IT in der öffentlichen Verwaltung: Beispiel egovernment. Klaus Heß
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- Gert Fischer
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1 IT in der öffentlichen Verwaltung: Beispiel egovernment Klaus Heß Technologie von Morgen heute schon in der Prüfung! Chancen und Herausforderungen an die Arbeitnehmervertretung MTI-Fachtagung,
2 1. Die TBS: Geschäftsfelder Arbeit und EDV Arbeit und Ökonomie Arbeit und Gesundheit Arbeit und Organisation
3 1. Die TBS - Erfahrungsraum vor Ort in ganz NRW Sozialpartner -Initiativen in Zusammenarbeit mit der Landespolitik in allen Branchen Pro Jahr ca. 300 Betriebsberatungen und über 200 Seminare Problemlösungen durch 25 BeraterInnen mit allen Gewerkschaften Kooperation mit anderen Einrichtungen praxisnah, kompetent und interdisziplinär Transfer Wissenschaft - Betrieb
4 1. Die TBS - Angebot... betriebliche Beratungen... Seminare und Veranstaltungen Unser Angebot Informationsmaterialien... Unterstützung von Landesaktivitäten
5 Gliederung 1. aktuelle IT-Verfahren im öffentlichen Dienst (egovernment) 2. strukturelle Auswirkungen auf Betriebs- und Arbeitsorganisation 3. Handlungserfordernisse für Betriebs- und Personalräte 4. Anforderungen an ein zeitgemäßes Personalvertretungsrecht Verwaltung heute was hat sich seither verändert: Beispiel egovernment
6 Egovernment: was ist das theoretisch? umfasst alle Aspekte des Regierens und Verwaltens (öffentliche Willensbildung, Entscheidungsfindung, Leistungserstellung und -erbringung, Partizipation), sofern sie durch die Nutzung von Informations- und Kommunikationstechnologien unterstützt und verbessert werden können (Deutsches Institut für Urbanistik). Im Mittelpunkt von politischen Vorgaben und konkreten Projekten zum egovernment auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene steht der Aufbau einer digitalen Verwaltung, also einer Verwaltung, die die Möglichkeiten der neuen Medien umfassend nutzt. Die Daten sollen laufen, nicht die Bürger.
7 Egovernment: was ist das praktisch? Portfolio: Modellprojekte für ebenenübergreifende online- Verwaltungsdienstleistungen: Registerabfragen (Gewerberegister, Bundeszentralregister), Melde- und Personenstandswesen, amtliche Statistik, Kfz-Meldungen, BaföG und Arbeitslosen- und Sozialhilfe Portale: verbesserter Zugang zu egovernment- Dienstleistungen durch kombinierte Internet-Portale Infrastrukturen: Gemeinsame egovernment-infrastrukturen, um Datenaustausch zu erleichtern und Doppelentwicklungen zu vermeiden. Standards: gemeinsame Standards von Bund, Länder und Kommunen sowie Daten- und Prozessmodelle für egovernment Transfer: Transfer von egovernment-lösungen zwischen Bund, Ländern und Kommunen (Deutschland-Online: gemeinsame egovernment-strategie von Bund, Ländern und Kommunen)
8 Entwicklungen des e-government: Symposium der Firmen Materna und infora in Kooperation mit dem Innenministerium NRW / September 2010 der e-government Aktionsplan NRW das elektronische Vergabeportal die elektronische Personalakte shared service center von Kommunen und Kreisen der virtuelle Bürgerhaushalt die Vermarktung von Geoinformationssystemen der neue elektronische Personalausweis im Internet elektronische Justiz (e-justice) Als Sponsoren treten (ganz im Geiste der PPP) führende Unternehmen der Informationstechnologie auf.
