LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode

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1 LANDTAG MECKLENBURG-VORPOMMERN Drucksache 6/ Wahlperiode BERICHT des Finanzausschusses (4. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 6/300 - Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013 und der Unterrichtung durch die Landesregierung - Drucksache 6/298 - Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung

2 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Bericht der Abgeordneten Torsten Koplin, Tilo Gundlack, Egbert Liskow, Jeannine Rösler, Johannes Saalfeld und Udo Pastörs I. Allgemeines Der Landtag hat in seiner 12. Sitzung am 14. März 2012 den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013 auf Drucksache 6/300 zusammen mit der Unterrichtung durch die Landesregierung über die Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung auf Drucksache 6/298 in Erster Lesung beraten und federführend an den Finanzausschuss und zur Mitberatung an den Innenausschuss, den Europa- und Rechtsausschuss, den Wirtschaftsausschuss, den Agrarausschuss, den Bildungsausschuss, den Energieausschuss sowie an den Sozialausschuss überwiesen. Der Finanzausschuss hat beginnend am 29. März 2012 das Beratungsverfahren zu den vorgenannten Vorlagen nach elf Sitzungen - davon acht Sondersitzungen - am 31. Mai 2012 abgeschlossen. In einer dieser Sitzungen hat der Finanzausschuss eine Anhörung zu dem Themenkomplex Arbeitsmarkt, Kapitel 1004, sowie eine Anhörung zu dem Themenkomplex Förderung von Kindern in Kindertageseinrichtungen/Kindergartenpflege, Kapitel 1027 des Einzelplanes 10 - Geschäftsbereich des Ministeriums für Arbeit, Gleichstellung und Soziales, durchgeführt. Zudem hat der Finanzausschuss den Landesseniorenbeirat und den Integrationsförderrat um ihre schriftlichen Einschätzungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2012/2013 gebeten. Zu weiteren Themenkomplexen haben der mitberatende Innenausschuss, Bildungsausschuss sowie Energieausschuss Anhörungen durchgeführt und damit von der Möglichkeit, die ihnen 22 Absatz 5 der GO LT und das diesbezügliche Einvernehmen des Finanzausschusses eröffnet hatte, Gebrauch gemacht. Mit zwei Ausnahmen haben alle Ministerinnen und Minister zu Beginn der Beratungen die jeweiligen Einzelplanentwürfe im Finanzausschuss vorgestellt. Auch die Präsidentin des Landtages, der Landesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Bürgerbeauftragte des Landes Mecklenburg-Vorpommern, der Chef der Staatskanzlei und der Präsident des Landesrechnungshofes haben in die jeweiligen Einzelplanentwürfe eingeführt. Der Finanzausschuss hat sich im Ergebnis seiner Beratungen dafür ausgesprochen, dem Landtag Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan der Einzelpläne 01 (Landtag), 04 (Innenministerium), 05 (Finanzministerium) 07 (Bildungsministerium), 08 (Landwirtschaftsministerium), 09 (Justizministerium), 10 (Sozialministerium), 12 (Hochbaumaßnahmen des Landes) zu empfehlen, zudem die Einzelpläne 02 (Landesrechnungshof) und 14 (Landesverfassungsgericht) insgesamt unverändert anzunehmen. Die Änderungen in den jeweiligen Stellplänen sind in einer gesonderten Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/813 dargestellt. Hinsichtlich des Einzelplanes 03 (Ministerpräsident) hat der Finanzausschuss lediglich Änderungen am Stellenplan vorgeschlagen und zum Sachhaushalt die Empfehlung ausgesprochen, den Einzelplan 03 im Übrigen unverändert anzunehmen. Zu den Einzelplänen 06 (Wirtschaftsministerium), 11 (Allgemeine Finanzverwaltung) und 15 (Energieministerium) hat der Finanzausschuss Änderungen am Sachhaushalt empfohlen. 2

3 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 II. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse 1. Innenausschuss Der Innenausschuss hat den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes sowie die Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 einschließlich Investitionsplanung im Rahmen seiner Zuständigkeiten in drei Sitzungen am 29. März 2012 und am 19. April 2012 beraten und hierzu im Rahmen seiner Zuständigkeiten folgende Beschlüsse gefasst: Einzelplan 04 Der Innenausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und und bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD die unveränderte Annahme des Einzelplanes 04, wobei er den Finanzausschuss gebeten hat, im Kapitel 0410 (Allgemeine Bewilligung -Sport-) insbesondere hinsichtlich der Zuschüsse an Sportvereine für Projekte im Kinder- und Jugendsport sowie Investitionen für Großsportgeräte die Anhebung der Haushaltsansätze zu prüfen. Einzelplan 11 Der Innenausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, Einzelplan 11 mit den nachfolgenden, vom Innenausschuss empfohlenen Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen: Der Innenausschuss hat einstimmig und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD empfohlen, in Kapitel 1102, Titel (Ergänzende Hilfen zum Erreichen des dauernden Haushaltsausgleichs) im Haushaltsjahr 2012 und im Haushaltsjahr 2013 den Ansatz von jeweils 5.000,0 TEuro um ,0 TEuro auf ,0 TEuro zu erhöhen und zur Deckung in Kapitel 1102, Titel (neu) den Ansatz im Haushaltsjahr 2012 und im Haushaltsjahr 2013 von TEuro um ,0 TEuro auf 0,0 Euro abzusenken. Auf Empfehlung des Innenausschusses sollte ferner in der Erläuterung zu Titel (Zuweisungen an das Sondervermögen Kommunaler Haushaltskonsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern ) der Satz Darüber hinaus wird dem Sondervermögen jährlich aus dem Vorwegabzug nach 10 Absatz 1 Buchstabe h des Finanzausgleichsgesetzes Mecklenburg-Vorpommern ein Betrag in Höhe von mindestens ,0 TEuro zugeführt (vgl. Titel ). gestrichen und der Wirtschaftsplan für das Sondervermögen Kommunaler Konsolidierungsfonds Mecklenburg-Vorpommern (Anlage 7 zu Kapitel 1102) entsprechend angepasst werden. Zur Begründung seiner Änderungsempfehlung hat der Innenausschuss ausgeführt, dass die Finanzierung des Haushaltskonsolidierungsfonds mit Mitteln aus dem Kommunalen Finanzausgleich (Fehlbetragszuweisungen gemäß 10 Absatz 1 Buchstabe h, 22 FAG M-V) abzulehnen sei, da den kommunalen Gebietskörperschaften die Fehlbetragszuweisungen gekürzt würden. Diese würden allerdings über den Konsolidierungsfonds wieder zur Verfügung gestellt werden, wobei der Empfängerkreis des Fonds kleiner sein würde, als der der Fehlbetragszuweisungen. 3

