Maßnahmen zur Erhöhung der Jugendbeschäftigung in Europa

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1 Maßnahmen zur Erhöhung der Jugendbeschäftigung in Europa Handout zum Gespräch der Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel mit jungen europäischen Gewerkschafter_innen Berlin, I

2 Einleitung Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa ist weiterhin hoch und seit Beginn der Krise dramatisch angestiegen. Europa steckt weiterhin tief in der Krise, und ein wirtschaftlicher Aufschwung zeichnet sich noch nicht ab. Die bisherigen Bemühungen der Politik zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit sind unzureichend. Den vielen Worten sind bisher nur sehr wenige Taten gefolgt. Der aktuelle Stand der Umsetzung der europäischen Jugendgarantie gleicht bisher eher einem Flickenteppich als einem wirksamen Instrument zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit. Jugendliche werden bei der Ausgestaltung und Umsetzung der Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit in sehr begrenztem Umfang beteiligt. Es wird nur über aber nicht mit der Jugend geredet. Schnelles und entschlossenes Handeln, um der Jugend wieder eine Perspektive zu geben, sieht anders aus. Die europäische Jugendgarantie muss entschiedener und schneller umgesetzt werden. Die Kommission muss dazu regelmäßig und umfassend den aktuellen Umsetzungsstand evaluieren und veröffentlichen und die Mitgliedsstaaten in die Pflicht nehmen. Die bislang mangelhafte Transparenz in dem Verfahren muss dringend verbessert werden, und die Ausgestaltung der Umsetzung muss endlich überall unter verbindlicher Einbeziehung der Sozialpartner stattfinden. Die bisher für die Umsetzung der Jugendgarantie vorgesehenen Mittel sind nach wie vor zu gering und müssen dringend aufgestockt werden. Gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung, z. B. im Rahmen der Jugendgarantie, sind unabdingbar. In diesem Bereich kann allerdings noch wesentlich mehr unternommen werden. Zum Beispiel müssen Initiativen zur Subventionierung der Sozialversicherungsbeiträge oder zu Steuervergünstigungen für Unternehmen bei Einstellung von Jugendlichen sowie Weiterbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten weiter vorangetrieben werden. Hier muss die Politik auch besonders Unternehmen in die Pflicht nehmen, ihren Beitrag zur Verbesserung der Situation zu leisten. Grundsätzlich gilt: die Wirksamkeit von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen hängt immer vom gesamtwirtschaftlichen Kontext ab. Maßnahmen zur Förderung der Jugendbeschäftigung können in Ländern, die von der Rezession besonders stark betroffen sind, nur schwer eine positive Wirkung entfalten. Denn gerade die Länder, die die höchsten Jugendarbeitslosenquoten haben, sind am stärksten von der Wirtschaftskrise betroffen I

3 und müssen am stärksten mit den Sparprogrammen kämpfen. Deswegen brauchen wir in Europa ein umfassendes Zukunfts- und Investitionsprogramm für Wachstum und Beschäftigung, so wie es beispielsweise der Europäische Gewerkschaftsbund vorschlägt. Besonders kritisch sieht die Gewerkschaftsjugend, dass angesichts der dramatisch hohen Jugendarbeitslosigkeit verstärkt mit Hilfe von politischen Initiativen grenzüberschreitende Mobilität als Ausweg beworben wird. Auch vor dem Hintergrund der Auswirkungen, die die massive Abwanderung von gut ausgebildeten Jugendlichen auf ihre Herkunftsländer hat, müssen der Jugend vor Ort Chancen geboten werden. Wenn Jugendliche ihr Recht auf Freizügigkeit nutzen, dann muss das unter fairen Bedingungen geschehen. Bei alledem stehen gute Arbeitsbedingungen und faire Bezahlung für Jugendliche an erster Stelle. Die Jugend ist besonders stark von prekärer Beschäftigung betroffen. Die Krise darf keine Entschuldigung dafür sein, um für Jugendliche niedrigere Arbeits- und Entlohnungsbedingungen durchzusetzen. Vor allem Ausnahmeregelungen für Jugendliche von gesetzlichen Mindestlöhnen werden entschieden abgelehnt. Wir brauchen endlich verbindlich europaweite Standards für Praktika. Dazu muss der vorgeschlagene Qualitätsrahmen der EU-Kommission an zentralen Stellen maßgeblich verändert werden, um qualitativ hochwertige Praktika zu garantieren. Auch bei der Berufsausbildung braucht es rechtliche Rahmenbedingungen, die einen einheitlichen Qualitätsstandard garantieren. Die europaweite Einführung von dualen Ausbildungssystemen ist kein Mittel, um die Jugendarbeitslosigkeit jetzt zu bekämpfen. Mittelfristig kann es durchaus eine zukunftsweisende Maßnahme sein, jedoch muss sie an die nationalen Gegebenheiten angepasst werden, und die Sozialpartner sind zwingend an der Einführung zu beteiligen. I

4 Inhalt 1. Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit und europäische Initiativen Die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa Initiativen der Europäischen Union Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Die Europäische Jugendgarantie Europäische Allianz für Ausbildung Förderung von dualen Ausbildungssystemen europaweit Der europäische Qualitätsrahmen für Praktika Förderung der Mobilität Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung Gezielte Förderung von Jugendliche ohne Ausbildung und Abschluss (NEETs) Berufsübergreifende Vereinbarungen Ein neuer Weg für Europa- Investitionen für Wachstum und Beschäftigung Der Investitionsplan des Europäischen Gewerkschaftsbunds Weitere Maßnahmen...20 Anhang... XXII DGB-Stellungnahme zur Jugendgarantie... XXII ETUI, Youth guarantee and recent developments against youth unemployment a Mapping exercise (Studie zum Stand der Umsetzung der Jugendgarantie)... XXII Spanische Jugendliche gestrandet in Erfurt Zeit Online, XXII EGB- Investitionsplan Ein neuer Weg für Europa... XXII DIW Wochenbericht zu energetischer Gebäudesanierung.. XXII Effekte von Bauinvestitionen... XXII I

