Archivierungsmodell für den hessischen Justizvollzug

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1 HESSISCHES LNDESRCHI rchivierungsmodell für den hessischen Justizvollzug bschlussbericht der rbeitsgruppe rchivische ewertung earbeiter: Rainer Maaß und Nicola Wurthmann in Zusammenarbeit mit Sigrid Schieber und Johann Zilien Darmstadt im Februar 2014

2 Inhaltsverzeichnis 1. Die archivische Überlieferung des Justizvollzugs in Hessen - edeutung und Zielsetzung 3 2. Die Entwicklung des ewertungsprojekts Struktur des Justizvollzugs in Hessen: Gesetzliche Grundlagen Organisation Zuständigkeiten... 5 Die gesetzlichen Grundlagen... 5 Organisation... 7 Die Zweckbestimmung der hessischen Justizvollzugsanstalten Die zur ewertung anstehenden Papier- und elektronischen Unterlagen Gefangenenbuch und Gefangenenkartei Gefangenenpersonalakten General- und Sammelakten Elektronische Unterlagen: SIS-Web, SoPart und DOME -ollzug SIS-Web SoPart-Justiz DOME -ollzug Sonstige elektronische erfahren Statistiken orbewertungsvorschläge der hessischen Justizvollzugsbehörden Die Überlieferungssituation der Justizvollzugsanstalten in den hessischen Staatsarchiven 25 Hessisches Hauptstaatsarchiv, Wiesbaden Hessisches Staatsarchiv Marburg Hessisches Staatsarchiv Darmstadt ewertungsvorschläge anderer undesländer Das hessische ewertungsmodell für den Justizvollzug ewertungskatalog für analoge und digitale Unterlagen ewertung der General- und Sammelakten nach dem Generalaktenplan in DOME ewertung von Informationen aus dem elektronischen Fachverfahren SIS-Web nhang: Zusammenstellung der ntworten auf die Umfrage unter den hessischen Justizvollzugsanstalten vom Sommer

3 1. Die archivische Überlieferung des Justizvollzugs in Hessen - edeutung und Zielsetzung Der Strafvollzug verfolgt heute (nicht nur) in Hessen das Ziel, die Gefangenen zu befähigen, künftig in sozialer erantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Eingliederungsauftrag). Dazu sind die Gefangenen sicher unterzubringen und zu beaufsichtigen (Sicherungsauftrag). eides dient dem Schutz der llgemeinheit vor weiteren Straftaten. 1 Die gleichrangige Zielsetzung, durch eine Freiheitsstrafe den Straftäter in die rechtgemäße Gemeinschaft zurückzuführen und zugleich die Gesellschaft vor Straftaten zu schützen, hat sich in der Geschichte des Strafvollzugs in Europa über verschiedene Etappen entwickelt. In einem historischen briss des Strafvollzugs hat Jörg-Uwe Meister daran erinnert, dass erst im Zuge der europäischen ufklärung und vollends im 19. und 20. Jahrhundert [...] die Freiheitsstrafe mit der Zweckbestimmung der esserung und sozialen Integration der erurteilten verbunden 2 wurde. Nach einer Weiterentwicklung während der Weimarer Republik erfuhren in Deutschland die Reformbestrebungen [...] ein jähes Ende mit der Machtübernahme und Gewaltherrschaft der Nationalsozialisten. 3 In der Nachkriegszeit wurde an die aufklärerischen Überlegungen wieder angeknüpft. Sie liegen letztlich auch der ufgabendefinition des Strafvollzugs in dem zum 1. Januar 1977 in Kraft getretenen bundeseinheitlichen Strafvollzugsgesetz zugrunde. Die edeutung gesetzlicher Regelungen des Freiheitsentzugs tritt gerade auch dort besonders hervor, wo die Grundlagen des Rechtsstaates missachtet werden: In der deutschen Geschichte betrifft dies vor allem die Zeit der nationalsozialistischen Herrschaft in den Jahren 1933 bis Im Zuge der fortgesetzten ufarbeitung von NS-Herrschaft und NS-Justiz, aber auch durch die Erforschung des Wiederaufbaus eines demokratischen Rechtssystems in der undesrepublik wird auch rchivgut zum Justizvollzug allmählich stärker genutzt. Fragestellungen können sich sowohl auf institutionen- und gesellschaftsgeschichtliche spekte als auch auf die erurteilung und Inhaftierung bestimmter Gefangener in Haft- und Zuchtanstalten richten. Ein wichtiger Grund dafür, dass einzelne ktenarten aus dem ereich des Justizvollzugs noch nicht in dem zu erwartenden Maße im ewusstsein der Forschung sind, dürften für personenbezogene Fragestellungen seit dem Zweiten Weltkrieg die erst jüngst bzw. in den nächsten Jahren entfallenen Schutzfristen sein. 4 Hier sind Unternehmungen zu begrüßen, die wie Hessisches Gesetz über den ollzug der Freiheitsstrafe und der Sicherungsverwahrung (HStollzG) vom (Gl. I S. 185), 2. gl. 2 Gesetz über den ollzug der Freiheitsstrafe und der freiheitsentziehenden Maßregeln der esserung und Sicherung vom , zuletzt geändert durch rt. 7 des Gesetzes vom (Gl. I S. 935). Das hessische Gesetz stellt durch eine leicht geänderte Fassung von 2 des undesgesetzes klar, dass der Sicherungsauftrag des ollzugs nicht dem Eingliederungsauftrag nachgeordnet ist. eide ufgaben sind tragende und selbständige Elemente des ollzugs. Damit wird sowohl dem verfassungsrechtlichen Resozialisierungsgebot wie auch der Pflicht des Staates, die llgemeinheit vor Straftaten zu schützen, Rechnung getragen. (egründung zum HStollzG, S. 26) Jörg-Uwe Meister: Geschichte der Freiheitsstrafe und des Gefängniswesens. In: Jahre Strafvollzug Kassel-Wehlheiden. Geschichte einer Justizvollzugsanstalt, hrsg. vom Leiter der J Kassel I, Jörg- Uwe Meister, Kassel 2007, S , hier: S. 14. Jörg-Uwe Meister (2007), S. 28. Gemäß hessischem rchivgesetz (HrchivG) vom gilt für öffentliches rchivgut [ ] im Regelfall eine Schutzfrist von 30 Jahren nach Entstehung der Unterlagen. ( 13 bs. 1 HrchivG) Unbeschadet der generellen Schutzfristen darf rchivgut, das sich seiner Zweckbestimmung oder seinem wesentlichen Inhalt 3