4 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Um die gesamte kommunale Ebene an den Finanzzuweisungen partizipieren zu lassen, sollte nach Ansicht des Innenausschusses der bisher im FAG festgelegte Betrag von 15,0 Mio. Euro für Fehlbetragszuweisungen erhalten bleiben. Einzelplan 12 Der Innenausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD die unveränderte Annahme des Einzelplanes 12 empfohlen. Haushaltsgesetz 2012/2013 Der Innenausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktion DIE LINKE und und bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD unter Berücksichtigung der in den Einzelplänen 04 und 11 empfohlenen Änderung die im Übrigen unveränderte Annahme des Haushaltsgesetzes empfohlen. Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Der Innenausschuss hat einstimmig und bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss die Kenntnisnahme der Unterrichtung zu empfehlen. 2. Ausschuss für Europa- und Bundesangelegenheiten, Justiz, Verfassung, Geschäftsordnung, Wahlprüfung und Immunitätsangelegenheiten (Europa- und Rechtsausschuss) Der Europa- und Rechtsausschuss hat den Gesetzentwurf der Landesregierung und die Unterrichtung durch die Landesregierung in seinen Sitzungen am 28. März 2012, 12. April 2012 und abschließend am 18. April 2012 beraten. Einzelplan 03 Der Europa- und Rechtsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, den Einzelplan 03 unverändert anzunehmen. Einzelplan 09 Zu Titel (Zuweisungen an andere Bundesländer für den Vollzug von Freiheitsentziehung in anderen Anstalten) hat der Europa- und Rechtsausschuss einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD empfohlen, den letzten Satz der Erläuterungen zu Titel wie folgt neu zu fassen: Der Finanzausschuss und der Europa- und Rechtsausschuss sind zu unterrichten. 4

5 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Zur Begründung seiner Empfehlung hat der Europa- und Rechtsausschuss darauf abgestellt, dass sich die Unterrichtungspflicht hinsichtlich einer Umsetzung der für die Tageshaftkosten für den Vollzug der Sicherungsverwahrung in den Anstalten anderer Bundesländer veranschlagten Mittel in neu einzurichtende oder vorhandene Titel bzw. hinsichtlich einer Ausbringung zusätzlicher Planstellen oder Stellen gegen Deckung aus dem Titel neben dem Finanzausschuss auch auf den fachlich zuständigen Europa- und Rechtsausschuss erstrecken sollte. Zu Titel (Zuschuss an den Landesverband der Jüdischen Gemeinden) hat der Europa- und Rechtsausschuss einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD empfohlen, den Titel auf die Liste der offenen Punkte zu setzen und im Rahmen der abschließenden Beratungen im Finanzausschuss zu entscheiden, ob und inwieweit die Ansätze an den Verhandlungsstand anzupassen wären. Die Empfehlung hat der Europa- und Rechtsausschuss damit begründet, dass die Verhandlungen mit dem Landesverband der Jüdischen Gemeinden über die Höhe des Zuschusses noch nicht abgeschlossen seien und die haushaltsmäßige Absicherung des Zuschusses dem Ergebnis der Verhandlungen nicht vorgreifen sollte. Der Europa- und Rechtsausschuss hat einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, den Einzelplan 09 nach Maßgabe vorheriger Empfehlungen und im Übrigen unverändert anzunehmen. Einzelplan 12 Der Europa- und Rechtsausschuss hat einvernehmlich bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD die unveränderte Annahme des Einzelplanes 12 im Hinblick auf den Wirtschaftsplanentwurf 2012 und 2013 des Sondervermögens Betrieb für Bau und Liegenschaften Mecklenburg-Vorpommern empfohlen. Einzelplan 14 Der Europa- und Rechtsausschuss hat einstimmig die unveränderte Annahme des Einzelplanes 14 empfohlen. Haushaltsgesetz Der Europa- und Rechtsausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltungen seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN unter Berücksichtigung der im Einzelplan 09 empfohlenen Änderung die im Übrigen unveränderte Annahme des Haushaltsgesetzes empfohlen. Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Der Europa- und Rechtsausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und der NPD bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, die Unterrichtung durch die Landesregierung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. 5

6 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 3. Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Tourismus (Wirtschaftsausschuss) Der Wirtschaftsausschuss hat den Gesetzentwurf und die Unterrichtung in seiner Sitzung am 19. April 2012 abschließend beraten. Einzelplan 03 Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, den Einzelplan 03 unverändert anzunehmen. Einzelplan 06 Der Wirtschaftsausschuss empfiehlt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, den Einzelplan 06 unverändert anzunehmen. Haushaltsgesetz Weiter hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD empfohlen, den Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013 unverändert anzunehmen. Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Hinsichtlich der Unterrichtung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung hat der Wirtschaftsausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion der NPD bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN empfohlen, die Unterrichtung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. 4. Ausschuss für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz (Agrarausschuss) Der Agrarausschuss hat den Gesetzentwurf und die Unterrichtung während seiner Sitzungen am 8. März 2012 (im Rahmen des Selbstbefassungsrechts nach 12 Absatz 1 Satz 2 GO LT bereits vor der Ausschussüberweisung), am 29. März 2012 sowie abschließend am 19. April 2012 beraten. Einzelplan 08 Der Agrarausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, bei Kapitel 0802, Maßnahmegruppe 29, Titel (Entschädigungen für artenschutzbedingte Nutzungsbeschränkungen und Ertragsausfälle) für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 jeweils eine Ansatzerhöhung um 40,0 TEuro (Ansatz 2012/2013 neu: 120,0 TEuro) bei Deckung aus (Zuschuss für die Beteiligung am Modellprojekt LandZukunft (Ansatz 2012/2013 neu: 30,0 TEuro) vorzunehmen. 6