5 Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit und europäische Initiativen 1. Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit und europäische Initiativen Die Jugendarbeitslosigkeit in Europa hat im Zuge der Wirtschafts- und Finanzkrise der letzten Jahre ein bisher unbekanntes Ausmaß angenommen und zählt zu den drängendsten und schwerwiegendsten sozial- und gesellschaftspolitischen Herausforderungen der europäischen Politik. Nicht alle Länder in Europa sind gleichermaßen von Jugendarbeitslosigkeit betroffen, und nicht überall wird diesem Problem dieselbe Aufmerksamkeit gewidmet. Eines ist jedoch weitestgehend unbestritten. Wenn es den europäischen Regierungen nicht gelingt, die Jugendarbeitslosigkeit zu verringern, wächst eine ganze Generation von Jugendlichen mit dem Wissen heran, dass Europa nicht in der Lage ist, ihre dringlichsten Probleme zu lösen. Untätigkeit oder Misserfolg durch falsche oder wirkungslose Initiativen könnte sehr viel teurer werden - Eurofound schätzt die volkswirtschaftlichen Verluste für die EU bei 7.5 Millionen Menschen, die sich nicht in Ausbildung oder Arbeit befinden, auf 150 Milliarden pro Jahr (das entspricht 1.2% des EU BIPs) - als jetzt zu handeln und entschiedene Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit zu tätigen. Die folgende Zusammenstellung gibt einen Überblick über die bisherigen Verläufe und Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und schlägt weitere Schritte zur Förderung von Jugendbeschäftigung vor. Dabei wird neben dem Staat auch die Rolle der Sozialpartner betont, die trotz des Diktates der Haushaltskonsolidierung in der Lage sind, wirksame Verabredungen zu schließen. Voraussetzung dafür ist natürlich ihre bewusste Beteiligung. 1

6 Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit und europäische Initiativen 1.1 Die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit in Europa Die nachfolgende Grafik zeigt die Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit seit Sie stellt dar, dass Jugendliche von den Auswirkungen der Krise besonders betroffen sind. Der Anteil der jugendlichen Arbeitslosen lag zuletzt europaweit bei 23,6 Prozent (Eurostat November 2013) und ist mehr als doppelt so hoch wie die allgemeine Arbeitslosenquote in der EU28 (10,9 Prozent). In Griechenland und Spanien hat die Arbeitslosenquote der jungen Menschen bis zu einem Alter von 25 Jahren im November 2013 die Rekordwerte 54,8 bzw. 57,8 Prozent erreicht. Gleichzeitig sind die Jugendlichen, die Arbeit haben, überproportional stark von prekären Arbeitsverhältnissen betroffen. 60,0 55,0 50,0 development of youth unemployment ,0 40,0 35,0 30, : Jugendgipfel in Berlin : Jugendgipfel in Paris 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 0, : KOM beschließt "Youth on the move" : KOM beschließt Jugendbeschäftig ungspaket Quelle: Eurostat European Union (28 countries) Germany Spain Italy Poland Bulgaria Greece France Lithuania Portugal 2

7 Entwicklung der Jugendarbeitslosigkeit und europäische Initiativen 1.2 Initiativen der Europäischen Union Die Europäische Union hat sich angesichts der rasant ansteigenden Jugendarbeitslosigkeit in den letzten Jahren verstärkt dem Thema gewidmet. Nachfolgende Liste gibt einen kurzen Überblick über die zahlreichen bisherigen Initiativen. 2014: Hochrangige Konferenz zu Förderung der Jugendbeschäftigung in Rom : Konferenz der EU-Kommission zur Umsetzung der Jugendgarantie : Hochrangige Konferenz zu Förderung der Jugendbeschäftigung in Berlin Januar 2014: Dezember 2013: Griechische Ratspräsidentschaft beginnt, kündigt Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit als Priorität an 17 EU-Mitgliedsstaaten legen Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vor Hochrangige Konferenz zu Förderung der Jugendbeschäftigung in Paris : Der Europäische Rat erinnert daran, dass die Beschäftigungsinitiative für Jugendliche im Januar 2014 in vollem Umfang greifen muss : Eine Perspektive für die Jugend hochrangige Konferenz zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Berlin Europäische Ausbildungsallianz wird ins Leben gerufen : Europäischer Rat beschließt umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit (raschere Umsetzung der Jugendbeschäftigungsinitiative und der Jugendgarantie, vorgezogene Bereitstellung der auf acht Mrd. Euro aufgestockten Mittel auf , mehr Jugendmobilität, stärkere Einbeziehung der Sozialpartner) : EU-Kommission verabschiedet Mitteilung Gemeinsam für die Jugend Europas - ein Appell zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit : Europäischer Rat beschließt Empfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie 3

8 : Europäischer Rat beschließt Beschäftigungsinitiative für junge Menschen (6 Milliarden Euro im MFR ) : EU-Kommission verabschiedet Jugendbeschäftigungspaket Junge Menschen in Beschäftigung bringen (darin enthalten der Vorschlag für eine Ratsempfehlung zur Einführung einer Jugendgarantie) : EU-Kommission verabschiedet Initiative Chancen für junge Menschen (Reihe von Maßnahmen für 2012 und 2013, mit denen die Jugendarbeitslosigkeit gesenkt werden soll) : EU-Kommission verabschiedet Bildungs- und Beschäftigungsinitiative Jugend in Bewegung 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit In diesem Kapitel sollen die wichtigsten bisher beschlossenen Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit zusammengefasst und bewertet werden. Dabei liegt der Schwerpunkt auf dem aktuellen Umsetzungsstand. 2.1 Die Europäische Jugendgarantie Die Einführung einer sogenannten Jugendgarantie, mit der sich die EU-Mitgliedsstaaten verpflichten sicherzustellen, dass allen jungen Menschen unter 25 Jahren innerhalb eines Zeitraums von vier Monaten, nachdem sie arbeitslos werden oder die Schule verlassen, eine hochwertige Arbeitsstelle oder Weiterbildungsmaßnahme o- der ein hochwertiger Ausbildungs- bzw. Praktikumsplatz angeboten wird 1, wurde im Dezember 2012 von der Europäischen Kommission im Rahmen des Jugendbeschäftigungspakets vorgeschlagen. Eine Jugendgarantie ist kein Allheilmittel gegen Jugendarbeitslosigkeit, kann aber wenn sie entschieden umgesetzt wird die Mitgliedsstaaten zum schnellen Handeln bewegen, um arbeitslose Jugendliche in Ausbildung und Beschäftigung zu bringen. Die Europäischen Gewerkschaftsjugenden fordern seit langem eine solche Garantie und begrüßten die Initiative der EU. Allerdings übten wir bereits frühzeitig Kritik an der von Kommission und Rat vorgesehenen Ausgestaltung, insbesondere in Bezug auf die zu niedrige Altersgrenze, die zu langen Wartezeiten, die Qualität des Angebots und auf die unzureichende vorgesehene Finanzierung und forderten entsprechende 1 Rat der Europäischen Union, April 2013: 4