4 die Kurzvorstellung der Gefangenenpersonalakten als Quellenart von Ragna oden und Ulrike Hammes für ein vermehrtes Interesse von wissenschaftlicher, Orts- und Familienforschung werben. 5 Neben der Eignung als Quellen für die individual- und gruppenbiografische Täter- und Opferforschung weisen oden und Hammes insbesondere auf den Dokumentationswert der Gefangenenpersonalakten für die tatsächliche Strafpraxis zum eispiel durch ollzugspläne im Gegensatz zu normativen Texten wie Gesetzen und erordnungen 6 hin. Dass Gefangenenpersonalakten stets im Kontext mit anderen Quellen zu lesen sind, 7 dass mithin Strafverfolgung und Justizvollzug im Zusammenhang zu betrachten sind, ist dabei auch für die archivische Überlieferungsbildung wichtig. rchivalische Unterlagen werden auch künftig unabdingbar sein, um den historischen Wandel in Wahrnehmung und eurteilung des Freiheitsentzugs als Mittel zur Strafe, individueller Re-Integration und gesellschaftlichem Schutz nachzuvollziehen. Diese Unterlagen in einer angemessenen uswahl ins rchiv zu übernehmen und für künftige Fragen an Geschichte und Gesellschaft zur erfügung zu stellen, ist daher ufgabe der archivischen Überlieferungsbildung. Neben der rchivierung von kten zur gesetzlichen und strategischen usrichtung des Strafvollzugs auf der Ebene des Hessischen Ministeriums der Justiz und der oberen Landesdienststellen ist dazu auch die Sicherung von Unterlagen zur Durchführung des Strafvollzugs in den hessischen Justizvollzugsanstalten erforderlich. Das vorliegende ewertungsmodell versucht, beide Überlieferungsstränge zu verbinden. Das ewertungsmodell verfolgt die folgenden Ziele: 1. Es baut auf den bislang von den Staatsarchiven übernommenen Unterlagen der hessischen Justizvollzugsanstalten auf und führt die Überlieferungsstränge fort. 2. Es ist auf Langfristigkeit ausgelegt und soll nicht beeinflusst werden von möglichen Änderungen im ollstreckungsplan. 3. Es dokumentiert die Gesamtheit der hessischen Justizvollzugsanstalten und sieht keine eispielarchivierung vor. 4. Es gibt den drei Staatsarchiven hinreichenden Ermessensspielraum. 5. Es ist auf analoge wie auf elektronisch entstandene Unterlagen anwendbar. 6. Es bezieht sich auf die staatliche Überlieferung, berücksichtigt aber auch Ergänzungsüberlieferung nach auf eine oder mehrere natürliche Personen bezieht (personenbezogenes rchivgut), im Regelfall erst zehn Jahre nach dem Tod der betroffenen Person [ ] genutzt werden. Ist das Todesjahr nicht festzustellen, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt der betroffenen Person [ ] ( 13 bs. 2 HrchivG). Ragna oden, Ulrike Hammes: Gefangenenpersonalakten. In: Unbekannte Quellen: Massenakten des 20. Jahrhunderts. Untersuchungen seriellen Schriftguts aus normierten erwaltungsverfahren, d. 2, i.. des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen hrsg. v. Jens Heckl, Düsseldorf 2012 (Ö des L NRW, 43), S oden/hammes (2012), S gl. oden/hammes (2012), S

5 2. Die Entwicklung des ewertungsprojekts Die Hessische rchivdirektorenkonferenz (DK) setzte im November 2006 eine rbeitsgruppe zur rchivischen ewertung ein. Sie hatte zunächst den Zweck, die bis dato erarbeiteten ewertungsmodelle zu evaluieren. Einen neuen Mitgliederkreis erhielt die G im Mai 2010 mit Herrn Dr. Johann Zilien (HHSt, orsitz), Herrn Dr. Rainer Maaß (HStD) und Frau Dr. Nicola Wurthmann (HStM). uch die Zielsetzung änderte sich, indem die G, deren Mitglieder die Justizreferenten der drei Staatsarchive waren, ein ewertungsmodell für die hessische Justiz erarbeiten sollte. on einem umfassenden ewertungsmodell für alle Teilbereiche der Justiz wurde im rbeitsprozess zugunsten eines modularen orgehens abgesehen. Noch Ende 2010 wurde beschlossen, sich als eines der ersten Themen der Unterlagen des Justizvollzugs anzunehmen. Ein erster Gliederungsvorschlag für ein ewertungsmodell Justizvollzug erfolgte durch Rainer Maaß im Dezember Nachdem mit Unterstützung des Justizministeriums eine Umfrage an sämtliche Justizvollzugsanstalten des Landes gerichtet und der Rücklauf ausgewertet worden war (s. nhang), erstellte er im pril 2012 eine Entwurfsfassung. In zwei rbeitssitzungen wurde dieser Stand diskutiert und ergänzende rbeitsaufträge vergeben. m wurde die Entwurfsfassung der rchivdirektorenkonferenz zur Prüfung vorgelegt. uf deren nregung wurde das Modell anschließend in einem größeren Kollegenkreis in allen drei Staatsarchiven diskutiert. Weitere konstruktive erbesserungsvorschläge konnten in der ersten Hälfte des Jahres 2013 von Rainer Maaß und Nicola Wurthmann eingearbeitet werden. Im Laufe der Jahre 2012 und 2013 fanden auch zahlreiche esuche in den hessischen Justizvollzugsanstalten zwecks ktenanalysen, ktenbewertungen und or-ort- Gesprächen statt, und es wurde ein ktenabgleich zwischen archivischer Ministerial- und Justizvollzugsüberlieferung im Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden vorgenommen. ußerdem wurden in Zusammenarbeit mit dem Digitalen rchiv Hessen ergänzende Termine zu den Rahmenbedingungen der Übernahme der elektronischen Unterlagen bei der bteilung I des HMdJ ( ) und bei der IT-ußenstelle der hessischen Justiz in Weiterstadt ( ) wahrgenommen, die sich in dem ewertungsmodell wiederspiegeln. Nach einer abschließenden Redaktionssitzung am wurde das ewertungsmodell im September 2013 der kommissarischen Leiterin des Hessischen Landesarchivs übergeben. 3. Struktur des Justizvollzugs in Hessen: Gesetzliche Grundlagen Organisation Zuständigkeiten Die gesetzlichen Grundlagen ls Folge der Föderalismusreform I des Jahres 2006 gehören der Strafvollzug und der Untersuchungshaftvollzug nicht mehr dem ereich der konkurrierenden Gesetzgebung an, sondern fallen in die Gesetzgebungskompetenz der Länder. Hessen hat daraufhin zunächst ein Hessisches Jugendstrafvollzugsgesetz geschaffen (vom 19. November 2007, Gl. I S. 758) und knapp drei Jahre später ein Hessisches Untersuchungshaftvollzugsgesetz (vom 28. Juni 2010, Gl. I S. 185, 208) sowie ein Hessisches Strafvollzugsgesetz (vom 28. Juni 2010, Gl. I, S. 185). Hinsichtlich der ollzugsaufgaben betonen diese Gesetze die Gleichwertigkeit des Eingliederungsauftrags und des Sicherungsauftrags zum Schutz der llgemeinheit. Zum Regelvollzug 5