7 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Zur Begründung hat der Agrarausschuss darauf verwiesen, dass davon auszugehen sei, dass nach erfolgter Änderung der Richtlinie entsprechende Mehrbedarfe entstehen werden. Der Agrarausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, bei Kapitel 0802, Maßnahmegruppe 30, Titel (Förderung von Maßnahmen der Abwasserentsorgung in Kleingartenanlagen) den Leertitel bei Deckung aus (Ausgaben aufgrund von Werkverträgen und anderen Auftragsformen im Rahmen der Durchführung des Abwasserabgabengesetzes), Maßnahmegruppe 30, in beiden Planjahren mit jeweils 80,0 TEuro auszustatten sowie die Verpflichtungsermächtigungen bei diesem Titel für das Jahr 2012 um 55,0 TEuro für das Jahr 2013 abzusenken. Der Agrarausschuss hat die empfohlene Änderung als notwendig angesehen, damit die Lösung der Abwasserproblematik im Planungszeitraum abgeschlossen werden könne. Der Agrarausschuss hat hinsichtlich der Anlage 1 zum Einzelplan 08 (Wirtschaftsplan des Sondervermögens Landwirtschaft) einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss ferner zu empfehlen, für 2012 und 2013 den Ansatz des Titels (Beräumung devastierter Flächen in ländlichen Räumen) um jeweils 500,0 TEuro (Ansatz neu 1.450,0 TEuro) aufzustocken. Nach einvernehmlicher Ansicht im Agrarausschuss sei der Beräumung devastierter Flächen ein herausragender Stellenwert beizumessen, der wiederum die Erhöhung der Entnahmen aus dem Landwirtschaftssondervermögen für diese Zwecke rechtfertige. Haushaltsgesetz Der Agrarausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, 14 des Gesetzentwurfes um nachstehenden Absatz zu ergänzen: (20) Das Finanzministerium wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz und mit Zustimmung des Finanzausschusses Erklärungen zur Gewährträgerschaft im Zusammenhang mit der Übertragung von Naturschutzflächen des Bundes (Nationales Naturerbe) an Dritte bis zur Gesamthöhe von Euro abzugeben. Zur Begründung für seine Empfehlung hat der Agrarausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass es sich hierbei um die so genannte 2. Tranche des Nationalen Naturerbes handele. In einer 1. Tranche seien aufgrund des Koalitionsvertrages für die 16. Legislaturperiode auf Bundesebene vom 11. November 2005 bereits Naturschutzflächen des Bundes in einem Umfang von Hektar als Flächen des Nationalen Naturerbes festgelegt und an verschiedene Flächenempfänger übertragen worden. Gemäß den Festlegungen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages sei im Falle von Eigentumsübertragungen an Stiftungen und Verbände eine Gewährträgerschaft durch die Länder zu übernehmen. Um Erklärungen zur Gewährträgerschaft zu ermöglichen, solle eine entsprechende Ermächtigungsgrundlage in das Haushaltsgesetz 2012/2013 eingeführt werden. Und schließlich sei davon auszugehen, dass von dieser Ermächtigung nicht Gebrauch gemacht werden müsse. 7

8 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Der Agrarausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, die Unterrichtung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. 5. Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur (Bildungsausschuss) Der Bildungsausschuss hat den Gesetzentwurf und die Unterrichtung im Rahmen seinen Sitzungen am 28. März 2012, 11. und 18. April 2012 und abschließend in seiner Sitzung am 9. Mai 2012 beraten. Haushaltsgesetz Der Bildungsausschuss hat dem Finanzausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD empfohlen, den Gesetzentwurf mit den nachfolgend empfohlenen Änderungen im Einzelplan 07 und im Übrigen unverändert anzunehmen: Einzelplan 07 Der Bildungsausschuss hat empfohlen, die Ansätze für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 im Titel (Reisekostenvergütungen für Schulausflüge an öffentlichen Schulen) um jeweils 200,0 TEuro zu erhöhen, wobei die Deckung aus folgenden Titeln erfolgen solle: Kap. MG Titel Zweckbestimmung Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung der beruflichen Schulen Reisekostenvergütungen für Dienstreisen Reisekostenvergütungen für Auslandsdienstreisen Ansatzreduzierung 2012 und 2013 (in TEuro) Ansatz neu 2012 und 2013 (in TEuro) 50,0 27,5 5,0 8,0 2,0 6, Reisekostenvergütungen 8,0 10, Reisekostenvergütungen für Fort- und Weiterbildung der Lehrer 60,0 200, Reisekostenvergütungen 50,0 170, Reisekostenvergütungen 15,0 120, Reisekostenvergütungen 10,0 139,6 Zudem solle der Titel im Kapitel 0750 auf Empfehlung des Bildungsausschusses den Haushaltsvermerk übertragbar erhalten. 8

9 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Zur Begründung seiner Empfehlung hat der Bildungsausschuss ausgeführt, dass die Reisekostenzuschüsse für Klassenfahrten, Schullandheimaufenthalten und Wanderfahrten nicht auskömmlich seien. Derartige Veranstaltungen hätten aber als schulische Pflichtveranstaltungen unersetzbaren Wert. Schülerinnen und Schüler lernten auf diesem Weg auf eine ganz andere Art und Weise und könnten ihre Persönlichkeit entwickeln und entfalten. Zudem erforderten Schulfahrten, insbesondere im Hinblick auf eine inklusive Bildung, einen erheblichen Umfang an Aufwand. Ferner solle einer Empfehlung des Bildungsausschusses zufolge im Kapitel 0750 ein neuer Titel mit der Bezeichnung Zuschüsse für Schüler der Berufsschulen in ausgewählten beruflichen Ausbildungsfeldern für Fahrt- und Übernachtungskosten in besonderen Härtefällen - eingerichtet, mit jährlich 100,0 TEuro veranschlagt und mit einem Haushaltsvermerk Deckungsfähig mit versehen werden. Zur Deckung dieses neuen Titels hat der Bildungsausschuss folgende Titel vorgeschlagen: Kap. MG Titel Zweckbestimmung Zuwendungen des Landes an nicht öffentliche Träger für die Erhaltung ausgewählter Bau- und Kunstdenkmäler Zuwendungen gemäß Weiterbildungsförderungsgesetz Ausgleichs-zahlungen an Unternehmen im Rahmen des Bildungsfrei-stellungsgesetzes Schüleraustausch mit den Staaten Mittel- und Osteuropas und Israel Ansatzreduzierung 2012 und 2013 (in TEuro) Ansatz neu 2012 und 2013 (in TEuro) 64, ,0 16, ,1 15,0 188,4 4,6 34,0 Als Folgeänderung hat der Bildungsausschuss vorgeschlagen, den Titel (Zuwendungen gemäß Weiterbildungsförderungsgesetz) mit dem Haushaltsvermerk Deckungsfähig mit zu versehen. Zur Begründung seines Vorschlages hat der Bildungsausschuss darauf verwiesen, dass es durch die Einrichtung von Bundes- und Landesfachklassen sowie überregionalen Fachklassen und damit einhergehenden Beschwernissen für Berufsschülerinnen und Berufsschüler und eingedenk des erklärten Willens der Landesregierung, Berufliche Schulen und überbetriebliche Bildungsstätten zu stärken, geboten sei, den Berufsschülerinnen und Berufsschülern notwendige Aufwendungen zumindest anteilig zu erstatten, wenn ein sozialer Härtefall bestehe. 9

