Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz. Informationen für Firmenkunden
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- Kajetan Fuchs
- vor 8 Jahren
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1 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
2 Inhalt 1 Einheit bringt Klarheit und mehr Effizienz 5 2 Was verändert sich? Überweisungen Lastschriften Zahlungsbelege (Einzahlungsscheine) Avisierungen (Reporting) 11 3 Die elektronische Schnittstelle zur Zürcher Kantonalbank wird modernisiert 12 4 Was sind Ihre nächsten Schritte? Kommunikationskanal für den elektronischen Datenaustausch zur Zürcher Kantonalbank Zahlungsaufträge im ISO Meldungsstandard (pain.001 / pain.002) Kontonummern im IBAN-Format Lastschriften Avisierungen (Reporting) im ISO Meldungsstandard (camt.052 / camt.053 / camt.054) Zahlungsbelege (Einzahlungsscheine) 16 5 Zeitplan und Umstellungsdaten im Überblick 17 6 Kontakt 18
3 1 Einheit bringt Klarheit und mehr Effizienz Europa hat mit dem einheitlichen Euro-Zahlungsraum (SEPA) die länderspezifischen Vorgaben für Überweisungen und Lastschriften in Euro auf Basis des ISO Meldungsstandards und mit Angabe der Kontonummer im IBAN-Format vereinheitlicht. Der Schweizer Zahlungsverkehr kennt heute zwei Systeme (SIX Interbank Clearing und PostFinance AG), über zehn Standards und Formate im Überweisungs- und Lastschriftverfahren sowie sieben verschiedene Varianten von Zahlungsbelegen. Diese Vielfalt will der Finanzplatz Schweiz reduzieren und nutzt die Gelegenheit, um den heutigen Zahlungsverkehr zu verändern. Das Ziel ist, die Zahlungsverkehrsverfahren und -systeme der Banken und der PostFinance AG zu vereinfachen und sie weitgehend an die europäischen Standards anzugleichen. Der neue Zahlungsverkehr Schweiz bringt Klarheit und mehr Effizienz. Die Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz sollten bis spätestens 2020 abgeschlossen sein. Folgende Bereiche sind betroffen: Überweisungen Lastschriften Zahlungsbelege Avisierungen (Reporting) Veränderungen im Zahlungs verkehr Schweiz Auf unserer Webseite finden Sie übersichtlich und schnell alle notwendigen Informationen. SEPA (Single Euro Payments Area) Im Euro-Zahlungsraum werden seit Ende 2014 Überweisungen und Lastschriften zu gleichen Bedingungen ausgeführt und entgegengenommen, unabhängig davon, ob diese innerhalb der Landesgrenzen oder über diese hinaus abgewickelt werden. SEPA umfasst alle EU- / EWR-Länder sowie die Schweiz, Monaco und San Marino. Der Schweizer Finanzplatz wirkt seit Beginn an der SEPA-Entwicklung mit und befasst sich mit den Auswirkungen auf die Schweiz. und Die Zürcher Kantonalbank arbeitet zusammen mit anderen Banken aktiv an diesem Vorhaben mit. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 5
4 2 Was verändert sich? 2.1 Überweisungen Allgemeine Veränderungen Zahlungsaufträge (z.b. Kreditoren- und Lohnzahlungen), die mittels Filetransfer an Banken in der Schweiz übermittelt werden, werden spätestens ab Mitte 2018 nur noch mit der pain.001-meldung (Customer Credit Transfer Initiation) im ISO Standard akzeptiert. Das heutige DTA-Format der Banken wird ab Mitte 2018, das EZAG-Format der PostFinance AG wird ab Ende 2017 nicht mehr unterstützt. Die pain.002 Meldung (Customer Payment Status Report) liefert Informationen über den Status der übermittelten Zahlungsaufträge und gibt Auskunft über allfällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Dank