6 wird der geschlossene ollzug in Einzelunterbringung erklärt. Eine geregelte rbeit und Tagesgestaltung werden als wichtiges Mittel für die spätere Wiedereingliederung angesehen. lle drei hessischen Gesetze regeln auch die erichtigung, Sperrung und Löschung von personenbezogenen Daten, die grundsätzlich nach 19 des Hessischen Datenschutzgesetzes zu erfolgen haben, legen aber auch usnahmetatbestände fest. Da in allen drei Gesetzen der Passus aufgenommen wurde: Die orschriften des Hessischen rchivgesetzes [ ] bleiben unberührt, sind laut Gesetz sämtliche analogen wie elektronisch entstandenen Unterlagen vor ihrer Löschung dem jeweils zuständigen Staatsarchiv anzubieten. uch wenn eine nbietung elektronischer Unterlagen in der Praxis bislang nicht stattgefunden hat, macht der Passus doch deutlich, dass datenschutzrechtliche Löschungsgebote keinen orrang vor den estimmungen des Hessischen rchivgesetzes haben. 8 Für die Justizvollzugsanstalten des Landes Hessen gilt die Gemeinsame Geschäftsordnung vom (JMl. S. 490), die der einheitlichen, zweckmäßigen, wirtschaftlichen und übersichtlichen Gestaltung von ufbaustruktur und erwaltungsabläufen in den ollzugsbehörden dient ( 1 GGOollz). ls nlage ist der GGO ein einheitliches Organigramm der hessischen ollzugsanstalten beigefügt. Umfang und Inhalt der erwaltungsgeschäfte einer Justizvollzugsanstalt werden darüber hinaus, soweit sie sich auf die Gefangenen unmittelbar beziehen und nicht in anderen orschriften geregelt sind, durch die ollzugsgeschäftsordnung (GO) vom geregelt (JMl. 2009, S. 12). Sie beschreibt in ihrem Fünften Teil die Führung und estandteile einer Gefangenenpersonalakte, im Sechsten Teil das uchwerk (mtsbuchführung) und im Siebten Teil die Justizvollzugsstatistik. Das Ministerium legt durch den ollstreckungsplan für das Land Hessen die örtliche und sachliche Zuständigkeit der nstalten fest. Im Einzelnen regelt der ollstreckungsplan die ollstreckung von Freiheits- und Jugendstrafen, von Ersatzfreiheitsstrafen, Jugend- und Strafarresten, Ordnungs-, Sicherungs-, Zwangs- und Erzwingungshaft und gibt den einzelnen Justizvollzugsanstalten durch die Einweisungspläne konkrete Zuständigkeiten für bestimmte Personengruppen vor. Derzeit gültig ist der durch Runderlass des Ministeriums vom bekannt gegebene ollstreckungsplan, der am in Kraft getreten ist (4431/1 I/C2 2008/2039 I/C). ollstreckungspläne haben wie die ergangenheit zeigt meist keinen langen estand und werden nach ein paar Jahren aktuellen Zielvorgaben angepasst. Ein ewertungsmodell, das eine lange Gültigkeit haben soll, sollte daher möglichst unabhängig von den eränderungen bei der örtlichen und sachlichen Zuständigkeit der nstalten sein. Dennoch werden im Folgenden einleitend die derzeitige ufgabenverteilung und die einzelnen Justizvollzugsanstalten, basierend auf den orgaben des gültigen ollstreckungsplanes, charakterisiert. Dabei wird insbesondere auf die zentralen ufgaben für ganz Hessen und andere esonderheiten geachtet, da diese für ein ewertungsmodell von Interesse sein können. 8 Die ufbewahrungsfristen des hessischen Justizvollzugs werden als Teil der erordnung zur ufbewahrung von Schriftgut der Justiz (ufbewahrungsverordnung ufbewo) vom (Gl. I S. 70) geregelt, die sich an den estimmungen über die ufbewahrungsfristen für das Schriftgut der ordentlichen Gerichtsbarkeit, der Staatsanwaltschaften und der Justizvollzugsbehörden (Stand: März 2006) orientiert. Ergänzend dazu bestimmt 5 bs. 1 des Gesetzes zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (IT- Stelle) und zur Regelung justizorganisatorischer ngelegenheiten vom 16. Dezember 2011 (Gl. I S. 778), dass Schriftgut der Justiz, das für das erfahren nicht mehr erforderlich ist, [ ] nach eendigung des erfahrens nur so lange aufbewahrt werden [darf], wie schutzwürdige Interessen der erfahrensbeteiligten oder sonstiger Personen oder öffentlichen Interessen dies erfordern. 6

7 Organisation In Hessen existieren derzeit 16 Justizvollzugsanstalten mit vier Zweiganstalten. Neben den bteilungen für den geschlossenen ollzug an männlichen Gefangenen gibt es zwei bteilungen für den geschlossenen ollzug an weiblichen Gefangenen sowie sieben bteilungen für den offenen ollzug an Männern bzw. Frauen. 9 Daneben existieren mehrere zentrale Einrichtungen für das ganze Land Hessen. 10 Die unmittelbare Dienst- und Fachaufsicht über alle Einrichtungen des ollzugs übt die bteilung Justizvollzug im Hessischen Ministerium der Justiz aus. Diese bteilung I des Ministeriums gliedert sich wiederum in vier Großreferate. 11 Zu ihren ufgaben zählen die Organisation des Justizvollzugs, die Personalangelegenheiten einschließlich der us- und Fortbildung des Personals, die ufstellung und der ollzug des Haushalts aller Justizvollzugsanstalten, auangelegenheiten, die Mitwirkung bei der Gesetzgebung auf dem Gebiet des Justizvollzugs, ngelegenheiten der schulischen und beruflichen us- und Fortbildung und der eschäftigung der Gefangenen sowie die earbeitung von Eingaben und eschwerden. Die us- und Fortbildung der ediensteten wird durch das H.. Wagnitz-Seminar - Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug in Wiesbaden organisiert. 12 Ihm sind auch die erwaltungs-competence-center (CC) angegliedert, die insbesondere hinsichtlich der erfahren SP, DOME -ollzug und SIS-Web zentrale ufgaben für die einzelnen Justizvollzugsanstalten übernehmen. 13 Ebenso ist die Zentrale Leitstelle für das rbeitswesen (ZL) beim Wagnitz-Seminar angesiedelt. Sie wurde Mitte 2006 mit der Zielsetzung eingerichtet, durch die Erschließung neuer bsatzplattformen für die Produkte und Dienstleistungen der anstaltseigenen rbeitsbetriebe die eschäftigtenquote im Justizvollzug zu erhöhen. Im H..-Wagnitz-Seminar ist schließlich auch die Geschäftsstelle des Kriminologischen Dienstes für den Hessischen Justizvollzug untergebracht, die organisatorisch der bteilung I des Hessischen Ministeriums der Justiz nachgeordnet ist. Der Kriminologische Dienst wurde gemäß dem im Jahre 1976 erlassenen Gesetz über den ollzug der Freiheitsstrafe (StollzG) in Das Strafvollzugsgesetz vom führte die Trennung von Strafgefangenen im geschlossenen und offenen ollzug ein; die hessischen usführungsbestimmungen zum Strafvollzugsgesetz datieren vom Die beiden bteilungen für den geschlossenen ollzug an weiblichen Gefangenen sind den Justizvollzugsanstalten Kassel I, Zweiganstalt Kaufungen, und Frankfurt am Main III angeschlossen. Für den offenen ollzug an Männern und männlichen Heranwachsenden sind in Hessen die sechs Justizvollzugsanstalten Darmstadt, Dieburg, Frankfurt am Main I, Fulda, Gießen und Kassel, Zweiganstalt aunatal, zuständig. Der offene ollzug an Frauen und weiblichen Heranwachsenden findet in den beiden Justizvollzugsanstalten Kassel I, Zweiganstalt aunatal, und Frankfurt am Main III statt. gl. zu den derzeitigen Zuständigkeiten der einzelnen Justizvollzugsanstalten die Übersicht am Ende dieses Kapitels. Großreferat I/: Personal, Organisation, Haushalt, Controlling; Großreferat I/: ollzugsgestaltung; Großreferat I/C: Sicherheit und auangelegenheiten und Großreferat I/D: Rechts- und Parlamentsangelegenheiten, Privatisierung. Das H.. Wagnitz-Seminar besteht seit Es erhielt nach ngliederung der CC (erwaltungs- Competence-Center) den Namen Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug H.. Wagnitz- Seminar. Heinrich althasar Wagnitz ( ) war Theologe und Gefängnisprediger. Er machte sich um die Reform des deutschen Strafvollzugsrechts verdient. Es existieren vier CC s: CC Nordhessen, angesiedelt bei der J Kassel I (betreut die J Kassel I, Kassel II, Fulda, Hünfeld und Schwalmstadt); CC Mittelhessen, angesiedelt bei der J utzbach (betreut die J utzbach, Gießen, Rockenberg und Wiesbaden); CC Frankfurt, angesiedelt bei der J Frankfurt I (betreut die J Frankfurt I, Frankfurt III, Frankfurt I und Limburg) sowie das CC Südhessen, angesiedelt bei der J Darmstadt (betreut die J Darmstadt, Dieburg, Weiterstadt sowie das H..-Wagnitz-Seminar). 7