9 = das egovernment-schema? Zentralisierung von EDV: Bündelung von I+K-Kompetenzen Ebenenübergreifende Dienstleistungen (Mittelbehörden, Gerichte, Ministerium, Ämter, Wirtschaft) Vereinheitlichung von IT-Anwendungen in der Justiz: EDV- Warenkorb Verringerung von Schnittstellen, Doppelarbeiten und Redundanzen: Rationalisierung Standardisierung als Vorstufe zur Privatisierung Effektivierung von Justizdienstleistungen im globalen Wettbewerb mit Privaten und anderen Standorten Klaus Heß: Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen bei IKT-Einführung und Nutzung
10 Ist Egovernment eine Innovation?
11 Bringt egovernment den Beschäftigten... Rationalisierung/Versetzung/ Arbeitsplatzabbau oder Innovation? Bürokratisches Technikkonzept oder persönlichkeitsförderliche Arbeitsgestaltung?
12 Bringt Egovernment dem Bürger...? mehr, bessere und innovative Leistungsabbau, Selbstbedienung Dienstleistungen zu einem günstigen Preis Zügigere Verfahren, Entscheidungen und kürzere Postwege statt umständlicher Aktenversendung mehr Partizipation und Einflußnahme
13 Auswirkungen: ebenenübergreifende Verwaltungs-Dienstleistung Mitbestimmungsrechtlich neue Formen der Organisation und Interessenvertretung: Zusammenarbeit der Personalvertretungen über den Betrieb hinaus mit anderen Personalvertretungen und Nutzern
14 Auswirkungen: Einführungsprozesse IT-Einführung wird langfristig in Projekten entwickelt Beteiligung muß sich anders organisieren als in punktuellen Erörterungs- und Zustimmungsverfahren Projektmanagement Meilensteine, Zielsetzungen controlling
15 Auswirkungen: Auftrags-Datenverarbeitung Rechtlicher Status Auftragsdatenverarbeitung : Durchsetzung Mitbestimmungs- und Kontrollrechte bei Auftrags-Datenverarbeitung sind rechtlich anerkannt, aber praktisch schwieriger, muß über eigenen Arbeitgeber und Dienstleistungs-Vertrag erfolgen
16 Auswirkungen: Persönlichkeitsrechte zunehmende Flut von Nutzungsdaten Kontrolle und Auswertung -verkehr möglich Auswertung elektronischer Kontakte der Bürger Unüberschaubarkeit zentraler Datenschutzregelungen gegenüber dezentralen Einzelplatzlösungen: zentrale Rollen- und Rechtekonzepte für dezentrale Nutzer müssen vereinbart werden Klaus Heß: Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen bei IKT-Einführung und Nutzung
17 Auswirkungen: Arbeitsorganisation Verwaltungsübergreifende Vernetzung: Arbeiten in neuen Verbünden elektronische Aktenführung und standardisierte Abläufe: Abnahme von Handlungs- und Entscheidungskompetenzen bei den dezentralen Anwendern Belastung durch Arbeitsverdichtung flexible Arbeitsformen (Zeit, Ort) Standortübergreifendes Arbeiten: Teleund Heimarbeit Klaus Heß: Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen bei IKT-Einführung und Nutzung
18 Auswirkungen: Rationalisierung Arbeitsplätze (interne Post- und Botendienste, Archiv, Schreibarbeitsplätze) fallen weg Abbau IT-Personal und mögliche Versetzung zur zentralen IT Kurzfristige Rationalisierungspotentiale der elektronischen Vorgangsbearbeitung von 2 bis 5 % Automatisierung von Verfahren (z.b. Aktenversand, Entscheidungsprozesse)
19 Datenschutz und Persönlichkeitsrechte umfassender und nachvollziehbarer Arbeitnehmerdatenschutz wegen der Menge der Informationen und Zugangsmöglichkeiten zu personenbezogenen Daten, die eine Leistungs- und Verhaltenskontrolle ermöglichen; Vereinbarung eines Rollen- und Rechtekonzeptes Gebot der Datensparsamkeit; Schutz- und Kontrollstandards auch bei Auftragsdatenverarbeitung Missbrauchskontrollen nur im Einvernehmen mit den Personalvertretungen Kontrollierbarkeit der Zugriffe (auch beim IT-Dienstleister) Klaus Heß: Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum egovernment
