für die zentrale Poststelle des Amtsgerichts Tiergarten (Kapitel Titel ) ausgeglichen worden (bisheriger Ansatz für Postgebühren: ; neu: ). 2. Kapitel / Titel Es ist ein Feinkonzept zum Fachverfahren SolumSTAR vorzulegen. Hierzu wird berichtet: Die Grundbücher des Landes Berlin werden seit dem Jahr 2001 flächendeckend mit dem IT-Fachverfahren SolumSTAR maschinell geführt. Im selben Jahr wurde das automatisierte Abrufverfahren aus dem maschinell geführten Grundbuch eingeführt. Das Fachverfahren SolumSTAR wird von 13 weiteren Ländern eingesetzt und ist so konzipiert, dass der Inhalt der früheren Papiergrundbücher überwiegend in Form von digitalen Bildern (unstrukturiert) vorliegt. Diese spezielle Datenhaltung erlaubt zwar eine elektronische Einsicht und Bearbeitung, ist zum Teil aber mit den gleichen Beschränkungen verbunden wie
3 3 der Umgang mit dem Grundbuch in Papierform. Heute erkennbare Anforderungen durch egovernment und den elektronischen Rechtsverkehr sind mit dem System SolumSTAR, das auf die Anfang der 90er Jahre verfügbaren Technologie beruht, nicht oder zumindest wirtschaftlich nicht vertretbar zu erfüllen. Aus diesem Grund wurde das bundesweite Projekt Neuentwicklung eines datenbankgestützen EDV-Grundbuchs initiiert. Derzeit wird ein Fachfeinkonzept als Grundlage für die Erstellung eines Verfahrens zur Bearbeitung, Speicherung und Darstellung des rechtsgültigen Grundbuchs in vollständig strukturierter, elektronischer Form erstellt. Darüber hinaus sind entsprechende Funktionen zur Datenübernahme und wirkungsvollen Unterstützung der Migration vorzusehen. Hieraus resultierend, sind parallel zur Projektbegleitung aufwändige vorbereitende Maßnahmen im Grundbuchbereich in Berlin zu treffen, um eine möglichst reibungslose Altdatenübernahme bei der Einführung des Datenbank-Grundbuchs zu gewährleisten. Der Vertrag zwischen der Firma Siemens AG und dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz und für Verbraucherschutz zur Erstellung eines Fachfeinkonzepts und eines prototypischen Migrationsautomaten im Rahmen der Neuentwicklung eines datenbankgestützen EDV-Grundbuchs, dem zwischenzeitlich alle Länder beigetreten sind, wurde am 22. November bzw. 2. Dezember 2011 geschlossen. Dieser Vertrag sieht eine Abnahme des Fachfeinkonzepts bzw. des prototypischen Migrationsautomaten Ende des I. Quartals 2013 (Stand ) vor. 3. Kapitel / Titel Es ist zu berichten, warum ein Umstieg auf kostengünstigere Vorversionen von MS Office oder Open-Office-Anwendungen ausgeschlossen wird. Hierzu wird berichtet: In den Berliner Justizvollzugsanstalten und bei den Sozialen Diensten der Justiz werden derzeit weitestgehend die Anwendungsprogramme MS Office 2003 und das Betriebssystem Windows XP eingesetzt. Im April 2009 wurde der sog. Mainstream-Support für MS Office 2003 eingestellt. Für diese Produkte gibt es somit keine Weiterentwicklung mehr. Der Extended-Support mit den erforderlichen Sicherheitsupdates endet am 8. April Damit ergibt sich die Notwendigkeit, aktuellere Versionen als MS Office 2003 spätestens bis 2014 einzuführen, um auch über diesen Zeitpunkt hinaus die Sicherheit durch die entsprechenden Updates gewährleisten zu können. Um die Umstellung aller rd Bildschirmarbeitsplätze bis April 2014 abgeschlossen zu haben, muss mit den Arbeiten im Jahr 2012 begonnen werden. Geprüft wurde, ob zunächst ein Umstieg auf eine aktuellere Vorversion von MS Office 2010 technisch sinnvoll und wirtschaftlich ist. Bei dieser Prüfung waren verschiedene finanzielle, technische, organisatorische und personalpflegerische Gesichtspunkte zu betrachten. Zunächst ist darauf hinzuweisen, dass die über das ITDZ angebotenen MS- Produkte nur noch die Version 2010 vorsehen, so dass bei der Beschaffung
