Rechnungswesen und Finanzen

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1 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW - Studienprogramm Grundlagenklausur I echnungswesen und inanzen Teile A und B Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

2 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität in Hagen IWW-Studienprogramm Grundlagenstudium Teil A: Buchhaltung, Investition und inanzierung Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

3 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 2 Aufgabe 1 20 Punkte Sie erhalten folgende Informationen über die im Textilgeschäft tätige MONA- LISA-GmbH (Zahlenangaben in Euro): (1) Als olge der Einlage eines neuen Gesellschafters erhöht sich das Eigenkapital der GmbH letztendlich um 5. (2) Die GmbH leistet zu Lasten des ohnehin beanspruchten Kontokorrentkredits eine fällige Mietzahlung von 5. (3) Die GmbH bestellt Vorräte zum Preis von 5; Lieferung und Zahlung sollen im olgejahr erfolgen. Bis zum Jahresende ist der Marktpreis der bestellten Vorräte ständig gestiegen. (4) Die GmbH verkauft einen gebrauchten Bügelautomaten im estbuchwert von 5 an die Handel AG. Der Kaufpreis wird mit einer noch offenen Zahlungsverpflichtung der GmbH gegenüber der AG verrechnet. In der folgenden Tabelle finden Sie verschiedene Aussagen zum buchhalterischen Niederschlag dieser Geschäftsvorfälle. Markieren Sie die entsprechenden elder der Tabelle mit, wenn Sie der Meinung sind, dass das in der ersten Spalte angegebene Buchungselement auf den jeweiligen Vorfall zutrifft,, wenn Sie der Meinung sind, dass das in der ersten Spalte angegebene Buchungselement auf den jeweiligen Vorfall nicht zutrifft,, wenn Sie der Meinung sind, dass das in der ersten Spalte angegebene Buchungselement je nach den weiteren, hier nicht bekannten ahmenumständen, auf den jeweiligen Vorfall zutreffen kann, aber nicht muss! Mit den Geschäftsvorfällen (1) bis (5) sind jeweils folgende Buchungskonsequenzen verbunden: (1) (2) (3) (4) die Erhöhung eines Aktivbestandes die Erhöhung eines Schuldbestandes die Verminderung eines Aktivbestandes die Verminderung eines Schuldbestandes eine (oder mehrere) SOLL-Buchung(en) eine (oder mehrere) HABEN-Buchung(en) eine (oder mehrere) Ertragsbuchung(en) eine (oder mehrere) Aufwandsbuchung(en)

4 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 3 Aufgabe 2 10 Punkte Markieren Sie die folgenden Aussagen jeweils mit, wenn Sie sie für zutreffend halten,, wenn Sie sie für unzutreffend halten oder, wenn Sie meinen, dass die Aussage je nach weiteren, hier nicht bekannten ahmenumständen zutreffen kann, aber nicht muss! a) Aus dem Grundprinzip der doppelten Buchführung folgt, dass jeder überhaupt zu buchende Geschäftsvorfall zwangsläufig (5 P.)... zur Buchung auf einem Passiv- und einem Aktivkonto führt.... zur Buchung auf einem Bestands- sowie einem Aufwands- oder Ertragskonto führt.... im gleichen Umfang zu SOLL- und HABEN-Buchungen führt.... letztendlich sowohl in der Bilanz als auch der GuV Niederschlag findet.... letztendlich in der Bilanz Niederschlag findet. b) Das bilanziell ausgewiesene Eigenkapital eines Unternehmens (5 P.)... hängt in seiner Höhe von den bei der Erfassung des Vermögens angewandten Bewertungsmethoden ab.... ist eine Kennzahl für die Höhe des einvermögens des Unternehmens.... entspricht in seiner Höhe stets den von den Gesellschaftern erbrachten Einlagen.... stellt die Haftungsmasse des Unternehmens dar.... muss mindestens Euro betragen, wenn es sich um eine GmbH handelt. Die Antworten zu den Aufgaben a) und b) ergeben sich unmittelbar aus den einschlägigen Passagen des Studientextes.