10 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode An dieser Finanzierung sollen das Land, die Ausbildungsbetriebe und die Auszubildenden selbst beteiligt werden. Hierzu wiederum würde das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur eine Richtlinie erlassen. Zur Umsetzung von inklusiver Schule in Mecklenburg-Vorpommern sollen nach Ansicht des Bildungsausschusses der Einsatz der Haushaltsmittel für die Fortbildung von Lehrkräften flexibler gestaltet und zu diesem Zweck zusätzliche Haushaltsvermerke ausgebracht werden, so für Fortbildung und Reisekosten. Der Bildungsausschuss hat daher empfohlen, - im Kapitel 0750, Maßnahmegruppe 75, den Titel (Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte bei der Einführung der präventiven und integrativen Grundschule) mit dem Haushaltsvermerk Deckungsfähig mit MG 72 zu versehen, - den Titel (Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer) der Maßnahmegruppe 72 mit dem Haushaltsvermerk Deckungsfähig mit MG 75 zu versehen, - im Kapitel 0750, Maßnahmegruppe 75, den Titel (Reisekosten) mit dem Haushaltsvermerk Deckungsfähig mit MG 72 zu versehen, - den Titel (Reisekosten für die Fort- und Weiterbildung der Lehrerinnen und Lehrer) der Maßnahmegruppe 72 mit dem Haushaltsvermerk Deckungsfähig mit MG 75 zu versehen. Nach Ansicht des Bildungsausschusses würden die Haushaltsvermerke für eine flexiblere Gestaltung des Einsatzes der Haushaltsmittel für die Fortbildung von Lehrkräften benötigt. Davon berührt seien sowohl Haushaltsmittel für Lehrkräftefortbildungen im Zuständigkeitsbereich des IQ M-V als auch die im Zusammenhang mit der MG 75 - Individuelle Förderung/Integration - bereit gestellten Mittel für Fort- und Weiterbildung der Lehrkräfte bei der Einführung der präventiven und integrativen Grundschule. Mit der Einführung der inklusiven Schule werde ein erheblicher Mehrbedarf an Lehrkräftefortbildung in allen Schularten erwartet. Zur Realisierung dieses Mehrbedarfs sei in den Haushaltsplan-Entwurf 2012/2013 die neue Maßnahmegruppe 75 -Individuelle Förderung/ Integration- aufgenommen worden. Zur Absicherung von Bedarfen über die bisherige Planung hinaus, beispielsweise in weiterführenden Schulen, sollen die vorgeschlagenen Haushaltsvermerke eingerichtet werden. Betroffen seien die Titel für die Finanzierung der Fortbildungs- und der dazu gehörenden Reisekosten. Und schließlich würde mit Ausbringung der Haushaltsvermerke eine höhere Flexibilität der Handlungsmöglichkeiten im Rahmen der Lehrkräftefortbildung des IQ M-V erreicht. Auf Empfehlung des Bildungsausschusses sollten im Kapitel 0770, Maßnahmegruppe 03 (Soziale Leistungen für Studenten), Titel (An die Studentenwerke Rostock und Greifswald zur Durchsetzung des Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)) die Ansätze für die Haushaltsjahre 2012 und 2013 um jeweils 200,0 TEuro erhöht werden. In seiner Stellungnahme hat der Bildungsausschuss den Finanzausschuss gebeten, eine Deckung außerhalb des Einzelplanes 07 zu erschließen. Zur Begründung seiner Empfehlung hat der Bildungsausschuss auf Kapitel 0770, Maßnahmegruppe 03 verwiesen, in der die Finanzmittel für Soziale Leistungen an Studierende veranschlagt würden. Innerhalb der Maßnahmegruppe sei ein Deckungsvermerk ausgebracht, der Mehr- oder Minderaufwendungen innerhalb dieser Gruppe ermögliche, ohne zusätzlichen Verwaltungsaufwand auszugleichen. 10

11 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Titel enthalte die Kostenerstattung für alle Personal- und Sachaufwendungen sowie Umlageaufwendungen an die BAföG-Ämter als gesetzliche Verpflichtung des Landes gemäß 13 Absatz 3 Studentenwerksgesetz (StudWG). Titel enthalte den Zuschuss für die studentischen Verpflegungseinrichtungen als freiwillige Leistung in Form einer Zuwendung des Landes gemäß 13 Absatz 1 Nr. 3 StudWG. Wegen des Vorranges der gesetzlichen Verpflichtung müssten deshalb zuerst die Forderungen der Studentenwerke erfüllt werden, die bei der Durchführung der staatlichen Ausbildungsförderung entstehen. Seit 2011 reiche der Ansatz bei Titel nicht mehr aus. Dies führe dazu, dass der Mehrbedarf zu Lasten des Verpflegungszuschusses ausgeglichen werden müsse. Gründe für diese Steigerungen bei der Kostenerstattung seien Tarifsteigerungen, Ost/Westanpassung und Rückstellungen für die Altersteilzeit von Angestellten in den BAföG-Ämtern. Entschließung Der Bildungsausschuss hat sich im Rahmen seiner Haushaltsberatungen neben Änderungsempfehlungen zum Haushaltsplan-Entwurf 2012/2013 auch dafür ausgesprochen, dem federführenden Finanzausschuss die Verabschiedung einer Entschließung folgenden Inhaltes zu empfehlen: Mit dem Landtagsbeschluss zu dem Antrag Bibliotheksnetz in Mecklenburg-Vorpommern den Erfordernissen des 21. Jahrhunderts anpassen - Entwicklungskonzept erarbeiten auf Drucksache 6/264 in der Fassung des Änderungsantrages auf Drucksache 6/295(neu) vom 3. Februar 2012 hat die Landesregierung den Auftrag erhalten, im Zusammenwirken mit den kommunalen Spitzenverbänden und dem Landesverband Mecklenburg-Vorpommern im Deutschen Bibliotheksverband e. V. die begonnenen Arbeiten an einem Bibliotheksentwicklungskonzept fortzusetzen und bis zum Jahresende 2015 zum Abschluss zu bringen. Der Landtag Mecklenburg-Vorpommern fordert das Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur auf, zu prüfen, ob und in welcher Höhe zur Umsetzung des Bibliothekskonzeptes weitere Landes- oder europäische Mittel bereit zu stellen und diese gegebenenfalls im Doppelhaushalt 2014/15 zu berücksichtigen sind. Einzelplan 12 Der Bildungsausschuss hat dem federführenden Finanzausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD ferner empfohlen, dem Einzelplan 12 zuzustimmen. Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Der Bildungsausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss die Zustimmung zur Unterrichtung zu empfehlen. 11