9 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Änderungen (vgl. Stellungnahme des DGB zur Jugendgarantie). Für die Umsetzung der am 22. April 2013 vom Europäischen Rat beschlossenen Jugendgarantie, die in ihrer Ausgestaltung weitgehend dem Kommissionvorschlag entspricht, stehen ab dem neben den regulären Mitteln aus dem Europäischen Sozialfonds zusätzlich ca. 6 Milliarden Finanzmittel aus der Jugendbeschäftigungsinitiative für diejenigen Mitgliedsstaaten, die NUTS2-Regionen mit Jugendarbeitslosigkeit über 25% haben, bereit. Die betroffenen Mitgliedsstaaten wurden aufgefordert, bis Ende 2013 ihre nationalen Pläne zur Umsetzung der Jugendgarantie vorzulegen. Die Umsetzung der Jugendgarantie sollte also in diesen Wochen anlaufen. Nach aktuellen Informationen der EU-Kommission haben bisher 17 Mitgliedsstaaten ihre Umsetzungspläne vorgelegt. 2 Über Inhalt und Ausrichtung dieser Umsetzungspläne ist allerdings nichts bekannt, da diese Pläne bisher nicht öffentlich sind. Auf Anfragen der Europäischen Sozialpartner hin ist eine Einsicht der Umsetzungspläne nicht möglich, auch das Europäische Parlament ist nicht informiert. Natürlich ist es zu diesem Zeitpunkt noch zu früh, um abschließend über die von den Mitgliedsstaaten geplanten und bereits getroffenen Maßnahmen zur Umsetzung der europäischen Jugendgarantie zu urteilen. Auf Grundlage der Informationen, die wir bisher von den Gewerkschaften aus verschiedenen EU-Mitgliedsstaaten und aus der Studie des Europäischen Gewerkschaftsinstituts zur Evaluierung der bisher getroffenen Maßnahmen haben (siehe Anhang), lassen sich bereits folgende Schlüsse ziehen: Die Umsetzung der Jugendgarantie in Europa gleicht einem Flickenteppich Die meisten EU-Länder haben einen gewissen Grad an Verpflichtung gezeigt, die Umsetzung der Jugendgarantie national anzugehen. Die Kommission lässt den Mitgliedsstaaten mit ihren Vorgaben Spielraum, eine Vielzahl an präventiven und korrektiven Maßnahmen, die Jugendliche aktivieren und ihnen den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern sollen, als Umsetzung der Jugendgarantie zu werten 3. Grundsätzlich lässt sich feststellen, dass die Umsetzung der Jugendgarantie in Europa momentan noch einem Flickenteppich gleicht und dass die Situation in den verschiedenen Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich ist. In einigen Mitgliedsstaaten sind bisher nur vage Konturen der Umsetzungspläne ohne Bezugnahme auf konkrete Maßnahmen bekannt, andere Mitgliedsstaaten haben bereits erste Schritte getan und 2 Europäische Kommission, : 3 Europäische Kommission, EU measures to tackle youth unemployment, MEMO 8/11/

10 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit neue nationale Programme erlassen oder bereits bestehende Programme weiterentwickelt. Die unter der Umsetzung der Jugendgarantie gefassten Maßnahmen und Programme sind in einigen Mitgliedsstaaten sehr zahlreich, eine Vielzahl von Akteuren und Stellen ist an ihrer Umsetzung beteiligt, die oft nicht ausreichend koordiniert werden. Beispiele aus den Mitgliedsstaaten finden sich bisher vor allem in den Bereichen Förderung von Jugendbeschäftigung durch Subventionen, Aktivierung von Jugendlichen, Beratung und Information zur beruflichen Orientierung sowie Verbesserung von Bildung und Ausbildung. Dazu gehören z. B. folgende Maßnahmen Anreize für Unternehmen, Jugendliche einzustellen bzw. auszubilden z. B. durch zeitlich begrenzte Subventionen der Sozialabgaben/Löhne bzw. Steuererleichterung bei Einstellung eines Jugendlichen (Weiter-)Entwicklung dualer Ausbildungssysteme in unterschiedlichen Ausprägungen Verbesserung der Zusammenarbeit verschiedener für Jugendliche zuständige öffentlicher Verwaltungen bzw. Verbesserung des jugendspezifischen Angebots öffentlicher Arbeitsverwaltungen Förderung von Stipendien und Bildungskrediten Förderung von Arbeitserfahrung durch Praktika, z. B. durch Subvention von Praktikumsvergütungen Langfristige Begleitung und Beratung junger Menschen beim Berufseinstieg und schon in der Ausbildung Individuelle Bildungskonten oder Bildungsgutscheine zur Förderung von Bildung und Qualifizierung Förderung von Selbstständigkeit und Unternehmensgründung Jugendlicher, z. B. durch Mikrokredite oder erleichterten Kreditbedingungen sowie technische Unterstützung Sozialpartner werden nicht immer ausreichend einbezogen Auch die notwendige Einbeziehung der Sozialpartner bei der Umsetzung der Jugendgarantie fällt in den Mitgliedsstaaten sehr unterschiedlich aus. Während in einigen Ländern die Sozialpartner und andere Akteure in die Konzipierung der Umsetzungspläne direkt eingebunden wurden und somit Einfluss auf die Ausgestaltung und künftig auch auf die Umsetzung haben (PT, BG), ist vielerorts die Einbeziehung der Sozialpartner unzureichend oder nicht existent (DE, GR, PL). Qualität der Maßnahmen unzureichend Einigen der geplanten und bereits gestarteten Maßnahmen mangelt es aus Sicht der Gewerkschaften an Qualität so werden zum Beispiel durch Subventionen wenige unbefristete Stellen und zum Teil nicht nachhaltige Beschäftigungsformen (wie z. B. Praktika) gefördert. An anderen Stellen ist der Qualifizierungsanteil für die betroffenen Jugendlichen zu gering. 6

11 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Maßnahmen erreichen nur eine begrenzte Gruppe der betroffenen Jugendlichen Auf Grund unzureichender Finanzierung bzw. der Ausrichtung der Maßnahmen auf bestimmte Gruppen werden bisher nicht alle betroffenen Jugendlichen von den Umsetzungsmaßnahmen der Jugendgarantie erreicht. Finanzierung nicht ausreichend In einigen betroffenen Regionen und Mitgliedsstaaten mangelt es an finanzieller Leistungsfähigkeit, um die Ko-finanzierung für europäische Fördermittel sicherzustellen oder überhaupt wirksame Projekte und Programme auf die Beine zu stellen. Generell gilt nach wie vor, dass die für die Umsetzung der Jugendgarantie vorgesehenen Mittel nicht ausreichend sind und hinter der Summe von 21 Milliarden, die die Internationale Arbeitsorganisation und die Kommission als insgesamt notwendig berechnet haben, weit zurück bleiben. Weiterhin stellt sich auch die Frage der Nachhaltigkeit, da zumindest für die auf den Zeitraum von vorgezogene Finanzierung aus der Jugendbeschäftigungsinitiative noch keine Anschlussfinanzierung vorgesehen ist. Alles in allem zeichnet sich also bereits ab, dass bisher nicht die entschlossenen Maßnahmen getroffen wurden, die der Jugend Europas versprochen wurden. Entschiedenes Handeln und Sofortmaßnahmen für die Jugend sehen anders aus. 2.2 Europäische Allianz für Ausbildung Förderung von dualen Ausbildungssystemen europaweit Im Rahmen der im Juli 2013 gestarteten Europäischen Ausbildungsallianz und anderer Programme und Erklärungen wird europaweit die Einführung dualer Ausbildungssysteme als zentrales Element der Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit deklariert. Nachfolgend steht eine Betrachtung des aktuellen Standes beim Export der dualen Ausbildung. Er beschreibt die unterschiedlichen Entwicklungen in den europäischen Ländern und verweist auf die bislang eher geringen Ergebnisse. Duale Ausbildung als Exportschlager? Statusbericht zu Anspruch und Wirklichkeit der europäischen Zusammenarbeit in der beruflichen Bildung und der Aktivitäten der Bundesregierung 1. Einführung 7