5 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 4 Aufgabe 3 10 Punkte Das inanzmanagement der LOLA-AG analysiert die finanzielle Entwicklung des abgelaufenen Geschäftsjahres an Hand des aus dem Studientext bekannten Schemas zur Mittelherkunft und -verwendung und folgt dabei exakt den dort vorgestellten Begrifflichkeiten. Dabei sind u.a. die folgenden Ergebnisse ermittelt worden (Angaben in Mio. Euro): Insgesamt wurden um 3 mehr Einzahlungen als Auszahlungen realisiert. Die Innenfinanzierung hat sich auf 13 belaufen. ür Ausschüttungen wurden Auszahlungen von 6 geleistet. Das Gesamtvolumen der Mittelherkunft belief sich auf 30. Im olgenden finden Sie verschiedene weitere Aussagen zu einzelnen Komponenten der finanziellen Entwicklung. Markieren Sie diese Aussagen mit, wenn Sie sie für zutreffend halten,, wenn Sie sie für unzutreffend halten oder, wenn Sie der Meinung sind, dass die Aussage je nach weiteren, hier nicht bekannten Einflussfaktoren zutreffen kann, aber nicht muss! (1) Der Innenfinanzierungssaldo von 13 umfasst als Negativkomponente u.a. (5 P.) Lohn- und Gehaltszahlungen von 15. die Bildung von Pensionsrückstellungen in Höhe von 3. Steuerzahlungen von 6. Auszahlungen für die Tilgung eines Darlehens von 7. Anzahlungen an Werkstofflieferanten von 2. Der Innenfinanzierungssaldo umfasst ausschließlich bestimmte Zahlungsgrößen, zu denen die an erster, dritter und fünfter Stelle genannten Positionen zählen. Deren Höhe kann aus den bekannten Vorgaben allerdings nicht näher bestimmt werden.

6 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 5 (2) Als Positivkomponente umfasst der Innenfinanzierungssaldo u.a. (5 P.) Einzahlungen aus der Ausgabe einer Anleihe von 5. Zuschreibungen auf Vorräte in Höhe von 3. mit der laufenden Umsatztätigkeit der Periode verbundene Einzahlungen in Höhe von 39. Einzahlungen in der gesamten Höhe der in der GuV ausgewiesenen Umsatzerlöse. Zahlungseingänge aus orderungen LuL in Höhe von 10. Der erstgenannte Vorgang zählt zur Außenfinanzierung, der zweite stellt gar keine Zahlung dar. Die in den drei letzten Aussagen angesprochenen Sachverhalte beziehen sich auf Zahlungskomponenten der Innenfinanzierung, deren Höhe aber nicht eindeutig bestimmt werden kann.

7 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 6 Aufgabe 4 20 Punkte ALPHA will zu Beginn des Jahres 01 (Zeitpunkt t = 0) einen Geldbetrag von einigen Euro für mehrere Jahre auf einem Bankkonto zu einem positiven Zins (r > 0) anlegen. Die laufenden Zinsen werden jeweils zum Jahresende gutgeschrieben und ab dann in die im olgejahr zu verzinsende Summe mit einbezogen. Markieren Sie vor diesem Hintergrund die nachfolgenden Aussagen mit, wenn Sie sie für zutreffend halten,, wenn Sie sie für unzutreffend halten,, wenn Sie der Meinung sind, dass die Aussage in Abhängigkeit von weiteren, hier nicht bekannten Einflussfaktoren zutreffen kann, aber nicht muss. a) Wenn ALPHA Euro anlegt und der Zins konstant 6 % p. a. beträgt, erreicht ALPHA nach fünf Jahren (nach erfolgter Zinsgutschrift) ein auf ganze Euro auf- bzw. abgerundetes Guthaben von (4 P.) = Euro (1,06) 5 = Euro ,06 5 = Euro ,05 6 = Euro Der aus dem Studientext bekannten Aufzinsungsformel entsprechend bestimmt sich das fragliche Guthaben nach der an dritter Stelle angegebenen elation. b) ALPHA denkt darüber nach, wie lange es dauern würde, bis das am Jahresende (nach erfolgter Zinsgutschrift) erreichte Guthaben erstmalig das Doppelt des anfangs angelegten Betrages übersteigt. (6 P.) (1) Bei fest vorgegebenem Zins wird dieser Zeitpunkt... umso eher erreicht, je höher der Anlagebetrag ist,... umso eher erreicht, je niedriger der Anlagebetrag ist,... unabhängig von der Höhe des Anlagebetrages zu einem allein von der Höhe des Zinsfußes abhängigen Zeitpunkt erreicht.