12 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 6. Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung (Energieausschuss) Der Ausschuss für Energie, Infrastruktur und Landesentwicklung hat den Gesetzentwurf und die Unterrichtung durch die Landesregierung in drei Sitzungen beraten und in diesem Zusammenhang ergänzend während seiner 12. Sitzung am 18. April 2012 eine nicht öffentliche Anhörung zur Situation des ÖPNV und SPNV in Mecklenburg-Vorpommern durchgeführt. Als Anzuhörende waren Vertreter des Landkreistages sowie des Städte- und Gemeindetages, der Usedomer Bäderbahn, der Rostocker Versorgungs- und Verkehrsholding GmbH, der Verkehrsgesellschaft Uecker-Randow GmbH, des Nahverkehrs Schwerin, der Ostseeland Verkehr GmbH und des Landesfachausschusses ÖPNV von den Fraktionen benannt worden. Der Energieausschuss hat die beiden Vorlagen während seiner 13. Sitzung am 24. April 2012 auf der Grundlage seiner fachlichen Zuständigkeiten abschließend beraten. Einzelplan 11 Der Energieausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, Einzelplan 11 unverändert anzunehmen. Einzelplan 12 Der Energieausschuss hat ebenso einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, Einzelplan 12 unverändert anzunehmen. Einzelplan 15 Der Energieausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, Einzelplan 15 mit Maßgabe folgender Änderungen und im Übrigen unverändert anzunehmen: Im Titel (Zuweisungen für Projekte der nachhaltigen Entwicklung) möge der Ansatz für 2012 von 225,0 TEuro um 80,0 TEuro auf 305,0 TEuro und für 2013 von 200,0 TEuro um 15,0 TEuro auf 215,0 TEuro erhöht werden. Die Deckung solle durch eine Absenkung der Ansätze in Titel (Ausgaben aufgrund von Werkverträgen und anderen Auftragsformen sowie für Werbemaßnahmen im Zusammenhang mit Energie und Klimaschutz) für 2012 von 250,0 TEuro um 80,0 TEuro auf 170,0 TEuro sowie für 2013 von 250,0 TEuro um 15,0 TEuro auf 235,0 TEuro erfolgen. Ferner mögen die Erläuterungen zum Titel nach dem Wort Energieversorgung durch die Worte sowie zur Fortführung des (Bio)EnergieDorf-Coaching ergänzt werden. Bei der Erarbeitung seiner Empfehlungen hat sich der Energieausschuss davon leiten lassen, dass bereits in den Vorjahren aus Mitteln des Zukunftsfonds sowie aus dem landwirtschaftlichen Sondervermögen das (Bio)EnergieDorf-Coaching gefördert worden sei. 12

13 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Dies habe im Land zu positiven Impulsen geführt. So seien im Ergebnis des Coaching (Bio)EnergieDörfer von 2009 bis 2011 achtzig Gemeinderatsbeschlüsse zum Ziel (Bio)EnergieDorf gefasst worden, mehr als zwanzig Machbarkeitsstudien angefertigt worden oder noch in Arbeit, sowie vier Dörfer mit der Umsetzung befasst. Beteiligungen von fünf bis sieben weiteren Dörfern seien im Jahr 2012 zu erwarten. Aus dem neu veranschlagten Titel solle zur Umsetzung des bisher erfolgten Coachings eine Bezuschussung für die Erstellung von Machbarkeitsstudien für (Bio)EnergieDörfer vorgesehen werden. Darüber hinaus solle jedoch auch das (Bio)EnergieDorf-Coaching weiterhin gefördert werden. Dieser Ansatz müsse fortgeführt werden, damit die regionale Wertschöpfung und finanzielle Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger weiterentwickelt und in noch mehr Dörfer getragen werden könne. Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Der Energieausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD empfohlen, die Unterrichtung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. 7. Ausschuss für Arbeit, Gleichstellung, Gesundheit und Soziales (Sozialausschuss) Der Sozialausschuss hat den Gesetzentwurf und die Unterrichtung im Rahmen seiner Sitzung am 18. April 2012, weitestgehend abschließend am 9. Mai 2012 und hinsichtlich der noch verbliebenen Kapitel 1004 und 1027 abschließend am 16. Mai 2012 beraten. Haushaltsgesetz Im Hinblick auf die Kapitel 1004 und 1027 hat sich der Sozialausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD dafür ausgesprochen, dem Finanzausschuss die unveränderte Annahme des Gesetzentwurfes zu empfehlen. Der Sozialausschuss hat ferner mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD empfohlen, den Gesetzentwurf mit Ausnahme der Kapitel 1004 und 1027 mit folgenden Maßgaben und im Übrigen unverändert anzunehmen: Einzelplan 10 Der Sozialausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und der Fraktion DIE LINKE, gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD empfohlen, den Titelansatz (Zuschüsse an Kommunen und an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen) für die Jahre 2012 und 2013 um jeweils 150,0 TEuro zu erhöhen. Ferner hat der Sozialausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD empfohlen, den Titelansatz (Zuschüsse an den SELBSTHILFE e. V. für die Beratung von Menschen mit Behinderungen) für die Jahre 2012 und 2013 um jeweils 5,0 TEuro zu erhöhen. 13