12 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Es war ein hoher Anspruch, den Annette Schavan erhob: Wir geben heute den Startschuss für eine europäische Ausbildungsallianz. Es ist ein unhaltbarer Zustand, dass so viele junge Menschen in Europa arbeitslos sind. Es gibt deshalb großes Interesse an unserem erfolgreichen System der dualen Ausbildung, erklärte die damalige Bundesbildungsministerin im Rahmen eines Europäischen Bildungsgipfels am 11. Dezember 2012 in Berlin 4. Ihr Ministerium hatte unter der Überschrift Berufliche Bildung in Europa Perspektiven für die junge Generation die für die berufliche Bildung zuständigen Ministerinnen und Minister aus Griechenland, Italien, Lettland, Portugal, Spanien, Italien, der Slowakei und Finnland 5 eingeladen. Als Exportschlager bewerben deutsche Botschaften das duale System im Ausland 6. Um die Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit und strukturelle Reformen in europäischen Ausbildungssystemen Europas ging es auch beim Gipfeltreffen zur Förderung der Jugendbeschäftigung in Europa, zu dem Bundeskanzlerin Angela Merkel und Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen am 3. Juli 2013 nach Berlin geladen hatten. Das Berliner Memorandum zum Europäischen Bildungsgipfel vom Dezember 2012 ist die Grundlage für die Zusammenarbeit mit den sechs Teilnehmerstaaten des Spitzentreffens. Darin erklärten die beteiligten Staaten unter anderem, dass sie durch die Intensivierung der dualen bzw. betriebsnahen Ausbildung einen Beitrag zur Verringerung der Jugendarbeitslosigkeit leisten wollten, überzeugt davon sind, dass die duale bzw. betriebsintegrierte Ausbildung zu einem Kernelement der Berufsbildungssysteme in Europa werden sollte, überzeugt davon sind, dass die Einbeziehung der Sozialpartner und Wirtschaftsakteure unverzichtbar für eine gute und arbeitsmarktrelevante berufliche Bildung ist. Auch der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) ist der Auffassung, dass sich das System der dualen Berufsausbildung bewährt hat. Es sichert eine enge Verknüpfung zwischen Bildungssystem und Arbeitsmarkt und bietet den Jugendlichen eine breit angelegte hochwertige berufliche Qualifikation. Die Übernahme dualer Elemente kann sicher für andere Staaten eine sinnvolle Alternative sein. Deshalb engagiert sich der DGB auch im Rahmen des Runden Tisches Internationaler Bedarf an beruflicher Bildung Made in Germany und arbeiten Berufsbildungsexperten des DGB in den entsprechenden bilateralen Task Forces mit. 4 Bundesministerium für Bildung und Forschung: Schavan startet europaweite Ausbildungsallianz, Pressemitteilung 155/2012, Berlin 11. Dezember Finnland war zwar zum Europäischen Berufsbildungsgipfel eingeladen, hat aber nicht teilgenommen. 6 siehe z. B. Deutsche Botschaft Abu Dhabi, Exportschlager duales System, Homepage der Deutschen Botschaft 8

13 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Der DGB warnt dennoch vor zu hohen Erwartungen und ungebremster Euphorie bei der Übertragung dualer Elemente in andere Ausbildungssysteme. Es ist zu beachten, dass die Einführung dualer Elemente nur dann Sinn ergibt, wenn diese Elemente definierten Qualifikationsanforderungen und Standards genügen. Gleichzeitig ist jeder Bildungsexpertin und jedem Bildungsexperten klar, dass duale Elemente nicht kurz oder mittelfristig eingeführt werden können. Eine Kopie des deutschen Wegs kann auch nicht der Königsweg sein. Andere Länder haben ihre kulturelle und bildungspolitische Identität eine neue Kopie eines anderen Systems ist daher eher kontraproduktiv. Neun Monate nach Unterzeichnung des Berliner Memorandums soll anhand dieser Zusammenfassung untersucht werden, wie jenseits aller Gipfelversprechen die konkrete Umsetzung in den Ländern erfolgt. 2. Die Umsetzung des Berliner Memorandums in den EU-Staaten 2.1. Griechenland Das erste Vorbereitungstreffen zur Etablierung einer deutsch-griechischen Arbeitsgruppe gab es am 11. April 2013 in Athen (Technical Meeting). Auf Grundlage eines Vorschlagpapiers des Bundesinstituts für Berufsbildung (BIBB) wurden die Rahmenbedingungen der Zusammenarbeit sowie die Begleitung von Pilotprojekten durch eine gemeinsame AG vereinbart. Nach zwei Fact-Finding-Missions in Athen und Thessaloniki Anfang Juli 2013 konstituierte sich die deutsch-griechische Arbeitsgruppe am 18. Juli Im Rahmen dieser Sitzung wurden lediglich Themenbereiche für die weitere Kooperation festgelegt. Man einigte sich auf folgende Punkte: Durchführung und Qualitätssicherung der Ausbildung in den Unternehmen, die Zusammenarbeit zwischen den Stakeholdern in der Berufsbildung, die Einbeziehung von Kammern in das Prüfungswesen, Kosten-Nutzen-Analysen der Ausbildung für Unternehmen, Capacity Building bei Lehrern, Ausbildern und Unternehmen sowie die regionale Vernetzung der Berufsbildungsakteure. Darüber hinaus wurden Sektoren definiert, auf denen ein besonderer Fokus bei der Generierung von Pilotprojekten liegen soll (Tourismus, Energiesektor mit Schwerpunkt erneuerbare Energien, Nahrungsmittelindustrie, Transport und Logistik). In diesen Sektoren sollen Pilotprojekte initiiert werden. 9