8 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 7 ür die Beziehung zwischen dem Anfangsguthaben (C 0 ) und dem nach n Jahren erreichten Endguthaben (C n ) gilt bekanntlich die Beziehung C n = C 0 (1 + r) n. Die rage, nach welcher Anlagedauer erstmalig C n > 2 C 0 gilt, hängt somit nur von der Höhe des Zinssatzes einerseits und der Anlagedauer andererseits ab, nicht jedoch von der Höhe des Anfangsguthabens. (2) Bei einem festen Jahreszins von 6 % wird dieser Zeitpunkt nach genau Jahren erreicht, Jahren erreicht, Jahren erreicht. Die korrekte Antwort kann unmittelbar der Tabelle der Aufzinsungsfaktoren entnommen werden. c) ür einen bestimmten (möglicherweise auch recht krummen Zinsfuß) hat ALPHA ermittelt, dass die Verdoppelungsdauer im Sinne von Aufgabenteil b) 8 Jahre beträgt. (6 P.) (1) Eine Verdreifachung des Anfangsguthabens wird dann erstmalig... nach 16 Jahren erreicht,... nach weniger als 16 Jahren erreicht,... nach mehr als 16 Jahren erreicht. Wenn es 8 Jahre bis zur Verdoppelung des Anfangsguthabens dauert, beträgt die Zeit bis zu einer weiteren Steigerung des zwischenzeitlich erreichten Guthabens um weitere (rund) 50% weniger als noch einmal 8 Jahre. (2) Eine Vervierfachung des Anfangsguthabens wird dann erstmalig... nach 15 Jahren erreicht,... nach 16 Jahren erreicht,... nach 17 Jahren erreicht.

9 Teil A: Buchhaltung, inanzierung und Investition 8 Aus den Vorgaben der Aufgabenstellung folgt, dass (1 + r) 7 < 2 und (1 + r) 8 > 2 gilt. Daraus folgt weiter, dass auch 2 2 (1 r) 7 2, d.h. (1 + r) 14 < 4 und 2 2 (1 r) 8 2, d.h. (1 + r) 16 > 4 gilt. Eine Vervierfachung des Anfangsguthabens wird also nach 14 Jahren mit Sicherheit noch nicht erreicht, nach 16 Jahren aber auf jeden all erreicht. Je nach der konkreten Höhe des Zinssatzes ist allerdings nicht auszuschließen, dass eine Vervierfachung bereits nach 15 Jahren erreicht wird. So gilt etwa bei einem Zinssatz von 9,5%: 1,095 7 = 1,8876; 1,095 8 = 2,0669; 1, = 3,9013; 1, = 4,2719. Die Vervierfachung wird also nach 16 Jahren erreicht. Bei einem Zinssatz von 10% gilt demgegenüber: 1,1 7 = 1,9487; 1,1 8 = 2,1436; 1,1 14 = 3,7975; 1,1 15 = 4,1772. In diesem all wird die Vervierfachung also bereits nach 15 Jahren erreicht. d) Bei einem festen Jahreszins von 5 % würde die am Ende der einzelnen Jahre erfolgende Zinsgutschrift (in Euro) bei Vernachlässigung etwaiger undungsungenauigkeiten (4 P.)... von Jahr zu Jahr konstant bleiben.... von Jahr zu Jahr um 5 % der Vorjahresgutschrift steigen.... in Euro gemessen umso höher ausfallen, je höher das Anfangsguthaben ist.... von Jahr zu Jahr konstant um 400 Euro steigen. Bezeichnet C 0 das Anfangsguthaben und C n das Guthaben am Ende des n- ten Jahres, so gilt für die am Ende des Jahres (n + 1) erfolgende Zinsgutschrift (Z) Z = C n r = C 0 (1 + r) n r. ür die ein Jahr später erfolgende Zinsgutschrift Z gilt dementsprechend Z = C n+1 r = C 0 (1 + r) n+1 r = Z (1 + r).

10 Institut für Wirtschaftswissenschaftliche orschung und Weiterbildung GmbH Institut an der ernuniversität Hagen IWW - Studienprogramm Grundlagenstudium Klausur: echnungswesen und inanzen Teil B Lösungshinweise zur 1. Musterklausur