4 4 von Vorversionen die vom ITDZ für Berlin ausgehandelten Mengenrabatte entfielen. Bei einer Beschaffung allein für den Justizvollzug und die Sozialen Dienste der Justiz wären diese Mengeneffekte nicht erzielbar. Bei der Betrachtung der Wirtschaftlichkeit des Einsatzes von Betriebssystemen und Anwendungsprogrammen ist überdies auch zwischen kurzfristigem und mittelfristigem Aufwand zu unterscheiden. Bei der Beschaffung von Software, die nicht mehr dem aktuellen Stand der Entwicklung entspricht, lassen sich zwar kurzfristig Haushaltsmittel einsparen. Jedoch wäre dies lediglich ein Aufschieben von Ausgaben, da die Beschaffung von Software, die nicht mehr weiter entwickelt wird und bei der die Beendigung des Sicherheitssupports bereits bekannt ist, im Sinne einer wirtschaftlichen Haushaltsplanung nicht als sinnvoll angesehen werden kann. Weitere Ausgaben in erheblicher Höhe wären nach Ablauf des Supports absehbar. Dies bedeutet, dass für die Beschaffung der derzeit erforderlichen Lizenzen, die dann wiederum in 2014 ersetzt werden müssten, von doppelten Ausgaben auszugehen ist. Die auf den Haushalt des Landes Berlin zulaufenden Kosten wären durch ein solches Handeln letztendlich höher. Seit der Einführung von Informationstechnik im Justizvollzug hat es immer wieder Versuche gegeben, Open-Office-Anwendungen einzusetzen. Sowohl die in Berlin gesammelten Erfahrungen als auch die Erkenntnisse anderer Länder haben gezeigt, dass der Einsatz von Open-Office-Produkten insgesamt nicht die wirtschaftlichste Lösung ist, da erhebliche Kosten für die berlinspezifische Umprogrammierung länderübergreifend genutzter Fachverfahren und auch ein erhöhter Betreuungsaufwand entstehen. Fast alle der rd Bildschirmarbeitsplätze im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz werden auch für Fachverfahren (Basis-Web, Nexus Web, Nexus VeLiS, SoPart) genutzt. Diese Fachverfahren werden von Länderverbünden fortentwickelt und gepflegt. Obwohl die Namensgebung dies teilweise vermuten lässt, handelt es sich bei diesen Fachverfahren nicht um (plattformübergreifende) Web-Anwendungen, sondern um Programmierungen, die auf Microsoft-Anwendungsprogramme ausgerichtet sind. Auch die mit diesen Verfahren verbundenen Skripte oder Berichte sind nur mit Microsoft- Anwendungen funktionsfähig. Dies wurde mit allen Fachverfahren getestet. Eine Umprogrammierung dieser Fachverfahren auf OpenSource-kompatible Produkte erfordert einen unverhältnismäßig hohen Aufwand, da alle Anpassungen und Updates jeweils berlinspezifisch neu und abweichend von den Versionen, die andere Länder einsetzen, programmiert werden müssten. Die Kompatibilität der jeweils in Länderverbünden organisierten vier Fachverfahren wäre bei einer Sonderlösung für Berlin nicht mehr gewährleistet. Zu den allein von Berlin zu tragenden Kosten der Umprogrammierung käme die Schwierigkeit, dass Updates dieser Fachverfahren in Berlin erst mit deutlicher zeitlicher Verzögerung zum Einsatz kämen. Somit wäre etwa die Anpassung an Änderungen der Gesetzeslage ggf. nicht rechtzeitig möglich. Eine Umstellung auf Open-Source-Produkte würde zudem einen sehr hohen einmaligen Umstellungsaufwand im Hinblick auf die Beschäftigten erfordern. Neben den für die Umprogrammierung der Fachverfahren entstehenden Kos-