20 Gewerkschaftliche Perspektiven Perspektive Verwaltungsmodernisierung: Wie mußdienstleistungsarbeit in vernetzten Verwaltungszusammenhängen gestaltet sein, um Qualität, Bürgerorientierung und Gemeinwohl zu entwickeln. Dazu gehören auch Fragen nach Qualifikation, Weiterbildung, Bezahlung und Gute Arbeit der Dienstleistenden. Perspektive Beteiligung: Die Netzwerkgesellschaft bringt ein Mehr an Beteiligungschancen. Beteiligungschancen müssen auch für Beschäftigte eröffnet werden. Diese Frage spielt bei der Novellierung des LPVG/BPersVG eine wichtige Rolle. Perspektive wirtschaftliche Interessen: Zu den ökonomischen Aspekten von e-government zählen natürlich Marktinteressen der IT-Unternehmen. Für die öffentlichen Dienste wichtiger ist Finanzierung und Betrieb. Den Unternehmen bietet der öffentliche IT Bereich die Chance für partnerschaftliche Trägermodelle. Wenn der Innenminister ein neues Online Portal ankündigt, ist hier möglicherweise ein weiteres Referenzprojekt für das Bertelsmann Unternehmen Arvatoangedacht. Strategische Partner von Arvatosind wiederum SAP und Microsoft. Welche Folgen für die öffentlichen Dienstleistungen hätte das? Klaus Heß: Mitbestimmung bei komplexen IT-Verfahren im öffentlichen Dienst
21 Notwendige Personalvertretungsrechte 1. Sachgerechte Ausstattung der BR/PR mit IKT und Netzzugängen 2. Zugangsrechte der Gewerkschaften zu Beschäftigten über betriebliche Netze (Intranet, ) 3. Prozeßhafte Mitbestimmungsrechte ( Denken in Prozessen ist bei egovernment notwendig) 4. adäquate Mitbestimmungsformen bei verwaltungs- und betriebsübergreifenden Entscheidungsstrukturen ( vernetzte Verwaltung, shared services ) 5. Beteiligungsrechte in Wirtschaftsangelegenheiten (wichtig, um Reorganisations- und Outsourcing-Projekte sowie betriebswirtschaftliche Steuerung bewerten zu können) Klaus Heß: Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen bei IKT-Einführung und Nutzung
22 Beispiele für Nutzung von externem Sachverstand Strukturierung einer Dienstvereinbarung Erstellung und Durchsetzung eines fachlich begründeten Datenschutzkonzeptes Vereinbarung Rollen- und Rechtekonzepte Verfahren der software ergonomischen Beurteilung Gefährdungsbeurteilung/ Betriebliches Gesundheitsmanagement Nachlaufende Kontrolle der Einhaltung
23 Resume Trotz ihrer Begrenzungen können Personalvertretungs-Gesetze genutzt werden zur betrieblichen Mitgestaltung Das Handeln von Personalräten schafft die Basis für aktuelle Rechtsprechung und Fortentwicklung der Personalvertretungsgesetze Die praktische Mitbestimmung ist nicht in erster Linie ein juristisches Problem, sondern auch eine Frage der betrieblichen Führungskultur. In ein Co-Management kann der PR die Akzeptanz und Beteiligung einbringen, die für einen zukunftsfähigen ÖD notwendig sind, auch und gerade wenn das ÖD-Management dazu unfähig ist. Klaus Heß: Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen bei IKT-Einführung und Nutzung
24 ... Infos und Beratung... Betriebs- und Dienstvereinbarungen zum Thema egovernment, Broschüre ver.di Bundesverwaltung/TBS NRW Beratungsangebote für Interessenvertretungen im TBS Netz Für weitere Auskünfte, Beratungen, Seminare für Personalräte: Klaus Heß, TBS NRW, Klaus Heß: Rechte der ArbeitnehmervertreterInnen bei IKT-Einführung und Nutzung
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