14 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Die Deckung für die Titel und sollte im Jahr 2012 aus Mehreinnahmen bei Kapitel 1027, Titel (Vermischte Einnahmen) erfolgen, so dass der Ansatz bei diesem Titel dementsprechend im Haushaltsjahr 2012 um 155,0 TEuro zu erhöhen sei. Für das Jahr 2013 solle die Deckung aus Kapitel 1004, Maßnahmegruppe 50, Titel (Struktur-und Arbeitsmarktentwicklung) durch entsprechende Absenkung des Ansatzes um 155,0 TEuro erfolgen. Der Sozialausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD empfohlen, die Veränderungen im Kapitel 1005 insgesamt anzunehmen. Zur Begründung seiner Empfehlung hat der Sozialausschuss drauf aufmerksam gemacht, dass nach Auffassung der Fraktionen der SPD und der CDU der Haushaltsansatz für die Schuldnerberatung um 150,0 TEuro aufzustocken sei, um den Trägern der Schuldnerberatung keine Erhöhung der bisher von ihnen erbrachten Eigenbeteiligungen abzuverlangen. Zur Gewährleistung der Arbeit des SELBSTHILFE M-V e. V. sei ferner eine Aufstockung des Zuschusses geboten. Zudem seien im Jahr 2012 im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Rückforderungen im Bereich der Mittagsverpflegung und der Elternentlastung zu erwarten, die wiederum eine Veranschlagung in Höhe von insgesamt 460,0 TEuro im Jahr 2012 zuließen. Da die Verwendungsnachweisprüfung bei der Mittagsverpflegung voraussichtlich Mitte 2012 abgeschlossen sein werde, sei dieser Effekt im Jahr 2013 nicht zu erwarten. Für 2013 sei daher aus Sicht der Koalitionspartner ein anderer vertretbarer Deckungsvorschlag zu wählen. Vor diesem Hintergrund hat der Sozialausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der NPD, bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN dem Kapitel 1005 (Sozialwesen, überörtlicher Träger der Sozialhilfe und Sozialversicherung) einschließlich der beschlossenen Änderungen zugestimmt. Der Sozialausschuss hat ferner mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu Kapitel 1019, Maßnahmegruppe 01, Titel (Förderung des Kinderschutzes) für die Jahre 2012 und 2013 Ansatzerhöhungen um jeweils 5,0 TEuro zu empfehlen. Und schließlich hat der Sozialausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu Kapitel 1019, Maßnahmegruppe 01, Titel (Zuschüsse an Vereine und Verbände sowie an soziale oder ähnliche Einrichtungen zur Förderung der Familienarbeit) für die Jahre 2012 und 2013 Ansatzerhöhungen um jeweils 200,0 TEuro zu empfehlen. Die Deckung der sich aus den Ansatzerhöhungen zu den Titeln und ergebenden Mehrbedarfe in Höhe von jährlich 205,0 TEuro sollte auf Vorschlag des Sozialausschusses im Jahr 2012 aus Mehreinnahmen bei Kapitel 1027, Titel (Vermischte Einnahmen) erfolgen. Insoweit sei der Ansatz bei diesem Titel im Haushaltsjahr 2012 dementsprechend um 205,0 TEuro zu erhöhen. Die Deckung der Mehrbedarfe in Höhe von 205,0 TEuro solle dagegen im Jahr 2013 aus Kapitel 1004, Maßnahmegruppe 50, Titel (Struktur-und Arbeitsmarktentwicklung) erfolgen, sodass der Ansatz entsprechend um 205,0 TEuro abzusenken sei. 14

15 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Der Sozialausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimme der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktionen DIE LINKE und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss zu empfehlen, die so vorgeschlagenen Veränderungen im Kapitel 1019 insgesamt anzunehmen. Zur Begründung seiner Empfehlungen hat der Sozialausschuss darauf verwiesen, dass zur Gewährleistung der Arbeit des Kinderschutzbundes eine Aufstockung des Zuschusses geboten sei. Der gesamte Bereich der Förderung der Familienarbeit sei ein familienpolitischer Schwerpunkt der die Regierung tragenden Koalitionsparteien SPD und der CDU. Im Jahr 2012 seien im Rahmen der Verwendungsnachweisprüfung Rückforderungen im Bereich der Mittagsverpflegung und der Elternentlastung zu erwarten, die eine Veranschlagung in Höhe von insgesamt 460,0 TEuro im Jahr 2012 zuließen. Da die Verwendungsnachweisprüfung bei der Mittagsverpflegung voraussichtlich Mitte 2012 abgeschlossen sein werde, sei dieser Effekt im Jahr 2013 nicht zu erwarten. In 2013 sei daher aus Sicht der Koalitionspartner ein anderer vertretbarer Deckungsvorschlag zu wählen. Vor diesem Hintergrund hat der Sozialausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE dem Kapitel 1019 (Familienpolitik) einschließlich der beschlossenen Änderungen zugestimmt. Und schließlich hat der Sozialausschuss einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE und und bei Abwesenheit der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss die unveränderte Annahme der Kapitel 1004 und 1027 zu empfehlen. Entschließungen Der Sozialausschuss hat einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, einer Stimme seitens der Fraktion DIE LINKE und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei einer Stimmenthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE sowie Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss die Annahme folgender Entschließung zu empfehlen: ʼAmbulant vor Stationärʼ lautet der Grundsatz im Sozialgesetzbuch zur sozialen Pflegeversicherung. Dieser Grundsatz entspricht noch nicht der Lebensrealität in Mecklenburg- Vorpommern. Im Bundesvergleich weist Mecklenburg-Vorpommern eine hohe stationäre Versorgung auf. Mit Blick auf den Wunsch der Menschen nach einem möglichst langen Leben in der eigenen Häuslichkeit ist eine umfassende ambulante Versorgung zu gewährleisten. Auch im Bereich der Eingliederungshilfe muss die Versorgung der betroffenen Menschen auf das Individuum und seine Lebenswelt ausgerichtet sein. Aus diesem Grunde muss ebenso im Bereich der Eingliederungshilfe eine möglichst breite ambulante Versorgung sichergestellt sein. Die Landesregierung wird daher beauftragt, im Rahmen der Novellierung des Sozialhilfefinanzierungsgesetzes auf eine geeignete Umsetzung hinzuwirken. Zur Begründung seiner Empfehlung hat der Sozialausschuss darauf aufmerksam gemacht, dass die Stärkung der Ambulantisierung in den Bereichen der Pflege und der Eingliederungshilfe ein Ziel der Koalitionsfraktionen von SPD und CDU sei. Die Stärkung der Ambulantisierung entspreche zudem in sehr hohem Maße den Versorgungsvorstellungen der Menschen im Land und sei deswegen konsequent zu verfolgen. 15