14 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Den griechischen Ministerien bereitet es große Schwierigkeiten, mit den Sozialpartnern auf Augenhöhe zu kooperieren. Bildung auch Berufsbildung war in Griechenland bisher immer Sache des Staates. Auch die Arbeitgeberverbände und die Gewerkschaften haben noch keine konkreten Vorstellungen, wie ihre Beteiligung im Bereich der Berufsbildung aussehen könnte. Der aktuelle Gesetzentwurf der griechischen Regierung zur Reform der Berufsbildung sieht vor, dass junge Menschen drei Jahre eine schulische Ausbildung durchlaufen und anschließend freiwillig ein Jahr Praktikum im Betrieb machen sollen. Die Inhalte der Ausbildung sind Teil des Gesetzentwurfs und somit vom Ministerium festgelegt. Das Fazit: Die Kooperation zwischen Deutschland und Griechenland steckt noch in den Kinderschuhen. Der aktuelle Gesetzentwurf konterkariert alle Bemühungen, ein besseres Matching zwischen individuellen Bedürfnissen und der Entwicklung des Arbeitsmarkts herzustellen Italien Ein konstituierendes Treffen der deutsch-italienischen Arbeitsgruppe fand am 18. und 19. Februar 2013 in Bologna statt. Hier wurde der Grundstein für die Etablierung konkreter gemeinsamer Projekte gelegt. Es wurde vereinbart, den Schwerpunkt der Projekte auf die Bereiche Mechatronik, "Energy Efficiency" sowie Transport/Logistik zu setzen. Bereits vereinbarte Treffen auf Arbeitsebene sowie ein Studienbesuch in Deutschland mussten aufgrund der Personalwechsel im italienischen Unterrichtsministerium (MIUR) verschoben werden. In der Zeit vom wurde seitens des BIBB ein Studienbesuch für eine Gruppe von Leitern italienischer Arbeitsagenturen im Bonner Raum organisiert. Besonderes Interesse der Teilnehmer_innen lag dabei auf der Verbindung von Ausbildung und Arbeitsmarkt. Ansprechpartner auf italienischer Seite war hierbei das Goethe-Institut in Rom. Die daraus entstandenen Kontakte können für die deutsch-italienische Berufsbildungszusammenarbeit von Nutzen sein, da die Teilnehmer_innen der Gruppe aus unterschiedlichen Regionen Italiens kamen und entsprechend in die konkreten Projekte einbezogen werden könnten. Anlässlich eines Treffens auf Arbeitsebene (Technical Meeting) im Juni 2013 in Turin wurden die Pilotprojekte weiter ausdifferenziert und die Themen bestimmt, denen ein besonderes Augenmerk in der Projektarbeit zukommt. Das nächste Treffen des Steering Committees findet voraussichtlich im Januar 2014 statt. 10

15 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Das Fazit: Jenseits erster Festlegungen in der Auftakt-AG gibt es noch keine konkreten Ergebnisse Lettland Nach Gesprächen auf Arbeitsebene mit dem lettischen Nationalen Institut für Bildung während der World Skills in Leipzig und durch das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) auf Ressortebene wird Anfang Oktober eine lettische Delegation auf Ebene der Staatssekretärinnen und -sekretäre nach Bonn kommen. Es ist ein Aufenthalt vom 7. bis zum 11. Oktober 2013 geplant. Die Inhalte dieses Treffens sollen sich auf die Ergebnisse des Europäischen Bildungsgipfels vom 11. Dezember 2012 in Berlin beziehen. Berufliche Ausbildung in Lettland ist schulisch ausgerichtet. Die Inhalte werden grundsätzlich durch staatliche Schulen auf Sekundarniveau bestimmt. Berufsausbildung als systematische Ausbildung an den Lernorten Schule und Arbeitsplatz gibt es auf niedrigem quantitativen Niveau in wenigen Branchen allerdings völlig losgelöst vom Bildungsbereich. Das Fazit: Die Kooperation mit Lettland hat noch nicht angefangen. Ein erstes Treffen ist erst im Oktober geplant Portugal Vom 3. bis 4. Juni 2013 fand im Rahmen der deutsch-portugiesischen Berufsbildungs-zusammenarbeit die konstituierende Sitzung der bilateralen Arbeitsgruppe in Lissabon statt. Portugal plant vor dem Hintergrund einer hohen Jugendarbeitslosigkeit den Ausbau eines besseren Matching-Prozesses zwischen der Nachfrage des Arbeitsmarktes und dem Angebot an Fachkräften. Die enge Zusammenarbeit mit Unternehmen spielt hierbei aber auch bei der Berufsorientierung und der Erhöhung des Praxisanteils eine zentrale Rolle. Die portugiesischen Sozialpartner begrüßten den Dialog im Rahmen der bilateralen Task-Force und sind grundsätzlich sehr an gemeinsamen Maßnahmen mit der deutschen Seite interessiert. Seitens der Arbeitgeberverbände war auf diesem Treffen allerdings wenig Interesse zu erkennen, stärker in eine duale Ausbildung zu investieren. Vor zehn Jahren haben die Unternehmen Geld für Praktika bekommen heute bekommen sie nichts mehr. Die Arbeitgeber argumentieren, dass sie schon genug Steuern zahlten und deshalb nicht auch noch in Berufsausbildung, vor allem in Form von Ausbildungsvergütungen, investieren wollten. 11

16 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Konkrete Projekte sollen nach Vorschlag der deutschen Task-Force zunächst zu den Themen Entwicklung von Ausbildungsordnungen in ausgewählten Berufen (Bedarfserhebung), Qualifizierung von Ausbildungspersonal in Unternehmen sowie Etablierung von Beratungsstrukturen in ausbildenden Unternehmen entwickelt werden. Die portugiesische Seite will bis Ende September Vorschläge unterbreiten. Ein Technical Meeting ist für Anfang Oktober geplant; eine Task Force Sitzung noch Ende des Jahres in Deutschland. Das Fazit: Eine deutsch-portugiesische Task-Force hat sich gegründet. Die Arbeit wird aber durch den Widerstand der portugiesischen Arbeitgeber erschwert Spanien Die Fact Finding Missions, die im Dezember 2012 und Januar 2013 mit Unterstützung des spanischen Bildungsministeriums stattgefunden haben, ermöglichen es, weitere Schritte für die Zusammenarbeit vorzuschlagen. Es wurden zahlreiche Expertengespräche in Spanien mit Sozialpartnern sowie anderen Berufsbildungsexperten durchgeführt und einzelne Projekte aufgesucht. Einige Projekte könnten als gemeinsame Pilotprojekte weiterentwickelt werden. In der engeren Auswahl für eine Zusammenarbeit in Projekten stehen zurzeit die deutsche Auslandsschule ASET, SEAT Barcelona und Deutz. Es gibt zudem über 70 Pilotprojekte zur dualen Berufsbildung auf spanischer Seite, über die zurzeit ein Austausch mit der spanischen Seite stattfindet. Wichtige Themen sind die Förderung der Attraktivität der Berufsbildung, Durchlässigkeit und Qualität der Berufsbildung, die Gestaltung der Übergänge in den Arbeitsmarkt sowie die betriebliche Relevanz und Erhöhung der betrieblichen Ausbildungsbereitschaft. Mehrere Einladungen zu Studienbesuchen nach Deutschland (Januar und Juni 2013) sowie eine Sitzung der Arbeitsgruppe (Juni 2013) wurden von spanischer Seite abgesagt. In Kürze werden jedoch eine Rückmeldung der Spanier zu den Projektvorschlägen sowie die Artikulation eigener Projektideen erwartet. Die Kooperation mit den spanischen Gewerkschaften bzw. die Position zur deutschspanischen Berufsbildungskooperation wird als kritisch aber interessiert angesehen. Auch auf Seiten der Kammern wird von der spanischen Partnerorganisation des DIHK eine eher zurückhaltende Rolle in der Ausgestaltung der ebenfalls im vergangenen Jahr vereinbarten Kooperation gesehen, was möglicherweise auf den noch nicht abgeschlossenen Reformprozess in Spanien zurückzuführen ist. Das spanische Ministerium bremst den ganzen Prozess aus. Das Ministerium ist anscheinend der Meinung, dass seitens der spanischen Regierung schon genug und 12