8 Hessen im Jahr 1979 eingerichtet. Er ist derzeit mit drei Mitarbeitern besetzt, von denen zwei im Wagnitz-Seminar und einer am Dienstsitz in der J Kassel II (Sozialtherapeutische nstalt) beschäftigt sind. Der Kriminologische Dienst versteht sich in Hessen vor allem als Schnittstelle zwischen Forschung und Justizvollzug. nfangs lag der Tätigkeitsschwerpunkt auf der ehandlung kriminologischer Themen in der us- und Fortbildung der ollzugsbediensteten. Erst seit den 1990er Jahren betreibt der Kriminologische Dienst auch eigene wissenschaftliche Forschungen zum Justizvollzug mit dem Ziel einer kontinuierlichen Weiterentwicklung der ehandlungsmethoden im Strafvollzug. Die ufträge hierzu kommen aus der bteilung I des Hessischen Justizministeriums. Die Tätigkeit untergliedert sich in jährlich wiederkehrende Projekte (Suizidproblematik, Gewalttätigkeiten im Justizvollzug) und in zeitlich befristete Untersuchungen. 14 Die IT-Stelle der hessischen Justiz mit Sitz in ad ilbel ist zum als eigenständige Landesoberbehörde im Geschäftsbereich des HMdJ etabliert worden. 15 Sie verfügt über ußenstellen in Kassel und Weiterstadt. Die ußenstelle in Weiterstadt koordiniert den Einsatz der ED im Justizvollzug und nimmt die Fachaufsicht über den ordnungsgemäßen Einsatz der D-Systeme und D-erfahren wahr. ei ihrer Gründung im Jahr 1996 als D-Leitstelle des hessischen Justizvollzugs war auch sie zunächst dem Wagnitz-Seminar angegliedert. Die Zweckbestimmung der hessischen Justizvollzugsanstalten Das Hessische Hauptstaatsarchiv in Wiesbaden ist für folgende Einrichtungen zuständig: J Frankfurt am Main I Zweckbestimmung und Kurzbeschreibung der Institution Männer geschlossener ollzug: Untersuchungshaft bschiebungshaft uslieferungs- und Durchlieferungshaft 2007 erfolgte die Grundsteinlegung für die neue Untersuchungshaftanstalt, die 508 Haftplätze für männliche erwachsene Untersuchungsgefangene sowie 56 Haftplätze in der so genannten Transportabteilung umfasst. esonderheiten; zentrale ufgaben für ganz Hessen Die J übernimmt seit 2011 den bschiebungshaftvollzug 16 an erwachsenen Männern von der im selben Jahr geschlossenen J Offenbach; es existiert eine gesonderte bteilung mit 43 Haftplätzen für den zentralen ollzug von bschiebungshaft. Die J Frankfurt am Main I ist umlaufleitende Trans Die uskünfte basieren auf einem Gespräch mit dem Mitarbeiter des Kriminologischen Dienstes in der J Kassel II am sowie einem Informationsgespräch mit dem Leiter des Kriminologischen Dienstes Werner Schulte und seinem Mitarbeiter Norbert Schupp im Wagnitz-Seminar am 4. Dezember gl. auch die Informationen auf der Website des H..-Wagnitz-Seminars, > Über uns > Kriminologischer Dienst (letzter ufruf am ). gl. Gesetz zur Errichtung der Informationstechnik-Stelle der hessischen Justiz (IT-Stelle) und zur Regelung justizorganisatorischer ngelegenheiten vom (Gl. I S. 778). Seit 1995 wird bschiebungshaft in mtshilfe für das Ministerium des Innern und für Sport in einer gesonderten Einrichtung vollzogen. 8

9 Frankfurt am Main III Frauen geschlossener ollzug mit Mutter-Kind-Heim: Untersuchungshaft, uslieferungs- und Durchlieferungshaft an Erwachsenen und Jugendlichen/Heranwachsenden Freiheitsstrafe von jeder Dauer Jugendstrafe Sicherungsverwahrung Zivilhaft Frauen, weibliche Jugendliche und Heranwachsende offener ollzug mit Mutter-Kind-Heim: Freiheitsstrafe/Jugendstrafe 1889 wurde die J als Männergefängnis mit Frauenabteilung eingerichtet, in den Nachkriegsjahren zwischen 1945 bis 1953 wurde die nstalt als Militärgefängnis genutzt, 1955 als zentrale Straf- und Untersuchungsanstalt für Frauen in Hessen wieder eröffnet. Die J besitzt vier ollzugsabteilungen: Untersuchungshaft für Erwachsene, Strafhaft für Erwachsene, Jugendvollzug und die bteilung Mutter-Kind-Heim, die 1975 in etrieb genommen wurde (geschlossener und offener ollzug). Sie verfügt über 289 Haftplätze im geschlossenen ollzug, 61 Haftplätze im offenen ollzug und 23 Haftplätze im Mutter-Kind-Heim (5 im geschlossenen, 18 im offenen ollzug). Es existiert auch eine Jugendabteilung für weibliche Strafgefangene au eines neues Unterkunftsgebäudes: Die Erneuerung der J war damit nach mehr als 30 Jahren auzeit abgeschlossen. Die J verfügt über eine grö- 9 portbehörde für das Land Hessen, d.h. die nstalt ist für den gesamten überörtlichen Gefangenentransport in Hessen und in benachbarte undesländer zuständig. Die J ist die zentrale Justizvollzugsanstalt für Frauen in Hessen (auch für die bschiebungshaft und für die Sicherungsverwahrung an Frauen). Der gemeinnützige erein Mutter-Kind-Heim Preungesheim e.. trägt und fördert das Mutter-Kind- Heim.

10 ßere Krankenabteilung. Frankfurt am Main I Gustav- Radbruch-Haus 17 Männer offener ollzug: Freiheitsstrafe Männer geschlossener ollzug: Kurzstrafe Für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Strafgefangene aus den Justizvollzugsanstalten utzbach und Weiterstadt Die nstalt wurde zwischen gebaut und am eröffnet. 1987/88 fand in der nstalt die Hauptverhandlung gegen den Flugzeugentführer und Mörder Mohamed Hamadi statt; Umbauten waren die Folge. Haus 1 umfasst 78 Haftplätzen, Haus 5 als weitere bteilung des geschlossenen ollzuges hält ab Haftplätzen bereit. Haus 6 (Containerhafthaus) mit 100 Haftplätzen wurde 2006 wegen gravierender aumängel geschlossen und 2008/09 verkauft. Mit offenem ollzug insgesamt 404 Haftplätze. Limburg Männer geschlossener ollzug: Untersuchungshaft Freiheitsstrafe bis zu 9 Monaten Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission Für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Strafgefangene aus der Justizvollzugsanstalt utzbach Die nstalt wurde zwischen 1880 und 1883 errichtet, diente bis 1970 als Gerichtsgefängnis dem ollzug der Untersuchungshaft, der ollstreckung kurzer Freiheitsstrafen an Männern und bis Juni 1961 auch der ollstreckung von kurzen Frei- 17 Gustav Radbruch ( ) war von 1921 bis 1923 Reichsjustizminister. 10