der neuen End-to-End-Identifikation im ISO Standard kann der Auftraggeber seine Zahlungsaufträge eindeutig kennzeichnen. Dadurch kann er z.b. Statusmeldungen oder Zahlungsrückleitungen automatisiert zuordnen. Ab 2020 gilt für inländische Zahlungen die ausschliessliche Verwendung der Kontonummer im IBAN-Format. Durch die Überprüfung der IBAN auf ihre formelle Korrektheit (via Prüfziffer) werden Fehler minimiert und die «Straight-Through-Processing-Rate (STP-Rate)» erhöht. ISO (International Organization for Standardization) ISO hat sich zum Ziel gesetzt, in der Finanz industrie eine weltweite Angleichung bestehender und neuer Meldungsstandards herbeizuführen. Im Kunden-Bank-Datenaustausch werden die sogenannten pain- und camt-meldungen verwendet (pain steht für Payment Initiation; camt für Cash Management). ISO umfasst auch weitere Bereiche wie den Wertpapierhandel, die Aussenhandelsfinanzierung oder das Treasury. und IBAN (International Bank Account Number) IBAN ist die standardisierte Darstellung einer Kontonummer und je nach Land ist die Anzahl Stellen unterschiedlich (Schweiz: 21 Stellen). Europäische Institute dürfen nur noch bis Februar 2016 Aufträge von Verbrauchern mit Angabe der Kontonummer in einem bankeigenen Format entgegennehmen. In der Schweiz gilt ab 2020 ein IBAN-Obligatorium für Zahlungen im Inland. 6 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
5 Übergangsphase Während einer Übergangsfrist zwischen 2015 und Mitte 2018 ist schweizweit eine parallele Nutzung der bisherigen Formate und der neuen Meldungen im ISO Standard für Überweisungen möglich. Die genaue Dauer des Parallelbetriebs bestimmt jede Bank selbst und ist mit ihr abzustimmen. Während einer Übergangsfrist zwischen 2015 und 2020 ist schweizweit eine parallele Nutzung von Kontonummern im bankeigenen-format und im IBAN-Format möglich. Seit der Einführung der IBAN im Jahr 2006 haben einige Banken in der Schweiz bereits ein IBAN-Obligatorium für Inlandzahlungen umgesetzt. Deshalb empfehlen wir einen konsequenten Wechsel auf die IBAN. BIC (Business Identifier Code) Der BIC ist ein internationaler Bankcode, mit dem Finanzinstitute weltweit identifiziert werden. Der BIC wird bei grenzüberschreitenden SEPA-Überweisungen und Lastschriften bis Oktober 2016 benötigt. Danach erfolgt die Identifikation des Finanzinstitutes nur noch über die IBAN (gilt nur für Überweisungen mittels pain.001). Ausserhalb von SEPA bleibt der BIC weiterhin notwendig. Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Sie können der Zürcher Kantonalbank bereits heute Ihre nationalen und internationalen Zahlungsaufträge mit der pain.001-meldung im ISO Standard erteilen (siehe dazu Ziffer 4.1). Zahlungsaufträge im DTA-Format werden noch bis Mitte 2018 angenommen. Zahlungsaufträge im SWIFT MT-Standard sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und werden weiterhin unterstützt. Zahlungsaufträge mit Angabe der Kontonummern in einem bankeigenen Format werden noch bis 2020 angenommen. Wir empfehlen die konsequente Nutzung der IBAN. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 7