17 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Gutes getan wird. Insbesondere die Kontaktaufnahme mit Regionalregierungen, Betrieben und Sozialpartnern durch das Bundesinstitut für Berufsbildung wird sehr kritisch beäugt. Das Fazit: Zwar gab es zahlreiche konkrete Vorgespräche in Spanien, zurzeit scheint aber die Regierung die bilaterale Zusammenarbeit eher zu bremsen. Wichtige Treffen wurden von spanischer Seite abgesagt Slowakei Im April 2013 fand in Bratislava eine Berufsbildungskonferenz infolge der Berlin-Konferenz vom Dezember 2012 statt. Seitens der slowakischen Gastgeber wurde sie auf die Länder Österreich, Ungarn und die Tschechische Republik ausgeweitet. Im Rahmen der Konferenz fanden erste Vorgespräche mit der slowakischen Seite auf Arbeitsebene statt. Diese sollen jetzt wieder aufgegriffen und intensiviert werden. Gleich mehrere Akteure aus Deutschland sind in der Zusammenarbeit mit der Slowakei aktiv. Hier gilt es, Kräfte zu bündeln und sich zu fokussieren. Derzeit finden zunächst Sondierungsgespräche der Zentralstelle für internationale Berufsbildungskooperation (ZfiB) des BIBB mit den österreichischen Partnerinstituten statt. Die Gespräche dienen der gegenseitigen Information und dem Abstimmen der Aktivitäten, um Synergieeffekte zu nutzen. Die Partnerinstitute des BIBB in Österreich das Österreichische Institut für Berufsbildungsforschung und das Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft sowie das Wiener Bildungsministerium engagieren sich bereits in der Slowakei und begrüßen die Abstimmungsinitiative des BIBB/ZfiB. Hieraus werden sich Möglichkeiten der Kooperation ergeben. Im Dezember 2013 soll die konstituierende Sitzung des Steering Committe stattfinden, dem ein Arbeitstreffen im 1. Quartal 2014 folgen soll. Das Fazit: Zurzeit laufen noch Vorgespräche. Die Einrichtung einer bilateralen Arbeitsgruppe war für Dezember 2013 geplant. 3. Fazit Außer Absichtserklärungen und ein paar gut gemeinten Projekten ist aus dem Europäischen Bildungsgipfel vom Dezember 2012 bisher nicht viel herausgekommen. Es zeigt sich, dass sich die beteiligten Länder schwer tun, ihre Bildungs- und Berufsbildungssysteme auf der Grundlage des Berliner Memorandums zu reformieren. Vollmundige Ankündigungen über den Exportschlager duale Berufsausbildung zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit werden den Herausforderungen und der Wirklichkeit in den Ländern nicht gerecht. 13

18 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit Es herrscht weiter die Programmatik des College for all vor, wonach der Erfolg des Bildungssystems an der Zahl der Absolventinnen und Absolventen der Sekundarstufe II oder eines Hochschulstudiums gemessen wird. Berufsbildung wird als Angelegenheit des Staates begriffen, der Sozialpartner und Wirtschaftsorganisationen nicht ausreichend beteiligen will. Darüber hinaus wird die Rolle Deutschlands zwiespältig wahrgenommen; dies war auch das Ergebnis eines internationalen Workshops, zu dem der DGB Gewerkschaftsvertreter_innen aus den beteiligten Ländern eingeladen hatte. Deutschland repräsentiert ein starkes und weltweit anerkanntes Berufsbildungssystem, gleichzeitig gibt es auch Abwehrhaltungen gegen die Einflussnahme Deutschlands auf die Bildungssysteme der beteiligten Mitgliedsstaaten. Was helfen könnte, wäre die Klarstellung, dass es nicht um einen schlichten Export der dualen Berufsausbildung geht. Das duale System ist kein Instrument, um die Jugendarbeitslosigkeit in Europa kurzfristig zu bekämpfen. Der Aufbau dualer Strukturen in der beruflichen Bildung ist ein mittel- bis langfristiges Projekt. Notwendig sind Betriebe, die mit qualifiziertem Personal ausbilden, ein gutes Zusammenspiel zwischen Berufsschulen und Betrieben sowie zwischen Gewerkschaften und Arbeitgebern. Die Betriebe müssen auch bereit sein, Ausbildungsvergütungen zu bezahlen. Es ist nicht sinnvoll, das duale System eins zu eins in andere Länder zu übertragen. Notwendig ist eine Verständigung über Mindeststandards für eine moderne Berufsausbildung. Diese beinhalten die Ausbildungsdauer für das Erlernen eines Berufes, Lernortkooperation zwischen Betrieb und Berufsschule und den rechtlichen Status der Auszubildenden. Für die Akzeptanz und Attraktivität moderner Berufsbildungssysteme ist die Einbeziehung von Sozialpartnern, Berufsschulen und Wissenschaft in einen Berufsbildungsdialog unerlässlich. Für die Gestaltung von Berufsbildern, Ausbildungsordnungen und Bildungsplänen muss ein Ausgleich zwischen den unterschiedlichsten Interessen der Akteure erzielt werden. Zudem darf nicht vergessen werden, dass es auch auf dem deutschen Ausbildungsmarkt erhebliche Probleme gibt. Fast Jugendliche befinden sich in Warteschleifen ohne Aussicht auf eine abgeschlossene Ausbildung. 1,4 Millionen junge Menschen im Alter von 20 bis 29 Jahren haben keinen Berufsabschluss. Das sind rund 15 Prozent dieser Altersgruppe. Sie werden kaum in der Lage sein, später ihren eigenen Lebensunterhalt zu finanzieren. Junge Menschen mit höchstens einem Hauptschulabschluss schaffen immer seltener den direkten Sprung von der Schule in die Ausbildung. Nahezu die Hälfte der Ausbildungsberufe bleibt ihnen laut Nationalem Bildungsbericht faktisch verschlossen. Derweil sinkt die Ausbildungsbereitschaft der 14