16 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Der Sozialausschuss hat schließlich einvernehmlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion der NPD beschlossen, dem Finanzausschuss die Annahme folgender Entschließung zu empfehlen: Der Landtag fordert die Landesregierung auf, Förderungen durch das Land bei entsprechendem zeitlichem Förderbedarf (fortlaufende Projekte) generell für die Dauer von zwei Jahren, längstens aber bis zum Ende des jeweiligen Doppelhaushaltes zu bewilligen. Förderzeitraum und Zeitraum des Doppelhaushaltes sollen in der Regel identisch sein. Die haushaltsrechtlichen Voraussetzungen sollen spätestens mit dem Doppelhaushalt 2014/2015 geschaffen werden. Die Empfehlung zur Verabschiedung dieser Entschließung hat der Sozialausschuss damit begründet, dass bei der Förderung fortlaufender Projekte durch das Land, beispielsweise bei sozialen Maßnahmen durch Träger der freien Wohlfahrtspflege, die Bewilligung der Förderung im Regelfall nur für ein Jahr erfolge. Für die betroffenen Träger von Projekten bedeute dies einen erheblichen Verwaltungsaufwand zur Beantragung der Mittel und Unsicherheit für die Fortführung von Maßnahmen. Da sowohl seitens der Träger als auch seitens des Landes einer Förderung über einen längeren Zeitraum im Regelfall keine schwerwiegenden Gründe entgegen stünden, eine generelle Umstellung der Fördermodalitäten landesseitig wie trägerseitig zur Arbeitsentlastung führe, erscheine eine Anpassung der haushaltsrechtlichen Vorschriften geboten. Die zu bewilligenden Förderzeiträume sollen sich in der Regel an den Zeiträumen der Doppelhaushaltsführung des Landes orientieren. Ein zu bewilligender Förderzeitraum dürfe die Laufzeit eines Doppelhaushaltes nicht überschreiten. Unterrichtung Mittelfristige Finanzplanung Der Sozialausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD bei Enthaltung seitens der Fraktion DIE LINKE empfohlen, der Unterrichtung zuzustimmen. III. Wesentliche Ergebnisse der Beratungen des Finanzausschusses 1. Entscheidungsgrundlagen und Abstimmungsergebnisse Den Entscheidungen des Finanzausschusses zum Haushaltsplan-Entwurf 2012/2013 lagen die schriftlichen Stellungnahmen und Voten der mitberatenden Fachausschüsse, die Anträge der Fraktionen des Landtages, die Ergebnisse der öffentlichen Anhörungen im Finanzausschuss, der Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013 auf Drucksache 6/300, der Entwurf eines Haushaltsbegleitgesetzes 2012/2013 auf Drucksache 6/299, die Unterrichtung der Landesregierung zur Mittelfristigen Finanzplanung 2011 bis 2015 einschließlich Investitionsplanung auf Drucksache 6/298 und die mündlichen und schriftlichen Beantwortungen der Fragen im Ausschuss durch die Ministerien sowie dazugehörige Übersichten zugrunde. 16

17 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Die Fraktionen der SPD und der CDU haben bei den abschließenden Beratungen zum Haushalt 2012/2013 zur Begründung ihres Abstimmungsverhaltens darauf aufmerksam gemacht, dass die im Rahmen der Ausschussberatungen Änderungsanträge stellenden Fraktionen DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Vorschläge unterbreitet hätten, die zu erheblichen Mehrausgaben im Haushalt führen würden. Zur Deckung dieser Mehrausgaben seien im Wesentlichen die Ausgleichsrücklage des Landes und der Zinstitel angeboten worden. Aus Sicht der Fraktionen der SPD und der CDU sei der Rückgriff auf diese beiden Quellen der falsche Weg. So sei die Koalition aus SPD und CDU mit dem klaren Versprechen angetreten, Haushalte ohne Neuverschuldung aufzustellen. Damit dies auch in unsicheren Zeiten gelinge, hätten sich die Koalitionsfraktionen darauf verständigt, eine Ausgleichsrücklage vorzuhalten, die konjunkturelle Schwankungen auffange, ohne gleich erneut in die Schuldenspirale zu geraten. Hierfür sowie für die finanzielle Absicherung in außergewöhnlichen Notsituationen sei nach Auffassung der Fraktionen der SPD und der CDU mittelfristig ein Volumen von mindestens 500,0 Mio. Euro erforderlich. Die Fraktionen der SPD und der CDU haben sich vor diesem Hintergrund dazu entschlossen, Anträge abzulehnen, deren Deckungen aus der Ausgleichsrücklage erfolgen sollen. Hinsichtlich der Anträge der Oppositionsfraktionen, zu deren Deckungen auf Vorschlag der Antragstellerinnen der Zinstitel herangezogen werden solle, haben die Fraktionen der SPD und der CDU darauf verwiesen, dass die Zinsansätze zwar mit dem ursprünglichen Haushaltsplan-Entwurf in 2012 und 2013 gegenüber der alten Finanzplanung deutlich zurückgefahren worden seien, sie aber dennoch über dem Ist des Jahres 2011 lägen. Beweggrund für diese Veranschlagung sei das Vorsichtsprinzip gewesen. Denn bei der Planaufstellung Ende 2011 habe noch von einem Anstieg der Renditen auf dem Kapitalmarkt und damit von steigenden Zinsen ausgegangen werden müssen. Eine Zinssteigerung von lediglich 1 % würde perspektivisch bereits rund 100,0 Mio. Euro zusätzliche Zinsausgaben für das Land bedeuten. Erfreulicherweise habe sich das bei der Haushaltsplan-Aufstellung unterstellte Szenario bis heute nicht bestätigt. Daher sei es auch möglich gewesen, nach der Haushaltsplan-Aufstellung in den Änderungsanträgen der Fraktionen der SPD und der CDU zugunsten des Plenarsaalneubaus, der Investitionen anlässlich der gesetzlich vorgeschriebenen Sicherungsverwahrung, der von den Fraktionen der SPD und der CDU gewollten Mehrausgaben für Theater, Sportförderung, Leibnitz-Institute und Studentenwerke mit ,4 TEuro in 2012 und ,6 TEuro in 2013 entsprechende Deckung anzubieten. Darüber hinausgehende Deckungen aus diesem Zinstitel seien nach Ansicht der Fraktionen der SPD und der CDU allerdings nicht zu realisieren, ohne sich der Gefahr von Haushaltsüberschreitungen auszusetzen. Daher haben sich die Koalitionsfraktionen auch hier dazu entschlossen, keinen Anträgen der Oppositionsfraktionen zuzustimmen, deren Deckung zusätzlich zu Lasten des Zinstitels erfolgen solle. Die vom Finanzausschuss beschlossenen und dem Landtag zur Entscheidung vorgelegten Änderungen der Einzelpläne haben mitunter auch Änderungen in den jeweiligen Wirtschaftsplänen, also in den Anhängen zu den Einzelplänen, zur Folge. Diese Änderungen sind in den jeweiligen Beschlussempfehlungen dargestellt und werden im Folgenden nicht näher erläutert. 17