6 2.2 Lastschriften Der Finanzplatz Schweiz kennt heute fünf Lastschriftverfahren: LSV + /BDD der Banken in CHF und EUR, Debit Direct der PostFinance AG in CHF und EUR sowie die SEPA-Basis- und Firmenlastschrift in EUR. Allgemeine Veränderungen Das LSV + /BDD der Banken wird mit der E-Rechnung kombiniert. Die Funktionalitäten der E-Rechnung werden optimiert und ausgebaut. Sie können Ihre Lastschrifteinzüge schweizweit spätestens ab Mitte 2018 mit der pain.008-meldung (Customer Direct Debit Initiation) im ISO Standard übermitteln. Bereits erteilte Belastungsermächtigungen bleiben auch für die neue Lastschrift gültig. Übergangsphase LSV + /BDD-Lastschrifteinzüge können den Banken weiterhin im bestehenden Format TA875 eingeliefert werden. Es wurde für dieses Format noch kein Enddatum beschlossen. Falls Sie zusätzlich das Debit Direct der PostFinance AG einsetzen, empfehlen wir die Umstellungsphase mit ihr abzustimmen. Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Sie können der Zürcher Kantonalbank Ihre Lastschrifteinzüge ab Mitte 2018 im ISO Standard erteilen (pain.008/chls- Meldung). Lastschrifteinzüge (LSV + /BDD) nehmen wir weiterhin im Format TA875 entgegen. Lastschrift Bei der neuen Lastschrift wird der Zahler durch den Zahlungsempfänger analog dem heutigen LSV + / BDD über den geschuldeten Betrag, z.b. via Avisierung oder Vertrag, informiert. Das Finanzinstitut belastet den Betrag per Fälligkeitsdatum auf dem vom Zahler gemäss Belastungsermächtigung definierten Konto. Es gibt auch in Zukunft die Ausprägungen mit Widerspruchsrecht von 30 Tagen nach Avisierung der Belastung (z.b. Kontoauszug) für Firmen- und Privatekunden (analog LSV + ) und ohne Widerspruchsrecht für Firmenkunden (analog BDD) E-Rechnung Die E-Rechnung wird vom Zahler im ebanking empfangen, geprüft und mit wenigen Mausklicks zur Bezahlung freigegeben oder abgelehnt. Bei Bedarf kann der Zahler die E-Rechnung im PDF-Format speichern. Auf Wunsch kann der Zahler die Freigabe der E-Rechnungen mittels selbst definierten Kriterien pro Rechnungssteller automatisieren (Dauerfreigabe). 8 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
7 2.3 Zahlungsbelege (Einzahlungsscheine) Der Finanzplatz Schweiz kennt heute folgende Zahlungsbelege: Oranger Einzahlungsschein (ESR) in CHF der Banken, oranger Einzahlungsschein (ESR) in CHF oder EUR der PostFinance AG, roter Einzahlungsschein (ES) in CHF der Banken, roter Einzahlungsschein (ES) in CHF oder EUR der PostFinance AG. Die vier Zahlungsbelege werden in einen neuen Zahlungsbeleg zusammengeführt. Allgemeine Veränderungen Ab Mitte 2018 können Sie schweizweit mit dem neuen Einzahlungsschein mit Datencode (QR-Code) fakturieren. Der neue Einzahlungsschein unterstützt die Rechnungsstellung in CHF und in EUR. Der neue Einzahlungsschein mit Datencode ermöglicht die Nutzung der ESR-Referenznummer oder eines Zahlungszwecks (Mitteilung). Für beide Ausprägungen ist nur ein einziger Papierrohling notwendig. Ihre Kontonummer wird neu im IBAN-Format abgebildet (IBAN/ESR-IBAN). Dadurch erhöht sich die Qualität, und die Fehlerquote sinkt. Der QR-Code ersetzt die OCR-B-Codierzeile, die rein numerische Informationen beinhaltet. Im QR- Code hingegen sind alle auf dem Beleg angedruckten Informationen, wie z.b. ESR-Referenznummer bzw. Mitteilung, Angaben zum Begünstigten und zum Zahler sowie der Betrag integriert. Der QR-Code ermöglicht ein effizientes und sicheres Einlesen der Zahlungsdaten mit Lesegeräten oder Smartphones. Übergangsphase Während einer Übergangsfrist zwischen Mitte 2018 und Mitte 2020 ist schweizweit eine parallele Nutzung der bisherigen Zahlungsbelege und des neuen Einzahlungsscheins mit Datencode möglich. Die genaue Dauer des