19 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit deutschen Betriebe auf ein Rekordtief. Die Ausbildungsbetriebsquote liegt jetzt bei nur noch 21,7 Prozent. Bei allen Reformbemühungen kommt hinzu, dass auch die beste Jugendgarantie erst nachhaltige Perspektiven für junge Menschen schaffen kann, wenn es ausreichend Arbeitsplätze gibt. Das Spardiktat der Europäischen Union wirkt in den Krisenstaaten wie ein Brandbeschleuniger. Arbeitslosenzahlen und Haushaltsdefizite wachsen weiter. Auch die Regierungen in den Krisenländern haben Fehler gemacht. Doch die strikte Austeritätspolitik und die damit verbundenen Lohnsenkungen und Massenentlassungen von der deutschen Regierung federführend durchgesetzt haben die Krise drastisch verschärft. Europas Jugend braucht Ausbildung und Arbeit. Kurzfristig müssen wir ihr helfen, Beschäftigung zu finden über Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Lohnkostenzuschüsse für junge Beschäftigte oder Hilfen bei Kreditklemmen gerade für kleine Unternehmen. Mittelfristig brauchen Krisenstaaten statt radikaler Kürzungen ein Zukunfts- und Investitionsprogramm in Bildung, Infrastruktur und Wirtschaft. Der Marshall-Plan des DGB bietet konkrete Vorschläge 30 Milliarden Euro für Bildung und Ausbildung inklusive. Die Europäische Kommission verspricht eine Jugendgarantie. Junge Menschen brauchen Angebote, die sie zu einem qualifizierten Berufsabschluss oder einer Arbeit führen. Sechs Milliarden Euro verteilt auf zwei Jahre stehen bereit. Das sind für jeden arbeitslosen Jugendlichen nicht einmal zehn Euro pro Woche. Die Jugendgarantie braucht mehr Geld. Niemand soll behaupten, dafür seien keine Mittel da. Binnen kürzester Frist standen dreistellige Milliardensummen für die Rettung der Banken bereit. Wenn jetzt beim Kampf gegen die Jugendarbeitslosigkeit gespart wird, ist das ein fatales Signal. Die Jugend ist systemrelevant! Matthias Anbuhl: Leiter Abteilung Bildungspolitik im DGB Bundesvorstand Berlin, 9. September Der europäische Qualitätsrahmen für Praktika Auch der Qualitätsrahmen Praktika, für den die Europäische Kommission im Dezember 2013 einen Vorschlag vorgelegt hat, wird seitens der Europäischen Institutionen als Beitrag zur Bekämpfung der Jugendgarantie deklariert. Die europäische Gewerkschaftsjugend begrüßt ausdrücklich den Entschluss der Kommission gewisse Qualitätsstandards für Praktika einzuführen. Gleichzeitig sehen wir jedoch an einigen Stellen noch erhebliche Defizite und fordern Verbesserungen, insbesondere hinsichtlich des Geltungsbereichs, der Verbindlichkeit sowie der Standards hinsichtlich Vergütung 15

20 2. Bisherige Maßnahmen zur Bekämpfung von Jugendarbeitslosigkeit und Qualität von Praktika. Dabei ist die Definierung von Praktika als reine Lernverhältnisse ein entscheidendes Kriterium, um den missbräuchlichen Einsatz als Ersatz für sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu verhindern. Skeptisch sieht die Gewerkschaftsjugend den Vorschlag, Praktika als Mittel der Erhöhung von Jugendbeschäftigung einzusetzen. Die Ursache der hohen Jugendarbeitslosigkeit kann nicht in fehlender Bildung gesehen werden, im Gegenteil, die jetzige junge Generation ist so gut ausgebildet wie keine andere vor ihr. Den Jugendlichen müssen stattdessen qualifizierende Angebote mit Anschlussperspektiven gemacht werden, was bei Praktika nicht ausreichend sichergestellt ist. 2.4 Förderung der Mobilität Besonders kritisch sieht die Gewerkschaftsjugend, dass angesichts der dramatisch hohen Jugendarbeitslosigkeit verstärkt mit Hilfe von europäischen, nationalen und bilateralen Initiativen (Your first EURES-Job, MobiPro EU etc.) grenzüberschreitende Mobilität als Ausweg beworben wird. Grenzüberschreitende Mobilität ist ein wichtiges europäisches Grundrecht, das wir begrüßen - jeder Jugendliche, der das möchte, sollte sein Recht auf Freizügigkeit nutzen, um im europäischen Ausland eine Ausbildung zu machen oder einen Job anzunehmen. Dafür müssen allerdings die richtigen Rahmenbedingungen geschaffen werden, denn gerade mobile Jugendliche sind oft Opfer von Missbrauch und Ausbeutung, was Fälle wie der der spanischen Jugendlichen, denen im vergangenen Herbst Ausbildungsplätze in Erfurt versprochen wurden, illustrieren (vgl. Zeit-Artikel im Anhang). Generell muss gelten: Gleicher Lohn für gleiche Arbeit am gleichen Ort. Mobile Jugendliche müssen fair behandelt, vor Diskriminierung geschützt und entsprechend beratend und informiert werden. In der praktischen Ausgestaltung dieser Idee offenbaren sich dann auch die ohnehin offensichtlichen Mängel. Weder sind die öffentlichen Arbeitsvermittlungsagenturen hinreichend auf ihre neuen Kunden vorbereitet, noch gibt es geeignete Eingliederungsangebote. Darüber können auch die in der Regel plumpen Versuche, geeignete Sprachkurse anzubieten, nicht hinwegtäuschen. Noch weitaus dramatischer sind die Entwicklungen bei den privaten Agenturen der Arbeitsvermittlung. Durch die Quersubventionierung mit öffentlichen Mitteln dieser Prozesse und dem gleichzeitigen politischen Regulierungsversäumnis wurde dort Missbrauch Tür und Tor geöffnet. Die Fälle der Scheinfirmen häufen sich, und es sind Beispiele bekannt, in denen Jugendliche unter Vortäuschung falscher Tatsachen ihr Heimatland verlassen haben, um dann ohne Vermittlung - also ohne Job und ohne Geld - in einem fremden Land gestrandet zu sein. 16

21 3. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung Allgemein kann und soll Mobilitätserleichterung allerdings kein Mittel zur Bewältigung der Jugendarbeitslosigkeit sein. Gerade in den südeuropäischen Ländern wandern vor allem gut und hoch qualifizierte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer - die erheblich zur Entwicklung ihrer Herkunftsländer beitragen könnten ab. Mobilitätsentscheidungen werden oft nicht freiwillig, sondern auf Grund von ökonomischen Zwängen getroffen und haben für die Betroffenen oft gravierende Konsequenzen. Die Idee, innerhalb des gemeinsamen europäischen Binnenmarktes lokale Ungleichgewichte zwischen Nachfrage und Angebot von Arbeitskräften mit Hilfe von Arbeitsmigration zu korrigieren, ist nicht neu und überschätzt trotzdem immer noch die Bereitschaft von Jugendlichen, ihre Freunde, Verwandten und Bekannten, ja ihr ganzes soziales Umfeld einfach so hinter sich zu lassen, um in einem fremden Land eine Beschäftigung auszuüben. 3. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung In diesem letzten Abschnitt werden konkrete arbeitsmarktpolitische Initiativen zur Förderung von Jugendbeschäftigung vorgestellt. Dabei wird ausdrücklich betont, dass die Wirksamkeit dieser Maßnahmen entscheidend von der Einbeziehung der Sozialpartner bei der Ausgestaltung und Umsetzung abhängt. 3.1 Gezielte Förderung von Jugendliche ohne Ausbildung und Abschluss (NEETs) Die Integration von Jugendlichen ohne Ausbildung in den Arbeitsmarkt kann durch einen Mix von verschiedenen Initiativen erreicht werden. Auf der einen Seite muss die Einstellung von Jugendlichen, etwa durch teilweise oder vollständige Subventionierung der Sozialbeiträge, gefördert werden. Auf der anderen Seite braucht es genaue Zielvorgaben über eine Ausbildungs- und Qualifizierungsinitiative der Unternehmen. Dafür lassen besonders Branchen mit hoher Personalintensität, wie Umwelt, Soziales, Pflege oder Gesundheit hohe Effekte erwarten. 3.2 Berufsübergreifende Vereinbarungen Generationenvertrag 17