18 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 1.1 Abstimmungsergebnisse zu den Einzelplanentwürfen und den Stellenplanentwürfen Den Einzelplänen und Stellenplänen hat der Finanzausschuss wie folgt zugestimmt: Einzelplan 01 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU und DIE LINKE gegen die Stimmen der Fraktionen BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 02 - unverändert mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der NPD, Einzelplan 03 - nebst Änderungen am Stellenplan, ansonsten unverändert mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 04 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 05 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktion der SPD, der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der NPD, Einzelplan 06 - nebst Änderungen am Sachhaushalt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 07 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 08 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 09 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE und der NPD bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Einzelplan 10 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 11 - nebst Änderungen am Sachhaushalt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, 18

19 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode Drucksache 6/830 Einzelplan 12 - nebst Änderungen am Sachhaushalt und am Stellenplan mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD, Einzelplan 14 - unverändert mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD, der CDU, DIE LINKE und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimme der Fraktion der NPD, Einzelplan 15 - nebst Änderungen am Sachhaushalt mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD. 1.2 Abstimmungsergebnisse zu den Entschließungsanträgen Der in der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 6/807 unter Ziffer II aufgeführten Entschließung zum Einzelplan 07 hat der Finanzausschuss einstimmig zugestimmt. Den beiden in der Beschlussempfehlung auf der Drucksache 6/810 unter Ziffer II aufgeführten Entschließungen zum Einzelplan 10 hat der Finanzausschuss einstimmig und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD zugestimmt. 1.3 Abstimmungsergebnisse zum Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013 (Ziffer I. der Beschlussempfehlung) Der Finanzausschuss hat dem Artikel 1 Gesetzentwurfes auf Drucksache 6/300 in der geänderten Fassung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD zugestimmt. Der unveränderten Annahme der Artikel 2 und 3 des Gesetzentwurfes hat der Finanzausschuss mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD zugestimmt. Der Finanzausschuss hat mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD beschlossen, dem Landtag die Annahme des Gesetzentwurfes entsprechend der Ziffer I. der Beschlussempfehlung auf Drucksache 6/800 zu empfehlen. 1.4 Abstimmungsergebnisse zur Unterrichtung durch die Landesregierung - Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 (Ziffer II. der Beschlussempfehlung) Zu der Unterrichtung durch die Landesregierung auf Drucksache 6/298 Mittelfristige Finanzplanung 2011 bis 2015 des Landes Mecklenburg-Vorpommern einschließlich Investitionsplanung hat der Finanzausschuss einstimmig und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD beschlossen, dem Landtag zu empfehlen, die Unterrichtung verfahrensmäßig für erledigt zu erklären. 19

20 Drucksache 6/830 Landtag Mecklenburg-Vorpommern - 6. Wahlperiode 1.5 Abstimmungsergebnisse zur Ermächtigung für das Finanzministerium (Ziffer III der Beschlussempfehlung) Der Ermächtigung unter Ziffer III der Beschlussempfehlung hat der Finanzausschuss einstimmig und bei Abwesenheit der Fraktion der NPD zugestimmt. 1.6 Schlussabstimmung Dem Gesetzentwurf als Ganzem mit den aus den Beschlussempfehlungen auf den Drucksachen 6/801 bis 6/815 ersichtlichen Änderungen hat der Finanzausschuss mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie der NPD mehrheitlich zugestimmt. 2. Zu dem Entwurf eines Haushaltsgesetzes 2012/2013 und eines Verbundquotenfestlegungsgesetzes 2012/2013 Der Gesetzentwurf auf Drucksache 6/300 enthält in Artikel 1 das Haushaltsgesetz 2012/2013, in Artikel 2 das Verbundquotenfestlegungsgesetz 2012/2013 sowie in Artikel 3 das Inkrafttreten und Außerkrafttreten. Zu den einzelnen Vorschriften Soweit im Folgenden Einzelvorschriften nicht erörtert werden, wird auf die Begründung zum Gesetzentwurf auf Drucksache 6/300 und auf das Abstimmungsergebnis zu den einzelnen Artikeln verwiesen. Zu Artikel 1 Der Finanzausschuss hat dem Artikel 1 Gesetzentwurfes auf Drucksache 6/300 in der geänderten Fassung mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU gegen die Stimmen der Fraktionen DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der NPD zugestimmt. Zu 1 Der Finanzausschuss hat auf Antrag der Fraktionen der SPD und der CDU mehrheitlich mit den Stimmen der Fraktionen der SPD und der CDU, bei Ablehnung durch die Fraktionen DIE LINKE und der NPD bei Stimmenthaltung seitens der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN beschlossen, in 1 Absatz 1 die Angabe Euro durch die Angabe Euro sowie die Angabe Euro durch die Angabe Euro zu ersetzen und damit die Abschlusszahlen in 1 den Beratungsergebnissen des Finanzausschusses anzupassen. 20

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