Parallelbetriebs bestimmt jede Bank selbst und ist mit ihr abzustimmen. Planen Sie schon heute die Verwendung der Rechnungsgarnituren bzw. Formularvordrucke mit orangen und roten Einzahlungsscheinen mit Blick auf die Umstellung auf den neuen Einzahlungsschein mit Datencode, spätestens bis Mitte Achten Sie beim Kauf eines Lesegerätes für Einzahlungsscheine auf die QR-Code-Unterstützung. Die Druckereien werden zentral durch die Arbeitsgruppen des Finanzplatzes Schweiz über die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für den neuen Einzahlungsschein mit Datencode informiert. Ab Mitte 2018 können Sie mit dem neuen Einzahlungsschein fakturieren. Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung einsetzen, können Sie die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für den neuen Einzahlungsschein mit Datencode aus dem Dokument «Mass- und Gestaltungsmuster» entnehmen, das auf publiziert ist. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 9
8 Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Die Zürcher Kantonalbank wird ab Mitte 2018 den Einzahlungsschein mit Datencode unterstützen. Sie werden rechtzeitig und vor Einführung des neuen Einzahlungsscheines mit Datencode die Informationen erhalten, die Sie für den neuen Einzahlungsschein mit Datencode benötigen (z.b. Ihre ESR-IBAN). Die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine können maximal bis Mitte 2020 eingesetzt werden. 10 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
9 2.4 Avisierungen (Reporting) Im ISO Standard werden für elektronische Konto- bzw. Buchungsinformationen die sogenannten camt-meldungen verwendet («camt» steht für Cash Management). Um die Durchgängigkeit der Daten zu gewährleisten empfehlen wir bei einer Umstellung auf pain-meldungen im ISO Standard, auch die Avisierungen (Reporting) umzustellen. Allgemeine Veränderungen Kontoauszüge werden als camt.053-meldung ausgeliefert. Der Intraday-Auszug (Kontoumsätze, Vormerkposten) wird mit einer camt.052-meldung ausgeliefert. Die Gutschriften und Belastungen werden in einer camt.054-meldung zur Verfügung gestellt. Die Auslieferung der Zahlungseingänge mit dem neuen «Einzahlungsschein mit Datencode» und aus Lastschrifteinzügen (LSV + /BDD), erfolgt im ISO Standard (camt.053/054). Zusätzlich zur ESR-Referenznummer oder zur Mitteilung erhält der Begünstigte in der camt-meldung den Namen des Zahlers mitgeteilt. Die Identifikation und Zuordnung in der Buchhaltung wird dadurch im Vergleich zur heutigen ESR-Gutschriftsdatei optimiert. Zahlungseingänge aus roten Einzahlungsscheinen (ES), z.b. aus Bareinzahlungen am Postschalter, werden im ISO Standard (camt.053/054) avisiert. Damit werden die heutigen Avisierungen mit Belegbildern bis spätestens 2020 durch strukturierte Angaben abgelöst. Übergangsphase Der Finanzplatz Schweiz gibt für camt-meldungen keine Einführungsdaten vor. Der Bezug von camt-meldungen ist mit der jeweiligen Hausbank zu klären. Zahlungseingänge aus orangen Einzahlungsscheinen (ESR) und aus Lastschrifteinzügen (LSV + /BDD) mittels «ESR-Gutschriftsdatei Typ 3» werden noch bis Mitte 2020 unterstützt. Umsetzung bei der Zürcher Kantonalbank Ab Ende 2016 können Sie Ihre Avisierungen mittels camt-meldungen beziehen. Sie können standardmässig den Kontoauszug mit oder ohne Detailangaben beziehen. Wird der «Kontoauszug mit Details» gewählt, dann sind sämtliche Detailangaben der Ein-/Ausgänge in der