Die elektronische Grundschuld - Kommunikation zwischen Banken und Notaren über NotarMail -

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1 Die elektronische Grundschuld - Kommunikation zwischen Banken und Notaren über NotarMail - Berlin, 25. September 2007 Notarassessor Dr. Robert Mödl Bundesnotarkammer/NotarNet GmbH

2 Die elektronische Grundschuld A. Überblick B. Verfahren der elektronischen Grundschuld zwischen Bank und Notar C. Perspektive für den Verfahrensablauf

3 A.I. Projekt Elektronische Grundschuld Zusammenarbeit mehrerer Kreditinstitute und der Bundesnotarkammer im Rahmen der Initiative Finanzstandort Deutschland (IFD) Ziel: Abbildung des Prozesses der Grundschuldbestellung im elektronischen Medium ohne sinnvolle rechtliche Strukturen des Verfahrens aufzugeben. Projektstand: Funktionsfähiger Prototyp.

4 A.II. Verfahren der Grundschuldbestellung Auftrag Antrag Ausfertigung Eintr.-mitt. I. Kreditvertrag und Einigung über die Sicherheit in der Bank II. Beurkundung der Grundschuldbestellung bei dem gewählten Notar III. Eintragung der Grundschuld im Grundbuch

5 A.III. Anforderungen an die Lösung Übermittlung der Daten einer Grundschuldbestellung in weiterverarbeitbarer Form von dem Kreditinstitut an den Notar Generierung eines Urkundenentwurfs aus den strukturierten Daten Einarbeitung von Änderungen und Ergänzungen in den Datensatz durch den Notar auf der Grundlage aktueller Grundbucheinsicht und Beurkundung Elektronische Rücksendung des Notars an das Kreditinstitut Beglaubigte Abschrift der Urkunde Strukturierter Inhalt der Urkunde mit Möglichkeit der automatisierten Erkennung von Änderungen Vertrauliche Kommunikation und sichere Identifikation des Kommunikationspartners Abbildung eines Großteils der üblichen Fälle der Grundschuldbestellung vollständig strukturiert (80:20-Prinzip)

6 A.IV. Projektvoraussetzungen auf Notarseite Rechtliche Voraussetzungen zur notariellen Beglaubigung in elektronischer Form sind geschaffen ( 39a BeurkG) Technische Infrastruktur ist bei allen Notaren vorhanden aufgrund des elektronischen Handelsregisterverkehrs: Internetanbindung Voraussetzungen für die qualifizierte elektronische Signatur (Signaturkarte, Kartenleser, Signaturprogramm) Applikation zur Erfassung von Strukturdaten im Format XML (v.a. XNotar der NotarNet GmbH) BNotK betreibt Kommunikationssystem zur sicheren Kommunikation mit Mandanten (NotarMail)

7 A.V. NotarMail BUNDESNOTARKAMMER

8 B. Prototyp Elektronische Grundschuld Versand der Grundschulddaten durch Kreditinstitut an Notar über NotarMail mit Webservice-Technologie (SSL-verschlüsselt) Ver- und Bearbeitung der Strukturdaten sowie Urkundenerstellung durch den Notar mit XNotar Erstellung einer elektronischen beglaubigten Abschrift mit SigNotar Rücksendung elektronisch beglaubigter Abschrift und Strukturdaten über NotarMail

9 Verfahren Elektronische Grundschuld (I) - Kunde schließt Darlehensvertrag mit dem Kreditinstitut - Einigung auf die Grundschuld als Sicherung - Angaben zum Belastungsobjekt werden vom Kreditinstitut erfasst. - Kunde wählt einen Notar, der am elektronischen Verfahren teilnimmt. Erzeugung eines XML-Datensatzes aus den erfassten Daten im Fachsystem des Sicherungsnehmers

10 B.I. Voraussetzung: Einheitliches XML-Schema Aufbauend auf dem Grunddatensatz XJustiz Erarbeitung eines Fachmoduls Grundbuch mit Ergänzungen für die Grundschuld Abbildung v.a. von Grundbesitz und möglichen Belastungen, sowie Besonderheiten der Grundschuld

11 B.I. Realisierung verschiedener Varianten Bisher werden vor allem die folgenden Varianten strukturiert abgebildet: Grundstück oder Sondereigentum nach dem Wohnungseigentumsgesetz (zukünftig auch: Erbbaurecht), ein oder mehrere Belastungsobjekte, ein oder mehrere Sicherungsgeber (=Kreditnehmer), Sicherungsgeber ist natürliche oder juristische Person, Familienstand des Sicherungsgebers (v.a. verheiratet oder unverheiratet, 1365 BGB), Grundschuldbestellung durch den Eigentümer oder Finanzierungsgrundschuld mit eingeschränktem Sicherungszweck.