11 heitsstrafen an Frauen. Seit ist Limburg selbständige Justizvollzugsanstalt und verfügt über 67 Haftplätze. Wiesbaden Männliche Jugendliche/Heranwachsende geschlossener ollzug: Untersuchungshaft Jugendstrafe Freiheitsstrafe an erurteilte bis 24 Jahre uslieferungs- und Durchlieferungshaft Wagnitz-Seminar Wiesbaden Die J wurde 1962 in Dotzheim errichtet und verfügt über fünf Hafthäuser: drei für Strafgefangene, eines für Untersuchungsgefangene und eines für den Zugang, in dem die ollzugszeit der einzelnen Gefangenen individuell geplant wird. 280 Gefangene können untergebracht werden. Dienstleistungszentrum für den hessischen Justizvollzug us- und Fortbildung der ediensteten; Geschäftsstelle des Kriminologischen Dienstes Das Staatsarchiv Darmstadt ist für folgende Einrichtungen zuständig: J utzbach Darmstadt Fritz-auer Haus 18 Zweckbestimmung und Kurzbeschreibung der Institution Männer geschlossener ollzug: Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission sowie ollstreckung der Sicherungsverwahrung nstalt der höchsten Sicherheitsstufe, die über eine größere Krankenabteilung verfügt. Männer geschlossener ollzug: Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung esonderheiten; zentrale ufgaben für ganz Hessen 1981 begann das Projekt Kunst im Strafvollzug in Zusammenarbeit mit der Universität Gießen, das seit 1989 fest in der J verankert ist. Das Projekt wird unterstützt von dem erein Gefangenenhilfe utzbach e.. Sämtliche Justizvordrucke des Landes werden in der J Darmstadt hergestellt. 18 Fritz auer ( ), seit 1956 hessischer Generalstaatsanwalt, war maßgeblich an der juristischen ufarbeitung der uschwitz-erbrechen beteiligt. 11

12 der Einweisungskommission Für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Strafgefangene aus den Justizvollzugsanstalten utzbach und Weiterstadt Männer offener ollzug: Freiheitsstrafe Dieburg Die nstalt wurde 1969 anstelle des alten Gefängniskomplexes am Rande der Darmstädter ltstadt in Darmstadt- Eberstadt eingeweiht. Männer geschlossener ollzug: Kurzstrafe Zivilhaft Für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Strafgefangene aus der Justizvollzugsanstalt utzbach Männer offener ollzug: Freiheitsstrafe Gießen Die nstalt wurde in den 1960er Jahren gebaut. Im geschlossenen ollzug können bis zu 271 Gefangene untergebracht werden, in der Freigängerabteilung bis zu 18 Gefangene. ollstreckt werden in der Regel Kurzstrafen bis zu 2 Jahren. Männer geschlossener ollzug: Untersuchungshaft Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission Für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Strafgefangene aus der Justizvollzugsanstalt utzbach Männer offener ollzug (2 bteilungen): Freiheitsstrafe Rockenberg Männliche Jugendliche/Heranwachsende geschlossener ollzug: 12 Personelle und materielle Unterstützung erfolgt durch

13 Untersuchungshaft Jugendstrafe Sozialtherapeutische bteilung Männliche Jugendliche/Heranwachsende offener ollzug (vollstreckt in der J Gießen Wolfgang-Mittermaier-Haus 19 ): Jugendstrafe den Rockenberg-erein e.. (gegründet 1977) und den Fliedner-erein Rockenberg e.. (gegründet 1950). Weiterstadt ollzug des Jugendarrestes 20 aus allen LG- ezirken in der Zweiganstalt Jugendarrestanstalt Gelnhausen mit 74 rrestplätzen. b dem ist die J Gelnhausen die einzige rrestanstalt für männliche und weibliche Jugendliche in Hessen, nachdem zum die Zweiganstalt Jugendarrestanstalt Friedberg geschlossen wurde. 21 Männer geschlossener ollzug: Untersuchungshaft Freiheitsstrafe, Zentrale Einweisungsabteilung. Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission Einzige Jugendarrestanstalt in Hessen mit Sitz in Gelnhausen. Seit ugust 2001: Zentrale Einweisungsabteilung für erurteilte, die mehr als 24 Monate zu verbüßen haben (200 Plätze) erfolgte ein Sprengstoffanschlag der RF kurz vor Fertigstellung des Gebäudes. Die J nahm 1997 ihren etrieb auf. 815 Haftplätzen, große Krankenabteilung mit Station für psychisch auffällige Gefangene, die 2008 in etrieb ging und etwa 30 Kranke betreut. War bis 2009 reine Untersuchungshaftanstalt und wurde zu einer Strafanstalt umstrukturiert. Das Staatsarchiv Marburg ist für folgende Einrichtungen zuständig: Wolfgang Mittermaier war von 1903 bis 1933 Professor der Rechtswissenschaften an der Universitär Gießen. Jugendarrest gibt es in drei Formen: als Freizeitarrest meist an Wochenenden und damit außerhalb der Schulzeit; als Kurzarrest mit meist 2-4 Tagen sowie als Dauerarrest von einer bis höchstens vier Wochen. is zum war Friedberg Zweiganstalt der J utzbach, ab dem Zweiganstalt der J Rockenberg (JMl. 2008, S. 25), wodurch das Gefängnis zu einer Jugendarrestanstalt mit 60 Plätzen umgewidmet wurde. 13

14 J Fulda Zweckbestimmung und Kurzbeschreibung der Institution Männer geschlossener ollzug: Untersuchungshaft Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission esonderheiten; zentrale ufgaben für ganz Hessen Männer offener ollzug: Freiheitsstrafe Hünfeld Nach dem Zweiten Weltkrieg 1953 als Gerichtsgefängnis wiedereröffnet. m wurde das Gerichtsgefängnis Fulda eine selbständige J des Landes Hessen. Umfangreiche Um- und nbaumaßnahmen in den 1990er Jahren. Männer geschlossener ollzug: Freiheitsstrafe bis zu 24 Monaten (ausgenommen sind Straftäter mit versuchten oder vollendeten Tötungs- und/oder Sexualdelikten) Erstverbüßer mit Freiheitsstrafe von 24 bis 60 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission (ausgenommen sind Straftäter mit groben Gewalt-, [versuchten oder vollendeten] Tötungs-, Sexual- oder etäubungsmitteldelikten) Freiheitsstrafen von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission (ausgenommen sind Straftäter mit Sexual- und Tötungsdelikten) Kurzstrafen Für vollzugsöffnende Maßnahmen geeignete Strafgefangene aus der Justizvollzugsanstalt utzbach Hünfeld nahm als erste teilprivatisierte J Deutschlands am den etrieb auf. Kassel I (Wehlheiden) Konzipiert für 502 männliche Gefangene im geschlossenen ollzug ohne Freigängerhaus. Männer geschlossener ollzug: Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der 14 Organisatorisch an die J angegliedert ist das Zentralkrankenhaus für Gefangene

15 Zweiganstalt Kaufungen Zweiganstalt aunatal Einweisungskommission Untersuchungshaft Frauen geschlossener ollzug: Untersuchungshaft (auch Jugendliche und Heranwachsende) Zivilhaft Freiheitsstrafe bis zu 12 Monaten sowie bis zu 30 Monaten nach Zuweisung der J Frankfurt am Main III Männer und Frauen offener ollzug: Freiheitsstrafe Die nstalt Kassel-Wehlheiden wurde erbaut. Krankenhausbau wurde die bis dahin eigenständige Untersuchungshaftanstalt in der Leipziger Straße 11 der nstalt in Wehlheiden angeschlossen. nstalt der höchsten Sicherheitsstufe. Seit Januar 2010 gehört die bteilung des offenen ollzugs in aunatal sowie die bteilung in Kaufungen für den ollzug weiblicher Gefangener der J Kassel I an. 22 Ein ehemaliges Wohnhaus für edienstete der damaligen Zweiganstalt Elwe (Kassel III) wurde in ein Freigängerhaus mit zunächst 25 Haftplätzen umgewidmet wurde der offene ollzug in Kassel durch die Inbetriebnahme eines weiteren Freigängerhauses in der spenstraße mit 25 Plätzen verdoppelt. Im Jahre 1987 wurde die Einrichtung des offenen ollzuges für männliche und weibliche Gefangene in aunatal eröffnet. In Lohfeldenaus allen hessischen J en mit Innerer, Chirurgischer und Frauenabteilung sowie einer bteilung für psychisch auffällige Gefangene. Größere Operationen werden in externen Krankenhäusern durchgeführt. Zweiganstalt aunatal: 22 gl. JMl. 2010, S. 25: Zum wurde die J Kassel III der J Kassel I angegliedert. Gleichzeitig wurde der ollzugsbetrieb im Gebäude Leipziger Str. 11, Kassel eingestellt und die Zweiganstalten Kaufungen und aunatal bisher Zweiganstalten der J Kassel III zu Zweiganstalten der J Kassel I erklärt. Die J Kassel III war zwischen 1970 und 2001 zunächst Zweiganstalt der J I und zwischen und eigenständige J. gl. zur Geschichte der J Kassel auch: Jahre Strafvollzug Kassel-Wehlheiden. Geschichte einer Justizvollzugsanstalt, hrsg. von dem Leiter der J Kassel I, Jörg-Uwe- Meister, Kassel