camt.053 Meldung enthalten. Damit erübrigt sich z.b. ein separates Herunterladen einer camt.054 Meldung bzw. ESR-Gutschriftsdatei. Wird der «Kontoauszug ohne Details» gewählt (camt.053), müssen die Detailangaben der Ein-/ Ausgänge zusätzlich über eine camt.054-meldung bezogen werden, sofern ein automatisierter Abgleich in der Buchhaltung erfolgen soll. Der SWIFT MT940-Kontoauszug, der SWIFT MT942-Intraday-Auszug, die elektronischen Bankbelege im PDF-Format sowie die Papier-Avisierungen (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftanzeigen) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen und bleiben unverändert bestehen. Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 11
10 3 Die elektronische Schnittstelle zur Zürcher Kantonalbank wird modernisiert Kommunikationskanäle für den Datenaustausch mit der Zürcher Kantonalbank Die Zürcher Kantonalbank bietet im elektronischen Datenaustausch neben dem ebanking auch professionelle Lösungen für die direkte Anbindung Ihrer Finanzsoftware an die Zürcher Kantonalbank an. So wurde im Mai 2015 EBICS eingeführt, das die Datalink- Dienstleistung um eine moderne Schnittstelle erweitert. EBICS (Electronic Banking Internet Communication Standard) EBICS hat sich in verschiedenen SEPA- Ländern als multibankfähiger Kunde- Bank- Kommunikationsstandard durchgesetzt, mit dem sich Daten im Zahlungsverkehr verschlüsselt und sicher im Internet übermitteln lassen. Die bisherige bankeigene Datalink- und ebanking-schnittstelle (E-Link) wird nicht mehr weiterentwickelt und ca. Ende 2018 abgelöst (ISO Meldungen werden nicht unterstützt). Meldungen im ISO Standard werden via Datalink EBICS oder via ebanking (manueller File-Up- bzw. Download) unterstützt: Was verändert sich Sie können der Zürcher Kantonalbank Ihre Kreditoren- und Lohnzahlungen über Datalink EBICS mit der pain.001 Meldung (Customer Credit Transfer Initiation) übermitteln. Die pain.002-meldung (Customer Payment Status Report) informiert Sie über den Status der übermittelten Zahlungsaufträge und gibt Auskunft über allfällige Fehler, Warnungen oder Korrekturen. Wenn Sie den Datenaustausch im ebanking durchführen möchten, können Sie die ISO Meldungen (pain.001) manuell hochladen. Der Status der übermittelten Zahlungsaufträge wird Ihnen direkt im ebanking angezeigt. Sie können bei der Zürcher Kantonalbank ab Ende 2016 Ihre Avisierungen (Reporting) mittels camt-meldungen elektronisch über Datalink EBICS oder über das ebanking (manueller File- Download) beziehen. Der Zahlungsverkehr über die SWIFT MT-Meldungstypen ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen voraussichtlich ab Ende 2016 über SWIFT FileAct. 12 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
11 4 Was sind Ihre nächsten Schritte? Wählen Sie das Ihrer Situation entsprechende Profil (A, B, C, D) aus und lesen Sie in den folgenden Kapiteln Ihren Handlungsbedarf. A Eingesetztes System Sie verwenden für Ihren Zahlungsverkehr ein Standard ERP-/Buchhaltungssystem 1. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Sie setzen eine Software mit automatischer Schnittstelle 2 zu Datalink E-Link / ebanking E-Link ein oder nutzen den manuellen File Up-/Download im ebanking. B Eingesetztes System Sie verwenden für Ihren Zahlungsverkehr eine individuelle Finanzlösung oder ein modifiziertes ERP-/Buchhaltungssystem 1. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Analog A. C D Sie erledigen Ihren Zahlungsverkehr online über das ebanking der Zürcher Kantonalbank. Es findet kein Datenaustausch (Filetransfer) statt. Eingesetztes System Analog A oder B. Datenaustausch (Filetransfer) mit der Zürcher Kantonalbank Sie erledigen Ihren Zahlungsverkehr über das weltweite Netzwerk von SWIFT und nutzen die SWIFTNet-Services der Zürcher Kantonalbank «SWIFT FIN» oder «SWIFT FileAct» für die Datenübermittlung. 4.1 Kommunikationskanal für den elektronischen Datenaustausch mit der Zürcher Kantonalbank Was ändert sich? Die Datenübertragung im ISO Meldungsstandard (pain- und camt-meldungen) wird von der Zürcher Kantonalbank über nachfolgende Kommunikationskanäle unterstützt: Datalink EBICS ebanking (manueller File Up-/Download) SWIFTNet-Services der Zürcher Kantonalbank (ca. ab Ende 2016 via SWIFT FileAct) Die bisherige bankeigene Datalink- und ebanking Schnittstelle (E-Link) wird noch bis Ende 2018 unterstützt: Datalink E-Link wird durch Datalink EBICS abgelöst. ebanking E-Link wird durch Datalink EBICS abgelöst. Alternativ kann der manuelle File-Up-/ Download im ebanking verwendet werden. 1 z.b. SAP, ABACUS, Microsoft Dynamics NAV, Oracle, Sage, BusPro 2 z.b. Abacus EB, mammut, CLX.PayMaker CLX.NetBanking ZKB, CLX.OfficeWings, Bellin, Hanse Orga, Reval, IT2, SunGard Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 13
12 Was ist zu tun? A B C D Falls Sie für die Datenübermittlung Datalink EBICS noch nicht einsetzen, fragen Sie Ihren Softwarepartner, ab wann Ihre Software die EBICS-Schnittstelle der Zürcher Kantonalbank unterstützt und planen Sie mit ihm die Umstellungen. Informieren Sie Ihren Kundenbetreuer oder unsere Spezialisten, damit Ihnen die Datalink-Vereinbarung für EBICS zugestellt werden kann. Unsere Spezialisten sind gerne bereit, mit Ihnen die notwendigen Schritte und Details zu besprechen. Falls Sie für die Datenübermittlung das ebanking nutzen wollen, steht Ihnen für die Übertragung der ISO Meldungen der manuelle File Up-/Download bereits jetzt zur Verfügung. Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das ebanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Der Zahlungsverkehr über die SWIFT MT-Meldungstypen (z.b. MT101, MT 103) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen über SWIFT FileAct (voraussichtlich ab Ende 2016). 4.2 Überweisungen im ISO Meldungsstandard (pain.001 / pain.002) Was ändert sich? Was ist zu tun? Die Datenübermittlung der Zahlungsaufträge erfolgt im ISO Meldungsstandard, anstatt im heutigen DTA-Format der Banken und EZAG-Format der PostFinance AG. Die Umstellung des DTA-Formats muss bis spätestens Mitte 2018, für das EZAG-Format bis Ende 2017 erfolgt sein. A B C D Fragen Sie Ihren Softwarepartner, ab wann Ihre Software den ISO Standard (pain.001/pain.002) unterstützt; planen Sie die Umstellung rechtzeitig. Bitte beachten Sie, dass ISO Meldungen von der Zürcher Kantonalbank über die Kommunikationskanäle Datalink EBICS und über das ebanking (manueller File Up-/Download) unterstützt werden (siehe dazu Ziffer 4.1). Kontaktieren Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner und starten Sie baldmöglichst ein Projekt für die Umstellung auf den ISO Standard. Involvieren Sie dafür alle von der Umstellung betroffenen Stellen (IT, Lohn-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Treasury, Cash Management etc.). Informieren Sie Ihren IT-Verantwortlichen, dass ISO Meldungen von der Zürcher Kantonalbank über die Kommunikationskanäle Datalink EBICS und über ebanking (manueller File Up-/Download) unterstützt werden (siehe dazu Ziffer 4.1). Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das ebanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Die SWIFT MT-Meldungstypen (z.b. MT101, MT 103) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen über SWIFT FileAct (voraussichtlich ab Ende 2016). 14 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