11 Lösungshinweise zur 1. Musterklausur, Teil B 11 Zu Aufgabe 1: Kostenrechnung 15 Punkte Zur Ermittlung der Ist-Materialkosten sind zu den Materialeinzelkosten die Materialgemeinkosten zu addieren: Materialeinzelkosten 144 T + Materialgemeinkosten lt. Endkostenstelle 98 T = Ist-Materialkosten 242 T Zur Ermittlung der Ist-ertigungskosten sind zu den ertigungseinzelkosten die ertigungsgemeinkosten zu addieren. ertigungseinzelkosten 542 T + ertigungsgemeinkosten lt. Endkostenstelle 282 T = Ist-ertigungskosten 824 T Die Herstellkosten ergeben sich durch Addition der Ist-Materialkosten und der Ist-ertigungskosten. Es ergeben sich folgende Ist-Herstellkosten: 242 T T = T Zur Ermittlung der Ist-Selbstkosten werden die Verwaltungsgemeinkosten und die Vertriebsgemeinkosten lt. Endkostenstelle den Herstellkosten hinzugerechnet. Herstellkosten T + Verwaltungsgemeinkosten lt. Endkostenstelle 396 T + Vertriebsgemeinkosten lt. Endkostenstelle 210 T = Ist-Selbstkosten aller Erzeugnisse T Zu Aufgabe 2: Jahresabschluss 30 Punkte a) Da der Kurs der Wertpapiere zum gestiegen ist, muss die KG gemäß 253 Abs. 5 HGB eine Zuschreibung vornehmen. Aufgrund des Anschaffungskostenprinzips des 253 Abs. 1 HGB bilden die Anschaffungskosten in Höhe von die Wertobergrenze. Sie dürfen nicht überschritten werden. Die KG muss also eine Zuschreibung bis zu den Anschaffungskosten vornehmen. Die Wertpapiere sind demnach in der Bilanz zum mit einem Wert von anzusetzen. Ein Wahlrecht besteht nicht. Angemerkt sei, dass die Zuschreibung dem angestrebten Ziel des Ausweises eines möglichst hohen Jahresüberschusses entspricht.

12 Lösungshinweise zur 1. Musterklausur, Teil B 12 b) Aufgrund des gesunkenen Dollar-Kurses ist der Wert der orderung am Bilanzstichtag von auf gesunken. Die orderung gehört zum Umlaufvermögen der KG. Deshalb ist nach 253 Abs. 4 HGB im Jahresabschluss zwingend dieser niedrigere Wert anzusetzen und gleichzeitig eine Abschreibung auf orderungen in Höhe der Differenz von vorzunehmen. Ein Wahlrecht besteht nicht. c) Das Patent ist ein immaterieller Vermögensgegenstand, der dem Betrieb der KG dauernd dienen soll. Er ist deshalb dem Anlagevermögen zuzuordnen. Nach 248 Abs. 2 HGB besteht für selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens ein Bilanzierungswahlrecht. Unter der Zielsetzung eines möglichst hohen Gewinnausweises sollte die KG die Aktivierung vornehmen. Gem. 255 Abs. 2a Satz 1 i. V. m. Abs. 2 HGB sind für die Bewertung die Herstellungskosten des Vermögensgegenstands heranzuziehen. Diese entsprechen den von den Kostenrechnern ermittelten Entwicklungskosten. Das Patent ist daher mit einem Wert von in die Bilanz aufzunehmen. d) Ein Geschäfts- oder irmenwert der KG ist nach 246 Abs. 1 Satz 4 HGB nur dann zu aktivieren, wenn er entgeltlich erworben wurde. Dies ist nicht der all. Eine Aktivierung des Geschäfts- oder irmenwerts der KG und eine daraus folgende Erhöhung des Jahresüberschusses sind nicht zulässig. Zu Aufgabe 3: Besteuerung 15 Punkte a) G ist alleiniger Gesellschafter der X-GmbH. Nur aufgrund dieses Sachverhalts ist die Gehaltszahlung an seine Ehefrau verständlich. In der Höhe des Gehalts ist eine verdeckte Gewinnausschüttung i.s.d. 8 Abs. 3 KStG gegeben, da die Ehefrau für die GmbH keine Tätigkeiten ausgeführt hat. Eine Gehaltszahlung war nicht gerechtfertigt. Die verdeckte Gewinnausschüttung beträgt (= Monate). Sie ist nach 8 Abs. 3 KStG dem zu versteuernden Einkommen der GmbH des Jahres 2010 nachträglich hinzuzurechnen. b) Der Verkauf des PKW an die GmbH zu einem überhöhten Preis ist ebenfalls nur aufgrund der beherrschenden Stellung des G verständlich. Es liegt eine verdeckte Gewinnausschüttung in Höhe des Betrages vor, in der der Verkehrswert des PKW überschritten wird. Der Verkehrswert des PKW wird auf geschätzt. Somit liegt i.h.v eine verdeckte Gewinnausschüttung i.s.d. 8 Abs. 3 KStG vor, die dem zu versteuernden Einkommen der GmbH hinzuzurechnen ist. Das zu versteuernde Einkommen der X-GmbH des Jahres 2010 erhöht sich somit nachträglich um insgesamt ( =)

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