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13 Verfahren Elektronische Grundschuld (II) - Sicherungsnehmer überträgt die XML-Datei über einen Webservice-Dienst an den NotarMail -Server. - NotarMail stellt den Beurkundungsauftrag in das Postfach des Notars ein. - Notar ruft den Beurkundungsauftrag aus seinem Postfach mit XNotar ab. - Einlesen der XML-Datei in XNotar - Einheitliches Grundschuldformular ist in XNotar gespeichert. - Prüfung der Daten durch den Notar mit aktuellem Grundbuchauszug - Erstellung eines Entwurfs der Grundschuldurkunde in Papierform.

14 Verfahren Elektronische Grundschuld (III.) - Beurkundungstermin bei dem Notar - Übliche Beurkundung in Papierform E-Doc - Einarbeitung von Änderungen in die XML-Datei bei dem Notar. - Erstellung einer elektronisch beglaubigten Abschrift durch den Notar.

15 B.III. Eingesetzte Fachanwendungen: XNotar und SigNotar Entwickelt für den elektronischen Handelsregisterverkehr und daher flächendeckend vorhanden XNotar verarbeitet XML-Daten und erstellt die Grundschuldurkunde als TIFF-Dokument. Mit SigNotar wird eine elektronische beglaubigte Abschrift nach 39a BeurkG erstellt. XNotar packt beglaubigte Abschrift und angepasste Strukturdaten zu einer Nachricht für den Versand mit NotarMail.

16 Verfahren Elektronische Grundschuld (IV) - Notar stellt Antrag auf Eintragung der Grundschuld bei dem Grundbuchamt - derzeit in Papierform E-Doc -Sendung des Notars an die Bank: - aktualisierte XML-Daten - elektronisch beglaubigte Abschrift der Grundschuldurkunde - realisierbar: Rangbescheinigung - an NotarMail-Postfach - unmittelbar aus XNotar. Ausfertigung oder begl. Abschrift der Urkunde an Kreditnehmer (Papier oder NotarMail)

17 Verfahren Elektronische Grundschuld (V.) - Automatisierter Abruf der Nachricht im Kreditinstitut - Maschinelle Überprüfung der beurkundeten Grundschuld auf Übereinstimmung mit den eigenen Vorgaben - Überprüfung von Abweichungen soweit nötig - Automatisierte Übernahme der Grundschuld in die internen Fachsysteme - Ablage der beglaubigten Abschrift in einem DMS E-Doc E-Doc

18 Verfahren Elektronische Grundschuld (VI.) - Eintragungsmitteilung des Grundbuchamts an den Notar (Pilotbetrieb in Bayern: Elektronisch über NotarMail) - Elektronisch beglaubigte Abschrift der Mitteilung und ggf. des aktuellen Grundbuchauszugs an das NotarMail- Postfach des Kreditinstituts - Abschließende Bearbeitung im Kreditinstitut E-Doc

19 C. Perspektive: Einbeziehung des Grundbuchamts Ziel: Spätere Integration der Grundbuchamtes in das elektronische Verfahren Orientierung des Datensatzes an bekannten und kommenden Strukturen der Justizsysteme Anlehnung der Verfahrensstruktur an das Vorbild der elektronischen Handelsregisteranmeldung Nutzung bestehender Einrichtungen und Erfahrungen (XJustiz-Standard, Programme) Erleichterte Integration des Grundbuchamtes Prototyp XNotar eignet sich auch für die Abbildung von Grundbuchanträgen in XML

20 C. Perspektive für den Verfahrensablauf NotarMail EGVP Elektronisch beglaubigte Abschrift Elektronisch beglaubigte Abschrift Eintragungs mitteilung I. Kreditvertrag und Einigung über die Sicherheit in der Bank II. Beurkundung der Grundschuldbestellung bei dem gewählten Notar III. Eintragung der Grundschuld im Grundbuch

21 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Dr. Robert Mödl Bundesnotarkammer/NotarNet GmbH Burgmauer Köln Tel.:

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