13 4.3 Kontonummern im IBAN-Format Was ändert sich? Was ist zu tun? Die Verwendung der Kontonummer im einheitlichen IBAN-Format wird ab 2020 schweizweit obligatorisch. Die Zürcher Kantonalbank liefert Ihre Kontonummer in den Avisierungen (Reporting) ab Ende 2016 nur noch im IBAN-Format aus. A, B, C, D Überprüfen Sie Ihre Stammdaten im Debitoren- und Kreditorenmanagement und ändern Sie schon heute konsequent die Kontonummer in das IBAN-Format, auch für Ihre Lohnzahlungen. Prüfen Sie Ihre Drucksachen und Geschäftsdokumente auf die ausschliessliche Verwendung der IBAN. 4.4 Lastschriften Was ändert sich? A, B, C, D Die Umstellungen für die neue Lastschrift (LSV + /BDD) wird so einfach wie möglich erfolgen, um den Aufwand gering zu halten. Genauere Details folgen voraussichtlich im 2. Semester Avisierungen (Reporting) im ISO Meldungsstandard (camt.052 / camt.053 / camt.054) Was ändert sich? Die neuen Meldungen für die elektronischen Konto- und Buchungsinformationen im ISO Standard stehen Ihnen bei der Zürcher Kantonalbank ab Ende 2016 zur Verfügung: camt.052 Intraday-Auszug camt.053 Kontoauszug camt.054 Gutschrift/Belastung Was ist zu tun? Die folgenden Avisierungsarten bleiben weiter bestehen: SWIFT Meldungen: MT940-Kontoauszug, MT942-Intraday-Auszug Elektronische Bankbelege im PDF-Format Papier-Avisierungen (Kontoauszug, Belastungs- und Gutschriftanzeigen) A Fragen Sie Ihren IT-Provider, ab wann Ihre Software den ISO Standard (camt- Meldungen) unterstützt; planen und budgetieren Sie die Umstellung rechtzeitig. Bitte beachten Sie, dass ISO Meldungen von der Zürcher Kantonalbank über die Kommunikationskanäle Datalink EBICS und über das ebanking (manueller File Up-/Download) unterstütztwerden (siehe dazu Ziffer 4.1). Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 15
14 Was ist zu tun? B C Kontaktieren Sie umgehend Ihren IT-Verantwortlichen oder Ihren Softwarepartner und starten Sie baldmöglichst ein Projekt für die Umstellung auf den ISO Standard. Involvieren Sie dafür alle von der Umstellung betroffenen Stellen (IT, Lohn-, Kreditoren-, Debitorenbuchhaltung, Treasury, Cash Management etc.). Informieren Sie Ihren IT-Verantwortlichen, dass ISO Meldungen von der Zürcher Kantonalbank über die Kommunikationskanäle Datalink EBICS und über das ebanking (manueller File Up-/Download) unterstützt werden (siehe dazu Ziffer 4.1). Es sind keine Anpassungen oder Schritte notwendig. Der Online-Zahlungsverkehr über das ebanking ist von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. D Die Cash Management SWIFT MT-Meldungstypen (MT 940 / MT 942 / MT 900 / MT 910) sind von den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz nicht betroffen. Falls Sie dennoch auf den ISO Standard migrieren möchten, unterstützen wir diesen über SWIFT FileAct (voraussichtlich ab Ende 2016). 