16 Kassel II Schwalmstadt ollmarshausen wurde 1998 die jüngste Freigängereinrichtung in der Region mit weiteren 47 Haftplätzen für männliche Gefangene in etrieb genommen. Zweiganstalt Kaufungen (Geschlossener ollzug für Frauen). Im ehemaligen mtsgericht Kaufungen untergebracht, das bis 2000 als Jugendarrestanstalt geführt wurde. ollzug an jugendlichen und erwachsenen Frauen; 37 Haftplätze. Männer geschlossener ollzug: Freiheitsstrafen bei erurteilten, die einer sozialtherapeutischen ehandlung bedürfen. Im Januar 1980 mit 60 Haftplätzen in etrieb genommen und 1988 um 20 Haftplätze erweitert. Die nstalt besteht aus zwei Unterkunftshäusern mit Wohngruppen. In jeder Wohngruppe sind 10 Insassen in Einzelhafträumen untergebracht. Männer geschlossener ollzug: Freiheitsstrafe von mehr als 24 Monaten nach Maßgabe der Entscheidung der Einweisungskommission, nstalt der höchsten Sicherheitsstufe. ollstreckung der Sicherungsverwahrung an männlichen Gefangenen (geplant: 60 Plätze in Kooperation mit Thüringen) Freiheitsstrafe im Seniorenvollzug an geeigneten erurteilten ab 55 Jahre (35 Plätze, bteilung Kornhaus) Lockerungsberechtigte erurteilte aus den Justizvollzugsanstalten Kassel I und Schwalmstadt (bt. Kornhaus) Das Hauptgebäude der J Schwalmstadt ist bis heute im ehemaligen Schloss der Grafen von Ziegenhain, später der Landgrafen von Hessen untergebracht. Seit dem Einzige Sozialtherapeutische nstalt in Hessen. In ihr sind hauptsächlich erurteilte wegen 174 bis 180 oder 182 StG mit mehr als 2 Jahren Haft untergebracht. 23 Die J ist ausschließlich zuständig für die Durchführung der Sicherungsverwahrung von Männern in Hessen sowie für den Seniorenvollzug. is zum vollzogenen Umbau der J wird die Sicherungsverwahrung durch die J Weiterstadt als Zweiganstalt vorgenommen. 23 Zum Konzept vgl. Website der J Kassel II > Über uns > Präsentation > Sozialtherapeutische nstalt (letzter Zugriff am ): Die Sozialtherapeutische nstalt versteht sich als integrative Sozialtherapie, deren Grundlage ein interdisziplinärer ehandlungsansatz ist. Milieutherapie, Psychotherapie, soziale Trainingsmaßnahmen und Lernen im lltag durch sozialpädagogische/pädagogische, schulische und berufliche Maßnahmen sowie gesundheits-, sport- und freizeitpädagogische Hilfestellungen und intensive Entlassungsvorbereitung wirken hier zusammen. 16

17 16. Jh. war das Gebäude Teil der Festungsanlage der Stadt. Seit 1842 diente es als Zwangsarbeiterhaus für Männer, seit 1882 sowie erneut in der Zeit der NS-Herrschaft als Zuchthaus. Seit 1946 beherbergt das Gebäude die J Ziegenhain bzw. (seit 1977) Schwalmstadt des Landes Hessen. 24 Die Justizvollzugsanstalten in Hessen erfüllen somit neben der regionalen Zuständigkeit in einem Gerichtsbezirk teilweise zentrale Funktionen für das ganze undesland. Zentrale ufgaben werden in Südhessen vor allem von der J Frankfurt I (bschiebungshaftvollzug und Transportbehörde), der J Frankfurt III (zentrale Justizvollzugsanstalt für Frauen) und der J Weiterstadt (zentrale Einweisungsabteilung) wahrgenommen. In Nordhessen finden sie sich in der J Kassel I (Zentralkrankenhaus) und Kassel II (Sozialtherapeutische nstalt) sowie in der J Schwalmstadt (Sicherungsverwahrung, Seniorenvollzug). ufgabenbezogen stellt sich die erteilung folgendermaßen dar: Straftäter, die zu mehr als 24 Monaten Haft verurteilt wurden, kommen mehrheitlich zur Durchführung des Einweisungsverfahrens in die J Weiterstadt. Hier wird eine intensive Diagnostik durchgeführt, deren Ergebnis in Empfehlungen für die aufnehmende nstalt mündet. In den Haftanstalten selbst folgt eine weitere Eingangsuntersuchung, deren Ergebnis gemeinsam mit der ollzugsplanung in der Gefangenenpersonalakte abgelegt wird. 25 Sofern es sich bei der Eingangsdiagnostik oder im Zuge des Strafvollzugs als geeignet erweist, ist eine Überführung des Straftäters in die Sozialtherapeutische nstalt in der J Kassel II möglich. erurteilte mit sehr langen Haftstrafen werden in die nstalten der höchsten Sicherheitsstufe verbracht: nach utzbach, Schwalmstadt oder Kassel I. Die Sicherungsverwahrung wird bei Männern zentral in der J Schwalmstadt vollstreckt. Für weibliche Strafgefangene, auch für jugendliche, ist vor allem die J Frankfurt am Main III vorgesehen, während die Jugendstrafe für männliche Gefangene in Rockenberg und Wiesbaden vollzogen wird. Größere Krankenabteilungen finden sich in den Justizvollzugsanstalten utzbach, Weiterstadt und Frankfurt am Main III, das Zentralkrankenhaus mit einer bteilung für psychisch auffällige Gefangene ist in der J Kassel I untergebracht. Neuerdings wird in der bteilung Kornhaus der J Schwalmstadt ein Seniorenvollzug für ältere, geeignete Straftäter eingerichtet. 4. Die zur ewertung anstehenden Papier- und elektronischen Unterlagen Die herkömmlichen, in Papierform geführten Unterlagen im Justizvollzug bestehen vor allem aus den Gefangenenbüchern nebst weiterem uchwerk, der Gefangenenkartei, den Gefangenenpersonalakten und der General- und Sammelaktenregistratur mit den ediensteten- Personalakten gl. > Über uns > esucherinformationen. gl. uskunft des Mitarbeiters des Kriminologischen Dienstes in der J Kassel II. Ein Projekt des Kriminologischen Dienstes galt beispielsweise der Frage, wie die im Zuge der Einweisungsdiagnostik empfohlenen Maßnahmen in den einzelnen Justizvollzugsanstalten umgesetzt werden. 17