22 3. Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung Das Problem der Jugendarbeitslosigkeit hat eine gesamtgesellschaftliche Dimension. Generationenverträge greifen diese Dimension auf und bieten Unternehmen finanzielle Unterstützungsleistungen bei der Einstellung von Jugendlichen sowie bei längerer Beschäftigung älterer Arbeitnehmer berufliche (Wieder-)Eingliederungsmaßnahmen Die Betreuung von arbeitssuchenden Jugendlichen spielt eine Schlüsselrolle bei der Erhöhung der Beschäftigung. Eine Verstärkung dieser Maßnahmen sorgt nach jüngsten Untersuchungen zu einer deutlichen und überproportionalen Erhöhung der Erfolgsquote bei der beruflichen Eingliederung. Deshalb ist es notwendig, die finanziellen Mittel in den lokalen Beschäftigungszentren zu erhöhen und spezielle Jugendberatungsstellen einzurichten. Außerdem braucht es Sonderhilfen für die Eingliederung für junge Erwerbstätige, um die Kosten für Mobilität, Verpflegung und die für den Beruf erforderliche Ausstattung zu reduzieren, und die Transparenz der getroffenen Maßnahmen muss erhöht werden. Einen interessanten Ansatz bieten die sogenannten Jugendberufsagenturen, die in einigen europäischen Ländern bereits Erfolge zeigen hier arbeiten Jugendhilfe und Arbeitsagenturen unter einem Dach, und alle Hilfsangebote werden an einer Stelle zusammengefasst, um die Jugendlichen zielgerichtet und komplementär zu unterstützen. Auch im Bereich der Umschulung von Jugendlichen kann noch einiges verbessert werden. Bei der Ausgestaltung dieser Maßnahmen ist es jedoch wichtig, dafür zu sorgen, dass Umschulungen bedarfsorientiert angeboten werden und nicht als Zwischenpark-Lösungen verstanden werden Berufsvorbereitung und -orientierung Bereits an der ersten Stufe in der Schule ist es wichtig, dass junge Menschen Kompetenzen vermittelt bekommen, die ihnen dabei helfen, ihren weiteren Bildungs- und Berufsweg zu gestalten. Defizite führen oftmals zu Brüchen an den nächsten Stufen. Eine hohe Zahl von Ausbildungsabbrüchen kann beispielsweise ein Hinweis darauf sein, dass die Berufsorientierung in der Schule unzureichend war. Eine gute Berufsorientierung kann hingegen neben der Reduzierung von Ausbildungsabbrüchen auch die Motivation zum Erreichen eines Schulabschlusses steigern. Es sollte daher ein Mindestangebot an Berufsorientierung vereinbart werden, das fest im Schulprogramm verankert ist. Viele Schulen haben bereits gute Berufsorientierungskonzepte. Diese müssen flächendeckend und verbindlich nach vergleichbaren Qualitätsmaßstäben weiter ausgebaut werden. Außerdem braucht es spezielle Konzepte, um den Übergang von der Schule zum Berufsleben zu erleichtern. Diese sollten auf individuelle Beratung abzielen und in der 18

23 4. Ein neuer Weg für Europa - Investitionen für Wachstum und Beschäftigung Vorabgangsklasse ansetzen. Dabei sollte neben dem Erreichen des Schulabschlusses auch das Erreichen eines Ausbildungsplatzes sowie konkrete Hilfen in der Startphase der Ausbildung Bestandteil sein. Dies kann beispielweise durch eine individuelle, umfassende Begleitung bei Erreichen des Schulabschlusses, der Suche eines Ausbildungsplatzes sowie in der Startphase der Ausbildung sichergestellt werden Tarifvertragliche Lösungen Tarifverträge sind wirksame Mittel im Kampf gegen Jugendarbeitslosigkeit. Die Sozialpartner nehmen ihre Verantwortung war und verhandeln spezielle Förderprogramme in den Tarifvertrag. Als Beispiel können bereits getroffene Regelungen zu Einstellungsquoten speziell für Jugendliche oder aber auch zur unbefristeten Übernahme nach der Ausbildung dienen. 4. Ein neuer Weg für Europa - Investitionen für Wachstum und Beschäftigung Gezielte arbeitsmarktpolitische Maßnahmen zur Förderung von Jugendbeschäftigung, z. B. im Rahmen der Jugendgarantie, sind unabdingbar. Ihr Erfolg hängt allerdings maßgeblich von der Entwicklung der gesamtwirtschaftlichen Lage ab. Auch mit der schönsten Jugendgarantie können Jugendlichen in Europa schließlich keine Jobs garantiert werden, die es gar nicht gibt. Eine Politik, die dazu beiträgt, dass generell Arbeitsplätze entstehen, schafft damit auch Zukunftschancen für Jugendliche. Die gegenwärtige Anti-Krisen-Politik in Europa ist davon aber bislang weit entfernt, sie hat die Wirtschafts- und Sozialkrise nur verschärft. Die Arbeitslosenquoten steigen seit Beginn der Austeritätspolitik weiter an. Der Rückgang der staatlichen Nachfrage wird bisher nicht von den Unternehmensinvestitionen oder privatem Konsum aufgefangen. Grundsätzlich wurden die negative Wirkung der Ausgabenkürzungen und die positive Wirkung von öffentlichen Investitionen bislang unterschätzt. Die einseitige Sparpolitik muss sofort beendet und durch eine kooperative europäische Wachstumspolitik ersetzt werden. Um Europa endlich aus der Krise zu befördern, müssen jetzt entscheidende Weichen für Investitionen gestellt werden. In diesem Abschnitt werden Maßnahmen vorgestellt, mit deren Hilfe nachhaltiges Wachstum und Arbeitsplätze in Europa geschaffen werden können und damit auch die Grundlage für die mittel- und langfristige Erhöhung der Jugendbeschäftigung in Europa gelegt werden kann. 19

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