4.6 Zahlungsbelege (Einzahlungsscheine) Was ändert sich? Was ist zu tun? Mitte 2018 wird der neue Einzahlungsschein mit Datencode (QR-Code) in CHF und EUR eingeführt. Er ersetzt bis Mitte 2020 die heutigen orangen und roten Einzahlungsscheine. A, B, C, D Die Zürcher Kantonalbank wird Ihnen rechtzeitig und vor Einführung des neuen Einzahlungsscheins mit Datencode alle Informationen zukommen lassen, die Sie benötigen (z.b. Ihre ESR-IBAN). Falls Sie vorgedruckte Einzahlungsscheine der Zürcher Kantonalbank nutzen, werden Sie rechtzeitig (ca. Anfang 2020) den neuen Einzahlungsschein mit Datencode erhalten. Die Druckereien werden zentral durch die Arbeitsgruppen des Finanzplatzes Schweiz über die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für den neuen Einzahlungsschein mit Datencode informiert. Ab Mitte 2018 können Sie mit dem neuen Einzahlungsschein fakturieren. Wenn Sie eine eigene Faktura-Lösung einsetzen, können Sie die Vorgaben (Masse, Farbwerte etc.) für den neuen Einzahlungsschein mit Datencode aus dem Dokument «Mass- und Gestaltungsmuster» entnehmen, das auf publiziert ist. Planen Sie schon heute die Verwendung der Rechnungsgarnituren bzw. Formularvordrucke mit orangen und roten Einzahlungsscheinen mit Blick auf die Umstellung auf den neuen Einzahlungsschein mit Datencode, spätestens bis Mitte Achten Sie beim Kauf eines Lesegerätes für Einzahlungsscheine auf die QR-Code- Unterstützung. 16 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
15 5 Zeitplan und Umstellungsdaten im Überblick* Datenaustausch Bisher DTA-Bankenformat Überweisungen Lastschriften Zahlungsbelege EZAG PostFinance-Format Neu ISO für (pain.001 / pain.002) 2 Unverändert SWIFT MT-Format (z.b. MT101) Bisher LSV + / BDD der Banken (TA875 1 ) Debit Direct CH der PostFinance Neu Neue Lastschrift (pain.008/chls) Bisher Oranger Einzahlungsschein (ESR) Roter Einzahlungsschein (ES) Neu Einzahlungsschein mit Datencode (QR-Code) in CHF / EUR Bisher ESR- / LSV-Gutschriftrecord Typ 3 Avisierungen (Reporting) Kommunikationskanäle Zahlungseingänge von PostFinance (EGA-B mit ES- Belegbild), z.b. aus Bareinzahlungen am Postschalter Neu Kontoauszug (camt.053) Intraday Auszug (camt.052) Gutschriften / Belastungen (camt.054) Unverändert SWIFT MT-Format (z.b. MT940 / MT942) Elektronische Bankbelege (PDF) Papier Kontoauszug & Anzeigen Bisher Datalink E-Link / ebanking E-Link Neu Datalink EBICS 2 Unverändert SWIFTNet-Services (FIN & FileAct) 2 ebanking (manueller File-Up-/Download) 2 1 Das genaue End-Datum wurde noch nicht definiert. 2 Meldungen im ISO Standard werden via Datalink EBICS und ebanking (manueller File-Up-/Download) bereits seit Mai 2015 unterstützt und sind über die bankeigene E-Link Schnittstelle nicht verfügbar. Zusätzlich werden ISO Meldungen via SWIFT FileAct voraussichtlich ab Ende 2016 verfügbar sein. * Änderungen vorbehalten Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden 17
16 Kontakt Gerne sind wir für Ihre Anliegen da und unterstützen Sie bei der Umstellung von der alten in die neue Welt des Zahlungsverkehrs. Kontaktieren Sie bei Fragen zu den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Ihren Kundenbetreuer oder direkt unsere Spezialisten unter den nachfolgend aufgeführten Kontaktdaten: Telefon Servicezeiten Montag Freitag, Uhr Alle wichtigen Informationen zu den Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz sind auf unserer Webseite publiziert: 18 Veränderungen im Zahlungsverkehr Schweiz Informationen für Firmenkunden
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