18 Gefangenenbuch und Gefangenenkartei Die Justizvollzugsanstalten registrieren die aufgenommenen Gefangenen im Gefangenenbuch und in der Gefangenenkartei. Das Gefangenenbuch dient sowohl in konventioneller als auch in elektronischer Form dem Nachweis des ollzugs (Nr. 51 bs. 1 GO). Wird das uch elektronisch geführt, ist es nach blauf eines Kalenderjahres auszudrucken und aufzubewahren (Nr. 50 bs. 2 GO). Die Gefangenen werden darin in der Reihenfolge ihres Zugangs eingetragen (Nr. 51 bs. 2 GO), bei der Entlassung wird der Zeitpunkt des ustritts vermerkt (Nr. 51 bs. 4 GO). In der Gefangenenkartei wurden darüber hinaus vor Einführung von elektronischen Informationssystemen die wichtigsten Stammdaten eines Gefangenen erfasst. 26 Mittlerweile wird die Papierkartei nicht mehr geführt. ei einer Überprüfung der Inhalte von Gefangenenbuch und Gefangenenkartei hat sich ergeben, dass auf jeden Fall der rchivierung der Karteien orzug einzuräumen ist. Es gibt keine ngabe zu einem Gefangenen in einem Gefangenenbuch, die nicht auch auf der Gefangenenkarteikarte erwähnt würde. Zudem wird der Inhalt der Gefangenenbücher ab den 1960er Jahren weniger aussagekräftig. So wird beispielsweise auf die erufsangabe, den Geburtsort und auf die Nennung des Deliktes verzichtet. Die Gefangenenkarteikarten enthalten zusätzlich zu den ngaben im Gefangenenbuch die nschrift des Häftlings, die ngabe seines ekenntnisses und seines erufes sowie ngaben zu Namen und Wohnung der nächsten ngehörigen und des erteidigers. Hinzu kommen ngaben über die orstrafen, die aktuell begangenen Delikte sowie das Datum der Festnahme. Neben den Gefangenenbüchern konnten eine Reihe weiterer Register, ücher und Kalender geführt werden, z.. Krankenbücher, Pfortenbücher, esuchsbücher, Untersuchungshaftbücher, Namensregister, Zu- und bgangskalender, Haftkostenbücher, erpflegungsbücher, Transportbücher, 2/3-Kalender, Zellenkontrollbücher, Wahrbücher, Urlaubslisten, rieftagebücher, Wertsachenbücher, ereitschaftsbücher, rrestbücher, Revisionsbücher, lutentnahmebücher, uftragsbücher, usgabebücher sowie ücher über Freigänge, eurlaubungen und Entweichungen. 27 Diese ücher sind in der Regel nicht archivwürdig, eine Übernahme einzelner ände wie der Namensregister oder Krankenbücher kann im Einzelfall jedoch durchaus von Interesse sein. Gefangenenpersonalakten Gefangenenpersonalakten fallen massenhaft an und bilden den Großteil der den Staatsarchiven regelmäßig von den Justizvollzugsanstalten angebotenen Unterlagen. In Hessen gibt es 2013 landesweit rund Gefangene, deren Gefangenenpersonalakten derzeit noch vollständig in Papierform geführt werden. 28 In Personalakten der Gefangenen werden auf drei Heftnadeln nach genau festgelegter Reihenfolge alle Schriftstücke genommen, die sich auf die Gefangenen beziehen und nicht ausschließlich in gesonderte kten [ ] gehören. (Nr. 47 bs. 4 GO) ei der erlegung in eine andere Justizvollzugsanstalt wandert die kte mit und wird erst bei der endgültigen Entlassung des Gefangenen geschlossen (vgl. Nr. 48 bs. 1 und 4 GO) gl. hierzu auch die knappe Gegenüberstellung bei oden/hammes (2012), S gl. ollzugsgeschäftsordnung vom (JMl. 2009, S. 12), Sechster Teil: uchwerk. Eine Einführung der elektronischen Gefangenenpersonalakte ist in Hessen allerdings längerfristig geplant. gl. die usführungen im Kapitel DOME -ollzug. 18

19 Die Gefangenenpersonalakten erlauben durch ihre ollständigkeit eine gute Rekonstruktion des gesamten Haftaufenthalts jedes Gefangenen aus der Sicht des Staates, können aber teilweise auch Selbstzeugnisse des Gefangenen wie Lebenslauf, Eingaben und eschwerden enthalten. on Interesse sind neben Gutachten und ehandlungsplänen auch die Urteilskopien der mts- oder Staatsanwaltschaften. ufgrund der Mengenproblematik muss bei den Gefangenenpersonalakten eine pragmatische und praktikable uswahl für die rchivierung getroffen werden. General- und Sammelakten Die General- und Sammelakten dokumentieren die sich wandelnden orschriften und Durchführungen von rechtlichen, politischen und administrativen Zielen im Justizvollzug. Ihrer regelmäßigen ewertung und der Übernahme einer gezielten uswahl kommt daher eine wichtige edeutung zu. Da die General- und Sammelakten in der Regel in größeren bständen ausgesondert werden, fällt allerdings auch ihre ewertung und Übernahme in eher seltenen Zeitschnitten an. Durch die einheitliche ktenführung ist aus Effizienzgründen grundsätzlich die Orientierung an einer definierten orbewertung zweckmäßig. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich die historische edeutung und der ussagewert der General- und Sammelakten epochenspezifisch ändern. Die regelmäßige Überprüfung der orbewertung ist daher wichtig. Die General- und Sammelakten werden durch die entsprechend dem Runderlass vom zuletzt vollständig abgedruckte Generalaktenverfügung geführt. 29 ls Ordnungsrahmen für die blage der General- und Sammelakten dient der bundeseinheitliche Generalaktenplan der Justiz. 30 In der hessischen Justiz wurde der Generalaktenplan im Zuge der Einführung der elektronischen ktenführung in dem Dokumentenmanagementsystem DOME -ollzug hinterlegt (Stand: ). Elektronische Unterlagen: SIS-Web, SoPart und DOME -ollzug Das digitale Zeitalter ist wie derzeit noch in wenigen anderen ereichen der Justizverwaltung - im Justizvollzug Realität geworden, und die meisten und wesentlichen Informationen werden ab 2005 nur noch elektronisch vorgehalten. Ein ewertungsmodell für den hessischen Justizvollzug darf deswegen nicht alleine die Papier-Unterlagen berücksichtigen, sondern muss vor allem die elektronisch entstandenen ufzeichnungen einbeziehen. Insbesondere das in der ollzugsgeschäftsordnung so genannte uchwerk, die mtsbuchüberlieferung (Gefangenenbücher, Zu- und bgangsbücher etc.), ist seit 2005 nicht mehr analog weitergeführt worden, sondern wurde durch die ollzugsanwendung SIS-Web abgelöst JMl. 1984, S Die erfügung wurde 2004 (JMl. S. 613) und 2009 (JMl. S. 25) unverändert neu in Kraft gesetzt. gl. Runderlass Nr. 29 des Hessischen Ministeriums der Justiz zur unveränderten Neu-Inkraftsetzung der bundeseinheitlichen Generalaktenverfügung (Generalaktenplan) vom (JMl. S. 613) mit Wirkung vom Der auf der Grundlage des Generalaktenplans erstellte ktenplan des undesministeriums der Justiz ist als Download verfügbar unter: blob=publicationfile (letzter ufruf: ). 19