5 5 ten würden weitere Kosten für die Schulung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter entstehen. Die Umstellung von Microsoft auf Open-Source-Produkte zieht weitaus höhere Schulungskosten nach sich als die Umstellung auf eine neue Version eines vorhandenen Systems oder einer bekannten Software, da hier nicht an bestehende Kenntnisse angeknüpft werden kann und im Umgang mit Open-Source-Produkten gegenüber Microsoft-Produkten verschiedene Verfahrensweisen zu beachten sind. Des Weiteren entstünde durch den Einsatz von Open-Office-Produkten ein nicht zu unterschätzendes Kompatibilitätsproblem in der Zusammenarbeit mit anderen Verwaltungen des Landes Berlin und externen Einrichtungen. Nicht alle Beschäftigten des Landes Berlin sind durch die ihnen zur Verfügung gestellten Anwendungssysteme in der Lage, Open-Source Dateien zu öffnen und zu bearbeiten. Dies würde den Austausch mit vielen Dienststellen erheblich erschweren. Der Justizvollzug ist jedoch in hohem Maße auf eine reibungslose Kommunikation mit anderen Dienststellen (z. B. Polizei, Gerichte und Staatsanwaltschaften, Sozialämter, Bürgerämter) und externen Stellen (z. B. Freie Träger der Straffälligenhilfe, Wohnungsgesellschaften, sonstige soziale Einrichtungen) angewiesen. Diese Zusammenarbeit ist wichtig, um die Kernaufgaben des Justizvollzuges erfüllen zu können. Nicht zuletzt spricht auch die Perspektive der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter für den Einsatz aktueller Microsoft-Produkte. Mitarbeiterbefragungen haben wiederholt gezeigt, dass die Bereitstellung zeitgemäßer Arbeitsmittel für deren Motivation eine nicht zu unterschätzende Rolle spielt. Die Zentrale IT-Stelle der Berliner Justizvollzugsanstalten und der Sozialen Dienste betreut ca Bildschirmarbeitsplätze für ca Bedienstete, viele davon im Schichtdienst. Die Informationstechnik ist zu einem unerlässlichen Arbeitsmittel für fast alle Bediensteten geworden, die wie bei der Ersatzbeschaffung von Dienstkleidung oder Fahrzeugen einen aktuellen Qualitätsstandard erwarten. Die Beschaffung veralteter Software bildet daher auch unter diesem Gesichtspunkt keine Alternative. Festzustellen bleibt, dass der Beitritt zu einem länderübergreifenden Entwicklungsverbund zur Folge hat, dass man sich im Hinblick auf die Betriebs- und Anwendungsprogramme am technischen Mainstream orientieren muss. Für die Fachverfahren im Justizvollzug und bei den Sozialen Diensten der Justiz führt dies dazu, sich an MS-Produkten ausrichten zu müssen. Unter Abwägung aller geschilderten Überlegungen stellt sich die sukzessive Umstellung auf MS Office 2010 als die nachteilig wirtschaftlichste Variante dar. Abschließend sei darauf hingewiesen, dass der beabsichtigte Enterprise- Agreement-Vertrag nicht nur die Umstellung auf MS Office 2010 vorsieht, sondern auch Server- und Serverzugriffslizenzen für den gesamten Vertragszeitraum zum Gegenstand hat. Selbst wenn den Anwenderinnen und Anwendern eine ältere Vorversion von MS Office zur Verfügung gestellt würde, müssten jedenfalls die Server- und Serverzugriffslizenzen auf den für das jeweilige Fachverfahren zwingend erforderlichen Stand der Entwicklung gebracht werden. Diese Lizenzen müssten in jedem Falle beschafft werden.
6 Ich bitte, meine Berichtspflichten als erledigt anzusehen. 6 Thomas Heilmann Senator für Justiz und Verbraucherschutz
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