20 SIS-Web Die Internet-basierte nwendung SIS-Web (uchhaltungs- und brechnungssystem im Strafvollzug) wurde im uftrag des Justizministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen entwickelt und von der Hessischen Justiz sowie weiteren Justizministerien der Länder als Kooperationspartner übernommen. 31 Die nwendung unterstützt die bwicklung der ufgaben in erwaltung und ollzug der Justizvollzugseinrichtungen und bildet die wesentlichen orgänge ab, die im Zusammenhang mit der Inhaftierung von Gefangenen im Justizvollzug entstehen. In Hessen war die flächendeckende Einführung von SIS-Web im Jahr 2009 in allen Justizvollzugsanstalten abgeschlossen. SIS-Web verfügt über vier Module bzw. Fachteile: ollzug, Zahlstelle, rbeitsverwaltung und Ärztlicher Dienst. In Hessen sind alle Fachteile bis auf den Ärztlichen Dienst im Einsatz. Die früheren Gefangenenbücher bzw. -karteidaten, die nun in SIS-Web geführt werden, bleiben dort als Stammdatensätze aller Gefangenen über einen Zeitraum von 10 Jahren erhalten 32 und enthalten ngaben über Familiennamen, ornamen, Geburtsnamen, Geburtstag, Geburtsort, Eintritts- und ustrittsdatum. Die anderen Daten werden gemäß 65 des Hessischen Strafvollzugsgesetzes 5 Jahre nach der Entlassung oder erlegung der Gefangenen in eine andere nstalt durch entsprechende Löschungsroutinen tagesaktuell vernichtet. Für die Führung von SIS-Web sind in Hessen die einzelnen Justizvollzugsanstalten zuständig es existiert in Hessen keine zentrale Gefangenendatei. Lediglich bei der IT-Stelle in Weiterstadt steht ein Replikationsserver, der die lokalen Datenbanken spiegelt. SIS-Web verfügt über keine ussonderungsschnittstelle. Eine solche wird in NRW erarbeitet und soll auch in Hessen (perspektivisch 2014/15) nwendung finden. Die Implementierung des xml- Standards xjustiz in SIS-Web ist derzeit noch offen. Daten aus dem geplanten SIS-Web-Datawarehouse, einem neuen SIS-Web-Modul, in dem Informationen aus allen J en zusammengeführt werden, kommen für eine Übernahme in die hessischen Staatsarchive nach derzeitigem Kenntnisstand nicht in etracht, da die ngaben dort pseudonymisiert werden. SoPart-Justiz Die Fachanwendung SoPart-Justiz ( Sozial-Partner ) unterstützt in der hessischen Justiz die ufgabenerledigung der sozialen Dienste. Seit 2006 ist dieses erfahren bei der hessischen ewährungshilfe der Landgerichte im Einsatz, seit Januar 2011 auch im Justizvollzug, da das hessische Strafvollzugsgesetz eine engere Zusammenarbeit zwischen ewährungshilfe und dem Sozialdienst des ollzuges vorsieht. Die Einführung in den hessischen Justizvollzugsanstalten wurde im Jahr 2013 abgeschlossen. 33 SoPart soll den gesamten ereich der sozialen eteiligt sind gegenwärtig alle undesländer außer aden-württemberg, ayern und Thüringen. Federführend bei der Entwicklung von SIS-Web ist Nordrhein-Westfalen. Zu den Funktionalitäten von SIS-Web s. auch: SIS-Web. Kurzbeschreibung. Erstellt vom H.. Wagnitz-Seminar, ußenstelle D-Leitstelle Justizvollzug, Weiterstadt o.j. [2009]. nalog zu den ufbewahrungsbestimmungen (erordnung zur ufbewahrung von Schriftgut der Justiz (ufbewahrungsbestimmungen) vom (Gl , S. 117), Nr. 821: Gefangenenkarteien sind 10 Jahre aufzubewahren, es kann aber bei orliegen besonderer Umstände ( ) unter den oraussetzungen des 184 bs. 3 Satz 2 StollzG eine längere ufbewahrungsfrist angeordnet werden. gl. den Justiz-Länderbricht Hessen vom Juni 2013 unter: (letzter ufruf: ). 20

21 Dienste (Führungsaufsicht, Gerichtshilfe, ewährungshilfe und Soziale Dienste im Justizvollzug) miteinander vernetzen und auch das Entlassungsmanagement unterstützen. ei der Gerichtshilfe soll das erfahren im Laufe des Jahres 2012 zum Einsatz kommen. 34 Mit dem Fachverfahren werden u.a. die ollzugspläne der Gefangenen erstellt. Es stellt auch verschiedene ordrucke für standardisierte erichte und Stellungnahmen zur erfügung, beispielsweise für Stellungnahmen an die usländerbehörden, für die sogenannten 2/3- erichte an die Staatsanwaltschaften oder für nträge auf Mietkostenübernahmen. Mit So- Part wird auch die Korrespondenz zwischen der ewährungshilfe und dem Sozialdienst des ollzuges abgewickelt. Für alle ollzugspläne und Korrespondenzen zu einem Gefangenen, die den Sozialdienst betreffen, werden je nach Erfordernis bestimmte Stammdaten aus - SIS-Web mittels Schnittstelle übernommen. lle orgänge werden ausgedruckt und gelangen - wie beispielsweise der ollzugsplan - in die Gefangenenpersonalakte. 35 Solange die Gefangenenpersonalakte analog weiter geführt wird, sind dort im ereich der Justizvollzugsanstalten die mit Hilfe von SoPart generierten Unterlagen vollständig überliefert, so dass eine Übernahme von Daten aus dem Fachverfahren heraus nicht notwendig erscheint. 36 uch für den behördenübergreifenden Kontakt, etwa mit der Staatsanwaltschaft, werden die Schreiben zwar in SoPart erstellt, aber ausgedruckt und in der Papierakte abgelegt. DOME -ollzug Das Dokumentenmanagementsystem DOME -ollzug der Firma OpenText ersetzt seit 2005 flächendeckend die herkömmliche analoge General- und Sammelaktenführung einer jeden J. Die Erzeugung, Registrierung, earbeitung und blage der orgänge der Generalakten erfolgt ausschließlich über DOME. Die ktenführung wird durch den Runderlass Dienstanweisung DOME vom (JMl. S. 183) geregelt. Grundsätzlich ist in DOME -ollzug der Generalaktenplan der Justizverwaltungen des undes und der Länder hinterlegt. 37 Unterhalb der ktenplanebene werden keine kten, sondern orgänge gebildet, die direkt mit dem ktenzeichen zu versehen sind (vgl. Nr ) und abgeschlossen werden können (S.d.. = Schließen des organgs). ei der earbeitung aller orgänge der Generalakten sind die automatisierten rbeitsabläufe des DMS DOME zu nutzen (Nr ), sodass neben der ktenablage auch die organgsbearbeitung ausschließlich elektronisch geschieht. ei der ktenbildung existiert nicht mehr die herkömmliche Unterscheidung zwischen General- und Sammelakte: das E gl. Informationen zur ED-Unterstützung der sozialen Dienste in Hessen in: (letzter ufruf: ). uskunft der J Darmstadt, Juni nders ist dies im ereich der ewährungshilfe der Landgerichte. Hier hat die elektronische ktenführung in SoPart die Papieraktenführung in Teilbereichen abgelöst. Nur einzelne Schreiben werden, einer Information vor einigen Jahren zufolge, aus rechtlichen Gründen weiterhin in Papierform einem sog. "Schriftgutsammler" beigefügt. Dies sind im Wesentlichen die Urteile und der Schriftverkehr zwischen der ewährungshilfe und dem Landgericht (uskunft der ewährungshilfe bei dem Landgericht Marburg am ). Die Neuinkraftsetzung der Generalaktenverfügung (Generalaktenplan) fand letztmalig im JMl. 2010, S. 25 statt, wodurch er mit Wirkung zum unverändert neu in Kraft gesetzt wurde. 21

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